Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 214

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Herr Minister! Was wir wirklich kritisieren: Schadensverursacher bleiben wie bisher die schweren LKW, zahlen dürfen die Konsumenten und die PKW-Besitzer – und lachen dürfen Ihre Frächter. (Beifall bei der SPÖ.)

21.35

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Ing. Reichhold. – Bitte, Herr Minister.

21.36

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Koalitionsparteien und auch bei der SPÖ dafür bedanken, dass sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Frau Abgeordneter Lichtenberger möchte ich nur sagen: Nach Vorliegen der Wegekostenrichtlinie muss dieses Gesetz ohnehin novelliert und an die EU-Richtlinien angepasst werden. Wenn die Wegekostenrichtlinie durchgesetzt wird, dann wird das natürlich auch in dieses Mautgesetz Eingang finden.

Was die Höhe der Maut betrifft, meine sehr verehrten Damen und Herren, so wissen Sie, dass wir einfach an die Vorschriften der Europäischen Union gebunden sind; das wurde heute bereits gesagt. Bau, Erhaltung, Finanzierung und Betrieb dürfen hineingerechnet werden, alles, was darüber hinaus geht, kann nicht bemautet werden. Wir sind nicht in der Schweiz. Die Schweiz ist ja nicht bei der Europäischen Union und hat deshalb in diesem Bereich mehr Spielraum.

Was die Entlastung der Frächter anlangt, meine sehr verehrten Damen und Herren, so wird diese in einem Bereich von zirka 144 Millionen € liegen. Sie dürfen aber nicht vergessen, dass auf der anderen Seite 600 Millionen € gezahlt werden müssen; das entspricht insgesamt einer Verdreifachung der Maut für die Frächter. War es bei den PKWs eine Verdoppelung, so wird es bei den Frächtern dreimal so viel sein. Deshalb kann das Argument, dass dies eine frächterfreundliche Lösung sei, so nicht im Raum stehen gelassen werden.

Was das Enforcement anlangt, so ist das eine Maßnahme, die über die ASFINAG abläuft. Die Schulung wird durch Innenministerium und Finanzministerium erfolgen.

Herr Kollege Marizzi! Was die Haftung betrifft, wird es, wie Sie wissen – das haben wir im Ausschuss auch kurz besprochen, wir haben darauf auch reagiert –, keine Alleinhaftung des Fahrers geben, sondern eine Mithaftung, und das deshalb, weil insbesondere bei ausländischen Fahrzeugen natürlich eine Strafverfolgung nur sehr schwer möglich wäre und wir dann auf Mauteinnahmen verzichten müssten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

21.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. – Bitte.

21.38

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Zum Bundesstraßen-Mautgesetz 2000 ist in der Diskussion bereits viel ausgeführt worden. Ich möchte nur noch einmal festhalten: Meine Fraktion wird dem Gesetzesvorschlag zustimmen, doch muss man noch einmal sagen, dass aus unserer Sicht diese fahrleistungsabhängige Maut für LKW viel zu spät kommt. Die Kosten für die Vignette sind von der Regierung erhöht worden, für die PKW-Fahrer hat man entsprechende Verschlechterungen durchgeführt, die Frächter jedoch sind in Wirklichkeit verschont geblieben – bis jetzt jedenfalls noch.

Interessant ist vielleicht noch etwas, Herr Bundesminister – wir haben kurz auch im Ausschuss darüber diskutiert –: Es ist in der Vorlage von einer Beschäftigungswirkung von 5 700 Dauerarbeitsplätzen die Rede, die durch die Maut geschaffen werden. Das steht in der Vorlage drinnen. Es wurde zwar im Ausschuss geantwortet, dass das nachvollziehbar sei, aber ich verweise noch einmal auf die Stellungnahme des Rechnungshofes, der dazu eindeutig sagt, das


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