Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 244

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Negatives ist, denn die geheime Erhebung der Muttersprache war ja ursprünglich von ihrem Grundgedanken her – ich blende zurück ins Jahr 1976, da gab es bekanntlich die Alleinregierung Kreisky III – eine Art Schutznorm für die Minderheit, damit sich im Zuge einer geheimen Feststellung jeder subjektiv zu einer Minderheit bekennen oder eben nicht bekennen konnte.

Der völkerrechtliche Begriff "Minderheit" stellt auf das Bekenntnis, also auf die subjektive Einstellung, und nicht auf die objektive Einstellung ab. Ich meine, eine objektive Beurteilung, ob jemand die slowenische Muttersprache beherrscht oder der deutschen Sprache mächtig ist, wäre wohl nicht wünschenswert. Das kann nur subjektiv erfolgen. Da frage ich mich schon, wie ein derartiges Erkenntnis effektuiert werden soll, wenn es keine taugliche Möglichkeit einer Feststellung geben kann, ob es gemischte slowenische Gebiete gibt. Aber das wird wohl alles Gegenstand der Beratungen im Verfassungsausschuss sein. Aus meiner Sicht ist es aber nicht so, dass diese geheime Erhebung der Muttersprache a priori schlecht und abzulehnen wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

23.21

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

23.22

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Krüger, für Volkszählungen haben wir gute Rechtsgrundlagen. Die Durchführung der Volkszählung 2001 hat bewiesen, dass die rechtlichen Grundlagen ausgezeichnet waren. – Da gibt also keine Probleme. Aus meiner Sicht ist das Volkszählungsgesetz 1950 totes Recht. Der Abgeordnete der SPÖ hat klar aufgezeigt, dass Volkszählungen so nicht mehr durchgeführt werden können.

Ich bin gegen das, was Sie in Ihrem Antrag schreiben. Im Rahmen von regulären Volkszählungen dürfen wir auf keinen Fall die Umgangssprache oder ähnliche Merkmale erheben. Wer das tun würde, würde einen ganz großen Fehler begehen. Lassen Sie mich das kurz erwähnen, und glauben Sie mir, ich habe vier Volkszählungen durchgeführt, war für das Bundesland Vorarlberg verantwortlich und weiß, wie kritisch solche Merkmale sind, wenn die Erhebung im Rahmen einer regulären Volkszählung durchgeführt würde.

Ich halte für die einzige Möglichkeit, die Umgangssprache im Rahmen einer geheimen Erhebung zu erfassen. Dazu haben wir aber keine Veranlassung, und im Übrigen handelt es sich um totes Recht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

23.23

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 637/A dem Verfassungsausschuss zu.

14. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (630/A)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite