Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 61

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Anreiz haben, Deutsch zu lernen, machen wir diesen Integrationsvertrag mit einer äußerst maßvollen Treppe der Anreize, denn mehr ist es nicht.

Eineinhalb Jahre hat man Zeit, den Deutschkurs zu besuchen. Man bekommt Nachfristen gesetzt, man bekommt sogar das Geld dafür zum Teil vom Staat refundiert. Und erst wenn jemand nach vier Jahren sagt: Ich möchte zwar hier bleiben, aber Deutsch lernen will ich nicht!, dann, so glaube ich, entspricht es dem Willen der großen Mehrheit dieses Landes, dass man dem Betreffenden oder der Betreffenden sagt: Hopp oder tropp: Wenn du hier bleiben willst, so lerne Deutsch, wenn du nicht Deutsch lernen willst, bitte gehe wieder dorthin zurück, wo du hergekommen bist! – Das Menschenrecht nach Artikel 8, Herr Kollege Posch, das Recht der Familien, wird in keiner Weise dadurch berührt, denn wir haben klargestellt, Familien werden nicht auseinander gerissen. Aber dieser sanfte Druck auf die Integration ist eine wichtige Sache, das ist ein Meilenstein der Gesetzgebung.

Meine Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher werden es uns danken. Ich sage Ihnen: So, wie Herr Kollege Gusenbauer, der noch immer nicht hier ist, auch in den Fragen der Steuerreform, in den Fragen des Nulldefizits, in den Fragen des Kindergeldes mit seinen Konzepten nur sehr kurzlebig war und sie sehr bald in unsere Richtung korrigieren musste, so werden auch Sie in drei, vier Jahren sagen: Das neue Fremdenrecht, die neue Ausländerbeschäftigung – das war ein gutes Gesetz! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

11.22

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die hier zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegenden Materien waren in den letzten Jahren wahrlich oft Mittelpunkt der Diskussion – nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch auf den Plätzen, auf den Straßen Österreichs, in vielen Familien und in den Zeitungen. Zu Recht gab es harsche Kritik an den bestehenden Regelungen: keine Integration, bürokratisches Wirrwarr, unüberschaubare Regelungen, die schwerlich nur mehr Spezialisten durchschauen, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Fremdenbehörde, Fremdenpolizei, Arbeitsmarktservice, Arbeitsmarktbehörden, Sozialministerium und anderen.

Novelle um Novelle, Zusätze und Beiträge wurden seit über zehn Jahren, seit es das Fremdengesetz gibt, geliefert, und nichts hat sich grundlegend zum Besseren gewendet. Alle, die um Asyl angesucht haben, alle, die zugewandert sind, aber auch die Arbeitsmarktbehörden, auch die Arbeitgeber und die österreichischen Arbeitnehmer haben unter diesem Gesetz und an dessen Vollziehung gelitten.

Grundsätzliches passiert ist in diesen letzten zehn Jahren nichts, und daher ist es richtig und gut, dass es diese Bundesregierung und die beiden Koalitionsparteien unternommen haben, eine grundsätzliche Neuordnung des gesamten Fremden- und Ausländerbeschäftigungsrechtes anzugehen und heute hier im Parlament vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Neuordnung geht von ganz klaren Grundsätzen aus, die Klubobmann Khol hier in eindrucksvoller Weise dargelegt hat. Eine der wichtigsten Neuerungen ist endlich die Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem Fremdenrecht. Das bedeutet gleichzeitig eine klare Definition der Schlüsselarbeitskräfte und der Schlüsselkräfte. Das bedeutet eine wesentliche Verfahrensvereinfachung. Das bedeutet zum ersten Mal in der Geschichte des österreichischen Fremdenrechts Integrationsvereinbarungen und Integrationsförderung für ausländische Mitbürger in Österreich. Das bedeutet auch Vereinfachung für bestimmte Gruppen, und das bedeutet schlussendlich Verhinderung von Missbrauch. Auf einige dieser Punkte möchte ich im Detail eingehen.


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