Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 128

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im Hinblick auf die Fahruntüchtigkeit ähnlich wie beim Alkoholkonsum findet nicht statt. Im Gegensatz dazu kann man bei Alkohol die Promillegrenze genau festlegen und auch die Fahruntüchtigkeit beziehungsweise die Beeinträchtigung messen und feststellen.

Nicht jede der durch das Suchtmittelgesetz illegalisierten Substanzen führt zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Es müsste für jede Substanz ein Grenzwert eingeführt werden, da ansonsten auch durch legalen Konsum wie zum Beispiel durch Verzehr eines Mohnstrudels ein positives Ergebnis zustande kommen könnte. Ein positiver Harn- beziehungsweise Bluttest sagt für den ersten Moment wenig über die Fahrtüchtigkeit aus. Wir waren gegen die Harnproben, die von Ihnen am Anfang immer so sehr propagiert worden sind – seien wir froh, dass dieser Punkt weggekommen ist! –, weil wir der Auffassung sind, dass zum Nachweis der aktuellen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ein Harntest nicht zielführend wäre, weil damit lediglich die Abbaustoffe der Suchtgifte festzustellen sind. Auf Grund der völlig unterschiedlichen Abbauzeiten verschiedener Drogen im Körper ist zum Beispiel im Falle von Cannabis der Nachweis mittels Harntest noch mehrere Wochen nach dem Konsum möglich, wodurch jedoch keine Beeinträchtigung der aktuellen Fahrtüchtigkeit gegeben sein kann.

Es ist daher bei Maßnahmen gegen FahrzeuglenkerInnen auch nach dem jetzt zu beschließenden Gesetz nicht auszuschließen, dass es bei länger zurückliegendem Konsum illegaler Substanzen, die durch den Test nachgewiesen werden, zu Unstimmigkeiten kommen könnte. Wie damit in der Praxis umgegangen wird, wird man noch sehen. Wir werden prüfen, wie Sie die Durchführungsbestimmungen dann auslegen werden, Herr Bundesminister!

Die Untersuchung des Blutes ist wenigstens geeignet, einen innerhalb der letzten Stunden erfolgten Suchtgiftkonsum nachzuweisen. Daher kann von einer Untermauerung der festgestellten Fahruntüchtigkeit gesprochen werden. Entscheidend ist jedenfalls die relative Fahruntüchtigkeit, die auf Grund einer klinischen Untersuchung, auf die wir besonders großen Wert legen, sowie weiterer Beweise wie Fahrfehler oder Anzeichen an der Person, Ausfallserscheinungen, die auch bei Alkoholkonsum feststellbar sind, wie schwankender Gang, verwaschene Sprache und so weiter nachzuweisen ist. Beim Bluttest besteht kein linearer Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und dem Blutwert; eine Grenzwertfestlegung ist auch in diesem Fall sehr, sehr schwierig.

Meine Damen und Herren! Es kann auch unklar sein, was nun als Verweigerung gilt und was nicht. Es sollte im Sinne der Rechtssicherheit und der Bürgerfreundlichkeit eine schriftliche Belehrung über die Folgen einer Verweigerung vorgenommen werden. Es wird auch ganz wichtig sein, dass die Exekutivbeamten entsprechende Schulungen und eine Ausbildung in diese Richtung bekommen sowie eine genaue Checkliste, die österreichweit angewendet werden sollte, um eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit vor Ort anhand der Checkliste erfassen zu können.

Daher nochmals: Wir wollen keine flächendeckende Diskriminierung, sondern für uns ist die Voraussetzung dafür, dass wir diesem Gesetz die Zustimmung geben, dass verkehrsauffälliges Verhalten eine Grundvoraussetzung darstellt, dass eine klinische Untersuchung erfolgt, die österreichweit von entsprechenden Fachexperten durchgeführt wird, und dass Bluttests nur in qualifizierten Labors vorgenommen werden. Zu all diesen Maßnahmen muss immer wieder gesagt werden: Weder Drogen noch Alkohol sollten mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges in Verbindung gesetzt werden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek. )

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. Die Uhr ist auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

15.59

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dietachmayr, ohne Zweifel: Alkohol ist im Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen zumindest gleich schädlich wie illegale oder legale Suchtmittel, das ist überhaupt keine Frage. Allerdings ist das, was in dieser Diskussion passiert, in Wirklichkeit fatal, meine Damen und Herren. Ich bin froh, dass die SPÖ einlenkt und da mittut, weil sehr vieles


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