Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 130

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sodian. Er hat das Wort.

16.04

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt, dass das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein stark wachsendes Problem in unserer Gesellschaft darstellt. Dass Drogenmissbrauch im Straßenverkehr längst kein verkehrspolitisches Randthema mehr ist, zeigen die Schwerpunktaktionen der oberösterreichischen Verkehrsabteilung in den letzten Monaten. Dabei wurden teilweise doppelt so viele Drogen- als Alkolenker festgestellt.

In Oberösterreich, Salzburg und Wien wurden heuer immer mehr Drogenlenker von der Exekutive erwischt. Laut neuesten Untersuchungen und Schätzungen kommt auf einen alkoholisierten Autofahrer in Österreich bereits ein drogenabhängiger Autolenker, also ein Autofahrer, der unter Drogen steht. Dies wird durch Vorfälle dokumentiert wie den, als ein Drogenlenker auf der Südautobahn ungebremst in ein abgestelltes Polizeiauto raste, oder zuletzt durch den schweren Unfall auf der West Autobahn.

Obwohl das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand nach der gültigen Rechtslage verboten ist, hat die Praxis gezeigt, dass sich zunehmend das Beweisproblem stellt. Das Problem "Drogen im Straßenverkehr" darf nicht weiter verharmlost werden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen müssen getroffen werden, um das Lenken unter Drogeneinfluss durch entsprechenden Nachweis der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung von verpflichtenden Bluttests bei drogenbeeinträchtigten Lenkern soll nun dafür Vorsorge treffen, dass Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen werden und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dieser notwendigen Maßnahme darf sich niemand entziehen. Liegt ein konkreter Verdacht auf Drogeneinfluss vor, soll künftig der Lenker verpflichtet werden, sich einem Drogentest zu unterziehen und bei der ärztlichen Untersuchung eine Blutabnahme durchführen zu lassen.

Zentraler Punkt des Maßnahmenpakets ist die Verpflichtung, sich einer Untersuchung beim Arzt zu unterziehen, um so eine Gleichstellung von Drogen und Alkohol am Steuer in Bezug auf die Nachweisbarkeit durch Tests zu gewährleisten und nichts anderes. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich hoffe – und die ersten Reden zeigen das auch –, dass die SPÖ sich endlich ihrer Verantwortung besinnt und nach jahrelanger Blockade gegen die verpflichtende Drogenkontrolle endlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, wie es im nationalen Verkehrssicherheitsprogramm vorgesehen ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

16.07

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie beim Alkohol wird es ab 1. Jänner 2003 auch verpflichtende Drogentests geben. Uns SozialdemokratInnen geht es dabei einerseits darum, dass Drogenmissbrauch im Straßenverkehr insgesamt verfolgt wird, aber andererseits auch darum, dass angesichts fehlender sicherer Tests unbescholtene Bürger, insbesondere Kranke mit Medikamentenbedarf, nicht als Drogenkriminelle, obwohl sie unschuldig sind, bestraft werden.

Meine Damen und Herren! Wichtig für uns ist, dass bei entsprechender Auffälligkeit und nach entsprechender Einstufung eine Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises durch einen Amtsarzt vorgenommen werden kann, dass der Betroffene die Blutabnahme verweigern kann, dass niemand, dem vom Arzt entsprechende Medikamente vorgeschrieben wurden, die positive Tests zur Folge haben, wegen Drogenmissbrauchs bestraft wird, dass es nur Bluttests gibt und


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