Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 182

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Es ist wirklich abenteuerlich, wo überall man ansetzt, um sich einnahmenseitig Vorteile zu verschaffen, wie man versucht, jede Einnahmequelle zu erschließen. Es ist auch in den Medien deutlich geworden, dass es sich hier eindeutig um eine einnahmenseitige Erhöhung handelt.

Wie Sie alle wissen, gibt es auch Forderungen, die Strafsätze in allen neun Bundesländern endlich zu vereinheitlichen. Für ein und dasselbe Verwaltungsdelikt zahlt man in jedem Bundesland unterschiedliche Strafsummen. Daher wird man vereinheitlichen und sich dabei die höchste Strafsumme aussuchen, die möglich ist, um letztendlich den Betrag, der schon budgetiert ist, der schon im Budget veranlagt ist, auch zu erreichen.

Es ist abenteuerlich, wo überall der Bürger zur Kasse gebeten wird. Es ist abenteuerlich, in welch großer Manier das Abschöpfen und Abschröpfen der österreichischen Bevölkerung stattfindet. – All das, um dann letztendlich so sinnlose Anschaffungen wie die Abfangjäger finanzieren zu können! (Beifall bei der SPÖ.)

19.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

19.36

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorstellung des Herrn Wittmann war so dramatisch, dass nicht einmal seine eigenen Genossen anwesend waren, und fehlgeleitet war sie leider auch. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll  – in Richtung SPÖ –: Das war dürftig!)

Die Anträge, die jetzt zur Diskussion stehen, umfassen, wie Herr Abgeordneter Wittmann schon festgestellt hat, mehrere Teile. Einer betrifft eine Änderung des VfGH-Gesetzes, mit der die Diensthoheit dem VfGH zugesprochen wird. Das wird – und darüber freue ich mich – voraussichtlich ein einstimmiger Beschluss. Ich glaube, dass das eine wirklich ordentliche Maßnahme ist und dass der VfGH damit auch sehr zufrieden sein kann, weil er die Diensthoheit hat wie der Verwaltungsgerichtshof.

Der zweite Bereich – und das ist auch schon im Ausschuss etwas umstritten gewesen – betrifft die so genannte Regelung der Massenverfahren mit dem Ziel, zu einer Entlastung der beiden Gerichtshöfe, des VwGH, des Verwaltungsgerichtshofes, und des VfGH, des Verfassungsgerichtshofes, beizutragen.

Hier fangen die Wittmann’schen Märchen an. Zum einen hat er gesagt, das sei verfassungswidrig – was nicht richtig ist –, und zum anderen hat er erklärt, dass die SPÖ die ganze Zeit hindurch gesprächsbereit gewesen sei. Dazu muss ich sagen, dass wir Gespräche geführt haben, damals war allerdings noch nicht Herr Wittmann unser Gesprächspartner, sondern Herr Kostelka. Diese Materie zieht sich nämlich schon zwei Jahre hin. Wir waren von Anfang an sehr gesprächsbereit, und wir wollten einen Vier-Parteien-Antrag und eine Einigung zustande bringen, nur ist uns das nicht gelungen. Warum ist uns das nicht gelungen? – Weil die SPÖ eine völlig unzulängliche Junktimierung gemacht hat. Sie hat beim VfGH, beim Verfassungsgerichtshof, die Massenverfahren junktimiert mit einer Bestimmung, wonach bereits außer Kraft getretene Gesetze nachträglich für verfassungswidrig zu erklären sind. Nur dann, wenn man dieser Forderung nachgekommen wäre, hätte die SPÖ mitgestimmt, dass es Entlastungen im Massenverfahren für den Verwaltungsgerichtshof und für den Verfassungsgerichtshof geben soll.

Das heißt, es ist überhaupt nicht richtig, dass eine "Bestrafung" des VfGH erfolgen sollte, wie Herr Wittmann das hier herabgedonnert hat – völlig unrichtig! –, sondern die SPÖ selbst hat in Wirklichkeit eine mögliche Einigung verhindert. Ich bedauere das außerordentlich.

Zur so genannten eindeutigen Verfassungswidrigkeit, die die SPÖ hier ausmacht, kann ich nur sagen, dass im Ausschuss durch den Leiter des Verfassungsdienstes und auch vorher in den Gesprächen mit den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes und auch in einem Begutachtungsverfahren, und zwar im Ausschussbegutachtungsver


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