Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 109. Sitzung / Seite 187

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wirklichkeit – man muss sich das anschauen – steigt der Strafrahmen jetzt von 72 € auf 213 € an. In Ihrem eigenen Papier sind 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen ausgewiesen – und das geht zu Lasten der Autofahrer! Die Autofahrer werden das bezahlen, sie werden das bezahlen, was durch die Verwaltungsreform nicht aufgebracht werden konnte, Frau Baumgartner-Gabitzer!

Die Verwaltung wird nicht gestrafft – die Autofahrer werden gestraft! (Abg. Schwarzenberger: Nur wenn sie straffällig sind!) Nur wenn sie straffällig sind, aber dann, Herr Kollege aus Salzburg, in dreifacher Höhe, und das haben sie sich nicht verdient. Das hat Ihre Regierung erreicht. (Beifall bei der SPÖ.) Die Autofahrer werden geschröpft, sehr geehrter Herr Schwarzenberger! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

19.59

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich wiederholen, und zwar in Bezug auf die Begründung zur Verwaltungsverfahrensnovelle. Sie müssen nämlich wissen, dass während der Sitzung des Verfassungsausschusses außer dem Vorsitzenden nur zwei weitere Kollegen von den Sozialdemokraten, manchmal auch drei, anwesend waren. Daher ist auch die Polemik, mit der die sozialdemokratischen Kollegen gegen diese Gesetzesvorlagen argumentieren, zu verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich wiederhole daher noch einmal, dass der Nationalrat heute mit der Verwaltungsverfahrensnovelle einen weiteren Schritt zu einer schlanken, bürgernahen und effizienten Verwaltung setzt. Einerseits wird durch die vorgesehene Erhöhung der Obergrenzen für Straf- und Anonymverfügungen bewirkt, dass nicht bei jeder Verwaltungsübertretung ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden muss, andererseits bleibt der Rechtsschutz in der bisherigen Form voll inhaltlich erhalten, auch wenn die Medien und die Opposition permanent etwas anderes behaupten.

Berechnungen der Niederösterreichischen Landesregierung haben ergeben, dass durch diese Novelle für die Länder Einsparungen in der Höhe von 8 bis 10 Millionen € – Sie hören richtig: 8 bis 10 Millionen €! – erwartet werden können. Für den Bund wird mit einem Rückgang der ordentlichen Verfahren um 3 Prozent gerechnet.

In diesem errechneten Einsparungspotential ist bereits berücksichtigt, dass eine durchschnittliche Einspruchsquote von 15 Prozent erwartet wird. Es ist wohl davon auszugehen, dass diese Einsparungsquote auf Grund des erweiterten Anwendungsbereiches leicht ansteigen wird, unter dem Strich wird sich aber dennoch eine bedeutende Einsparung für die Verwaltungsbehörden ergeben.

Mit dieser Novelle kommt es aber nicht zu einer Erhöhung der Strafen, wie die Vorredner der Opposition ständig behauptet haben, sondern lediglich zu einem erweiterten Anwendungsbereich dieses abgekürzten Verfahrens. Dadurch werden nicht nur die Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden entlastet, sondern auch die Bürger, denn ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, Verwaltungsübertretungen schnell und unbürokratisch zu erledigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle setzt diese Bundesregierung den Kurs fort, eine schlanke, bürgernahe Verwaltung in Österreich zu implementieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

20.02

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wenn die Kollegen Wittmann und Jarolim den Saal


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite