Stenographisches Protokoll

109. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 9. Juli 2002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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109. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Dienstag, 9. Juli 2002

Dauer der Sitzung

Dienstag, 9. Juli 2002: 9.05 – 20.07 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

2. Punkt: Bericht über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden

4. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 683/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen

5. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 684/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

6. Punkt: Bericht über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend die Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesministerien) seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten, Bezirksgerichte, Postämter, Nahverkehrseinrichtungen, Finanzämter, Schulen, Bundessozialämter, ...) im ländlichen Raum

7. Punkt: Bericht über den Antrag 544/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und über den

Antrag 509/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen "Alkohol am Steuer"

8. Punkt: Bericht über den Antrag 707/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird


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109. Sitzung / Seite 2

9. Punkt: Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT)

10. Punkt: Bericht über den Antrag 608/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz und über den

Antrag 523/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Telekommunikationsberichtes der österreichischen Bundesregierung sowie über den

Antrag 440/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften

11. Punkt: Bericht über den Antrag 717/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Peter Westenthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung des Österreichischen Fußballbundes und des Schweizer Fußballverbandes für die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft 2008

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz-Öffentlicher Dienst 2002), und Bericht über den

Antrag 709/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden

13. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird

14. Punkt: Bericht über den Antrag 234/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird

15. Punkt: Bericht über den Antrag 318/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird

16. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (Verwaltungsverfahrensnovelle 2002)

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109. Sitzung / Seite 3

Inhalt

Personalien

Verhinderungen 24

Ordnungsruf 180

Geschäftsbehandlung

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Andreas Khol auf Einberufung einer Präsidiale 46

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung 46

Wortmeldung der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer im Zusammenhang mit den Ausführungen des Abgeordneten Paul Kiss in der Debatte über Tagesordnungspunkt 1 68

Mitteilung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer betreffend Zulässigkeit des Dringlichen Antrages 720/A (E) 81

Wortmeldungen im Zusammenhang mit der Entscheidung des Präsidenten Dr. Heinz Fischer, den Dringlichen Antrag 720/A (E) nicht zuzulassen:

Dr. Alexander Van der Bellen 82

Dr. Josef Cap 82

Aktuelle Stunde (26.)

Thema: "Kindergeld – Abfertigung Neu – Steuerreform, ,Politik mit Herz und Verstand‘"

Redner:

Ing. Peter Westenthaler 24

Bundesminister Mag. Herbert Haupt 27

Dr. Alfred Gusenbauer 29

Maria Rauch-Kallat 31

Mag. Karl Schweitzer 32

Karl Öllinger 33

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 34

Doris Bures 36

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll 37

Theresia Zierler 39

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 40

Rechnungshof

Verlangen der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e Abs. 2 der Geschäftsordnung betreffend Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern (hinsichtlich Vergabeentscheidung, Finanzierung und Bewertung der Kompensationsgeschäfte) 45

Ausschüsse

Zuweisungen 42


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109. Sitzung / Seite 4

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Neunter Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses 46

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Verurteilung der Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler (720/A) (E) – nicht zugelassen 46, 82

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1172 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1244 d. B.) 47

Redner:

Friedrich Verzetnitsch 47

Ing. Peter Westenthaler 51

Mag. Terezija Stoisits 55

Dr. Andreas Khol 58

Bundesminister Dr. Ernst Strasser 61

Mag. Andrea Kuntzl 63

Paul Kiss 65

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 68

Dr. Helene Partik-Pablé 70

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 72

Rudolf Parnigoni 76

Walter Murauer 77

Dr. Peter Pilz 78

Mag. Eduard Mainoni 79

Mag. Walter Posch 80

Johann Loos 83

Emmerich Schwemlein 8


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4

Robert Egghart 85

Mag. Gisela Wurm 86

Karl Freund 87

Anton Gaál 88

Hermann Reindl 88

Günter Kiermaier 89

Matthias Ellmauer 90

Annahme 92

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1245 d. B.) 92

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1246 d. B.) 92

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 683/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen (1247 d. B.) 92

5. Punkt: Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 684/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (1248 d. B.) 92

Redner:

Gabriele Heinisch-Hosek 93

Werner Miedl 94

Dr. Alexander Van der Bellen 96

Dr. Helene Partik-Pablé 98

Ludmilla Parfuss 100

Günter Kößl 101

Katharina Pfeffer 103

Wolfgang Jung 104

Matthias Ellmauer 106

Dr. Reinhard Eugen Bösch 106

Robert Egghart 107

Hermann Reindl 109

Mag. Eduard Mainoni 109

Rudolf Parnigoni 110

Annahme des Gesetzentwurfes in 1245 d. B. 111

Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 1246, 1247 und 1248 d. B. 111

6. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend die Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesministerien) seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten, Bezirksgerichte, Postämter, Nahverkehrseinrichtungen, Finanzämter, Schulen, Bundessozialämter, ...) im ländlichen Raum (1220 d. B.) 112

Redner:

Dr. Günther Kräuter 112

Mag. Dr. Josef Trinkl 113

Gabriele Heinisch-Hosek 115

Mag. Beate Hartinger 116

Dr. Günther Kräuter (tatsächliche Berichtigung) 117

Gerhard Reheis 117

Nikolaus Prinz 119

Mag. Kurt Gaßner 120

Roland Zellot 121

Norbert Staffaneller 122

Kenntnisnahme des Berichtes des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses in 1220 d. B. 123

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 1220 d. B. 123

7. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 544/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und


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Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und über den

Antrag 509/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen "Alkohol am Steuer" (1210 d. B.) 123

Redner:

Kurt Eder 123

Mag. Helmut Kukacka 125

Mag. Reinhard Firlinger 126

Helmut Dietachmayr 127

Werner Miedl 128

Andreas Sodian 130

Gabriele Binder 130

Mag. Johanna Mikl-Leitner 13


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1

Anton Wattaul 132

Emmerich Schwemlein 133

Bundesminister Ing. Mathias Reichhold 134

Johannes Zweytick 134

Ing. Kurt Scheuch 135

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1210 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend flankierende Maßnahmen gegen Suchtgift am Steuer (E 139) 136

Annahme 136

8. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 707/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (1211 d. B.) 136

Redner:

Gabriele Binder 136

Mag. Helmut Kukacka 138

Mag. Reinhard Firlinger 138

Peter Marizzi 139

Johann Kurzbauer 140

Anton Wattaul 141

Günter Kiermaier 141

Astrid Stadler 142

Bundesminister Ing. Mathias Reichhold 143

Ing. Kurt Scheuch 144

Anton Knerzl 144

Heinz Gradwohl (tatsächliche Berichtigung) 145

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1211 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Maßnahmen zur Mehrphasenausbildung (E 140) 146

Annahme 146

Gemeinsame Beratung über

9. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1001 d. B.): Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (1208 d. B.) 146

10. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 608/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz und über den

Antrag 523/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Telekommunikationsberichtes der österreichischen Bundesregierung sowie über den

Antrag 440/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften (1209 d. B.) 146

Redner:

Kurt Eder 146

Mag. Helmut Kukacka 148

Rudolf Parnigoni 152

Mag. Reinhard Firlinger 153

Dr. Christof Zernatto 154

Andreas Sodian 155

Mag. Karin Hakl 156

Entschließungsantrag der Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses über die Anträge 608/A (E), 523/A (E) und 440/A (E) – Ablehnung 149, 157

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1209 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz (E 141) 157

Genehmigung des Staatsvertrages in 1001 d. B. 156

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 717/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Peter Westenthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung des Österreichischen Fußballbundes und des Schweizer Fußballverbandes für die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft 2008 (1241 d. B.) 157

Redner:

Beate Schasching 157

Reinhold Lexer 158

Mag. Dr. Udo Grollitsch 159

Stefan Prähauser 160

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 161

Karlheinz Kopf 163

Patrick Ortlieb 165

Johannes Zweytick 165

Hans Müller 166

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1241 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Unterstützung der Bewerbung des Österreichischen Fußballbundes und des Schweizer Fußballverbandes für die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft 2008 (E 142) 167

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1182 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge


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109. Sitzung / Seite 8

setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz-Öffentlicher Dienst 2002), und über den

Antrag 709/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1260 d. B.) 167

13. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261 d. B.) 167

Redner:

Dr. Ilse Mertel 167

Dr. Gottfried Feurstein 169

Otto Pendl 170

Hermann Reindl 171

Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer 173

Mag. Walter Tancsits 176

Dr. Johannes Jarolim (tatsächliche Berichtigung) 177

Sigisbert Dolinschek 177

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1260 und 1261 d. B. 178

Gemeinsame Beratung über

14. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 234/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird (1257 d. B.) 179

15. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 318/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird (1258 d. B.) 180

16. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1126 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (Verwaltungsverfahrensnovelle 2002) (1259 d. B.) 180

Redner:

Dr. Peter Wittmann 180

Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer 182

Dr. Johannes Jarolim 183

Dr. Michael Krüger 184

Staatssekretär Franz Morak 186

Peter Marizzi 186


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109. Sitzung / Seite 9

Mag. Cordula Frieser 187

Mag. Heribert Donnerbauer 187

Annahme der drei Gesetzentwürfe in 1257, 1258 und 1259 d. B. 188

Eingebracht wurden

Petitionen 42

Petition betreffend "Stop dem Stromimport aus unsicheren AKWs", (Ordnungsnummer 97) (überreicht von Abgeordnetem Georg Oberhaidinger )

Petition betreffend "Weltkulturerbe Wiener Innenstadt, Hochhausprojekte Bahnhof Wien Mitte und Marxergasse 1" (Ordnungsnummer 98) (überreicht von den Abgeordneten Dr. Martin Graf, Robert Egghart, Dr. Helene Partik-Pablé, Ilse Burket, Dr. Sylvia Papházy, MBA, Detlev Neudeck und Wolfgang Jung )

Bürgerinitiative 42

Bürgerinitiative betreffend Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem (Ordnungsnummer 30)

Regierungsvorlagen 42

1006: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung

1188: Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird

1189: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird

1190: Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird

1219: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird

Berichte 45

III-159: Bericht über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post und Telekom Austria AG im Jahr 2000; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie

III-160: Zweiter Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes; BM f. soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen mit der BM f. Bildung, Wissenschaft und Kultur

III-161: Bericht betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2001; Bundesregierung

Anträge der Abgeordneten

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung der Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler (720/A) (E)

Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Konsolidierung der sozialen Krankenversicherung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens (721/A) (E)


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109. Sitzung / Seite 10

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Flankierende Maßnahmen zur Liberalisierung der Gewerbeordnung – Einsetzen einer Monitoringkommission" (722/A) (E)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (723/A)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des größtmöglichen Einbezugs von Bevölkerung und Wirtschaft im ländlichen Raum in die Versorgung mit innovativen Telekomdiensten (724/A) (E)

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stiftung Leopold und Kunstrückgabe (725/A) (E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenübernahme für Telekom-Überwachungsmaßnahmen und die hiezu erforderlichen Infrastrukturen durch die Auftraggeber (726/A) (E)

Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berücksichtigung der Anliegen aller Transitrouten im sensiblen Alpenraum in den Transitverhandlungen auf EU-Ebene (727/A) (E)

Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend einen Beitritt Österreichs zur Biomedizinkonvention des Europarates (728/A) (E)

Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Fortpflanzungsmedizingesetz, BGBl. Nr. 275/1992, geändert wird (729/A)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen betreffend Restitutionsbestimmungen und Stiftung Leopold [(719/A) (E)] [(Zu 719/A) (E)]

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Vergabe des LKW-Mautsystems (4070/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kontrolle von internationalen Tiertransporten (4071/J)

Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die überfällige Sanierung und Organisationsreform der KZ-Gedenkstätte Mauthausen (4072/J)

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend rollende Landstraße Budweis–Wels (4073/J)


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109. Sitzung / Seite 11

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Integrationsklassen und Schulversuche für behinderte SchülerInnen (4074/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Weiterführung schulischer Integration von behinderten SchülerInnen (4075/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Einsparungen von LehrerInnen für die Integration von behinderten SchülerInnen (4076/J)

Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Sonderzuständigkeit des Bezirksgerichts Linz-Land für Jugendstrafsachen (4077/J)

Ernst Fink, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die behördliche Schließung der Veranstaltung am 25.5.2002 in der Mehrzweckhalle in Riegersburg (4078/J)

Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Großrazzia gegen Drogenmafia (4079/J)

Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend behindertengerechtes Bauen (4080/J)

Evelyn Freigaßner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Aufwertung des Raumes Spielberg-Zeltweg als Schulstandort (4081/J)

Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Behandlung von sensiblen Daten beim NÖ Hilfswerk (4082/J)

Anna Elisabeth Achatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend den Missbrauch des Asylrechts (4083/J)

Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend katastrophale Zustände im Schulzentrum Steyr (4084/J)

Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konzessionen und Sicherheitsstandards bei Eisenbahnverkehrsunternehmen (4085/J)

Mag. Johann Maier , Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Rufbereitschaft bei Ärzten" (4086/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorverkaufsrecht für bundeseigene Wohnbaugesellschaften (4087/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Safer-Sex-Regeln im Zusammenhang mit Hiv und Aids (4088/J)

Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Gespräche Jörg Haiders mit Vertretern der israelischen Regierung im Auftrag der Bundesregierung im Februar 2000 (4089/J)

Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Skandalöse Personality-Kampagne des Obmannes der Wiener Gebietskrankenkasse" (4090/J)

Paul Kiss, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Verfahren gegen den Leiter der Justizanstalt Innsbruck (4091/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend FPÖ-Arbeiterkammervorstand, FPÖ-Nationalratsabgeordne


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109. Sitzung / Seite 12

ten, Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, stellvertretenden Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt und damit FPÖ-Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg (4092/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend stellvertretenden Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt, Mitglied der Generalversammlung der Kärntner Gebietskrankenkasse, FPÖ-Nationalratsabgeordneten, FPÖ-Arbeiterkammervorstand und damit FPÖ-Multifunktionär und FPÖ-Multiverdiener Gaugg (4093/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Kosten der Justiz (Eigendeckungsgrad) – Erledigung der Geschäftsfälle II" (4094/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Gebührenstudie" (4095/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – Verteuerung Reisepass – Auswirkungen" (4096/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – Verteuerung Reisepass – Auswirkungen" (4097/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – Verteuerung Führerschein II – Auswirkungen" (4098/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1/II" (4099/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1/II" (4100/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten Teil 1/II" (4101/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten: Teil 2/II" (4102/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten: Teil 2/II" (4103/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend "Budgetbegleitgesetz 2000 – zusätzliche Verteuerung der Wohnungskosten: Teil 2/II" (4104/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "Vergiftungsinformationszentrale" (4105/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend "Radon im Grundwasser – Nationale Maßnahmen" (4106/J)


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109. Sitzung / Seite 13

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4107/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4108/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4109/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4110/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4111/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4112/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4113/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4114/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4115/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4116/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4117/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Praxis der Vergabe von Beratungs- und PR-Dienstleistungen (4118/J)

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Energiedaten (4119/J)

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung und Umsetzung der österreichischen Klimaschutzstrategie zur Erreichung des Kyoto-Zieles (4120/J)

DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Härtefälle bei Studienbeiträgen (4121/J)


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109. Sitzung / Seite 14

Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsparungen bei der Exekutive (4122/J)

Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend "Lärmbelastung durch Abfangjäger in Linz/Hörsching" (4123/J)

Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsparungen bei der Exekutive und die zukünftige Entwicklung der Bundesgendarmerie (4124/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend "Alimente und Zivildienst" (4125/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Forschungsprojekt GSM-Auswirkungen im Hinblick auf Krebshäufigkeit (4126/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Forschungsprojekt GSM-Auswirkungen im Hinblick auf Krebshäufigkeit (4127/J)


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109. Sitzung / Seite 15

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend öffentliche Belästigungen von Frauen (4128/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend öffentliche Belästigungen von Frauen (4129/J)

Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Grundrecht auf Datenschutz für Personen in Substitutionstherapieprogrammen (4130/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung und Kontrolle von Erzeugergemeinschaften im Biolandbau (4131/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Qualitätssicherung und Kontrolle im Biolandbau (4132/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Verdacht der Verletzung der Datenschutzbestimmungen am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium Lienz, Maximilianstraße 11, 9900 Lienz (4133/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Frühförderung gehörloser Kinder in Österreich (4134/J)

Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Schließung des Bezirksgerichts Matrei/Osttirol (4135/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zivildienerzuweisung Juni 2002 (4136/J)

Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Zivildienerzuweisung Februar 2002 (4137/J)

Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend die Aberkennung des Ehrenkreuzes für Wissenschaft und Kunst (4138/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Studie zur Überprüfung der Einhaltung von Tierschutzbestimmungen auf Schlachthöfen (4139/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Änderungen der gesetzlichen Maßnahmen auf EU-Ebene hinsichtlich Tiertransporten (4140/J)

MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Etablierung einer zentralen Meldestelle für Tierversuche (4141/J)

Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Schließung von fünf Postämtern in Osttirol (4142/J)

Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend GVO-Verunreinigungen von Saatgut III (4143/J)

Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend dramatische Budgetentwicklung beim AMS (4144/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend Forschungsprojekt GSM-Auswirkungen im Hinblick auf Krebshäufigkeit (4145/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend "Rechtshilfe bzw. Verwaltungsvollzug zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten" (4146/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend "Rechtshilfe bzw. Verwaltungsvollzug zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten" (4147/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend "Rechtshilfe bzw. Verwaltungsvollzug zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten" (4148/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend "Rechtshilfe bzw. Verwaltungsvollzug zwischen EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten" (4149/J)

Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Verfügbarkeit von Amtsärzten in den Bundesländern zur aktiven Bekämpfung von Drogenmissbrauch im Straßenverkehr (4150/J)

Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Umsetzung des Erkenntnisses des VwGH (2000/11/0114-8) vom 4. Oktober 2000 (4151/J)

Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Feuerwehren und Tunnelsicherheit bei Straßen- und Eisenbahntunnel (4152/J)

Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betreffend "einheitliche Ausbildung für AltenfachbetreuerInnen" (4153/J)


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109. Sitzung / Seite 16

Zurückgezogen wurde die Anfrage der Abgeordneten

Anna Elisabeth Achatz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Vergabe des Auftrages für den Um- und Neubau des Linzer Hauptbahnhofes (4060/J) (Zu 4060/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3387/AB zu 3390/J) (Zu 3387/AB zu 3390/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3714/AB zu 3760/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Kolleginnen und Kollegen (3715/AB zu 3753/J)


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109. Sitzung / Seite 17

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3716/AB zu 3814/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3717/AB zu 3743/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3718/AB zu 3723/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3719/AB zu 3779/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (7320/AB zu 3732/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen (3721/AB zu 3783/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3722/AB zu 3782/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Wattaul, Kolleginnen und Kollegen (3723/AB zu 3804/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3724/AB zu 3829/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Tancsits, Kolleginnen und Kollegen (3725/AB zu 3757/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3726/AB zu 3730/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Günter Kiermaier, Kolleginnen und Kollegen (3727/AB zu 3766/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen (3728/AB zu 3751/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (3729/AB zu 3781/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Manfred Lackner, Kolleginnen und Kollegen (3730/AB zu 3784/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen (3731/AB zu 3754/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3732/AB zu 3740/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3733/AB zu 3733/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3734/AB zu 3759/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3735/AB zu 3772/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen (3736/AB zu 3799/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3737/AB zu 3735/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3738/AB zu 3739/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3739/AB zu 3742/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3740/AB zu 3786/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3741/AB zu 3787/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3742/AB zu 3815/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Kolleginnen und Kollegen (3743/AB zu 3767/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Kolleginnen und Kollegen (3744/AB zu 3768/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Kolleginnen und Kollegen (3745/AB zu 3769/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen (3746/AB zu 3748/J)


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109. Sitzung / Seite 18

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen (3747/AB zu 3752/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3748/AB zu 3758/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3749/AB zu 3775/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3750/AB zu 3788/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3751/AB zu 3789/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen (3752/AB zu 3798/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3753/AB zu 3728/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3754/AB zu 3741/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen (3755/AB zu 3755/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3756/AB zu 3729/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3757/AB zu 3761/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (3758/AB zu 3762/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3759/AB zu 3803/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (3760/AB zu 3795/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3761/AB zu 3796/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3762/AB zu 3744/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen (3763/AB zu 3881/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Sima, Kolleginnen und Kollegen (3764/AB zu 3774/J)


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109. Sitzung / Seite 19

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3765/AB zu 3793/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen (3766/AB zu 3801/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen (3767/AB zu 3802/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen (3768/AB zu 3764/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen (3769/AB zu 3770/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3770/AB zu 3849/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3771/AB zu 3866/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Kolleginnen und Kollegen (3772/AB zu 3805/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Emmerich Schwemlein, Kolleginnen und Kollegen (3773/AB zu 3806/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (3774/AB zu 3807/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen (3775/AB zu 3822/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3776/AB zu 3846/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3777/AB zu 3863/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3778/AB zu 3812/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen (3779/AB zu 3830/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3780/AB zu 3811/J)

der Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3781/AB zu 3810/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3782/AB zu 3817/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (3783/AB zu 3840/J)


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109. Sitzung / Seite 20

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3784/AB zu 3816/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3785/AB zu 3873/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3786/AB zu 3813/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3787/AB zu 3820/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3788/AB zu 3847/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3789/AB zu 3864/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3790/AB zu 3818/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen (3791/AB zu 3949/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3792/AB zu 3819/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Kolleginnen und Kollegen (3793/AB zu 3821/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3794/AB zu 3826/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3795/AB zu 3825/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3796/AB zu 3843/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3797/AB zu 3860/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3798/AB zu 3842/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3799/AB zu 3859/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen (3800/AB zu 3833/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3801/AB zu 3845/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3802/AB zu 3862/J)


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Stenographisches Protokoll
109. Sitzung / Seite 21

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen (3803/AB zu 3824/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen (3804/AB zu 3836/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3805/AB zu 3857/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Anton Leikam, Kolleginnen und Kollegen (3806/AB zu 3904/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3807/AB zu 3827/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3808/AB zu 3837/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3809/AB zu 3848/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3810/AB zu 3865/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen (3811/AB zu 3823/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3812/AB zu 3831/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Inge Jäger, Kolleginnen und Kollegen (3813/AB zu 3832/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3814/AB zu 3895/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kolleginnen und Kollegen (3815/AB zu 3899/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3816/AB zu 3931/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Helmut Dietachmayr, Kolleginnen und Kollegen (3817/AB zu 3838/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3818/AB zu 3852/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3819/AB zu 3869/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3820/AB zu 3835/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3821/AB zu 3871/J)


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109. Sitzung / Seite 22

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3822/AB zu 3844/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3823/AB zu 3861/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen (3824/AB zu 3872/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3825/AB zu 3850/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3826/AB zu 3867/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3827/AB zu 3878/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen (3828/AB zu 3888/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen (3829/AB zu 3890/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen (3830/AB zu 3839/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3831/AB zu 3851/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3832/AB zu 3868/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen (3833/AB zu 3921/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Jung, Kolleginnen und Kollegen (3834/AB zu 3923/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen (3835/AB zu 3944/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen (3836/AB zu 3947/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3837/AB zu 3841/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac, Kolleginnen und Kollegen (3838/AB zu 3858/J)


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109. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3839/AB zu 3854/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3840/AB zu 3855/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr.  Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen (3841/AB zu 3875/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3842/AB zu 3853/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3843/AB zu 3856/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Caspar Einem, Kolleginnen und Kollegen (3844/AB zu 3834/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Dr. Andrea Wolfmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Desinformationskampagne der Grünen durch Verbreitung eines unrichtigen und unechten Protokolls der Kulturausschusssitzung vom 13. März 2002 (26/ABPR zu 26/JPR)

 

 


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109. Sitzung / Seite 24

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Dritter Präsident Dr. Werner Fasslabend.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen und eröffne jetzt, um 9.05 Uhr, die für heute einberufene Sitzung des Nationalrates. Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Ich gebe bekannt, dass die Amtlichen Protokolle der 106. Sitzung vom 12. Juni sowie der 107. und der 108. Sitzung vom 13. Juni in der Parlamentsdirektion zur Einsicht aufgelegen sind, ohne Einspruch geblieben sind und daher als genehmigt gelten.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Dr. Antoni, Dobnigg, Schieder, Haller, Wenitsch, Dr. Spindelegger und Dr. Lichtenberger.

Aktuelle Stunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde zum Thema:

"Kindergeld – Abfertigung Neu – Steuerreform, ,Politik mit Herz und Verstand‘"

Ich teile Ihnen mit, dass im Vorfeld der Sitzung Geschäftsordnungsfragen an mich gerichtet wurden, weil im § 97a GOG von dem zuständigen Mitglied der Bundesregierung die Rede ist und heute hier mehrere Themen womöglich mit mehreren Zuständigkeiten angeführt werden.

Ich schlage vor – ich habe mich auch vergewissert, dass das zu keiner Geschäftsordnungsdebatte führen wird –, dass wir das ohne Präjudiz so zur Kenntnis nehmen, wobei die Absicht besteht, dass Herr Bundesminister Haupt die in der Geschäftsordnung vorgesehene Stellungnahme von 10 Minuten zu möglichst vielen der angeführten Themen abgeben wird und sich dann im Zuge der Debatte mit einer Redezeit von 5 Minuten Herr Bundesminister Bartenstein zu Wort melden wird.

Ich bitte jetzt den Erstunterzeichner, Abgeordneten Ing. Westenthaler, das Thema der Aktuellen Stunde zu begründen. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte.

9.07

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dieses Thema für die Aktuelle Stunde deshalb gewählt, weil wir der Ansicht sind, dass die hervorragenden sozialpolitischen Leistungen dieser Bundesregierung, die in den vergangenen Wochen internationale Beachtung gefunden haben, auch hier im Hohen Haus näher erörtert werden sollen, dass diese Regierung eine sozialpolitische Bilanz auf den Tisch gelegt hat, die sich sehen lassen kann und keinen Vergleich mit früheren und auch jetzigen Konzepten sozialdemokratischer Regierungen beziehungsweise der Sozialdemokratischen Partei zu scheuen braucht, den Vergleich sogar gewinnt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Schauen wir uns etwa das Kindergeld an, das in diesem Jahr eingeführt wurde, sich also bereits in Kraft befindet: Bereits mehr als 25 000 BezieherInnen haben das Kindergeld in der Tasche. Sie nehmen es, um damit ihre Kinder zu erziehen, Kinderbetreuungseinrichtungen zu finanzieren oder dafür aufzukommen, dass sie die Kinderbetreuung selbst durchführen.

Wir haben dieses System mittlerweile so gut ausformuliert, dass in Deutschland, in Italien und auch in anderen Ländern bereits versucht wird, es zu kopieren und umzusetzen. In Deutschland


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109. Sitzung / Seite 25

ist das Kindergeld nach österreichischem Beispiel mittlerweile ein Wahlkampfschlager nahezu aller wahlkämpfenden Parteien. – Das ist ein gutes Zeugnis, ein gutes Zeugnis für diese Regierung, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Das Kindergeld zeigt auch schon positive Auswirkungen. Ich sage jetzt nicht  – Sie würden dann ja sofort wieder fragen: Wie kann man das denn beweisen? –, dass die bahnbrechende Wende in der Geburtenrate in Österreich von im Schnitt plus 5 Prozent ganz allein auf das Kindergeld zurückzuführen ist. Das wäre falsch, das wäre überheblich und wissenschaftlich nicht belegbar. Aber das Kindergeld hat schon einen Anteil daran. Wir haben ein gutes Klima geschaffen, ein Klima, in dem keine Mutter dieses Landes mehr Angst vor der Finanzierung der Kindererziehung haben muss. Das ist gut so für dieses Land und schafft ein familienfreundliches Klima. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Bestätigung für das Kindergeld erfolgt ja nicht nur in einzigartiger Weise in ganz Europa, sondern auch hier in Österreich. Ich freue mich, Herr Oppositionschef Gusenbauer, dass Sie erst vor wenigen Wochen, am 14. Juni 2002, in einer Pressekonferenz Folgendes mitgeteilt haben: Sollten Sie in die Regierung kommen, dann werden Sie dieses Kindergeld so, wie es ist, übernehmen. Ich gratuliere. – Es ist ein gutes Zeugnis für die Sozialpolitik dieser Bundesregierung, dass Sie das Kindergeld übernehmen wollen. Sie zeigen damit als Oppositionspartei auch Verständnis und Unterstützung für das gute Kindergeld, das wir beschlossen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber auch der zweite große Bereich, den wir diskutieren wollen, die "Abfertigung neu", die ja in diesen Tagen in Kraft getreten ist, ist mit der finanziellen Absicherung aller österreichischen Arbeitnehmer ein sozialpolitischer Meilenstein, ein revolutionäres Modell. Unter einer SPÖ-geführten Regierung war das nicht möglich, da Sie nur einen kleinen Bruchteil von Arbeitnehmern in den Genuss einer Abfertigung haben kommen lassen. Auf Grund der Umsetzungen dieser Bundesregierung werden künftig alle Arbeitnehmer in den Genuss der "Abfertigung neu" kommen, wobei sie schon ab dem ersten Tag einen Anspruch haben werden. Auch das ist ein großer Erfolg, den wir hier nur feiern können, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen dieser Bundesregierung dafür danken, dass alle Arbeitnehmer in den Genuss einer Abfertigung kommen werden. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der dritte große Bereich – und der liegt jetzt nach den beiden großen Komplexen Kindergeld und "Abfertigung neu" noch vor uns – wird die Steuerreform sein. Die oberste Priorität bezüglich der Steuerreform muss für uns selbstverständlich bei der Entlastung der kleinen und mittleren Einkommen bis etwa 3 000 € pro Monat liegen, das betrifft 80 Prozent der Einkommensbezieher in Österreich. Wir wollen sie nicht deshalb entlasten, weil es gerade passt oder, wie Sie immer behaupten, eine Wahl vor der Tür steht, sondern deshalb, weil es wirtschaftspolitisch sehr vernünftig ist, den Österreicherinnen und Österreichern in dieser Phase mehr Massenkaufkraft zu sichern. Wer nämlich mehr Geld hat, der gibt auch mehr aus. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, erzeugt eine Dynamik in der Wirtschaft, von der wir alle profitieren können. Deshalb wollen wir diese Steuerreform auch umsetzen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ein Eckpfeiler einer künftigen Steuerreform ist die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums. Außerdem müssen die Lohnnebenkosten, wie versprochen, gesenkt werden. Wir müssen auch im Unternehmerbereich klarstellen, dass es uns ein Anliegen ist, die Unternehmenssteuern zu senken; Stichwort: 13. Umsatzsteuervorauszahlung und Entsteuerung nicht entnommener Gewinne. Das sind auch wichtige Impulse für die Wirtschaft.

Die SPÖ fragt immer: Wie soll denn das gehen? Ein ausgeglichener Haushalt und eine Steuerreform: Das geht ja nie! – Warum sagt die SPÖ das? – Weil sie selbst es nie zustande gebracht hat und weil Sie immer von sich selbst auf andere schließen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Steuerreform und die Sozialpolitik bei dieser Regierung, bei ÖVP und FPÖ in den besten Händen sind. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! Wir werden es schaffen, wir werden Ihnen zeigen, dass wir es schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Wir haben aber nicht nur drei große sozialpolitische Leistungen hinter uns gebracht beziehungsweise zum Teil noch vor uns – die Familienhospizkarenz, das Pflegegeld ab der Geburt und die Behindertenmilliarde –, sondern letztlich auch Schritte zur Sicherung der Gesundheitsversorgung gesetzt. Wir haben die Angestellten und Arbeiter im Krankheitsfall gleichgestellt und außerdem arbeitsmarktstabilisierende Maßnahmen durchgeführt. Wir haben die höchste Beschäftigungsquote – es sind 50 000 Frauen mehr in Beschäftigung als 1999.

All diese Maßnahmen im Sozial- und Arbeitsmarktbereich haben wir mit einem ausgeglichenen Budgethaushalt und ohne neue Schulden erreicht. Das ist schon eine gewaltig positive Bilanz, und ich möchte, meine sehr geehrten Damen und Herren, an dieser Stelle tatsächlich dieser Bundesregierung unter Bundeskanzler Schüssel und Vizekanzlerin Riess-Passer und vor allem den zuständigen Ressortministern Bartenstein und Haupt herzlich zu diesen Maßnahmen gratulieren. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Eine aktuelle Umfrage bestätigt ebenfalls den richtigen Kurs der österreichischen Bundesregierung in der Sozialpolitik (Zwischenruf der Abg. Silhavy ): Satte 63 Prozent finden diese Sozialpolitik gut oder sehr gut. Nur 26 Prozent, nicht einmal ein Drittel, finden, dass sich die Sozialpolitik unter dieser Regierung verschlechtert hat. Auch das, meine Damen und Herren, ist ein gutes Zeugnis, das die österreichische Bevölkerung für eine funktionierenden Politik ausstellt!

Die SPÖ hingegen steht rat- und hilflos an der Seite, sie produziert ein Nulldefizit-Chaos. Ich habe Unterlagen dazu mit: Zuerst will der SPÖ-Chef das Nulldefizit per Gesetz fixieren; erst gibt es ein Ja zum Nulldefizit, dann ein Nein, dann gibt es wieder ein Ja, und am Ende wollte Gusenbauer ja einen Antrag einbringen, in dem sogar die Schulden verfassungsrechtlich verankert werden.

Beim Kindergeld war es ähnlich: Zuerst hieß es jahrelang nein, nun ist es beschlossen und ein Erfolg, und die SPÖ ist plötzlich auf den fahrenden Zug aufgesprungen und sagt ja. "Abfertigung neu": Jahrzehntelang ist man daran gescheitert, jetzt, da die Regierung es umgesetzt hat und auch die Sozialpartner diesbezüglich eine große Leistung abgeliefert haben, ist die SPÖ auf den fahrenden Zug aufgesprungen und hat mitgestimmt.

Sie brauchen in Wirklichkeit überall nur ja zu sagen. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Es erübrigt sich in der Sozialpolitik fast die Rolle der Opposition, weil es nichts zu kritisieren gibt und weil es so gut läuft. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein gutes Zeugnis für diese Regierung! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Huber: Und Kollege Gaugg? Was ist mit Kollegem Gaugg?)

Das betrifft auch den Arbeitsmarkt, denn selbst dort, wo Sie Kritik üben, sind Sie so rasch der Unwahrheit überführt, dass Sie die Kritik nicht aufrechterhalten können. Sie kritisieren etwa bezüglich Arbeitsmarkt (Abg. Huber: Was ist mit Gaugg?), der jetzt einen Arbeitslosenstand von knapp unter 200 000 Personen aufweist – das ist nicht gut, das müssen wir noch verbessern! –, dass wir nun 20 000 Arbeitslose mehr als im vergangenen Jahr haben, vergessen aber dazuzusagen, dass wir noch immer 100 000 Arbeitslose weniger als in der Zeit der Regierung der SPÖ haben. Das ist der arbeitsmarktpolitische Erfolg, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie kritisieren, dass es im nächsten Jahr möglicherweise zu einem Defizit von 0,4 Prozent kommen kann (Zwischenrufe bei der SPÖ), hatten aber in Ihrer Regierungszeit, als Sie die Finanzpolitik zu verantworten hatten, den zwölffachen Prozentsatz. 1995 betrug das Defizit 5,2 Prozent und 1998/99 immer noch 2,2 Prozent. – Sie aber kritisieren 0,4 Prozent!

So geht das auch weiter: Sie haben uns den größten Schuldenberg in der Geschichte, den Sie aufgebaut haben, die höchste Arbeitslosigkeit und eine Million Menschen an der Armutsgrenze hinterlassen. Sie haben eine Million Ausländer ins Land geholt – darüber werden wir beim nächsten Tagesordnungspunkt reden –, und uns ein Krankenkassendefizit überlassen (Abg. Öllinger: Das produzieren fleißig Sie!), vor dem einem nur schaudern kann, meine sehr geehrten Damen und Herren.


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Ich kann nur Folgendes sagen: Die Österreicher haben jetzt zwei Jahre lang die verantwortungsvolle Sozialpolitik dieser ÖVP-FPÖ-Regierung miterlebt (Abg. Huber: Erzählen Sie was vom Herrn Gaugg!), mit dem Kindergeld und der "Abfertigung neu" – die Steuerreform wird noch kommen. Sie haben in den vergangenen drei Jahrzehnten (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Huber ) auch eine sozialistische Sozialpolitik mit den höchsten Belastungen, vor allem für Bezieher kleinerer Einkommen, erlebt. Sie können beide Systeme vergleichen und werden feststellen, dass das vorige keinem Vergleich mit dem jetzigen standhält.

Tatsächlich ist die jetzige Bundesregierung auf dem besten Weg, sozialpolitische Geschichte zu schreiben. Wir werden es nämlich nicht zulassen, dass vor allem Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen, die Ärmsten in diesem Land, letztlich benachteiligt werden, so wie Sie das jahrelang durch hohe Steuern und Belastungen, vor allem durch Belastungen im Sozialbereich, bewirkt haben.

Sie hatten jahrelang die Chance, in der Regierung ordentliche Sozialpolitik zu machen. Sie haben diese Chance vertan, deshalb wurden Sie abgewählt. Jetzt aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, gibt es eine Regierung, die sich um die Sozialpolitik sehr, sehr gut kümmert. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer Stellungnahme im Sinne des § 97a der Geschäftsordnung erhält Herr Bundesminister Mag. Haupt das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Herr Minister. (Abg. Schwemlein: Vielleicht macht er eine tatsächliche Berichtigung!)

9.17

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen Mag. Herbert Haupt: Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Präsident! Die österreichische Bundesregierung hat in den zweieinhalb Jahren seit der Regierungsbildung gerade im Sozialbereich und in den apostrophierten Bereichen der Familienförderung sehr viel weitergebracht.

Das Kinderbetreuungsgeld, das Herr Klubobmann Westenthaler angesprochen hat, ist eine europaweit anerkannte Maßnahme, die nicht nur den Intentionen der Frauen nahe kommt. Wir wissen aus Meinungsumfragen, dass mehr als 87 Prozent der Frauen den Wunsch haben, mindestens ein Jahr bei ihren Kindern zu Hause zu bleiben, und dass mehr als 70 Prozent der Frauen den Wunsch haben, zumindest nach dem dritten Jahr der Kinderbetreuung wieder in das Berufsleben einzusteigen.

Ich denke, dass nach der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes auch die internationalen Benchmarks von großer Bedeutung sind. Wir haben derzeit in Österreich bezüglich der Frauenbeschäftigungsquote, das Alter zwischen 20 und 45 Jahren betreffend, mit 73,4 Prozent den höchsten Wert in der Zweiten Republik. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

In Hinblick auf das Kinderbetreuungsgeld gesteht uns die Europäische Union zu, dass es ein maßgebliches Mittel zur Armutsbekämpfung in Österreich ist. Wir haben – entgegen der öffentlichen Diskussion in Österreich – den Anteil der Sozialausgaben in diesem Staate von 28,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes des Jahres 1999 auf 30,2 Prozent gesteigert. Der europäische Schnitt liegt bei 27,6 Prozent. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich darf darauf hinweisen, dass die Sozialschutzausgaben pro Kopf und Kaufkraftparität in Österreich 6 716 €, im europäischen Schnitt 5 793 € betragen. Die Beschäftigungsquote liegt mit 68,2 Prozent um 5 Prozent über der EU-Durchschnittsquote von 63,2 Prozent. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bezüglich der Arbeitslosenquote stehen unsere 3,7 Prozent den 8,2 Prozent der EU gegenüber; bei den Männern sind es 3,2 Prozent gegenüber 7,0 Prozent, bei den Frauen 4,4 Prozent gegenüber 9,7 Prozent. Wir liegen in der Europäischen Union von allen 15 europäischen Staaten auf dem dritten Platz.


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109. Sitzung / Seite 28

Wir sind nach wie vor das Land mit der geringsten Jugendarbeitslosigkeit. Wir konnten die Langzeitarbeitslosenquote für Männer und Frauen in den letzten zwölf Monaten deutlich senken. Wir konnten das Armutsrisiko in Österreich senken. Auch die Europäische Union attestiert uns, dass das Armutsrisiko in Österreich besonders niedrig ist. Die Kluft zwischen den Reichsten und den Ärmsten ist in Österreich am geringsten in der EU. Ich meine daher, dass sich die Sozialbilanz dieser Bundesregierung sehen lassen kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Betrachten wir die Geschichte der "Abfertigung neu", so können wir feststellen, dass sie erstmals im Jahre 1985 mit einem Antrag – nahezu in der heutigen Form – durch die freiheitliche Fraktion in der Salzburger Arbeiterkammer eingebracht und schließlich 1990 von Kollegem Dolinschek erstmals in der heutigen Form im Nationalrat eingereicht wurde. Nach 17 Jahren der Diskussion konnte hier ein Abfertigungsmodell verwirklicht werden, das in Zukunft nicht nur nahezu 100 Prozent der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Abfertigungsansprüche ermöglichen wird, sondern das darüber hinaus auch ein wichtiges Instrument der Steuerbefreiung für nicht entnommene Abfertigungen und beim Aufbau einer zukünftigen Pensionskomponente sein kann, sofern es von Seiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verantwortungsvoll genutzt wird, um die rudimentäre zweite Säule der Pensionsvorsorge in Österreich zu verbessern und deutlich aufzubauen.

Wir haben mit den Landessozialreferentinnen und -sozialreferenten schon vor einem Jahr vereinbart, eine Informationskampagne unter dem Titel "Vorgesorgt" zu machen. Ich denke, dass wir – wenn man die Vergangenheit betrachtet, in der sich das Abkaufen von Sozialversicherungsrechten gerade für die Frauen, insbesondere für jene in einer Scheidungssituation, katastrophal ausgewirkt hat, muss man dieser Meinung sein – im Zusammenhang mit der "Abfertigung neu" auch die junge Generation im Alter zwischen 20 und 35 Jahren nicht früh genug darauf aufmerksam machen können, dass das neue Instrument der Abfertigung nunmehr nicht nur 100 Prozent der Arbeitnehmer die bisher bewährte Form der Abfertigung ermöglichen wird, sondern dass darüber hinaus auch für all diese Personen, unabhängig vom Lebensverlauf, die Möglichkeit besteht, steuerfrei eine Zusatzpension zu lukrieren. Ich meine, es ist ein wichtiger Beitrag, diesen Teil des Steueraufkommens in Zukunft für die zweite Pensionssäule zu reservieren, wenn sich die Leute nun auf Grund des Abfertigungsmodells dafür entscheiden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben, wie versprochen, das Kinderbetreuungsgeld evaluiert. Aus der Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes in den Einführungsgemeinden wissen wir, dass ein hoher Anteil des Kinderbetreuungsgeldes, nämlich mehr als 60 Prozent, in den direkten Konsum wandert und dass davon der Nahversorgungsbereich besonders profitiert.

Österreichweit wird in den Gemeinden und Städten darüber diskutiert, wie wir die ländliche Struktur in Österreich auch in Hinblick auf die Nahversorgung verbessern können. Wir haben mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass die österreichischen Dörfer und Gemeinden in Zukunft im Nahversorgungsbereich eine bessere Infrastruktur bekommen, als bisher zu erwarten war.

Sehr geehrte Damen und Herren! Zur Steuerreform muss ich aus meiner Sicht als Sozialminister sagen, dass eine Steuerreform höchst notwendig ist, und zwar deshalb, um die Bezieher der kleinsten, der untersten Einkommen in dieser Republik zu entlasten. Es ist nämlich unübersehbar, dass Einkommen, die knapp über der im Armutsbericht für das Jahr 1998 angeführten Armutsgrenze für Ehepaare liegen, noch immer der Steuerpflicht unterliegen. Es ist daher gerade für diese Einkommensschichten in der jetzigen Situation besonders wichtig, wie dies in der Regierungserklärung enthalten ist, eine entsprechende Steuerreform, eine Steuerentlastung vorzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es gibt keinen ernst zu nehmenden Finanzexperten in dieser Republik, der nicht attestiert, dass mit einem gewissen Verzögerungseffekt von drei bis vier Monaten ein Großteil dieses Steuerungseffektes in den direkten Konsum fließt und damit eine Anhebung der Binnenmarktnachfrage in Österreich bewirken wird, wodurch die nunmehr ansteigende Konjunktur noch zusätzlich belebt werden wird.


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109. Sitzung / Seite 29

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich meine daher, dass die Steuerreform auch ein wichtiger Beitrag dazu ist, die nunmehr ansteigende Konjunktur in der Binnenmarktnachfrage und damit die österreichische Wirtschaft zu stärken, damit die Arbeitsplatzsituation in Österreich zu verbessern, um wieder zu jenen Arbeitslosenzahlen zu kommen, die wir in Österreich in den Jahren 2000 und 2001 vor der Katastrophe vom 11. September 2001 hatten. Das Ziel jedes verantwortlichen Sozialpolitikers muss es sein, die Arbeitslosenquote nach unten zu drücken.

Ich denke, sehr geehrte Damen und Herren, dass die begleitenden Maßnahmen, die wir bis dato gesetzt haben (Abg. Silhavy: Welche?), auch wichtig sind, um neue Unternehmungen und neue Wirtschaftsbetriebe in Österreich anzusiedeln. Die mit der 60. ASVG-Novelle geplante Entlastung in der KV für Betriebsneugründungen und für Betriebe mit schwachen Umsätzen hat den Zweck, diese konkurrenzfähig zu halten, und ist ein wichtiger Beitrag dazu, Beschäftigungs- und Unternehmensanreize zu setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht aber nicht nur darum, eine Entlastung der Einkommen bis 3 000 € brutto pro Monat herbeizuführen, sondern auch darum, eine gerechte Tarifreform durchzuführen und die 13. Umsatzsteuervorauszahlung wieder aus der Welt zu schaffen.

Es ist für die österreichische Öffentlichkeit wohl auch bedeutend, zu erfahren, dass mit Stand vom 8. Juli, also von gestern, 25 513 Anträge zum Kinderbetreuungsgeld vorgelegen sind. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das österreichische Sozialsystem ist auf den Generationenvertrag aufgebaut. Wir haben heute nur noch eine Geburtenrate von knapp unter 76 000 Geburten, und daher ist es auch für mich erfreulich, dass seit April dieses Jahres feststellbar ist, dass die Geburtenrate zunimmt; etwa in der Steiermark um 13,1 Prozent, in Kärnten um 8,3 Prozent und in Vorarlberg um 10,7 Prozent. Ich nenne diese Beispiele, weil da eine neue Generation heranwächst, die wir brauchen werden, um den Generationenvertrag einhalten zu können.

Ich denke daher, sehr geehrte Damen und Herren, dass diese Bundesregierung bewiesen hat, dass sie "Sozialpolitik mit Herz und Verstand" für die gesamte Bevölkerung macht. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein. In dieser Debatte hat jeder Redner eine Redezeit von 5 Minuten.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Gusenbauer. – Bitte.

9.28

Abgeordneter Dr. Alfred Gusenbauer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Westenthaler hat sich ja wirklich große Mühe gegeben, die sozialpolitische Bilanz der schwarz-blauen Bundesregierung in ein neues, in ein anderes Licht zu stellen. (Abg. Mag. Schweitzer: Da hat er sich nicht schwer getan!) Was ist die Realität, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Diese Bundesregierung hat in den letzten zweieinhalb Jahren über 20 Mal Steuern und Abgaben in Österreich erhöht (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist eiskalt! Herr Präsident, warum ist es so kalt im Raum?) und die massivste Belastungswelle über die österreichische Bevölkerung niedergehen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben mit den Ambulanzgebühren den Schritt in eine Zweiklassenmedizin getätigt (Zwischenruf bei den Freiheitlichen), Sie haben nichts getan gegen die steigende Jugendarbeitslosigkeit, die heuer um 25 Prozent höher ist als im vergangenen Jahr. Sie haben mit Ihrer Belastungspolitik die höchste Steuer- und Abgabenquote in der Geschichte Österreichs zu verantworten. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie war denn das 1995? 1996? 1997?) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine Bankrotterklärung und kein Grund zum Feiern! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Herr Kollege Gusenbauer! Sie vergleichen diese Regierung mit dieser Regierung! Vergleichen Sie diese Regierung mit Ihrer Regierung!)


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109. Sitzung / Seite 30

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt ein ganz einfaches Symbol für die Sozialpolitik der FPÖ und ÖVP. Das Symbol dieser schwarz-blauen Sozialpolitik ist bis vor kurzem hier in der zweiten Reihe gesessen – es heißt Reinhart Gaugg. Er ist der größte Absahner und Abzocker (Zwischenruf des Abg. Böhacker  – Abg. Mag. Schweitzer: Was? Wie bitte?), der hier im österreichischen Nationalrat sitzt, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss sich Folgendes vorstellen: Während auf der einen Seite Unfallrentner besteuert werden (Abg. Mag. Schweitzer: Wie bitte? Das ist ja unglaublich! Wieso darf der von da lügen, Herr Präsident?), während Ambulanzgebühren eingeführt werden, soll es auf der anderen Seite für den Herrn Gaugg einen Sondervertrag geben, der unkündbar ist (Abg. Mag. Schweitzer: Wieso darf der die Unwahrheit sagen?), soll es für den Herrn Gaugg das höchste Gehalt in der Pensionsversicherung geben. Ich verstehe die Aufregung des Herrn Schweitzer, weil nämlich all die sozialpolitische Rhetorik seiner Partei entlarvt worden ist. Gaugg ist das wahre Symbol für diese Politik! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: "Abzocker" ist ein strafbares De-likt!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man sich die Gesamtbilanz dieser Regierung von zweieinhalb Jahren Regierungsarbeit ansieht (Abg. Mag. Schweitzer: Die Funktion ist unvereinbar!), zeichnet sich folgendes Bild ab: Arbeitslosigkeit stark angestiegen, höchste Steuer- und Abgabenquote, die realen Einkommen der Österreicher wachsen im Vergleich zu allen anderen EU-Staaten am wenigsten, beim Wirtschaftswachstum liegen wir in der EU an vorletzter Stelle. (Zwischenruf des Abg. Jung. ) Schließlich musste der Finanzminister zugeben, dass er auch das Nulldefizit nicht zusammenbringt. Keine einzige Zielsetzung Ihrer Politik wurde erfüllt, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Das ist die Wahrheit über Ihre Bilanz! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Gaugg verdient weniger als Sie! – Abg. Böhacker: Das ist ja unglaublich!)

Wenn Sie nun über die Steuerreform reden, so sage ich Ihnen: Seit Monaten liegt ein sozialdemokratischer Entwurf für eine Steuerreform mit einer Entlastung der Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und mit konjunkturbelebenden Maßnahmen im Parlament. (Abg. Ing. Westenthaler: Haben Sie wieder eine Steuererhöhung gefordert? Möglicherweise steht da "Steuererhöhung" drinnen!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht einmal diskutieren wollten Sie darüber! Herr Westenthaler! Ich weiß, wenn man wie Sie die höchsten Steuern und Abgaben in Österreich zu verantworten hat, dann diskutiert man nicht gerne über eine Steuerreform, denn dann will man die Leute weiterhin hinters Licht führen. Das ist die Bilanz Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bilanz ist klar: Sie sagen das eine und tun das andere. Sie haben niedrige Steuern versprochen – jetzt sind sie in Österreich am höchsten. Sie haben mehr Arbeitslos... (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP und den Freiheitlichen), mehr Arbeitsplätze versprochen. (Abg. Böhacker: Freudscher Versprecher!) Was haben Sie erreicht? – Eine höhere Arbeitslosigkeit und einen starken Anstieg der Zahl junger Arbeitsloser. Sie haben eine Sozialpolitik versprochen, die die Menschen aus der Armut führt. Das Ergebnis ist: Es gibt heute mehr Arme in Österreich als jemals zuvor. (Abg. Ing. Westenthaler: Alles falsch! Kindergeld! Abfertigung!)

Herr Westenthaler! Ihre sozialpolitische Bilanz ist glasklar. Sie heißt Reinhart Gaugg, absahnen von wenigen und belasten von vielen Österreicherinnen und Österreichern! (Anhaltender Beifall bei der SPÖ.)

9.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich Frau Abgeordneter Rauch-Kallat das Wort erteile, möchte ich Folgendes sagen: Herr Abgeordneter Schweitzer hat gemeint, dass der Ausdruck "Abzocker" nicht tolerierbar sei. Ich halte das auch für einen sehr harten Ausdruck. Ich erinnere mich daran, dass einmal für diesen Ausdruck ein Ordnungsruf erteilt wurde, dass aber in mehreren Fällen das Wort "Abzocker" verwendet und kein Ordnungsruf erteilt wurde. Ich werde mir das anschauen, damit ich alle gleich behandeln kann. (Abg. Ing. Westenthaler  – in Richtung SPÖ –: Ihr habt mich geklagt wegen "Abzocker"!)


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Da wir am Beginn einer Debatte sind, bitte ich Sie – und zwar schaue ich nach rechts, ich schaue nach links, ich schaue in die Mitte –, in der Terminologie so zu sein, dass wir uns Debatten über Ordnungsrufe ersparen können.


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Das Wort hat Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte. (Abg. Rauch-Kallat begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine Tafel auf mit der Aufschrift: "Wir machen bessere Sozialpolitik für alle. ÖVP. Stark. Schwarz. Sozial".)

9.34

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Herren Bundesminister! Hohes Haus! Herr Parteivorsitzender Gusenbauer, lassen Sie mich ganz kurz fragen, ob Sie in letzter Zeit in Deutschland waren! Alles, was Sie hier geschildert haben, sind die Zustände im rot-grün regierten Deutschland mit der höchsten Arbeitslosigkeit. Das ist das, was Sie gerade geschildert haben, aber Gott sei Dank ist es bei uns in Österreich etwas anders. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich zu Beginn meiner Rede ganz kurz jener Frau gedenken, der wir die Idee des Kindergeldes verdanken, nämlich DDr. Romana Widhalm, einer Sozialmedizinerin, die ich im Jahre 1993 in das Familienministerium geholt habe und die dort dieses Kindergeld entwickelt hat. (Abg. Mag. Schweitzer: Edith Haller!) Es war leider nicht möglich, dieses Kindergeld in der rot-schwarzen Koalition durchzusetzen. Das war eine Idee, die von der damaligen Frauenministerin Barbara Prammer heftigst bekämpft wurde, die sich sogar zu der Aussage verstiegen hat, dass Hausfrauen nichts arbeiten. Das war eine Idee, zu welcher der damaligen und jetzigen SPÖ-Familiensprecherin nur eingefallen ist, dass sie den Frauen dieses Kindergeld nicht gönnt. (Abg. Dr. Mertel: Das kennen wir schon!) Letztlich gab es noch die Gewerkschafterin Schmidleithner, die gesagt hat, dass das Kindergeld ein soziales Verbrechen sei. Das ist soziale Kälte bei der SPÖ, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Parteivorsitzender Gusenbauer! Sie haben sich in einer "Pressestunde" zu Beginn dieses Jahres noch dazu verstiegen zu sagen, die Frauen würden das Kindergeld für ein zweites Champagnerfrühstück verwenden. (Abg. Dr. Khol: Der "Champagner-Ferdl"!) Herr Parteivorsitzender Gusenbauer! Das ist nicht nur soziale Kälte, sondern das ist auch eine gute Portion Zynismus für die vielen Frauen und Mütter, die dieses Kindergeld wirklich dringend brauchen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Sie haben sich dann allerdings auf Grund der Ergebnisse eines Besseren besonnen und haben erklärt, Sie würden das Kindergeld, wenn Sie an die Regierung kämen, nicht abschaffen, sondern nur ein wenig verändern. Dann sind Sie offensichtlich draufgekommen, dass es doch nicht so schlecht ist, und jetzt haben Sie sogar – Gott sei Dank! – zugegeben, Sie würden es in dieser Form belassen. Das war der klassische Zickzackkurs der SPÖ, den wir seit zwei Jahren kennen. Gott sei Dank ist diese SPÖ derzeit nicht in der Regierung, Gott sei Dank für Österreichs Familien! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Sehr schwach!)

Die Regierung Schüssel hat verlässlich und verantwortungsvoll Kurs gehalten. Sie hat diese Idee gemeinsam mit der Freiheitlichen Partei umgesetzt, mit Ihnen von der SPÖ wäre das nicht möglich gewesen. Jetzt profitieren Österreichs Familien davon. Im März dieses Jahres gab es bereits 10 000 Kindergeldbezieherinnen mehr als im März des Vorjahres. Erstmals können Frauen auch tatsächlich durch die Erhöhung der Zuverdienstgrenze ihren Fuß in der Tür ihres Berufes lassen und damit den Wiedereinstieg wieder leichter schaffen. Das ist gelebte Sozialpolitik, meine Damen und Herren, das ist stark, schwarz, sozial! Das verdanken wir dieser Regierung unter Bundeskanzler Schüssel. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber wir haben es nicht dabei belassen, sondern wir haben neben dem "Kindergeld für alle" auch die Familienbeihilfe erhöht. Ab 1. Jänner 2003 werden Österreichs Familien pro Kind und Jahr um fast 90 € mehr erhalten. Wir haben das Pflegegeld für behinderte Kinder ab dem ersten Lebensjahr möglich gemacht, und wir haben auch den Mehrkinderzuschlag für Familien erhöht. Das ist gelebte Sozialpolitik! Sie hingegen, meine Damen und Herren von der SPÖ, gönnen das den österreichischen Familien nicht.

Wir haben des Weiteren mit der "Abfertigung neu" einen sozialpolitischen Meilenstein gesetzt, der sich vor allem für Frauen und für Saisonarbeiter im Tourismus und im Baugewerbe auswirken wird.

Meine Damen und Herren! Wir werden diese Sozialpolitik konsequent fortsetzen. Wir werden uns nicht von Ihnen, von der SPÖ, und Ihrem Zickzackgehabe beirren lassen, sondern wir werden konsequent stark, schwarz, sozial weiteragieren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

9.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Gleiche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

9.39

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den einzigen Vergleich, den Genosse Gusenbauer angestellt hat, hat er zwischen dem Jahr 2001 und dem Jahr 2002 angestellt. Er verglich nur die erfolgreichen Jahre dieser Bundesregierung. Er hat es peinlich vermieden, einen Vergleich zwischen dieser Bundesregierung und den Bundesregierungen unter seiner Sozialdemokratie anzustellen. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Ich weiß, warum er diesen Vergleich nicht anstellt. Kollege Schwemlein! Ich weiß, warum er das nicht tut, und zwar deshalb, weil dieser Vergleich geradezu katastrophal ausfallen würde.

Ich habe nach Meilensteinen gesucht. Vorhin wurden von Klubobmann Peter Westenthaler die Meilensteine dieser Bundesregierung, die nun seit mehr als zwei Jahren in Österreich an der Wende arbeitet, klar und deutlich aufgezählt: Kindergeld, "Abfertigung neu", es wird eine Steuerreform kommen. Es gibt viele andere positive Erfolge zu vermelden.

Wie lauten Ihre Meilensteine? Wo sind sie? Herr Kollege Schwemlein, was war ein Meilenstein in 30 Jahren Sozialdemokratie? (Abg. Schwemlein: Wo ist Österreich gestanden?)  – Herr Kollege Schwemlein! Nennen Sie mir einen vergleichbaren Meilenstein zum Kindergeld oder zur "Abfertigung neu"! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Mertel: Pflegegeld!)

Ihre "Meilensteine" lauten: Höchste Verschuldung, die es jemals in diesem Land gegeben hat; höchste Staatsverschuldung, höchstes Budgetdefizit! Kollege Gusenbauer beklagt ein Budgetdefizit von 0,1 Prozent. – Schauen wir einmal! Wie war es denn unter Ihrer Führung? – Budgetdefizit 1993: 4,2, 1994: 5,0, 1995: 5,2 Prozent. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Sozialdemokratie, Sie haben Schulden gemacht! Das waren "Meilensteine", ein "Meilenstein" nach dem anderen im Schuldenmachen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Gusenbauer beschwert sich zum Beispiel über die Arbeitslosigkeit in diesem Land. – Richtig, die Arbeitslosigkeit ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen, von etwa 180 000 auf 200 000 Arbeitslose. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Sie haben in Ihrer Verantwortung über 300 000 Arbeitslose in Zeiten der Hochkonjunktur produziert! Das ist sozialistische Politik, ein weiterer sozialistischer "Meilenstein".

Wir scheuen den Vergleich nicht, wir haben unter schwierigen Rahmenbedingungen international hervorragende Daten erreicht. Wenn wir das vor allem mit dem Modell in Deutschland, das ja Ihre Zukunftsvorstellung ist, vergleichen, dann wird allen Österreichern klar werden: Diese unsere Regierung hat Zukunft! Die Alternative, die wir in Deutschland beobachten können, hat nicht einmal Vergangenheit. – Das ist der riesige Unterschied! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Diese Bundesregierung hat sich ein ambitioniertes Arbeitsprogramm verordnet, hat große Ziele definiert, hat diese großen Ziele trotz schwierigster Rahmenbedingungen auch erreicht: Die


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Konsolidierung des öffentlichen Haushalts wurde erreicht, die Grundlage wurde dafür geschaffen – Herr Kollege Niederwieser, das betrifft Sie als jemanden, der immer von Jugendpolitik spricht –, dass junge Menschen in Zukunft ohne Schulden leben können. Diese Regierung unter FPÖ- und ÖVP-Verantwortung hat Schluss gemacht mit dem Abschieben der Probleme auf die kommenden Generationen.

Ihr Programm war, die Probleme vor sich herzuschieben. Die Schubraupe, die Sie gebraucht haben, um die Probleme vor sich herzuschieben, musste immer größer werden, damit Sie das noch geschafft haben. – Das waren Ihre Meilensteine! Unsere Meilensteine sehen anders aus! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Diese für Österreich so notwendige Gesamtreform wird gewürdigt, wird ja auch international entsprechend gewürdigt. Ich habe lange in den Annalen gesucht, um Ähnliches für die vorhergehenden Regierungen zu finden, aber ich habe nichts gefunden. Für diese Regierung habe ich jedoch von der Europäischen Kommission ein hervorragendes Zeugnis gefunden. Die Europäische Kommission spricht dieser Regierung ausdrückliches Lob für die Haushaltspolitik, ausdrückliches Lob für die volle Umsetzung bei der Einhaltung der Budgetziele aus. Die volle Umsetzung bei der Einhaltung der Budgetziele attestiert uns die Europäische Kommission und ebenso gute Fortschritte in den Bereichen Wissensgesellschaft und Risikokapitalmarkt, Fortschritte bei der Pensionsreform, bei der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und im öffentlichen Vergabewesen.

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden sehr positiv hervorgehoben, insbesondere die Anreize zur Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer und der Rückgang der Zahl der Frühpensionierungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Lob spricht für sich!

Ihre Meilensteine habe ich vergeblich gesucht. Bis auf Defizite habe ich nichts gefunden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

9.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Als wir das Motto "Kindergeld – Abfertigung Neu – Steuerreform" dieser Aktuellen Stunde gelesen haben, haben wir natürlich gerätselt, welcher Minister dafür zuständig ist. Wenn man genau schaut, gibt es eigentlich nur einen Minister, der diese drei Materien zu behandeln hatte: Das war Herr Finanzminister Grasser. Wir haben daher angenommen, dass der Herr Finanzminister hier sitzen und uns auch etwas zur Steuerreform erzählen wird. Dann hat es aber geheißen: Der Herr Finanzminister darf nicht. – Na gut. (Abg. Mag. Schweitzer: Was? – Abg. Schwarzenberger: Sie kennen nicht die Kompetenzlage in der Bundesregierung!)

"Kindergeld – Abfertigung Neu – Steuerreform" war das Motto, das die FPÖ präsentiert hat, die ÖVP hat schon ein anderes Motto präsentiert. Darin ist die Steuerreform gar nicht mehr vorgekommen.

Aber es gibt ja noch einen zweiten Teil im Titel Ihrer Aktuellen Stunde: "Politik mit Herz und Verstand". Wenn es danach ginge, dann dürfte eigentlich kein Minister zuständig sein oder uns hier Rede und Antwort stehen. Sie haben sich dafür entschieden, dass Sie zwei Minister präsentieren, nämlich Herrn Minister Haupt und Herrn Minister Bartenstein. – Gut, das nehmen wir zur Kenntnis. Sie werden sicher noch das Rätsel lüften, wer innerhalb der Koalition für das Herz und wer für den Verstand zuständig ist. (Abg. Böhacker: Der Öllinger sicher nicht!)

Aber bitte, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, was wollen Sie uns mit dieser Aktuellen Stunde sagen? Wollen Sie uns sagen, dass Sie Politik mit Herz und Verstand machen? Wollen Sie uns weismachen, dass Sie durch das, was Sie in den letzten Wochen in aller Öffentlichkeit demonstriert haben, wirklich die Kompetenz besitzen, dieses Land zu regieren?


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Nehmen Sie die Causa Gaugg her! Das Schauspiel, das Sie uns in den letzten Wochen geboten haben – ist es nicht erbärmlich? Ist dieser Postenschacher nicht erbärmlich? Ist es nicht erbärmlich, dass sich sogar ein Sozialminister dafür hergibt, für Herrn Gaugg den Vertrag zu schreiben? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Das ist die Politik, die Sie in den letzten Wochen öffentlich demonstriert haben. Wir werden auch noch die Gelegenheit haben und nutzen, uns über Herrn Volksanwalt Stadler zu unterhalten. (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist doch das, mit dem Sie in den letzten Tagen international Aufsehen erregt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das hat sehr viel mit dem Thema der Aktuellen Stunde zu tun!)

Was Sie demonstriert haben, war nicht Politik mit Herz und Verstand – was auch immer das in Ihren Augen sein soll. Nehmen Sie die Arbeitslosigkeit als Beispiel! Seit Monaten steigt sie! Was macht der Herr Wirtschaftsminister dagegen? – Er hat dazu nichts zu sagen. Er tut nichts in Bezug darauf, außer es zur Kenntnis zu nehmen. Er gibt nicht einmal die Milliarden, die dafür reserviert wären, um mit dieser schwierigen Situation zu Rande zu kommen, frei. (Abg. Ing. Westenthaler: 100 000 weniger als unter der SPÖ!) Nein! Der Herr Wirtschaftsminister spart die Milliarden im Bereich der Arbeitsmarktpolitik, um sie dann Herrn Grasser überantworten zu können. (Abg. Mag. Schweitzer: Wie war die Arbeitslosigkeit in den neunziger Jahren unter den "Freunden"?) Er will sich als Vorzugsschüler für das Nulldefizit präsentieren, aber die Arbeitslosen in dieser Republik sind ihm und der Bundesregierung egal. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Was Sie demonstrieren, das ist keine Politik mit Herz und Verstand. (Abg. Böhacker: Die schlechteste Rede von Öllinger, die ich je gehört habe!) Nehmen Sie die Unfallrentenbesteuerung, nehmen Sie die Studiengebühren, nehmen Sie die Ambulanzgebühren als Beispiele! (Abg. Böhacker: Ich nehme gar nichts!)

Eines sage ich Ihnen auch noch: Das, was Sie gerade in den letzten Wochen auf der einen Seite am Beispiel der Krankenkassen gezeigt haben (Abg. Böhacker: War grundvernünftig!), diese Ihre Lösungskompetenz heißt nichts anderes als Verschuldung der Krankenkassen auf Jahre hinaus. Das, was Sie auf der anderen Seite mit den Abfangjägern gezeigt haben, heißt, Sie geben Geld jederzeit gerne für irgendein Kriegsmaterial aus, aber Sie sind nicht bereit, für die Gesundheit in diesem Land auch nur einen Schilling mehr auszugeben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ist das, was Sie demonstriert haben! Das hat mit Politik mit Herz und Verstand absolut nichts zu tun, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien!

Ob es die Krankenkassen betrifft, ob es welchen Sektor auch immer – ehemalige Verstaatlichte, Postenschacher im Bereich der Sozialversicherung – betrifft, Sie haben nicht demonstriert, dass Sie dieses Land gut verwalten, dass Sie dieses Land gut regieren, dass Sie dieses Land in die Zukunft führen wollen. Im Gegenteil! Mit den Maßnahmen im Bereich der Gesundheit, mit den Maßnahmen im Bereich des Postenschachers haben Sie eines demonstriert: Sie wollen für Ihren eigenen Vorteil arbeiten! Sie belasten die künftigen Generationen, Sie verschulden sich bei der Jugend. So schaut es aus! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer: Hast du einen Vorschlag gemacht? – Abg. Böhacker: Keinen einzigen positiven Vorschlag!)

9.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Redezeit: gleichfalls 5 Minuten. – Bitte, Herr Minister.

9.50

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Herr Kollege Haupt! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter Öllinger, eines muss ich Ihnen schon konzedieren: Sie haben in den letzten fünf Minuten


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über alles Mögliche gesprochen – nur nicht über das Kindergeld, nur nicht über die "Abfertigung neu", nur nicht über das Thema Steuerreform, und das wird seinen guten Grund haben, Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das wird wohl seinen Grund darin haben, dass Sie wissen, dass diese Themen die richtigen sind, dass diese Themen diejenigen sind, bezüglich derer wir seitens der Bundesregierung, seitens der Regierungsfraktionen zu Recht sagen: Das ist Sozialpolitik, das ist Familienpolitik mit Herz und Verstand, sehr geehrter Herr Abgeordneter. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Da gibt es keine Arbeitsteilung in der Regierung, sondern wir meinen, wir wollen Politik mit Herz für die Menschen in Österreich machen, aber auch mit dem Verstand, dass diese Politik eben finanzierbar ist. (Abg. Öllinger: Abfangjäger!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir beispielsweise in den letzten Monaten das Thema Familienhospizkarenz bewältigt haben, wenn wir Österreichs Antwort auf die Sterbehilfe in Holland und Belgien gegeben haben, dann ist das eine Politik mit Herz, aber auch eine Politik mit Verstand, weil sie leistbar ist.

Das Gleiche gilt für die "Abfertigung neu" – Vorsorge für alle. Das ist eine Politik für die Menschen, für die Arbeitnehmer in diesem Land, die aber gleichzeitig finanzierbar ist. Das meinen wir, wenn wir sagen: Sozial- und Familienpolitik mit Herz und Verstand! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Auch wenn es letztlich eine Vier-Parteien-Einigung war, auch wenn es letztlich unheimlich wich-tig war, dass die Sozialpartner die "Abfertigung neu" – Vorsorge für alle – mitbeschlossen, mitgestaltet haben, so war es doch diese Bundesregierung, so waren es diese Regierungsfraktionen, die dieses Thema nach vorwärts gebracht haben – etwas, was über Jahre und Jahrzehnte hinweg hätte gemacht werden können. Diese Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer hat dieses Thema hervorragend bewältigt und damit Neuland in Österreich betreten, und zwar im Interesse der Menschen und der Arbeitnehmer dieses Landes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Was war denn die "Abfertigung alt"? – Ein Privileg für einige wenige. 15 Prozent der Arbeitnehmer in diesem Land haben jemals eine Abfertigung gesehen. Jetzt gibt es eine Abfertigung für alle: 100 Prozent der Arbeitnehmer dieses Landes werden in Zukunft einen Abfertigungsanspruch, einen Anspruch auf Eigenvorsorge haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevölkerungsgruppen, die bisher überhaupt keinen Anspruch, nicht einmal theoretisch, hatten – nämlich Lehrlinge oder Saisonbeschäftigte –, werden in Zukunft einen Anspruch haben.

Was dabei so bedeutsam ist, ist Folgendes: Man kommt in Betriebe, zum Beispiel in den Wiener Eissalon Tichy, einen Saisonbetrieb, in dem jetzt nicht nur die Arbeitnehmer profitieren, sondern wo auch die Arbeitgeber, die diese 1,53 Prozent an Beiträgen zahlen müssen, sagen: Ja, wir stehen dahinter; das ist ein wichtiges Thema für unsere Arbeitnehmer, wir machen das gerne!

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist bedankenswert; daher ein Dank an die Unternehmer in Österreich, die dieses Verständnis mitbringen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die "Abfertigung neu" – Vorsorge für alle – ist mit 1. Juli in Kraft getreten, die ersten Vorsorgekassen werden begründet. Damit ist ein exzellentes Thema für Österreichs Arbeitnehmer auf die Schiene gebracht. Aber wir arbeiten weiter. Diese Bundesregierung wird über den Sommer ein Zukunftsvorsorgemodell für alle entwickeln, mit dem wir auch dafür sorgen werden, dass Bauern, dass Selbstständige, dass auch Nichterwerbstätige, wie zum Beispiel Hausfrauen, ein steuerbegünstigtes Eigenvorsorgemodell bekommen. Wir wollen das jetzt weiterentwickeln, es zu einem ganz wichtigen Teil der Steuerreform machen, damit alle Österreicher einen besseren Zugang zu einer zweiten und dritten Säule der Pensionssicherung haben.


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Es ist wichtig, dass wir – nicht alternativ, das betone ich, sondern ergänzend zu dem guten System der staatlichen ASVG-Pensionsvorsorge – die zweite und die dritte Säule, die betriebliche und die private Säule ausbauen. Das werden wir auf dem guten Wege und auf der guten Basis der Mitarbeitervorsorge, der "Abfertigung neu" für alle Österreicher gestalten. Wir werden den Sommer für die Arbeit dazu nützen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die Sozialbilanz dieser Regierung ist eine ganz ausgezeichnete. Im betriebswirtschaftlichen Jar-gon gesprochen: Wir sind da hoch aktiv. (Abg. Silhavy: Wobei?) Wenn ich mir das Jahr 2002 mit dem Kindergeld für alle Österreicher, mit der Familienhospizkarenz als Österreichs Antwort auf das holländische und belgische Modell der aktiven Sterbehilfe vor Augen führe, wenn ich mir anschaue, was wir mit der "Abfertigung neu" – Vorsorge für alle – zustande gebracht haben, dann meine ich, dass wir ein ausgezeichnetes Ergebnis für die Österreicherinnen und Österreicher in Sachen Sozial- und Familienpolitik in diesen ersten sechs Monaten des Jahres 2002 eingefahren haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.55


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109. Sitzung / Seite 37

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bures. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

9.56

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wissen Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, der Vorwurf, dass Sie das eine sagen und das andere tun, hat sich in diesen letzten Minuten bewahrheitet: Sie machen hier in diesem Haus eine Aktuelle Stunde zu einer Märchenstunde, denn anders ist diese Aktuelle Stunde nicht zu erklären, bei der Sie sich herstellen und von "Politik mit Herz und Verstand" sprechen. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker.  – Abg. Ing. Westenthaler: Nehmen Sie das zurück!)

Herr Bundesminister! Wie sieht denn Ihre Politik mit Herz aus? (Abg. Böhacker: Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht!) Wie sieht denn Ihre sozialpolitische Bilanz in Wirklichkeit aus? – In Österreich leben 107 000 Menschen, die Opfer eines Arbeitsunfalls geworden sind, also Unfallrentner. 107 000 Menschen, die ein schweres Schicksal zu ertragen haben. Doch was haben Sie gemacht? – Von einem Tag auf den anderen haben Sie die Unfallrenten besteuert und den Menschen ein Drittel ihres Einkommens weggenommen! Das ist Ihre sozialpolitische Bilanz, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Schon längst repariert! – Abg. Mag. Schweitzer: Wie lange brauchen Sie, bis Sie die ... geistig ...?)

Herr Bundesminister! Wie gehen Sie überhaupt mit kranken Menschen um? – Sie kassieren Ambulanzgebühren ab. Das war eine Ihrer ersten Maßnahmen. Das ist keine Politik mit Herz, das ist eine arrogante Politik, die Sie da machen!

Erstaunlich ist natürlich auch, Herr Bundesminister, dass offensichtlich der Verfassungsgerichtshof mehr Herz an den Tag legt, als man es sich von dieser Bundesregierung erwarten kann (Abg. Böhacker: Warum zittern Sie so?), denn der Verfassungsgerichtshof hat die Bedenken, die die SPÖ im Zusammenhang mit den Ambulanzgebühren hatte, dass das nämlich eine unsoziale Maßnahme ist (Abg. Dr. Khol: Nicht geteilt!), in Wirklichkeit massiv bestätigt. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Er bestätigt die Verfassungskonformität! Lesen Sie den Verfassungsbeschluss!) Der Verfassungsgerichtshof sagt, dass es keine Alternative gibt, wenn es keinen niedergelassenen Arzt gibt, dass es ... Herr Bundesminister, ich weiß, dass Sie hinten ... Sie können dann an das Rednerpult treten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein. ) Es ist unsozial, Ambulanzgebühren einzuführen, es ist unsozial, die Unfallrenten zu besteuern. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Da haben Sie die Hälfte nicht gelesen!)

Aber Sie haben ja auch kein Problem damit, dass in Österreich 190 000 Menschen leben, die keine Arbeit haben. Sie verlieren kein Wort darüber, wie es arbeitslosen Menschen geht. Frau Rauch-Kallat! Sie stellen sich arrogant her und sagen (Abg. Dr. Khol: Bitte! Herr Präsident!), wie familienfreundlich ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Bures! Ich würde darum bitten, dass sich Damen untereinander anders ansprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Nehmen Sie das zurück!)

Abgeordnete Doris Bures (fortsetzend): Wissen Sie, Herr Präsident, wenn 190 000 Menschen arbeitslos sind und diese Bundesregierung überhaupt nichts unternimmt, um Arbeitsplätze zu schaffen und den Wiedereinstieg in den Beruf zu fördern (Abg. Dr. Khol: Das stimmt ja nicht!), sondern das Einzige, was sie tut, das ist, dass sie nicht die Arbeitslosigkeit, sondern die arbeitslosen Menschen bekämpft, indem sie das Arbeitslosengeld und die Kinderzuschüsse für genau diese Familien kürzt, dann ist das eine arrogante Politik und eine unsoziale Politik! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger. )

Sie haben kein Gefühl für die Menschen, Sie haben jedes Gefühl für die Menschen verloren. Sie haben kein Herz für die Anliegen und für die Probleme der Bevölkerung. Sie haben nur ein Herz für eine kleine Gruppe, die unter Ihnen sitzt. Sie haben natürlich ein Herz für Herrn Gaugg, Sie, Herr Bundesminister Haupt, hatten natürlich ein Herz für Frau Fabel. Sie haben natürlich ein Herz für Frau Forstinger. Sie haben natürlich ein Herz für Waffenhändler. Wie kann man es denn sonst erklären, dass Sie auf der einen Seite Milliardengeschäfte tätigen, unsinniges Kriegsgerät, unsinnige Abfangjäger ankaufen und auf der anderen Seite Ambulanzgebühren einführen und Unfallrenten besteuern? Für diese Gruppen haben Sie schon ein Herz! (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Wenn Sie von "Politik mit Herz" und "sozialer Politik" reden, dann möchte ich Ihnen einen Vorschlag machen. Ein einziger Abfangjäger kostet so viel wie die Errichtung von 15 000 Kinderbetreuungsplätzen in Österreich. Sie könnten 10 000 neue Lehrstellen errichten. Sie könnten 2 000 geförderte neue Wohnungen bauen. Setzen Sie diese sinnvollen Maßnahmen, und kaufen Sie nicht unsinniges Kriegsgerät an! (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist sozusagen die herzlose Politik und die Politik mit Verstand. Welcher Verstand ist aber dahinter, wenn Österreich international durch Ihre Politik isoliert ist? Was ist an Verstand dabei, wenn österreichischer Wald und österreichisches Wasser verscherbelt und ausverkauft werden? Auch von Verstand ist weit und breit nichts zu sehen. (Abg. Mag. Schweitzer: Da haben Sie Recht!) Es ist eine herzlose, es ist eine hirnlose Politik, die Sie zu verantworten haben.

Wir Sozialdemokraten stehen für eine Politik, für eine Steuerreform, die die Bezieher von unteren und mittleren Einkommen entlastet (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen – Abg. Mag. Schweitzer: Zeit aus! Zeit aus!), für eine Gesundheitspolitik, die nicht vom Geldbörsel ab-hängig ist, für eine Politik ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Redezeit zu beachten!

Abgeordnete Doris Bures (fortsetzend):  ..., die den Menschen alle Chancen gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

10.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Die Bezeichnung "hirnlos" kümmert Sie nicht? Das ist erlaubt?)

10.02

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich war noch nie so froh darüber, dass die Aktuelle Stunde direkt im Fernsehen übertragen wird, wie heute. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Die Bürgerinnen und Bürger können sich so ein sehr schönes Bild über den Unterschied zwischen Regierung und Opposition machen. Auf der einen Seite die Positivbeispiele, die Beispiele dafür, wie positiv Politik sein kann: Kindergeld, "Abfertigung neu", steuerliche Entlastung, Familienhospizkarenz, Angleichung von Arbeitern und Angestellten im Krankheitsfall, Behindertenmilliarde. Und auf der anderen Seite nur Schlagworte, Polemik, Pessimismus,


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Schwarzmalerei, Krankjammerei, meine Damen und Herren. Ein schönes Beispiel dafür, wie unterschiedlich Politik sein kann! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Da mich Herr Kollege Gusenbauer gerade so ansieht, möchte ich bemerken, mir ist bei seiner Rede eines aufgefallen, was ich durchaus anerkennend sage. (Abg. Edlinger: Dieselbe Rede!) Er hat heute erstmals seit vielen Monaten bei einem sozialpolitischen Thema den Vorwurf der sozialen Kälte nicht erhoben. Das hat wahrscheinlich zwei Gründe, meine Damen und Herren. Es wäre ja paradox, wenn einer, der von seinen Freunden als "Kühlschrank" bezeichnet wird, anderen Kälte vorwerfen würde. (Heiterkeit.)

Der zweite Grund ist offensichtlich der, Kollege Gusenbauer: Sie haben inzwischen eingesehen, es wäre wahrheitswidrig und es wäre wirklich nicht ehrlich, dieser Politik mit Herz und Verstand diesen Vorwurf zu machen. Ich danke Ihnen für diese Erkenntnis. Eine Erkenntnis haben wir also heute gesehen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bin der FPÖ als Regierungspartner wirklich dankbar für die Beispiele, die in der heutigen Aktuellen Stunde gebracht wurden. (Zwischenruf des Abg. Schwemlein. ) Etwa das Kindergeld: Wir alle, die wir in der Familienpolitik seit Jahrzehnten engagiert sind, müssen eigentlich sagen, hier ist eine Vision Wirklichkeit geworden, nämlich die Chance, dass sich junge Mütter und Väter in den ersten Jahren ihrem Kind widmen können. Eine Vision ist Wirklichkeit geworden, meine Damen und Herren!

Oder: "Abfertigung neu" – ein Meilenstein, ein Quantensprung in der Sozialpolitik, nur vergleichbar mit dem Jahr 1921 (Zwischenruf des Abg. Öllinger ): Angestelltengesetz, Abfertigung für Angestellte. 1979 Arbeiterabfertigung. Und 2002 – unter dieser Regierung – Mitarbeitervorsorge für alle. Das ist verantwortungsvolle Politik, Herr Kollege Öllinger! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Bei Ihrer Rede habe ich sehr gut aufgepasst. Es gab kein einziges positives Wort, keinen einzigen konstruktiven Vorschlag. (Abg. Öllinger: Leider!) Es war reine Polemik, aber mehr können Sie offensichtlich nicht.

Mir hat heute sehr gut gefallen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger ein Bild davon machen können, warum diese beiden Parteien auf der Regierungsbank, aber Sie beide auf Oppositionsbänken sitzen. Das war ein klassisches Beispiel dafür, wie unterschiedlich Politik sein kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das waren alles Beispiele, wo diese Regierung bewiesen hat: Österreich neu regieren heißt Österreich in eine gute Zukunft führen. Wir werden diese Politik fortsetzen.

Diese Regierung hat auch einer, nämlich der sicherlich berechtigten Kritik an früheren Regierungen, man denke immer nur in Wahlperioden, Rechnung getragen. Diese Regierung hat erstmals eine Vision, eine Konzeption, eine Strategie Österreich 2010 entwickelt, und zwar mit einer dreifachen Zielsetzung: Stabilität im Staatshaushalt, das heißt, keine neuen Schulden machen. Schulden sind der Feind der Arbeitsplätze, der Feind der Einkommenschancen, der Feind der sozialen Sicherheit. (Abg. Dr. Gusenbauer: Nicht der Abfangjäger! – Abg. Öllinger: Abfangjäger!) Stabilität im Staatshaushalt. Zweites Ziel: Investitionen in die Zukunft, in Forschung, Entwicklung, Technologie und Infrastruktur. Dritte Zielsetzung: Entlastung der Betriebe und der Bürger.

Lassen Sie mich auch eines sagen: Für uns haben die Arbeitsplätze absoluten Vorrang. Ohne Arbeitsplätze gibt es keine Einkommenschancen, ohne Arbeitsplätze gibt es keine soziale Sicherheit. Daher eine wichtige Aufgabe der Steuerreform: Entlastung der Arbeit und Sicherung der Arbeitsplätze. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Natürlich spielt das Kaufkraftargument auch eine Rolle. Beim Kaufkraftargument sollten wir allerdings schon immer wieder berücksichtigen, dass 50 Prozent der Kaufkraft über die Importe ins Ausland gehen. Das sollten wir berücksichtigen.


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Wir sind auch sehr für den kleinen Mann. Nur eines sage ich Ihnen auch: Wir sind auch für den breiten Mittelstand, und wir sind auch dafür, dass die Leistungsträger in unserer Gesellschaft steuerliche Anreize bekommen, meine Damen und Herren, denn ohne sie wird es nicht gehen, dieses Land in eine gute Zukunft zu führen. Steuerpolitik kann nur umfassend sein und muss steuerliche Anreize für die sozial Schwachen, für den Mittelstand, aber auch für die Leistungsträger setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Regierung und diese Parlamentsmehrheit werden auch den Beweis dafür erbringen, dass auch in der Steuerpolitik dieses Land bei dieser Regierung in guten Händen ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Zierler. Gleiche Redezeit. – Bitte. (Abg. Schwemlein: Der Herr Stummvoll hat wenigstens für die eigene Zukunft vorgesorgt!)

10.07

Abgeordnete Theresia Zierler (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich meine Verwunderung über den Redestil, der hier im Parlament herrscht, zum Ausdruck bringen, vor allen Dingen dann, wenn eine Abgeordnete der SPÖ hier am Rednerpult steht, die, ohne einen Ordnungsruf zu bekommen, von "Arroganz" und von "hirnloser Politik" spricht. (Abg. Dr. Mertel: Kommt aus berufenem Munde!) Aber ich denke, die Damen und Herren hier im Plenum und natürlich auch die Zuseher zu Hause können sich ein eigenes Bild über die aggressive Politik der Oppositionsparteien machen.

Schauen wir nach Deutschland, wo Rot und Grün an der Macht sind! Das wäre die Zukunft für Österreich: Aggressionen und Beschimpfungen. – Dem steht eine sehr konstruktive, eine gelebte Politik unserer Koalition gegenüber.

Sie sprechen immer von Politik mit Herz und Verstand. Ich finde es toll, dass Sie davon sprechen und somit unsere Gedanken aufgenommen haben. Es gibt nur einen sehr, sehr großen Unterschied: Wir leben diese Politik! Und, Herr Öllinger, wir haben beides, weil Sie gefragt haben, was denn wohl da wäre: sowohl – als auch. Politik mit Herz und Verstand – das ist die Handschrift der Freiheitlichen in der Bundesregierung. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herz, Verstand – diese Begriffe verbindet man mit uns, soziale Kälte mit der SPÖ. Und das ist nicht einmal uns eingefallen, sondern das kommt aus Ihren eigenen Reihen. Das sagt eigentlich genug.

Zu den Schwenks, die Sie immer wieder machen. So hat Herr Gusenbauer – Peter Westenthaler hat es schon erwähnt – zuerst das Kindergeld, und zwar zur Gänze, abschaffen wollen. Jetzt auf einmal hat er erkannt, dass die österreichischen Familien dieses Kindergeld brauchen und dass es mit großer Freude aufgenommen wurde. Jetzt will er es nicht mehr abschaffen, sollte die SPÖ wieder in der Regierung sein, was wir hoffentlich nicht mehr erleben werden.

Das Gleiche haben wir natürlich auch beim Herrn Van der Bellen. Im Juli 2001 hat er das Kindergeld noch angegriffen und auch gemeint: Nicht mit den Grünen in der Regierung! – Dann, kurze Zeit danach, am 17. März 2002 wollte er es auch nicht mehr abschaffen. Das heißt, meine Damen und Herren, Sie haben dazugelernt. Vielleicht haben Sie jetzt sogar ein bisschen Gefühl dafür bekommen, was die Menschen in Österreich wirklich brauchen, nämlich unsere Politik! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die Zahlen sprechen für sich. Ich nehme an, Sie kennen die Statistiken. Ich nehme an, Sie kennen die Umfragen: Die österreichischen Familien wollen dieses Kindergeld.

Eine andere sehr interessante Umfrage gibt es, in der gefragt wurde, wem das Kindergeld eigentlich zuzuordnen ist. Es waren 75 Prozent der Österreicher, die gesagt haben: Das Kindergeld, das Kinderbetreuungsgeld ist ein Wahlversprechen der FPÖ gewesen – damals war es


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noch der Kinderscheck –, und die FPÖ hat ihr Wahlversprechen eingelöst. Aus dem Kinderscheck wurde das Kinderbetreuungsgeld. Das ist für die Österreicher auch etwas völlig Neues, dass plötzlich Wahlversprechen eingelöst werden! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Was haben wir denn bei Ihrer Politik erlebt? – Wahlversprechen hat es in den Wahlkämpfen immer viele gegeben. Da kann ich mich beispielsweise dunkel an einen Pensionistenbrief erinnern. – Das waren Ihre Wahlversprechen!

Erstmals erleben die Österreicher, dass Wahlversprechen auch eingelöst werden. Das ist etwas völlig Neues! Und auch das ist neues Regieren in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Kinderbetreuungsgeld war ein harter Weg – ich habe es gesagt –: von der Vision vom Kinderscheck zum Kinderbetreuungsgeld. Unzählige Anträge musste die FPÖ einbringen. Pilotprojekte hatten wir: in Kärnten, in der Steiermark – alle mit sehr großem Erfolg. Gemeinsam mit der ÖVP in der Regierung haben wir dieses Kinderbetreuungsgeld erreicht und auch umgesetzt.

Ich weise nur darauf hin, was wir für Familien und Kinder sonst noch umgesetzt haben: Anhebung des Mehrkinderzuschlages, härtere Strafen zum Beispiel bei Misshandlungen, Ausbau von Familienberatungsstellen, die Familienhospizkarenz, pensionsbegründende Zeiten für die Kindererziehung und so weiter. – Politik mit Herz und Verstand, gelebte Sozialpolitik.

Wir haben in der FPÖ, in der Partei und in der Regierung eine Frau an der Spitze. Lassen Sie mich diese Rede mit einem Zitat schließen, das sehr gut zu unserer Vizekanzlerin passt: Wenn du willst, dass etwas gesagt wird, dann frage einen Mann, wenn du willst, dass etwas getan wird, dann frage eine Frau. – Und das haben wir getan! Wir haben vieles erreicht, und genau so werden wir weiterarbeiten. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Schweitzer: Sehr gut!)

10.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Rednerin ist eine Frau. – Bitte, Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. (Heiterkeit. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Was haben Sie getan, Frau Abgeordnete?)

10.12

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Regierungsparteien haben ihre Lieblingsbegriffe zum Thema der Aktuellen Stunde gemacht und sich selbst einmal mehr sehr viel Weihrauch gestreut, aber einige Dinge wieder einmal nicht gesagt. (Abg. Mag. Schweitzer: Meilenstein!)

Herr Bundesminister Bartenstein! Sie haben gesagt: Reden Sie doch über das Kinderbetreuungsgeld, die Abfertigung und die Steuerreform! – Das tue ich gerne. Steuerreform. – Wo bitte? Für wen? Ich erkenne nach wie vor ziemlich große Privilegien für die Eigentümer von Stiftungen. Und fragen Sie einmal, wie es kleinen Gewerbetreibenden geht, wie es Leuten mit kleinem Einkommen geht! Davon, dass Sie täglich von einer Steuerreform reden, ist in diesem Land noch niemand satt geworden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Kinderbetreuungsgeld. – Sie sagen, erstmals wurden Wahlversprechen eingehalten. Ich frage Sie: Ja wo denn? Wie denn? Das wichtigste Versprechen, das ich so im Wahlkampf immer gehört habe, war: für alle.  – Es ist nicht erfüllt worden!

Sie haben, und zwar ganz klar natürlich aus ideologischen Gründen eine Zuverdienstgrenze eingezogen, denn die Frauen sollen es ja sein, die die Kinder betreuen. Sie wollen ja nicht, dass die neue Familie, in der sich Väter und Mütter die Aufgaben teilen, eine Chance hat.

Herr Bundesminister! Sie wissen es so gut wie ich, es gibt bereits die ersten Fälle von Frauen, die wahrscheinlich an dieser Zuverdienstgrenze scheitern werden, die, weil sie zum Beispiel freischaffende Künstlerinnen sind, weil sie im Jahr ein bisschen mehr verdienen als diese


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200 000 S – darüber kann Herr Gaugg angesichts seines Monatsbezuges ja nur lachen –, nichts bekommen werden.

Das heißt, jenen Frauen, die auf ihre Eigenständigkeit Wert gelegt haben – 200 000 S im Jahr sind ja kein Betrag, mit dem man Privatstiftungen gründen kann, das ist ein Betrag, mit dem man mit einem Kind vielleicht gerade über die Runden kommt –, nehmen Sie das Kinderbetreuungsgeld weg. "Für alle" ?! – Ja wo denn? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Böhacker. )

Es stimmt, die Stiftungsbesteuerung ist von der alten Regierung eingeführt worden, aber Sie sagen ja immer, wir machen alles neu. Das wäre etwas, was Sie neu machen könnten! Da könnten Sie für Gerechtigkeit sorgen! Da könnten Sie handeln! Aber davon wollen Sie ja nichts wissen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen.)

Auch ein Wort zur Abfertigung. Herr Bundesminister! Sie wissen, wir haben dieser Regelung zwar nicht euphorisch, aber doch zugestimmt. Aber eines muss ich schon sagen: Sie haben vom Eissalon gesprochen, wo überwiegend Frauen im Verkauf tätig sind. Es ist einmal mehr so, auch die Höhe der Abfertigung bemisst sich natürlich danach, wie groß die Chancen sind, dass etwas einbezahlt wird. Sie wissen das genau.

Ja, es stimmt, die Beschäftigungsquote der Frauen ist stark gestiegen, das ist erfreulich, aber die Kluft zwischen Frauen und Männern ist in Österreich gewachsen, und zwar stärker als in anderen europäischen Staaten. Österreich ist das Schlusslicht hinter Spanien, hinter Portugal, hinter Griechenland. Darauf können wir wirklich nicht stolz sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn ich mir anschaue, welche Branchen ein starkes Wachstum verzeichnen, zum Beispiel sozialpflegerische Berufe und andere Berufe, in denen sehr viele Frauen tätig sind, dann muss ich sagen, das trägt eine klare Handschrift, nämlich dass Sie keine Gleichstellungspolitik betreiben, denn damit lässt es sich ja fein leben.

Ich nehme Ihre Argumentation vom sozialen Herz so lange nicht ernst, solange Sie nur bereit sind, über Durchschnittswerte zu reden, und nicht über jene Menschen, die es wirklich betrifft. Im Durchschnitt geht es beiden, Herrn Gaugg und einer Mindestrentnerin, blendend, aber wenn wir uns die beiden Fälle anschauen, dann sehen sie doch sehr unterschiedlich aus. (Abg. Böhacker: Wie geht es Ihnen, Frau Kollegin?)

Im Durchschnitt geht es Herrn Stronach, Herrn Prinzhorn und dem Greißler am Eck blendend. Die Wahrheit schaut anders aus. Im Durchschnitt geht es den Stiftungsmilliardären und den Eltern, die Kinder zu erziehen haben, also allen miteinander blendend! Solange Sie aber nicht über die reden, die nicht auf die Butterseite gefallen sind, ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte die Redezeit zu beachten!

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (fortsetzend): ... haben Sie keine Kompetenz, über soziale Kälte oder Wärme zu reden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

10.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erkläre die Aktuelle Stunde für beendet.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisung darf ich auf ein Schriftstück verweisen, das im Sitzungssaal verteilt wurde.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:


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A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 4070/J bis 4118/J;

Zurückziehung: 4060/J;

2. Anfragebeantwortungen: 3714/AB bis 3844/AB;

Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 3387/AB;

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 26/ABPR;

3. Initiativanträge:

Zurückziehung: 719/A (E);

4. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Schulpflichtgesetz 1985 geändert wird (1188 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird (1189 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz geändert wird (1190 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rechtsstellung von Einrichtungen der OSZE in Österreich geändert wird (1219 der Beilagen).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Petition Nr. 97 betreffend "Stop dem Stromimport aus unsicheren AKW’s", überreicht vom Abgeordneten Georg Oberhaidinger,

Petition Nr. 98 betreffend "Weltkulturerbe Wiener Innenstadt, Hochhausprojekte Bahnhof Wien Mitte und Marxergasse 1", überreicht von den Abgeordneten Dr. Martin Graf, Robert Egghart, Dr. Helene Partik-Pablé, Ilse Burket, Dr. Sylvia Papházy, MBA, Detlev Neudeck und Wolfgang Jung,

Bürgerinitiative Nr. 30 betreffend Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem;

Zuweisungen auf Ersuchen des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen an andere Ausschüsse:

Justizausschuss:

Petition Nr. 35 betreffend "Nein zur Biomedizin-Konvention des Europarates", überreicht von den Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Dr. Helene Partik-Pablé;

Verkehrsausschuss:

Petition Nr. 37 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3211 Loich", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 38 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3125 Statzendorf", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,


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Petition Nr. 39 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3384 Groß Sierning", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 40 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3074 Michelbach", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 41 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3072 Kasten", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 42 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3131 Getzersdorf", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 43 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3104 Harland", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 44 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3105 Radlberg", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 45 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3212 Schwarzenbach", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 46 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3144 Wald", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 47 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3061 Ollersbach", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 48 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3051 St. Christophen", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 49 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3052 Innermanzing", überreicht von den Abgeordneten Anton Heinzl und Beate Schasching,

Petition Nr. 52 betreffend "für die Erhaltung der Postämter im Bezirk Mistelbach", überreicht vom Abgeordneten Dipl.-Ing. Werner Kummerer,

Petition Nr. 53 betreffend "für die Erhaltung der Postämter im Bezirk Gänserndorf", überreicht vom Abgeordneten Dr. Robert Rada,

Petition Nr. 54 betreffend "für die Erhaltung der Postämter im Bezirk Hollabrunn", überreicht vom Abgeordneten Dkfm. Dr. Hannes Bauer,

Petition Nr. 56 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3362 Mauer-Öhling", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 57 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3344 St. Georgen/Reith", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 58 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3342 Opponitz", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 59 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 4441 Behamberg", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 60 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3312 Oed", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 61 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3311 Zeillern", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,


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Petition Nr. 62 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3313 Wallsee", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 63 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3322 Viehdorf", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 64 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3325 Ferschnitz", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 65 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3332 Rosenau", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 66 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3333 Böhlerwerk", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 67 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 4432 Ernsthofen", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 68 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3354 Wolfsbach", überreicht von den Abgeordneten Günter Kiermaier und Gabriele Binder,

Petition Nr. 69 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2724 Hohe Wand/Stollhof", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 70 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2492 Eggendorf", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 71 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2803 Schwarzenbach", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 72 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2770 Gutenstein", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 73 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2802 Hochwolkersdorf", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 74 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2833 Bromberg", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 75 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2812 Hollenthon", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 76 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2723 Muthmannsdorf", überreicht vom Abgeordneten Dr. Peter Wittmann,

Petition Nr. 77 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3172 Ramsau", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 78 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3222 Annaberg", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 79 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3223 Wienerbruck", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 80 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3162 Rainfeld an der Gölsen", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 81 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3171 Kleinzell", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,


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Petition Nr. 82 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3195 Kernhof", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 83 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 3153 Eschenau", überreicht vom Abgeordneten Anton Heinzl,

Petition Nr. 85 betreffend "für die Erhaltung des Postamtes 2431 Klein Neusiedl", überreicht von der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Petition Nr. 86 betreffend "für die Erhaltung der Postämter der Bezirke Deutschlandsberg und Leibnitz", überreicht von der Abgeordneten Ludmilla Parfuss,

Petition Nr. 88 betreffend "für die Erhaltung der Postämter 2354 Guntramsdorf 2, 2531 Gaaden und 2381 Laab im Walde", überreicht von der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Petition Nr. 94 betreffend "für die Erhaltung der Postämter 4831 Obertraun, 4821 Lauffen, 4820 Pfandl, 4823 Steeg, 4817 St. Konrad, 4662 Steyrermühl", überreicht vom Abgeordneten Rainer Wimmer,

Petition Nr. 95 betreffend "gegen die Schließung des Postamtes 3961 Waldenstein im Waldviertel", überreicht vom Abgeordneten Rudolf Parnigoni;

Wirtschaftsausschuss:

Petition Nr. 21 betreffend "Eine Chance auf Familienleben – auch den im Handel Beschäftigten", überreicht von der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Verkehrsausschuss:

Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) samt Verordnung und Erklärung (1006 der Beilagen);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Zweiter Bericht der Gentechnikkommission gemäß § 99 Abs. 5 des Gentechnikgesetzes, vorgelegt vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur (III-160 der Beilagen);

Verfassungsausschuss:

Bericht der Bundesregierung betreffend den Tätigkeitsbericht des Statistikrates über das Geschäftsjahr 2001 (III-161 der Beilagen);

Verkehrsausschuss:

Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über gemeinwirtschaftliche Leistungen der Post und Telekom Austria AG im Jahr 2000 (III-159 der Beilagen);

c) Verlangen gemäß § 32e Abs. 2 GOG:

Verlangen der Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit hinsichtlich des Vorganges: Beschaffung von Abfangjägern (hinsichtlich Vergabeentschei


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dung, Finanzierung und Bewertung der Kompensationsgeschäfte) (eingelangt am 27. Juni 2002).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, dass der Neunte Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an alle Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe weiters bekannt, dass der Klub der Grünen nach § 74a Abs. 2 der Geschäftsordnung vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt hat, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 720/A der Abgeordneten Dr. Petrovic betreffend Verurteilung der Äußerungen von Volksanwalt Ewald Stadler dringlich zu behandeln.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol zu Wort gemeldet. – Bitte.

10.18

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich rege an, um 13 Uhr zwecks Erörterung der Zulässigkeit dieses Dringlichen Antrags nach § 74a der Geschäftsordnung eine Präsidialkonferenz einzuberufen.

10.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Diesem Antrag gebe ich statt, und zwar deshalb, weil das ein sensibles Thema ist, und ich glaube, dass wir alles vermeiden sollten, wodurch inhaltliche Auseinandersetzungen allenfalls noch durch formale Auseinandersetzungen eine zusätzliche Zuspitzung erfahren könnten. 13 Uhr Präsidialkonferenz.

Ich muss jetzt nur noch Folgendes prüfen. Das Problem besteht darin, dass wir den Dringlichen Antrag erst drei Stunden nach Zulassung verhandeln können. Daher stellt sich, Herr Klubobmann Dr. Khol, die Frage, ob wir die Präsidialsitzung nicht früher ansetzen müssen, und zwar einfach aus Gründen der Fairness. Ich kann nämlich nicht davon ausgehen, dass diese oder jene Entscheidung fallen wird.

Ich berufe daher im Sinne Ihres Wunsches eine Präsidialkonferenz ein, aber für 11.30 Uhr; dann bleibt diese Entscheidung vorbehalten.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Es liegt mir der Vorschlag vor, die Debatte über die Punkte 2 bis 5, 9 und 10, 12 und 13 sowie 14 bis 16 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Daher können wir in die Tagesordnung eingehen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten im Rahmen der Tagesordnung erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 176 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 131 Minuten sowie Grüne 104 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten in der Zeit bis 13 Uhr getroffen: Es soll in dieser Zeit zum 1. Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung je eine Wortmeldung pro Fraktion à 15 Minuten geben, dann eine Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes von eben


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falls 15 Minuten, hierauf je eine Wortmeldung pro Fraktion à 10 Minuten, weiters eine Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes von 15 Minuten, wenn dies gewünscht wird. Und es wird vorgeschlagen, dass tatsächliche Berichtigungen nur bis zum Beginn der dritten Rednerrunde sogleich aufgerufen werden, und zwar nicht mehr als eine pro Fraktion.

Die dann noch existierende restliche Redezeit nach diesen zwei Runden wird sodann vom Vorsitz führenden Präsidenten auf die Fraktionen gleichmäßig verteilt, wobei die diesbezügliche Bekanntgabe vor Beginn der letzten Rednerrunde erfolgen soll.

Sollte die verbleibende Redezeit noch mehr als 30 Minuten betragen, wird vorgeschlagen, sie auf zwei Rednerrunden, also auf acht Redner, aufzuteilen.

Über diesen Vorschlag hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage, ob es Einwendungen dagegen gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann ist das einstimmig so angenommen.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über die Regierungsvorlage (1172 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1244 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch auf Berichterstattung liegt mir nicht vor. Daher gehe ich sogleich in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Verzetnitsch. Er hat, wie wir gerade vereinbart haben, eine Redezeit von 15 Minuten. – Bitte.

10.23

Abgeordneter Friedrich Verzetnitsch (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Hohes Haus! Wir behandeln jetzt die vorliegende Novelle zum Fremdengesetz, zum Asylgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz. Es mag schon sein, dass viele hinter diesen drei Novellen nur ganz bestimmte Bevölkerungsgruppen vermuten, aber in Wirklichkeit werden durch diese drei Gesetzesnovellen alle im Land lebenden Menschen betroffen, auch jene, die an unseren Grenzen in unserem Lande arbeiten wollen.

Die Zielsetzung, die man immer wieder hört, ist: Integration vor Neuzuzug, Vollbeschäftigung, die Erhöhung der Erwerbsquote. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorhergehende Debatte hat das auch in verschiedenen Beiträgen zutage gebracht. In den letzten fünf Jahren, meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalitionsparteien, ist die Beschäftigung in Österreich gestiegen, nicht erst, seit es diese neue Bundesregierung gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher soll man aber auch bei der Betrachtung der Beschäftigung nicht verschweigen, dass wir uns seit dem Mai des Vorjahres (Abg. Ing. Westenthaler: Fremdenpaket haben wir! Ich fürchte, Sie haben die falsche Rede mit!) – es geht um Beschäftigung, Herr Kollege Westenthaler – von dem Ziel der Vollbeschäftigung immer mehr entfernen. Und das stammt nicht aus der Quelle des Gewerkschaftsbundes, sondern die Quelle ist der Wirtschaftsbericht der österreichischen Bundesregierung 2002. Wir entfernen uns vom Ziel der Vollbeschäftigung immer mehr.

Dem Arbeitsmarktservice fehlen laut der letzten Vorstandsberatung 830 Millionen € für das Budget 2002. Sie werden das auch noch verfolgen können, Herr Abgeordneter Westenthaler, weil es vor allem aufzeigt, dass es eine andere Politik geben muss als die, mit der Sie immer wieder vermitteln wollen, Sie seien für den kleinen Mann da. (Abg. Ing. Westenthaler: Sie sind beim falschen Thema!) Aber mit den Regelungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz, in der Frage der Integration öffnen Sie in Wirklichkeit den Arbeitsmarkt. Das ist Ihre Politik, die genau dem


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widerspricht, was Sie sonst sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt sind wir beim Thema!)

Was sind die Haupteffekte dieser Novelle aus unserer Sicht? – Es geht in Ihren Vorschlägen nicht um Integration, sondern es geht um die Errichtung neuer prekärer Arbeitsverhältnisse. Es geht nicht um die Frage der Vollbeschäftigung, sondern durch das neue Saisonniermodell gibt es für alle Branchen eine entsprechende Irritation auf dem Arbeitsmarkt. Das sehen Sie in Ihren Vorschlägen vor.

Es geht nicht um eine Erweiterung mit einer Win-win-Situation, sondern die Pendlerregelung, die Sie vorhaben, treibt teilweise in die Illegalität und vor allem auch auf dem Wohnungsmarkt in eine Situation hinein, die wir alle nicht wollen können, wenn man das für die Zukunft betrachtet. Ganz zu schweigen von der Joint-Venture-Regelung im Zusammenhang mit der Ausbildung, die keine Regelung der tatsächlichen Arbeitsleistung vorsieht und außerhalb jeder gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelung stattfinden kann.

Sehen wir uns das im Einzelnen an! Das, was Sie bei der Saisonregelung vorhaben, kann man auch als kreative Buchhaltung bezeichnen, ähnlich wie Sie das auch bei der Finanzierung der Krankenkassen vorhaben, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wir sollten nicht vergessen, dass zum Beispiel auch im Bericht über den Arbeitsmarkt des Jahres 2001 – Ihr eigener Bericht, Herr Bundesminister, kein anderer! – festgehalten wird, dass die Arbeitslosenrate bei den Saisonniers um 5,7 Prozent angestiegen ist und auch die außerhalb der Saisonregelungen befindlichen Berufsgruppen bedauerlicherweise ein Ansteigen der Arbeitslosenrate zu verzeichnen haben, aber ein geringeres, nämlich nur 4,7 Prozent. Also einen Prozentpunkt mehr Arbeitslosigkeit bei den Saisonniers!

Wenn die Saisonniers heute auf die Landwirtschaft und auf den Fremdenverkehr eingegrenzt sind, dann muss ich sagen, wir stehen vor der Situation, dass 1999 31 700 Beschäftigungsbewilligungen erteilt worden sind und 4 400 im Monatsschnitt beschäftigt waren, 2001 aber bereits 52 000 Beschäftigungsbewilligungen erteilt worden sind und 9 300 im Monatsschnitt beschäftigt waren, Herr Bundesminister! (Abg. Mag. Schweitzer: Und im Jahresschnitt? Wie viele waren es im Jahresschnitt?)

Es sind laut Arbeitsmarktstatistik B 750 9 300 jeden Monat beschäftigt worden, statt der 8 000, die Sie immer wieder angeben. Wenn Sie 9 300 mal 12 rechnen, dann werden Sie draufkommen, dass das eben nicht passt. (Abg. Ing. Westenthaler: Deswegen machen wir das Gesetz!)

Trotz dieser Hinweise, Herr Abgeordneter Westenthaler, trotz der Entwicklung, die Sie vor sich sehen, gehen Sie einen Weg, auf dem Ihnen in ganz Europa kein Land mehr folgt. Sogar die Schweiz, die mit Saisonniers lange genug Erfahrungen hat und weiß, wie das funktioniert, ist seit 1. Juli von der Regelung, die Sie vorsehen, abgegangen.

Sie forcieren ein Austauschverfahren der Arbeitnehmer. Wer klagt, fliegt, wer sich beschwert, ist draußen. Sie wollen gar keine geordneten Arbeitsverhältnisse auch für Saisonniers, sondern die Verfügbarkeit von Arbeitskräften, sogar in Arbeitskettenverträgen. Wenn sie zwölf Monate hier sind, müssen sie zwei Monate Pause machen, dann können sie wieder beschäftigt werden. – Das ist nicht die Politik, um die es uns geht! Wir wollen Dauerarbeitsplätze, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn ich zuerst von kreativer Buchhaltung gesprochen habe, dann, muss ich sagen, schauen Sie sich bitte Ihren eigenen Entwurf an. Was heißt denn "gewichteter Durchschnitt"? (Abg. Ing. Westenthaler: Weiterlesen! Nächsten Satz lesen! Das werde ich Ihnen erklären!) Sagen Sie hier einmal klar, was das ist! Sie sind ja der nächste Redner. Sie werden uns nicht den Beweis liefern können, dass Sie geordnete Verhältnisse haben wollen, sondern mit dieser Novelle wollen Sie den Arbeitsmarkt nicht nur für die Landwirtschaft, für den Tourismus, sondern für alle Saisonniers öffnen und damit eine entsprechende Deregulierung der Arbeitsverhältnisse. (Abg. Ing. Westenthaler: Lesen Sie das Gesetz! Sie haben nicht einmal das Gesetz gelesen!)


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Mit Ihrem Modell gehen Sie in Wirklichkeit zurück zum Rotationsmodell der sechziger Jahre. Weder in der Schweiz noch in der Europäischen Union folgt man diesem Modell. Daher glaube ich, dass ein anderer Weg der richtigere wäre: ordentliche Arbeitsverhältnisse auch für Saisonarbeitskräfte, und nicht das unter der Kuratel der Eigentümerschaft stehende Arbeitsrecht, das Sie sich hier vorstellen. (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Niederlassungsrecht!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen klare Verhältnisse, Herr Bundesminister, und nicht jene Regelungen, die Sie selbst hier ... (Abg. Ing. Westenthaler: Warum haben Sie es in den vergangenen Jahren zugelassen?) – Ändern wir das Gesetz in richtiger Weise (Abg. Ing. Westenthaler: Das machen wir heute!), aber nicht in der Richtung, dass Sie sagen, die Saisonarbeitslosigkeit steigt. Sie sagen, die Saisonarbeitslosigkeit steigt. Ihre Alternative ist: Saisonarbeitskräfte für alle Branchen und nicht Einschränkung. Sie erhöhen die Destabilisierung des Arbeitsmarktes und nicht die Sicherheit, Herr Abgeordneter Westenthaler! (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht in diesem Zusammenhang auch noch weiter: Unter dem Titel "Joint Venture" wird eine Neuregelung für ausländische Arbeitskräfte in unserem Lande zur Ausbildung vorgeschlagen. Viele von Ihnen kennen wahrscheinlich das Beispiel von der Henne und dem Schwein, wenn man das Joint-Venture-Wesen beschreiben möchte.

Eine Henne kommt zum Schwein und sagt: Machen wir ein Joint Venture! Das Schwein fragt: Was heißt denn das für mich? Darauf sagt die Henne: Ich bringe das Ei ein, und du den Schinken. Da meint das Schwein: Dann bin ich ja tot! Darauf sagt die Henne: Das ist das Wesen eines Joint Ventures. (Heiterkeit bei der SPÖ.)

Die Realität, die Sie haben wollen, schafft echte Betroffenheit, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist kein echtes Joint Venture im positiven Sinn. (Beifall bei der SPÖ.)

Was ist Ihr Vorschlag? – Ein ausländischer Arbeitgeber schließt mit einem österreichischen Arbeitgeber einen Joint-Venture-Vertrag zur Ausländerausbildung in Österreich ab. Sechs Monate hat er dafür Zeit. Was muss er erbringen? – Es muss ein ausländischer Arbeitgeber vorhanden sein, aber ob es den tatsächlich gibt oder ob das ein Österreicher ist, der eine ausländische Firma gründet, das ist schon wieder eine Frage, die das AMS auf Grund der Gegebenheiten, die Sie auch in diesem Gesetz vorsehen, nicht überprüfen kann.

Der zweite Punkt, der hier vorgesehen ist, ist: Es muss ein Schulungsprogramm vorgelegt werden – ein Schulungsprogramm, das das AMS zu überprüfen hat. Darin steht dann zum Beispiel: 10 Stunden Theorie und 40 Stunden praktische Ausbildung am Fahrzeug. 24-Stunden-Fahrer, die in einem entsprechenden Volontärverhältnis tätig sind, haben wir ja erst vor kurzem kennen gelernt. Das ist dann die Praxis, die Sie per Gesetz festschreiben.

Der ausländische Arbeitgeber muss ein Schulungsprogramm mit dem österreichischen Arbeitgeber abschließen. Sechs Monate sind dafür vorgesehen. Es gibt keinen Hinweis darauf, was das Schulungsprogramm beinhalten muss, und keinen Hinweis, wie das überprüfbar ist. Es wird nur in den Erläuternden Bemerkungen festgehalten, dass vom Bundesminister eine entsprechende Rahmenregelung irgendwo vorbereitet werde. Das ist aber kein Verfahrensweg, der da vorgezeigt wird. Es wird davon ausgegangen, dass sich das schon irgendwie regeln wird. – Es gibt keinen Hinweis auf das Arbeits- und Vertragsrecht und keinen Hinweis auf die Entlohnung.

Wenn Sie in diesen Novellen zu dem Ausländerbeschäftigungsgesetz auch schreiben, dass die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind und damit den Kollektivvertrag meinen, dann vergessen Sie dabei, dass es in der Praxis auch Überzahlungen von Kollektivverträgen gibt, die dann durch Ihre Regelung quasi abgeschafft werden, sodass in Wirklichkeit eine Reduzierung auf den Kollektivvertragslohn stattfindet.

All das sind kleine Puzzleteile in Bezug auf das Ziel, das Sie im Zusammenhang mit der Novelle zum Fremdengesetz, Asylgesetz und Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen haben. Daher bin ich überzeugt davon, dass unsere Bemerkung zu Recht besteht. Das, was Sie hier vor


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haben, ist weit entfernt von echter Integration. Das, was Sie hier vorhaben, ist weit entfernt von dem gemeinsamen Ziel der Vollbeschäftigung. Und das, was Sie hier vorhaben, ist weit entfernt von der Erhöhung der Erwerbsquote der im Land befindlichen Menschen, egal, ob Inländer oder Ausländer.

Uns ist es nicht um eine Trennung gegangen, sondern uns geht es darum, dass wir einen qualifizierten Arbeitsmarkt für die Zukunft haben, und nicht Arbeitsverhältnisse, wie wir sie in letzter Zeit immer wieder antreffen mussten.

Das, was wir wollen, ist keine Destabilisierung der Arbeitswelt. Mit Ihrer Saisonnierregelung, mit Ihren Joint-Venture-Regelungen und zum Teil auch mit der Regelung betreffend die Wochenpendler schaffen Sie eine weitere Destabilisierung der Arbeitswelt und vor allem Arbeitsverhältnisse, die Sie in Wirklichkeit auch nicht wollen können, vor allem wenn ich mich daran erinnere, was Sie, Herr Abgeordneter Schweitzer, im März im Rahmen einer Aktuellen Stunde hier gesagt haben.

Schauen Sie sich Ihren eigenen Vorschlag an! Lesen Sie ihn durch, und dann vergleichen Sie ihn mit der realen Arbeitswelt! Dann werden Sie feststellen, dass Sie vielleicht manchen Interessen der Wirtschaft auf den Leim gegangen sind, aber sicher nicht das Ziel geordnete und sichere Arbeitsverhältnisse zu sozial fairen Bedingungen verfolgen. Das bringt diese Novelle mit Sicherheit nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich wiederhole: Die Integration vor Neuzuzug ist in dieser Novelle überhaupt nicht angesprochen. Das sind keine Maßnahmen zur Integration ausländischer Arbeitskräfte. (Abg. Ing. Westenthaler: Deutschkurse!) Erinnern Sie sich daran, dass die Wirtschaft vor etwa zwei Jahren gesagt hat: Wir brauchen 50 000 neue Fachkräfte im IT-Bereich. Dort gibt es heute die höchste Arbeitslosigkeit. (Abg. Mag. Schweitzer: Die hat die SPÖ wollen, wir haben uns dagegen gewehrt!) Wären wir damals diesen Vorschlägen gefolgt, dann wäre das eindeutig ins Negative gegangen. Was wir wollen, sind faire Arbeits- und Lebensbedingungen für alle, die im Land sind.

Aber warum machen Sie jetzt diese Novelle, Herr Kollege Schweitzer? – Diese Novelle begünstigt diesen Vorgang und mindert nicht die negativen Entscheidungen. Wir wollen keinen Austausch der Arbeitskräfte. Nehmen Sie das Beispiel der Schweiz her oder nehmen Sie, wenn Sie die Schweiz nicht heranziehen wollen, das Wifo her, das in einem Bericht zu diesem Gesetz sogar feststellt, dass mit diesen Maßnahmen der Austausch von Arbeitskräften vorangetrieben werde – ganz zu schweigen von der Frage der Qualifikationsentwicklung dieser Arbeitskräfte.

Das, was wir wollen, ist das Ausschöpfen des inländischen Potentials, also der Österreicherinnen und Österreicher, der im Inland befindlichen Ausländer. Wir haben Qualifizierungsmaßnahmen zu setzen und nicht die AMS-Mittel zu reduzieren oder abzuschöpfen. Wir haben die Frage der älteren Arbeitnehmer zu bewältigen und sollten sie nicht durch Saisonkräfte in allen Branchen ersetzen.

Wir haben die Bekämpfung der Schwarzunternehmer ernst zu nehmen und sollten nicht nur ausländische Arbeitnehmer, die irgendwo aufgegriffen werden, mit Handschellen abführen. Versetzen Sie sich einmal in die Situation eines Saisonbeschäftigten, der sich beschwert, weil er keine ordentlichen Arbeitsbedingungen hat! Er fliegt raus, geht ins Ausland – im Inland kann er nicht mehr verbleiben, weil er keine Arbeit mehr hat – und muss dann von irgendwoher eine Klage gegen den Arbeitgeber einbringen.

Das sind Dinge, bei denen ich sage: So kann es nicht gehen, wenn wir eine echte Integration wollen, wenn wir auch die Ausländerbeschäftigung ernst nehmen! Schauen Sie sich das Gesetz an! Sie haben vielleicht noch die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen. (Beifall bei der SPÖ.)


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10.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Redezeit: 15 Minuten. – Bitte.

10.36

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Verzetnitsch, ich bin ein bisschen verwundert darüber, dass Sie als Erstredner der SPÖ während Ihres 15-minütigen Redebeitrages an zwei Dritteln der vorliegenden Materien vorbeireden und sich nur eine Gesetzesänderung herausholen, aber kein Wort der Kritik – und das überrascht mich – an den Fremdenrechtsänderungen, also am Fremdenrechtspaket, geäußert haben. (Abg. Silhavy: Weil es genug an der Arbeitsmarktpolitik zu kritisieren gibt!)

Es ist eigentlich eine schöne Sache, wenn der Erstredner der SPÖ kein Wort der Kritik an den Änderungen des Fremden- und Asylrechts findet, denn dann können wir nur richtig liegen. Danke vielmals, Herr Abgeordneter Verzetnitsch! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Aber das, was Sie zum Ausländerbeschäftigungsgesetz gesagt haben, ist schlicht und einfach falsch. Sie hätten das Gesetz lesen sollen. Aber es war auch interessant (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), als Sie uns eigentlich vorgerechnet haben, dass in der Vergangenheit andauernd die virtuelle Höchstzahl bei der Hereinholung von Saisonniers überschritten worden ist (Abg. Verzetnitsch: 2001!), und zwar von den AMS-Stellen, die Sie über die Arbeiterkammer und die Gewerkschaft besetzen. Ihre Leute bestimmen dort nach dem Ersatzkräfteverfahren mit, wer hereingeholt wird, wer ins Land kommen darf.

Sie haben mir heute mitgeteilt, dass es zuletzt im Jahresdurchschnitt 9 300 Saisonniers gegeben hat, und genau deshalb machen wir dieses Gesetz, weil Ihre Leute in den AMS-Stellen offenbar andauernd Menschen hereingeholt und damit diese Jahreshöchstzahl überschritten haben.

Ich darf Ihnen – Sie haben es vielleicht nicht gelesen, Herr Kollege Verzetnitsch (Abg. Verzetnitsch spricht mit anderen Abgeordneten), vielleicht haben Sie die Güte, mir zuzuhören; ich habe Ihnen auch sehr aufmerksam zugehört – § 5 dieser Gesetzesänderungen zitieren. Darin steht (Abg. Dr. Khol: Das ist ungeheuerlich!): Kontingente für die befristete Zulassung von Ausländern. – Auch Herr Nürnberger sollte gesteigertes Interesse haben, hier zuzuhören. (Abg. Dr. Gusenbauer: So interessant ist das nicht, was Sie erzählen!)

Das steht hier exakt definiert. Was bedeutet das? – Das bedeutet: Die nach § 18 Fremdenrechtsgesetz festgelegte Höchstzahl – das sind die besagten 8 000 – für befristet zugelassene ausländische Arbeitskräfte darf im gewichteten Jahresdurchschnitt nicht überschritten werden. – Jetzt müssen Sie weiterlesen, weil Sie das Wort "gewichtet" kritisiert haben. Nächster Satz: Zeitlich begrenzte Überschreitungen dieser Höchstzahl sind zulässig, sofern der Jahresschnitt insgesamt nicht überschritten wird.

Das ist eindeutig und glasklar. Das heißt, dass unter dem Jahr in Spitzenmonaten die Zahl überschritten werden darf, dass aber dann in anderen Monaten die Zahl um diese Überschreitung reduziert werden muss und damit im Jahresschnitt die Zahl von 8 000 nicht überschritten werden darf. Um diesen Kompromiss haben wir gerungen. Er ist glasklar und muss auch von Ihnen zur Kenntnis genommen werden, Herr Kollege Verzetnitsch! Lesen Sie einmal das Gesetz! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Es ist schon interessant, dass Sie uns hier vorwerfen, wir wollen Billigarbeitskräfte. Ich lese Ihnen jetzt etwas vor: In der Zeitung "Die Presse" sagt Ihr Parteichef am 14. März 2002 – das ist noch gar nicht so lange her – unter dem Titel "Gusenbauer will Billig-Arbeitskräfte auf Dauer nach Österreich holen" – ich zitiere wörtlich –: "Die SPÖ lehnt das Vorhaben der Regierung ab, nur mehr qualifizierte Arbeitskräfte" – wie wir das wollen – "auf Dauer nach Österreich zu lassen." (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) "Der Gegenvorschlag von SP-Chef Alfred Gusenbauer: Über Grenzgängerabkommen mit jenen österreichischen Nachbarstaaten, die 2004 EU-Mitglieder werden, sollen auch weniger qualifizierte Arbeitskräfte nach Österreich kommen können. Und das" – so sagt er dazu – "mit der Aussicht auf eine dauerhafte Integration in den heimischen Arbeitsmarkt."


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Dazu habe ich keine Kritik Ihrerseits gehört, Herr Präsident Verzetnitsch! Hier hätten Sie als Gewerkschaftsvorsitzender den Parteivorsitzenden Gusenbauer in die Schranken weisen müssen. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Wir lassen nicht zu, dass Billigarbeitskräfte auf Dauer nach Österreich kommen und den Österreichern die Arbeit wegnehmen. Das wird es nicht spielen, Herr Kollege Gusenbauer! Das lehnen wir entschieden ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Ich komme aber jetzt zum eigentlichen Kern des Gesetzes. Es ist in Wirklichkeit ein Gesetz (Abg. Dr. Gusenbauer: Sehr schwach!), das ein modernes beispielhaftes Fremdenrecht beinhaltet, das Integration vor Neuzuwanderung stellt, das die Interessen der einheimischen Bevölkerung und der hier lebenden Ausländer schützt und letztlich auch Schluss macht mit der jahrelangen sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch gefährlichen Weggabelung des offenen Scheunentores, das die Sozialisten durchschreiten wollten.

Damit ist jetzt endgültig Schluss. Es gibt kein offenes Scheunentor mehr, sondern Österreich wird sich aussuchen, wer ins Land kommt, und wird in Wirklichkeit die Zuwanderung am normalen Arbeitsmarkt ganz wesentlich einschränken. Das ist wichtig für den Arbeitsmarkt, Herr Kollege Gusenbauer, und sonst nichts. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben eine konsequente Zuwanderungspolitik durchgeführt – das stellen wir mit diesem Gesetz eindeutig klar –, indem wir die Zuwanderungsquote bereits für dieses Jahr gesenkt haben, indem erstmals ein Integrationsgesetz beschlossen wird, was Sie in der Regierung nie zustande gebracht haben, in dem Deutschkurse verpflichtend verlangt werden, weil wir wissen, dass das Erlernen der Sprache die wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass sich Menschen in eine Gesellschaft überhaupt integrieren können, Herr Kollege Gusenbauer!

Das ist uns viel wert, das ist wichtig, und deswegen haben wir diesen Integrationsvertrag im Fremdenrecht vorgesehen, das wir auch beschließen werden. Dieser Vertrag ist richtig, und er ist eine Idee – lassen Sie mich darauf auch ein wenig stolz sein! –, die wir Freiheitlichen vor einem Jahr im Zuge einer Klausur am 18. Mai 2001 geboren haben und jetzt, etwas mehr als ein Jahr später, auch hier im Hohen Haus mit beschließen. Das ist schön. Das ist konkrete Regierungspolitik, die wir hier umsetzen. Zum Schutze der heimischen Bevölkerung, aber auch im Interesse der hier lebenden Ausländer sollen die Zuwanderer Deutsch lernen.

Wir schaffen mit diesem Gesetz vor allem eines: Wir stellen auch klar, dass sozialer Missbrauch künftig kaum oder nur mehr schwer möglich sein wird, denn ich stehe voll und ganz zu der ausverhandelten Lösung der so genannten Sanktionsleiter, mit der wir sagen: Jawohl, wir wollen innerhalb von drei Jahren wissen, ob jemand, der in Österreich ist, der nach dem 1. Jänner 1998 gekommen ist, überhaupt willig und bereit ist, sich zu integrieren.

Auch Sie werden nicht leugnen können, dass es eine gewisse Zahl – Gott sei Dank eine kleine Zahl, eine Minderheit – von Zuwanderern in Österreich gibt, die einfach nicht arbeiten wollen, nicht die Sprache lernen wollen, und die im Wesentlichen von dem engmaschigen österreichischen Sozialnetz leben oder profitieren wollen. Und das geht auf Dauer nicht!

Diesen Menschen, die das nicht wollen, die sich nicht integrieren wollen, muss man nach drei Jahren die Frage stellen dürfen, warum sie überhaupt hier im Land sind. Wenn sie diese nicht beantworten können, dann ist klar, was passiert: Dann können sie nicht länger hier bleiben! Das ist ganz klar, denn dafür ist das österreichische Sozialsystem nicht gedacht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist ein Modell, das übrigens derzeit in ganz Europa diskutiert und umgesetzt wird, also ein richtiges Modell.

Ich möchte an dieser Stelle dem Herrn Innenminister und seinen Beamten Dank sagen, aber auch dem Herrn Wirtschaftsminister und seinen Beamten, die während eines Jahres nach sehr guten, produktiven Verhandlungen die Fremdenrechtsänderungen in ein Gesetz gegossen ha


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ben, das wir heute umsetzen. – Danke schön für diese gute Arbeit im Sinne Österreichs! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir machen Schluss mit einer falschen Zuwanderungspolitik der SPÖ, die uns heute als Ergebnis eine Bilanz liefert, die einfach nicht fortgeschrieben werden darf. Wir haben 1 Million Ausländer im Land, davon befinden sich 300 000 im Arbeitsprozess, und rund 30 000 sind arbeitslose Zuwanderer. Das heißt, es war Handlungsbedarf gegeben, denn die SPÖ hat in der Vergangenheit sehr viele Fehler gemacht. Sie hat Mitte der achtziger Jahren einfach die Türen aufgemacht, Hunderttausende Zuwanderer ins Land geholt, hat ihnen aber keinen Platz gegeben, keine Arbeitsplätze, kein Geld und keine Integration ermöglicht. Sie hat gemeint: Kommt alle her, es wird schon werden! – Und jetzt stößt man an die Grenzen dieser Politik.

Dass wir heute über Integration sprechen, über bessere Integrationsmaßnahmen für hier lebende Zuwanderer, ist allein schon ein Armutszeugnis für die SPÖ-Regierungszeit, denn Sie von der SPÖ haben es weder in der Bundeshauptstadt Wien, wo es die höchste Zahl an Arbeitslosen, auch an ausländischen Arbeitslosen gibt, noch auf Bundesebene geschafft, Integration zu leben und Integrationsgesetze zu beschließen.

Deshalb haben wir eine so hohe Ausländerarbeitslosigkeit, deshalb haben wir auch eine relativ hohe Ausländerkriminalität, und deshalb ist diese Regierung angetreten, diese Missstände zu verhindern, die Missstände zu beseitigen, die Sie verursacht haben. Wir räumen auch in diesem Bereich auf, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Aber erst vor kurzem, als Sie schon in der Opposition waren, haben Sie den nächsten Fehler gemacht. Erinnern Sie sich an das Frühjahr 2001! Als wir Gott sei Dank Aussicht darauf hatten, dass wir tatsächlich auch mathematisch zu einer Vollbeschäftigung kommen, als wir rosige Aussichten auf dem Arbeitsmarkt hatten, hat die SPÖ sofort geschrien: Wir müssen jetzt aufmachen, wir müssen Zuwanderer hereinholen, sonst wird es einen Arbeitskräftemangel geben!

Wir haben gewarnt und gesagt: Abwarten, denn was tun wir, wenn sich die Wirtschaftsdaten anders entwickeln, wenn wir ein Jahr später draufkommen, dass wir diese Arbeitsplätze nicht haben? – Und wir haben Recht gehabt! Es hat sich auf Grund der internationalen Entwicklung eine Konjunkturdelle ergeben, und wir hatten die Arbeitsplätze, die Sie Neuzuwanderern geben wollten, nicht. (Abg. Dr. Gusenbauer: Schlechte Wirtschaftspolitik!)

Es wäre verheerend gewesen, wenn wir im Frühjahr 2001 den Weg der SPÖ gegangen wären, die Grenzen aufgemacht hätten, Neuzuwanderer auf den Arbeitsmarkt geholt hätten, denn dann wäre dasselbe passiert wie in den achtziger Jahren: Wir hätten sie gerufen, zu kommen und hier zu arbeiten; sie wären gekommen, aber auf Grund mangelnder Arbeitsplätze wären sie dem Sozialsystem anheim gefallen, das wiederum alle finanzieren müssen. – Das war eine schlechte, eine verantwortungslose Politik, die die SPÖ in den vergangenen Jahren betrieben hat. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Erstmals ist in diesem Gesetz der Begriff "Schlüsselarbeitskraft" exakt beschrieben und definiert. Das ist bisher auch nicht der Fall gewesen. Bisher sind unter dem Titel "Schlüsselarbeitskraft" – das war auch immer ein Kritikpunkt der Gewerkschaft – auch Billigarbeitskräfte ins Land gekommen. Das ist ab heute nicht mehr möglich. Das geht nicht mehr, weil wir eine Gehaltsuntergrenze, ein Mindestgehalt in der Höhe von 1 962 € eingeführt haben, das jemand überschreiten muss. Das ist viel Geld. Damit haben wir ein klares Signal gegeben: Wir wollen als Schlüsselarbeitskräfte jene nach Österreich holen, die wir als Manager, als Wissenschaftler, als Experten brauchen und die uns auch in unseren Betrieben helfen können. Wir haben diese Personen aber auch mit 2 400 kontingentiert.

Das ist eine sehr maßvolle, eine verantwortungsvolle Politik – auch für die Wirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schlüsselarbeitskräfte werden in Zukunft wirklich Schlüsselarbeitskräfte sein und keine Billigarbeitskräfte unter dem Deckmantel der Schlüsselarbeitskraft.


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Das ist ganz wichtig, und das haben wir mit diesem Gesetz auch erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Bei den Saisonarbeitskräften, um das noch einmal zu verdeutlichen – das wissen Sie jetzt auf Grund des Zitats aus dem Gesetz –, beträgt das Kontingent 8 000 pro Jahr und nicht mehr. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch. )

Vergessen Sie nicht, Herr Kollege Verzetnitsch, es gibt ein so genanntes Ersatzkräfteverfahren; das wissen Sie ganz genau! Sie wissen ganz genau, dass kein einziger Saisonnier aus dem Ausland geholt werden kann, wenn für einen Arbeitsplatz in Österreich ein österreichischer Arbeitnehmer gefunden werden kann.

Erst wenn das Ersatzkräfteverfahren, das Sie im AMS zu exekutieren haben, das Sie kontrollieren müssen, das Sie einhalten müssen, ergibt, dass man für einen gewissen Arbeitsplatz, einen Schweißer zum Beispiel in einem Betrieb, keine österreichische Arbeitskraft bekommt, erst dann darf man überhaupt einen Saisonnier ins Land holen. Das ist grundrichtig, Herr Kollege Verzetnitsch! Sie müssten doch applaudieren und nicht kritisieren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Verzetnitsch: Sie müssen auch an die Landwirtschaften denken!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns die Zuwanderungsfrage aber auch im Kontext der kommenden Jahre, auch im Kontext der EU-Erweiterung genau ansehen. Diesbezüglich gibt es doch – das müssen wir bedenken – alarmierende Entwicklungen, alarmierende Zahlen, die uns vorliegen. (Abg. Verzetnitsch: Deswegen machen wir auf!)

Ich hoffe, Herr Kollege Verzetnitsch, Sie kennen diese Zahlen, ziehen Ihre Schlüsse daraus und werden das auch öffentlich mit uns diskutieren. Der Migrationsreport 2002, der von der Europäischen Union in Auftrag gegeben und in Deutschland von den beiden Experten Klaus Bade und Rainer Münz publiziert wurde, beinhaltet ein Vorwort des deutschen Bundespräsidenten, in dem dieser schreibt, dass man auf diese Entwicklungen besonders Rücksicht nehmen müsse.

Wenn Sie sich diese Entwicklungen ansehen, dann müssen Sie mit uns einer Meinung sein, wenn wir sagen, dass es bedenkliche Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt gibt. In diesem Bericht steht – mit einer vorsichtigen Schätzung –: Die dem Modell zu Grunde liegenden und teilweise sehr optimistischen Annahmen sind für die Zahlen verantwortlich. – Das heißt, man geht optimistisch von geringeren Zahlen aus. Dazu sagen uns die Experten Bade und Münz, dass sich die Zuwanderung aus den mittel- und osteuropäischen Ländern von 1998 – damals waren es 103 000 – bis zum Jahr 2030 mehr als vervierfachen wird. Diese Entwicklung müssen wir bedenken.

Die Experten des "ifo" – ich zitiere wörtlich das "ifo"; das ist das Institut, das diese Studie ausgearbeitet hat – sehen nicht nur die Lohndifferenz als wichtige Wanderungsursache an, sondern auch die attraktiveren sozialen Sicherungssysteme in Westeuropa. Die Experten des "ifo" schlugen daher vor, die Wanderung nicht durch eine Einschränkung der Freizügigkeit zu begrenzen, sondern die Ansprüche der Zuwanderer an die sozialen Sicherungssysteme auf das Niveau der jeweiligen Herkunftsländer anzupassen.

Es muss doch möglich sein, wenn man das zitiert und in die politische Diskussion einbringt – also den Versuch macht, eine neue Idee einzubringen, nämlich dass wir versuchen sollten, in Zukunft bei Neuzuwanderung auch im Sozialsystem keine Besserstellungen zu geben, sondern uns am Sozialsystem der Herkunftsländer zu orientieren, damit ein wesentlicher Wanderungsgrund hintangestellt wird –, dann darüber zu diskutieren, noch dazu, wenn das Experten einbringen, wenn das eine hochoffizielle Studie ist, die von der Europäischen Union in Auftrag gegeben worden ist.

Wir werden diese Zahlen sehr ernst nehmen, weil wir nicht wollen, dass der österreichische Arbeitsmarkt durch eine weitere oder Neuzuwanderung in Gefahr gerät und weil wir bei den Wurzeln ansetzen müssen. Die Wurzel der Zuwanderung, der Auswanderung von Menschen aus dem Osten zu uns liegt einerseits im Lohnniveau und andererseits im guten, engmaschigen ös


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terreichischen Sozialsystem. Deshalb geben die meisten Auswanderer auch das Ziel Österreich an. Und deshalb müssen wir uns neue Maßnahmen überlegen.

Ich erachte die Idee für überlegenswert, ob wir in Zukunft Neuzuwanderern, die auch auf Grund der EU-Erweiterung nach Österreich kommen, tatsächlich dieselben Sozialleistungen – ich meine hier Transferleistungen und keine Versicherungsleistungen – bezahlen und das auch finanzieren müssen wie bisher.

Ich glaube, wir müssen überlegen, ob es tatsächlich so sein soll, oder ob wir die Mahnungen der Experten ernst nehmen sollten. Mit dem heutigen Gesetz schaffen wir jedenfalls Klarheit: Österreich ist kein Einwanderungsland und wird auch keines werden. Dafür werden wir sorgen! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Sie hat die gleiche Redezeit: 15 Minuten. – Bitte. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Wir freuen uns auf Ihre Wortmeldung!)

10.51

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Dobar dan, poštovane dame i gospodo! (Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) Sehr geehrter Herr Bundesminister Bartenstein! Er hat gesagt: Wir freuen uns auf Ihre Wortmeldung! Er meint damit auch Herrn Minister Strasser – ich hoffe, dieser sieht das auch so. Ich begrüße auch Sie, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Österreich war in der Vergangenheit ein Einwanderungsland. Schauen Sie sich einmal in diesem Land um! Schauen Sie sich einmal an, wie die Kultur, die Sprachen, die Vielfalt, der Wohlstand dieses Landes nicht unmaßgeblich davon beeinflusst sind, dass es in den sechziger Jahren, in den siebziger Jahren, aber auch schon vorher, im 19. Jahrhundert Zuwanderung nach Österreich gegeben hat.

Das ist ein Faktum, das selbst Herr Klubobmann Westenthaler – auch wenn er das bei jeder Rede im Parlament behauptet – nicht wegdiskutieren kann. Österreich ist ein Einwanderungsland, und Österreich muss ein Zuwanderungsland bleiben, damit der Wohlstand dieses Landes, damit gewisse soziale Sicherheiten auch weiter beibehalten werden können. Das ist ein unbedingtes Muss. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist der Succus der Studie, die Herr Klubobmann Westenthaler vorher zitiert hat, die im Auftrag der Europäischen Union erstellt wurde, bei der es darum geht, die Hintergründe für die Zuwanderung in Europa zu beleuchten, die Gründe für die Zuwanderung in Europa zu erforschen, um der Politik Handlungsanleitungen dahin gehend zu geben, wie damit umzugehen ist.

Die Kernbotschaft dieses Reports von Fassmann – Münz – das sind zwei österreichische Wissenschaftler, die beide im Ausland lehren –, also der Succus dieses Reports ist, dass die Zuwanderung Hilfestellungen von Seiten der Politik braucht. Zuwanderung muss gesteuert, Zuwanderung muss gelenkt werden (Bundesminister Dr. Bartenstein: Völlig einverstanden!), dann wird das nicht eintreten, was Klubobmann Westenthaler und insbesondere die FPÖ wieder an die Wand malen, nämlich Unfrieden und Desintegration im Land. Es ist die Verantwortung der Politik, dass sie sich diesen Phänomenen stellt und Handlungsanleitung bietet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber genau haben es die Blauen noch nie genommen, wenn es um Zahlen und Fakten im Zusammenhang mit der Zuwanderung in diesem Land geht. Beispielsweise hat der Herr Klubobmann gerade behauptet, es leben eine Million Ausländer in Österreich!

Die Volkszählung 2001, von der jetzt schrittweise die Ergebnisse veröffentlicht werden, besagt ganz klar und deutlich, dass zum Stichtag der Volkszählung 2001 730 239 Ausländer in Österreich gelebt haben. In dieser Zahl sind aber schon die EU-Bürger inkludiert, die, wie wir wissen, sozialrechtlich und politisch den Österreichern gleichgestellt sind. Bis auf das Wahlrecht zu all


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gemeinen Vertretungskörpern wie Nationalrat und Bundespräsident dürfen EU-Bürger identisch das, was Österreicher dürfen. Sie als Ausländer zu bezeichnen, ist also nicht mehr zulässig.

Insofern sind also rund 630 000 Menschen so genannte Drittstaatsangehörige, die in Österreich leben. Das ist also weit entfernt von einer Million. Das Beherrschen der Grundrechnungsarten ist eben auch eine Kunst, die man in der Politik können sollte. (Beifall bei den Grünen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Motto von Schwarz-Blau, als sie vor zweieinhalb Jahren angetreten sind, war im Zusammenhang mit Fremdenpolitik und Integrationspolitik in Österreich Folgendes: Integration vor Neuzuzug. – Integration vor Neuzuzug klingt interessant, klingt nämlich deshalb interessant, weil es etwas verheißt. Es verheißt nämlich, dass man sich um Integrationsmaßnahmen für jene, die bereits im Land sind, bemühen wird, und bezüglich Neuzuwanderer neue Wege beschreiten wird, und zwar im Sinne von: die Bedingungen klar auszusprechen, zu formulieren und auch den Menschen so früh wie möglich zu vermitteln, sodass sie sich daran orientieren können. – Das verstehe ich unter geordneter Zuwanderungspolitik, und das verstehe ich unter Integrationspolitik.

Was davon ist in diesen Gesetzesnovellen, die wir heute zu behandeln haben, umgesetzt? – Der Slogan: "Wer legal hier lebt, soll legal hier arbeiten können!" ist eine der wichtigsten Integrationsbedingungen für Zuwanderer in diesem Land, damit sie nämlich die Möglichkeit haben, sich auf dem Arbeitsmarkt ihren Lebensunterhalt zu verdienen und Integration zu erreichen.

Der Arbeitsplatz ist die Hauptintegrationsschiene für Zuwanderer. Aber wir sind weit von dem Grundsatz: "Wer legal hier lebt, soll hier auch legal arbeiten!" entfernt. Ganz im Gegenteil: Dieses neue Gesetz schafft durch die Möglichkeit des so genannten "befristet beschäftigten Fremden" etwas, was einzigartig ist, weil es das bisher nicht gegeben hat, nämlich den Zuzug von AusländerInnen und ZuwanderInnen unter dem Titel "Saisonnier", der aber künftighin nicht mehr zulässig ist.

Was ist bitte eine Saison, wenn man ein ganzes Jahr lang arbeitet, wenn es die Möglichkeit gibt, jemanden über das ganze Jahr zu beschäftigen? – Das müsste uns Herr Minister Bartenstein einmal erklären! Ich habe mir immer vorgestellt: Saison findet statt im Winterfremdenverkehr (Zwischenruf der Abg. Silhavy ), im Sommerfremdenverkehr, also im Tourismus in Österreich.

Der Tourismus in Österreich fordert ja Saisonbeschäftigungen in diesem Land. Ich lasse es jetzt dahingestellt, wie es mit der sozialrechtlichen Komponente dabei bestellt ist. Aber was macht diese Bundesregierung? – Diese Bundesregierung versucht, die Schere zwischen Nullzuwanderung à la Blau und dem Ruf nach Arbeitskräften à la ÖVP zu schließen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Arbeitskräfte in Österreich zu fordern ist nichts Unrechtes, denn der Wohlstand in diesem Land hängt unter anderem davon ab, ob es einen Zugang von Ausländerinnen und Ausländern auf dem österreichischen Arbeitsmarkt gibt. Aber das soll nicht so sein, wie es die Bundesregierung unter "Neu Regieren" versteht, nämlich dass es künftig Zuwanderung ohne jegliche begleitende Integrationsmaßnahme für so genannte Saisonniers geben wird, für befristet beschäftigte Fremde, weil es – das wurde heute schon mehrfach gesagt – echte Zuwanderung nur mehr für Schlüsselarbeitskräfte gibt.

Das Kontingent für Schlüsselarbeitskräfte beträgt 2 400 Personen, das hat Herr Minister Bartenstein angekündigt. Schlüsselarbeitskräfte werden so definiert, dass man jedenfalls 60 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage als Entlohnung bekommen muss, das sind 1 962 €. 1 962 € brutto ist ein ganz schöner Betrag. Ich gebe Ihnen nur zu überlegen, meine Damen und Herren, was eine Krankenschwester verdient. 1 962 € verdient niemand, der in Österreich im Bundesdienst oder beispielsweise in einer Rechtsanwaltskanzlei zu arbeiten beginnt. – Das ist die Definition von Schlüsselkraft.

Das heißt, in allen Bereichen der österreichischen Wirtschaft, in denen wir diese Arbeitskräfte bisher kennen und wo wir sie notwendig brauchen – Stichwort Krankenhäuser, Stichwort Pflegebereich –, gibt es in Zukunft keine Möglichkeit der legalen Beschäftigung von ZuwanderIn


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nen. Ob das dem Anspruch entsprechen wird, den Wohlstand in Österreich, den wir uns alle gemeinsam erarbeitet haben, zu erhalten, wage ich zu bezweifeln. (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt in diesem Konzept des "Neu Regierens": "Neu Regieren" heißt Ignorieren von jenen Kreisen in der Bevölkerung, die sich mit diesen Themen beschäftigen, beispielsweise die Kirchen mit ihren Stellungnahmen und Forderungen zum Integrationskonzept, beispielsweise zivilgesellschaftliche Einrichtungen, die NGOs, die seit Jahren und Jahrzehnten im Fremden- und im Asylbereich tätig sind. Diese Kompetenz, diese Erfahrung, die über Jahre erworben wurde, werden nicht einmal ignoriert! Jenseits von Kirchen und NGOs gibt es den Menschenrechtsbeirat, der Herrn Bundesminister Strasser in menschenrechtlichen Angelegenheiten beraten soll, was seine einzige Aufgabe ist. Der Menschenrechtsbeirat macht Vorschläge. Was macht der Herr Minister in der vorliegenden Novelle? – Er ignoriert sie!

Nur um drei Punkte herauszugreifen: Schubhaft für Minderjährige wird in diesem Land weiterhin möglich sein – entgegen den zahlreichen und oft geäußerten Vorschlägen des Menschenrechtsbeirates. Die Tatsache, dass es gezwungenermaßen Altersfeststellungen mittels Röntgen geben wird, wird in diesem Land weiterhin möglich sein. Minderjährige haben nicht jenen Rechtsschutz in fremdenrechtlichen Angelegenheiten, wie es beispielsweise die Kinderrechtskonvention vorsieht.

Meine Damen und Herren! Mein Resümee über das Paket, über das wir heute reden und das die Regierung als Paket bezeichnet, ist, dass es um Integration ohne soziale und politische Rechte, ohne jegliche soziale und politische Rechte geht. Das heißt über kurz oder lang, dass wir immer mehr rechtlose und ins soziale Out gestellte Zuwanderinnen und Zuwanderer, kurzfristig beschäftigte Ausländer in diesem Land haben werden, die diese Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander reißen werden. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Integration ist ein beidseitiger Prozess, und Integration ist nicht reduzierbar, wie uns diese Bun-desregierung mit ihrer Zwangsintegrationsvereinbarung, durch diese Form des Oktroyierens, des Aufzwingens von Sprachkursen glaubhaft machen will, auf das bloße Erlernen der Sprache. Integration ist ein beidseitiger Prozess. Sprache ist wichtig. Die Sprache des neuen Heimatlandes, des Gastlandes zu beherrschen halte ich für ein unschätzbar wichtiges und wertvolles Gut im Integrationsprozess. Deshalb ist es uns auch so ein großes Anliegen, dass hier die Politik Angebote bietet und Anreize schafft. Dass der Spracherwerb umso besser gelingt, je größer der Respekt vor der ursprünglichen Sprache der Zuwanderer ist, je größer die Unterstützung ist, das ist etwas, was von Wissenschaftern bestätigt ist, das ist völlig klar, niemand stellt es in Abrede – außer der österreichischen Bundesregierung mit diesem Integrationspaket.

Dass Zuwanderer, die sich auf Dauer in Österreich niederlassen, Deutsch lernen müssen und vor allem Deutsch lernen wollen, haben sie in der Vergangenheit vielfach unter Beweis gestellt. Aber die Bedingungen für erfolgreichen Spracherwerb können nicht Strafe, Geldstrafe, Ausweisung oder Abschub aus diesem Land heißen. Wenn jemand glaubt, dass man mit der Androhung der Ausweisung oder der Abschiebung aus Österreich Motivation, Impetus oder Anreiz schafft, die Sprache zu erlernen, dann ist er wirklich auf dem absoluten Holzweg. Genau das Gegenteil wäre notwendig! (Beifall bei den Grünen.)

Ich widme dieser Frage der Deutschkurse deshalb so viel Zeit, weil es jener Punkt ist, bei dem die Regierung dieses Signal, das für erfolgreiche Integrationspolitik in Österreich so notwendig wäre, nicht aussendet. Das Signal wäre so einfach, das Signal müsste heißen: Wir wollen Zuwanderer. Zuwanderer in Österreich sind ein Teil der österreichischen Gesellschaft, und deshalb geben wir ihnen die Möglichkeit, sich hier zu integrieren.

Aber das Signal, das die Regierung ausstößt, das lautet: Raus mit ihnen, wenn sie nicht binnen einer Frist Sprachkurse über 100 Stunden vorweisen können! Das ist das falsche Signal, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)


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Integration wird in diesem Land nicht zustande kommen, wenn man die legale Einwanderungsmöglichkeit für alle anderen, die nicht Schlüsselkräfte sind, abschafft, wenn es keine legale Zuwanderungsmöglichkeit für ganz normale Zuwanderer gibt.

Wenn die Familienzusammenführung weiter quotiert wird, wenn es weiter so ist, dass das Recht auf Familieneinheit für Zuwanderer in Österreich im wahrsten Sinne des Wortes mit Füßen getreten wird, weil inländische und ausländische Familien anders behandelt werden, weil die wichtigste Voraussetzung für Integration, nämlich in Familieneinheit leben zu können, nicht gewährleistet ist, wenn es durch diese neuen Regelungen bei den Saisonnierbestimmungen dazu kommt, dass durch die befristet beschäftigten Fremden Zuzug durch die Hintertür ohne jegliche integrationspolitische Begleitmaßnahmen stattfinden wird, dann muss ich sagen, meine Damen und Herren, das ist eine Politik, die den sozialen Frieden in Österreich wirklich gefährden könnte, wenn hier nicht Abhilfe geschaffen wird!

Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass Integration und Integrationspolitik bedeuten, auf der einen Seite Maßnahmen zu setzen, die Integration für jene, die da sind, tatsächlich ermöglichen, und auf der anderen Seite Zuwanderungsbestimmungen, Zuwanderungsregelungen zu formulieren, die den Bedürfnissen der österreichischen Bevölkerung, der österreichischen Wirtschaft und der künftigen Zuwanderer auch tatsächlich entsprechen und menschenrechtlich im Einklang mit jenen Bestimmungen sind, die in Europa durch EU-Richtlinien Norm werden. (Abg. Dr. Khol: Redezeit!) Das ist unsere Forderung! Deshalb nein zum Desintegrationspaket, aber ja zu Integration und Zuwanderung! (Beifall bei den Grünen.)

11.07

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Khol. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Böhacker: Jetzt kann man wieder zuhören!)

11.07

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Diese Regierung wird in diesen drei Tagen eine ganze Reihe heißer Eisen anpacken, wichtige Reformen umsetzen und sich den grundsätzlichen Fragen in diesem Land widmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein wichtiges Anliegen unserer Bevölkerung ist eine geordnete Gesetzgebung auf dem Gebiet von Asyl-, Fremdenwesen und Ausländerbeschäftigung. Wer diese Probleme nicht ernst nimmt, verkennt die Ängste und Wünsche unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir packen daher das Fremdenrecht an. Wir regeln es neu. Wir regeln das Ausländerbeschäftigungsgesetz neu, und wir orientieren uns dabei an einigen wenigen nachvollziehbaren und sehr wichtigen Grundsätzen: erstens am Grundrecht auf politisches Asyl. Wer aus begründeter Furcht vor rassischer, religiöser oder politischer Verfolgung sein Land verlässt, an diesem begründeten Asyl werden wir nicht rütteln lassen. Das steht jedem Menschen als international geschütztes Menschenrecht zu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Posch: Das ist ja eh selbstverständlich! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Was wir aber nicht zulassen werden, ist der Missbrauch des Asylrechts unter dem Vorwand der Wirtschaftsflüchtlinge.

Ein zweiter wichtiger Grundsatz lautet: Wir sind kein Einwanderungsland; wenn wir aber Arbeitskräfte besonderer Ausbildung benötigen – Schlüsselarbeitskräfte –, so werden wir so viele in dieses Land hereinbitten, wie es die Wirtschaft notwendig hat, wie Arbeitsplätze vorhanden sind und wie ordnungsgemäße Unterkünfte vorhanden sind. Wenn wir diese Arbeitskräfte zu uns hereinbitten, dann wollen wir sie gleich behandeln wie Österreicherinnen und Österreicher. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Was ist mit den Saisonniers?)


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Ein weiterer Grundsatz lautet: Integration geht vor Neuzuzug. Ja, Frau Kollegin Stoisits! Integration geht vor Neuzuzug. Wir haben auf Grund von Entwicklungen, die ich noch skizzieren werde, eine Reihe von Menschen, die in Österreich legal leben, die Sprache jedoch nicht können, keine Arbeitsbewilligung haben und daher keine soziale und wirtschaftliche Zukunft in diesem Land haben. Wir wollen jenen, die legal in diesem Land leben, Arbeitsmöglichkeiten schaffen, und wir wollen Menschen, die legal in diesem Land leben, den Zugang zu unserer Kultur, zu unserem Wertesystem und zu unserem Rechtssystem sichern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ein weiterer Grundsatz: Wir wollen, dass dieses Auseinanderklaffen von Hier-sein-Dürfen, aber Nicht-arbeiten-Dürfen – eine Einladung zur Schwarzarbeit notabene –, dass diese Diskrepanz beseitigt wird. Das heißt also, wer legal in diesem Lande lebt, soll auch in diesem Lande arbeiten können. Die Novelle, die wir heute beschließen werden, ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Das sind Grundsätze, die wir in dieser Novelle beschließen werden, weil wir diese ganze Problematik wichtig und ernst nehmen. Ich bin daher nicht überrascht, Herr Kollege Cap, aber erstaunt, dass von Ihrer Fraktion dieses brisante Problem offenkundig nicht ernst genommen wird (Ruf: Auch nicht erkannt!), nicht erkannt, nicht ernst genommen wird. Die Wünsche und Ängste der Österreicherinnen und Österreicher sind Ihnen offenkundig nicht bewusst. Es gibt eben Menschen in diesem Lande, die Angst davor haben, dass ihr Arbeitsplatz von einem Ausländer eingenommen wird, der weniger bezahlt bekommt, der unter dem Kollektivvertrag entlohnt wird, der illegal in diesem Land ist und der schwarz arbeitet. (Rufe bei der SPÖ: Saisonniers! Saisonniers!) Das sind Ängste in diesem Land, die wir ernst zu nehmen haben! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Es gibt auch Menschen, Eltern in diesem Land, die Angst davor haben, dass ihre Kinder in der Schule nicht mehr ausreichend die Kulturtechniken Lesen, Schreiben, Rechnen lernen, weil die Schulverwaltung auf das Ausländerproblem nicht eingestellt ist. Das müssen wir ernst nehmen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es gibt in diesem Land Menschen, die Angst davor haben, dass es zu einer Ghettobildung in diesem Land kommt, zu einem Abschluss von ethnischen Gemeinschaften, die nicht an unserem sozialen Leben und an unserer sozialen Entwicklung teilnehmen wollen. Meine Damen und Herren! Das sind Grundsätze, die man ernst zu nehmen hat! Da wundert es mich schon, dass ein Präsident des Gewerkschaftsbundes der Spitzenredner der Sozialdemokratie ist. Wo ist der Parteiobmann? – Er nimmt nicht einmal an der Debatte teil, ihn interessieren die Wünsche der Österreicherinnen und Österreicher gar nicht! (Abg. Eder: Wo ist Ihr Parteiobmann? Ihn interessiert das auch nicht! – Abg. Parnigoni: Wo ist Ihr Parteiobmann? Wo ist Schüssel?)

Der Klubobmann tritt nicht an das Rednerpult. Ja, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, haben Sie die Zeichen der Zeit immer noch nicht erkannt?! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ein sozialistisches Regime in Europa nach dem anderen fällt, und es wird in Deutschland das nächste fallen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Wunschdenken!) Warum? – Weil man die Probleme der Menschen nicht erkennt und weil man die Probleme der Menschen nicht ernst nimmt, und das Fremden- und Ausländerbeschäftigungsproblem ist ein ernst zu nehmendes Problem.

Wenn man hier nur von Saisonarbeitsverhältnissen redet, angesichts von 3,2 Millionen Beschäftigten und 8 000 Saisonniers, dann macht man aus einem Detail einen Elefanten. Herr Verzetnitsch ist nach der Methode "Kohlentransport" vorgegangen: Hergefahren ist er, abgeladen hat er, weggefahren ist er. Ich würde diese Dinge gerne mit ihm besprechen. Auch Herr Nürnberger ist nicht da. Die Gewerkschaft nimmt das nicht ernst! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Verzetnitsch sitzt nicht auf seinem Platz, sondern in der letzten Reihe der SPÖ und erhebt sich von diesem Sitz. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Meine Damen und Herren! Sie werden die Quittung bekommen. (Abg. Sophie Bauer: Sie aber auch!) Wer die Probleme der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land nicht ernst nimmt, wird die Quittung erhalten, er wird nicht gewählt! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich verkenne nicht die Ursachen dafür, dass diese Problemlage entstanden ist. (Abg. Schwemlein: Du verkennst die Realität!) Wir haben 1956 Hunderttausende von Ungarn in dieses Land aufgenommen und integriert. Wir haben 1968 Zehntausende von Tschechen und Slowaken in dieses Land aufgenommen und integriert. Wir haben Hunderttausenden von Flüchtlingen im Gefolge des Kommunismus, des real existierenden Sozialismus, Herr Kollege Cap, eine neue Heimat geboten. Infolge der Balkankriege, der Zerfallserscheinungen Jugoslawiens haben wir Menschen in unser Land gebeten. Wir haben großzügigst Asyl gewährt. Frau Kollegin Stoisits von den Grünen! Ich lasse mir dieses Land, das großzügigst Asyl gewährt (Abg. Mag. Posch: Das ist nicht dein Land, Herr Kollege Khol! Das ist nicht dein Land, Herr Kollege Khol!), das großzügigst Fremde aufnimmt, das großzügigst Notleidende und Arbeitsuchende integriert hat, ich lasse mir dieses Land der großzügigen Österreicherinnen und Österreicher von niemandem schlecht machen – nicht von den Grünen und auch nicht von jemandem anderen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Natürlich gibt es Probleme. Es gibt die Probleme, dass wir bereits heute einen sehr hohen Ausländeranteil haben, einen sehr hohen! Frau Stoisits, Sie haben die Zahlen genannt. Wir gehören diesbezüglich zur Spitzengruppe in ganz Europa. Wir haben natürlich Probleme, dass es im Bildungssystem nicht immer und überall für alle die gleichen Chancen geben kann. Es sollte sie geben. Wir haben natürlich Probleme der Schwarzarbeit, hervorgerufen durch Illegale, die hier leben, zwar vielleicht die Aufenthaltsberechtigung haben, aber keine Arbeitsberechtigung. Wir haben natürlich die Probleme, dass Österreich an der Wohlstandsgrenze Europas liegt und Hunderttausende bei uns Unterstand, Arbeit und unsere Sozialleistungen wollen. Ja, wir haben diese Probleme.

Aber in diesem Land hat kein Asylantenheim gebrannt! In diesem Land hat es keine Rassenunruhen gegeben! In diesem Land gibt es keine Punker-Aufmärsche gegen Fremde! In diesem Land gibt es ein großzügiges Klima. Gehen Sie auf den Naschmarkt, gehen Sie nach Telfs, gehen Sie in die Gemeinden, in denen sehr viele türkische Immigranten bereits als Staatsbürger arbeiten! Sprechen Sie zum Beispiel mit den Vereinen der Türken in Österreich! Die Leute sind integriert, sind wertvolle Mitbürger. Es gibt in unserem Land diesbezüglich keine Probleme, die diese generelle, pauschale Verurteilung, die immer wieder von Ihnen kommt, rechtfertigen würden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir setzen heute mit diesem Schritt des neuen Fremdengesetzes ein wichtiges Signal in Richtung Integration. Mit den Saisonarbeitsverhältnissen hat sich mein Kollege Westenthaler bereits auseinander gesetzt. Ich glaube, hier wird eine Mücke ganz bewusst zum Elefanten gemacht.

Was den Integrationsvertrag betrifft, halte ich das für ein ganz wichtiges Instrument, um den Menschen in diesem Land, die aus dem Ausland kommen, die wichtigste Kulturtechnik zu lehren, nämlich die deutsche Sprache, damit sie kommunizieren können, damit sie sich auf dem Markt unterhalten können, damit sie Zugang zur Erwachsenenbildung finden, damit sie Teil der österreichischen Gemeinschaft werden. Das ist wichtig, und dieser Integrationsvertrag ist daher ein Meilenstein auf diesem Gebiet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es gibt in diesem Land seit der Zeit von Kaiserin Maria Theresia – so denke ich, ich kann mich aber auch täuschen (Abg. Dr. Cap: Oder nicht mehr erinnern!), vielleicht ist es schon früher gewesen – die Schulpflicht. Diese Schulpflicht ist von Gesetzes wegen sanktioniert: Wer nicht in die Volksschule geht, bekommt den Gendarmen ins Haus geschickt. Warum? – Weil das Erwerben der Bildung in der Volksschule wichtig ist.

Der Integrationsvertrag hat eine ähnliche Funktion. Die "Zuzüger", die hier dauernd bleiben wollen, sollen die Kulturtechnik des Lesens und Schreibens lernen. Damit der Ehemann nicht seine Frau zu Hause an den Herd zwingt und sagt, du brauchst nicht Deutsch zu lernen, ich lerne Deutsch genug (Abg. Mag. Posch: Völlig neue Perspektive!), damit Leute, die hier sind, einen


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Anreiz haben, Deutsch zu lernen, machen wir diesen Integrationsvertrag mit einer äußerst maßvollen Treppe der Anreize, denn mehr ist es nicht.

Eineinhalb Jahre hat man Zeit, den Deutschkurs zu besuchen. Man bekommt Nachfristen gesetzt, man bekommt sogar das Geld dafür zum Teil vom Staat refundiert. Und erst wenn jemand nach vier Jahren sagt: Ich möchte zwar hier bleiben, aber Deutsch lernen will ich nicht!, dann, so glaube ich, entspricht es dem Willen der großen Mehrheit dieses Landes, dass man dem Betreffenden oder der Betreffenden sagt: Hopp oder tropp: Wenn du hier bleiben willst, so lerne Deutsch, wenn du nicht Deutsch lernen willst, bitte gehe wieder dorthin zurück, wo du hergekommen bist! – Das Menschenrecht nach Artikel 8, Herr Kollege Posch, das Recht der Familien, wird in keiner Weise dadurch berührt, denn wir haben klargestellt, Familien werden nicht auseinander gerissen. Aber dieser sanfte Druck auf die Integration ist eine wichtige Sache, das ist ein Meilenstein der Gesetzgebung.

Meine Damen und Herren! Die Österreicherinnen und Österreicher werden es uns danken. Ich sage Ihnen: So, wie Herr Kollege Gusenbauer, der noch immer nicht hier ist, auch in den Fragen der Steuerreform, in den Fragen des Nulldefizits, in den Fragen des Kindergeldes mit seinen Konzepten nur sehr kurzlebig war und sie sehr bald in unsere Richtung korrigieren musste, so werden auch Sie in drei, vier Jahren sagen: Das neue Fremdenrecht, die neue Ausländerbeschäftigung – das war ein gutes Gesetz! (Anhaltender Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Strasser. – Bitte.

11.22

Bundesminister für Inneres Dr. Ernst Strasser: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die hier zur Diskussion und Beschlussfassung vorliegenden Materien waren in den letzten Jahren wahrlich oft Mittelpunkt der Diskussion – nicht nur hier im Hohen Haus, sondern auch auf den Plätzen, auf den Straßen Österreichs, in vielen Familien und in den Zeitungen. Zu Recht gab es harsche Kritik an den bestehenden Regelungen: keine Integration, bürokratisches Wirrwarr, unüberschaubare Regelungen, die schwerlich nur mehr Spezialisten durchschauen, Kompetenzstreitigkeiten zwischen Fremdenbehörde, Fremdenpolizei, Arbeitsmarktservice, Arbeitsmarktbehörden, Sozialministerium und anderen.

Novelle um Novelle, Zusätze und Beiträge wurden seit über zehn Jahren, seit es das Fremdengesetz gibt, geliefert, und nichts hat sich grundlegend zum Besseren gewendet. Alle, die um Asyl angesucht haben, alle, die zugewandert sind, aber auch die Arbeitsmarktbehörden, auch die Arbeitgeber und die österreichischen Arbeitnehmer haben unter diesem Gesetz und an dessen Vollziehung gelitten.

Grundsätzliches passiert ist in diesen letzten zehn Jahren nichts, und daher ist es richtig und gut, dass es diese Bundesregierung und die beiden Koalitionsparteien unternommen haben, eine grundsätzliche Neuordnung des gesamten Fremden- und Ausländerbeschäftigungsrechtes anzugehen und heute hier im Parlament vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Neuordnung geht von ganz klaren Grundsätzen aus, die Klubobmann Khol hier in eindrucksvoller Weise dargelegt hat. Eine der wichtigsten Neuerungen ist endlich die Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem Fremdenrecht. Das bedeutet gleichzeitig eine klare Definition der Schlüsselarbeitskräfte und der Schlüsselkräfte. Das bedeutet eine wesentliche Verfahrensvereinfachung. Das bedeutet zum ersten Mal in der Geschichte des österreichischen Fremdenrechts Integrationsvereinbarungen und Integrationsförderung für ausländische Mitbürger in Österreich. Das bedeutet auch Vereinfachung für bestimmte Gruppen, und das bedeutet schlussendlich Verhinderung von Missbrauch. Auf einige dieser Punkte möchte ich im Detail eingehen.


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Zum Ersten: Es wird durch dieses Gesetz eine wesentliche Verfahrensvereinfachung geben: eine Behörde, ein Bescheid, eine Berufungsmöglichkeit, und damit werden wir eine wesentliche Beschleunigung von derzeit monatelangen Wartezeiten auf wenige Wochen zustande bringen.

Zum Zweiten: Zum ersten Mal – hier wird das Regierungsprogramm auf Punkt und Beistrich umgesetzt – geht eine Bundesregierung die Integration von ausländischen Mitbürgern an und setzt den Grundsatz "Integration vor Neuzuzug" um. Das machen wir jetzt in ganz klarer und eindeutiger Form – sei es durch die Beratung und Betreuung von Zuwanderern, sei es durch Qualifizierungsmaßnahmen für ausländische Mitbürger, sei es durch spezifische Angebote für Migrantinnen mittels entsprechender Kurse für Frauen, sei es durch spezielle Angebote bei Kinderbetreuung und sei es durch die Integrationsvereinbarung, die selbstverständlich einen Grundkurs, die Vermittlung von Grundwissen, Grundkenntnissen der deutschen Sprache, aber auch das Nahebringen von Themen des Alltags – Verwaltungsabläufe, Landes- und Staatsbürgerschaftskunde – und die Vermittlung der Grundwerte der europäischen Wertegemeinschaft vorsehen darf.

Selbstverständlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, dürfen wir als Österreicher verlangen, dass jemand, der über lange Zeit hier in Österreich leben und arbeiten will, zumindest die Grundkenntnisse der deutschen Sprache kennt. Selbstverständlich ist es nicht zu viel verlangt, dass jemand, wenn er krank ist, dem Arzt auch sagen kann, wo es ihm wehtut, und selbstverständlich ist es nicht zu viel verlangt, dass jemand 10 Deka Wurst oder einen Liter Milch einkaufen kann. – Diese Grundkenntnisse wollen wir vermitteln, und dass diese Grundkenntnisse jeder, der bei uns dauernd lebt, hat, verlangen wir. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Lassen Sie mich das auch sehr klar sagen: Es ist für weite Teile der Bevölkerung zu Recht unverständlich, dass für unsere Kinder ab dem sechsten Lebensjahr Schulpflicht besteht und sie ab dem siebenten Lebensjahr für ihre schulischen Leistungen auch Noten bekommen. Ja, ist es denn zu viel verlangt, wenn von jemandem, der zu uns kommt, bei uns leben und arbeiten will, auch ein Nachweis darüber gefordert wird, dass er die deutsche Sprache kann? – Nicht mehr und nicht weniger verlangen wir, als wir von unseren Kindern verlangen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es muss sehr klar und deutlich gesagt werden, was die österreichische Politik im Bereich des Asyl- und Fremdenrechtes ist: Jawohl, wir sind – wir bekennen uns selbstverständlich dazu – ein Asylland, und jeder, der politisch verfolgt wird, der wegen seiner Hautfarbe, wegen seines religiösen Bekenntnisses nach den europäischen Grundwertegedanken als verfolgt gilt, wird in Österreich Aufnahme finden. Wir sind aber kein typisches Einwanderungsland. Typische Einwanderungsländer sind Länder wie die USA, Kanada und Australien. Wir unterscheiden uns hier massiv, und das ist ein großer Unterschied.

Wir haben Interesse an einer geregelten Zuwanderung dann, wenn es der österreichische Arbeitsmarkt verträgt, wenn es die österreichische Wirtschaftskraft verträgt und wenn es die österreichische gesellschaftliche Realität verträgt. Es ist unsere Aufgabe – sowohl im Innenministerium als auch in den anderen Ministerien, als auch im Parlament –, dass wir dieser Grundsatzforderung der österreichischen Gesellschaft nachkommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dieses neue Fremdengesetz ist genau dort, wo die europäische Diskussion seit den Beschlüssen von Tampere und insbesondere auch seit den grundlegenden Beschlüssen von Sevilla hinzielt, nämlich: Wir können und wollen in Europa die Tore für ausländische Mitbürger nicht aufmachen wie ein Scheunentor. Das wird nicht funktionieren, das wird zu großen, auch gesellschaftlichen Spannungen führen. Es ist darüber hinaus auch zynisch gegenüber jenen, die vielleicht mit einer großen Vision, mit einem großen Wunschtraum hier das Gelobte Land sehen und von weit her kommen und dann plötzlich Sozialhilfeempfänger sind oder sogar, noch schlimmer, in sozialer Verelendung landen.


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Wir haben hier eine Verantwortung für die österreichischen Bürger, wir haben aber gleichzeitig eine Verantwortung dafür, dass da über Europa hinaus ein klares Regelwerk entsteht, und wir bekennen uns zu dieser Verantwortung! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit diesen Gesetzen wird klar geregelt, wer wie und unter welchen Voraussetzungen zu uns kommen kann. Es sind darin klare Grenzen dafür festgelegt. Mit diesen Gesetzen soll weiters erreicht werden, dass derjenige, der dann in Österreich seinen Aufenthalt hat, auch arbeiten können soll. Zum ersten Mal gibt es eine aktive Integrationspolitik für alle Bereiche. Ich möchte mich bei all jenen, die dazu beigetragen haben, dass dieses große, umfangreiche Werk heute hier zur Diskussion und zur Beschlussfassung vorliegt, herzlich bedanken.

Zuerst möchte ich meinen Mitarbeitern im Ministerium danke schön sagen; sie haben viel Arbeit geleistet. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Ich bedanke mich bei den zuständigen Rechtsabteilungen, vor allem bei Ministerialrat Dr. Peter Widermann und Frau Dr. Andrea Jelinek, aber auch bei Mag. Matthias Vogl. Herzlich danken möchte ich auch dem ÖVP-Klub und dem FPÖ-Klub. Ich möchte Ihnen danken, Herr Klubobmann Khol, und Ihnen, Herr Klubobmann Westenthaler. Durch Ihr persönliches Engagement und durch Ihre wochenlange Mitarbeit ist es möglich geworden, ein gutes Projekt zeitgerecht in das Parlament zu bringen.

Dieses Fremdengesetz und dieses Ausländerbeschäftigungsgesetz wären nicht möglich gewesen ohne die gute Zusammenarbeit mit dem Arbeits- und Wirtschaftsministerium. Ich möchte Martin Bartenstein für seinen Einsatz und für seine Mitwirkung persönlich danken.

Diese Gesetze stellen einen weiteren Baustein zu mehr Sicherheit in Österreich dar. Neben den Reformen, die wir bei der Gendarmerie durchgeführt haben, neben den Reformen, die wir gerade bei der Polizei durchführen, neben den grundsätzlichen Reformen im Zivildienst, im Bundeskriminalamt und bei der Staatspolizei wird dieses Fremdengesetz ein weiterer Baustein zu mehr Sicherheit für alle Österreicher in einem modernen Österreich sein. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Ihre Redezeit beträgt wunschgemäß 10 Minuten. – Bitte.

11.32

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es immer für eine selbstverständliche Voraussetzung für politisches Handeln gehalten, die Ängste der Bevölkerung ernst zu nehmen. Man muss ja nicht gleich Ängste schüren, um sie dann auch ernst nehmen zu können, aber was wir heute erleben, das ist neu: Herr Klubobmann Khol hat gemeint, dass es in der Bevölkerung Ängste gebe, durch Ausländer ersetzt zu werden, und diese Ängste müsse man ernst nehmen. Dass allerdings "ernst nehmen" neuerdings bedeutet, den Anlass dafür zu schaffen, das ist "Neu Regieren", und dieser zweifelhafte Erfolg bleibt Ihnen überlassen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Wie bei so vielen Schicksalsschlägen, die Sie schon beschlossen haben, erkennt man in Ihren Ausführungen oft das nicht wieder, was zur Beschlussfassung vorliegt. Sie sagen das eine und tun etwas ganz anderes. Sie sagen heute, Sie handeln nach dem Grundsatz "Integration vor Neuzuzug", wahr ist, Sie machen genau das Gegenteil. Was Sie heute beschließen werden, heißt viel Neuzuzug und keine Integration.

Was Sie heute hier vorgelegt haben, ist ein abenteuerliches Paket, mit welchem Sie es tatsächlich zustande bringen, für alle Gruppen unfaire Chancen zu schaffen. Sie schaffen für diejenigen, die heute schon auf dem österreichischen Arbeitsmarkt tätig sind, massive Probleme, und Sie machen denjenigen, die wir brauchen und die wir in unser Land holen und einladen wollen, das Leben schwer.

Es hat Herr Klubobmann Khol vorhin gemeint, man solle aus einer Mücke keinen Elefanten machen. Dazu kann ich angesichts dieser heutigen Gesetzesvorlagen nur eines sagen: Was Herr


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Klubobmann Khol als eine Mücke empfindet, das wird sich für viele Österreicher und Österreicherinnen in den nächsten Monaten als elefantenhafte Belastung herausstellen, denn das, was Sie heute vornehmen, ist ein ernsthafter Eingriff in die Lebensgrundlagen der in Österreich lebenden Menschen. Man kann nicht einfach so drüberfahren, wie Sie das heute zu tun gedenken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Was die Saisonniers betrifft, so ist es tatsächlich so, wie es ÖGB-Präsident Verzetnitsch dargestellt hat: Sie öffnen ganz weit die Tore für Billigarbeitskräfte, und zwar für alle Branchen. Die angebliche Obergrenze von 8 000 ist eine Schmähobergrenze, auch wenn Sie immer wieder versuchen, sie als echte Obergrenze darzustellen, denn Sie haben einen Gummiparagraphen eingebaut, der es erlaubt, diese Grenze je nach Empfinden des Wirtschaftsministers nach oben zu verschieben.

Es wird auf Grund dessen, was hier heute von Ihnen beschlossen werden wird, zu einer explosionsartigen Vermehrung bei den Saisonarbeitskräften auf dem österreichischen Arbeitsmarkt kommen. Das ist der wahre Kern dieses Gesetzespaketes, das Sie heute hier vorgelegt haben und das zu beschließen Sie wild entschlossen sind!

Der wahre Kern dieser Gesetzesregelungen ist, dass Sie vorhaben, massenhaft billige Dauerarbeitskräfte nach Österreich zu holen, und das wird die Arbeitskräfte in sehr vielen Branchen massiv unter Druck setzen, zu viel schlechteren Arbeitsbedingungen als bisher zu arbeiten. Man wird sie unter Druck setzen, für einen Lohn zu arbeiten, der weit unter dem liegt, was sie jetzt verdienen. Sie werden dem gleichen Job nachgehen müssen, obwohl ihr Verdienst auf das kollektivvertragliche Niveau zurückgeschraubt wird, denn sonst werden sie durch einen Saisonnier ersetzt. Genau das wird jetzt möglich gemacht!

Ich möchte Ihnen anhand eines Beispiels zeigen, was das bedeuten wird. Das wird zum Beispiel für einen Installateur, der jetzt im Monat 1 622 € verdient – die Installateure verdienen in Österreich über dem Kollektivvertragsniveau –, bedeuten, dass er im Jahr um 62 500 S weniger verdienen wird, weil sein Lohn auf das Kollektivvertragsniveau zurückgestuft wird. Er wird also weit unter dem Gehalt, das er jetzt bezahlt bekommt, verdienen. 62 500 S oder 4 500 € im Jahr sind wahrlich keine Mücke, sondern sind für einen Menschen, der tagtäglich hart arbeitet, eine Menge Geld und eine empfindliche Einbuße. (Beifall bei der SPÖ.)

Es sind tatsächlich neue Standards, die Sie jetzt auf dem Arbeitsmarkt setzen – Standards, auf die wir wahrlich nicht stolz sein können, weil sie die Menschen zwingen werden, zu schlechteren Bedingungen zu arbeiten und damit zu leben. Das ist der Kern dieses Ihres Gesetzespaketes, das Sie hier vorgelegt haben!

Sie haben die Öffentlichkeit monatelang mit einer Scheindebatte über Deutschkurse, über Deutschkenntnisse beschäftigt, obwohl Sie alle wissen, dass die Ausländer, die in unser Land kommen, sehr interessiert daran sind, unsere Sprache zu erlernen, um sich hier bei uns verständigen zu können. Es fehlen nach wie vor die Angebote, damit sie das auch machen können. Über diese Angebote haben Sie kein einziges Wort verloren. Was Sie besonders beschäftigt, das ist der Zwang, das ist die Drohung und das ist die Strafe für den Fall, dass das nicht geschieht. So, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, wird Integration wohl nicht funktionieren!

Ich komme nun zum nächsten Bereich, nämlich zum Bereich der Schlüsselarbeitskräfte. Die Definition der Schlüsselarbeitskräfte, die Sie in diesem Ihrem Gesetzespaket vornehmen, ist eine ganz neue. Bisher hat man unter Schlüsselarbeitskräften Folgendes verstanden: Wir holen Leute ins Land im Ausmaß einer genau festgelegten Anzahl, einer genau festgelegten Quote, und zwar Leute, die bestimmte Qualifikationen aufweisen können, und zwar Qualifikationen, für die eine Nachfrage besteht.

Sie legen jetzt völlig willkürlich eine Einkommensmindestgrenze fest, und zwar ungefähr 2 000 € im Monat, und derjenige, der weniger verdient, darf nicht ins Land, auch wenn wir seine


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Qualifikation ganz dringend benötigen würden. Das ist eine Regelung, die tatsächlich völlig am Bedarf in Österreich vorbeigeht.

Ich darf nur in Erinnerung rufen, wie viel Pflegepersonal wir in Österreich in Hinkunft brauchen werden. In Österreich werden bis zum Jahre 2005 um 30 000 Pflegepersonen mehr gebraucht. Das ist ein Riesenbedarf. Sie wissen, dass das ein Beruf ist, in dem wir die benötigten Stellen durch Österreicher und Österreicherinnen nicht besetzen können, sondern in dem wir auf Einwanderung angewiesen sind.

Es verdienen allerdings Krankenschwestern in Wien am Beginn ihrer Tätigkeit durchschnittlich nur 1 300 €. 1 300 € sind weit entfernt von 2 000 €. Das heißt, mit dieser Regelung, die Sie hier vorgelegt haben und die Sie hier heute beschließen werden, werden Sie – und das wissen Sie! – einen Engpass im Pflegebereich erzeugen, und das in ganz Österreich. Das, meine Damen und Herren von der ÖVP und den Freiheitlichen, ist eine zutiefst verantwortungslose Politik allen in Österreich lebenden Menschen gegenüber! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Bundesminister Bartenstein soll in einer Pressekonferenz auf die Frage, wie er diesen Bedarf im Pflegebereich unter den neuen Rahmenbedingungen zu decken gedenkt, gesagt haben: Na dann sollen die Krankenschwestern eben künftighin pendeln! – Die Antwort auf die Frage: Wie soll die "berühmte" philippinische Krankenschwester, die bereits einen Großteil der Pflegearbeit in den Spitälern leistet und verantwortet, jedes Wochenende nach Hause und wieder zurück pendeln?, ist der Herr Minister Bartenstein schuldig geblieben. Herr Minister, vielleicht können Sie uns die Antwort auf diese Frage noch geben. Aber das ist nur ein kleines Indiz Ihrer verantwortungslosen Politik!

Bei diesem Gesetzespaket finden sich beide Regierungsparteien in wunderbarer Art und Weise: Die ÖVP setzt ein groß angelegtes Programm durch, billige Arbeitskräfte ins Land zu holen, und führt ein Lohnsenkungsprogramm für die österreichischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen durch. Die Freiheitliche Partei hat diese Gelegenheit dazu benützt, um auf einer ohnehin sehr schwachen Bevölkerungsgruppe verbal herumzutrampeln. Die nächste Runde ist in den letzten Tagen eröffnet worden.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Was Sie heute vorgelegt haben, das entspringt einer schaurigen Symbiose, die Sie miteinander abgeben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

11.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kiss. – Bitte.

11.42

Abgeordneter Paul Kiss (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren Minister! Hohes Haus! Die Argumentation, die meine Vorrednerin vorgenommen hat, kennen wir hinlänglich aus dem Innenausschuss und auch aus dem Hearing, welches der Innenausschuss abgehalten hat. Es ist von mir ein Wort dafür verwendet worden, das ich mit allem Ernst auch im Plenum wiederholen möchte: Ich halte diese Argumentation, Frau Kollegin Kuntzl, für dümmlich, denn sie wird der Sache nicht gerecht. (He-Rufe und Widerspruch bei der SPÖ.)

Wenn Ihre Kollegin Bures in der Diskussion zum ersten Tagesordnungspunkt uns vorwerfen kann, wir seien hirnlos, dann darf ich Ihnen zumindest attestieren, dass Ihre Argumentation dümmlich ist. Nehmen Sie das zur Kenntnis! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich habe es beim Hearing im Innenausschuss genauso gesagt: Wer einerseits sagt, die ÖVP würde mit diesem Gesetz massenhaft billige Arbeitskräfte auf legale Art und Weise ins Land holen, und andererseits sagt, die FPÖ sei diejenige Partei, die gleichsam die Grenzen dicht mache, um auf jenen Ausländern, die sich bereits im Lande befinden, herumzutrampeln, der nimmt eine Argumentation vor, die man nur als dümmlich bezeichnen kann. – Als was denn sonst? Sie


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geht an den Fakten und an den Inhalten komplett vorbei! Dabei möchte ich noch kritisieren: Sie haben, Frau Kollegin, zu den Inhalten dieses umfassenden Gesetzes überhaupt nicht Stellung genommen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie kennt sich nicht aus!) Ich habe sogar den Verdacht, dass Sie es nicht einmal gelesen haben. Das ist mein Verdacht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Der Kollege Verzetnitsch – auch er ist wieder nicht da! (Abg. Bures: Wo ist der Herr Khol?) Herr Khol ist in der Präsidiale, Frau Kollegin Bures! – hat in keiner einzigen Sitzung des Innenausschusses diese wirklich richtungweisende, bahnbrechende Integrationsvereinbarung auch nur mit einem Wort erwähnt. Die Kollegin Kuntzl, die nicht im Innenausschuss sitzt und die von der ganzen Debatte offensichtlich auch nichts mitgekriegt hat, hat diese richtungweisende Integrationsvereinbarung ebenfalls mit keinem Wort erwähnt. All Ihre Argumente sind in der Sache viel zu kurz gegriffen, sie werden dem Thema nicht gerecht, und weil sie dem Thema nicht gerecht geworden sind, haben wir, ÖVP und FPÖ, die Aufgabe, der Bevölkerung zu sagen, was es mit diesem richtungweisenden Gesetz wirklich auf sich hat. Und es ist ein richtungweisendes, ein epochales Gesetz!

Abgesehen davon ist zu sagen, dass die SPÖ bei all dem Folgendes vergisst: In den vergangenen zehn Jahren, werte Kolleginnen und Kollegen, sind es SPÖ-Minister gewesen, die die Verantwortung in Sachen Fremdengesetz und Asylgesetz zu tragen gehabt haben. Das gilt auch bezüglich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Meine Damen und Herren von der SPÖ, Sie betreiben eine klassische Kindesweglegung. Wir tun das nicht, sondern wir entwickeln weiter, wir verbessern die Intentionen und wollen, dass in diesem Land zuwandernde Ausländer und Inländer in einer Symbiose friedlich auch eine Perspektive für ihr gemeinsames Leben entwickeln. Das ist unsere Absicht, und danach leben und handeln wir! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Im Rahmen des erwähnten Hearings am 3. Juli 2002 sind einige recht interessante Zitate gefallen, und damit es nicht heißt, wir selbst würden den Weihrauchkessel in unsere Richtung hin schwingen, sage ich jetzt in aller Kürze, was alles an Zitaten gefallen ist, zum Beispiel von Parnigoni und Stoisits. Ich habe es schon erwähnt, und Kollegin Kuntzl hat es wiederholt, aber offensichtlich legen Sie immer wieder dieselbe Platte auf, wenn Sie sagen, die ÖVP wolle massenhaft billige Arbeitskräfte ins Land holen und die FPÖ wolle die Grenzen dicht machen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Das stimmt! – Abg. Dr. Niederwieser: Danke für die Bestätigung!)

Das alles haben wir schon gehört, das kennen wir schon, sind also auf diese Argumentation in unserer Antwort und damit in unserer Replik bestens vorbereitet. Aber die vier Experten, die geladen waren, haben zu dieser Integrationsvereinbarung doch auch Richtungweisendes mitgeteilt. Ich habe mitgeschrieben, und ich möchte dem Plenum, für all jene, die bei diesem Hearing nicht dabei waren, nur in aller Kürze in Erinnerung rufen, was die vier Experten, nominiert von ÖVP, FPÖ, SPÖ und Grünen gemeint haben:

Herr Seitner, seitens der SPÖ nominiert, meinte, der Spracherwerb sei notwendig für die Integration von Menschen.

Kollege Hörtnagl, von der ÖVP nominiert, sagte ja zu den Deutschkursen, denn sie seien die Grundlage für die Integration von ausländischen Menschen.

Kollege Komposch, von der FPÖ nominiert, meinte, das Erlernen der Landessprache sei ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des sozialen Friedens.

Selbst Herr Embacher, ein Jurist, der von den Grünen nominiert wurde, sagte ein unmissverständliches Ja zum Spracherwerb. (Abg. Mag. Stoisits: Das habe ich auch gesagt!)

Aber bitte! Im Plenum habe ich es von Ihnen nicht gehört, und das ist ja das Interessante. Im Plenum habe ich das nicht gehört, da hat es geheißen: Pfui gack, man kann doch nicht mit dieser Integration, wie ihr sie vorseht, wirklich Politik machen! Genauso lautete die Argumentation! Das ist eben das, was ich schon zu Beginn meiner Rede als "dümmlich" bezeichnet habe. (Abg. Mag. Stoisits: Pauli Kiss, wir sind hier nicht im Kindergarten, wir sind hier noch immer im


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Parlament!) Ja, selbstverständlich! Diese Integrationsvereinbarung hat ... (Abg. Mag. Stoisits: Das ist eine Kindergartensprache! So spricht nicht einmal mein fünfjähriger Sohn!)  – Sie ist offensichtlich die "singende Säge" des Grünen Klubs. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Gusenbauer: Letztklassig!)

Diese Integrationsvereinbarung hat natürlich klare Ziele: Wir wollen eingliedern, und zwar jene Menschen, die sich auf Dauer bei uns niederlassen wollen. Wir wollen verhindern, dass es zu sozialem Missbrauch kommt. Wir wollen, dass die deutsche Sprache von allen, die in unserem Land leben, in den Grundzügen beherrscht wird, dass alle über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Es wenden Kritiker ein, all das, was nun von dieser Regierung erstmals zu dieser Integrationsvereinbarung aufgeboten wird, greife zu kurz, werde der Sache nicht gerecht, und es würde dann vor allem auch nicht nützen, denn das sei viel zu wenig, und im Übrigen würde es auch nicht mit den europäischen Kriterien in Übereinstimmung sein.

Kolleginnen und Kollegen! Das ist nicht so! Lassen Sie sich nicht täuschen, lassen Sie sich nicht in die Irre führen durch Argumente, wie sie von den Grünen und von den Roten immer wieder schellackartig vorgetragen werden!

Faktum ist: Die Orientierung an den europäischen Standards ist mit dieser Integrationsvereinbarung gegeben. Ich darf das Lernziel der Kurse sowie den Nachweis der Sprachkenntnisse auf A1-Niveau hier wiedergeben: Wir handeln nach zwei Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates. Mit den für die Kurse in Aussicht genommenen 100 Unterrichtseinheiten ist eine Qualifizierung auf A1-Niveau damit nicht nur möglich, sondern wird auch erfolgreich umgesetzt.

Wenn also Kritiker sagen, das sei zu wenig, dann sage ich: Auf europäischer Ebene genügt es offensichtlich. Die Referenzabkommen werden von den Bundesministern Martin Bartenstein und Ernst Strasser umgesetzt, und wir vollziehen sie auf gesetzlicher Ebene. Was für uns gut genug ist, das wird für jene Menschen, die lernwillig sind, meines Erachtens auch gut genug sein. Davon bin ich überzeugt! (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich ist die Diskussion im Ausschuss und auch beim Hearing in jene Richtung gelaufen, dass die Fragen gelautet haben: Brauchen wir das denn wirklich? Warum diese 100 Stunden? Sollten es nicht mehr sein? Wie kann denn ein Ausländer animiert werden, diese Vereinbarung anzunehmen?

Wahr ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus, dass die Sprache der Schlüssel zum Mitmenschen ist. Ich spreche jetzt zu Ihnen in deutscher Sprache, und Sie verstehen mich, weil Sie der deutschen Sprache mächtig sind. (Ruf bei der SPÖ: Schwer! – Zwischenrufe bei den Grünen.) Ich könnte jetzt, wenn Sie es wollten, auch Ungarisch sprechen, aber dann würden Sie mich nicht verstehen (Abg. Schwemlein: O ja!), und damit hätten Sie ein Problem.

Wir wollen daher, dass jene Menschen, die am Leben bei uns teilnehmen, die Kultursprache Deutsch, unsere Sprache Deutsch, die Sprache, die wir in unserem Land sprechen, beherrschen, und zwar in den Grundzügen, selbstverständlich im Alltag und darüber hinaus auch immer dann, wenn sie auf dem Arbeitsmarkt integriert sein wollen. Ohne diese Voraussetzung wird es den Schlüssel zu ihren Mitmenschen – und das sind nun einmal die Österreicher, die hier leben – nicht geben können. Wer sich dieser Argumentation nicht anschließen kann – und bei Ihnen ist es ja ein Justamentstandpunkt –, dem kann ich nur sagen, dass er keine Lehren aus der Vergangenheit gezogen hat, dass er nicht imstande ist, auch nur im Geringsten Perspektiven auf politischer Ebene zu entwickeln.

Ich glaube, dass wir mit diesem Fremdengesetz und mit diesem Ausländerbeschäftigungsgesetz genau jenen Weg gehen, den die heimische, die österreichische Bevölkerung von uns verlangt. Wir bauen Brücken, und wir reißen Mauern nieder in den Köpfen und in den Herzen der Menschen. Wir gehen mit dem Zug der Zeit, und mit uns geht die Zeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.52


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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn:
Zur Geschäftsbehandlung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Prammer zu Wort gemeldet. – Bitte.

11.52

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Herr Abgeordneter Kiss hat soeben in seiner Rede die Ausführungen der Frau Abgeordneten Kuntzl als "dümmlich" bezeichnet. An und für sich würde sich so eine Aussage ohnedies von selbst richten, aber ich appelliere an Sie als den vorsitzführenden Präsidenten, dieser auch persönlich beleidigenden Aussage doch eine entsprechende "Würdigung" zukommen zu lassen.

11.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich habe den Ausführungen des Abgeordneten Kiss genau zugehört und seine Relativierung zu früheren Aussagen für richtig befunden. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen.)

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

11.53

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich finde es ja erfreulich, dass die Österreicherinnen und Österreicher live ins Haus geliefert bekommen, wie sich ein Teil der Männer dieses Hauses notorisch aufführt. (Zwischenruf des Abg. Kiss. ) Einer Frau, deren Meinung Sie nicht teilen, Herr Abgeordneter Kiss, zu sagen, sie sei "dümmlich" (Abg. Kiss: Nein! Ich habe gesagt, die Argumentation sei dümmlich!), sie hätte das Gesetz nicht gelesen, und wenn sie es gelesen hat, nicht verstanden, und Ihre Äußerungen aus der Kindergartensprache, die ich hier gar nicht wiederholen will, das urteilt sich von selbst. Die Bevölkerung, die das sieht, kann das beurteilen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn aus den hinteren Bankreihen, als der Herr Präsident das Mikrofon der Abgeordneten Prammer nicht gleich eingeschaltet hat, zwischengerufen wurde – ich glaube, der Herr Abgeordnete Trinkl war es –, es sei eh besser, wenn man sie nicht hören könne, dann muss ich sagen: Auch das urteilt sich von selbst! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich warte ja schon darauf, dass Sie im nächsten Wahlkampf wieder einen Slogan in der Art: Ohne Frauen ist kein Staat zu machen!, plakatieren. Aber Ihr wahres Wesen und Ihre Haltung zur Meinung und zur Auffassung von Frauen offenbaren Sie hier, und das klingt etwas anders als die schönen Töne vor Wahlen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist die Sprache von Machos – und solche sind Sie auch. Ein Adjektiv behalte ich mir jetzt vor, denn auf diese Ebene, auf die Sie hinuntergestiegen sind, möchte ich mich nicht begeben. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Sie haben verlangt, Herr Bundesminister, man möge doch zum Gesetz etwas sagen. – Gerne!

Erstens einmal zur Überschrift "Vertrag", "Vereinbarung", die Sie diesem Werk auch in den Medien immer wieder gerne geben: Ich habe gelernt, dass es das zentrale Prinzip des Zivilrechts ist – und ich habe das auch immer für richtig befunden –, dass man von Vereinbarungen dann spricht, wenn gleichberechtigte Partnerinnen oder Partner einander gegenübertreten und ihren freien Willen in einer Vereinbarung niederlegen. Solch eine Vereinbarung wie die vorliegende ist normalerweise im Zivilrecht ungültig, wenn nämlich keine Gleichheit besteht oder ein Oktroi eines Partners gegeben ist. Sprechen Sie von Kurs-Oktroi, sprechen Sie von Zwangskursen, aber lassen Sie, bitte, die deutsche Sprache und die juristische Sprache unberührt! Das ist keine Vereinbarung, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Klubobmann Khol hat zu Beginn seiner Rede große Danksagungen von sich gegeben, er hat auch der Bevölkerung gedankt, und dabei vermischt er bewusst immer wieder Verschiedenes miteinander. Dem Dank an die Bevölkerung, dem Dank an die österreichischen Arbeitnehmerin


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nen und Arbeitnehmer, woher sie auch immer kommen mögen, egal, ob sie seit vielen Generationen in Österreich sind, ob sie vor ein paar Jahrzehnten aus Ungarn gekommen sind oder ob sie erst vor kurzem aus Kroatien, aus Serbien oder aus anderen Ländern gekommen sind, diesem Dank kann ich mich anschließen, denn die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung in Krisenfällen war immer überwältigend und großartig, und die Kooperation in den österreichischen Betrieben funktioniert immer – wenn man sie zulässt! Das kann ich bestätigen.

Nur: Ihren Schlussfolgerungen daraus vermag ich nicht zu folgen, denn dann kamen dunkle Andeutungen, es gebe Ängste, Andeutungen, die ich sonst nur von der Boulevardpresse her kenne. Wenn Khol gesagt hat, es gebe Hunderttausende Menschen, die da irgendwo vor der Grenze schon warten, um sich einen unbotmäßigen Vorteil zu verschaffen, dann muss ich sagen: Ich hätte von Ihnen, Herr Bundesminister Bartenstein, erwartet, dass Sie dazu wenigstens ein Wort sagen. Sie haben vom Wirtschaftsforschungsinstitut – ich hoffe, Sie stellen die Seriosität dieses Instituts nicht in Frage – eine Studie erstellen lassen, in welcher die Zahl der nachzugswilligen, nachzugsbereiten Familienangehörigen zwischen 18 000 und 22 000 geschätzt wird, und zwar sind es überwiegend Kinder und junge Menschen. Das sind die Kinder, von denen Sie dann, wenn sie deutschsprachig sind, gar nicht genug haben können. Offenbar sind diese Kinder einer angeblich christlichen Regierungspartei dann nicht willkommen, wenn sie anderswo geboren sind oder wenn sie einen anderen Reisepass haben. Das finde ich wirklich jämmerlich. (Beifall bei den Grünen.)

Die Angst vor den Hunderttausenden – das ist etwas, was geschürt wird. Diese Angst ist real nicht existent. In den Reformstaaten gab es eine wirtschaftliche Entwicklung. Es ist eher umgekehrt! Schauen Sie sich doch an, wo viele Österreicherinnen und Österreicher ihre Zähne reparieren lassen, wohin sie zum Friseur gehen oder wo sie andere Dienstleistungen in Anspruch nehmen! Schauen Sie sich dort die Gebiete an! Wäre es tatsächlich so, dass Menschen deswegen, weil sie irgendwo ein bisschen mehr verdienen können, gleich die Koffer packen und auf die Reise gehen, dann müssten alle Menschen aus Ostungarn schon lange in Westungarn sein, denn dorthin können sie reisen.

Das heißt, das, was Sie hier tun, ist das Schüren irrationaler Ängste im Ton der Boulevardpresse gegen die Stimmen und gegen das bessere Wissen aller Integrationseinrichtungen. Aber genau das wollen Sie! Das ist unser Vorwurf! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Wenn es stimmt, dass die Zahl der Saisonbeschäftigten nicht in Frage gestellt wird, dann, denke ich, werden Sie sich auch das große Lob – sarkastisch gemeint – der Tourismus- und Gastronomiebetriebe "einwirtschaften", denn ganz offenbar ist es so, dass die Industrie, die nicht im Saisonrhythmus arbeitet, diese billigeren Arbeitskräfte will. Heute bekommen Sie in manchen Branchen – davon können Sie sich bei jeder Tagung, bei jeder Besprechung mit Vertretern dieser wichtigen österreichischen Branche, des Fremdenverkehrs, überzeugen – schon keine Arbeitskräfte mehr. Es gäbe hier im Lande Arbeitskräfte – ohne Neuzuwanderung! –, die gerne in diesem Bereich arbeiten wollten, ausländische Studierende aus Drittstaaten, Familienangehörige, aber da waren Ihre Ohren immer taub, das wollten Sie nicht. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Das stimmt doch nicht! Das wissen Sie doch ganz genau! Integrationserlass!)

Herr Bundesminister! Der Integrationserlass – schauen Sie sich doch einmal an, wie das in der Praxis gehandhabt wird! Wie viele Jahre dauert es? – Erstens dauert es schon im Durchschnitt etwa vier Jahre, bis Ehepartnerinnen oder Ehepartner nachkommen dürfen, bei Türken sechs Jahre. Finden Sie es sehr christlich, Ehepartner sechs Jahre lang zu trennen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir trennen sie ja nicht!) Und dann dauert es noch einmal im Durchschnitt fünf Jahre, bis sie arbeiten dürfen. Na, das ist ein "tolles" Modell! (Beifall bei den Grünen.)

Zur Frage Ihrer angeblichen Kinderfreundlichkeit, zur Frage der Stellung der Frauen in diesem Gesetz. Sie haben einmal mehr, obwohl Sie dazu verpflichtet sind – aber davon wollen Sie ja nichts wissen –, dieses Gesetz nicht unter Gender-Kriterien analysiert. Sie haben mit der quantitativen Benennung eines Schlüssellohnes alle Frauen ausgeschlossen. 1 962 €, das verdient nicht nur keine Krankenschwester, das verdient auch keine Schlüsselkraft in der Textilindustrie! Das ist ein Gesetz, das von Männern für Männer zurechtgeschnitten worden ist und das Gen


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der-Kriterien, Kriterien der Unterschiede von Frauen und Männern, bewusst mit Füßen tritt, obwohl das dem europäischen Recht widerspricht. (Beifall bei den Grünen.)

Zur Stellung der Kinder. Sie haben vorhin den Vergleich mit der Schulpflicht gebracht. Es ist ein zynischer Vergleich, die Schulpflicht mit dem Lernen, dem spezifischen Lernen von Erwachsenen zu vergleichen. Unter diesem Aspekt könnten Sie jedem und jeder hier jeden beliebigen Kurs zwangsweise vorschreiben und sagen: Wir als Regierung finden es gut, dass du das machst.

Ich würde Ihnen vorschlagen: Kümmern Sie sich einmal um die Kinder, die hier sind, seit Jahren hier sind! Das ist vielleicht auch für einen Lehrer interessant. Etwa 7 000 Kinder – laut Wifo – sind in Österreich, besuchen hier die Schule, können gut Deutsch, aber sie sind nicht legal hier, weil diese Regierung und diese Gesetze sie in die Illegalität gedrängt haben. Das finde ich zutiefst unmenschlich, das, finde ich, ist abzulehnen, und reden Sie nicht von Integration, solange wir diese Zustände haben! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte.

12.04

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Wäre Frau Petrovic nicht – wie gewohnt – so unobjektiv, dann hätte sie auch anführen müssen, dass Frau Abgeordnete Bures die Diskussion um die geistige Verfassung eröffnet hat, denn sie hat in Richtung FPÖ gesagt: Ihre Politik ist hirnlos! (Abg. Kiss: So ist es!) Dann hat sich Herr Abgeordneter Kiss erlaubt, seine persönliche Wertung in Richtung Frau Kuntzl abzugeben. (Abg. Mag. Prammer: Das sind zwei Paar Schuhe! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. )

Wie gesagt, Frau Petrovic, es ist nicht so, dass hier nur die Männer austeilen, sondern es teilen die Frauen genauso aus, auch wenn Sie das noch so wortreich verteidigen wollen, was Frau Bures gesagt hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy. )  – Seien Sie doch ruhig! Sie stören meine Rede, die ich gerade beginnen möchte, Frau Abgeordnete!

Herr Abgeordneter Verzetnitsch, Präsident des ÖGB, hat gesagt: Ändern wir das Gesetz, aber ändern wir es in die richtige Richtung! Herr Abgeordneter Verzetnitsch – er ist jetzt nicht da –, ich glaube, wir werden nicht den richtigen Weg finden, denn was Sie als richtigen Weg in der Einwanderungspolitik ansehen, das mussten wir in den vergangenen Jahren erleben. Ihre Einwanderungspolitik war dadurch gekennzeichnet, dass Sie gesagt haben, Österreich ist ein Einwanderungsland, ohne dass Sie aber die in Einwanderungsländern vorhandenen Einwanderungsbestimmungen und Auflagen vorgesehen haben. Sie haben gesagt, jeder, der möchte, soll kommen. Was aber dann mit den Leuten passiert ist, war Ihnen mehr oder weniger egal. Deshalb gibt es ja heute auch noch viele Ausländer, die seit 20 Jahren in Österreich leben und nicht einmal die deutsche Sprache sprechen, daher auch nicht am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können und daher auch nicht integriert sind.

Da Sie ja ziemlich alles mit den Grünen machen, müsste dieser richtige Weg dann auch Forde-rungen wie jene von Frau Stoisits einschließen, die gesagt hat: Österreich muss ein Einwanderungsland bleiben, um den sozialen Wohlstand zu erhalten.

Alle Auflagen, alle Verpflichtungen, die wir vorsehen wollen, werden natürlich von Ihnen kategorisch abgelehnt. Alle klassischen Einwanderungsländer bestimmen, wen sie aufnehmen, welche Qualifikation, welches Alter derjenige haben muss. Es werden Gesundheits-Checks strengster Art verlangt. Aber all das wird für Österreich abgelehnt, obwohl Rot und Grün behaupten, dass wir ein Einwanderungsland sind.

Frau Abgeordnete Kuntzl hat sogar gesagt, es seien ernsthafte Eingriffe in die Lebensgrundlage dieser Menschen, die wir mit diesem Gesetz beschließen wollen. Damit ist der Integrationsver


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trag gemeint, vielleicht auch der Gesundheits-Check und andere Bestimmungen, die sonst, wie gesagt, gang und gäbe sind.

Herr Abgeordneter Verzetnitsch – er ist jetzt leider nicht da – hat gesagt: Wir wollen Dauerarbeitsplätze haben. – Das wollen wir auch! Sie müssen aber wissen, dass die Arbeitslosigkeit unter den Ausländern viel mehr gestiegen ist als jene der Österreicher, nämlich im Verhältnis zum Vorjahr um 21,9 Prozent, während die Arbeitslosigkeit der Österreicher um 16,9 Prozent gestiegen ist.

Wir hatten in der Vergangenheit einen enormen Verdrängungswettbewerb auf dem Arbeitsmarkt, nicht nur in Österreich, sondern auch im Ausland. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. ) Frau Abgeordnete Wurm! Der Generalsekretär der SPD Müntefering sagt, um dieses Problem in Deutschland einigermaßen in den Griff zu bekommen: Vor weiterer Zuwanderung soll zunächst die stille Arbeitslosigkeitsreserve aktiviert werden. Er hat gemeint, Einheimische müssten die erste Chance haben, einen Arbeitsplatz zu erhalten, und erst dann gehe es darum, dass die Ausländer einen Arbeitsplatz bekommen. Das alles müsste auch Herr Präsident Verzetnitsch beachten, wenn er sagt, wir müssen einen anderen Weg gehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser wichtigstes Anliegen, das Frau Bures als "hirnlos" bezeichnet hat, ist Integration vor Neuzuwanderung. Wir wollen, dass jene Ausländer, die in Österreich leben, denselben Standard haben wie die Österreicher, dass sie die deutsche Sprache sprechen, dass sie einen gesellschaftlichen Zugang haben. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Zugang ist eben das Beherrschen der Landessprache, und da unterscheiden wir uns von der Politik der SPÖ und auch der Grünen. Sie glauben, man kann hier leben, ohne dass man die Sprache kann, und Sie glauben auch, dass man einen er-wachsenen Menschen mit Anreizen dazu bringen sollte, die Sprache zu lernen.

Der Leiter des Wiener Integrationsfonds hat zugegeben, dass viele türkische Frauen keinen Deutschkurs besuchen dürfen, weil ihre Männer ihnen verbieten, außer Haus zu gehen. Gibt es nun diesen Druck, der notwendig ist, dann werden auch diese Frauen die Sprache lernen können. Gerade Ihnen von der SPÖ muss es doch auch wichtig sein, dass die Frauen der Türken am gesellschaftlichen Prozess teilnehmen können.

Interessant ist, dass der Leiter des Wiener Integrationsfonds bemängelt hat, dass wir nur 100 Stunden für den Deutschkurs vorgesehen haben. Aber der Wiener Integrationsfonds hat nur 40 bis 50 Stunden angeboten und auch noch seine großartigen Leistungen angepriesen.

Interessant ist überhaupt die Einstellung der SPÖ. Im Ausschuss hat Herr Parnigoni gefragt: Brauchen wir ausländische Arbeitskräfte? Das hat er scheinheilig – Entschuldigung, "scheinheilig" darf ich nicht sagen –, das hat er den Vertreter des Arbeitsmarktservice gefragt. Frau Parfuss hat im Ausschuss gefragt, ob die Ausländer nach 100 Stunden Deutschunterricht dann nach dem Weg fragen könnten.

Jetzt machen Sie sich Gedanken darüber, jetzt, da wir diesen Zwangskurs, diesen Deutschkurs verpflichtend einführen. (Abg. Silhavy: "Zwangskurs"! – Abg. Parnigoni: Das ist richtig! Ja, lassen Sie es heraus! Sagen Sie den Menschen die Wahrheit! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, verpflichtend führen wir ihn ein! Ich bekenne mich dazu, dass wir diesen Deutschkurs verpflichtend haben wollen. Da brauche ich mich gar nicht zu verleugnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Parnigoni: Zwingen! Knechten! Unterdrücken! – Abg. Dr. Martin Graf: Parnigoni, für dich wäre ein Deutschkurs auch gut!)

Es muss ein gewisser Druck da sein, Anreize genügen nicht, das wissen Sie ganz genau. Wie wollen Sie jemanden, der überhaupt kein Interesse hat, eine Sprache zu lernen, anders als durch ...? (Abg. Parnigoni: Warum unterstellen Sie das?)  – Wir wissen es, weil soundso viele – ich weiß jetzt den Prozentsatz nicht – in Österreich leben und nicht ... (Abg. Parnigoni: Sie wissen es nicht! Das ist es!) Aber ich bin täglich so wie Sie auch konfrontiert mit Menschen, die schon sehr lange hier leben und die deutsche Sprache noch immer nicht können. (Abg. Parnigoni: In einem Jahr haben 12 000 einen solchen Kurs besucht!)


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Sie können ja beim Sozialminister nachfragen. Ein Großteil der arbeitslosen Ausländer ist deshalb nicht vermittelbar, weil sie die deutsche Sprache nicht sprechen. Es ist also dringend not-wendig, dass diese Leute mit Druck dazu veranlasst werden, Deutsch zu lernen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Im Übrigen gibt es ja jede Menge von Ausnahmen: begünstigte Drittstaatsangehörige von EWR-Bürgern, Kleinkinder, Schulpflichtige, Schlüsselarbeitskräfte, die sich nicht länger als 24 Monate hier aufhalten, Forscher – sie alle haben die Möglichkeit, sich vom Deutschkurs befreien zu lassen.

Jetzt möchte ich noch ein paar Worte zu den Schlüsselarbeitskräften und Saisonarbeitskräften sagen, weil das so oft angeklungen ist. Es waren die sozialistischen Sozialminister, die die Verordnung, die wir hier beschlossen haben, nämlich dass Saisonarbeitskräfte bis zu einer Höchstzahl von 8 000 beschäftigt werden können, in den vergangenen Jahren immer missbraucht haben. Dadurch ist es dazu gekommen, dass es mehr Saisonniers gegeben hat, als wir beschlossen haben. Jetzt erst kommen Sie mit der Kritik ... (Abg. Silhavy: Super!)  – Sagen Sie nicht "super", wenden Sie sich an Ihre Sozialminister! (Neuerliche Zwischenrufe der Abgeordneten Silhavy und Mag. Wurm. ) Wir haben das geändert, weil jetzt die Möglichkeit dazu bestanden hat. Ihre Sozialminister waren es, Frau Abgeordnete Wurm! Erkundigen Sie sich bei ihnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind ein Fremdenverkehrsland, wir brauchen vorübergehend Arbeitskräfte. Ich glaube, daran müssten auch Sie interessiert sein. Es werden keine Dauerarbeitsplätze geschaffen, wie Frau Kuntzl gesagt hat – man sieht, sie hat sich das Gesetz nicht durchgelesen –, sondern es sind Arbeitsverhältnisse, die auf ein halbes Jahr geschlossen werden und dann auf ein Jahr verlängert werden können. (Abg. Gradwohl: So etwas von ahnungslos, das ist ja schon lächerlich! – Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Das ist eine Notwendigkeit für unsere Tourismusbranche, davon werden Sie sich selbst überzeugen können.

Wir haben mit diesem Gesetz aber auch verschiedene Missbräuche bekämpft, nämlich die Scheinadoption und die Scheinehen. Wir haben auch den erwähnten Gesundheits-Check eingeführt. Ich glaube, dass sich wieder einmal in der Zukunft erweisen wird, dass alle Vorwürfe, die Sie uns heute machen, dadurch widerlegt werden, dass das Gesetz wirklich eine sehr gute Wirkung haben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

12.14

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Lieber Kollege Strasser! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen auch Sie mich mit einem Wort des Dankes für dieses wichtige Paket beginnen, bestehend aus Novellen zum Fremdenrecht, aber auch zum Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Ich mache den Anfang mit meinem Sitznachbarn, Minister Strasser, und seinen Mitarbeitern. Die Zusammenarbeit über all die Monate war ganz ausgezeichnet – vielen Dank! Ich bedanke mich bei den beiden Klubobleuten. Ich bedanke mich bei meinem Haus, den leitenden Mitarbeitern, insbesondere bei Frau Ministerialrätin Nowotny und Herrn Deutsch. Sie haben großartige Arbeit geleistet – vielen Dank!

Ich möchte mich aber auch bei Ihnen, sehr geehrte Frau Abgeordnete Partik-Pablé, bedanken. Sie haben in all den Gesprächen durch hohe Sachkenntnis sehr zum guten Gelingen beigetragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich in meinen Ausführungen naheliegenderweise vor allem dem Ausländerbeschäftigungsgesetz widmen, möchte aber zuerst doch noch ein Wort zur Integrationsvereinbarung sagen, weil Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Petrovic, bezweifelt haben, das als Vereinbarung bezeichnen zu können.


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Natürlich ist es eine Vereinbarung! Denken Sie an eine Mietvereinbarung: Auch der Abschluss einer Mietvereinbarung ist die Voraussetzung dafür, dass ich in eine Wohnung hineinkann, also ich brauche diese Vereinbarung. So gesehen bedarf es dieser Integrationsvereinbarung, damit diese Menschen besser integriert werden können. Also da besteht kein Unterschied. (Abg. Mag. Stoisits: Aber die Wohnung sucht man sich schon selber aus, wenn man eine Mietvereinbarung schließt! Das ist der juristische Unterschied!)

Natürlich ist es eine Vereinbarung! Die Wohnung sucht man sich aus, und das Land sucht man sich aus, in das man will. Auf Österreich fällt die Wahl sehr oft, weil es ein wunderschönes, ein sehr attraktives, ein sehr interessantes Land für viele Menschen ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Petrovic hat sich auch mit Details der Ausländerbeschäftigung befasst, und da gestatten Sie mir schon Widerspruch. Sie haben davon gesprochen, dass die Neudefinition für Schlüsselarbeitskräfte frauenfeindlich sei, weil die Einkommensobergrenze oder besser gesagt die Einkommensuntergrenze von knapp 2 000 € von Frauen absolut nicht erreicht werden könnte. Das ist ganz sicherlich nicht so. Auch länger beschäftigte diplomierte Krankenpflegerinnen, die mit den entsprechenden Überstunden auf Bezüge jenseits von 2 000 € kommen, fallen natürlich darunter. (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

Lassen Sie mich aber sagen, dass diejenigen, an die Sie in Sachen Heimkrankenpflege denken, natürlich aus den Nachbarländern zu uns kommen, keinesfalls von den Philippinen. Lassen Sie mich auch sagen, dass im ganzen letzten Jahr im Bereich Krankenpflege ganze 75 Ausländer nach Österreich gekommen sind. Also die Zahl ist absolut überblickbar.

Sehr geehrte Frau Petrovic! Es dürfte Ihnen auch eine der aus meiner Sicht wichtigsten Neuerungen im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entgangen sein. Abgesehen davon, dass Sie offensichtlich übersehen haben, dass ich gemeinsam mit meinem Freund Ernst Strasser in einer arbeitsmarktpolitisch nicht ganz einfachen Phase mit dem Integrationserlass sichergestellt habe, dass ausländische Familienangehörige von sich legal in Österreich befindlichen und hier arbeitenden Ausländern schon nach fünf bis acht Jahren die Zulassung zum Arbeitsmarkt bekommen, abgesehen davon, dass wir mit diesem Integrationserlass bisher rund 15 000 Ausländern Beschäftigung in unserem Land angeboten haben, ist jetzt auch sichergestellt, dass bereits nach fünfjähriger rechtmäßiger Niederlassung auf Grund des neu eingeführten Niederlassungsnachweises ein unbeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt gegeben sein wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine echte Antwort auf unser Prinzip "Integration vor Neuzuzug", das ist Familienfreundlichkeit. Das lassen wir uns nicht nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun aber zu anderen wichtigen Punkten dieses Ausländerbeschäftigungsgesetzes und damit zum Herrn Präsidenten Verzetnitsch. Ich wundere mich überhaupt ein wenig, denn während ich den Beratungen im Innenausschuss selbstverständlich gefolgt bin, habe ich Präsidenten Verzetnitsch und Präsidenten Nürnberger und auch Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Petrovic, dort nicht gesehen. Offensichtlich haben Sie die Ausschussberatungen nicht so interessiert. (Abg. Mag. Stoisits: Weil sie nicht Mitglied des Innenausschusses ist!) Da kann man sich ersatzweise durchaus hineinreklamieren. Ich war ebenfalls dort. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.  – Abg. Gradwohl: Herr Minister! Ist Ihnen bewusst, dass Sie uns von der Regierungsbank keine Anweisungen geben können? Wenn nicht, lassen Sie sich vom Klubobmann Khol erklären, wie die Funktion der Regierungsmitglieder und der Abgeordneten in diesem Hause ist, wenn der Herr Präsident schon nicht in der Lage ist, das auszuführen!)

Ich bin gewohnt, dass mir aus Ihren Reihen – zuletzt war es Herr Abgeordneter Leikam; den haben Sie mittlerweile schon vergessen – das Wort hier auf der Regierungsbank genommen wird, aber ich lasse es mir nicht nehmen, nicht vom Abgeordneten Leikam vor einigen Wochen und auch nicht von Ihnen, sehr geehrter Herr Abgeordneter! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)


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Herr Präsident Verzetnitsch hat es für notwendig befunden, hier mit falschen Zahlen zu operieren, und hat von 52 000 Beschäftigungsbewilligungen für Saisonniers im Laufe des Jahres 2001 gesprochen. Richtig ist, die Kontingente sind für insgesamt 25 211 Beschäftigte ausgesprochen worden. Er meint vermutlich, dass es für eine Kontingentgenehmigung mehrere Bewilligungen geben kann. Das kann schon sein, aber die seriöse Zahl ist 25 211.

Außerdem hat er in Zweifel gezogen, dass im Jahresdurchschnitt gewichtet 7 743 Saisonniers in Österreich tatsächlich beschäftigt waren, und hat eine AMS-Zahl herangezogen: 9 300 wären es pro Monat gewesen.

Das ist eben genau der Unterschied, Herr Präsident Verzetnitsch – vielleicht kann man ihm das ausrichten –: Wir beziehen uns auf diejenigen Saisonniers, die tatsächlich in Österreich waren und hier beschäftigt gewesen sind. Er bezieht sich auf eher fiktive Beschäftigungsbewilligungen seitens des AMS, aber das ist eine theoretische Zahl, die die Österreicher nicht wirklich interessiert und auch nicht wirklich betrifft.

Weil, wenn der Präsident des ÖGB und auch des Europäischen Gewerkschaftsbundes hier das Wort ergreift, solche Worte schon von Gewicht sind, frage ich mich schon eines: Wo bleibt denn in all dieser Diskussion die Verantwortung der Arbeitnehmerseite, der Sozialpartnerschaft, wenn es um Bereiche geht, in denen das AMS absolut federführend ist und wo nichts geschieht, ohne dass dort die Arbeitnehmervertretung, sprich die Arbeiterkammer und der ÖGB, mitredet? – Es geschieht im Bereich der Anforderungen von Saisonnier-Kontingenten aus den AMS-Landesgeschäftsstellen nichts, wovon nicht ÖGB und AK zumindest informiert wären und was sie im Regelfall nicht auch mittragen. Es geschieht insgesamt im Bereich des AMS nichts, ohne dass sich die Arbeitnehmerkurie entsprechend einbringen kann.

Das geht nicht, dass man auf der einen Seite sozialpartnerschaftlich den Hut der Verantwortung im Bereich des AMS aufhat und diese wahrnimmt, aber auf der anderen Seite hier als Abgeordneter im Hohen Haus etwas ganz anderes sagt und von dieser Verantwortung nichts mehr wissen will! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Verantwortung ist unteilbar! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Besonders überrascht war ich, dass Herr Präsident Verzetnitsch heute sogar zu Witzen gegriffen hat – aus meiner Sicht war das nicht ganz passend –, um meine Joint Venture-Regelung zu kritisieren, was mich umso mehr überrascht, als diese Regelung für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern im Rahmen von Joint Ventures schärfer ist, was die Kontrollen anbelangt, als die jetzt bereits bestehende Regelung in § 3 Abs. 5 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes hinsichtlich Volontäre.

Was ist geltender Rechtsbestand? – Dass das AMS die Anzeigebestätigung für die Tätigkeit solcher Volontäre in Österreich – und so läuft das bisher – innerhalb von zwei Wochen auszustellen hat. Wenn diese aber nicht ausgestellt wird, kann die Tätigkeit trotzdem aufgenommen werden. Das heißt, eine Kontrolle ist nicht möglich.

Im Rahmen von Joint Ventures wird es künftig so sein, dass es ohne Anzeigebestätigung keine Einschulung dieser ausländischen Arbeitnehmer geben darf. Es sind hier saftige Strafdrohungen von 1 000 bis 5 000 € im Gesetz normiert.

Herr Präsident Verzetnitsch! Ich bitte Sie, schon zu berücksichtigen, dass wir hier die notwendigen Rahmenbedingungen gesetzt haben, um sicherzustellen, dass Leute aus dem Ausland wirklich nur zu Einschulungszwecken in – im Regelfall – die österreichischen Headquarters kommen.

Worum geht es denn? – Es geht darum, dass österreichische Unternehmen in den Beitrittskandidatenländern Mittel- und Osteuropas große Investitionen tätigen, zum Beispiel im Bankenbereich Sparkassen mit Hunderten, Tausenden Mitarbeitern übernehmen und dann Zug um Zug innerhalb von ein oder zwei Jahren ihre Mitarbeiter aus Tschechien, aus der Slowakei bei uns einschulen wollen. Das wird in Zukunft im Rahmen dieser Joint Venture-Regelung möglich sein – nicht mehr und nicht weniger.


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Darüber Witze zu machen und in diesem Zusammenhang eine Geschichte von der Henne und dem Schwein zu erzählen, das finde ich nicht ganz angemessen, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Dieses Ausländerbeschäftigungsgesetz enthält aber eine Reihe weiterer wichtiger Bestimmungen. Herr Minister Strasser, du hast schon gesagt, die Verfahren werden in Zukunft kürzer dauern. Ich sage es in Zahlen: Statt drei Monate wird es in Zukunft nur noch einen Monat dauern. Wir haben das One-Stop-Shop-Prinzip verwirklicht. Ich gestehe auch offen und ehrlich ein, die Steuerungsgröße für das Ausländerbeschäftigungsgesetz sind die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes in Österreich. Das interessiert uns. Wir wollen Schlüsselarbeitskräfte in begrenztem Ausmaß zu uns holen. Diese sollen das Recht auf Neuzuzug, das Recht auf Familienzusammenführung haben. Und wir wollen Saisonniers nach Österreich bringen, wie wir das im Bereich des Tourismus und im Bereich der Landwirtschaft seit Jahr und Tag tun. Aber ganz bewusst wollen wir diesen Saisonniers kein Recht auf Niederlassung, kein Recht auf Familienzusammenführung einräumen, weil wir das so für richtig halten.

Es ist hier Ihre Argumentation völlig unschlüssig, meine sehr verehrten Damen und Herren vor allem von der sozialdemokratischen Opposition. Frau Abgeordnete Kuntzl! Sie haben auf der einen Seite Kritik daran geübt, dass es zu viele Saisonniers werden könnten. Sie haben von einer "Explosion" gesprochen. – Nichts von alledem wird der Fall sein, dafür werde ich sorgen. Sie haben aber auf der anderen Seite gleichzeitig die Schlüsselarbeitskräfte und deren Quotierung kritisiert und gemeint, das sei für die österreichische Wirtschaft viel zu wenig. Sagen Sie uns: Was wollen Sie jetzt? Ist es Ihnen zu viel oder ist es Ihnen zu wenig? (Abg. Mag. Kuntzl: Die Definition habe ich kritisiert!) Ich kenne mich bei Ihnen und Ihrer Fraktion in dieser Frage wahrlich nicht mehr aus! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine Bitte und Empfehlung an Sie, sehr geehrte Frau Abgeordnete Kuntzl: Schauen Sie sich doch das Ersatzkraftverfahren an! Es sitzen genügend Abgeordnete in Ihrer Fraktion, die aus dem AMS-Umfeld, aus der Arbeiterkammer, aus dem Gewerkschaftsbund kommen, dort Verantwortung tragen und wissen, wie so ein Verfahren abläuft: Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass durch einen Saisonnier ein Österreicher, auch einer, der über dem Kollektivvertrag bezahlt wird, aus dem Job gedrängt wird, dann darf es diese Saisonnier-Bewilligung nicht geben, und es gibt sie auch nicht!

Das bin nicht ich – das sind Ihre Kollegen in den AMS-Landesgeschäftsstellen, in den regionalen Geschäftsstellen, dort, wo Sie über Ihre Sozialpartnerbeteiligung Verantwortung tragen, die das bisher in der Vergangenheit ausgezeichnet bewältigt haben. Betreiben Sie also hier keine verantwortungslose Panikmache, sehr verehrte Frau Abgeordnete! Das wird das AMS auch in Zukunft so halten. Österreicher werden weder aus ihren Jobs verdrängt, noch wird ihnen zugemutet werden, wegen irgendwelcher Saisonniers auf Gehaltsbestandteile zu verzichten. Das stelle ich in aller Deutlichkeit klar. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Aspekt, der bisher kaum erwähnt wurde, sei noch kurz angeschnitten: Wir werden nach dieser Gesetzesnovellierung in Zukunft in der Lage sein, mit unseren Nachbarn, mit den Beitrittskandidatenländern auf Basis von Regierungsübereinkommen für den Bereich von Schlüsselarbeitskräften und Pendlern auch außerhalb der Quoten Verträge abzuschließen. Es ist das ein langsames Heranführen der Beitrittskandidatenländer an die Europäische Union und an unseren Arbeitsmarkt. Es ist das ein Mit-Leben-Erfüllen der siebenjährigen Übergangsfrist, die Österreich und Deutschland innerhalb der Europäischen Union durchsetzen konnten. Wir haben auch in diesem Bereich die notwendige Flexibilität, die es für unseren Arbeitsmarkt braucht, und wir werden von dieser notwendigen Flexibilität im Rahmen der Bedürfnisse unseres Arbeitsmarktes Gebrauch machen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich aber noch zu etwas Stellung nehmen, was Frau Abgeordnete Stoisits heute und Herr Abgeordneter Parnigoni vor einigen Tagen im Innenausschuss gesagt haben, nämlich zur Gleichstellung des legalen Aufenthaltes mit einer legalen Arbeitsmöglichkeit. Ich habe Herrn Klubobmann Khol sehr genau zugehört, er hat das gesagt, was völlig richtig ist und Sinn macht, nämlich dass beides aneinander herangeführt ge


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hört. Wir sind ja stolz darauf, dass wir eine Harmonisierung des Fremdenrechtes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes geschafft haben und jetzt eine stufenweise Heranführung betreiben.

Aber lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Was würde es bedeuten, gäbe man heute oder in einem Monat allen Ausländern, die sich legal in Österreich aufhalten, eine Beschäftigungsmöglichkeit? Von etwa 800 000 nicht aus der Europäischen Union oder vergleichbaren Ländern stammenden Ausländern, die in Österreich aufhältig sind, haben rund 300 000 auf dem Arbeitsmarkt Platz. Schätzungen meines Hauses gehen davon aus, dass rund 200 000 Arbeit suchende Ausländer durch eine derartige Maßnahme von heute auf morgen auf den Arbeitsmarkt drängen würden.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Stoisits und sehr verehrter Herr Abgeordneter Parnigoni! Mehr muss ich Ihnen wohl nicht sagen. Das würde unser Arbeitsmarkt absolut nicht verkraften! Wir haben zirka 200 000 Arbeitslose. Jetzt noch einmal 200 000 zusätzliche ausländische Mitbürger auf den Arbeitsmarkt zu bringen, wäre unverantwortlich. Das heißt, hier geht es um eine Schritt-für-Schritt-Politik, aber nicht um eine Justament-Öffnung des Arbeitsmarktes von heute auf morgen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Meine Damen und Herren! Entsprechend einer Vereinbarung in der Präsidiale wird die restliche Redezeit bis 13 Uhr zu gleichen Teilen zwischen den Fraktionen aufgeteilt. Die nächsten acht Redner haben jeweils eine Redezeit von 4 Minuten.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

12.29

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Meine Herren Bundesminister! Ich möchte vorweg nur eines sagen: Abgeordneter Kiss und auch Herr Präsident Prinzhorn haben den Österreicherinnen und Österreichern gezeigt, wie Sie mit den Menschen umgehen, was Sie von ihnen halten – und so gestalten Sie ja auch die Gesetze. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: Geh, lass doch die Spielchen!)

Meine Damen und Herren! Zusammengefasst heißt das ja: Alles in allem bündelt das Gesetzespaket typisch Maßnahmen schwarzer und blauer Ausländerpolitik zu Lasten aller ÖsterreicherInnen und AusländerInnen in Österreich. (Zwischenruf des Abg. Kiss. )

Die ÖVP, Kollege Kiss, will für die Wirtschaft billige Arbeitskräfte und erwägt deshalb Saisonniers und Wochenpendler außerhalb der Quoten, die inländischen Arbeitskräften Konkurrenz machen und den sozialen Druck verschärfen. Die FPÖ baut weiterhin Ausländer als Feindbild auf. Niederlassungsquoten werden auf eine verschwindend kleine Anzahl gut verdienender Arbeitskräfte, Schlüsselkräfte, reduziert, und alle anderen können nur zum Arbeiten hier im Land sein – ohne Chance auf Integration. Diejenigen, die schon hier sind, werden auch noch schikaniert durch das Integrationsdiktat und stigmatisiert durch das Gesundheitszeugnis.

Meine Damen und Herren! Die Österreichische Volkspartei und die Freiheitliche Partei in diesem Land handeln – wie die ÖsterreicherInnen das aus vielen Beispielen kennen – zynisch, menschenverachtend und herzlos. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: "Menschenverachtend"! Was ist mit einem Ordnungsruf? Das ist eine Frechheit!)

Hohes Haus! Ich lebe im Waldviertel an der Grenze zu Tschechien, ich kenne die Sorgen und Ängste der Menschen, und ich weiß daher (Zwischenrufe – Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen)  – und da bin ich mit Klubobmann Dr. Khol einig –, dass die Ängste der Menschen durch diese Politik weiter geschürt werden, vor allem im Zusammenhang mit der Neuerung bei Wochenpendlern, die nicht in die Quote fallen. (Zwischenrufe bei ÖVP und SPÖ.)  – Herr Präsident, können Sie bitte für Ordnung sorgen, Herr Großruck bekommt sonst noch einen Herzinfarkt; das möchte ich nicht verantworten.


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Bisher waren Pendler Arbeitskräfte aus Nachbarstaaten, die täglich zurückfahren, also stets zu Hause nächtigen, und sie waren in die Quote nicht einzurechnen. Pendler fallen nicht in die Quote hinein, das heißt, ausschließlich der Bedarf der Wirtschaft bestimmt, wer hier sein darf und hier arbeiten darf. In Zukunft werden auch all jene als Pendler gelten, die einmal wöchentlich nach Hause fahren. Es werden also so genannte Wochenpendler geschaffen. Dadurch, meine Damen und Herren, wird die Zahl an Pendlern dramatisch ausgeweitet, denn es wird natürlich für viele Bürger der angrenzenden Staaten Mittel- und Osteuropas attraktiv sein, eine ganze Woche zum Arbeiten nach Österreich zu pendeln.

Angesichts dessen ist es vollkommen klar, dass die Bewohner im Grenzgebiet Angst bekommen. Außerdem sind in diesem Gesetz keinerlei Vorkehrungen getroffen worden, damit nachweisbar ist, dass diese Wochenpendler auch wirklich wieder in ihre Heimat zurückkehren.

Besonders dramatisch ist natürlich auch, dass die ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (das Glockenzeichen gebend): Redezeit, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (fortsetzend): Faktum ist, diese Politik der Freiheitlichen und der ÖVP ist – und ich sage es noch einmal, Kollege Großruck –, wenn sie so gestaltet wird, menschenverachtend und zynisch. (Beifall bei der SPÖ.)

12.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. – Bitte.

12.34

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Kollege Parnigoni, es ist schon äußerst interessant und zynisch von Ihnen, würde ich sagen, dass Sie ein Gesetz, das zum Inhalt und zum Ziel hat, ausländische und inländische Mitbürger, Ausländer und Österreicher zusammenzuführen, Verständnis zu erlangen (Abg. Silhavy: Sie machen aber das Gegenteil mit dem Gesetz!), als zynisch und menschenverachtend beurteilen. Ich weiß nicht, wo da der Zynismus angesiedelt ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)  – Nicht bei uns, nicht bei der Volkspartei oder den Freiheitlichen.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz sieht vor, dass zwischen Österreichern und Ausländern harmonisiert wird, dass im Zusammenhang mit Zuwanderern bei der heimischen Bevölkerung Integration im Vordergrund steht und nicht menschenverachtendes Handeln.

Meine Damen und Herren! Die Neuerungen und Verbesserungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz sind deshalb notwendig geworden, weil es einerseits eine starke Zuwanderung gab und wir andererseits einen Mangel an Facharbeitskräften – und nicht an Hilfskräften! – zu verzeichnen haben. Es ist ein Gesetz, das sich bemüht, die Zuwanderung zu regeln und auch europäisch zu harmonisieren. Das heißt, dass Österreich ein Gesetz vorlegt, das in Europa durchaus schon so vollzogen wird, und wir mit dieser Gesetzgebung wieder beispielgebend sind.

Meine Damen und Herren! Weil Sie die Saisonarbeitskräfte-Regelung kritisieren, darf ich Sie daran erinnern, dass es sich dabei um einen Promillewert handelt, um einen Promillesatz von 8 000 Arbeitnehmern im Monat (Abg. Parnigoni: 96 000!), und dass dies keine Dauerarbeitskräfte sind, sondern, Kollege Parnigoni, wie der Name schon sagt, Saison arbeitskräfte.

Meine Damen und Herren! Ziel ist: Wer in Österreich lebt, soll auch Arbeit haben. (Beifall bei der ÖVP.) Für uns bedeutet Integration, dass die Menschen Arbeit haben, dass die Menschen unsere Sprache, unsere Kultur verstehen, dass sie zu den Bildungseinrichtungen zugelassen sind und dass sie Wohnmöglichkeiten haben. – Das ist Integration, das ist, die Würde der Menschen, auch unserer ausländischen Mitbürger, zu achten!


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109. Sitzung / Seite 78

Ich darf darauf aufmerksam machen, dass der Zugang zum Arbeitsmarkt durch dieses Gesetz grundsätzlich erleichtert wird, dass insbesondere die Jugendlichen dabei berücksichtigt sind. Frau Petrovic meinte, dass Schüler, die keine Niederlassungsbewilligung haben, besondere Schwierigkeiten haben werden. Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, da Sie das Gesetz anscheinend nicht gelesen haben, Frau Petrovic (Abg. Dr. Petrovic spricht mit Abg. Mag. Stoisits)  – vielleicht könnten Sie mir wenigstens jetzt zuhören –, dass den jungen Menschen nach der neuen gesetzlichen Regelung nach humanitären Gesichtspunkten nun die Möglichkeit geboten wird, eine Erstniederlassungsbewilligung zu bekommen und im Anschluss daran auch arbeiten zu können, Frau Petrovic, die Sie absichtlich nicht zuhören und das Gesetz nicht gelesen haben!

Meine Damen und Herren! Da meine Redezeit sehr kurz bemessen ist, möchte ich noch auf die Notwendigkeit der Kenntnis der deutschen Sprache hinweisen. Es ist ein wesentliches Element, die Sprache eines Gastlandes zu beherrschen. Wenn Sie auf Urlaub fahren, wenn Sie nach Italien, nach Griechenland, nach Spanien fahren, sind Sie doch auch froh, wenn Sie sich mit den Menschen dort verständigen können, wenn Sie etwas lesen können. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn gibt das Glockenzeichen.) Ebenso sollen auch unsere ausländischen Mitbürger die Möglichkeit haben, unsere Sprache zu erlernen; auch die Frauen, die dann und wann durch andere kulturelle Umstände davon abgehalten werden, unsere Sprache zu sprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

12.39

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werter Kollege Murauer! Ich hoffe, ich muss Ihren Hinweis nicht so deuten, dass Sie vorschlagen, dass österreichische Familien, die in Lignano Urlaub machen und nicht italienisch können, in Zukunft zwangsweise abgeschoben werden. (Abg. Murauer: Deuten Sie nicht, sprechen Sie von Fakten, Kollege Pilz!)

In Österreich gilt das offensichtlich: Wer nicht zwangsdeutsch lernt, und sei es auch nur auf unterstem freiheitlichen Niveau, kann abgeschoben werden. – Jetzt überlegen Sie sich einmal Folgendes, das würde ich insbesondere dem abwesenden freiheitlichen Klubobmann empfehlen: Stellen Sie sich vor, vor etlichen Generationen wäre ein Gastarbeiter namens Hojac nach der jetzigen Integrationsvereinbarung behandelt worden! Es gäbe heute in Österreich keinen Klubobmann Westenthaler – mangels Elternteils!

Jetzt können natürlich viele sagen: Gut für Österreich, wunderbar, eine Verbesserung zumindest der parlamentarischen Lebensqualität! Aber das reicht doch nicht, um Zehntausende Menschen, die aus dem Ausland kommen, um für unser gemeinsames Wohl zu arbeiten, zu bestrafen. Das kann doch nicht der Sinn sein.

Sie sollten wirklich daran denken, was Einwanderung für Österreich, auch für einzelne Mitglieder Ihrer Partei, bedeutet hat und was sie auch in Zukunft bedeuten wird. Wir werden Einwanderung brauchen. Wir werden geregelte Einwanderung brauchen, wir werden vernünftige Einwanderung brauchen, aber ohne Einwanderung wird es schlicht und einfach nicht gehen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Jetzt wende ich mich an die beiden familienpolitisch besorgten Parteien. Ein Fall, von dem ich vor kurzem erfahren habe, hat sich ungefähr folgendermaßen ereignet:

Ein ausländischer Staatsbürger hat in Tirol eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung. Seine Lebensgefährtin, seine Frau, kommt zu ihm, sie ist schwanger. Das Kind wird in Österreich zur Welt kommen. Die Behörde erfährt, dass dieses Kind in Österreich zur Welt kommen wird, und bereits vor der Geburt wird der Frau mitgeteilt: Ja, wir akzeptieren zwar die Geburt auf österreichischem Boden, aber dann werden Mutter und Säugling abgeschoben!


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109. Sitzung / Seite 79

So schaut es in dieser Republik aus, so schaut es unter Innenminister Strasser aus, so schaut es unter dem Regime der Familienpartei ÖVP und der Familienpartei FPÖ aus! (Abg. Donabauer: Aus der Sicht des Herrn Pilz! – Bundesminister Dr. Strasser: Das ist die Unwahrheit!)

Das ist Ihre Kinderpolitik! Da gibt es endlich wieder Kinder in Österreich, Kinder, die fehlen, weil die Zeugungsförderungsprogramme der Freiheitlichen Partei offensichtlich gescheitert sind. Jetzt gibt es endlich ein Baby in Tirol, aber die Regierungsbeamten stellen fest: Dieses Baby hat die falschen Eltern, sie sind noch nicht lange genug in Österreich. Weg mit der Mutter und weg mit dem Säugling!

So schaut es aus, und das ist eine falsche Familienpolitik, eine falsche Einwanderungspolitik und vor allem eine äußerst menschenfeindliche und menschenverachtende Politik. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich ergänze, Herr Innenminister und Herr Wirtschaftsminister: Es hat doch nichts mit wirtschaftlicher Vernunft zu tun, dass es nach wie vor möglich ist, Menschen, junge Menschen, die gerade ihren 14. Geburtstag hinter sich haben, abzuschieben. Das können Sie doch nicht über Quoten und auch nicht über Saisonniers rechnen – das ist eine einfache Frage nicht nur der Menschlichkeit, sondern der Beachtung internationaler Konventionen! 14-Jährige gehören in zivilisierten Gesellschaften schlicht und einfach nicht ins Gefängnis und nicht in Schubhaft. 14-Jährige müssen in einem reichen Land wie Österreich jene fairen Chancen erhalten, die ihnen auch die UN-Kinderkonvention garantiert.

Herr Innenminister! Solange Sie nicht das Einmaleins der Menschenrechte gelernt haben, und, Herr Wirtschaftsminister, solange Sie nicht das Einmaleins einer wirtschaftlich vernünftigen Einwanderungspolitik gelernt haben, ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn (das Glockenzeichen gebend): Den Schlusssatz bitte!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (fortsetzend):  ... können wir selbstverständlich diesem völlig verunglückten Integrationsvertrag nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.43

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

12.43

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es war höchst an der Zeit, dass wir Ordnung hineinbringen. (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) Es ist höchst an der Zeit, dass wir Ordnung hineinbringen beim Zuzug nach Österreich, und es ist vor allem auch höchst an der Zeit, dass wir Ordnung hineinbringen bei den Fremden, die sich in Österreich aufhalten. Das ist die Realität.

Sie, die Sozialdemokraten, haben, was die Integration betrifft, kläglichst versagt. Das ist Faktum. Ihre Parole "Wohlstand durch Zuzug" hat sich als komplett falsch herausgestellt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kompletter Unsinn! Das Scheunentor ist weit aufgerissen worden, alle Ausländer mögen hereinkommen, Wohlstand wird kommen. – Überhaupt nichts ist geschehen! Die Ausländer haben keine Arbeitsplätze gehabt, und sie haben keine Wohnungen gehabt.

In der Frage der Integration waren Sie komplett kompetenzlos! Die Integration hat man zuerst dem Zufall überlassen, dann irgendwelchen dubiosen Ausländervereinen und irgendwelchen Sozialträumern. Das ist die Realität.

Meine Damen und Herren! Ist es nicht grotesk, dass österreichische Behörden Abfallverordnungen in türkischer oder serbokroatischer Sprache veröffentlichen müssen, damit sie von Ausländern befolgt werden? Ist es nicht völlig sinnwidrig und nicht nachvollziehbar, dass an manchen


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109. Sitzung / Seite 80

Schulen österreichische Schüler Türkisch lernen sollen, damit sie sich mit ihren türkischen Klas-senkameraden unterhalten können? Ist es nicht völlig grotesk und sinnwidrig, dass an bestimmten Schulen Türkischlehrer türkische Kinder in Türkisch unterrichten und nebenbei österreichische Lehrer österreichische Schüler unterrichten?

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Das kann nicht Integration bedeuten – das war aber Realität in Ihrer Regierungszeit, das ist die Realität! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ist es nicht auch verrückt, meine Damen und Herren, dass hoch subventionierte Ausländerintegrationsvereine ihre Hauptaufgabe darin sehen, uns Österreichern die Sitten und Bräuche der Ausländer beizubringen und zu vermitteln, wie zum Beispiel Sozialvereine im Siedlerzentrum, wo man Bauchtanz lernen kann und dergleichen? Das ist falsch verstandene Integration, und das hat zur Isolation geführt.

Mit diesem Integrationspaket, das wir hier beschließen, mit verbindlichen Deutschkursen, wird es den Ausländern ermöglicht, am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich teilzunehmen. – Das ist der Sinn dieser Integration, meine Damen und Herren!

Ich habe den leisen Verdacht, dass die Sozialdemokraten eigentlich nur Theoretiker sind; sicherlich Weltverbesserer, aber Theoretiker. Haben Sie noch nie erlebt, dass bei Bewerbungsgesprächen Deutschsprechende selbstverständlich nicht Deutschsprechenden vorgezogen wer-den? Das ist auch vollkommen klar und verständlich, aber das ist eine eklatante Benachteiligung, und diese Benachteiligung wollen wir mit diesem Integrationspaket endlich beseitigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Zahlen sprechen für sich: 1 Million Ausländer in Österreich, 300 000 im Erwerbsprozess, 27 000 arbeitslose Ausländer. Wieso sollen wir da von Zuwanderung sprechen? Jeglicher ungezügelte Neuzuzug von Ausländern wäre absolut verantwortungslos.

Die SPÖ hat bei der Integration von Ausländern gänzlich versagt. Wir holen das jetzt nach – zum Wohl der Ausländer, die in Österreich sind, und vor allem auch zum Wohle Österreichs. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

12.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.

12.47

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Liebe Ordnung machende Freunde! Der vorliegende Entwurf kreist im Wesentlichen um vier Problemkreise.

Der erste Punkt sind die Schlüsselarbeitskräfte. Innerhalb von Quoten sind künftig nur mehr so genannte Schlüsselarbeitskräfte vorgesehen, die Quoten für die übrigen Zuwanderer tendieren gegen Null, und es bleiben viele, viele Fragen offen, so etwa: Wie viele Plätze gibt es für die Bundesländer? Wie viele von den 2 400 sind für den Familiennachzug vorgesehen? Was geschieht etwa bei zusätzlichem Bedarf an Krankenpflegern? – Die Antworten darauf haben Sie mit der völligen Aufweichung der Definition von Saisonniers und Pendlern gegeben.

Zu den Saisonniers: Die Rechtspraxis ist in Wirklichkeit völlig ungeklärt, die reale Praxis heißt "Sozialdumping". Die Quote von 8 000 Saisonniers wird nicht zu halten sein, das hat auch der ÖVP-Experte im Ausschuss bestätigt. (Abg. Murauer: In welchem Ausschuss warst du da, Posch?) Niemand weiß, wie die Quote kontrolliert wird, niemand weiß, nach welchen Gesichtspunkten sie festgelegt wird. Es gibt keine Statistik darüber, wie viele Personen zum wievielten Mal als Saisonniers in Österreich arbeiten werden und wie das Bundesministerium für Inneres die entsprechende Kontrolle ausüben wird.


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Zusätzlich stellt sich natürlich auch die Frage, ob die Bezeichnung "Saisonnier" überhaupt gerechtfertigt ist, wenn man davon ausgeht, dass Saisonniers in Zukunft sechs Monate bis ein Jahr lang bleiben können, dass sie nach zweimonatigem Heimaturlaub wiederkommen können und sich die gesamte Prozedur wiederholt.

Saisonnier – das heißt aber auch: kein Arbeitslosengeld, keine Notstandshilfe, kein Familiennachzug, keine Niederlassungsbewilligung, keine Integration! Die Schweiz hat diesen Weg längst geändert, wie Sie wissen.

Auch für den Bereich der Pendler haben Sie diese Praxis gewählt. Sie haben per Definition aus Tagespendlern Wochenpendler gemacht und damit den Radius rund um Österreich beträchtlich erhöht. Und auch für die Pendler gilt: kein Familiennachzug, keine Niederlassungsbewilligung, keine Integration!

In Wirklichkeit haben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Minister Bartenstein und Strasser die intensiven Voraussetzungen für jene gesellschaftlichen Verhältnisse geschaffen, die die FPÖ stets zu bekämpfen vorgegeben hat.

Das gilt in ganz besonderem Maße für den Integrationsvertrag, wobei man sagen muss, dass allein der Name schon Zynismus ist, denn in Wahrheit geht es um ein Sanktionenregime. Der Verpflichtung des Ausländers, Deutsch zu lernen, stehen keinerlei Rechte gegenüber, sondern ganz im Gegenteil: Es gibt Sanktionen, es gibt Geldstrafen und in letzter Konsequenz sogar die Ausweisung! Dazu kommt noch, dass diese Integrationsvereinbarung rückwirkend auch für Fremde gilt, die seit 1998 in unserem Land sind, und das betrifft 30 000 bis 40 000 Menschen.

Auch viele andere Fragen bleiben offen. Herr Abgeordneter Westenthaler zum Beispiel weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie wenig 100 Stunden Sprachkurs sind, wenn es darum geht, den dritten vom vierten Fall zu unterscheiden. In den Niederlanden zum Beispiel gibt es 600 Stunden Sprachkurs plus soziale, plus berufliche Orientierung.

Völlig offen ist auch, in welcher Form für die Durchsetzung des Gesetzes Vorsorge getroffen wurde, wie viele Menschen davon betroffen sind, wie viele Stunden insgesamt notwendig sein werden, ob die Vorbereitung der Kurse schon angelaufen ist, und, und, und. (Abg. Kiss: Ja, wissen wir eh alles! Der ganze Quark wird wiedergekaut!)

Dazu kommt noch die Frage des Gesundheitszeugnisses oder die Frage, warum es kein Anti-Diskriminierungsgesetz gibt. Dafür gibt es aber die Westenthaler-Forderung nach Anpassung der Sozialstandards an jene des Herkunftslandes. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend möchte ich sagen, das ist nicht die "christlich-soziale Tradition", von der Abgeordneter Ellmauer im Ausschuss gesprochen hat, das ist kein Integrations paket – das ist ein Selektions paket! (Beifall bei der SPÖ.)

12.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Folgendes bekannt geben:

Ich habe einem Wunsch des Klubobmannes Khol stattgegeben, wonach die Entscheidung über den Aufruf des Dringlichen Antrages auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden sollte, um der Präsidialkonferenz Gelegenheit zu geben, die Materie zu erörtern, und diese Präsidialkonferenz hat nun stattgefunden. Es hat sehr unterschiedliche Auffassungen gegeben, nämlich einerseits das Argument, dass es sich um einen Dringlichen Antrag handelt, der in den entscheidenden Punkten durchaus Ähnlichkeiten mit früher zugelassenen Entschließungsanträgen hat, sowie das Argument – das ich persönlich auch teile –, dass es keinen Unterschied in den Anforderungen an einen normalen Entschließungsantrag und an einen Dringlichen Antrag gibt.

Andererseits ist es so, dass man, wenn man die Bundesverfassung restriktiv interpretiert, natürlich immer gegen den einen oder anderen Teil in der Formulierung eines Entschließungsan


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trages, einer Dringlichen Anfrage, eines Dringlichen Antrages Bedenken äußern kann. Das war auch im vorliegenden Fall so.

Eine Einigung dahin gehend – wie in der Vergangenheit ein oder zweimal erfolgt –, ohne Präjudiz und in sehr extensiver Auslegung der Bestimmungen einen Konsens darüber zu finden, dass man eventuell noch eine Veränderung am Text oder eine Wegstreichung vornimmt, war auch nicht erzielbar. Das heißt, es war einfach zu entscheiden, ob man den Antrag zulässt oder nicht. Beide Seiten haben ihren Standpunkt als eindeutig definiert.

Nachdem ich in Erwägung gezogen habe, was Präsident Fasslabend gemeint hat, und nachdem die Zeit, gutachtliche Meinungen einzuholen, zu kurz war, und nachdem mir auch bewusst war, dass wir unter Umständen eine ohnehin sehr emotionale Debatte noch mit Auseinandersetzungen über die Geschäftsordnung belasten, habe ich mich am Schluss der Beratungen in der Präsidialkonferenz – ohne Konsens und ohne dass ich das jetzt als präjudizielle Entscheidung betrachte und ohne dass ich darauf verzichten werde, die eine oder andere Rechtsfrage noch mit Experten zu besprechen – zu der Meinung durchgerungen, und das ist mir nicht leicht gefallen, dass ich mehr Schaden abwende, wenn ich den Antrag nicht zulasse. – Das gebe ich hiemit bekannt.

Klubobmann Dr. Van der Bellen weiß es, Klubobmann Dr. Cap weiß es, Klubobmann Dr. Khol weiß es, und Klubobmann Ing. Westenthaler weiß es auch. Ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht, ich habe aber versucht, nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden.

*****

Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.55

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte für das Protokoll festhalten, dass ich die Entscheidung des Herrn Nationalratspräsidenten selbstverständlich zu akzeptieren habe, dass ich aber mit dem Inhalt dieser Entscheidung absolut nicht konform gehe. Unserer Meinung nach war unser Entschließungsantrag, der heute dringlich zu behandeln gewesen wäre, geschäftsordnungskonform, und unserer Meinung nach gibt es dafür viele, viele Präzedenzfälle aus der Praxis des Nationalrates, gibt es ähnliche Entschließungsanträge, die durchaus zur Kenntnis genommen, behandelt und schließlich abgestimmt wurden.

Das möchte ich hier in aller Form festhalten, was natürlich nichts daran ändert, dass der Präsident des Nationalrates befugt ist, solche Entscheidungen zu treffen. Aber unserer Intention entspricht das in keiner Weise. Ich bedauere zutiefst, dass es nicht möglich ist, auf diese Weise die skandalösen Äußerungen von Volksanwalt Stadler heute ins Parlament zu bringen.

12.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

12.56

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte ebenfalls sagen, dass ich inhaltlich die Auffassung des Präsidenten nicht teile. Ich bin der Meinung, dass dieser Dringliche Antrag hätte zugelassen werden müssen. Ich denke, dass es für das Parlament nicht gut ist, dass es nicht möglich ist, hier über die skandalösen Äußerungen Stadlers eine Debatte zu führen und die Regierung damit zu beauftragen, entsprechend Stellung zu beziehen.


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12.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor.

Somit darf ich Herrn Abgeordnetem Loos zur Tagesordnung das Wort erteilen. – Bitte.

12.57

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Herr Abgeordneter Posch hat, was das Fremdenrecht betrifft, von einer "nicht christlichen Politik" gesprochen. Er hat in seinen Ausführungen auch Herrn Hörtnagl vom AMS Innsbruck zitiert.

Ich möchte diesen Herrn Hörtnagl ebenfalls zitieren. Er hat zu diesem Fremdenrecht insgesamt gesagt, es handle sich um ein epochales Ereignis – das sagte er als Experte. Dieses Fremdenrecht, bei dem die SPÖ beispielsweise jahrzehntelang nichts weitergebracht hat, ist für ihn ein Akt der Menschlichkeit: Es gibt 250 000 Nutznießer dieses Fremdenrechtes, weil es ein vereinfachtes Verfahren gibt. Es ist so, dass die Behörden künftig wesentlich weniger Arbeit haben und dass auch die ausländischen Mitbürger keine Bittsteller sind. – Das hat Herr Hörtnagl vom AMS Innsbruck gesagt. Er ist ein Bürgermeister, ein Praktiker, er versteht etwas von dieser Materie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Noch etwas zu Theorie und Praxis, und zwar im Zusammenhang mit dem Integrationsvertrag  – das Wort "Vertrag" wurde so stark hervorgehoben –: Ich finde, es ist ein Angebot. All jene, die nach Österreich kommen und hier leben wollen, haben die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu lernen. – Stellen Sie sich einmal vor, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wollen ins Ausland, müssen die Sprache des betreffenden Landes erlernen, und der betreffende Staat bietet Ihnen an, Sie mit 50 Prozent der Kosten für den Kurs zu unterstützen! – Also ich würde sagen, das ist doch etwas besonders Gutes, was die Ausländer betrifft. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Nun ein Wort zu den befristet beschäftigten Fremden, zu den früheren Saisonniers. Unser Klubobmann hat bereits darauf hingewiesen: Es geht nicht um sehr viele, es geht um 8 000 Beschäftigte, um ungefähr 2 bis 3 Promille der österreichischen Arbeitnehmer. Jeder Arbeitslose tut weh, das wissen wir alle, aber man braucht auch nicht zu übertreiben.

Ich möchte zwei Beispiele anführen, um aufzuzeigen, wie wichtig solche Arbeitnehmer für uns sind. Ich stamme aus der Region Neusiedler See, aus Apetlon, einer Fremdenverkehrsgemeinde. Bei uns ist es so, dass die Tourismuswirtschaft unmöglich ohne diese befristet Beschäftigten auskommen würde. Jeder von Ihnen – und ich hoffe, es sind sehr viele –, der gerne ins Burgenland kommt, würde nicht so gastfreundlich bedient werden, hätten wir nicht diese befristet Beschäftigten.

Jeder trinkt auch gerne ein Gläschen burgenländischen Wein, nehme ich an. – Hätten wir im Weinbau nicht Beschäftigte aus dem Ausland, könnten wir diese wunderbare, diese gute Ware nicht liefern. (Beifall bei der ÖVP.) Ich möchte natürlich keine Werbung betreiben, aber doch sagen, dass die befristet Beschäftigten für uns sehr wichtig sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Noch etwas: Dieser Herr Hörtnagl – er hat mir wirklich sehr imponiert – hat auch gesagt, dass genauest geprüft wird, ob nicht statt eines Saisonniers ein heimischer Arbeitnehmer zur Verfügung stünde. Es wird peinlichst genau geprüft, ob es einen solchen gäbe.

Ich weiß das auch aus der Praxis: Wenn ich irgendwo im Gasthaus sitze und auf dieses Thema angesprochen werde, dann erkundige ich mich immer: Weißt du irgendjemanden aus unserer Ortschaft, aus unserer Gegend, der wegen eines befristet beschäftigten Fremden keine Arbeit bekommen hat? – Man weiß niemanden, es gibt niemanden! Unsere Arbeitskräfte werden selbstverständlich vorgezogen, aber dann, wenn wir die anderen brauchen, stehen sie zur Verfügung und dienen unserer Wirtschaft und unseren Menschen im Land. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte noch ein weiteres Thema anschneiden, und zwar die Pendler. Es wurde hier betont, man könne das nicht überprüfen und so weiter. – Ich glaube, jeder von uns weiß: Österreich ist ein Hochlohnland, und jene Pendler, die zu uns kommen, wohnen in der Regel in einem Niedriglohnland. Und es wäre ja jeder Pendler ungeschickt, würde er nicht hier in Österreich das Geld verdienen und dann zu Hause ausgeben. Davon hat er doch wesentlich mehr! Das ist eine


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ganz einfache Rechnung. Man muss wirklich als Praktiker an diese Sache herangehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich sagen: Der Umstand, dass immer genau geprüft wird, ob es österreichische Arbeitnehmer für die betreffende Arbeit gibt – und sie werden genommen, wenn es sie gibt! –, und erst dann Ausländer genommen werden, wenn es keine Inländer dafür gibt, trägt in besonderem Maße zum sozialen Frieden bei. Das dient der Sicherheit in Österreich, und ich danke jenen, die sich um dieses Gesetz bemüht haben. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Ofner. )

13.0


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1

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Brosz. – Er ist nicht anwesend.

Der Nächste auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Schwemlein. (Bundesminister Dr. Bartenstein  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Schwemlein –: Bitte auf Deutsch, nicht auf Ungarisch! – Abg. Schwemlein: Gut! – Heiterkeit.)

13.02

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wundert mich sehr, dass Kollege Schweisgut sich noch nicht zu diesem Fremdenrechts-Paket geäußert hat, auch deshalb, weil vor kurzem das Tourismusforum der Wirtschaftskammer stattgefunden hat und die Saisonnier-Problematik Kernthema der Veranstaltung war.

Wenn ich auf meinen Vorredner Bezug nehme, der sich die Frage gestellt hat: Ja warum gibt es denn keine heimischen Arbeitskräfte, die diese Arbeitsplätze ausfüllen könnten?, dann denke ich mir, er sollte nicht nur die Frage stellen, sondern auch die Antwort darauf geben. Und diese Antwort lautet eben, dass gerade diese Arbeitsplätze äußerst unattraktive Arbeitsplätze sind, dass es sich gerade im Bereich der Fremdenverkehrswirtschaft sehr häufig um ungeregelte Arbeitszeiten handelt, um eine sehr schlechte Entlohnung, um sehr schlechte Unterkünfte, die den Leuten angeboten werden, und dass vor allem für die ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Familiennachzug nicht möglich ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ein ganz wesentlicher Punkt: Warum haben Sie noch nicht die Frage beantwortet – und ich bitte auch Herrn Bundesminister Bartenstein, darauf einzugehen –: Wie soll der Trend sich fortsetzen? – Von 1999 auf 2000 gab es eine Verdoppelung der Saisonniers, von 2000 auf 2001 gab es eine Verdoppelung der Saisonniers, und Sie alle wissen, dass die Forderungen von Seiten der Wirtschaft ja kein Ende finden werden!

Ich nenne nur ein Beispiel, und dazu zitiere ich ausnahmsweise die "Kronen Zeitung". Ich darf Ihnen diesen Artikel hier zeigen (der Redner hält einen Zeitungsausschnitt in die Höhe), auch Ihnen, Herr Bundesminister. Darin heißt es: Schlechter Ruf hält die guten Arbeitskräfte fern. –Das heißt, wir bekommen gerade im Bereich der Tourismuswirtschaft sehr viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, weil nicht nur ein schlechter Ruf vorherrscht, sondern die schlechten Bedingungen letztlich zum schlechten Ruf geführt haben. Daher müssen unbedingt die Rahmenbedingungen im Bereich der Tourismuswirtschaft geändert werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie das nicht tun, dann wird es in zunehmendem Maß zu einer Verlagerung kommen. Die Akzeptanz der heimischen Arbeitskräfte wird eine immer geringere werden, und letztendlich wird wahrscheinlich herauskommen, dass wir es nicht mehr schaffen, die Arbeitsplätze mit heimischen Arbeitskräften zu besetzen. – Das ist eine Entwicklung, die wohl niemand hier im Hohen Haus haben will, und ich fordere Sie auf, ihr entgegenzuwirken! (Beifall bei der SPÖ.)

13.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Egghart. – Bitte.

13.05

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Zuerst möchte ich eine Äußerung des Abgeordneten Pilz anschneiden, die ich für ungeheuerlich halte. Hier von einem "Zeugungsförderungsprogramm" zu sprechen, halte ich für ungeheuerlich!

Es gibt übrigens seit einer Weile keinen einzigen Grünen hier im Saal. Das fällt mir auch auf: Eine ganze Fraktion ist ausgezogen! Das Fernsehen ist weg, daher besteht wahrscheinlich kein Interesse mehr an der Debatte, an diesem für dieses Haus so wichtigen Gesetz und an diesem wichtigen Fortschritt für unsere Arbeitnehmer. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Noch einmal: Ich finde es vom Abgeordneten Pilz (Abg. Dr. Ofner: Wer ist das?), der hier immer den großen Moralapostel spielt, besonders arg, in dieser menschenfeindlichen und sexistischen Art und Weise zu argumentieren. Eine Frau als Gebärmaschine darzustellen, empfinde ich als ungeheuerlich, und ich protestiere dagegen auf das Schärfste! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gerade die österreichische Tradition ist immer durch einen tiefen Humanismus geprägt gewesen. Denken Sie nur etwa an das Jahr 1956 oder an das Jahr 1968, als wir außerordentlich darum bemüht waren, die Ausländer, die zu uns gekommen sind, die Flüchtlinge, die Asylanten in allerbester Weise zu integrieren. Denken Sie an die Ungarn-Flüchtlinge von 1956, die heute in diesem Land sehr wichtige wirtschaftliche und auch gesellschaftliche Positionen einnehmen! Dasselbe gilt für sehr viele Slowaken und Tschechen, die in unserem Land ihre Heimat gefunden haben.

Das große Problem der Integration war – vor allem bei der zweiten Welle –, dass man die integrationswilligen Leute, die zu uns gekommen sind, nicht in der richtigen Form integriert hat, vor allem nicht im "roten Wien". Im "roten Wien" zum Beispiel gab es immer das Problem, dass man, anstatt zu sagen: Liebe Freunde, ihr seid hierher gekommen, ihr wollt hier leben, ihr sollt mit dem Deutsch-Paket erreicht werden, ihr sollt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, es soll hier keine Ghetto-Bildungen geben, es soll hier ein gemeinschaftliches Miteinander geben!, gerade den entgegengesetzten Weg eingeschlagen hat.

Die Wiener Integrationsstadträtin Renate Brauner war ein besonderes Vorbild an negativer Politik! Sie hat die Ausländer, die integrationswillig waren, oft regelrecht davon abgehalten. Sie hat ihnen oft gesagt: Bleibt so, wie ihr seid, bratet im Hinterhof ruhig eure Henderln, das ist wesentlich! Es ist nicht wesentlich, hier am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, es ist nicht wesentlich, hier ein gemeinschaftliches Miteinander zu bilden.

Anstatt den Leuten nahe zu bringen, dass ihre Persönlichkeit und ihr Herkommen natürlich wichtig, aber durchaus auch mit unserer abendländischen Kultur verbindbar sind, hat man in Wien alles versucht, um ihnen genau das Gegenteil davon einzureden. So hat man sie auch vom Arbeitsmarkt ferngehalten und ihnen gerade im "roten Wien" in erster Linie beigebracht, was die "soziale Hängematte" ist. Man hat die Leute nicht in den Arbeitsprozess eingegliedert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz bringt nicht nur eine Akkordierung aller damit zusammenhängenden Gesetze – das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Fremdengesetz, das Asylgesetz –, sondern auch eine Beschleunigung der Verfahren sowie auch eine Verfahrensvereinfachung, was im Interesse der Bürger und der Betriebe natürlich von enormer Bedeutung ist. Damit ist etwas passiert, was ganz besonders wichtig ist: Durch dieses vorausschauende Gesetz werden soziale Konflikte im Hintergrund gehalten.

In diesem Sinne werden wir unsere vorausschauende Politik weiter betreiben und den sozialen Frieden in Österreich sichern. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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13.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

13.09

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Soziale Katastrophe als Folge des Saisonnierstatus: Der Zwang der Saisonniers, nach jeder Saison für mindestens drei Monate ausreisen zu müssen, und das Verbot des Familiennachzugs haben zu einer Zunahme des illegalen Aufenthalts geführt, mit dem Ergebnis, dass nach Schätzung der Gewerkschaften nahezu 300 000 Menschen ohne Papiere in der Schweiz sind, dass die Kinder nicht zur Schule gehen dürfen, weil sie sonst von Abschiebung bedroht wären, und, und, und.

Wissen Sie, was das ist? Haben Sie da nicht ein Déjà-vu? – Sie begehen gerade den gleichen Fehler. Das war die Saisonnierregelung in der Schweiz. Sie ist abgeschafft worden, und zwar mit den Stimmen der Wirtschaft, weil sie nichts gebracht hat. Sie hat die Menschen, die Arbeitnehmer auseinander dividiert und hat letztlich nur zu mehr Illegalen in der Schweiz geführt. Diese Regelung ist seit 1. Juli dieses Jahres nicht mehr in Kraft.

Sie von der Regierungskoalition machen den gleichen Fehler! Sie wollen Österreich jetzt dieses Gesetz überstülpen. Das ist ein großer Fehler! Das bringt nichts, außer Kummer und Not für diejenigen, die in den Saisonbetrieben arbeiten müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Da Sie immer so von dieser Regelung schwärmen, möchte ich Ihnen kurz aus der Stellungnahme der Caritas zitieren. Die Caritas sagt zur Saisonnierregelung: Im Bereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes befürchten wir durch die Ausweitung der Saisonnier- und Pendlerregelung die Schaffung einer Klasse rechtloser, billiger Arbeitskräfte, denen soziale Rechte und Integrationsmöglichkeiten auf Dauer verwehrt bleiben. (Abg. Dr. Ofner: Sie müssen die "Volkshilfe" zitieren, nicht die Caritas!)

Und so ganz nebenbei schaffen Sie in Wirklichkeit mit dieser Bestimmung auch noch Kettenarbeitsverträge, und das ist normalerweise in Österreich verboten! (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie die Caritas schon nicht ernst nehmen, Herr Abgeordneter Ofner, dann lesen Sie sich wenigstens die Stellungnahme der Arbeiterkammer Tirol durch. Herr Abgeordneter Khol! Der AK-Präsident Fritz Dinkhauser sagt zum Beispiel:

Von der Saisonnierregelung ist Tirol besonders betroffen. So haben sich die Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte von 1998 auf 2001 von 980 auf 6 080 erhöht. – Das ist sechsmal so viel, Herr Khol!

Und dann sagt Herr Dinkhauser noch: Wie die Erfahrungen zeigen, sind mit der Zunahme der Saisonniers sehr wohl Verschlechterungen der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die ArbeitnehmerInnen in diesen Branchen zu befürchten. – Zitatende.

Wenn Herr Präsident Dinkhauser und die Gewerkschaft und alle, die sich damit befassen, den Film "Vollgas" im Leokino vorführen und immer wieder auf die Situation der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in diesem Bereich hinweisen, auf die Stresssituation von jenen, die im Gastgewerbe arbeiten, und wenn sogar der Experte Hörtnagl, nominiert von der ÖVP, darauf hinweist, dass sehr viele Menschen im Gastgewerbe deshalb zu Alkohol greifen, deshalb Medikamente nehmen, dann sollte man hier etwas dagegen unternehmen und nicht sagen: Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, er kann ruhig gehen, wir holen den nächsten herein! (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist außerdem zu befürchten – zum Teil ist es schon Realität –, dass es zu einem Austausch kommt. Es wurden schon 800 Arbeitnehmer, die im Gastgewerbe arbeiten, abgeworben, zum Beispiel von der Firma Swarovski. Wenn Sie jetzt auch noch dieses Statut ausweiten, dann bedeutet das, dass Lehrstellen künftig nicht mehr im bisherigen Ausmaß angeboten werden. Zum Beispiel werden 30 Schlosser für die Firma Swarovski nach diesem Gesetz angefordert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn Herr Professor Arnold Schmidt in einem Hilferuf verlangt, dass der Forschungsstandort Österreich nicht Schaden leiden soll, dann möchte ich Ihnen nur seinen letzten Satz zitieren: "... dass die Verpflichtung zum Abschluss einer Integra


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tionsvereinbarung in der jetzt vorliegenden Form dem Renommee der österreichischen wissenschaftlichen Forschung großen Schaden zufügen würde und ich bitte dich sehr, dich für eine Regelung einzusetzen, die den formulierten Intentionen entspricht." – Zitatende.

Das sagt Herr Universitätsprofessor Arnold Schmidt, Chef des FWF, und der weiß, wovon er redet, Herr Abgeordneter Khol. Ich hoffe, dass diese Verhandlungen jetzt noch fruchten, sonst ist der Wissenschaftsstandort Österreich erneut in Gefahr.

Abschließend, sehr geehrte Herren Minister, möchte ich Sie noch einmal darauf aufmerksam machen: In den achtziger Jahren hat es ein Motto gegeben, das hat gelautet: "Arbeitskräfte haben wir gerufen, Menschen sind gekommen!" – Das sei in Ihr christlich-soziales Weltbild eingeschrieben. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein . – Abg. Mag. Wurm  – in Erwiderung darauf –: Christlich-sozial-brutal ist das!)

13.15

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. – Bitte.

13.15

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem neuen und modernen Fremdengesetz stehen wir an der Spitze in Europa. Es ist innovativ, gerecht, und es wird sicher auch richtungsweisend für viele andere Staaten in der Europäischen Union sein. Österreich ist kein typisches Einwanderungsland, und wir haben sehr wohl Interesse an einer geordneten Zuwanderung – das hat Innenminister Ernst Strasser heute schon festgestellt –, einer Zuwanderung, die der Arbeitsmarkt und Wirtschaftsmarkt in Österreich verträgt und auch braucht.

Vor allem im Bereich der Landwirtschaft ist mit der neuen Saisonnierregelung Stabilität gelungen. Mir als Landwirt ist diese Situation bestens bekannt. Ich werde immer wieder damit konfrontiert, wie wichtig Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind. Für einen Saisonnier besteht kein Zuwanderungsrecht und auch kein Recht auf Neuzuzug von Familienangehörigen.

Tatsache ist, dass auf dem inländischen Arbeitsmarkt im Bereich der Erntehelfer ein zu geringes Angebot vorhanden ist. Wenn Inländer verfügbar sind, werden diese natürlich zuerst genommen. Aus diesem Grund zieht auch die Argumentation der Opposition, man würde Österreichern den Arbeitsplatz wegnehmen, nicht.

Ich möchte Ihnen als kleines Beispiel nur den Fall eines Steyrers nennen. In einem Artikel der "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 4. April 2002 ist sein Fall ausführlich beschrieben. Der Baumschulbesitzer hat massive Probleme, Arbeitskräfte zu bekommen, und überlegt schon die Schließung seines Betriebes. – Ich möchte hier nur einen Satz zitieren, der lautet:

"Ich stehe ohne Mitarbeiter da, und das Frühlingsgeschäft ist bereits voll angelaufen, und ich weiß nicht, wie wir die Arbeit bewältigen sollen." – Zitatende.

Diese Aussage kann man eins zu eins für den Bereich der Landwirtschaft übernehmen. Nicht nur einmal waren Landwirte am Rande der Verzweiflung, weil sie kurz vor der Ernte noch keine Arbeitskräfte hatten. Der verantwortungsvollen Politik der Bundesregierung ist es zu verdanken, dass mit der neuen Regelung ein gerechter Ausgleich geschaffen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Durch die Erhöhung des Rahmenkontingents auf 8 000 und die Schaffung eines eigenen Erntehelferkontingents für die Bauern von 7 000 übers Jahr ist eine entscheidende Verbesserung zu erwarten. Man hat die Zeichen der Zeit erkannt. Ohne ein ausreichendes Kontingent an Erntehelfern würde die Erntearbeit in Spitzenzeiten bei bestimmten Produkten schier unmöglich werden, und viel Obst und Gemüse müsste am Felde zugrunde gehen. Mit der neuen Regelung wird der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt.

Die Kritik an der Ausbeutung der ausländischen Saisonniers geht ins Leere. Wir machen keine menschenverachtende Politik, Herr Abgeordneter Parnigoni, wie Sie uns heute hier unterstellt haben. Es gibt kein Lohndumping! Die Saisonniers werden nach dem Kollektivvertrag bezahlt


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und gleich behandelt wie Inländer. Keine Rede also von Lohnsklaverei, wie hier behauptet wurde.

Durch die neue Regelung wird die bisherige Verordnungspraxis, die in Spitzenzeiten keine ausreichenden Kontingente an Arbeitskräften erbracht hat, verändert. Auch im Hinblick auf die EU-Erweiterung ist diese Neuregelung sehr wichtig. Um die Konkurrenzfähigkeit weiterhin aufrechtzuerhalten, brauchen wir diese Erntehelfer. Und die Sicherung der inländischen Ernte zur Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit den Spitzenprodukten der heimischen Landwirtschaft muss gewährleistet bleiben! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

13.19

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaál. – Bitte.

13.19

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, Kollege Egghart ist jetzt nicht da, aber ich kann nur sagen: Wien ist der positive Beweis für eine sehr sinnvolle und erfolgreiche Integrationspolitik, und das Wahlergebnis, die Zustimmung der Wienerinnen und Wiener, hat das auch bestätigt. Für uns ist Integration mehr, als nur Deutsch zu lernen. Wir sehen das umfassender: Es gehören dazu auch menschenwürdiges Wohnen, ein Recht auf Arbeit und Zugang zu Bildung. Meine Damen und Herren! Unser Menschenbild heißt: Respekt voreinander und ein Leben miteinander!

Aber wenn man sich das vorliegende Gesetz anschaut, Herr Bundesminister, dann hat man den Eindruck, für die Bundesregierung heißt Integration bloß: Wer nicht Deutsch lernt, wird bestraft und ausgewiesen. – Und so sieht diese Novelle auch aus.

Was mich als Wiener Abgeordneten vor allem stört, ist, dass Sie die von Wiener Seite fundiert eingebrachten Einwände nicht beachtet haben. Diesen Argumenten wurde in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen.

Keine unserer Anregungen und Ideen, keiner unserer Vorschläge und Änderungsanträge wurde mitberücksichtigt. Aber gerade Wien hätte durch seine jahrelange Erfahrung in der Sprachoffensive viele wertvolle Impulse für eine echte integrationspolitische Verbesserung, für entsprechende Maßnahmen einbringen können. Verbesserungsvorschläge im Interesse aller waren der Bundesregierung aber anscheinend nichts wert.

Wir in Wien haben nunmehr die Probleme, zum Beispiel was das heute schon wiederholt angesprochene Saisonnier-Modell anlangt. – Bundesminister Bartenstein ist nicht da. (Bundesminister Dr. Bartenstein steht hinter der Regierungsbank und spricht dort mit mehreren Beamten.)

Meine Damen und Herren! Gerade dieses Gesetz erlaubt den Neuzuzug rechtloser Billigarbeitskräfte, denn mit diesem Gesetz wird der Zuzug geradezu forciert! Die bestehenden Probleme werden dadurch nicht gelöst. Die Situation wird bei weitem noch verschärft, und daher verlangt ja auch der Österreichische Arbeiterkammertag, dass die geplante Ausweitung hier neu zu verhandeln ist.

Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist mit derartigen Schwächen und Widersprüchen behaftet, dass es nicht nur rechtsstaatlich bedenklich, sondern auf Grund der massiven negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt abzulehnen ist.

Eine funktionierende Integration ist immer zum Nutzen aller in Österreich lebenden Menschen. Dieses Gesetz wird von uns abgelehnt, weil es die Integration nicht erleichtert, sondern Hindernisse aufbaut und somit die Integration erschwert. Dieser Weg wird von uns abgelehnt! Dieses Gesetz findet nicht unsere Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

13.22

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

13.22

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Strasser! Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Bartenstein! Meine


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Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist heute schon sehr viel über das Fremdenwesen, das Asylwesen und das Ausländerbeschäftigungsgesetz gesagt worden.

Meine Damen und Herren! Österreich ist kein klassisches Einwanderungsland, im Gegensatz etwa zu den USA, Australien oder Kanada.

Meine Damen und Herren! Im April des heurigen Jahres hatte ich die Gelegenheit, hier in diesem Hohen Haus mit kanadischen Parlamentariern über Fremdenpolitik zu sprechen und zu diskutieren. In Kanada wandern jährlich etwa 250 000 Personen ein. Und wie sehen die Einwanderungs- und Zuwanderungsbestimmungen in Kanada aus? – Dort gibt es ein Punktesystem, bei dem unter anderem Alter, Ausbildung, Arbeitserfahrung, Sprachkenntnisse, Beziehungen zum Land Kanada sowie die Gesundheit bewertet werden.

Hohes Haus! Der Sicherheitssprecher der SPÖ, Herr Abgeordneter Parnigoni, hat im Innenausschuss zu diesem Thema gemeint, ein Gesundheitszeugnis sei eine Stigmatisierung und Schikane. Ich zitiere in diesem Zusammenhang aus dem "Standard" vom 11. November 1999:

"Kein Aufenthalt für Aids-Kranke. Aids-kranke Einwanderer sollen ab Juli 2000 in Neuseeland keine Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten. Das Einwanderungsministerium erklärte am Mittwoch in Wellington, hochrangige Minister hätten einen obligatorischen Aids-Test für Einwanderer und Flüchtlinge beschlossen, die sich länger als zwei Jahre in dem Land aufhalten wollten." – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Gesundheitsatteste als Voraussetzung für die Zuwanderung gibt es auch in Belgien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Luxemburg, Portugal, Spanien, Australien, Kanada und den USA.

Meine Damen und Herren! Das Gesundheitszeugnis für einen Erstaufenthaltstitel in Österreich ist weder Stigmatisierung noch Schikane, sondern eine unbedingt notwendige Maßnahme zur Vermeidung der Gefährdung der Volksgesundheit in Österreich. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte.

13.25

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! In dieser Novelle spielt das Thema Saisonnier eine sehr gravierende Rolle. Ich als Wirt weiß, wovon die Rede ist. Ich habe zwar in meinem Betrieb nie Saisonniers beschäftigt gehabt, aber in den Tourismusgebieten sind sie wirklich eine Notwendigkeit.

Eines möchte ich auch dazu sagen, und diese Gelegenheit möchte ich heute nützen: Das Wichtigste, was wir im Tourismus haben, das Kostbarste sind unsere Buben und Mädchen, unsere Kellnerinnen und Kellner sowie unsere Köche! Sie sind das Wertvollste, was wir haben! (Beifall bei der SPÖ. – Der Redner stellt eine Werbetafel vor sich auf das Rednerpult.)  – Ich darf auch dem Herrn Bundesminister dieses Plakat für sein Ministerium mitgeben. Ich denke, er wird irgendwo einen Platz dafür finden. (Bundesminister Dr. Bartenstein übernimmt die zweite Tafel und dankt dem Redner mit Handschlag.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Saisonkräfte im Tourismus sind notwendig, sie sind eine Grundvoraussetzung. Ohne sie kann der Betrieb nicht aufrechterhalten werden. So weit, so gut. Jetzt wissen wir aber, dass in Österreich monatlich im Schnitt nicht mehr als 8 000 Saisonniers beschäftigt sein dürfen. Dabei stellen sich zwei wichtige Fragen: Erstens: Wie soll das funktionieren, wenn der Bedarf schon jetzt nicht ausreichend gedeckt werden kann, in dieser Novelle aber festgehalten wird, dass die Saisonniers künftighin in allen Branchen beschäftigt werden dürfen?

Zweitens: Es hat mich sehr gewundert, dass Frau Staatssekretärin Rossmann der Tourismuswirtschaft in Tirol zusätzlich 700 Saisonniers versprochen hat, siehe "Tiroler Tageszeitung" vom


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2. Juli. – Ich frage mich: Wo nimmt sie die her, beziehungsweise, wem nimmt sie sie weg? – Das ist mit dieser Rechnung schlicht und einfach nicht zu machen.

Ich möchte zum Schluss dieser Debatte noch auf eine grundsätzliche Frage eingehen, und zwar auf die grundsätzliche Fremdenpolitik. Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meiner Straße hat ein böhmischer Schneidermeister namens Wenzel Ruzicka gelebt, er war ein Fachmann in seinem Beruf. Er hat sein Leben lang "geböhmakelt", bis zu seinem Lebensende, und niemanden, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat das jemals gestört! Ich kann Ihnen auch noch eines sagen: Er war bei allen beliebt, die ich gekannt habe. Er hat auch eines nicht gemacht: Er hat sich mit Sicherheit nicht umschreiben lassen. Das war das Nächste. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da hätten 100 Stunden nichts genützt. Die ganze Debatte um 100 oder 90 oder 110 oder 120 Stunden ist unnötig! Ich beziehe mich hier auch auf zwei Künstler unseres Landes, auf Heinz Conrads und Fritz Muliar. Sie haben immer wieder von dieser Kultur gesprochen.

Meine Damen und Herren! Schauen Sie einmal in das Wiener Telefonbuch! Es gibt darin jede Menge an ausländischen Namen, und niemanden haben sie bis jetzt gestört. Das sind die wahren, wirklichen und wichtigen Dinge.

Als wir heute vom Zwangs-Kurs gehört haben, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat mich das zutiefst erschüttert. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir Sozialdemokraten stehen für so etwas nicht. Wir stehen für eine menschliche, für eine humane Politik und für eine entsprechende Umgangsform der Menschen untereinander.

Ich möchte abschließend noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Parnigoni, DDr. Niederwieser, Mag. Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1244 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Art. 3 wird nach Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

"1a. § 1 Abs. 2 lit. i lautet:

"i) Ausländer hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen oder lehrenden Tätigkeit an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen;""

*****

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt und damit auch mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

13.29

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Jahren hat eine starke Zuwanderung


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nach Österreich stattgefunden, ohne dass ausreichende Maßnahmen zur Integration dieser Zuwanderer umgesetzt worden sind. Deshalb wird jetzt von der Bundesregierung mit der Harmonisierung des Ausländerbeschäftigungsrechtes mit dem Fremdenrecht ein wesentlicher Schwerpunkt in der Integrationspolitik gesetzt.

Dem Grundsatz, dass derjenige, der sich legal in Österreich aufhält, auch hier arbeiten dürfen soll, werden wir mit dem Beschluss dieser Novelle in hohem Ausmaß gerecht. (Beifall bei der ÖVP.)

Diese langjährige Forderung der Volkspartei wird nun endlich in die Tat umgesetzt. – Mit den Kollegen von der Sozialdemokratischen Partei wäre das nie möglich gewesen! – Es freut mich daher persönlich sehr, dass das jahrelange Bemühen um die Schaffung legaler Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Mitbürger nun zu klaren Regelungen führt. Es ist menschenrechtspolitisch wie gesellschaftspolitisch, aber auch wirtschaftspolitisch nicht länger zu vertreten, dass wir legale Zuwanderer im luftleeren Raum stehen lassen. Wer legal hier lebt, soll auch hier arbeiten können. Für die Mehrheit der Bevölkerung ist es selbstverständlich, dass damit ein wichtiger Schritt hin zur umfassenden Integration gesetzt wird.

Viele Beschäftigungsverhältnisse scheitern aber an den mangelnden Deutschkenntnissen der Zuwanderer. Daher haben wir mit der Integrationsvereinbarung eine Möglichkeit geschaffen, ausländischen Mitbürgern mit Unterstützung des Staates die Kenntnis unserer Sprache näher zu bringen. Dies ist ein höchst faires Angebot, bei dem sehr wohl beide Seiten profitieren: der Zuwanderer, weil er rascher am gesellschaftlichen Leben in Österreich teilnehmen kann und dadurch schneller einen Arbeitsplatz bekommt, und der Staat, weil das von ihm gesetzte Ziel der zügigeren Integration von Zuwanderern konkret umgesetzt wird.

Ich verstehe daher die Argumentation der sozialistischen Kollegen und Kolleginnen überhaupt nicht. Immerhin ist ihr einziges wirkliches Argument gegen die Integrationsvereinbarung ausschließlich der von ihnen konstatierte Zwang.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Innerhalb von vier Jahren Grundkenntnisse der deutschen Sprache zu erwerben, kann doch nicht zu viel verlangt sein! Ich bitte Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition: Wir verlangen von unseren Kindern, dass sie ab dem siebenten Lebensjahr in der Schule erfolgreich sind und Tests bestehen. Ich betrachte daher das Argument, dass Zwang die Menschen nicht zum Lernen bewege, als ein – aus Mangel an besseren Vorwürfen – rein taktisch vorgeschobenes. Ich habe den Verdacht, dass Sie inhaltlich sehr wohl mit der Novellierung einverstanden sind, aber aus parteipolitischen Gründen dagegen sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! In noch unverständlicherer Art und Weise, aber wohl aus den gleichen Motiven, übt die Opposition immer wieder Kritik an der Familienzusammenführung. Meine Damen und Herren! Sie wissen alle, dass die Quote seit 1999 noch nie so hoch war wie jetzt! Für den "Rucksack", den wir von den sozialistischen Innenministern übernehmen mussten, kann aber nicht die jetzige Regierung verantwortlich gemacht werden. Es wäre für Sie höchst an der Zeit, sich dieser Wahrheit endlich einmal verpflichtet zu fühlen! (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Die Fremden- und Asylpolitik ist bei Innenminister Ernst Strasser in den besten Händen. Seine Politik des Miteinander und der konkreten Integrationshilfe wird letztendlich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die guten Willens sind, überzeugen, wenn sie erkennen, dass sich alle – Österreicher wie Ausländer – bei uns heimisch fühlen können. Das Ziel dieser Politik, "Integration vor Neuzuzug", schafft Frieden und hilft, den sozialen sowie auch den wirtschaftlichen Wohlstand in unserem Land zu erhalten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.33

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1244 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den Zusatzantrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 1a in Artikel 3 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Parnigoni  – auf die gegen den Antrag stimmenden Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen weisend –: Gegen die Wissenschaft! Gegen die Wissenschaft! – Gegenruf des Abg. Dr. Martin Graf. )

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1244 der Beilagen.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Ing. Westenthaler begibt sich zur Regierungsbank und schüttelt den Bundesministern Dr. Strasser und Dr. Bartenstein die Hand.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 680/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (1245 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (1246 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 683/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen (1247 der Beilagen)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten über den Entschließungsantrag 684/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes (1248 der Beilagen)


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Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Wir gelangen nun zu den Punkten 2 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. Ich erteile es ihr hiemit.

13.36

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, dass wir konform gehen, wenn wir sagen, dass Demonstrieren ein wichtiges Mittel ist, um Protest auszudrücken. Demonstrieren ist auch ein richtiges und legitimes Mittel, um Protest auszudrücken. Es ist schade, dass die Erfinder des Vermummungsverbots, Khol und Westenthaler, gerade den Saal verlassen, denn es wäre gut gewesen, wenn sie unseren Ausführungen auch etwas gelauscht hätten. (Beifall bei der SPÖ.)  – Aber vielleicht ist das auch ein Zeichen, das in diesem Zusammenhang für sich spricht.

Meine Damen und Herren! Friedliches Demonstrieren ist völlig in Ordnung. Hingegen wird jede Form von Gewalt bei Demonstrationen von uns Sozialdemokraten abgelehnt, und zwar auf das Schärfste und immer! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Bösch: Deshalb stimmen Sie jetzt für das Gesetz!)

Ich darf Ihnen sagen, dass bis zum 8. Mai 2002 die Demos in Österreich auch friedlich verlaufen sind (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé ) – weitgehend friedlich, Frau Kollegin Partik-Pablé (Abg. Jung: Was war denn beim Opernball?); Sie können sich Berichte der Exekutive durchlesen. Die Exekutive, bei der ich mich hiermit bedanken möchte, hat wirklich gute Arbeit geleistet, und auch der Herr Innenminister hat die Demokultur in Österreich immer wieder lobend erwähnt.

In Wirklichkeit habe ich aber den Verdacht, meine Damen und Herren, dass Ihnen die Donnerstags-Demonstrationen ein Dorn im Auge sind. (Abg. Dr. Brinek: Die gehen ja gar nicht vermummt!) Diese Demos haben einen einzigen Grund – und dieser Grund sind Sie, dieser Grund ist die blau-schwarze Bundesregierung! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

Auch wenn es Ihnen unangenehm ist, meine Damen und Herren und Herr Innenminister, möchte ich dennoch den 4. Februar 2000 in Erinnerung rufen: Damals haben viele Menschen demonstriert! Viele Menschen haben an diesem Tag friedlich demonstriert – aber Sie zogen es vor, unterirdisch zu Ihrer Angelobung zu gehen! Das war eine ziemliche Blamage (Abg. Burket: Das ist Zynismus pur!), und dieser sind noch weitere gefolgt! (Beifall bei der SPÖ.)

Ja, es ist richtig: Seit Sie an der Regierung sind, wird in Österreich vermehrt demonstriert. Das ist eine Tatsache. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Mainoni und Jung. ) Aber, meine Damen und Herren, viele junge Menschen in diesem Land, die auf die Straße gehen, spüren, dass Sie für ihre Anliegen einfach gar nichts übrig haben. Ich nenne als Beispiel in diesem Zusammenhang nur die herablassende Bemerkung des Herrn Bundeskanzlers zur Internet-Generation, die eine ganze Bevölkerungsgruppe desavouiert.

Ich komme wieder auf den bereits erwähnten 8. Mai zu sprechen, und ich erinnere Sie an die wirklich provokanten Aufrufe, die einige Burschenschafter, die sich gegen die Wehrmachtsausstellung formiert haben, im Internet veröffentlicht haben. (Zwischenruf des Abg. Jung. )  – Herr Jung, Sie waren einer der Festredner dabei! – Ein wirklicher Skandal, Herr Innenminister, war es, dass Sie zunächst einmal zugelassen haben, dass auf dem Heldenplatz überhaupt eine solche Versammlung stattfindet, und dass anschließend daran Nazi-Parolen schreiende Gruppen – und das ist belegt, meine Damen und Herren (Rufe bei den Freiheitlichen: ... Edlinger?! ... Edlinger?! – weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP)  –, durch die Wiener Innenstadt ziehen konnten, ohne dass die Polizei etwas dagegen getan hat. (Abg. Dr. Grollitsch: War der Edlinger auch dabei?)


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Einige Tausend vorwiegend junge Menschen, meine Damen und Herren, haben an diesem 8. Mai vorwiegend friedlich gegen diese Aufmärsche demonstriert. (Abg. Jung: Sie verwechseln ...!) Sie können noch so laut schreien! Hören Sie mir lieber zu! (Abg. Jung: Ich erinnere Sie nur, damit Sie sich auskennen! Sie verwechseln den 13. mit dem 8.! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Zensur!)

Aber es waren einige wenige gewaltbereite Demonstranten darunter, und diese haben sich völlig daneben benommen. Das verurteilen wir auf das Schärfste! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zensur! Er hat sich schlecht benommen!) Ich möchte hier auch noch einmal feststellen, dass wir es zutiefst bedauern, dass wirklich einige Exekutivbeamte verletzt wurden, und möchte festhalten, dass wir Gewalt auf der Straße absolut ablehnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber dann tritt "Reserve-Sheriff" Westenthaler auf den Plan – und das ist nicht mein Ausdruck, sondern diesen Ausdruck hat der Herr Innenminister geprägt (Abg. Parnigoni: Der wird schon wissen, was er tut, der Innenminister!)  – und fordert ein Vermummungsverbot für alle Demonstrantinnen und Demonstranten – mit Haftstrafen, meine Damen und Herren, von bis zu einem Jahr!

Daraus ziehe ich den Rückschluss, dass aus Ihrer Sicht alle vermummten Demonstrantinnen und Demonstranten Gewaltbereitschaft aufweisen oder sogar gewalttätig sind. Diese Vorverurteilung, meine Damen und Herren, die auch nach Berichten der Exekutive nicht haltbar ist, gibt mir sehr zu denken! (Abg. Dr. Grollitsch: Haben Sie das Gesetz gelesen, Frau Kollegin?)

Ich erinnere Sie daran, dass beim Expertenhearing ein Experte aus Deutschland – es gibt ja nur drei Länder in der EU, in denen dieses Vermummungsverbot existiert – in seinem Referat erklärt hat, dass es empirisch überhaupt nicht überprüft und auch nicht belegt sei, dass das Vermummungsverbot in Deutschland die Gewaltbereitschaft der Demonstrantinnen und Demonstranten reduziert habe.

Daher ist die in unserem Antrag geforderte Vorgangsweise, ein Vermummungsverbot nur dann zu verhängen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass es zu gewalttätigen Handlungen kommen wird, oder wenn es zu solchen bereits kommt, sicherlich der bessere Weg. Es ist nämlich der realistischere Weg, es ist jener Weg, bei dem nicht von vornherein alle, die anonym bleiben wollen, sofort verdächtigt werden, und es ist der Weg, der wirklich zur Deeskalation beitragen würde.

Zum Abschluss erinnere ich, weil ich hier als Jugendsprecherin stehe, noch an die österreichische Bundes-Jugendvertretung: Die österreichische Bundes-Jugendvertretung tritt für eine Kultur der Gewaltfreiheit ein. Alle Jugendorganisationen in Österreich kommen zu dieser Ansicht, und natürlich auch wir Sozialdemokraten – und ich hoffe, auch alle in diesem Saal Anwesenden. Für den Weg dorthin braucht es aber natürlich mehr als nur ein generelles Vermummungsverbot mit hohen Haftstrafen.

Aber, meine Damen und Herren, wer in dieser Frage keine Kultur hat, der wird das auch bei der Abstimmung über diesen Antrag zum Ausdruck bringen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

13.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. – Bitte.

13.42

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, genau das ist eine Frage der Kultur (Abg. Heinisch-Hosek: Ja?), wie man sich in einer Demokratie auseinandersetzt! Genau diese Frage der Kultur wollen wir heute regeln, denn es geht um Spielregeln, Frau Kollegin (Ruf bei der SPÖ: ... Anlassgesetzgebung!), und diese Spielregeln wollen wir heute festlegen.

Ich sage Ihnen etwas zum Thema Anlassgesetzgebung: Ich bekenne mich dazu! Wer bitte sonst, wenn nicht wir Politiker, soll aus einem bestimmten Anlass heraus reagieren? Das hat


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nichts mit Anlässen im Sinne von Spontanereignissen zu tun, sondern damit, dass wir es für notwendig und für vernünftig halten, Frau Kollegin! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Parfuss und Heinisch-Hosek. )

An die Adresse der SPÖ und der Grünen sage ich Folgendes: Ich persönlich und wir von der ÖVP, wir bekennen uns zur Demonstrationsfreiheit und zur Versammlungsfreiheit. Wir wollen dieses Grundrecht in keinster Weise schmälern, und wir bekennen uns in vollem Umfang dazu.

Nur, meine Damen und Herren: Fällt Ihnen nicht auf, dass sich da etwas tut? (Abg. Öllinger: Fällt Ihnen nicht was auf?) – Es ist ein bisschen radikaler, ein bisschen gewaltbereiter geworden. (Ruf bei der SPÖ: Ja, aber warum?) Warum? – Diese Frage soll die Soziologen und uns Politiker beschäftigen. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten doch etwas unternehmen, wenn plötzlich so etwas passiert wie damals am 8. Mai – etwas, was Sie, Herr Kollege Öllinger, in Ihrem Diskussionsbeitrag nach diesen Ereignissen dahin gehend kommentiert haben, dass Sie zu mir gewandt sagten – ich kann mich noch sehr gut daran erinnern –: Herr Kollege Miedl, das waren junge Leute – unbescholten! –, das waren dumme, junge, politische Leute, die ganz einfach demonstrieren wollten!

Da frage ich Sie: Mit Zaunlatten, Herr Kollege?! Mit Pflastersteinen?! – Selbstverständlich hat das stattgefunden! Tun Sie nicht so, als ob das überhaupt nicht der Fall gewesen wäre! Selbstverständlich! (Abg. Öllinger: Am 8. Mai hat es keine Zaunlatten gegeben! – Abg. Kiss: Eisenstangen dafür! Und Pflastersteine!) Und jetzt sage ich Ihnen, Herr Kollege Öllinger, was Sie als Abgeordneter für eine Verpflichtung hätten: Sie hätten als Abgeordneter die Verpflichtung, mit gutem Beispiel voranzugehen – und nicht, den Jugendlichen Mut zu machen, gewaltbereite Auseinandersetzungen zu provozieren und solche auszutragen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es ist ja offensichtlich wirklich ein "Spaß", eine "Hetz", Herr Kollege Van der Bellen, Jugendliche dabei zu unterstützen, und sei es nur moralisch, indem man ihnen sagt: Es ist alles richtig, was ihr tut! Wir haben dagegen nichts einzuwenden! Macht nur weiter so!

Ich sage Ihnen Folgendes: Wir als Politiker und als Abgeordnete in diesem Hohen Haus haben eine Verpflichtung, Grenzen – auf die die Jugendlichen ein Recht haben! – zu ziehen. Wer sonst als wir, meine Damen und Herren?

Es kann doch unmöglich so ein, dass wir als politisches Credo forcieren, dass man Demonstrationen und Meinungsverschiedenheiten mit Gewalt austrägt! Welche Kultur ist denn das, Frau Kollegin Heinisch-Hosek? (Abg. Heinisch-Hosek: Sie tun, wie wenn alle gewaltbereit wären!) Das kann doch unmöglich unser Wollen sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Vorgehen nach dem Motto: "Ein Freischuss – ein verletzter Polizistenschädel" – Frau Kollegin, das kann nicht Ihr Wollen sein! Das ist unmöglich! Ich verstehe das nicht! (Abg. Gradwohl: Ist es auch nicht! Sie müssen nur einmal zuhören, Herr Kollege!) Nach dem Motto: "Es kennt uns sowieso niemand!" (Abg. Gradwohl: Aber bei Ihrem selektiven Wahrnehmungsverhalten ist es nicht möglich, einmal zuzuhören!)  – Herr Kollege! Sind Sie schon einmal einer vermummten Person gegenübergestanden? (Rufe bei der SPÖ: Ja!) Welches Gefühl haben Sie dabei gehabt?

Es ist ein schauriges Gefühl! Und wissen Sie, wer sich vermummt? – Im Hearing, das wir im Innenausschuss abgehalten haben, sagten die Polizeiexperten, Herr Kollege – der Herr Minister kann es bestätigen (Abg. Gradwohl: Jetzt bin ich aber gespannt, ob Sie das gesamte Hearing wiedergeben – oder auch nur selektiv!)  –, dass das Motiv dafür, sich zu vermummen, im Regelfall ein Gewaltmotiv ist – weil man eben an einer "Hetz" teilnehmen will. (Abg. Parnigoni: Das hat aber nur ein Experte gesagt!)

Herr Kollege Parnigoni! Wer hat das Recht, das Eigentum eines anderen zu beschädigen? (Abg. Parnigoni: Niemand! Das ist eh keine Frage!) Wer hat das Recht, die körperliche Unversehrtheit eines anderen sozusagen in Frage zu stellen? (Rufe bei der SPÖ: Niemand!) – Und


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genau um diese Grundfragen geht es, meine Damen und Herren. (Abg. Parnigoni: Das ist ja nicht wahr! Es geht um die Herangehensweise!)

Es geht darum, dass wir uns hier dazu durchringen, Spielregeln zu vereinbaren. (Abg. Gradwohl: ... schütten das Kind mit dem Bade aus ...!) Meine Damen und Herren, es geht ausschließlich um Spielregeln, um die Frage: Wie wollen wir unsere wechselseitigen Meinungsverschiedenheiten untereinander austragen? Und bei diesen Spielregeln gehört aus unserer Sicht ganz einfach dazu, dass nicht vermummt wird, weil die Vermummung Gefahr bedeutet.

Ich darf Ihnen nun noch Folgendes sagen: Wir haben in diesem Gesetz vorgesehen, dass, wenn jemand vermummt kommt, dies als Verwaltungsübertretung gilt, dass, wenn sich jemand bewaffnet, dies als Verwaltungsübertretung gilt, dass es aber, wenn jemand beides tut – sich vermummen und bewaffnen –, ein Gerichtsdelikt sein soll, wobei es der Polizei beziehungsweise der Exekutive anheim gestellt ist, je nach Opportunität zu entscheiden, ob dies notwendig ist oder nicht.

Ich halte nämlich von Ihrem Vorschlag, meine Damen und Herren von der SPÖ, überhaupt nichts, dass man es der Exekutive überlässt, ob man ein Vermummungsverbot verhängt oder nicht, weil das dann von so vielen subjektiven Einflüssen abhängig ist – aber das wollen Sie ja in Wirklichkeit.

Ich will das nicht so, meine Damen und Herren, sondern für mich ist der Gesetzesvorschlag, so wie er vorliegt, der idealste. (Abg. Parnigoni: ... hat nur Ihr Experte gesagt, alle anderen nicht!)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie wollen, können Sie die Absicht des Gesetzgebers erkennen. Sie können erkennen, dass die Intention in Wirklichkeit eine friedfertige ist: dass wir wollen, dass wir in Hinkunft unsere unterschiedlichen politischen Meinungen friedfertig austragen. (Abg. Parnigoni: Dann soll der Minister ein Konfliktmanagement machen!) Ich glaube, da kann doch wirklich niemand etwas dagegen haben, weder Sie, Herr Parnigoni, noch Sie, meine Damen und Herren von den Grünen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Dann soll der Minister ein Konfliktmanagement machen! Das macht er aber nicht!)

Im Interesse der Wahrung der Grundrechte der Menschen in diesem Land und im Interesse der Demonstranten selbst ist dieser Vorschlag, denke ich, gut. (Abg. Parnigoni: Sie wollen nur eskalieren! Das ist Ihr Vorschlag!) Ich danke all jenen von den Freiheitlichen und von der ÖVP, die daran mitgewirkt haben. Dies ist ein guter Tag für das österreichische Volk! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bravo-Ruf bei der ÖVP.)

13.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

13.48

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, gestatten Sie bitte, dass ich kurz noch zu den Ereignissen Stellung nehme, die sich vor einer Stunde zugetragen haben.

Wie Sie wissen, wollten die Grünen einen Dringlichen Antrag im Zusammenhang mit den Äußerungen von Volksanwalt Stadler einbringen. Es waren dies unserer Meinung nach skandalöse Aussagen (Ruf bei der SPÖ: Sehr skandalös!), in denen Stadler es nicht für nötig hält und nicht willens ist, zwischen der Besatzungszeit in Österreich in den Jahren 1945 bis 1955 und der Nichtexistenz Österreichs unter dem Terrorregime des Nationalsozialismus zu unterscheiden.

Wir wollten in diesem Dringlichen Antrag auch eine Aufforderung an die Bundesregierung richten, insbesondere an Bundeskanzler Schüssel und Außenministerin Ferrero-Waldner, hiezu Stellung zu beziehen und damit nicht nur die innenpolitische Situation zu bereinigen, sondern vor allem auch außenpolitischen Schaden von der Republik Österreich abzuwenden.


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109. Sitzung / Seite 97

Wie inzwischen bekannt ist, wurde von Seiten der ÖVP und der FPÖ, namentlich von Herrn Klubobmann Khol und Herrn Klubobmann Westenthaler, angemeldet, dass es diesbezüglich geschäftsordnungsmäßige Bedenken gäbe. Es wurden Einwände dahin gehend geltend gemacht, dass es sich hiebei nicht um Angelegenheiten der Vollziehung handle.

Ich möchte noch einmal betonen, ... (Abg. Kiss: Herr Kollege Van der Bellen, reden Sie dann auch bald zur Sache?) – Natürlich, Herr Kollege Kiss (Abg. Öllinger: Sie reden nie zur Sache, Kollege Kiss!), aber es ist ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Parlamentarismus in Österreich, dass es einer Oppositionspartei nicht ermöglicht wird, zu einer Angelegenheit von einer Bedeutung dieses Ausmaßes Stellung zu nehmen.

Ein Dringlicher Antrag ist nichts anderes als ein Entschließungsantrag, der laut Geschäftsordnung dringlich zu behandeln ist, meine Damen und Herren. (Abg. Jung: Und den der Präsident dann abgelehnt hat! Der hat das akzeptiert!) Es gibt eine Fülle von Präzedenzfällen, inklusive solcher von Khol und Westenthaler beziehungsweise von Abgeordneten der beiden jetzigen Regierungsparteien, in denen diese Bestimmung sehr, sehr großzügig interpretiert worden ist. (Abg. Jung: Also dass der Präsident Fischer ..., das kann man nicht behaupten!) Das heißt, Formulierungen wie "Der Nationalrat unterstützt", "Der Nationalrat kritisiert", "Der Nationalrat bekennt sich" und so weiter finden sich zu Dutzenden, Herr Kollege Kiss, in Entschließungsanträgen von ÖVP und FPÖ.

Bei einem Antrag der Grünen aber, meine Damen und Herren, da misst man mit zweierlei Maß. (Abg. Jung: Mir kommen die Tränen!) Da kommen die Klubobleute Khol und Westenthaler und verlangen (Abg. Jung: Mir kommen die Tränen! So wehleidig waren Sie noch nie!), dass man darüber im Parlament nicht einmal diskutieren darf! (Abg. Mag. Kukacka: Immer! Aber beim richtigen Tagesordnungspunkt!)

Ich weiß schon: Herr Präsident Fischer hat entschieden – das ist sein Recht –, und wir haben diese Entscheidung zur Kenntnis zu nehmen. Das ändert nichts daran, dass wir der Meinung sind, dass diese Entscheidung inhaltlich falsch war (Abg. Jung: Das ist stark!) und dass hier auf Grund von Interventionen von Khol und Westenthaler mit zweierlei Maß gemessen wird (Abg. Jung: Das ist stark! Sie zweifeln die Entscheidungsfreiheit des Präsidenten Fischer an!): einerseits die Oppositionsparteien und andererseits die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ. (Abg. Jung: "Fischer misst mit zweierlei Maß"! – Ironische Heiterkeit des Abg. Jung. )

Meine Damen und Herren! Dass es im Nationalrat nicht möglich ist, über die Causa Stadler zu diskutieren – eine Angelegenheit nicht zweitrangiger Bedeutung (Abg. Kiss: Das brauchen Sie uns nicht zu sagen!), Herr Kollege Kiss! – ... (Abg. Kiss: Der Herr Präsident hat enunziert!) Der Präsident hat enunziert, das ist richtig. Trotzdem halte ich fest (Ruf bei der ÖVP: Zurück zum Thema!): Es ist Ihre Initiative gewesen, die verhindert hat, dass auf Antrag der Grünen die Causa Stadler, bei der es um unsägliche, inakzeptable, demokratiefeindliche Äußerungen geht, hier im Parlament diskutiert wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Kiss: Zum Thema, Herr Präsident! Der redet fünf Minuten lang zu etwas, was nicht Thema ist!)

Zu behaupten, dass es keine Angelegenheit der Vollziehung ...

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen! Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass wir uns jetzt in der Debatte zum Versammlungsgesetz befinden (Abg. Dr. Petrovic: Wir sind ja versammelt!) und dass auch Änderungen des Versammlungsgesetzes ausreichend Möglichkeiten bieten, alles, was damit im Zusammenhang steht, inhaltlich zu diskutieren. Ich glaube aber, dass wir eine Geschäftsordnungsdebatte auch zu den in der Geschäftsordnung vorgesehenen Zeitpunkten und Bedingungen durchführen sollten – und nicht im Rahmen eines Debattenbeitrags. Ich bitte, das entsprechend zu berücksichtigen.

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (fortsetzend): Ich verstehe Ihre Position durchaus, Herr Präsident. Im Wesentlichen habe ich das, was ich zu sagen hatte, gesagt. (Abg. Kiss: Das haben wir ja gehört! Wir sind ja eh geduldig! – Abg. Jung: Dann setzen Sie sich wieder!)


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109. Sitzung / Seite 98

Wir werden dem Vermummungsverbot, das Sie heute vorschlagen, nicht zustimmen, und die grüne Fraktion wird an den heutigen Debatten nicht mehr teilnehmen. (Oh-Rufe und Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Unter diesen Umständen, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, ist es nicht möglich, sich sinnvoll und sachlich an einer Diskussion zu beteiligen, wenn Sie die Diskussion darüber, was die Republik in diesen Tagen wirklich bewegt, schlicht und einfach verweigern, wenn Sie es nicht zulassen (Abg. Jung: "Wir"? – Der Präsident Fischer hat diese Entscheidung getroffen, nicht wir! Weinen Sie sich woanders aus!), dass im Parlament, im Nationalrat die Causa Stadler in entsprechender Weise behandelt und diskutiert wird. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Jung: Weinen Sie sich woanders aus!)

13.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. – Bitte. (Die Abgeordneten der Grünen erheben sich von ihren Plätzen und verlassen den Sitzungssaal.)

13.54

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Volksanwalt Stadler hat richtig gestellt, dass er nie die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen wollte. – Nehmen Sie das bitte bei Ihrem Auszug jetzt zur Kenntnis, Herr Abgeordneter Van der Bellen!

Wissen Sie, es hätte keine sachliche Diskussion in diesem Parlament gegeben! Das ist ja sozusagen der Urfehler: dass über diese sensiblen Themen niemals sachlich diskutiert wird – weder hier, noch in der Öffentlichkeit, noch auf den Universitäten. Und dann passieren diese Aufgeregtheiten, wenn jemand seine subjektive Meinung darlegt. – Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich widme mich nun aber unserem Hauptthema, und ich möchte zunächst einmal ein paar Worte zur Frau Abgeordneten Heinisch-Hosek sagen. – Sie ist leider nicht da. (Abg. Jung: Oja!) – Doch! Entschuldigung! – Frau Abgeordnete! Sie dürften eine etwas verzerrte Auffassung davon haben, was friedliche und was gewalttätige Demonstrationen sind – oder jedenfalls dürften Sie diesbezüglich nicht entsprechend informiert sein.

Am 8. Februar 2000 ist die Statue der Pallas Athene erstürmt worden: Es sind Demonstranten auf die Pallas Athene geklettert, haben sie mit Farbe angeschmiert und haben Marmorteile abgebrochen. Sie haben darüber hinaus Scheiben an der Rückseite des Parlamentsgebäudes bei Tor 3 eingeschlagen, sie haben Scheinwerferkabel ausgerissen und so weiter. – Dies ist nur eine kleine Aufzählung.

Am 22. Februar 2001 fand eine unangemeldete Donnerstags-Demonstration statt, bei der 23 Beamte verletzt wurden. Was an einer solchen Demonstration, bei der von den beschützenden Polizeibeamten 23 verletzt werden, "nicht gewalttätig" sein soll, das müssen Sie mir schon erklären!

Sie stellen es so dar, als ob am 8. Mai der erste gewalttätige Zusammenstoß stattgefunden hätte. Das stimmt ja gar nicht! Am 13. April ist die Gewalt in Österreich, insbesondere in Wien, eskaliert, und nicht zuletzt haben auch diese gewalttätigen Demonstrationen dazu geführt, dass wir uns entschlossen haben, vehement für das Vermummungsverbot einzutreten.

Wir sind in Österreich ja relativ spät dran. Es ist nicht so, dass nur zwei Länder das Vermummungsverbot haben, ganz im Gegenteil: Italien hat seit 1975 das Vermummungsverbot, die Bundesrepublik Deutschland seit 1989, Dänemark seit 2000. Wir sind in Österreich deshalb spät dran (Abg. Parnigoni: Das waren aber jetzt nur drei von fünfzehn! Das relativiert ...!), weil wir bisher eine relativ friedliche Demonstrationsszene gehabt haben. Aber innerhalb der letzten zwei Jahre haben linke Gruppierungen enorme Gewaltbereitschaft gezeigt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Parnigoni: Die rechten nicht?)


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109. Sitzung / Seite 99

Nein, nur die linken, Herr Abgeordneter Parnigoni! Das können Sie nachlesen. (Abg. Parnigoni: Das nationalistische und rechtsnationale Lager hat nie demonstriert, hat nie Gewalt angewendet?) Im Extremismusbericht können Sie nachlesen, welche Ausschreitungen auf das Konto der Linksextremisten gehen, Herr Abgeordneter Parnigoni. – Sie sollten besser informiert sein, weil Sie doch ein Abgeordneter des Parlaments sind! (Abg. Jung: Er möchte so gern Ausschussvorsitzender sein, aber er wird es nicht! Jetzt ist er beleidigt!)

Es hat von Februar 2000 bis Dezember 2000 221 Demonstrationen gegeben; größtenteils waren sie nicht angemeldet. 30 800 Beamte haben daran teilgenommen; Kosten von 55 Millionen Schilling sind entstanden; und es gab dabei 88 verletzte Beamte und sieben verletzte Demonstranten. Und jetzt fragen Sie sich: Woher kommt das Missverhältnis – 88 verletzte Polizeibeamte, sieben verletzte Demonstranten?

Das ist deshalb leicht zu erklären, weil die Demonstranten ungeheuer aufgerüstet haben: Bei einer Demonstration ist festgestellt worden, dass die Teilnehmer Steine hatten und Holzlatten, die mit Nägeln beschlagen waren! – Das gehört zur Standard-Ausrüstung der heutigen linken Demonstranten.

Im März 2000 hat es eine Demonstration gegeben, bei der sich vermummte Polizisten unter die Demonstranten gemischt haben, und dabei haben sie gehört, wie die Demonstranten sich zugeschrien haben:

"Schießt’s" mit den Steinen, "mit den Raketen auf die Bullen!" "Was habt’s noch zum Schmeißen? Nehmt’s alles, was ihr finden könnt’s, Steine oder Flaschen, wurscht, was!" "Ihr müsst’s näher ran gehen; sammelt’s die Steine, rennt’s hin, die stehen eh hinterm Gitter und traun sich nicht raus."

Das ist die Botschaft an die Demonstranten gewesen, noch aggressiver zu sein!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind bei den linksextremen Demonstrationen immer wieder viele Vermummte dabei, und ich glaube, es ist wirklich höchst an der Zeit, dass da etwas geschieht.

Traurig ist ja nur, dass sich, während eigentlich alle gegen diese gewalttätige Szene auftreten sollten, in Wirklichkeit zum Beispiel Frau Abgeordnete Petrovic in parlamentarischen Anfragen darüber empört hat, dass vermummte Polizisten sich unter die Demonstranten mischen. Sie hat sich also nicht auf die Seite der Exekutive, der Ordnungshüter gestellt, sondern auf die Seite der gewalttätigen Demonstranten!

Herr Parnigoni hat, nachdem die SPÖ einen Vorschlag gemacht hatte, im Ausschuss weinerlich beklagt, die Regierung habe kein Interesse für die Vorschläge der Opposition. – Meine Damen und Herren von der SPÖ! Sie wollen zwar etwas gegen die Vermummung unternehmen, aber Sie haben völlig unbrauchbare Vorschläge gemacht! (Abg. Parnigoni: Das haben aber die Experten anders gesehen als Sie! Die Experten haben uns Recht gegeben!)

So sagt die SPÖ zum Beispiel, dass bei einer Demonstration, wenn Vermummte auftreten, durch Megaphon bekannt gegeben werden soll, dass die Vermummung verboten ist. Dazu haben die Experten gesagt: Es hat überhaupt keinen Sinn, bei einer Massendemonstration eine Verlautbarung zu machen, denn die Teilnehmer an einer solchen Demonstration hören das nicht einmal. Wie sollen sie eine solche Verlautbarung dann befolgen können?

Herr Major Ernst Albrecht, ebenfalls ein Experte von der Alarmabteilung, hat gesagt, dass eine Verlautbarung keinen Sinn hat, denn entweder wird derjenige, der etwas verlautbart, niedergepfiffen – oder es wird applaudiert, und folglich hat es überhaupt keinen Sinn, eine solche Maßnahme zu treffen.

Man kann nur annehmen, dass Sie von der Opposition – mit solchen Vorschlägen – entweder weltfremd sind oder aber in Wirklichkeit gar keine Änderung herbeiführen wollen; ein anderer Schluss als dieser kann nicht gezogen werden.


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109. Sitzung / Seite 100

Der bayerische Polizeipräsident, Dieter-Wolfram Hillebrand, hat gesagt: Wenn in Bayern die ersten Vermummten auftreten, dann muss man zugreifen, denn wenn es einmal 50 oder 100 geworden sind, ist die Polizei auf verlorenem Posten! Und Hillebrand sagte weiters: Die Demonstranten schauen ganz genau zu, was die Polizei macht, wenn die ersten Vermummten auftreten. Wenn man da nicht einschreitet, dann eskaliert die ganze Szene.

Meine Damen und Herren, es zeigt sich deutlich, dass es ein Vermummungsverbot geben muss, wie wir das eben in diesem Antrag Westenthaler/Khol vorgesehen haben. Alle Praktiker, die als Experten geladen waren, haben darauf hingewiesen, dass sich Demonstranten häufig deshalb vermummen, um Gewalttaten zu begehen, weil sie sich hinter der Anonymität verstecken, um nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können. Weiters sagen uns die Experten, dass Jugendliche, die überhaupt keine politischen Interessen haben, von solchen gewalttätigen Demonstrationen geradezu angezogen werden, weil Jugendliche oft Grenzen ausloten wollen – und weil sie auch "Spaß" haben wollen. – Das ist mit ein Grund dafür, warum wir solche gewalttätigen Demonstrationen unterbinden wollen.

Hillebrand sagte weiters, dass das Vermummungsverbot in Bayern befolgt wird. Wir können daher damit rechnen, dass auch in Österreich das Vermummungsverbot befolgt und dazu beigetragen wird, Demonstrationen nicht mehr so eskalieren zu lassen, wie das eben am 13. April der Fall war. Es ist ja dafür gesorgt, dass die Exekutive genügend Ermessensspielraum hat, um vernünftige Amtshandlungen treffen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ziel des Versammlungsrechtes ist es, friedlich seine Meinung kundzutun. Wenn Versammlungen durch Gewaltanwendungen gestört werden, wird auch das Versammlungsrecht gestört – und jene Personen, die dieses Grundrecht in Anspruch nehmen wollen, kommen zu kurz. Deshalb werden wir dafür Sorge tragen, dass das Versammlungsrecht in Österreich in Ruhe ausgeübt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte.

14.03

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren – vor allem meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ! So großzügig und nachsichtig Sie, Frau Partik-Pablé, bei Ihren FPÖ-Parteigängern Gaugg und Stadler sind, so rigoros strafend sind Sie bei der friedlich demonstrierenden Bevölkerung. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Zu Gaugg habe ich überhaupt nichts gesagt!) Es sind vor allem junge Menschen, die nicht wollen, dass sie bei Demonstrationen erkannt werden.

Frau Partik-Pablé! Nicht jeder, der eine Zipfelmütze auf hat, ist ein gefährlicher Täter. Ich denke, da sind wir uns wohl einig, denn Sie, Frau Kollegin, haben ja auch Kinder. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Meine Tochter vermummt sich nicht! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Man muss schon ein bisschen differenzieren, man kann nicht alles in einen Topf werfen! (Beifall bei der SPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Es ist fahrlässig, wenn friedliche Menschen, die gute Gründe haben, sich vor einem Erkannt-Werden zu schützen – weil sie eben mögliche Repressalien des Arbeitnehmers fürchten oder ähnliches –, generell kriminalisiert werden. (Abg. Jung: Die vom Kirchweger-Haus haben keinen Arbeitgeber ...!)

Was alles verboten werden soll: das Vermummen, das Mitführen von gefährlichen und zur Vermummung bestimmten Gegenständen! Was ist denn das alles? – Ein Regenschirm oder sonst irgendetwas?! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Jung. ) Bei Verstoß gegen das eine droht eine Verwaltungsstrafe bis zu 720 €; bei Verstoß gegen beide Punkte – da sind wir schon im Strafrecht – eine Geldstrafe bis zu 360 Tagsätzen beziehungsweise eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten, im Wiederholungsfall sogar bis zu einem Jahr! – Na bumm!, kann ich da nur sagen! (Abg. Jung: Was würden denn Sie für das Attackieren eines Polizisten geben ...? – Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé. )


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109. Sitzung / Seite 101

Meine Kollegin Heinisch-Hosek hat Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, bereits demaskiert (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP): Ihnen ist Demonstrieren ein Dorn im Auge, sagte Kollegin Heinisch-Hosek – und ich sage Ihnen: Sie suchen eine Knute in Form von Strafen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Ich habe gesagt, wir wollen, dass das Versammlungsrecht gewahrt bleibt!)

Wie es Demonstranten gehen kann, konnte ich erst kürzlich im Ausschuss feststellen: Unzählige Photos sind herumgereicht worden. (Abg. Jung: Sie können offensichtlich nicht bis drei zählen!) Offensichtlich war der Auftraggeber der Herr Jung! Ich möchte nicht, dass da mein Photo bei den FPÖ-Abgeordneten herumgereicht wird. (Abg. Jung:  ... auch nicht vermummt!)

Meine Damen und Herren! Ich betone: Gewalt und Aggression sind nicht tolerierbar! Dazu stehen wir. Wir wissen aber: Man kann eine Stimmung auch aufheizen. Mit Ihrem Gesetz wird jedoch – das haben Experten bescheinigt, Sie haben das ja gehört – Gewaltbereitschaft nicht vermieden beziehungsweise werden Randalierer nicht dingfest gemacht; das ist bestätigt geworden.

Noch etwas zum Ausschuss, meine Damen und Herren: So eine Scheindebatte war das! Bedenken, die wir alle von den Experten gehört haben, wurden von den Regierungsfraktionen einfach ignoriert. Sie haben nur das herausgehört, was Ihnen gepasst hat, was Sie hören wollten! Da frage ich mich schon: Wozu der Aufwand? Das Expertenhearing war zu Ende – und dann ging es gleich zur Abstimmung. Also ich stelle mir schon vor, dass man Erkenntnisse, die man aus diesem Expertenhearing gewinnen konnte, auch einarbeitet. (Ruf bei den Freiheitlichen: Der Schnabl hat keine neuen Erkenntnisse gehabt!) Aber nein: auf zur Abstimmung – und aus und Schluss! (Neuerlicher Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Was bleibt, sind unverhältnismäßig hohe Strafen. An sich unbescholtene Bürger können zumindest rein theoretisch – ich hoffe, es ist rein theoretisch! – durch das Tragen einer Zipfelmütze, eines Schals, einer Schirmmütze mit bis zu einem halben Jahr Freiheitsentzug bestraft werden, meine Damen und Herren! (Widerspruch bei den Freiheitlichen.) Das ist ein Paradigmenwechsel: Bürger werden künftig für ihre Haltung  – und nicht für ihre Handlung bestraft! Und das ist ein Schandfleck für unsere Republik! (Beifall bei der SPÖ.)

Was will die SPÖ? – Wir wollen auch weniger Gewalt bei Versammlungen und Demonstrationen und daher einen verhältnismäßigen Umgang mit einem eventuellen Verbot. Eingriffe sollen Eskalationen verhindern  – und nicht Grund für eine Eskalation sein!

Meine Damen und Herren! Die SPÖ tritt für ein flexibles Vermummungsverbot ein. Dieses muss von der Polizei nicht verhängt werden, wenn dies zur Deeskalation beiträgt. Andererseits soll unserer Auffassung nach die Polizei berechtigt sein, im Vorfeld oder während einer Versammlung ein Verbot zu verhängen, wenn dies der Deeskalation und der Vermeidung von Gewalt dient. Das wäre sinnvoller, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, und dient dem Ziel mehr als Ihre rigorose Verbotsknute. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

14.08

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Kollegin Parfuss, genau das, was Sie verlangen, steht im Gesetzentwurf, und zwar in der abgeänderten Form des Versammlungsgesetzes. Darum kann ich überhaupt nicht verstehen, dass Sie von der SPÖ diesem Gesetz nicht zustimmen wollen.

Dazu, dass wir heute mit der vorliegenden Gesetzesänderung des Versammlungsgesetzes einem Vermummungsverbot Rechnung tragen: Bei der Gesetzesfindung hatten wir Antworten auf einige Fragen zu geben, und ich darf Ihnen sagen: Als Exekutivbeamter freut es mich ganz besonders, dass die Praktiker unter jenen Experten, die wir hier gehört haben, einhellig für ein Vermummungsverbot eingetreten sind. (Widerspruch bei der SPÖ.)


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109. Sitzung / Seite 102

Frau Kollegin Parfuss, Sie waren ja dabei: Die Praktiker unter den Experten waren alle für ein Vermummungsverbot. (Abg. Parnigoni: Das ist ein Blödsinn! Das stimmt überhaupt nicht!) Darum habe ich gerade gesagt: Das, was Sie von der SPÖ verlangen, steht doch genau im Gesetz drinnen, eben in dieser abgeänderten Form, und daher könnten Sie wirklich zustimmen! Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie das nicht tun!

Die Frage, mit der wir uns zu befassen hatten: Warum ist es überhaupt erforderlich, dass wir uns heute mit dieser Materie, mit einem Vermummungsverbot auseinander setzen müssen? – Der Grund ist – das ist ja heute schon öfters erwähnt worden –, dass immer öfter gewaltbereite Gruppen von Chaoten unter den Demonstranten, die vermummt und somit anonym friedliche Demonstrationen stören, friedliche Demo-Teilnehmer und Polizisten verletzen und so Eskalationen hervorrufen. Deshalb gab es ja auch den Ruf der Bevölkerung und der Exekutive nach Maßnahmen dagegen und nach einer gesetzlichen Möglichkeit zum Einschreiten.

Frage zwei, die sich in diesem Zusammenhang stellt: Wie können wir friedlich agierende Demonstranten und die zur Sicherung der Demonstrationen abkommandierten Sicherheitskräfte besser vor gewaltbereiten Berufsrandalierern schützen?

Frage drei: Wie können wir bei Demonstrationen gewaltbereiten Chaoten den Wind aus den Segeln nehmen?

Die Antwort darauf ist das heute zu beschließende Gesetz. Mit dieser Gesetzesänderung bekommt die Exekutive das Recht, im Vorfeld von Demonstrationen Personen Gegenstände abzunehmen, die gezielt zur Vermummung oder zur Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen eingesetzt werden können. Ziegel oder Pflastersteine haben bei friedlichen Demonstrationen nichts verloren!

Auf Grund der österreichischen Gesetzgebung – das habe ich bereits im Ausschuss gesagt – ist es gänzlich unbegründet, dass man zu einer Demonstration geht und sich dort vermummt. Eine solche Vermummung stellt doch geradezu eine Keimzelle für Gewalt dar. Solchen Gewalttendenzen müssen wir entschieden entgegentreten.

Meiner Überzeugung nach ist es aber auch sehr wichtig, dass durch diese Gesetzesänderung vorgesehen ist, dass die Sicherheitskräfte erst dann gegen vermummte Demonstranten vorgehen müssen, wenn die öffentliche Ordnung, Ruhe und Sicherheit gestört wird. – Das ist doch auch eine Forderung von Ihnen, Frau Kollegin Parfuss, die in diesem Gesetz entsprechend verankert ist.

Durch diese Gesetzesänderung wird ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gesetzt, und ich bedanke mich daher bei allen, die an dieser Gesetzesfindung mitgewirkt haben. Ich halte es auch für wichtig und richtig, jene Erfahrungswerte, die dazu im Ausland gesammelt wurden, in dieser Gesetzesmaterie hier in unserem Lande mit zu berücksichtigen.

Wenn, meine Damen und Herren, die Oppositionsparteien diesem Vermummungsverbot nicht zustimmen, entziehen sie sich jeden Rechts, als polizei- und gendarmeriefreundlich aufzutreten, haben sie doch nicht gewaltbereite Chaoten zu vertreten, sondern vor allem unseren Rechtsstaat und somit die friedlichen Demonstranten sowie die Exekutive.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum die Fraktion der Grünen ausgezogen ist; Kollege Van der Bellen hätte gerade beim Versammlungsgesetz die Möglichkeit gehabt, auch auf die "Causa Stadler" hier einzugehen. – Dieser Auszug ist also rein eine Aktion der Grünen – und sonst nichts!

Abschließend: Im Gefolge dieser Demonstration am 8. Mai, nach der Demonstranten durch die Kärntner Straße gezogen sind und Nazi-Parolen gerufen haben, hat es eine Anzeige gegeben  – von der Staatsanwaltschaft wurde diese Sache jedoch eingestellt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.13


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109. Sitzung / Seite 103

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

14.13

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von den Koalitionsparteien wird in der politischen Diskussion ein generelles Vermummungsverbot gefordert, und ein solches wird auch heute beschlossen werden.

Ich darf daher noch einmal in Erinnerung rufen, dass sich – nach langem Hin und Her – auch die Regierungsparteien zur Abhaltung eines entsprechenden Expertenhearings entschlossen haben. Dieses Hearing fand am 3. Juli 2002 statt, in dem uns aus ihrer eigenen Erfahrung heraus Experten schilderten, wie die Situation in der Praxis aussieht. Verschiedene Meinungen kamen zum Vorschein – und interessant dabei war auch, wie unterschiedlich diese Gesetzesvorlage analysiert wurde.

Die Experten Funk und Höpfel waren der Meinung, dass es jedem überlassen sein müsse, wie anonym sich jemand in der Öffentlichkeit – auch bei Demonstrationen – bewegen möchte; für jeden Menschen müsse es ein Recht auf Anonymität geben. Beide Experten standen einem generellen Vermummungsverbot skeptisch gegenüber und bezeichneten die vorgesehenen Strafandrohungen als "ein wenig kühn".

Haftandrohungen von bis zu einem Jahr heißt für Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, offensichtlich, dass alle Vermummten gewaltbereit und sogar gewalttätig seien. Das ist eine Vorverurteilung, die – das kann man auch Berichten der Exekutive klar entnehmen – weder haltbar noch begründet ist! – Eine flexible Anwendung des Vermummungsverbotes hingegen wäre vernünftig und auch für die Exekutive sinnvoll.

Rüdiger Bredthauer aus Hamburg sagte sogar, der härteste Fall, der diesbezüglich in Hamburg jemals vorgekommen sei, sei ohne Vermummung passiert. – Die Aussage Bredthauers, dass die Polizei im Einsatz ebenfalls nicht erkennbar ist, hat mich auch zum Nachdenken angeregt.

Die Ansicht unserer Fraktion ist die, dass wir jegliche Gewalt bei Demonstrationen ablehnen, jedoch einem generellen Vermummungsverbot ablehnend gegenüber stehen, weil ein solches erfahrungsgemäß fast nicht durchsetzbar ist.

Was aber will diese Regierung? (Ruf bei den Freiheitlichen: Ordnung!) – Das war ein guter Zwischenruf "Ordnung"! – ÖVP und FPÖ wollen weniger Vermummte, und zwar mit dem "Argument", dass all diese gewaltbereit seien. – Es gibt doch bitte unterschiedliche Motivationen, warum sich jemand vermummt: so beispielsweise aus Angst vor Repressalien. Ich habe erfahren, dass es schon öfters vorgekommen ist, dass jemand auf Grund der Teilnahme an einer Demonstration Probleme auf dem Arbeitsplatz bekommen hat. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)

Niemand, meine sehr geehrten Damen und Herren, der sich unkenntlich macht, ist von vornherein ein gefährlicher Demonstrationsteilnehmer! Das möchte ich hier schon festhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Eingriff in die Bürgerrechte ist unverhältnismäßig; ebenso manch andere Eingriffe dieser Regierung in das Privatleben von Menschen: siehe Sicherheitspolizeigesetz.

Das Verhältnis von ÖVP und FPÖ zu Grundrechten könnte man durchaus als nachlässig bezeichnen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Es wird daher sehr spannend sein, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu beobachten, wie dieses Gesetz in der Praxis angewendet werden wird. Ob das ein "guter Tag für das österreichische Volk" wird, Herr Kollege Miedl – er ist jetzt leider nicht im Saal –, wird sich erst herausstellen.

Meine Fraktion wird dieser Gesetzesvorlage jedenfalls nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

14.17


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109. Sitzung / Seite 104

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Jung. – Bitte.

14.17

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat vorhin eine sehr entlarvende Feststellung gemacht: Solange die SPÖ in der Regierung war, habe es keine unfriedlichen Demonstrationen gegeben. (Abg. Heinisch-Hosek: Das habe ich nicht gesagt!) – Der Umkehrschluss hieße also: Die SPÖ ist in der Opposition – und die Randale hat in Österreich begonnen! Ja woher kommt denn das, Frau Kollegin?! (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek. ) Das sind Ihre Anhänger, die dort demonstrieren, und zwar gewaltbereit demonstrieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Die FPÖ hatte das nicht notwendig: In all unseren Oppositionsjahren waren wir friedlich! Wir haben keine Demonstrationen gebraucht! Wir haben uns wählen lassen. Nehmen Sie von der SPÖ doch auch diesen Standpunkt ein – und lassen Sie das Demonstrieren bleiben, das kann ich Ihnen nur raten! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dietachmayr: Sie wollen uns vorschreiben, wann wir demonstrieren oder nicht!)

Es hat da nämlich eine sehr, sehr bedenkliche Entwicklung eingesetzt: Demokratische Rechte werden mit Gewalt verquickt. (Abg. Dietachmayr: Das ist Ihr Verständnis von Demokratie, dass Sie uns vorschreiben wollen, wann wir demonstrieren dürfen!) Kleine, gewaltbereite Gruppen nutzen Demonstrationen, um im Schutz der Masse zu randalieren und zu prügeln! Ist das Ihr Verständnis von Demokratie, wenn man Steine wirft, Herr Kollege Dietachmayr? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dietachmayr. ) Diese Demonstranten haben begonnen, die Demokratie mit Steinen und Brandsätzen zu bekämpfen. Und das kommt mir bekannt vor. Gab es da nicht einen Gewerkschaftsführer (Ruf bei den Freiheitlichen: Kaske!), der vor nicht allzu langer Zeit gesagt hat, dann werde die Republik "brennen"!? – Das war kein Regierungsangehöriger; dieser Herr ist dem SPÖ-Lager zuzurechnen! (Zwischenrufe bei der


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109. Sitzung / Seite 105

SPÖ.)

Wenn man Brandsätze wirft, werden Gedanken in Taten umgesetzt! Das, Herr Kollege Dietachmayr, sollten Sie sich einmal überlegen! Und: Wer solche Vandalen-Akte setzt, will natürlich unerkannt bleiben, will in der Menge untertauchen können; vermummt sich, zerstört fremdes Eigentum – und findet so leider auch den gewünschten Widerhall in den Medien.

Anruf genügt, wir filmen! Der ORF ist da, wenn es darum geht, Vandalen-Akte von Vermummten aufzunehmen oder Gewalttäter zu filmen. – Wenn es jedoch darum geht, diese Gewalttäter aufzudecken, schaut es beim ORF anders aus: Dann muss er – sogar via Gericht! – gezwungen werden, die Filme auszuhändigen! Das sind doch wirklich sehr seltsame Verbindungen, die da auftauchen; das kann ich Ihnen schon sagen.

Wer vermummt, mit Latten und Steinen versehen, auf Demonstrationen geht, wer im Internet zum Mitbringen von Hämmern und anderen geeigneten Geräten zum "Entglasen", wie es so schön heißt, aufruft (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek ), wer Adressen von anderen Personen veröffentlicht und dazu auffordert, diese dann zu "besuchen", der will Scherben, der will Randale und nichts anderes! Wer Pflastersteine wirft, nimmt schwere Verletzungen in Kauf. Wer Pflastersteine wirft, nimmt unter Umständen auch die Tötung eines Menschen in Kauf. Bedenken Sie das, wenn Sie hier leichtfertig die wirklich schwarzen Gesellen des Schwarzen Blocks vertreten! (Abg. Parfuss: Wir sind nicht leichtfertig! – Zwischenruf des Abg. Parnigoni. )

"Ich war so voller Wut und Hass. Ich habe mit allem geworfen und geschlagen, was mir in die Hände kam." – Das sind Aussagen eines dieser jungen Demonstranten in einem österreichischen Nachrichtenmagazin. Ein vermummter Angehöriger des Schwarzen Blocks: "... so voller Wut und Hass, dass ich mit allem geschlagen habe ...", dieser Mensch ist bereit, auch andere schwer zu verletzten, vielleicht zu töten. Es ist nur noch ein kleiner Schritt dorthin. – Das sind die Leute, die Sie verteidigen!

Sie sehen so aus. (Der Redner stellt eine Fotografie auf das Rednerpult, auf der Menschen mit Tüchern vor dem Gesicht und mit Schlagstöcken in den Händen zu sehen sind.) Ja, so sehen diese Leute aus: mit den "schlagenden Argumenten" in den Händen! Sie können es sich hier anschauen. (Abg. Parnigoni: Schauen Sie, dass Sie das ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Nichts anderes – und dann haben sie sich "schlecht benommen" oder wie Sie hier gesagt haben?! Das ist geradezu eine Verhöhnung der Beamten, die dort eingesetzt waren, Frau Kollegin!

Sie "waren eben empört", hat Kollege Parnigoni im Ausschuss gesagt. Wenn Sie von der SPÖ das als Rechtfertigung ansehen, um auf Beamte einzuprügeln und einzuschlagen, dann möchte mich bedanken, was Ihre SPÖ-Vertreter ... (Zwischenruf bei der SPÖ.)  – Ja, das haben Sie im Ausschuss gesagt, ich habe es wörtlich mitgeschrieben: Diese armen Buben – das haben Sie nicht gesagt, aber auf diese haben Sie Bezug genommen – "waren eben empört". Wenn das keine Verharmlosung ist, Herr Kollege Parnigoni, was dann? – Ihre Polizeibeamten in Wien werden sich freuen, davon zu hören; Kollege Schnabl vielleicht ausgenommen. Das ist eine sehr, sehr seltsame Logik, das kann ich Ihnen sagen! (Abg. Parnigoni: Das ist eine Unwahrheit! Ist ja skandalös! Hat ja kein Mensch so gesagt, was Sie da verbreiten!)

Das haben Sie gesagt – ich habe die Mitschrift noch hier, und es gibt Zeugen dafür, Herr Kollege Parnigoni! (Abg. Parnigoni: Das hat kein Mensch so gesagt ...!) Es wurde im Ausschuss unter anderem auch etwas anderes gesagt. (Abg. Parnigoni: Nein!) Sie können sich nie erinnern. Sie haben sich ja auch nicht daran erinnern können, als Sie Ihre Kollegin von oben heruntergeschubst haben – der Schubser Parnigoni, allen hier im Haus bekannt! (Abg. Parnigoni: Ist ja eine glatte Unwahrheit! Ist eine Frechheit!) Seien Sie doch ganz still und gehen Sie in sich, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Niemand hat da "heruntergeschubst", Sie Würschtl!)

Bitte? – Herr Präsident, lassen Sie sich bitte das Protokoll von den Zwischenrufen des Kollegen Parnigoni geben. Er kann sich wieder einmal nicht benehmen, weil er aufgedeckt wird. (Abg. Dietachmayr: Nur provozieren ...! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist an der Zeit, mit den Emotionen wieder etwas hinunterzugehen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich werde mir das Protokoll kommen lassen, um die Äußerungen, die sowohl am Rednerpult als auch von den Bänken aus getroffen wurden, zu überprüfen.

Ich bitte jetzt den Redner, fortzusetzen – und bitte gleichzeitig, darauf Bedacht zu nehmen, dass die Emotionen nicht überhand nehmen.

Abgeordneter Wolfgang Jung (fortsetzend): Die Äußerungen am Rednerpult sind leicht überprüfbar, Herr Präsident! Ich habe niemanden beleidigt. Ich habe nur Kollegen Parnigoni zitiert, dagegen kann er sich wehren, soviel er will! (Abg. Dietachmayr: Ihre Skandalisierung ...!)

Es wurde übrigens – wenn ich weiter zitieren darf – im Ausschuss noch etwas anderes gesagt. Es wurde gefragt: "Fallen vermummte Polizisten auch unter diese Vermummungsregelung?" – Verhöhnend für diese Leute: "vermummte Polizisten"! (Der Redner stellt eine weitere Fotografie auf das Rednerpult, auf der Polizisten mit Helmen und Schutzschilden, die mit Farben beschmiert sind, zu sehen sind.) Das sind die Polizisten, die sich "vermummen" müssen, weil Steine auf sie geworfen werden, auch Farbbeutel, oder weil mit Signalmunition auf sie geschossen wird. Wer diese Leute als "vermummt" bezeichnet, der verharmlost nicht nur, sondern der verhöhnt diese Beamten, das kann ich Ihnen sagen!

Trotz dieser "Vermummung", wie Sie sie bezeichnen, wurden am 13. April 34 Beamte zum Teil schwer verletzt. Sie können sich vorstellen, mit welcher Gewalt gegen diese Beamten vorgegangen wurde! Wir sind nicht bereit, solche Demonstranten weiter zu schützen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Die nehmen wir auch nicht in Schutz!)

Wir sind nicht gegen das Demonstrieren, Herr Kollege Dietachmayr, aber wir sind gegen das Randalieren. Darauf gibt es kein Grundrecht! Wir sind nicht gegen Transparente, aber wir sind sehr wohl gegen Latten als schlagende Argumente, Herr Kollege Dietachmayr – die Sie verteidigen! (Abg. Dietachmayr: Wir sind auch gegen Gewalt!) Wir sind nicht gegen Parolen, aber wir sind gegen Pflastersteine. (Abg. Dietachmayr: Wir sind auch gegen Gewalt! Das sollten Sie sich einmal merken!) Und wir sind nicht gegen einleuchtende Argumente, Herr Kollege Dietach


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109. Sitzung / Seite 106

mayr, sehr wohl aber gegen Leuchtmunition auf Polizisten, das kann ich Ihnen sagen! Diesem Treiben ... (Abg. Dietachmayr: Wir sind gegen Gewalt ...!)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Kollege Dietachmayr! Ich möchte darum ersuchen, von Dauerzwischenrufen Abstand zu nehmen. Wenn Sie eine wichtige Wortmeldung haben, bitte ich Sie, diese auch anzugeben. Sonst aber gehört das Rednerpult zurzeit Herrn Abgeordnetem Jung!

Abgeordneter Wolfgang Jung (fortsetzend): Herr Kollege Dietachmayr! Wenn Sie sich noch so aufregen und seltsamerweise für diese Leute – ich verstehe das wirklich nicht! Und es gibt viele Leute in Ihrer Partei, die das nicht verstehen. Für diese Leute ... (Abg. Dietachmayr: Nein! Ich nehme die nicht in Schutz, diese Leute!)

Bitte, was ist es sonst, wenn Kollegin Heinisch so etwas (der Redner zeigt auf die Fotografie, auf der die Träger der Schlagstöcke abgebildet sind) als "Sie haben sich eben schlecht benommen" bezeichnet? Ist das keine Verhöhnung der Beamten? – Na dann danke schön für diese SPÖ! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dietachmayr: Sehen Sie nach, was Frau Heinisch gesagt hat!)

14.25

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte. (Abg. Schwemlein: Herr Minister! Da fällt mir nur ein: Sage mir, wer dein Koalitionspartner ist, und ich sage dir, wer du bist! – Abg. Mag. Kukacka: Was soll denn das?)

14.25

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich versuche, die ganze Debatte wieder ein bisschen zu versachlichen.

Die Änderung des Versammlungsgesetzes, die wir heute beschließen werden, ist notwendig geworden, weil die Gewaltbereitschaft vermummter Gruppen bei Demonstrationen in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Dabei sind hohe Kosten sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden entstanden: Geld, für das die Steuerzahler, also wir alle, aufkommen müssen; menschliches Leid und körperliche Schmerzen, für die der Staat und auch wir Parlamentarier Mitverantwortung tragen.

Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Österreich ist ein wertvolles gesellschaftliches Gut. Dieses Gut gilt es verantwortungsvoll zu schützen und für alle Menschen in diesem Land zu bewahren. Als überzeugtem Demokraten und Menschenrechts-Aktivisten ist es mir ein großes persönliches Anliegen, die Versammlungsfreiheit zu erhalten und für alle Menschen die Möglichkeit zu schaffen, ohne Angst vor gewalttätigen Ausschreitungen von ihrem demokratischen Recht auf Demonstrationsfreiheit Gebrauch zu machen.

Beim Hearing im Innenausschuss am 3. Juli sind alle Experten, die beruflich mit Demonstrationen zu tun haben, für ein Vermummungsverbot eingetreten, weil die Gewaltbereitschaft eher von Vermummten ausgeht. (Abg. Parfuss: Es stimmt ja nicht!) Trotzdem wurde bei dieser Novelle besonders auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geachtet, Frau Kollegin. Gelindere Mittel statt Festnahme sind verankert, wenn man damit den gleichen Zweck erreichen kann.

Ein neues Opportunitätsprinzip wurde geschaffen. Auch im Bereich der Strafen hat man das Augenmaß bewahrt. Diese Gesetzesänderung wird aber dennoch ihrem Ziel gerecht werden, gegen gewaltbereite Demonstranten präventiv zu wirken und die friedlichen Demonstranten, aber auch unsere Exekutive entsprechend zu schützen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

14.27

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich zitiere:


Nationalrat, XXI.GP
Stenographisches Protokoll
109. Sitzung / Seite 107

42 Demonstranten wurden nach Auflösung der Opernballdemonstration von der Polizei festgenommen. Der harte Kern der Vermummten griff mit Steinen, Farbbeuteln, Flaschen und Latten die Beamten an. Mit selbstgebastelten Metallkrallen, die Chaoten mit Steinschleudern auf die Uniformierten abfeuerten, und brennenden Müllcontainern wollten sie die Auflösung der Opernballdemo verhindern. – Zitatende.

Das stammt aus einem Bericht aus dem Februar des vergangenen Jahres, meine Damen und Herren, und er schildert die Realität auf unseren Straßen. Beschwichtigungsversuche von Ihnen von der SPÖ in Bezug auf die heute zu ändernden Gesetzesmaterien sind deshalb vollkommen fehl am Platz!

Meine Damen und Herren! Dass die Grünen heute an dieser Debatte nicht teilnehmen, wundert mich nicht, weil im Rahmen dieser Demonstrationen immer wieder grüne Nationalräte zu finden sind: Petrovic, Öllinger und wie sie alle heißen. Aber dass sich auch die SPÖ weigert, hier diese notwendigen Maßnahmen zum Schutze der Beamten und zum Schutze der Öffentlichkeit zu setzen, wundert mich schon, meine Damen und Herren!

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben deutlich gezeigt, dass Personen, welche die Feststellung ihrer Identität durch Vermummung erschwert haben, in besonderem Ausmaß durch Gewalttätigkeiten bei Demonstrationen aufgefallen sind. Dadurch wurde die Notwendigkeit der Einführung eines Vermummungsverbotes deutlich gemacht. Durch die Teilnahme von Vermummten an Versammlungen haben diese Personen das verfassungsrechtlich gewährleistete Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eklatant missbraucht. Das sollte auch Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, in Ihrer Argumentation einmal berücksichtigen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist nicht so – wie von Ihnen behauptet wurde –, dass nunmehr jeder Vermummte a priori als Straffälliger gilt. Auch nach der neu einzuführenden Gesetzeslage hat die Exekutive nach wie vor die Möglichkeit, die Auflösung einer Versammlung vorzunehmen und damit das gelindere Mittel einzusetzen sowie, wenn die Vermeidung einer Eskalation möglich ist, auch schrittweise vorzugehen. Aber die Experten haben im Hearing eindeutig klargelegt, dass sie eine prinzipielle gesetzliche Regelung für das Vermummungsverbot brauchen, weil es während der Versammlung auf Grund des Tumults, der dort herrscht, völlig unmöglich ist, eine rechtliche Lage herzustellen.

Meine Damen und Herren! Wir haben also mit dem heute zu beschließenden Antrag eine klare Regelung, die hinkünftig sicherstellt, dass auch das Demonstrationsrecht in unserer Republik wieder friedlich genutzt werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.30

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Egghart. – Bitte.

14.31

Abgeordneter Robert Egghart (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Herr Bundesminister! Über das Vermummungsverbot ist heute schon sehr viel gesprochen worden, vor allem sehr viel Emotionelles. Ich möchte noch ein bisschen auf die internationale Bühne schauen, um festzustellen, wo es vergleichbare Strafen und vergleichbare Vorgänge gibt.

Wenn wir zum Beispiel nach Deutschland schauen, sehen wir, dass es dort ähnlich ist. Wenn bei Demonstrationen Schusswaffen oder ähnliche Dinge im Zusammenhang mit Vermummung mitgeführt werden, werden auch dort Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und Geldstrafen verhängt. Dieses Vermummungsverbot wurde schon vor einigen Jahren beschlossen.

Eine ähnliche Regelung gibt es in Dänemark, diese wurde unter einer sozialdemokratischen Regierung eingeführt. Auch dort gibt es, wenn Vermummung und Bewaffnung zusammen vorkommen, Strafen von bis zu sechs Monaten beziehungsweise im erschwerten Fall von einem Jahr.


Nationalrat, XXI.GP
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109. Sitzung / Seite 108

Ähnliches gibt es aus Italien zu berichten. Dort wird das Vermummungsverbot bereits am längsten vollzogen. Strafen werden dort in Höhe von 154 € bis zu 413 € im Wiederholungsfalle angesetzt. Wir sehen also, wir sind in Europa sicherlich kein Einzelfall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um das weiter zu versachlichen, möchte ich die Berichte erwähnen, die im Ausschuss von diversen Beamten erstattet wurden. Dort waren es vor allem Leute aus der Praxis, dort war es unter anderen Major Albrecht von der WEGA Wien, der genau definiert hat, woher die großen Gefahren kommen: Sie kommen insbesondere aus dem Black Block, gerade Vermummte neigen vornehmlich zu Straftaten. Er hat sich dafür eingesetzt – und das hat auch der Herr Bundesminister bestätigt –, dass man weitere Vorkontrollen machen wird, um wesentlich besser auf die Angriffe, die dort erfolgen könnten, eingehen zu können.

Ähnliches ist von Seiten des Polizeipräsidenten Hillebrand aus Deutschland gekommen. Er hat deutlich erklärt, wie erfolgreich man in Deutschland mit dem Vermummungsverbot umgeht. Gerade unter dem Schutz der Anonymität werden dort Straftaten begangen.

Ähnliches wurde auch vom Kommandanten der WEGA Wien gesagt: Von Vermummten gehen extreme Gefahren aus, auch die Versammlungsteilnehmer, die friedlich teilnehmen, werden dadurch in ihrer Versammlungsfreiheit berührt. – Es ist ganz deutlich herausgekommen, dass man auch zum Schutz der friedlichen Demonstranten das Vermummungsverbot einführen muss. Besonders den Ermessensspielraum eng gefasst wissen wollte der Sicherheitsdirektor von Oberösterreich, weil er findet, dass der Gesetzgeber dafür zuständig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Kiss, Dr. Partik-Pablé und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1245 der Beilagen) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Kollegen (680/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für innere Angelegenheiten (1245 der Beilagen) über den Antrag der Abgeordneten Dr. Khol, Ing. Westenthaler und Kollegen (680/A) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird, wird wie folgt geändert:

1. Nach Z 4 wird folgende Z 4a eingefügt:

"4a. § 20 lautet wie folgt:

,§ 20. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, ausgenommen des § 19a, ist der Bundesminister für Inneres betraut; mit der Vollziehung des § 19a ist der Bundesminister für Justiz betraut.‘"

2. In Z 5 wird die Wortfolge "Die §§ 9, 9a und 19" durch die Wortfolge "Die §§ 9, 9a, 19 und 19a" ersetzt.

*****

Ich ersuche Sie, dieser Gesetzesvorlage die Zustimmung zu geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.35


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109. Sitzung / Seite 109

Präsident Dr. Werner Fasslabend:
Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist genügend unterstützt, steht in ausreichendem sachlichem Zusammenhang und damit auch mit zur weiteren Verhandlung beziehungsweise in weiterer Folge zur Abstimmung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl. – Bitte.

14.36

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Über das Vermummungsverbot ist schon ziemlich alles gesagt worden. Daher befasse ich mich mit dem Tagesordnungspunkt 5.

Meine Damen und Herren! Dass die Grünen nicht gerade die Freunde der Exekutive sind, ist allseits bekannt. Das dokumentieren sie auch heute wieder, indem bei dieser Debatte kein Einziger der grünen Abgeordneten anwesend ist. (Abg. Schwarzenberger: Sie haben es vorgezogen, die Geschäftsordnung zu lernen! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. ) Einen weiteren Beweis für diese Tatsache liefern sie heute mit einem Entschließungsantrag. Sie fordern nämlich in einem Entschließungsantrag Folgendes:

"Die Bediensteten der Wachkörper sollen gut sichtbare Namensschilder oder zumindest Dienstnummern tragen."

Meine Damen und Herren! Das sind die Vorstellungen der Grünen: Auf der einen Seite vermummte, anonyme, gewaltbereite Demonstranten und auf der anderen Seite Exekutivbedienstete mit riesengroßen Namensschildern oder Dienstnummern, vielleicht sogar noch mit der privaten Wohnanschrift oder mit der privaten Telefonnummer, damit diese Exekutivbediensteten auch noch privat belästigt werden können.

Meine Damen und Herren von den Grünen! Als Exekutivbeamter bitte ich Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen. Es gibt eine gültige Richtlinienverordnung für das Einschreiten der Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes. Das heißt, wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, wird dieser Person eine Visitenkarte mit der Dienstnummer, mit der Telefonnummer der Dienststelle und mit der Bezeichnung der Dienststelle ausgefolgt. Selbstverständlich wird diesen Beschwerden nachgegangen, und sollte sich herausstellen, dass sich das Exekutivorgan unkorrekt benommen hat, wird es auch disziplinär zur Verantwortung gezogen werden. Wir von der Sicherheitsexekutive finden mit der derzeit geltenden Regelung voll und ganz das Auslangen.

Meine Damen und Herren! Abschließend möchte ich zum Vermummungsverbot aus der Sicht der Sicherheitsexekutive eines sagen: Auch in Zukunft wird niemand daran gehindert sein, sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit und sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuüben. Für gewaltbereite, vermummte Chaoten aber muss und wird es heißen: Maske ab! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.38

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

14.38

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es ist bemerkenswert, wie Gewaltbekämpfung bei der SPÖ gesehen wird. Bei Fußballspielen zum Beispiel verlangt man strengste Vorkehrungen. Herr Rapid-Präsident Edlinger ist momentan nicht da. (Abg. Edlinger  – aus der letzten Sitzreihe –: O ja!)  – Entschuldigung; jawohl, er ist hier!

Videoüberwachungen werden vorgenommen, keine Gegenstände dürfen mitgenommen werden, Platzverbote werden ausgesprochen, strengste Kontrollen werden durchgeführt, und es gibt sehr hohe Strafen für Veranstalter, wenn es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. – So weit, so gut. Wir sind durchaus dafür, dass es dieses Korsett gibt. Es ist vor allem gegen die


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109. Sitzung / Seite 110

rechte Szene gerichtet, Herr Präsident Edlinger, das wissen Sie als Rapid-Präsident ganz genau.

Aber was passiert bei der SPÖ, wenn es um die linke Szene geht? Was passiert bei linken Demonstrationen, in denen Gewaltbereite vermummt auftreten? (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )  – Da ist Schweigen oder "besser" noch: Die werden in Schutz genommen, meine Damen und Herren. Aber diese Form von Einäugigkeit, diese Blindheit auf dem linken Auge kann ich bei Ihnen nicht akzeptieren, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir in Salzburg sind sehr froh darüber, dass dieses Vermummungsverbot heute beschlossen wird. Das World Economic Forum kommt zu seinem Gipfeltreffen im Herbst wieder nach Salzburg. Ich habe mich letztes Jahr persönlich davon überzeugen können, was bei diesen Vermummten und Maskierten wirklich vorgeht: martialische Trommelschläge, Kampfgegenstände, Speere, ein Aggressionspotential – noch dazu gegenüber Personen, nämlich der Exekutive, deren Aufgabe es ist, dass eine Demonstration friedlich ablaufen soll. (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Was war das Ergebnis? – Schläge, Pflastersteine, Verletzungen, auf dem Boden liegende Personen: Das ist das Szenario der Vermummten, meine Damen und Herren! Wir sind froh über dieses Gesetz, denn es trägt wesentlich zur Deeskalation bei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte. (Abg. Mag. Schweitzer: Da schau her! Was hast du zu sagen? – Abg. Parnigoni  – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das wirst du schon hören, Karl!)

14.41

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte für die Sozialdemokratie festhalten, dass wir gegen Gewalt sind und dass wir auch Gewalt in keiner Weise unterstützen. (Abg. Mag. Mainoni: Aber linke Gewalt ...!) Wer Gewalt ausübt, hat mit einer Bestrafung zu rechnen und hat auch von Gerichten verfolgt zu werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Demonstrationen – das wissen wir alle – werden oftmals von Menschen, Vermummten, bestimmten Elementen missbraucht. Man kann daher in der Debatte nicht alle Demonstrationen generell sozusagen als Gewaltaktionen darstellen. Wir nehmen auch niemanden in Schutz, der sich gewalttätig verhält. Das steht außer Zweifel.

Ich halte weiters fest: Es gibt ein Vermummungsverbot in nicht mehr als drei europäischen Staaten. Daher ist die Frage, wie notwendig das ist, allein schon an dieser Darstellung zu relativieren. Weiters haben sich alle Experten im Hearing ganz klar kritisch darüber geäußert, ein Vermummungsverbot durchsetzen zu können. Das wurde von allen als problematisch dargestellt. (Abg. Mag. Mainoni: Vollkommen falsch!)

Ein weiterer Punkt: Es haben vor allem die Experten aus Deutschland, nämlich jener aus Hamburg, sehr deutlich gesagt (Abg. Miedl: Das ist aber kein Polizist gewesen!), dass es besser wäre, sich auf Konfliktmanagement zu stützen. Sie haben damit in Hamburg hervorragende Erfahrungen gemacht: keine Gewaltakte mehr bei Demonstrationen, weil das durch Konfliktmanagement-Mechanismen im Vorfeld abgewehrt werden konnte.

Außerdem haben die Verfassungsrechtler im Hearing klar und deutlich rechtliche, verfassungsrechtliche Bedenken dargestellt, vor allem was § 9 Abs. 1 Z 2 betrifft (Abg. Murauer: Nur die SPÖ-Nahen, das muss man unterscheiden!), und sie haben die Verhältnismäßigkeit der Delikte mit der Strafe, mit dem Strafausmaß dargestellt. (Abg. Murauer: Nicht alle, nur die SPÖ-Nahen!) Das ist mit der Vermummung nicht gegeben.

Ich halte fest: Die Sozialdemokratie ist auch für ein Vermummungsverbot, allerdings in einer anderen Art und Weise. Wir sind für Maßnahmen, die flexibel eingesetzt werden können. (Ruf bei


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der ÖVP: Was heißt das?) Wir sind für Maßnahmen, die auf alle Fälle deeskalierend wirken. Wir wollen vor allem der Exekutive, die bis jetzt wirklich Hunderte von Demonstrationen hervorragend "gehandled" hat, danken. Die Kolleginnen und Kollegen haben eine tolle Arbeit vollbracht, und den Tausenden Polizistinnen und Polizisten ist auch zu danken. (Beifall bei der SPÖ.) Ich denke daher, dass sie in der Lage sind, einzuschätzen, wann ein Vermummungsverbot notwendig ist und wann nicht.

Deshalb bedauere ich es, dass wir zu keinem Gespräch über eine gemeinsame Lösung kommen konnten. Ich habe bei der FPÖ eine klare Ablehnung im Ausschuss erlebt. (Abg. Ing. Westenthaler: Nein, wir haben zugestimmt!) Kollege Kiss hat irgendwie gemeint: Na ja, die Zeit ist zu knapp! – Ich nehme das als ein kleines positives Zeichen zur Kenntnis: Er hätte vielleicht gewollt, es ging eben nicht. Was Sie heute vorgelegt haben, war der kleinste gemeinsame Nenner zwischen den Koalitionsparteien – und das ist es bedauerlicherweise!

Herr Bundesminister! Dass Sie sich da nicht einmischen konnten und dass Sie da keine Lösung herbeigeführt haben, bedauere ich sehr. Aber Sie haben eben eine sehr große Affinität zur FPÖ – das haben wir heute in der Debatte bemerkt –, und das ist bedauerlich. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird, in 1245 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Kiss, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in 1245 der Beilagen samt Titel und Eingang in der Fassung des Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Kiss, Dr. Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den entsprechenden Gesetzesantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist neuerlich die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1246 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1247 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle fest, der Antrag ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angelegenheiten, seinen Bericht 1248 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

6. Punkt

Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend die Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen (Bundesministerien) seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen (Gendarmerieposten, Bezirksgerichte, Postämter, Nahverkehrseinrichtungen, Finanzämter, Schulen, Bundessozialämter, ...) im ländlichen Raum (1220 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen unmittelbar in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Ich erteile es ihm.

14.48

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon einigermaßen bezeichnend, dass der Herr Innenminister jetzt die Flucht ergreift und dass sich zu diesem wichtigen Tagesordnungspunkt, zu dem an sich die Minister für Inneres, für Verkehr und für Justiz zuständig sind, kein Einziger der Herrschaften auf der Regierungsbank befindet. (Ruf bei den Freiheitlichen: Reichhold kommt!) Das ist schon einigermaßen bedenklich. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was hat denn die ÖVP, was hat denn die FPÖ im letzten Jahr in den Gemeinden, in den Dörfern, in den ländlichen Regionen angerichtet, was die Infrastruktur betrifft, was die Sicherheit betrifft, was die Serviceeinrichtungen auf dem Land betrifft? Wie schaut denn das Resümee aus? – Bei der Post haben Sie ein gigantisches Chaos angerichtet, bei der Gendarmerie betreiben Sie unverblümt Postenschacher, und bei den Gerichten sind Sie im Begriff, einen glatten Verfassungsbruch zu begehen. Das ist eine wahrlich "großartige" Bilanz! (Beifall bei der SPÖ.)

Schauen wir uns einmal die Post an! Die Universaldienstverordnung hat Frau Forstinger erlassen. Meine Damen und Herren, Sie werden sich noch dunkel an Frau Forstinger erinnern, an dieses "freiheitliche Urgestein" mit "politischer Erfahrung, wirtschaftlicher Kompetenz und Teamfähigkeit", wie die Frau Vizekanzlerin gemeint hat. – Die Wahrheit ist, das war ein Höhepunkt in einer Serie von unqualifiziertem Personal bei der FPÖ! Das ist die Wahrheit! (Beifall bei der SPÖ.)

Nach einigen Monaten ist die Nachfrage der Privatwirtschaft nach Frau Forstinger derart erdrückend geworden, dass Frau Forstinger in die Privatwirtschaft abgewandert ist. – Die Wahrheit aber ist, meine Damen und Herren, dass Forstinger eine Grundausbildung irgendwo im Ausland absolviert und dass sie ein Ministergehalt auf Steuerzahlerkosten bezieht. Auch das ist eine wahrlich "großartige" Bilanz! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Was die Post betrifft, möchte ich noch Folgendes sagen: Sie schließen rentable Postämter. Sie haben Ihre Zusagen gebrochen, was den Ersatz betrifft. Es ist schon richtig, was die "Kleine Zeitung" am 18. Dezember 2001 geschrieben hat: Das Ziel ist es, "bis 2004 rund 6 000 Mitarbeiter loszuwerden".

Sie, meine Damen und Herren von der FPÖ, drängen die Menschen in die Frühpension und rufen zugleich nach dem Staatsanwalt. Das ist keine Verwaltungsreform, das ist eine Vernichtung der ländlichen Strukturen und eine sozialpolitische Schändung älterer Arbeitnehmer. (Beifall bei der SPÖ.)

Was waren die Kriterien für die Schließungen von Gendarmerieposten? Waren es Auslastungskennzahlen? – Nein, es war Parteipräferenz! Ein Beispiel dafür ist Übelbach in der Steiermark.


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Waren es Wirtschaftlichkeitskriterien? – Nein, es waren parteipolitische Kriterien wie etwa in Kaltenbach in Tirol.

Es ist schon interessant, dass der steirische FPÖ-Klubobmann, Franz Lafer, sagt, das seien "Wildwest-Methoden", der Innenminister sei ein "Reserverambo" und er sei reif für die Ablöse. Diese Stellungnahmen eines wichtigen FPÖ-Politikers zeichnet ganz besonders aus, dass er im Zivilberuf Gendarm ist.

Tollpatschig und entsprechend entwaffnend ist Kollege Trinkl, wenn er meint, Sinabelkirchen müsse erst einmal einen schwarzen Bürgermeister haben, dann sei das mit dem Gendarmerieposten kein Problem mehr. – Trinkl bestätigte, das damals gesagt zu haben.

Meine Damen und Herren! Werfen wir noch einen Blick auf die Bezirksgerichte! Was sagt Anton Knerzl, freiheitlicher Abgeordneter hier im Haus, dazu? – Die Gerichtsschließungen in dieser Form seien eine Katastrophe und das Schlechteste, was man für den Bezirk machen konnte. (Abg. Mag. Hartinger: Herr Kollege Kräuter! Was haben Sie 1995 gesagt? Erinnern Sie sich?)  – Frau Kollegin Hartinger! Die SPÖ war immer für eine maßvolle Reform. (Abg. Mag. Hartinger: Ihr Gedächtnis ist sehr kurz!)  – Wir haben immer gesagt, dort, wo es Kleinstbezirksgerichte gibt oder die Entfernung gering ist, ist eine Zusammenlegung sinnvoll. Der Kahlschlag, den Sie durchführen, Frau Kollegin Hartinger, ist jedoch nicht sinnvoll. (Beifall bei der SPÖ.)

Am besten ist aber der gerade abwesende Klubobmann Khol! Er war ursprünglich dagegen, Gerichte zusammenzulegen. Im Frühjahr 1996 war er plötzlich dafür. – Hier ist die Unterschrift, meine Damen und Herren! (Der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe.) Ein bisschen später war er wieder dagegen, und jetzt ist er wieder dafür. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Das ist ein Schleuderkurs, von dem der Bevölkerung auf dem Land entsprechend schwindlig wird.

Es blieb jedoch dem Justizminister vorbehalten, einen glatten Verfassungsbruch zu begehen. Ein Gutachten von Professor Mayer besagt, wenn die Vorgangsweise gewählt wird, die Zusammenlegung von Bezirksgerichtssprengeln in Form eines einfachen Bundesgesetzes zu beschließen, dann verlasse man damit die Linie, Landeskompetenzen ernst zu nehmen. Nicht nur Professor Mayer sagt das, sondern auch das Institut für Föderalismus, das ja nicht gerade der Hort der Sozialdemokratie ist. Meine Damen und Herren von der ÖVP! Trotzdem wird auch von diesem Institut klar gesagt, dass dies ein Verstoß gegen das bundesstaatliche Rücksichtnahmegebot sei.

Zuletzt möchte ich noch Folgendes festhalten: Dass der Öffentlichkeit zugemutet wurde, dass ausgerechnet Reinhart Gaugg bei diesem "kleinen Untersuchungsausschuss", der auch Postenschacher untersucht, den Vorsitz geführt hat, das spricht Bände über die Kontrollmoral dieser Bundesregierung. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Hartinger. )

Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hartinger! Wenn die ÖVP jetzt flöte- und gitarrespielend und liedersingend durchs Land zieht und glaubt, dass die ländliche Bevölkerung begeistert applaudiert, wenn Schüssel, Gehrer und Molterer musizieren, dann ist das ein kolossaler Irrtum. Klubobmann Khol hat am Vormittag gesagt, wer den Bürger nicht ernst nimmt, der wird nicht gewählt. – Das wäre vielleicht ein Vorschlag für einen Liedertext. Die Melodie dazu können Sie gerne selbst komponieren, aber ich sage Ihnen Folgendes: Den Schlussakkord für dieses Lied wird der Wähler anstimmen, und dabei wird Ihnen Hören und Sehen vergehen! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

14.54

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Trinkl. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Eine richtungsweisende Rede auf den ...!)

14.54

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Kräuter! Wir diskutieren heute den von Ihnen verlangten Bericht des Ständigen Unter


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ausschusses betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen im ländlichen Raum. Das Ergebnis ist leicht zusammengefasst: Der Bericht stellt eindeutig fest, dass diese Bundesregierung das Thema der Verwaltungsreform im ländlichen Raum sehr ernst nimmt. Diese Bundesregierung schafft moderne, leistungsfähige und kundenfreundliche Verwaltungseinheiten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. )

Herr Kollege Gaßner! Sie aber sprechen von der Gefährdung des ländlichen Raumes. Ich frage Sie jetzt aber, wo Ihr Herz für den ländlichen Raum war, als wir hier im Hohen Haus den Finanzausgleich verhandelt und Sie mit Bestemmhaltung die Privilegien der roten Stadt Wien verteidigt haben. (Abg. Edlinger: Gibt es keine!) Wo ist Ihr Herz für den ländlichen Raum, wenn es darum geht, die Finanzmittel für die Bauern sicherzustellen? Und wo war schließlich Ihr Herz für den ländlichen Raum, als die sozialistischen Innenminister in den Jahren 1990 bis 2000 191 Gendarmerieposten ersatzlos wegrationalisiert haben? Wo war da Ihr Herz für den ländlichen Raum, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ? (Beifall bei der ÖVP.  – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. )

Ich möchte auf einige Aspekte näher eingehen. Erstens: Die Post ist seit 1996 ein privatisiertes Unternehmen. Ich hoffe, dass sich die Sozialdemokraten daran noch erinnern können. Die sozialdemokratischen Minister haben es nie zu Stande gebracht, eine Universaldienstverordnung zu erlassen. – Das ist Anfang dieses Jahres passiert, und die Verantwortlichen der Post sind sofort darangegangen, ein leistungsfähiges Unternehmen zu schaffen.

All das, was Herr Kollege Kräuter hier behauptet hat, findet in Wirklichkeit nicht statt. Er hat gesagt, bei der Post habe es ein Chaos gegeben. – Das stimmt nicht. Ich habe heute mit einem Mitglied der Kontrollkommission gesprochen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner. ) 303 Beschwerden wurden von Bürgermeistern eingereicht. 151 dieser Einreichungen wurden durch die Schaffung von Postdienststellen einvernehmlich erledigt. Der Rest der eingereichten Beschwerden hat sich ebenfalls erledigt, weil auch von der Bevölkerung eingesehen wurde, dass wirtschaftlich nicht vertretbare Einheiten geschlossen werden oder dass Relikte aus der Vergangenheit einfach aufgegeben werden.

Wer kann mir erklären, warum es notwendig ist, dass in Aumühl., einen Kilometer von Kindberg entfernt, ein eigenes Postamt existiert? – Jeder dritte Steirer wird diesen Ort gar nicht kennen! (Zwischenruf der Abg. Silhavy. ) Oder wie erklären Sie, Frau Kollegin Silhavy, dass in der Stadt Kapfenberg drei Postämter existieren müssen? – So groß ist auch die Stadt Kapfenberg nicht. Man kann ruhig einmal um die Ecke gehen, um das nächste Postamt zu finden.

Zweitens, zur Gendarmerie: Sie sprechen von Personaleinsparungen in großem Maße. – Das Gegenteil ist der Fall! Kein einziger Dienstposten wurde zwischen 2000 und 2001 abgebaut, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPÖ! Sie sprechen vom Umfärben. Um färben kann man nur etwas, das bereits gefärbt ist. Sie haben es hier oft gehört, und es gibt unzählige Aufzeichnungen darüber, dass es im Innenministerium und in der Gendarmerie keinen einzigen Dienstposten gibt, der nicht rot besetzt ist. (Abg. Gaál: Stimmt nicht!)  – Das wissen Sie ganz genau!

Sie sprechen von politisch motivierten Schließungen. (Zwischenruf des Abg. Edler.  – Unruhe im Saal.  – Präsident Dr. Fasslabend gibt das Glockenzeichen.) Wenn Sie im Unterausschuss so laut und so vorlaut gewesen wären wie heute hier, dann hätten Sie Ihre Fragen stellen können. – Sie haben die Fragen nicht gestellt, im Gegenteil: Herr Bundesminister Strasser hat Ihnen eindeutig darlegen können, dass alle Schließungen objektiv nachvollziehbar waren und dass alle Schließungen und Zusammenlegungen erklärt werden können.

Herr Kollege Kräuter! Sie zitieren mich immer wieder bezüglich meiner Aussage über den Gendarmerieposten in Sinabelkirchen. Dieses Zitat bezog sich auf eine Äußerung und den schlechten Umgangston, den ein sozialistischer Bürgermeister mit einem Innenminister dieser Republik gepflogen hat, und hat nichts mit der Schließung an sich zu tun.


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Genau das Gleiche könnte ich Ihnen auch über die Bezirksgerichte erzählen. Herr Kräuter hat in der letzten Legislaturperiode, als er für massive Schließungen der Bezirksgerichte eingetreten ist, hier erklärt, es sei ein Schaden für die Bevölkerung, wenn man an überholten Strukturen festhalte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute ist das alles anders, denn heute gönnt er dieser Bundesregierung nicht, dass sie erfolgreich diesen Weg weitergeht und dass sie zeigt, dass sie im Stande ist, Lösungen anzubieten.

Ich darf Ihnen Folgendes sagen, Herr Kollege Kräuter: Die Antwort auf Ihr Vorgehen hat Ihnen Herr Ruthardt am 27. Juni dieses Jahres in der "Kronen Zeitung" gegeben. Er hat einen Artikel mit dem Titel "Genossen für die Fisch" geschrieben. Dort hat er auch den "Obmann der Arbeiter-Fischerei-Vereine-Steiermark", den "ständig frisch lackierten SP-Nationalratsabgeordneten Günther Kräuter". erwähnt. – Sie haben sich wahrscheinlich auch mit dem, was Sie heute hier behauptet haben, wieder neu lackiert.

Ich darf Ihnen versichern, der ländliche Raum ist in den Händen dieser Bundesregierung in sicheren Händen, und er bedarf Ihrer Unterstützung auch in Zukunft nicht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.

15.00

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Vielleicht ist die Aufgeregtheit des Herrn Kollegen Trinkl dadurch zu erklären, dass in dem Bericht dieses Unterausschusses nicht viel drinnen steht und dass das Zitat, das Sie bestätigt haben, Herr Kollege Trinkl, schon gelautet hat, Sinabelkirchen müsse erst einen schwarzen Bürgermeister haben, dann sei das mit dem Gendarmerieposten kein Problem. (Abg. Dr. Trinkl: Nein, nein! Es war nichts! Wo kein Skandal ist, ist auch keiner zu finden!) – Sie haben das Zitat bestätigt. (Abg. Dr. Trinkl: Nein! Sie waren dabei!)

Kehren wir zum Thema zurück: Österreich besteht bekanntermaßen nicht nur aus Ballungszentren. In Österreich gibt es durchaus auch Regionen, die nicht so bevorzugt sind, was beispielsweise die Infrastruktur oder den Wirtschaftsstandort betrifft. Gerade solche Regionen gehören unterstützt, gefördert und betreut. Das ist aber jetzt gerade nicht der Fall, denn die Lebenssituation der Österreicherinnen und Österreicher im ländlichen Raum, in unseren ländlichen Regionen hat sich seit dem Antritt dieser Bundesregierung sehr wohl eindeutig verschlechtert, meine Damen und Herren! (Präsident Dr. Fischer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Meiner Ansicht nach ist es ziemlich überheblich von Ihnen, zu behaupten, dass Ihre so genannte Verwaltungsreform gerade für diese Bevölkerungsschichten Verbesserungen bringen soll. Das Gegenteil ist der Fall: Sie reden das eine und tun das andere. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Ihre Politik – das haben wir auch schon herausgefunden – opfert in Wahrheit die Chancengleichheit zwischen Land und Stadt zu Gunsten privater Gewinninteressen. – Das haben Sie mehrmals bewiesen. Wir haben auch nichts gegen eine Verwaltungsreform, aber wenn das Diktat des Nulldefizits nur auf Kosten der Lebensqualität geht, dann ist diese Vorgangsweise natürlich abzulehnen. Sie reden das eine und tun das andere. (Beifall bei der SPÖ . – Abg. Mag. Kukacka: Bla, bla, bla!)

Diesbezüglich ist Herr Innenminister Strasser, der leider schon gegangen ist, Spezialist. Er hat nämlich monatelang versichert, dass kein einziger Gendarmerieposten geschlossen wird, obwohl er die Konzepte schon in der Schublade liegen hatte. In meinem Bundesland Niederösterreich wurden seither 28 Gendarmerieposten geschlossen, zehn steht das noch bevor, und drei weitere Polizeiwachzimmer im Bereich St. Pölten stehen unmittelbar vor der Schließung. Da hat auch eine Petition nichts genützt.


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Ich möchte Ihnen die Zahlen ein wenig näher bringen. Es geht wirklich um fast 11 000 Menschen, die dort leben. Es geht um Pottenbrunn, St. Georgen und Wagram – insgesamt 10 966 St. Pöltnerinnen und St. Pöltner sind betroffen –, und Herr Bundesminister Strasser hat im Ausschuss einfach gesagt, man habe da den Vorschlag bekommen, dass diese Polizeiwachzimmer zugesperrt werden, und damit ist die Sache gelaufen.

Ich denke, dass diese Vorgangsweise erstens das Sicherheitsgefühl der Einwohner nicht gerade hebt und dass zweitens auch die Glaubwürdigkeit des Herrn Innenministers ziemlich auf dem Spiel steht.

Es wurden heute die Dienstpostenpläne angesprochen, und es wurde behauptet, dass sich da seit dem Jahr 2000 nichts verändert hätte. – Allein im Bereich St. Pölten gibt es zwölf Dienstposten weniger und somit zwölf Menschen weniger, die dort arbeiten! Die Beamtinnen und die Beamten arbeiten am Limit und sogar über dem Limit . Wird das einmal kritisiert, werden flugs die zuständigen Spitzenbeamten entfernt.

Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, dass in ganz Niederösterreich mehr als 400 Planposten bei der Polizei und der Gendarmerie unbesetzt sind. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung ist nicht nur in St. Pölten, sondern in ganz Niederösterreich und in ganz Österreich wirklich nicht mehr sehr hoch, und das Vertrauen in diese Regierung auch nicht. (Abg. Dr. Trinkl: Das wünschen Sie sich!)

Meine Damen und Herren von der ÖVP und den Freiheitlichen! Kurz noch zum "grandiosen" Chaos der Österreichischen Post AG, für das Sie auch mitverantwortlich sind: Sie können sich der Verantwortung nicht entziehen. Allein in Niederösterreich sind über 200 Postämter geschlossen worden, und Frau Ex-Bundesministerin Forstinger hat das Ihre dazu beigetragen. Ihre "Beratungstätigkeiten" haben sicherlich nicht gefruchtet, denn sie hat seinerzeit gesagt, es darf kein Postamt geschlossen werden, wenn die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister damit nicht einverstanden sind. – Ich kenne keinen einzigen und keine einzige, die mit der Schließung ihrer Postämter einverstanden waren, bevor sie zugesperrt wurden. Keiner war einverstanden! (Abg. Wattaul: Keine Ahnung!) Sie reden wieder einmal das eine und tun das andere.

Zu den Bezirksgerichten: Kollege Kräuter hat schon angekündigt, dass ein Verfassungsbruch zu befürchten ist und dass wir gespannt darauf warten können, was uns noch bevorsteht.

Ganz zum Abschluss möchte ich Ihnen Folgendes in Erinnerung rufen: Ich sitze im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen, und es sind unzählige Petitionen und Initiativen eingegangen, die genau diese Bereiche betreffen. Zigtausend Unterschriften sind gesammelt worden, die Sie überhaupt nicht ernst nehmen. Da muss ich auch den Menschen sagen: Die Bundesregierung redet das eine und tut das andere! (Beifall bei der SPÖ.)

15.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hartinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

15.05

Abgeordnete Mag. Beate Hartinger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser! (Abg. Dr. Kräuter: Wer hat das gesagt? Wissen Sie das?) Dass wir der Regierung aber vertrauen können, beweist wieder einmal das Ergebnis dieses Rechnungshofausschusses. (Abg. Dr. Kräuter: Dass Sie Lenin zitieren, ist schon sehr interessant!) So gesehen bin ich Ihnen wirklich dankbar für den Vorschlag der Prüfung, Herr Kollege Kräuter.

Die Reformen in den Bereichen Bezirksgerichte, Postämter und Gendarmerieposten wurden unter dem Aspekt der Effizienz- und Effektivitätssteigerung umgesetzt, und nicht aus Kosteneinsparungsgründen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Veraltete Strukturen wurden bereinigt und durch moderne Strukturen ersetzt. Personal wurde nicht abgebaut  – auch das ist ein Faktum. Den Kollegen, die nicht im Ausschuss waren, muss


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ich mitteilen, dass das Interesse der Opposition bei der Befragung der einzelnen Experten und Minister dürftig war. Die exakten und ausführlichen Erklärungen wurden nicht gehört und akzeptiert, sondern es wurde diesen nur mit Polemik begegnet. Ich muss aber sagen, dass ich von Herrn Kollegem Kräuter ohnehin nichts anderes erwarte.

Ich möchte zur Erklärung der Effizienz der Reformen das Beispiel der Bezirksgerichte heranziehen. Meine Damen und Herren! Die heutige Gerichtsstruktur geht auf das Jahr 1848 zurück. Damalige Sprengelgrenzen orientierten sich an den Grundherrschaften, wodurch die Sprengel sehr heterogen waren. Die unterschiedliche Sprengelgröße auf Grund damaliger Machtverhältnisse bewirkt große Unterschiede beim Geschäftsanfall und bei personellen Dotierungen der einzelnen Gerichte.

Das kleinste der 192 Bezirksgerichte ist beispielsweise für zirka 4 800 Einwohner zuständig, das größte für zirka 350 000. Im Durchschnitt fallen etwa 1 300 so genannte Richtersachen je Bezirksgericht und Jahr an, bei 85 Bezirksgerichten allerdings pro Woche weniger als ein Zivilurteil. Die Konsequenz daraus ist Inhomogenität und eine Zersplitterung in Kleinstgerichte, die weder für die Bevölkerung noch für die Mitarbeiter sinnvoll ist.

Um Qualität zu leisten, braucht man einfach eine gewisse Frequenz. Diese Qualität ist mit dieser Reform wirklich gewährleistet. – Dafür möchte ich mich vor allem auch bei unserem Justizminister bedanken. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Der liebe Herr Kollege Kräuter hat bereits 1995 etwas Interessantes gesagt. Damals war noch "sein" Minister tätig, und der hat auch gemeint (Abg. Dr. Kräuter: Nicht einmal das stimmt!), dass es notwendig sei, etwas mehr Frequenz für die Gerichte ... (Widerspruch bei der SPÖ.  – Abg. Dr. Kräuter: Das war kein SPÖ-Minister!)  – Hören Sie zu, Herr Kollege Kräuter! (Abg. Dr. Kräuter: Minister Lichal war kein SPÖ-Minister!)  – Sie wissen nicht mehr, was Sie gesagt haben? – Sie haben gesagt – ich zitiere wörtlich –, die weitere Aufrechterhaltung kleinerer Bezirksgerichte sei im Sinne der Sparsamkeit wenig sinnvoll, zumal den Bürgern aus der Schließung keinerlei Nachteile entstehen. (Rufe bei der ÖVP: Genau das haben Sie gesagt! Richtig!)

Heute sagen Sie, die Schließung der Bezirksgerichte wäre ein Verfassungsbruch. Ihr Gedächtnis reicht offensichtlich nicht sehr weit zurück. Akzeptieren Sie bitte, dass wir die Reformen umsetzen, die notwendig sind, um dem Bürger Qualität zu bieten, auch dem Bürger im ländlichen Raum. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort gemeldet. Zwei Minuten, tatsächlicher Sachverhalt nach dem zu berichtigenden Sachverhalt. – Bitte.

15.09

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin hat behauptet, dass im Jahre 1995 ein Sozialdemokrat Justizminister gewesen sei. (Abg. Mag. Hartinger   – eine Unterlage in die Höhe haltend  –: Da steht es herinnen!)  – Das entspricht nicht den Tatsachen!

Erst jetzt, seit zwei Jahren, gibt es einen parteipolitisch orientierten Justizminister. (Beifall bei der SPÖ.)

15.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. Die Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Wattaul   – in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Dr. Kräuter  –: Das wird wahrscheinlich auch keine SPÖ-Regierung gewesen sein! Wahrscheinlich wart ihr nicht in der Regierung!)

15.09

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Der mit dieser Regierungsmehrheit beschlossene Bericht des Ständigen Unter


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ausschusses des Rechnungshofes, der sich mit der Zerschlagung des ländlichen Raumes durch die Maßnahmen dieser blau-schwarzen Bundesregierung befasst, ist leider nichts anderes – und das hat man hier in den Redebeiträgen auch gehört – als ein blau-schwarz eingefärbter Jubelbericht und somit, meine Damen und Herren, eine Verhöhnung der von der Zerschlagung betroffenen Regionen. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber es ist auch eine Verhöhnung der durch Ihre Maßnahmen abgebauten oder in Zwangsfrühpension geschickten ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der betroffenen Einrichtungen. Der Bericht ist mangelhaft, ist einer echten Aufklärung keineswegs dienlich und ist eine bewusste Verfälschung der Realität durch die Regierung – der Realität nämlich, dass, seit Blau-Schwarz regiert, der ländliche Raum ausgedünnt wird und die Zerschlagung öffentlicher Einrichtungen gerade im ländlichen Bereich von Ihnen munter weiterbetrieben wird.

Durch Ihre Politik unter dem Diktat des Nulldefizits, die sowohl sündteure Abfangjäger als auch eine menschenverachtende Personalpolitik zulässt, riskieren Sie bewusst die Gefährdung der öffentlichen Leistungen im ländlichen Raum. 56 Prozent der Bevölkerung – nämlich Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern – müssen die Postenbesetzungen und die Zerstörung der ländlichen Infrastruktur aus parteipolitischen Motiven der Bundesregierung ausbaden.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! Diese Gemeinden, die ohnehin mit ihren Budgets zu kämpfen haben, haben dazu noch die Kosten Ihrer Zerschlagungspolitik zu tragen, und gleichzeitig werden auch noch jene Einrichtungen zerstört, die einen wesentlichen Teil der Lebensqualität der Menschen in den ländlichen Regionen bilden. Die Bundesregierung löst mit dieser parteipolitischen Zerstörung der regionalen Infrastruktur eine Konjunktur- und Lebensqualitätsspirale nach unten aus. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Postämter wurden schon angesprochen. 638 Postämter sollen geschlossen werden beziehungsweise wurden mit 30. Juni 2002 geschlossen. – Dieser Beschluss ist übrigens ein Relikt, das noch auf die Ära Forstinger zurückgeht, aber jetzt auch weiterhin munter betrieben wird.

Nicht zu vergessen der Verkauf der Postbusse! 700 Gemeinden sind gefährdet, die bisherigen Leistungen zu verlieren. Das ist ein weiterer Schritt, der dazu führt, dass der ländliche Raum ausgezehrt wird. Die Folge davon ist die Verursachung eines noch nie da gewesenen Chaos bei der Österreichischen Post AG.

Im Bereich der Justiz beabsichtigt Bundesminister Böhmdorfer durch ein Bundesgesetz eine Neuorganisation der Gerichtsbarkeit und die Sitzverlegung von Bezirksgerichten, und zwar mittels einer Vorgangsweise, die laut Gutachten von Professor Dr. Mayer als verfassungswidrig erkannt wurde. – Das wurde nicht von uns festgestellt, sondern von Professor Mayer, einem Verfassungsrechtler! (Abg. Dr. Trinkl: Gebt eure Blockadepolitik auf!)

Herr Kollege Trinkl, Sie sind ja jemand, der immer ganz besonders in Jubelberichte darüber verfällt, was diese Bundesregierung – entschuldigen Sie bitte diesen Ausdruck – "verzapft". Tatsächlich handelt sie ganz anders, nämlich so, dass so etwas wie die Zerschlagung des ländlichen Raumes dabei herauskommt. (Abg. Dr. Trinkl: Die SPÖ regiert in Oberösterreich und in Tirol, und das wissen Sie!) An einer Aufklärung darüber, was im ländlichen Raum passiert, sind und waren Sie nicht interessiert, denn sonst hätten Sie nicht Ladungen beziehungsweise Einladungen der Sozialdemokraten mit Ihrer Regierungsmehrheit verhindert. – Das haben Sie gemacht, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen! (Beifall bei der SPÖ.)

Man muss aber auch noch etwas zum unerhörten Postenschacher bei den Schließungen von Gendarmerieposten sagen. Der Herr Innenminister hat nämlich in der Sitzung des Unterausschusses vom 29. Mai 2002 festgestellt, dass keine einzige Planstelle weggekommen sei und wegkommen werde. – Diese Feststellung ist falsch. Tatsächlich wurden allein im Jahr 2000 181 Planstellen im Bereich der Gendarmerie eingespart. Außerdem wurden im Bereich der Polizei Personalkürzungen durchgeführt. 1999 gab es zum Beispiel noch 9 882 Polizisten, 2002 sind es nur noch 9 594.


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Vom Innenminister im "Ministerium für Säuberung und Parteibuchwirtschaft" wie im Übrigen auch von der blau-schwarzen Bundesregierung wird auf Kosten der Sicherheit nur noch getäuscht, vertuscht und geschwindelt. Man muss es leider hier sagen: Innenminister Strasser hat vor dem Unterausschuss hinsichtlich der Reduktion von Planstellen wissentlich die Unwahrheit gesagt.

Meine Damen und Herren! Die Ausdünnung geht weiter. Die Opposition und die Menschen werden verhöhnt. Wen wundert’s, dass diese Verhöhnung noch unterstrichen wurde: Trotz heftiger Proteste der Opposition, insbesondere der Sozialdemokraten, machten die Regierungsfraktionen den Abgeordneten Gaugg – selbst bereits eine Ikone des Postenschachers – zum Vorsitzenden des Unterausschusses, der diese Vorgänge untersuchen sollte.

Meine Damen und Herren! Wir werden diesem Bericht nicht zustimmen. Logische Folge ist ein Minderheitsbericht der SPÖ, der die Vorgänge im Unterausschuss und die Zerschlagung des ländlichen Raumes realistisch betrachtet. Der Mehrheitsbericht ist wie diese Bundesregierung unglaubwürdig, ist ein Jubelbericht und somit eine Verhöhnung des Volkes. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

15.16

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Reheis, lieber Gerhard, vorweg möchte ich bitten, bei den Planstellen die Jahreszahl zu korrigieren. Meines Wissens ist Bundesminister Strasser seit 4. Februar 2000 im Amt (Abg. Reheis: Viel zu lang!), und nicht seit 1991. – So viel zu den Planstellen. Ich muss ehrlich sagen, Gerhard, wenn ich dich so reden höre, dann weiß ich nicht, in welchem Land du lebst. – Jedenfalls nicht bei uns in Österreich!

Meine Damen und Herren! Viele der jetzt umzusetzenden Reformen hätten eigentlich bereits in den letzten Jahren erfolgen müssen. Mangelnde Reformbereitschaft der früheren Kanzlerpartei hat es allerdings verhindert, dass rechtzeitig Anpassungsschritte für die zukünftigen Herausforderungen gesetzt worden wären. (Abg. Parnigoni: Die ÖVP ist in der Regierung gewesen!) Beispielsweise wurde die Post bereits 1996 aus der Hoheitsverwaltung des Bundes ausgegliedert und aufgeteilt. Für den defizitären Bereich der "gelben" Post wurde die Verantwortung dem Steuerzahler "aufs Auge gedrückt". Wer anschließend jahrelang entsprechende Anpassungen blockiert, ist mitverantwortlich für die massiven Veränderungen, die jetzt notwendig sind.

Für die Bevölkerung im ländlichen Raum ist der wichtigste Punkt die werktägliche Postzustellung, nicht die Außenfassade des Hauses, in welchem Postdienste angeboten werden.

Was die Bezirksgerichte betrifft, so versucht der Justizminister eigentlich, etwas umzusetzen, das die SPÖ jahrelang gefordert hat, wenn man den Aussagen und Aussendungen der letzten Jahre von Herrn Kollegem Kräuter Glauben schenken darf. In den meisten Bundesländern gibt es ja bereits Einigungen. Selbst in Oberösterreich wird es in Zukunft wieder zu Gesprächen kommen und die SPÖ möglicherweise die Blockadepolitik aufgeben. Sonst müsste sie die Verantwortung für einen radikalen Schnitt tragen und dafür, dass es zu keiner vernünftigen Lösung kommt, die selbst von den Bediensteten der Bezirksgerichte gefordert und in der Landesregierung von ÖVP und FPÖ mitgetragen wird. Zeitgemäßen Gerichtsstrukturen sollte sich die SPÖ daher nicht verschließen, schon gar nicht, wenn der Justizminister ihre eigenen Forderungen umsetzt.

Veränderungen hat es immer gegeben und wird es wohl auch in Zukunft geben. Die Frage ist nur, wie man es angeht. Wurden in den neunziger Jahren Gendarmerieposten geschlossen – in Oberösterreich waren es beispielsweise 60 –, so wurde von den früheren Innenministern Löschnak, Einem und Schlögl "drübergefahren" und über die Köpfe der Betroffenen hinweg entschieden.


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Innenminister Strasser hat hier einen anderen Weg gewählt. Schritt eins: Klare Kriterien und Rahmenbedingungen für die zukünftige Strukturanpassung. Schritt zwei: Die Vorschläge werden vom Bezirksgendarmeriekommando über das Landesgendarmeriekommando bis hin zum Gendarmeriezentralkommando erarbeitet. Das heißt, im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 2001 haben die Betroffenen die Vorschläge erarbeitet. Schritt drei: Der Innenminister hält sich ganz genau und konsequent an die Vorschläge des Gendarmeriezentralkommandos.

Meine Damen und Herren! Der Herr Innenminister spart also in der Verwaltung, damit die Beamten vor Ort einsatzbereit sind. Kein einziger Beamter vor Ort geht verloren, wenn ich nur etwa an meinen Heimatbezirk Perg denke. Das zählt und bedeutet Sicherheit für die Bevölkerung. Für den ländlichen Raum ist es letztlich nicht entscheidend, ob ein Gendarmeriebeamter seinen Posten in Schwertberg oder in Perg, in Unterweißenbach oder in Königswiesen hat.

Entscheidend ist hingegen für den ländlichen Raum, wo neue Einrichtungen entstehen – so zum Beispiel das zukünftige Seniorenheim in Unterweißenbach oder das Pflegeheim in Bad Kreuzen. Allein diese beiden Einrichtungen bedeuten für die Zukunft 150 neue Arbeitsplätze in wirtschaftlich benachteiligten Regionen. – Das ist Politik für den ländlichen Raum! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Letztlich wird Politik ja an den Taten gemessen. Das sind zwei konkrete Taten. Die SPÖ ist in Bezug auf den ländlichen Raum über Lippenbekenntnisse nie wirklich hinausgekommen, und ich fürchte, es wird in Zukunft leider wieder bei Worthülsen und leeren Versprechungen bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

15.20

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es wäre schon gut, lieber Nikolaus Prinz, wenn du ab und zu einmal an deinen Heimatbezirk und an deine Heimatgemeinde denken und dir einmal die Frage stellen würdest: Wieso nehmen denn die kleinen Gemeinden in den ländlichen Regionen – nachgewiesen durch die Volkszählung – an Bevölkerung ab?

Meine Damen und Herren! Es geht uns nicht darum, ein Bezirksgericht zu erhalten, wenn es aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, es geht uns nicht um den einen Gendarmerieposten oder auch nicht um ein Postamt, es geht uns darum, dass insgesamt im ländlichen Raum die öffentliche Infrastruktur gekürzt und zerstört wird und dadurch die Leute dort gar nicht mehr wohnen wollen. Darum geht es uns, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Kollege Prinz hat gemeint, Minister Löschnak ist drübergefahren und hat zugesperrt. – Genau umgekehrt war es! Fragt doch einmal den Bürgermeister aus Regau, was denn Herr Innenminister Strasser zu ihm gesagt hat: Mit Rabauken wie euch verhandle ich nicht. – Das sind Aussagen, angesichts deren man von einem Drüberfahren sprechen kann! Löschnak hat mit jedem Bürgermeister verhandelt. Und was ist jetzt passiert? – Jetzt steht in diesem Halleluja-Bericht, dass die Gemeinden einbezogen wurden. (Abg. Dr. Trinkl: Sind sie auch!) Die Gemeinden wurden lediglich zur Befehlsausgabe eingeladen. Sie haben die Liste bekommen, da stand die Gemeinde drauf – und tschüss und ab! Da wurde nicht mehr verhandelt, meine Damen und Herren. Und das ist der Unterschied zu Löschnak und zur SPÖ-Regierung vorher. (Beifall bei der SPÖ.)

Weil wir heute von einigen Vorrednern immer wieder gehört haben, wir hätten nicht gewusst, was wir fragen sollen, und es wäre ohnedies nichts dahinter gewesen, frage ich, geschätzte Damen und Herren von den Regierungsparteien: Wieso wurden uns Fragen nicht korrekt beantwortet – ich gebe gleich ein Beispiel dafür –, wieso haben Sie mit Ihrer Mehrheit die Einladung jener Personen, jener Menschen, jener Bürgermeisterinnen und Bürgermeister abgelehnt, die ganz konkret zu ihren Anlässen, zu ihren Orten und zu ihrer Betroffenheit Fragen hätten stellen können? – Die haben Sie nicht wollen! Die durften nicht kommen! Nur die Herren Bundesmi


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nister durften kommen, und damit hat es sich gehabt. Das ist kein Demokratieverständnis, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich werde Ihnen auch sagen, welche Antworten Sie schuldig sind, und zwar eine im Konkreten, aber deren gibt es viele. Ich habe den Herrn Bundesminister für Inneres gefragt, warum es beim Bezirksgendarmeriekommando in Perg zu diesen Versetzungen, zu diesen Dienstüberstellungen kommt, die sehr viel Geld pro Monat kosten. Er hat mir bestätigt, dass drei Diensteinteilungen notwendig sind, er hat mir aber nicht die Frage beantwortet, was es kostet. Ich weiß es in der Zwischenzeit: Es kostet 30 000 S. Aber diese Einsparung haben wir ja nicht notwendig. Wir müssen darauf warten, bis der genehme Beamte den genehmen Posten bekommt, und dann haben wir keine Zahlungen mehr zu leisten. – Das ist nicht Einsparen, das ist wirklich ganz parteipolitisch motivierte Besetzung von Dienstposten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Die Posteneinsparungen treiben ja sowieso schöne Blüten. Ich weiß nicht, ob Sie Ennsdorf in Niederösterreich kennen. Da wurde im Jahr 2000 begonnen, einen Gendarmerieposten umzubauen. Der wurde im Herbst 2001 feierlich eröffnet – und drei Wochen später wieder zugesperrt. Die Beamten kamen nach St. Valentin. Dort hatten sie keinen Platz, daher musste dort ausgebaut werden. – Ah, das sind Einsparungsmaßnahmen! Es hat uns niemand beantworten können, auch nicht Herr Minister Strasser, was denn diese Maßnahmen überhaupt kosten.

Zur Frage der Dienstposten, die Sie, Herr Kollege Prinz, mit Bezugnahme auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Reheis angeschnitten haben: Die Dienstposteneinsparungen, von denen im Ausschuss die Rede war, waren jene, die von einem Personalvertreter für das Jahr 2003 zitiert wurden. Dazu hat der Herr Bundesminister gesagt, von 2003 reden wir nicht. Wenn es um echte Einsparungen geht, dann geht es nur über Dienstposten, und das werden wir uns nächstes Jahr genau anschauen.

Genauso ist es bei der Post, Herr Bundesminister. Bei der Post haben wir dasselbe. Jetzt schon – es sind noch gar nicht alle Postämter geschlossen – wird darüber verhandelt, welche neuen Zustellzentren gebaut werden. Wir werden es sicher erleben, dass die nächste Schließungswelle kommt, weil Zentralisierung das oberste Gebot ist. Da wird auch tatsächlich eingespart.

Und das haben sich die Menschen in den ländlichen Regionen nicht verdient, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Menschen in den ländlichen Regionen haben genauso ein Recht auf öffentliche Infrastruktur und auf ordentliche und sachgemäße Versorgung. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kößl: Im Gendarmeriebereich kennst du dich nicht aus! Im Gendarmeriebereich kläre ich dich auf!)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zellot. Die Uhr ist auf 3 Minuten gestellt. – Bitte.

15.26

Abgeordneter Roland Zellot (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, im Unterausschuss wurde der Opposition mit fachkompetenter Auskunft vor allem im Bereich der Post und der Bezirksgerichte gezeigt, dass es nicht geht, über die Menschen drüberzufahren. Dieser Unterausschuss hat auch gezeigt, dass hier wirklich wesentliche, sinnvolle, effiziente Reformen, die in diese Zeit passen, durchgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Sie sprechen immer vom Chaos. Chaos herrschte, als die Post ihre Gewinne und Rücklagen den sozialdemokratischen Finanzministern abliefern musste. Das war Chaos! Tatsache ist aber, dass heute unter der neuen Bundesregierung die Zustellung in die einzelnen Haushalte immer noch funktioniert. (Abg. Reheis: Noch!) Es gibt klare Konzepte, die zeigen, dass es für jedes Postamt, das geschlossen wird, Ersatzlösungen gibt. Die Postpartner können unter den gleichen Voraussetzungen und mit den gleichen Pflich


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ten arbeiten. Meine geschätzten Damen und Herren, das ist Zukunft – und diese Zukunft und dieses Reformkonzept hat nur diese Regierung durchgebracht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ist es schlecht, wenn heute ein Justizminister sagt: Ich will haben, wenn die Bürger anrufen oder dorthin fahren, dass der Bezirksrichter immer anwesend ist? Er muss für die Bürger da sein. Mit diesem neuen Reformkonzept haben wir es auch durchgesetzt, dass für die Leute mehr Service geboten wird.

Meine geschätzten Damen und Herren! Dieser Rechnungshofunterausschuss war ein Aufklärungsausschuss für die Opposition. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Staffaneller. – Bitte.

15.29

Abgeordneter Norbert Staffaneller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Jahrzehntelang war sehr wenig von einem verantwortungsvollen Vorgehen verschiedener Ministerien bei der Planung und vor allem bei der Umsetzung von Maßnahmen im Zuge einer Verwaltungsreform zu bemerken. Vor allem die Stärkung der Verwaltung im ländlichen Raum wurde immer wieder vernachlässigt, aufgeschoben und einfach vergessen. Erst diese Bundesregierung ist im Zuge der Verwaltungsreform darangegangen, längst fällige Reformen auch tatsächlich in Angriff zu nehmen und Schritt um Schritt zu verwirklichen.

Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen, das sich bereits besonders positiv bemerkbar gemacht hat. Die Effizienzsteigerung der neu organisierten Bezirksverwaltungsbehörden möge Ihnen den neuen Weg für eine moderne Verwaltung aufzeigen. Hören Sie sich draußen um, hören Sie sich in den Bezirken um! Was ich in meinen Wahlkreisbezirken diesbezüglich zu hören bekomme, ist nur Lob, Lob über einen rascheren und effizienteren Kundendienst, der dort nunmehr geboten wird, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Besonders im ländlichen Raum, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein verantwortungsbewusstes Vorgehen der Ministerien bei der Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Verwaltungsreform notwendig. Und so wurde und wird auch bei dieser Verwaltungsreform vorgegangen.

Selbstverständlich sind bei den Reformen auch Kosteneinsparungen wichtig und zu berücksichtigen. Dazu bekennen wir uns. Wir bekennen uns nicht dazu, dass Kosten, so wie es in der Vergangenheit der Fall war, überhaupt keine Rolle spielen, nach dem Motto: Die sind eben vom Steuerzahler zu tragen. – Diese Art der Verwaltung ist zu stoppen.

Sehr geehrte Damen und Herren! In erster Linie geht es uns jedoch um eine Effizienz- und Effektivitätssteigerung und vor allem um eine Auflösung und eine Modernisierung der zum Teil sehr veralteten Strukturen. Der Vorwurf der SPÖ, dass diese Bundesregierung den ländlichen Raum zerstören möchte, ist deshalb lächerlich, völlig aus der Luft gegriffen und wird von der Bevölkerung inzwischen nur mehr mit einem nachsichtigen Lächeln betrachtet. Ganz gleich, ob es sich um das Beschreiten neuer Wege mittels Postpartnern und Postzustellern handelt oder ob es sich bei den Bezirksgerichten um die Beseitigung von Defiziten und eine erhebliche Verbesserung der Leistungen handelt, ob es sich um den Ausbau der Service-Funktionen für die neuen Bürger handelt: All das ist vorrangig für uns, das hat Zukunft.

Dies betrifft auch und in besonderem Maße die Zusammenlegung der Gendarmerieposten im ländlichen Raum. Auch hier werden Vorteile für die Bürger geschaffen. Dasselbe gilt für die Postämter. Die Versorgung mit den Postleistungen, mit einem besseren Service ist bei der Neuorganisation gegeben.

Die Bevölkerung begrüßt inzwischen die Verwaltungsreform und hat Vertrauen in diese Regierung. Sie weiß, dass diese Verwaltungsreformen sinnvoll sind, dass sie für die Bevölkerung


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gemacht werden und nicht für irgendeine Partei. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.33

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Prüfung der Gebarung des Bundeskanzleramtes und der anderen Zentralstellen seit 4. Februar 2000 betreffend die Maßnahmen zur Schließung öffentlicher Einrichtungen im ländlichen Raum in 1220 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag auf Kenntnisnahme ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Beschlussfassung auf Kenntnisnahme erfolgt mit Stimmenmehrheit.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, seinen Bericht 1220 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier darf ich im Falle der Zustimmung bitten, dies zu bekunden. – Ich stelle fest: Die Kenntnisnahme des Berichtes 1220 erfolgt ebenfalls mit Stimmenmehrheit.

7. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 544/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird, und

über den Antrag 509/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer (1210 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt mir nicht vor.

Erster Redner dazu ist Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

15.34

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz, das nicht ganz unumstritten war, das heikle Punkte enthält und das auch sehr genau diskutiert wurde. Es geht der sozialdemokratischen Fraktion vor allem darum, alles Menschenmögliche zu tun, um die Anzahl der Toten im Straßenverkehr – immerhin sind das jährlich noch immer mehr als 1 000 Personen – so weit wie möglich zu reduzieren.

In diesem Zusammenhang sind auch strenge Maßnahmen gegen Drogen im Straßenverkehr zu setzen. Dabei geht es aber ausschließlich um eine Handhabung der Verkehrssicherheit; keinesfalls spreche ich heute über Drogenpolitik.

Ich freue mich daher, dass wir jetzt zu einer praktikablen Lösung gekommen sind. Dies geschieht nun nach mehr als einjährigen Beratungen im Verkehrsausschuss, von denen ich aber glaube, dass sie sich gelohnt haben. In diesem Zusammenhang auch ein Dank an alle Experten, die in den Verkehrsausschuss gekommen sind und uns beraten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich freue mich, dass wir die Regierungsparteien von dem jetzt vorliegenden Antrag überzeugen konnten, denn der sieht schon ganz anders aus, als es sich die Regierungsparteien ursprünglich vorgestellt haben. (Abg. Dr. Khol: Kollege Eder, das glaubst du ja selber nicht! Das ist jetzt


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objektiv ein Märchen!) Kollege Khol, das ist genauso ein Märchen wie die schöne Rede, die Sie heute gehalten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Das, was wir heute hier machen, ist die Gleichstellung – nicht mehr und nicht weniger als die Gleichstellung – im Strafausmaß zwischen Drogen und Alkohol. Blutabnahmen sind demnach an sich verpflichtend, können aber auch verweigert werden und haben dann dieselben Konsequenzen wie bei einer Alkoholtestverweigerung, nämlich vier Monate Führerscheinentzug, Nachschulung und 1 160 € Geldstrafe.

Darüber hinaus konnte die sozialdemokratische Fraktion durchsetzen, dass nur bei entsprechender Verkehrsauffälligkeit und nach einer entsprechenden Einstufung durch den Amtsarzt eine Blutabnahme zum Zwecke des Drogennachweises möglich ist, dass der Betroffene die Blutabnahme verweigern kann, dann aber in derselben Weise wie bei Alkohol bestraft wird, dass niemand, dem vom Arzt entsprechende Medikamente verschrieben wurden, die positive Tests zur Folge haben, wegen Drogenmissbrauchs bestraft werden kann, dass nur Bluttests und nicht die noch fehlerhafteren Speichel- und Harntests zur Anwendung kommen, dass die Bluttests nur durch qualifizierte Labors nach standardisierter Methode durchgeführt werden und damit die Qualität der Untersuchung sichergestellt wird und dass es angesichts der Unsicherheit der Tests nicht zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz kommen darf.

Jetzt ist die Bundesregierung am Zug. Jetzt sind Sie, Herr Bundesminister, am Zug, nämlich zu beweisen, dass Sie tatsächlich in der Lage sind, den notwendigen Vollzug sicherzustellen. Hiezu gehört, dass die Straßenaufsichtsorgane ausreichend geschult werden müssen, dass eine ausreichende Anzahl von Amtsärzten zur Verfügung stehen muss und eine entsprechende Schulung dieser Ärzte vorgenommen wird, dass im Zusammenwirken mit Ärzte- und Apothekerkammer wirksame Maßnahmen gesetzt werden, damit Patienten besser als bisher über die Auswirkung von Medikamenten auf die Fahrtauglichkeit informiert werden – auch hier haben wir die Chance, das wieder einmal etwas mehr in die Diskussion zu bringen –, und vor allem, dass rasch ein hoher Qualitätsstandard bei den Laboruntersuchungen vorgeschrieben wird.

Jetzt wird die Bundesregierung – allen voran Sie, Herr Verkehrsminister, und der Innenminister – daran zu messen sein, wie sie einen ordnungsgemäßen Vollzug der betroffenen Bestimmungen durchsetzen wird. Auf Basis des bestehenden Gesetzes ist jedenfalls keine Willkür von Exekutivorganen möglich, sondern nur bei Verkehrsauffälligkeiten die Möglichkeit gegeben, überhaupt dem Amtsarzt vorgeführt zu werden. Nach wie vor entscheidet die klinische Überprüfung, während das Ergebnis der Blutprobe nach wie vor ein zusätzliches Beweismittel darstellt. Gegengutachten des Betroffenen sind dabei selbstverständlich möglich. Eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz erfolgt nicht. Das war ein wesentlicher Punkt.

Im Mittelpunkt steht damit die Verkehrssicherheit und die Fahrtauglichkeit, welche auf der Straße von Exekutivorganen beziehungsweise vom Amtsarzt zu überprüfen ist. Wie im Fall eines Verdachts auf Alkoholisierung ist darüber hinaus auch hier die Verweigerung der Blutabnahme möglich, welche dann allerdings dieselben Rechtsfolgen hat wie die Verweigerung der Blutabnahme bei Alkohol.

Ich möchte aber, wenn ich schon vom Alkohol spreche, auch dazusagen: Vergessen wir nicht den Kampf gegen den Alkohol! Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang einen kleinen Artikel, der vor einigen Tagen im "Kurier" erschienen ist, zitieren, in dem unter der Überschrift "Ganz normal" Folgendes zu lesen war:

"Sechs Verkehrstote weniger als im Vorjahr, keine Großunfälle, kein Megastau auf den Urlauberrouten. Das erste Ferienwochenende war eher ruhig.

Bitte, auf der Innkreisautobahn wurde ein Lenker gestoppt, der 45 Stunden am Steuer seines Vierzigtonners durchgehalten hatte, auf der Tauernautobahn fuhr ein Kärntner mit 225 km/h durch einen gesperrten Tunnel. Er hatte 1,5 Promille. In Salzburg knallte ein Autofahrer gegen den Randstein und schlingerte auf den Felgen weiter. Er konnte weder stehen noch gehen. Wie viel er zu viel hatte, war nicht zu ermitteln: Er konnte auch nicht mehr ins Röhrchen blasen.


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In Oberösterreich überschlug sich ein Traktor, in Niederösterreich stürzte ein Auto von einer Brücke. Die jugendlichen Lenker waren schwer betrunken.

In Zell am See strandete ein Autofahrer mit drei Promille. Der Führerschein konnte ihm nicht abgenommen werden. Er hat seit Jahren keinen mehr.

Ein normales Sommerwochenende. ..."

Sehr geehrte Damen und Herren! Vergessen wir bei aller Euphorie hinsichtlich der Tatsache, dass wir heute der Bekämpfung von Drogen beim Autofahren die Zustimmung geben, nicht die Problematik, die ich Ihnen anhand des soeben verlesenen Artikels vor Augen geführt habe! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Die Uhr ist auf 6 Minuten gestellt. – Bitte.

15.41

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann ein gewisses Gefühl der Befriedigung und der Genugtuung nicht verhehlen angesichts dessen, dass es uns nach gut zweieinhalbjährigem Kampf gelungen ist, nun auch eine ganz wesentliche Lücke bei der Verkehrssicherheit zu schließen, nämlich das Problem auch drogenrechtlich in den Griff zu bekommen.

Ich freue mich über diesen gemeinsamen Beschluss der Koalitionsparteien, aber auch der Sozialdemokraten, und ich glaube, sagen zu können, dass sich die konsequente Linie der Volkspartei in dieser Frage endlich durchgesetzt hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich stehe aber nicht an, Herr Kollege Eder, zu sagen, dass die SPÖ hier Lernfähigkeit bewiesen hat (Abg. Reheis: Arrogant und überheblich!), dass sich die verkehrspolitische Vernunft durchgesetzt hat (Abg. Reheis: Arrogant und überheblich! – Abg. Dr. Khol: Reheis, das ist schon wieder ein Ordnungsruf! – Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim ) und dass es vor allem dem Kollegen Eder und einigen wenigen in der sozialdemokratischen Fraktion hoch anzurechnen ist, dass sie sich hier durchgesetzt haben gegen zum Teil massiven Widerstand vor allem jener, die gerade jetzt auch hier Zwischenrufe getätigt haben. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. )

In der SPÖ hat sich Gott sei Dank die Taktik des Verschleppens und Verzögerns nicht durchgesetzt. (Abg. Jung: Vor allem vom Jarolim!) Sie ist beendet worden. Und dass Sie, Herr Kollege Jarolim, hier immer auf der falschen Seite gestanden sind, das spricht nicht für Sie als Justizsprecher. Das möchte ich Ihnen auch ganz klar sagen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir haben eine wichtige Lücke geschlossen, aber es ist keineswegs so, Herr Kollege Eder – und das weißt du am besten –, dass unser Antrag ganz anders aussieht. Er sieht im Wesentlichen ganz genau so aus, wie wir ihn vor eineinhalb Jahren konzipiert haben. Es erfolgten einige kleinere Modifikationen. Das ist auch in Ordnung so, und dazu bekennen wir uns auch. Es ist der Bluttest enthalten, den wir immer verlangt haben, weil er letztlich das einzig zuverlässige Mittel ist, um wirklich nachzuweisen, und zwar ohne Probleme, ob tatsächlich Drogen genommen wurden. Dieser Bluttest ist und war auch deshalb wichtig, um unterscheiden zu können, ob jemand Medikamente nimmt oder ob jemand Suchtgifte genommen hat.

Es war auch nie, Herr Kollege Eder, wie du gesagt hast, daran gedacht, eine Anzeige nach dem Suchtmittelgesetz zu machen, sondern im Gegenteil: Wir haben immer gesagt, dies ist kein Instrument der Drogenfahndung, sondern uns geht es darum, die Verkehrssicherheit entsprechend durchzusetzen. Und das ist auch gelungen, meine Damen und Herren!


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Der Entschließungsantrag, den wir heute einbringen, der ja auch auf Ihre Initiative zurückgeht und zu dem wir uns bekennen, ist auch nichts Neues. Er umfasst genau jene Punkte, die wir bereits vor zwei Jahren, ebenfalls im Verkehrsausschuss, zu diesem Thema gefasst haben, meine Damen und Herren. Also unsere konsequente Linie hat sich durchgesetzt, und ich bin froh darüber.

Ich möchte auch klarstellen, wie das funktioniert, weil es hier immer wieder Falschmeldungen gegeben hat, meine Damen und Herren. Der Exekutivbeamte stellt bei einer Verkehrskontrolle fest, dass hier offensichtlich eine Fahrbeeinträchtigung besteht. Dann wird der Betroffene deshalb dem Amtsarzt zugeführt. Der Amtsarzt stellt jetzt auf Grund einer klinischen Untersuchung fest – auch was das ist, steht im Wesentlichen in der Straßenverkehrsordnung –, ob nun Drogenbeeinträchtigung vorliegt. Wenn er dies feststellt, kommt es zum Bluttest. Dieser wird dann im Labor untersucht. Da wird dann praktisch mit hundertprozentiger Sicherheit festgestellt, welche Drogen im Blut sind, welche Suchtmittel im Blut sind, in welcher Konzentration, was dann auch zurückgeführt werden kann auf den Grad der Beeinträchtigung.

Meine Damen und Herren! Es ist dies eine wichtige Maßnahme, eine Maßnahme, mit der wir keineswegs Vorreiter in Europa sind, denn in vielen anderen Staaten existieren bereits viel strengere Strafbestimmungen in diesem Zusammenhang. Aber eines ist klar: Es ist eine wichtige Entscheidung, ein wichtiger Beschluss des Nationalrates, den wir heute fassen.

Es ist in diesem Zusammenhang immer auch gesagt worden, es gebe ja das Selbstbelastungsverbot. Es dürfe ja gar niemand gezwungen werden, sich zum Beispiel Blut abnehmen zu lassen, denn er könnte sich damit selbst belasten, nämlich damit, dass er Drogen genommen hat. – Dann müssten wir den Alkomaten auch wieder abschaffen, denn auch wenn ich da hineinblase, kann ich mich selbst belasten, wenn ich zum Beispiel mehr als 0,5 Promille habe. Aber auch hier gilt, meine Damen und Herren: Die Sicherheit, die Sicherheit der Bürger vor Betrunkenen, Eingerauchten und von Drogen Umnebelten ist ein höheres Gut als das Selbstbelastungsverbot. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

15.47

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin sehr froh darüber, dass dieser Antrag noch vor der Sommerpause zustande gekommen ist, nachdem er fast schon eine unendliche Geschichte ist. Es hat zahlreiche Vorstöße unserer Fraktion gegeben – da waren wir noch in der Opposition –, dann einen ersten Vorstoß in der Regierungskonstellation – der wurde abgelehnt –, und jetzt endlich gibt es eine Dreiparteienregelung. Noch schöner wäre es gewesen, wenn man hier eine Vierparteienregelung zusammengebracht hätte, aber da hatten wir einige fundamentale Auffassungsunterschiede mit den Grünen. Aber sei’s drum!

Wichtig ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es vor dem Sommer, vor Beginn der großen Reisewelle, wo der Individualverkehr enorm ansteigt, ein höheres Maß an Verkehrssicherheit gibt. Und das wurde mit diesem Antrag Gott sei Dank erreicht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte aber auch festhalten, dass das Unter-Strafe-Stellen von Drogenlenkern Teil eines groß angelegten Verkehrssicherheitspaketes ist, das drei Schienen umfasst: Wir haben ein großes, meines Erachtens leider viel zu wenig beachtetes Sicherheitspaket schon vor einiger Zeit hier verabschiedet, nämlich das bauliche Sicherheitspaket, das die Tunnelanlagen, die "Section Control" betrifft, die erhöhte Verkehrssicherheit im Bereich der Bundesstraßen und so weiter. Wir haben jetzt in weiterer Folge in wenigen Minuten die Problematik einer verbesserten Führerscheinausbildung zu diskutieren. Wir werden auch das lösen, und zwar im Anschluss daran. Und was wir jetzt diskutieren, ist eigentlich Teil drei: Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Zurückdrängen der Gefahren, die von Drogenlenkern ausgehen.


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Meine Damen und Herren! Das erscheint mir sehr wesentlich. Wesentlich erscheint mir auch, dass wir in letzter Zeit eine bedeutend emotionsfreiere und sachlichere Diskussion geführt haben. Dafür ist insbesondere der sozialdemokratischen Fraktion zu danken, die allerdings insgesamt ein wenig gespalten war.

Ich nehme Kollegem Eder ab, dass er immer redlich bemüht war, auf unsere Linie einzugehen. Es hat aber auch andere in der SPÖ gegeben, die sehr lange einen fundamentaloppositionellen Standpunkt eingenommen haben.

Ein gutes Ergebnis kommt dann zustande – wie wir das in anderen Materien auch gesehen haben –, wenn man aufeinander zugeht, und ein Aufeinander-Zugehen hat tatsächlich stattgefunden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, die Koalitionsfraktionen, konnten glaubhaft den Eindruck vermitteln, dass es uns nicht einfach nur um das Kriminalisieren von Drogenlenkern geht, sondern darum, ein Gefahrenmoment wegzunehmen, aufklären zu helfen und natürlich auch – das gehört dazu –, das ihm zugrunde liegende Verhalten unter Strafe zu stellen. Der Durchbruch wurde auch dadurch erreicht, dass wir die Klausel gefunden haben, dass, wenn jemand den Bluttest verweigert, das dann genauso wie bei Alkoholdelikten als Verweigerung gilt und die Höchststrafe eintritt. Wir haben uns auch nicht mehr länger auf den Harntest kapriziert, wiewohl das natürlich schon eine sinnvolle weitere Maßnahme wäre. Wir wollen jedoch nicht in den Verdacht geraten, andere Zielsetzungen zu verfolgen als die vorhin genannten, und daher haben wir in diesem Punkt nachgegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wesentlich ist, dass immer wieder dieses dreistufige Verfahren Platz greift, und das ist sichergestellt. Erstens der begründete Verdacht des Exekutivbeamten. Der muss begründet sein, die Auffälligkeit des Fahrverhaltens muss also im Vordergrund stehen. Dann Punkt zwei in unmittelbarer Folge: die klinische Untersuchung. In weiterer Folge wird man sicherlich überlegen, welche Schnelltests noch zur Anwendung kommen könnten. Wichtig ist aber, dass jetzt einmal der Einstieg in die Materie vollzogen und nicht weiter verzögert wurde. Und hernach schließlich die Abnahme von Blut.

Kriminalisieren wollen wir nicht. Wir wollen helfen, wir wollen im Straßenverkehr ein wesentlich höheres Maß an Sicherheit gewährleisten, und wir wollen, wie Herr Bundesminister Reichhold schon öfters auch von dieser Stelle aus gesagt hat, die Anzahl der Verkehrstoten halbieren. Und das ist ein wesentlicher Schritt hiezu! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. – Bitte.

15.53

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich muss die Ausführungen meines Vorredners doch etwas berichtigen. Unser Standpunkt war nicht aus einer – wie er es genannt hat – fundamentaloppositionellen Sicht heraus so, sondern weil diese Problematik auch aus rein fachlicher Sicht nicht so einfach zu lösen war und in Wirklichkeit auch nicht ist. Ich möchte im Folgenden auf ein paar Punkte eingehen, derentwegen wir uns geweigert haben, dem ersten Vorschlag, der von Ihnen gekommen ist, gleich unsere Zustimmung zu geben.

Im Gegensatz zum Alkoholbereich haben wir es bei den illegalen Drogen mit einer Vielzahl von Substanzen mit unterschiedlichen Auswirkungen zu tun. Was soll mit Drogentests eigentlich getestet werden, war die Frage bei der ersten Diskussion vor gut einem Jahr. Soll festgestellt werden, dass jemand in letzter Zeit Drogen genommen hat, oder soll festgestellt werden, dass er zu einem bestimmten Zeitpunkt verkehrsuntüchtig war? Letzteres sollte eigentlich Sinn der Regelung in der Straßenverkehrsordnung sein. Wir wollten mit der StVO keine Drogenpolitik machen.

Es gibt zirka 250 Substanzen, die im Suchtmittelgesetz geregelt sind. Sie haben unterschiedliche Wirkungen, und der Schluss, dass, wenn solche Substanzen nachgewiesen werden, damit sofort auch Fahruntüchtigkeit gegeben wäre, ist nicht haltbar. Das wissen Sie genauso wie wir, und das wurde auch von den Experten immer wieder betont. Eine Einführung von Grenzwerten


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im Hinblick auf die Fahruntüchtigkeit ähnlich wie beim Alkoholkonsum findet nicht statt. Im Gegensatz dazu kann man bei Alkohol die Promillegrenze genau festlegen und auch die Fahruntüchtigkeit beziehungsweise die Beeinträchtigung messen und feststellen.

Nicht jede der durch das Suchtmittelgesetz illegalisierten Substanzen führt zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit. Es müsste für jede Substanz ein Grenzwert eingeführt werden, da ansonsten auch durch legalen Konsum wie zum Beispiel durch Verzehr eines Mohnstrudels ein positives Ergebnis zustande kommen könnte. Ein positiver Harn- beziehungsweise Bluttest sagt für den ersten Moment wenig über die Fahrtüchtigkeit aus. Wir waren gegen die Harnproben, die von Ihnen am Anfang immer so sehr propagiert worden sind – seien wir froh, dass dieser Punkt weggekommen ist! –, weil wir der Auffassung sind, dass zum Nachweis der aktuellen Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit ein Harntest nicht zielführend wäre, weil damit lediglich die Abbaustoffe der Suchtgifte festzustellen sind. Auf Grund der völlig unterschiedlichen Abbauzeiten verschiedener Drogen im Körper ist zum Beispiel im Falle von Cannabis der Nachweis mittels Harntest noch mehrere Wochen nach dem Konsum möglich, wodurch jedoch keine Beeinträchtigung der aktuellen Fahrtüchtigkeit gegeben sein kann.

Es ist daher bei Maßnahmen gegen FahrzeuglenkerInnen auch nach dem jetzt zu beschließenden Gesetz nicht auszuschließen, dass es bei länger zurückliegendem Konsum illegaler Substanzen, die durch den Test nachgewiesen werden, zu Unstimmigkeiten kommen könnte. Wie damit in der Praxis umgegangen wird, wird man noch sehen. Wir werden prüfen, wie Sie die Durchführungsbestimmungen dann auslegen werden, Herr Bundesminister!

Die Untersuchung des Blutes ist wenigstens geeignet, einen innerhalb der letzten Stunden erfolgten Suchtgiftkonsum nachzuweisen. Daher kann von einer Untermauerung der festgestellten Fahruntüchtigkeit gesprochen werden. Entscheidend ist jedenfalls die relative Fahruntüchtigkeit, die auf Grund einer klinischen Untersuchung, auf die wir besonders großen Wert legen, sowie weiterer Beweise wie Fahrfehler oder Anzeichen an der Person, Ausfallserscheinungen, die auch bei Alkoholkonsum feststellbar sind, wie schwankender Gang, verwaschene Sprache und so weiter nachzuweisen ist. Beim Bluttest besteht kein linearer Zusammenhang zwischen der Beeinträchtigung und dem Blutwert; eine Grenzwertfestlegung ist auch in diesem Fall sehr, sehr schwierig.

Meine Damen und Herren! Es kann auch unklar sein, was nun als Verweigerung gilt und was nicht. Es sollte im Sinne der Rechtssicherheit und der Bürgerfreundlichkeit eine schriftliche Belehrung über die Folgen einer Verweigerung vorgenommen werden. Es wird auch ganz wichtig sein, dass die Exekutivbeamten entsprechende Schulungen und eine Ausbildung in diese Richtung bekommen sowie eine genaue Checkliste, die österreichweit angewendet werden sollte, um eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit vor Ort anhand der Checkliste erfassen zu können.

Daher nochmals: Wir wollen keine flächendeckende Diskriminierung, sondern für uns ist die Voraussetzung dafür, dass wir diesem Gesetz die Zustimmung geben, dass verkehrsauffälliges Verhalten eine Grundvoraussetzung darstellt, dass eine klinische Untersuchung erfolgt, die österreichweit von entsprechenden Fachexperten durchgeführt wird, und dass Bluttests nur in qualifizierten Labors vorgenommen werden. Zu all diesen Maßnahmen muss immer wieder gesagt werden: Weder Drogen noch Alkohol sollten mit dem Lenken eines Kraftfahrzeuges in Verbindung gesetzt werden! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hornek. )

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. Die Uhr ist auf 4 Minuten gestellt. – Bitte.

15.59

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dietachmayr, ohne Zweifel: Alkohol ist im Zusammenhang mit dem Lenken von Fahrzeugen zumindest gleich schädlich wie illegale oder legale Suchtmittel, das ist überhaupt keine Frage. Allerdings ist das, was in dieser Diskussion passiert, in Wirklichkeit fatal, meine Damen und Herren. Ich bin froh, dass die SPÖ einlenkt und da mittut, weil sehr vieles


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von dem, was Sie sagen, Kollege Dietachmayr und auch Kollege Eder, nicht stimmt. Ich habe das wiederholt im Ausschuss gesagt.

Erste Feststellung: Der Bluttest ist genau! Etwas Genaueres als das Ergebnis eines Bluttests kann man sich gar nicht vorstellen.

Zweite Feststellung, Herr Kollege Dietachmayr: Der Urintest wäre notwendig, weil, wie Sie richtig sagen, im Urin die Abbauprodukte feststellbar sind. Und, Herr Kollege Dietachmayr, auch das habe ich im Ausschuss gesagt: Wenn ein Verkehrsunfall passiert und der Lenker möglicherweise aus Gründen, die der Exekutive ohnehin bekannt sind – denn es wiederholt sich ja immer wieder –, flüchtet, der Lenker also erst später aufgefunden wird, dann kann man anhand der Abbauprodukte rückrechnen, ob er zum Zeitpunkt des Unfalls unter Drogeneinfluss stand oder nicht. Genau das, was Sie als Gegenargument verwenden, ist in Wirklichkeit ein Pro-Argument für Blut- und Harntest. Ich gebe mich aber mit dem Bluttest zufrieden, weil es im Interesse der Verkehrssicherheit notwenig ist.

Meine Damen und Herren! Was an der ganzen Diskussion fatal ist, ist Folgendes: Der durchschnittliche jugendliche Cannabiskonsument, der mitbekommt, dass ein Teil der SPÖ die Freigabe von Cannabis verlangt, ein anderer Teil wieder nicht, der mitbekommt, dass die Grünen eigentlich dafür sind, dass man den Cannabiskonsum freigibt, sieht sein Unrecht nicht ein und wird darin durch einen Teil der Abgeordneten dieses Hauses bestätigt.

Meine Damen und Herren! Sie müssen wissen, was zurzeit passiert. Ich selbst betreue mit einem Verein ein Projekt in Graz mit Jugendlichen, die drogenabhängig oder drogengefährdet sind. Herr Kollege Dietachmayr! Man nimmt alles, was man bekommen kann. Man schnüffelt Flecksalz, man schnüffelt Klebstoffe, man trinkt den Tee der Engelstrompete, man raucht sich ein, dass "die Birn voll ist", um es auf gut Steirisch zu sagen.

Meine Damen und Herren! Während der THC-Gehalt einer durchschnittlichen Cannabiszigarette vor 10, 15 Jahren zwischen 5 und 7 Prozent betragen hat, haben wir jetzt einen THC-Gehalt zwischen 18 und 20 Prozent. Sie müssen wissen, was das bedeutet. All jenen in der SPÖ, die die Drogenfreigabe fordern, sei es auch noch einmal gesagt: Das bedeutet ein großes Unfallrisiko, da die gesamten Blendunfälle zur Nachtzeit deswegen passieren, weil der Cannabis-Konsument Pupillen hat, die offen sind wie Scheunentore. Er bekommt sie auch nicht zu. Wenn sich einer mit einer Zigarette mit 18 bis 20 Prozent THC-Gehalt einraucht und dann Auto fährt und geblendet wird, ist die Gefahr groß, dass er in ein anderes Fahrzeug hineinfährt. Schwere und schwerste Verkehrsunfälle können die Folge sein.

Meine Damen und Herren! All jenen Kolleginnen und Kollegen des ÖVP- und FPÖ-Klubs, die bei dem Hearing nicht anwesend sein konnten, sei es gesagt: Dort unternahm ein Sachverständiger der Grünen, ein gewisser Herr Dr. Rainer Schmid, ernsthaft den Versuch, uns glauben zu machen, dass derjenige, der Cannabis raucht, der Haschisch raucht, der sicherere Autolenker ist, meine Damen und Herren! (Abg. Kiss: Wegen der Bewusstseinserweiterung!) Ich habe dort einen Aufschrei getan, weil es ein Wahnsinn ist, dass Wissenschafter heute noch den THC-Konsum als üblich und ohnehin nichts dabei verkaufen wollen. Der Jugendliche glaubt das ja, und dann passieren die Verkehrsunfälle. Wer übernimmt denn da die Verantwortung? Herr Dr. Rainer Schmid? – Das glaube ich wohl weniger. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Wir wissen, woran wir sind. Es tut gut, dass die SPÖ, der vernünftige Teil der SPÖ für eine gesetzliche Regelung einzuschwenken bereit war. Ich bin froh, dass ein deutliches Signal in Richtung aller Konsumenten, ganz gleich, ob legaler oder illegaler Drogen, gesetzt wird. Das Signal lautet: Wenn sich jemand der Drogensucht hingibt, dann hat er im Interesse der Verkehrssicherheit am Lenkrad nichts verloren!

Herr Minister! Ich danke Ihnen, und ich danke allen hier im Hohen Hause, die mitgewirkt haben, dass diese Regelung heute möglich wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.03


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109. Sitzung / Seite 130

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sodian. Er hat das Wort.

16.04

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt, dass das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand ein stark wachsendes Problem in unserer Gesellschaft darstellt. Dass Drogenmissbrauch im Straßenverkehr längst kein verkehrspolitisches Randthema mehr ist, zeigen die Schwerpunktaktionen der oberösterreichischen Verkehrsabteilung in den letzten Monaten. Dabei wurden teilweise doppelt so viele Drogen- als Alkolenker festgestellt.

In Oberösterreich, Salzburg und Wien wurden heuer immer mehr Drogenlenker von der Exekutive erwischt. Laut neuesten Untersuchungen und Schätzungen kommt auf einen alkoholisierten Autofahrer in Österreich bereits ein drogenabhängiger Autolenker, also ein Autofahrer, der unter Drogen steht. Dies wird durch Vorfälle dokumentiert wie den, als ein Drogenlenker auf der Südautobahn ungebremst in ein abgestelltes Polizeiauto raste, oder zuletzt durch den schweren Unfall auf der West Autobahn.

Obwohl das Lenken von Kraftfahrzeugen in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand nach der gültigen Rechtslage verboten ist, hat die Praxis gezeigt, dass sich zunehmend das Beweisproblem stellt. Das Problem "Drogen im Straßenverkehr" darf nicht weiter verharmlost werden. Verkehrsrechtliche Maßnahmen müssen getroffen werden, um das Lenken unter Drogeneinfluss durch entsprechenden Nachweis der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu verhindern. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einführung von verpflichtenden Bluttests bei drogenbeeinträchtigten Lenkern soll nun dafür Vorsorge treffen, dass Drogenlenker aus dem Verkehr gezogen werden und dadurch die Verkehrssicherheit erhöht wird. Dieser notwendigen Maßnahme darf sich niemand entziehen. Liegt ein konkreter Verdacht auf Drogeneinfluss vor, soll künftig der Lenker verpflichtet werden, sich einem Drogentest zu unterziehen und bei der ärztlichen Untersuchung eine Blutabnahme durchführen zu lassen.

Zentraler Punkt des Maßnahmenpakets ist die Verpflichtung, sich einer Untersuchung beim Arzt zu unterziehen, um so eine Gleichstellung von Drogen und Alkohol am Steuer in Bezug auf die Nachweisbarkeit durch Tests zu gewährleisten und nichts anderes. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich hoffe – und die ersten Reden zeigen das auch –, dass die SPÖ sich endlich ihrer Verantwortung besinnt und nach jahrelanger Blockade gegen die verpflichtende Drogenkontrolle endlich zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt, wie es im nationalen Verkehrssicherheitsprogramm vorgesehen ist. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder. – Bitte.

16.07

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wie beim Alkohol wird es ab 1. Jänner 2003 auch verpflichtende Drogentests geben. Uns SozialdemokratInnen geht es dabei einerseits darum, dass Drogenmissbrauch im Straßenverkehr insgesamt verfolgt wird, aber andererseits auch darum, dass angesichts fehlender sicherer Tests unbescholtene Bürger, insbesondere Kranke mit Medikamentenbedarf, nicht als Drogenkriminelle, obwohl sie unschuldig sind, bestraft werden.

Meine Damen und Herren! Wichtig für uns ist, dass bei entsprechender Auffälligkeit und nach entsprechender Einstufung eine Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises durch einen Amtsarzt vorgenommen werden kann, dass der Betroffene die Blutabnahme verweigern kann, dass niemand, dem vom Arzt entsprechende Medikamente vorgeschrieben wurden, die positive Tests zur Folge haben, wegen Drogenmissbrauchs bestraft wird, dass es nur Bluttests gibt und


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109. Sitzung / Seite 131

nicht die fehlerhaften Speichel- und Harntests, dass nur qualifizierte Labors nach standardisierten Methoden die Bluttests durchführen und dass es angesichts der Unsicherheit der Tests nicht zu Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz kommt. Mit diesen Maßnahmen können wir leben, meine Damen und Herren.

Für mich persönlich sind nach wie vor zwei Punkte offen: Zum einen, wie wir mit dem Begriff "Auffälligkeit" umgehen, wie "Auffälligkeit" definiert wird. Was ist "Auffälligkeit" oder "Verkehrsauffälligkeit"? Zum Zweiten, dass es eine Tatsache ist, dass es gerade im Zusammenhang von Beeinträchtigung durch Drogen keinerlei Grenzwerte gibt, wie zum Beispiel bei Alkohol. Tatsache ist aber auch, meine Damen und Herren, dass es um Verkehrssicherheit geht und nicht um Drogenpolitik.

Festhalten möchte ich aber auch, dass der Alkohol nach wie vor eines der größten Probleme in Bezug auf den Straßenverkehr ist, und ich bedauere es, dass der Verkehrsausschuss beziehungsweise die Regierungsparteien unseren Entschließungsantrag zu diesem Thema, nämlich zusätzliche Maßnahmen im Kampf gegen Alkohol am Steuer zu setzen, abgelehnt haben.

Worum ging es bei diesem Entschließungsantrag, meine Damen und Herren? – Es ging dabei um ein Schwerpunktprogramm zur Bekämpfung von Alkohol am Steuer nach dem Vorbild der schon einmal durchgeführten Kampagne "Don’t drink and drive". Zum anderen wurde der Herr Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen ersucht, eine Koordinations- und Informationsstelle zum Thema "Alkohol" einzurichten beziehungsweise fördernde Maßnahmen für eine alkoholfreie Jugendkultur einzuleiten beziehungsweise entsprechende Jugendprojekte zu fördern.

Der dritte Punkt – meiner Meinung nach eine sehr wesentliche Forderung – ist die Veränderung der Gewerbeordnung, wonach jeder Gastwirt mindestens zwei Sorten kalter nichtalkoholischer Getränke zu einem günstigeren Preis anzubieten hat als das billigste kalte alkoholische Getränk und dies als Jugendgetränk entsprechend dem Preisauszeichnungsgesetz besonders zu kennzeichnen hat.

Dieser Entschließungsantrag von uns wurde, ich würde meinen, fast "beißreflexartig" von den Regierungsparteien abgelehnt. Ich denke, mit der Annahme dieses Antrags wären eine sinnvolle Maßnahme und ein weiterer Beitrag für ein Mehr an Verkehrssicherheit erfolgt, was aber von den Regierungsparteien sehr erfolgreich verhindert wurde. (Beifall bei der SPÖ.)

16.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Mikl-Leitner. – Bitte.

16.11

Abgeordnete Mag. Johanna Mikl-Leitner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Das Thema "Missbrauch von Drogen insbesondere im Straßenverkehr" ist heute ein zentrales Thema. Es steigt die Zahl der Unfälle, die ihre Ursache darin haben, immer stärker an. Das bedeutet für uns ein Handeln, was wir mit dem vorliegenden Gesetz auch machen. Wir alle haben die Bilder der schrecklichen Unfälle, die durch Drogenmissbrauch im Straßenverkehr verursacht wurden, noch immer in Erinnerung.

Das Thema "Drogen im Straßenverkehr" ist für uns alle nicht neu, wir von der ÖVP haben uns jedoch schon immer – und das unterscheidet uns von Ihnen – dafür eingesetzt, dass wir wirksam gegen Autofahrer, die unter Drogeneinfluss stehen, vorgehen können. Über die Gefahr von Alkohol am Steuer gibt es Gott sei Dank einen generellen gesellschaftlichen Grundkonsens, worüber ich sehr froh bin. Gleichzeitig darf aber nicht vergessen werden, dass unter Drogeneinfluss stehende Autofahrer eine mindestens genauso große Gefahr darstellen. Ich gebe schon zu, dass die Gesamtzahl sicher wesentlich geringer ist, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es vor allem in diesem Bereich – und das bestätigen uns immer wieder Experten – eine große Dunkelziffer gibt.


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109. Sitzung / Seite 132

Froh bin ich darüber, dass es uns gelungen ist, die SPÖ von der Notwendigkeit von Drogentests im Straßenverkehr zu überzeugen, sodass jetzt diese gesetzliche Änderung möglich ist.

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss schaffen wir die rechtlichen Grundlagen, die es ermöglichen, eine Blutabnahme zum Zweck des Drogennachweises durchzuführen. Damit erhält die Exekutive endlich ein Instrument, das das Vorgehen gegen drogenverdächtige Lenker erleichtert. Selbstverständlich bleibt weiterhin die letzte Entscheidung darüber, ob ein Bluttest durchgeführt wird oder nicht, beim Arzt. Erst dann, wenn in einer klinischen Untersuchung des Amtsarztes festgestellt wird, dass eine Beeinträchtigung vorliegt, die auf eine Suchtgifteinnahme hindeutet, kann eine Blutabnahme angeordnet werden. Verweigert man diesen Bluttest, so hat dies die gleichen Konsequenzen, wie wenn man einen Alkotest verweigert.

Wir wollen mit dem Bluttest selbstverständlich auch sicherstellen, dass keine Unschuldigen zum Handkuss kommen. Diese Thematik hat Kollege Kukacka im Detail bereits behandelt.

Es ist mir noch wichtig, auf einen Kritikpunkt, der immer wieder von den Grünen kommt, kurz einzugehen, obwohl sie nicht hier sind, Desinteresse an diesem Thema zeigen und heute bei diesem schönen Wetter die Donauinsel bevorzugen.

Die Grünen kritisieren immer wieder, dass im Gesetz keine Grenzwerte festgeschrieben sind, wie dies jedoch beim Alkohol mit der 0,5-Promille-Grenze der Fall ist. Dazu möchte ich Folgendes anmerken: Endlich schaffen wir mit diesem Gesetz eine Möglichkeit, den Missbrauch von Drogen bei Autolenkern nachzuweisen. Wir wissen, dass das medizinisch zweifelsfrei möglich ist. Aber gerade der Stand der Technik und internationale Vergleichswerte zeigen, dass heute eine seriöse Festlegung und Überprüfung dieser Grenzwerte nicht möglich ist.

An dieser Stelle hätte ich gerne an die Grünen die Frage gestellt, wo denn diese Grenze liegen solle. Aber nachdem sie auf der Donauinsel sind, können mir diese Herrschaften das heute nicht beantworten. (Abg. Schwemlein: Was soll denn das? Sie wissen es ja nicht, oder waren Sie dort?)

Ich darf noch ganz kurz auf das Thema "Sucht und Suchtverhalten" eingehen, weil wir vor einigen Wochen in Niederösterreich zu diesem Thema ein interessantes Expertengespräch hatten, im Rahmen dessen uns die Experten explizit darauf hingewiesen haben, dass der Missbrauch von Drogen, insbesondere auch von Alkohol, den ich selbstverständlich dazuzähle, immer jüngere Bevölkerungsgruppen erreicht, dass immer jüngere Jugendliche davon betroffen sind.

Ich meine, das Hauptproblem liegt vor allem darin, dass bei vielen das Bewusstsein betreffend die Gefährlichkeit, die von einer Drogenbeeinträchtigung ausgeht, fehlt. Wichtig ist, dass man sich immer vor Augen hält: Man gefährdet dadurch nicht nur sich selbst im Straßenverkehr, sondern wird auch zur Gefahr für viele andere Verkehrsteilnehmer.

Selbstverständlich ist es wichtig, gesetzliche Bestimmungen festzulegen, es ist notwendig, gesetzliche Bestimmungen zu haben, aber gesetzliche Bestimmungen allein reichen nicht aus. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, für Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung, vor allem bei den Jugendlichen, zu sorgen und auch eine Kontrolle durchzuführen. Es ist wichtig, dass wir uns im Interesse der Bevölkerung, im Interesse der Jugendlichen in den Dienst der Aufklärungsarbeit stellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. – Bitte.

16.17

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Drogen und Alkohol haben im Straßenverkehr nichts verloren, das muss man wirklich ganz deutlich sagen und das muss die Botschaft an unsere Jugend sein. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Den Inhalt der gesetzlichen Regelung betreffend ist, denke ich, schon alles gesagt.

Ich möchte mich nur noch speziell beim Kollegen Eder für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken – Kollege Eder, du weißt, was ich meine. Ich möchte mich auch bei den Autofahrerklubs und beim Kuratorium für Verkehrssicherheit dafür bedanken, dass wir zu dieser Lösung gekommen sind. Es war ein hartes Ringen, aber ich denke, diese Regelung ist im Sinne unserer Jugend. Man muss auch so ehrlich sein und sich dann, wenn mit der SPÖ etwas zustande gekommen ist, dafür bedanken.

Bei den Grünen "bedanke" ich mich auch, weil sie es ermöglichen, dass wir heute zu einem einstimmigen Beschluss kommen. (Abg. Neudeck: Weil sie nicht da sind!) Das ist auch toll. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwemlein. – Bitte.

16.18

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir behandeln jetzt ein sehr sensibles Thema. Viele von Ihnen, nehme ich an, wissen – ich möchte es aber trotzdem in Erinnerung rufen –, dass sich der Salzburger Landtag mit dieser Materie bereits im Dezember 2001 in mehreren Ausschusssitzungen befasst hat. Die Parteien im Salzburger Landtag haben einen Forderungskatalog auch an die Bundesgesetzgebungsorgane gerichtet, und man darf heute durchaus zufrieden feststellen, dass sehr viele der Forderungen, die im Salzburger Landtag aufgestellt wurden, erfüllt werden. (Abg. Mag. Kukacka: Die haben das von uns übernommen!)

Ein Punkt, der mich in Zusammenhang mit dieser Thematik schon beschäftigt – ich möchte Ihnen das kurz zeigen (der Redner hebt die Kopie eines Zeitungsartikels in die Höhe)  –, ist ein Zeitungsartikel mit der Überschrift: "Drogenlenker: Auf Salzburger Highways ist die Hölle los". Ich denke, Information ist gut und wichtig, die Frage aber ist, ob man mit einer derartigen Botschaft den Nagel auf den Kopf trifft, denn man könnte den Eindruck bekommen, in Salzburg stünden alle Verkehrsteilnehmer unter Drogeneinfluss.

Daher finde ich es gut, dass der überwiegende Teil der Debatte heute sehr sachlich abgelaufen ist, vor allem auch, dass Kollege Wattaul zu Recht festgestellt hat, dass sich die SPÖ bei dieser Thematik sehr konstruktiv eingebracht hat und wir auf diese Art und Weise zu einem Gesetz kommen, das durchaus Sinn macht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch hervorheben, dass wir auf keinen Fall den Fehler machen sollten, zu glauben, mit Strafmaßnahmen und Sanktionen gesellschaftspolitische Veränderungen herbeiführen zu können. Eine Kollegin meines Klubs hat bereits gesagt, dass wir Drogenpolitik nicht über den Weg der Straßenverkehrsordnung machen können. Das macht keinen Sinn.

Ich denke aber, dass Folgendes sehr wichtig ist – und ich bitte den Herrn Bundesminister, dazu Stellung zu nehmen –: Es ist absolut zu verurteilen, dass ein Verkehrsteilnehmer seine Verkehrstüchtigkeit durch Alkohol oder Drogen oder was auch immer beeinträchtigt, es ist aber eine Tatsache, dass auf vielen Verkehrsteilnehmern sehr viel Druck lastet, und dieser Druck, viele Kilometer zu fahren, um wirtschaftlich überleben zu können, führt letztlich dazu, dass der Betroffene an seinen körperlichen Grenzen anlangt. Er versucht dann, mit Hilfsmitteln noch mehr an Leistung zu erbringen. Das ist mehr als zweifelhaft, es bringt mich aber zu der Schlussfolgerung, dass wir Regelungen dafür brauchen, wie Arbeitsbedingungen ausschauen sollen, damit von vornherein ausgeschlossen wird, dass jemand versucht, über Drogen seinen wirtschaftlichen Erfolg sicherzustellen.

Meine Damen und Herren! Ich denke, dass wir mit diesem heutigen Beschluss eine Phase hinter uns bringen, eine Stufe geschafft haben, und es haben noch weitere zu folgen. Das heißt aber nicht, dass weitere Stufen in Form von Strafkatalogen folgen sollen, sondern ich meine, dass das Um und Auf, das Wesentliche, worauf wir uns auch verstanden haben, Folgendes ist:


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In der nahen und mittleren Zukunft muss die Wissenschaft gefördert werden, damit wir zu technischen Hilfseinrichtungen kommen, die es ermöglichen, festzustellen, inwieweit eine Drogenbeeinträchtigung gegeben ist. Das, was wir brauchen, ist eine Hilfestellung, auch eine finanzielle Hilfestellung, für all jene Institutionen, die es bereits gibt und die in der Lage sind, Tests zu analysieren – auch die Tests müssen zweifelsohne noch verbessert werden.

Das heißt, wenn wir uns bei diesem Tagesordnungspunkt in solch großer Harmonie verstehen, dann sollten wir diese dazu nützen, gerade betreffend Drogen im Straßenverkehr und Drogen im Generellen dafür zu sorgen, dass wir alle, die bemüht sind, eine Verbesserung herbeizuführen, auch finanziell unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Reichhold. – Bitte.

16.23

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Nach mehreren schrecklichen Unfällen, die von Drogenlenkern verursacht wurden, bin ich froh, dass sich letztendlich die politische Vernunft durchgesetzt hat. Es war möglich, in mehreren Runden einen Kompromiss herbeizuführen, der die Zweidrittelmehrheit im Nationalrat sicherstellt. Wir alle leisten mit diesem Kompromiss einen wesentlichen Beitrag dazu, die Verkehrssicherheit wesentlich zu erhöhen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

Es waren deshalb sehr schwierige Verhandlungen, weil es sich um sehr wichtige fachliche Fragen handelte und von unserer Seite auch sicherzustellen war, dass nicht plötzlich Unschuldige Opfer werden.

Ich denke, mit dem dreiteiligen Verfahren kann dieses Risiko minimiert werden. Zunächst einmal – und das wird zurzeit sichergestellt – werden die Exekutivbeamten entsprechend eingeschult, um den "begründeten Verdacht", der heute mehrmals von einzelnen Rednern angesprochen wurde, auch tatsächlich ermitteln zu können. Entscheidend ist dann die Prüfung beziehungsweise die Untersuchung durch einen Amtsarzt, der letztendlich die Beeinträchtigung selbst feststellt. In einer dritten Stufe soll dann noch der Wirkstoff mittels einer Blutprobe festgestellt werden. Hier hat es einen guten Kompromiss gegeben, und ich weiß, dass es notwendig und wichtig ist, auch entsprechende, dafür geeignete Labors zu haben, die diese Tests wirklich gut durchführen können.

In Summe ist es ein gutes Verfahren, von dem ich annehme, dass es eine Basis ist, auf der mittels wissenschaftlicher Erkenntnisse die Methodik verfeinert werden kann und die Prüfung beziehungsweise die Untersuchungen verbessert werden können.

Für mich ist es wichtig, dass ein Anfang gesetzt wird, dass wir mit Beginn des nächsten Jahres auch eine gesetzliche Handhabe zum Einschreiten haben. Ich möchte mich daher bei allen Parteien, die diesen Kompromiss mittragen, bedanken. Ich denke, sie leisten damit einen sehr wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

16.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

16.26

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Geschätzter Herr Bundesminister! Ich sage trotzdem: Gut Ding braucht Weile – auch in einer Demokratie und in diesem Hohen Haus, im Nationalrat. Es musste dennoch fünf nach zwölf werden, bis die SPÖ die Gefahr ernst nahm und heute endlich, nach jahrelanger Forderung der ÖVP, zustimmt. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Es ist eine Zustimmung, die leider einen hohen Blutzoll forderte, der, hätte man die Kontrollen schon vor Jahren beschlossen, wesentlich niedriger sein könnte.


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Das Ausmaß der Strafbestimmung für Drogen am Steuer ist mit jenem der Alko-Lenker gleichgestellt, und es ist somit kein Privileg mehr wie in der Vergangenheit. Das ist gerecht, und es wird in Zukunft ein bedeutender Schutzfaktor für unsere Bevölkerung sein. Sicherheit nehmen wir ernst und nahmen wir ernst – das haben wir in der Vergangenheit bewiesen.

Nehmen wir die Alkohol-Debatte als Beispiel: Der Grenzwert für Alkohol im Blut wurde gesenkt. (Abg. Gradwohl: Wie lange hast du dich gewehrt dagegen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Uns geht es jetzt nicht um die Ideologie der Parteien, auch nicht um Lobbying einzelner Interessen, sondern wir fordern Fairness und Gerechtigkeit zum Schutz für alle Menschen. Ihre Kehrtwende ist ja jetzt noch möglich, und es ist nie zu spät, dafür einzutreten.

Es zeigt sich heute auch irgendwie die Ironie des Schicksals: Die Abwesenheit der Grünen und vieler Abgeordneter der SPÖ sowie die fast vollständige Anwesenheit der Koalitionsparteien hätten ohnehin zu einer Zweidrittelmehrheit geführt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.27


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Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Scheuch. – Bitte.

16.28

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte zu Beginn meiner Rede etwas für mich sehr Untypisches tun: Auch ich möchte mich bei Abgeordnetem Eder bedanken, dem das, wenn ich ihn mir anschaue, anscheinend gar nicht mehr so recht ist. Ob der vielen Lobesworte hat sich seine Gesichtsfarbe der seines roten Sakkos und seiner Krawatte angeglichen. Man muss es aber offen sagen: Er hat etwas bewegt. Er hat seine Partei, seine Genossen von der Fundamentalopposition hin zu einer vernünftigen Haltung bewegt, einer Haltung, die vor allem der Verkehrssicherheit dient. Es wird heute hier eine Gesetzeslücke geschlossen (Zwischenruf des Abg. Gradwohl ), die durch ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Oktober 2000 aufgerissen worden war.

Ich betone, dass dieses Gesetz kein Willkürakt gegen unbescholtene Bürger, auch nicht gegen Mohnstrudelesser ist. Dieses Gesetz bringt nicht die Rasterfahndung gegen Drogenmissbrauchsdelikte – hier füge ich ganz ehrlich, aber nur für meine Person, das Wort "leider" hinzu –; dieses Gesetz beendet Gott sei Dank die Bevorzugung von Drogenlenkern gegenüber Alkohollenkern.

Die Vorgangsweise wurde schon dargelegt: Es kommt zur Anhaltung, bei Verdacht dann zur Vorführung vor den Amtsarzt, der feststellt, ob eine Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. Erst dann kommt es zur Blutabnahme. Ich bin aber der Meinung, dass auch Harn- und Speicheltests weiterentwickelt werden sollten, sogar weiterentwickelt werden müssen, um letztendlich für den betroffenen Bürger eine Erleichterung im Verfahren zu schaffen und auch den Umkehrschluss zuzulassen, nämlich die Unschuldsbeweisführung.

Es ist sehr schade, dass die Abgeordneten des grünen Klubs heute nicht hier sind. Es sei Ihnen aber doch zumindest ... (Abg. Schwarzenberger: Das ist nicht schade, denn dafür ist es einstimmig!)  – Ja, das stimmt, das habe ich schon gehört.

Aber letztlich doch ein Wort an die Adresse der Grünen und ihrer Wählerklientel, nämlich an jene, die Drogen konsumieren und dies noch verherrlichen – man braucht ja diesbezüglich nur im Internet nachzulesen; diese Botschaft wird ihnen sicherlich der eine oder andere ausrichten –: Solange wir hier in diesem Hohen Haus etwas zu sagen haben, so lange werden wir dem Drogenkonsum als Gefahr für unsere Kinder nicht Tür und Tor öffnen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Solange wir hier im Hohen Hause etwas zu sagen haben, so lange werden wir auch Drogen am Steuer nicht tolerieren. Wir haben kein Problem mit dem Begriff "law and order". Gesetz und Ordnung sind für uns etwas Selbstverständliches! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.31

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor. Damit schließe ich diese Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1210 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl von Abgeordneten, nämlich von mindestens 50 Prozent, fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Vorlage in zweiter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (Unruhe in den Reihen der ÖVP und der Freiheitlichen, da Abg. Brosz als einziger Abgeordneter der Grünen im Saal anwesend ist.)

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Vorlage auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Vorlage ist auch in dritter Lesung mit Stimmenmehrheit, und zwar mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen. (Abg. Dr. Khol  – in Richtung des Abg. Brosz –: Eine Schande!)

Wir kommen weiters zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1210 der Beilagen beigedruckten Entschließung. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt geht er wieder!)

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Entschließung stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Die Entschließung ist mit Stimmenmehrheit angenommen. (E 139.)

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt erledigt.

8. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 707/A der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger, Kurt Eder, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Evelin Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (1211 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach mündlicher Berichterstattung liegt nicht vor.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

16.33

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist eine Tatsache, dass Fahranfänger überdurchschnittlich oft in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Der vorliegende Gesetzentwurf, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird, trägt dem Rechnung und sieht die Einführung eines Mehrphasenführerscheins vor.

Worum geht es beim Mehrphasenführerschein? – Zum einen geht es dabei darum, das hohe Unfallrisiko bei FahranfängerInnen zu reduzieren, das vor allen Dingen auf mangelnde Fahrroutine und auf eine sehr hohe Risikobereitschaft zurückzuführen ist. Deshalb soll eine zweite Aus


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bildungsphase eingeführt werden. Ein derartiges Modell wurde bereits in Finnland mit Erfolg ausprobiert. Daran orientieren sich auch die neuen Bestimmungen zur Fahrausbildung.

Was hat diese Ausbildung zum Inhalt, meine Damen und Herren? – In der zweiten Ausbildungsphase sollen den TeilnehmerInnen die Gefahren beim Lenken von Kraftfahrzeugen anhand eines Fahrsicherheitstrainings in einem Zeitraum von drei bis neun Monaten nach Erwerb des Führerscheins gezeigt werden.

Zum Zweiten ist zusätzlich geplant, mittels einer Perfektionsfahrt jeweils zwei bis vier Monate und sechs bis zwölf Monate nach Erwerb der Lenkerberechtigung sowie mittels verkehrspsychologischer Gruppengespräche die hohe Risikobereitschaft junger LenkerInnen aufzuarbeiten.

Eventuelle Mehrkosten, meine Damen und Herren, könnten durch eine Novellierung des Fahrschulgesetzes verringert werden. Von Seiten der SPÖ liegt diesbezüglich ein Vorschlag vor. Herr Minister! Ich denke, im Sinne der Jugendlichen liegt es an Ihnen, diesbezüglich tätig zu werden und zu handeln. Ziel ist es, die Unfallzahlen dadurch zu senken, dass Aus- und Fortbildungsmaßnahmen zu einem Zeitpunkt absolviert werden, zu dem sich der Fahrer oder die Fahrerin noch in einer Phase des Erfahrungssammelns befindet.

Fakten und Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Jeder zweite tödliche Unfall der 18- bis 20-jährigen Fahranfänger ist ein Alleinunfall. In Finnland konnte durch die neuen Ausbildungsinhalte im Rahmen des Mehrphasenführerscheins die Zahl der Fahranfängerunfälle innerhalb von zwei Jahren um 50 Prozent reduziert werden. Auch der volkswirtschaftliche Nutzen ist nicht zu unterschätzen: Bei einem 20-prozentigen Unfallrückgang könnten immerhin rund 27 Millionen € pro Führerscheinjahr eingespart werden.

In der Bevölkerung wären laut einer Studie 70 Prozent der Österreicher für die Mehrphasenausbildung und würden sich dafür entscheiden, selbst wenn das mehr kosten würde. Mehr Praxis und Weiterbildung wird auch von jungen Fahranfängern gewünscht. Durch eine bessere Ausbildung und ein besseres Fahranfängertraining könnten viele Unfälle verhindert werden, meine Damen und Herren.

In einem einstimmig angenommenen Entschließungsantrag aller vier Parteien wird unter anderem der Verkehrsminister ersucht, die Fahrschulgrundausbildung hinsichtlich möglicher Verbesserungen zu durchleuchten. (Abg. Parfuss: Er hört gar nicht zu!)  – Es dürfte anscheinend Sozialversicherungsgespräche geben.

Diesbezüglich macht der ARBÖ Vorschläge, es liegen Vorschläge vor. Aus der Sicht des ARBÖ ist die Arbeit für eine verbesserte Fahrausbildung bereits in der ersten Stufe wahrzunehmen. (Abg. Neudeck: Seit wann hat der Parnigoni etwas mit der Sozialversicherung zu tun?) Der ARBÖ empfiehlt dem Verkehrsminister, eine Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Kuratoriums für Verkehrssicherheit einzusetzen, um Vorschläge für die längst überfällige Reform des Fahrschulwesens auszuarbeiten. – Es geht um Herrn Gaugg und nicht um Herrn Parnigoni, es geht um den Herrn Minister und nicht um den Herrn Präsidenten. (Abg. Neudeck: Das ist aber eine sehr differenzierte Auffassung!)

Es sind noch einige Punkte zu verbessern: Die gewerberechtlichen Bestimmungen sind zu optimieren, die Voraussetzungen zum Betrieb einer Fahrschule sind neu und klar zu definieren. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für eine Fahrschulbewilligung sind ebenfalls zu optimieren. Der Zugang gehört erleichtert, und dem Konsumenten muss ein umfassender Preis-Leistungs-Vergleich von Fahrschulen ermöglicht werden. – So viel zu den Vorschlägen des ARBÖ.

Meine Damen und Herren! Jede Maßnahme, die dazu dient, die Risikobereitschaft zu reduzieren und dadurch ein Mehr an Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist zu unterstützen und zu begrüßen. Uns SozialdemokratInnen ist Sicherheit sehr viel wert. Sie hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb werden wir der vorliegenden Gesetzesnovelle die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.39


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109. Sitzung / Seite 138

Präsident Dr. Heinz Fischer:
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. Er hat das Wort.

16.39

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. (Abg. Dr. Cap: Ja!) Es ist eine erfreuliche Tatsache, dass wir jetzt neuerlich ein Gesetz beschließen können, das wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen wird. Der Mehrphasenführerschein beruht ja auf einem Antrag aller Parteien. Es geht dabei darum, dass in einer zweiten Ausbildungsphase für junge Führerscheinbesitzer die oftmals zu hohe Risikobereitschaft dieser jungen Lenker entsprechend aufgearbeitet werden soll. Geschehen soll das durch entsprechende Perfektionsfahrten, durch Fahrsicherheitstrainings und durch verkehrspsychologische Gespräche.

Wir tragen mit diesem Beschluss dem Umstand Rechnung, dass gerade in der Gruppe der jugendlichen Verkehrsteilnehmer die Unfallrate überproportional hoch ist. So gehörten im vergangenen Jahr trotz eines Bevölkerungsanteils von nur 12 Prozent über ein Drittel aller im Straßenverkehr Verletzten und Getöteten der Altersgruppe der 10- bis 15-jährigen an. Das ist also eine sehr wichtige und notwendige Maßnahme, meine Damen und Herren!

Wir setzen damit auch unsere Arbeit bezüglich Verkehrssicherheit fort, denn man muss doch festhalten, dass trotz permanenter Erhöhung der Fahrzeugdichte und eines umfassenden Straßengüterverkehrs die Zahl der Toten in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen ist. Auch heuer befinden wir uns wieder auf einem guten Weg. Dieser Mehrphasenführerschein soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass dieser Trend eine entsprechende Fortsetzung findet. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber eines möchte ich auch sagen, meine Damen und Herren: Diejenigen, die das initiiert haben – dazu gehören die Autofahrerclubs, das Kuratorium für Verkehrssicherheit, die Fahrschulen und auch die Versicherungen –, müssen alle dazu beitragen, dass diese Mehrphasenführerscheinausbildung für die jungen Lenker nicht teurer wird, denn für junge Menschen ist der Führerschein oft etwas existentiell ganz Wichtiges, gleichsam ihr Eintritt in das Erwachsenenleben. Sie sind bereit, dafür Geld auszugeben, aber das muss auch entsprechend leistbar sein.

Deshalb hier mein Appell insbesondere an die Versicherungen: Sie sind es ja, die den Nutzen davon haben werden. Wir gehen von Folgendem aus: Dieser Mehrphasenführerschein soll zu weniger Unfällen führen; weniger Unfälle heißt weniger Schadensfälle, heißt weniger Kosten für die Versicherungen. Diese Ersparnis sollte an die jungen Fahrzeuglenker weitergegeben werden. (Beifall bei der ÖVP.)

16.43

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.43

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte zusammenfassend sagen, dass mit der Mehrphasenfahrausbildung insgesamt vier Zielsetzungen verfolgt werden. Diese sind im Individualbereich, im persönlichen Bereich angesiedelt, sie sind aber auch im gesamtwirtschaftlichen Bereich zu sehen. Ich glaube, die wohl wichtigste Maßnahme – das wurde ja im letzten Debattenbeitrag schon ausgeführt – ist die Unfallreduktion. Ich denke – und das sagen uns auch die Experten –, dass mit der Einführung der "Fahrausbildung neu" eine Reduktion der Unfallquote um 20 Prozent auch aus relativ kurzfristiger Perspektive realistisch ist.

Es gibt Erfahrungswerte aus Finnland, wo diese Mehrphasenfahrausbildung zunächst ein Modellversuch war und dann fix eingeführt wurde. Die Zahlen, die wir aus diesem Land kennen, sprechen für sich und geben der Einführung der Mehrphasenfahrausbildung dort durchaus Recht.

Es wird immer wieder gefragt: Warum soll man das nun unmittelbar in Österreich einführen? – Das Problem in Österreich wird in einer Graphik eindrucksvoll gezeigt. Wir liegen nämlich in


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109. Sitzung / Seite 139

Europa bei den im Straßenverkehr Getöteten in der Gruppe der 18- bis 20-Jährigen im absoluten Spitzenfeld.

Lassen Sie mich kurz einige Zahlen vortragen! Die Messgröße ist: getötete Einwohner dieser Altersgruppe pro Million Einwohner. Da liegt Österreich bei 292,5. Nur Frankreich ist in Europa mit 292,7 in einer noch schlimmeren Situation als Österreich. "Spitzenreiter" – unter Anführungszeichen – ist beziehungsweise den besten Wert hat das Vereinigte Königreich mit 110,5. Wir haben also fast dreimal so viele im Straßenverkehr Getötete wie Großbritannien.

Warum das so ist, hat ganz unterschiedliche Gründe. Erster Punkt: In Österreich sind sich die Experten darin einig, dass die Einführung dieser Mehrphasenfahrausbildung sehr schnell greifbare Erfolge erzielen wird. Daher wollen wir das jetzt machen, wollen wir das schnell und zügig durchziehen, um auch in der Verkehrssicherheit in Österreich, speziell betreffend die Altersgruppe der 18- bis 20-Jährigen, also betreffend die Führerschein-Neulinge, sozusagen die Anfänger im Straßenverkehr, entsprechende Maßstäbe zu setzen. Das halte ich für gut und für notwendig.

Zweiter Punkt: Neben der Unfallreduktion ist natürlich – Kollege Kukacka hat das kurz ausgeführt – ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen zu sehen. Die Zahlen, die auch wissenschaftlich erhärtet sind, sprechen für sich. Ein bei einem Unfall getöteter Erwerbstätiger verursacht direkte Kosten und Folgekosten in einer Größenordnung von 908 000 €, das sind immerhin 12,5 Millionen Schilling. Wenn man jetzt als Kalkulationsgrundlage wiederum den 20-prozentigen Unfallrückgang als Bemessungsgrundlage nimmt, dann ergibt sich daraus eine Größenordnung von 27 Millionen €, und zwar pro Führerscheinjahrgang. Das baut sich also ganz schön auf.

Dritter Punkt: In Österreich – diesbezüglich haben das Kuratorium für Verkehrssicherheit, der ARBÖ und der ÖAMTC einige Untersuchungen angestellt – ist die Akzeptanz bezüglich dieser Modellversuche überaus hoch. 70 Prozent der Österreicher sind für die Mehrphasenfahrausbildung, selbst wenn diese mehr kosten würde. Das ergab sozusagen der Rücklauf aus dieser Befragung; das ist die berühmte Yes-Studie. Das ist an und für sich auch ein sehr hohes Maß an Akzeptanz einer grundsätzlich neuen Sache, die man ja in der Öffentlichkeit noch gar nicht so kennt.

Aber ich sage Ihnen auch gleich Folgendes dazu: Wir haben uns als Gesetzgeber bemüht, den Führerschein nicht teurer werden zu lassen. Wir sehen das unter dem Stichwort "Kostenneutralität". Ich denke, dass durch das neue Kalkulationsschema und durch den neuen Ausbildungsplan zwar Theoriestunden zurückgenommen wurden, Praxisstunden jedoch erhöht wurden, also eine Verlagerung eintritt. In Verbindung mit der Feedback-Fahrt und dem Fahrsicherheitstraining ergibt das eine gleich hohe Stundenanzahl, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ich bin mir auch sicher, dass, sobald die erste Versicherungsgesellschaft in Österreich von sich aus, aus freien Stücken eine bestimmte Behandlung der Führerschein-Neulinge vornimmt, die sie in die Gruppe der 25-jährigen, ausgebildeten, aktiven Straßenverkehrsteilnehmer einreiht – da gibt es gute Hinweise dafür –, werden auch alle anderen folgen, weil es sich die Versicherungswirtschaft gar nicht leisten kann, einem sehr guten Beispiel nicht zu folgen.

Wenn wir auch noch versuchen, einige andere Dinge in den Griff zu bekommen, beispielsweise was die Wettbewerbsfragen im Bereich der Fahrschulen betrifft, dann bin ich mir ganz sicher, dass ein wesentlich höheres Maß an Qualität im Bereich der Fahrausbildung erreicht werden wird – und das zu gleichen, möglicherweise sogar zu niedrigeren Kosten. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie des Abg. Schwarzenberger. )

16.50

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. Er hat das Wort.

16.50

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist wichtig, heute in Verkehrsfragen eine Konsensmaterie zu haben. Ich weiß vom Kollegen Eder,


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dass in Bezug auf den Mehrphasenführerschein die Initiative natürlich von ihm ausgegangen ist, zuerst die SPÖ, dann die FPÖ und dann erst die ÖVP unterschrieben hat. Aber das soll das Ergebnis nicht trüben, sondern wesentlich ist, wie ich meine, dass die Verkehrssicherheit ... (Zwischenruf des Abg. Mag. Kukacka. )  – Das ist die Wahrheit, Herr Kollege Kukacka!

Es ist wesentlich, dass die Verkehrssicherheit keine parteipolitische Fahne haben soll. Heute wurde schon darauf hingewiesen, dass viele jugendliche Lenker ein besonders hohes Risiko tragen. Sie haben mangelnde Fahrroutine, sie unterliegen auch teilweise der Faszination der Geschwindigkeit und sind oft übermotorisiert. – Das ist die eine Seite.

Die andere Seite ist: Es geht bei diesem Mehrphasenführerschein vor allem um die Reduktion der Zahl der Unfälle. Es gibt jährlich 18 000 verletzte Jugendliche und sehr viele Tote bis 24 Jahre – darauf haben schon meine Vorredner hingewiesen –, diese Zahlen sollten eigentlich durch diesen Mehrphasenführerschein reduziert werden.

Worum geht es dabei? – Es geht um weniger Technik, es geht um mehr Verkehrspraxis. Es geht vor allem um den Umgang mit der Geschwindigkeit und um die Verkehrssicherheit.

Was auf der einen Seite als Bonus steht, soll auch auf der anderen Seite als Bonus für die jungen Menschen stehen. Es sollen sich jetzt nicht die Kosten für den Führerschein erhöhen. Für ein neues Gesetz, das das zum Inhalt hat, hat ja auch die SPÖ einen Entwurf eingebracht.

Was wollen wir? – Wir wollen bei den Fahrschulen mehr Konkurrenz, wir wollen billigere Führerscheine, und wir möchten auch eine freiere Ausbildung. Es kann nicht so sein, dass, sehr geehrter Herr Bundesminister, der Preisunterschied bei oberösterreichischen Fahrschulen bis zu 350 € beträgt. Das wird wahrscheinlich im ganzen Bundesgebiet so sein. Daher wäre es wichtig, den Entwurf unseres Fahrschulgesetzes genau zu studieren. Ich glaube, wir wären da auf dem richtigen Weg. Das wäre wieder eine Konsensmaterie. Es soll nicht so sein, dass die Jugendlichen jetzt, da wir den Mehrphasenführerschein einführen, durch einen teuren Führerschein bestraft werden.

Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu, denn es dient der Hebung der Verkehrssicherheit und vor allem der Sicherheit der jungen Menschen in Österreich. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. – Bitte.

16.53

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Mit der Einführung dieses Mehrphasenfahrausbildungsmodells für Fahranfänger und neue Führerscheinbesitzer gehen wir einen neuen Weg in der Fahrschulprüfung, und zwar einen Weg, bei welchem die Verkehrssicherheit im Vordergrund steht, einen Weg, mit welchem ein ähnliches Modell in Finnland – wir haben es heute bereits vernommen – erfolgreich umgesetzt wurde. Damit wurde allein in den letzten zwei Jahren die Zahl der Unfälle um die Hälfte reduziert.

Geschätzte Damen und Herren! Wir stellen fest, dass gerade in der Altersgruppe der 15- bis 25-Jährigen die Zahl der Verkehrsunfälle überproportional hoch ist, dass ein Verkehrsunfall bei den 18- bis 20-Jährigen die Todesursache Nummer eins ist.

Ziel dieser Gesetzesänderung ist, die überproportional hohe Unfallquote von Fahranfängern durch die Einführung einer zweiten Ausbildungsphase zu reduzieren, um mehr Sicherheit zu erreichen.

Eine Reduzierung der Zahl der Unfälle soll dadurch erreicht werden, dass die Aus- und Fortbildungskurse zu einem Zeitpunkt absolviert werden, zu dem sich der Fahranfänger noch in der Phase des Lernens befindet. Die zweite Ausbildungsphase besteht aus der Perfektionsfahrt, dem Fahrsicherheitstraining und den verkehrspsychologischen Gruppengesprächen. Durch diese zweite Ausbildungsphase soll es aber keinesfalls zu einer Erhöhung der Ausbildungskosten


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kommen. Es kommt lediglich zu einer Verlagerung beziehungsweise zu einer Neuverteilung der bestehenden Fahrschulausbildung.

Geschätzte Damen und Herren! Wir geben dieser Gesetzesänderung selbstverständlich gerne unsere Zustimmung, vor allem um die Sicherheit unserer jungen Fahrzeuglenker zu heben. (Beifall bei der ÖVP.)

16.55

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wattaul. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.55

Abgeordneter Anton Wattaul (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sicherheit steht im Vordergrund dieses Gesetzes; das ist gut. Das finnische Modell ist bereits genannt worden. Ich möchte noch einmal sagen: Im Jahr 2001 verunglückten 17 620 15- bis 24-Jährige, darunter gab es 220 Tote. Wenn dieses Modell in Österreich so wie in Finnland greifen würde, dann würde das heißen, dass wir im Straßenverkehr zirka 110 Tote weniger im Jahr hätten. Das kann wirklich nur gut sein.

Der Führerschein muss in Österreich billiger werden. Das muss ich einmal klar sagen. Wir wissen, dass der Führerschein in Amerika nur 35 $ kostet. Das ist auch für die Wirtschaft gut. Die Wirtschaftskammer fordert immer Mobilität von den Arbeitnehmern. Das heißt aber auch, dass der Führerschein als Zugang zur Mobilität billiger werden muss. Wir brauchen Liberalisierung bei den Fahrschulen, denn – wir haben es jetzt vom Kollegen Firlinger gehört – wir liegen bei der Zahl der Toten und der Unfälle an zweiter Stelle und haben die teuersten Fahrschulen.

Ich bitte da vor allem die Wirtschaftskammer, einzulenken, damit es zu einer Liberalisierung kommt. Es kann durchaus sein, dass die Theorieausbildung in Fachhochschulen gemacht wird, dass man da einen eigenen Kurs hat. Man hat nämlich die Prüfung am Computer und muss das können. Ich glaube, dass nicht jeder, der mit dem Auto fährt, wissen muss, wie ABS funktioniert.

Es muss auch möglich werden, den Führerschein mit dem eigenen PKW zu machen, sodass eben nur der Fahrlehrer dabei ist. Das geht ja schon beim L17. Es kommt mir manchmal so vor, als wären die Fahrschulen Apotheker. Die Preise sind dementsprechend, und die müssen gesenkt werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kiermaier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.57

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Wattaul, ich gehe mit dem konform, was Ihre Aussagen den Führerschein betreffend angeht. Wir brauchen aber nicht den Umweg über die Wirtschaftskammer zu machen. Wir haben den Entwurf zum Fahrschulgesetz bereits eingebracht. Stimmen Sie zu, und der Fall ist erledigt! Der Führerschein ist dann ab morgen billiger. Das ist eine ganz einfache Lösung. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stellt sich bei diesem Thema heute die Frage, ob es wirklich richtig ist, dass weitere Kriterien erforderlich sind und ob das nicht im Gegensatz zur Verwaltungsvereinfachung steht. Ich habe mir darüber Gedanken gemacht, bin aber letztlich zu der Überzeugung gekommen, dass diese Bestrebungen sehr richtig sind.

In erster Linie sind es ja junge Menschen, die die Führerscheinprüfung ablegen. Nicht wenige davon sind der Meinung, dass sie, wenn sie den rosaroten Schein in Händen haben, schon richtige Autofahrer sind. Wenn man ehrlich ist und an jene Zeit zurückdenkt, dann weiß man, dass dem nicht so ist. Erst die Praxis macht den wirklich guten Autofahrer aus. Daher soll man eine gewisse Überprüfung nicht ganz negativ sehen.


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht zuletzt sind die Feuerwehr und das Bundesheer in diesem Punkt sehr vorsichtig. Führerschein-Neulinge dürfen zum Beispiel bei der Stadtfeuerwehr in Amstetten mit Sicherheit kein Einsatzfahrzeug lenken. Das ist gut und richtig so. Zuerst müssen sie Fahrpraxis im privaten Bereich erwerben, dann dürfen sie längere Zeit nur bei Übungen oder außerhalb von Einsätzen Einsatzfahrzeuge lenken. Die Verantwortung derer, die hinter dem Lenkrad sitzen, ist groß. Es handelt sich sehr oft um Familienväter, und daher muss man genau wissen, welch große Verantwortung so ein Fahrer eigentlich hat.

Das betrifft alle Spezialfahrzeuge, aber nicht nur die, sondern auch ein Fahrzeug mit der Führerscheinklasse B darf am Anfang von einem Führerschein-Neuling nicht gefahren werden.

Die Sicherheit auf den Straßen, werte Kolleginnen und Kollegen, ist ein umfassendes Paket und hat vielerlei Facetten: zum Beispiel Alkohol, Drogen, psychische Probleme, aber auch Raserei.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf die häufigen Geschwindigkeitsübertretungen auf den Autobahnen, und zwar nicht zuletzt auch durch Bürger unserer Nachbarländer, aufmerksam machen. Für viele von ihnen scheinen Geschwindigkeitsbegrenzungen kein Thema zu sein, und die gesetzlich festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 Stundenkilometern und vor allen Dingen Geschwindigkeitsbegrenzungen im Baustellenbereich sind für sie eigentlich nicht existent. Der Grund dafür ist, dass es keine vernünftige Möglichkeit gibt, diese Verkehrssünder zur Kasse zu bitten.

Ich habe mich daher an unsere Freunde im EU-Parlament gewandt und ihnen dieses Problem vorgetragen. Das Echo, meine sehr geehrten Damen und Herren, war nicht schlecht, kann ich Ihnen sagen.

Ich appelliere daher an alle Fraktionen dieses Hohen Hauses, um einen weiteren Schritt in Richtung Verkehrssicherheit zu setzen, für dieses Problem ein offenes Ohr zu haben und darüber bei nächster Gelegenheit ein gemeinsames Gespräch zu führen. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt wieder den Vorsitz.)

Der Herr Bundesminister hat mir sein Interesse schon bekundet. Ich danke ihm dafür. Ich denke, es wird wirklich Zeit, dass wir darüber intensiv nachdenken. Das Problem sollen nämlich nicht nur die Verkehrssünder selbst sein, sondern auch die Wirkung, die ihr Verhalten auslöst. Sie müssen sich vorstellen, wenn man bei Baustellen auf der Autobahn ununterbrochen von anderen überholt wird, dann wird man irgendwann einmal, wie man es so schön bei uns sagt, pfeif drauf sein und sagen: Wenn die alle so geschwind fahren, fahre ich auch! Die Beispielswirkung ist eine verheerende, und daher gehört da wirklich eingegriffen.

Wenn der heute vorliegende Gesetzentwurf beschlossen ist, ist ein weiterer Schritt, wie meine Vorredner schon gesagt haben, im Sinne der Verkehrssicherheit gesetzt worden. Daher stimmen auch wir gerne diesem Gesetz zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.02

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

17.02

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Unfallstatistiken sprechen eine ganz klare Sprache: Den Löwenanteil der verunglückten Fahrzeuglenker stellen mit Abstand die jungendlichen Autolenker bis 24 Jahre dar. Dabei sind es vor allem männliche Autolenker dieser Altersgruppe, die als Unfallopfer zu beklagen sind. Zwei Hauptkomponenten ergeben diesen eklatanten Anteil bei jungen Autolenkern: mangelnde Fahrroutine in Kombination mit hoher Risikobereitschaft.

Im vorliegenden Antrag auf Einführung des Mehrphasenführerscheines werden Maßnahmen getroffen, um diese beiden Hauptunfallskomponenten zu entschärfen. Mehrphasenführerschein heißt mehrere Phasen des Lernens: erstens ein angepasster Lehrplan theoretisch und prak


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tisch, zweitens ein Fahrsicherheitstraining und Feedback-Fahrten, um die Fahrroutine zu verbessern, und drittens verkehrspsychologische Gruppengespräche, um die erhöhte Risikobereitschaft einzudämmen.

Der bisher bereits mögliche L17-Führerschein hat gezeigt, dass durch mehr Fahrpraxis die Unfallhäufigkeit eingedämmt wird. Der L17 wird weiterhin erhalten bleiben, und es wird auch die erhöhte Fahrpraxis beim neuen Mehrphasenführerschein in Anrechnung kommen. Gleichzeitig wird es zu keiner Verteuerung des Führerscheines kommen, und die Versicherungsprämien für junge Fahrzeuglenker werden langfristig gesenkt werden.

Es ist unsere Pflicht, alles Erdenkliche zu unternehmen, um die Zahl der Unfallopfer im Bereich unserer jungen Menschen zu senken. Der Mehrphasenführerschein ist ein wichtiger Schritt, um unsere Jugend nicht nur theoretisch, sondern vor allem praxisorientiert auszubilden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Mit dem Mehrphasenführerschein wird unsere Jugend ein ganzes Jahr lang in den Phasen des Lernens professionell begleitet werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin heute sehr froh, dass dieser Antrag im Sinne der Sicherheit unserer Jugend von allen Parteien beschlossen werden wird. (Beifall bei der ÖVP.)

17.05

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Bundesminister Ing. Reichhold. – Bitte.

17.05

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie Ing. Mathias Reichhold: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Neben dem menschlichen Leid, das heute schon mehrfach erwähnt wurde, entsteht natürlich auch ein gewaltiger volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht unberücksichtigt bleiben darf. Es sind 370 Millionen Schilling oder 27 Millionen € pro Führerscheingruppe, pro Führerscheinjahrgang jedes Jahr. Das heißt, dass neben dem Ziel, das Faktum, dass es über 17 000 Verunglückte und Verletzte pro Jahr auf Österreichs Straßen gibt, in Richtung Reduktion der Zahl der Unfälle zu verändern, auch der Gedanke steht, durch die Einführung des Mehrphasenführerscheinsystems den enormen volkswirtschaftlichen Schaden zu minimieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung setzen Sie ein wirkliches Benchmark, wie es so schön heißt, in Europa. Wir sind die Ersten, und wir sind mit diesem Gesetz auf dem Stand der Wissenschaft. Das ist etwas, worauf Österreich stolz sein kann. Dieses Modell dient heute schon in verschiedensten Arbeitsgruppen der Europäischen Union als Vorbild.

Wir haben mit diesen Gruppen Kontakt und haben auch erreichen können, dass für den Fall der Einführung der Mehrphasenfahrausbildung auch die Evaluierung dieser Mehrphasenfahrausbildung von der Europäischen Union bezahlt wird. Das heißt, dieses Gesetz hat echten Vorbildcharakter in Europa und wird, so nehme ich an, in ähnlicher Form oder in gleicher Form von anderen Ländern Europas übernommen werden können.

Ich möchte mich bedanken, denn dieses Modell wurde entwickelt vom bmvit, vom Kuratorium für Verkehrssicherheit des österreichischen Fahrschulverbandes sowie des ARBÖ und des ÖAMTC. Es hat da einige Diskussionen gegeben, die vor allem auch die Kostenseite des Führerscheins zum Inhalt hatten. Ich darf Ihnen ankündigen, dass wir im Herbst bereit sind, auch über eine Reform des Führerscheinwesens nachzudenken beziehungsweise zu diskutieren. Wir werden uns über den Sommer Gedanken darüber machen, wie wir die Reform des Führerscheinwesens bewerkstelligen und damit auch eine entsprechende Kostensenkung erreichen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da hoffe ich auch auf die Mitarbeit der einzelnen Experten in diesem Hohen Haus. Es hat Herr Abgeordneter Kukacka in seiner Rede schon kurz angedeutet, dass auch die Kostenseite ein


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großes Thema war und dass auch Versicherungen et cetera in die Diskussion mit eingebunden werden müssen.

Jedenfalls meinen herzlichen Dank. Es ist heute für den Verkehrsminister ein schöner Tag, denn nach der Beschlussfassung in Bezug auf Drogen ist das ein zusätzliches Gesetz, das die Verkehrssicherheit heben wird, vor allem in einer Gruppe, wo wir alle größtes Interesse haben, dass die Zahl der Toten und Verunglückten verringert wird, die gerade in der Gruppe der 15- bis 24-Jährigen weit über dem europäischen Durchschnitt angesiedelt ist. Daher gab es da von Seiten der Politik größten Handlungsbedarf. Das wird mit der Mehrphasenfahrausbildung besser werden.

Ich danke für die Mitarbeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

17.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Ing. Scheuch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Cap  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Ing. Scheuch –: Der Schal ist locker!)

17.08

Abgeordneter Ing. Kurt Scheuch (Freiheitliche): Hohes Haus! Herr Minister! Wenn man von Verkehrssicherheit spricht, muss man sicher auch von Risikogruppen sprechen. Eine der Risikogruppen sind sicherlich Drogenlenker. Wir haben es auch erlebt, dass es sich bei der vorigen Abstimmung ein unverbesserlicher Drogenfan der Grünen nicht hat nehmen lassen, ein einstimmiges Ergebnis zu verhindern. Alkohollenker sind auch eine Risikogruppe, natürlich auch notorische Schnellfahrer. Es gibt noch eine Risikogruppe, und zwar junge Menschen, die eigentlich nichts dafür können, dass sie eine Risikogruppe sind. Es liegt einfach in der Natur der Jugend, dass sie sich teilweise selbst überschätzt, dass sie eine hohe Risikobereitschaft hat, letztendlich aber einfach mangelnde Fahrpraxis aufweist.

Genau da hakt diese positive Mehrphasenfahrausbildung ein. Da wird Österreich eine Vorreiterrolle, wie es der Minister bereits gesagt hat, in Europa übernehmen können. Durch die Perfektionsfahrt, durch das Fahrsicherheitstraining, durch Gruppengespräche wird es möglich sein, einen entscheidenden Beitrag zur Hebung der Sicherheit auf Österreichs Straßen zu leisten.

Die Kosten wurden von Seiten der Opposition bereits angesprochen. Ja, es ist richtig, der Führerschein sollte, der Führerschein darf nicht teurer werden. Da gibt es mehrere Zugänge. Der eine geht dahin, dass sich die Versicherungen an den Kosten des Führerscheins beteiligen. Die andere Seite ist aber die volkswirtschaftliche Sicht. Da kann man ganz klar sagen, dass es zu eklatanten Einsparungen für den Steuerzahler kommen wird.

Auch ein Wunsch, der im Ausschuss geäußert wurde, ist realisiert, nämlich dass das ganze Projekt wissenschaftlich begleitet werden und es zu einer Evaluierung kommen soll. Wenn ich heute aus dem Munde des Ministers höre, dass dies auch noch von der EU bezahlt wird, dann muss ich sagen: Das ist besonders lobens- und erwähnenswert!

Abschließend möchte ich sagen, dass ich stolz bin, und zwar auf einen Kärntner Minister, der die Verkehrssicherheit erhöht und letztendlich auch dazu beiträgt, dass Menschenleben gerettet werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.10

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Knerzl. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

17.10

Abgeordneter Anton Knerzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Der heutige Vierparteienantrag zur Einführung des Mehrphasenführerscheins ist eine erfreuliche Initiative zur Steigerung der Sicherheit auf den österreichischen Straßen. Dieses erfolgreiche Modell wurde bereits in Finnland erprobt und möge auch in Österreich raschen Erfolg bringen, nämlich bei Führerschein-Neulingen einen Rückgang der Zahl von Unfällen herbeiführen.


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Wie allgemein bekannt, entsteht das hohe Unfallrisiko bei Fahranfängern durch eine Kombination mehrerer gefährlicher Faktoren: Mangelnde Fahrroutine insbesondere in brenzligen Situationen, hohe Risikobereitschaft und eine gewisse jugendliche Unbekümmertheit ergeben eine gefährliche Mischung und leider allzu oft den Stoff, aus dem die Unfälle sind.

Um diesen Umständen erfolgreich zu begegnen, wird die Führerscheinausbildung nunmehr weniger theorielastig sein. Im Verhältnis wird jeder Schüler ab sofort deutlich mehr Stunden hinter dem Lenkrad und deutlich weniger Zeit im Lehrsaal verbringen. Dadurch werden die Kosten für den Führerschein erheblich gesenkt.

Da es dennoch immer wieder zu Situationen im Grenzbereich kommt, werden die Führerschein-Neulinge durch Perfektionsfahrten und Fahrsicherheitsschulungen auf heikle Momente weitaus besser vorbereitet sein, als es derzeit der Fall ist.

Dem dritten und wohl weitaus gefährlichsten Risikofaktor, der zu hohen Risikobereitschaft, soll durch psychologische Gespräche in kleineren Gruppen begegnet werden. Das Hinzukommen einer weiteren Gefahrenquelle für junge und unerfahrene Lenker und dadurch auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer, nämlich der erleichterte Zugang zu Drogen, kann Gott sei Dank abgewendet werden, auch wenn es an entsprechenden "segensreichen" Vorschlägen nicht gemangelt hätte.

So hat sich der steirische SP-Landesrat Kurt Flecker unlängst in bemerkenswerter Initiative zu Wort gemeldet: Ausgerechnet am Internationalen Tag des Drogenmissbrauches bezeichnete er, soeben von einer Erkundungsreise ins Drogenparadies Amsterdam glücklich heimgekehrt, die Legalisierung weicher Drogen als durchaus diskussionswürdig. Erfreulicherweise gelang es, den Genossen Flecker wieder zurückzupfeifen.

Weiters wurde große Zustimmung von den Grünen bekundet, die heute aus dem Plenum ausgezogen sind, während sie sonst vom Wähler bei Wahlen immer beauftragt werden, das Gremium zu verlassen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.14

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradwohl. Ich bitte, die diesbezüglichen Bestimmungen der Geschäftsordnung zu beachten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.14

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Abgeordneter Knerzl hat soeben in seinen Ausführungen behauptet, dass der steirische sozialdemokratische Landesrat Kurt Flecker in Amsterdam behauptet hätte, dass er für die Freigabe von Drogen wäre. – Diese Behauptung ist unrichtig!

Wahr ist vielmehr (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen)  – hören Sie mir sehr aufmerksam zu, meine sehr geehrten Damen und Herren, denn das hat auch mit der jetzigen Debatte zu tun (Abg. Ing. Westenthaler: Das war woanders! Das war in Rotterdam!); dort kommen Sie vielleicht manchmal hin, aber Kurt Flecker nicht –, dass Herr Landesrat Kurt Flecker in einer Presseerklärung beziehungsweise bei einer Pressekonferenz gesagt hat (Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident! Was soll das? Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), dass er es für wichtig halten würde, wenn man in Österreich dieses Thema aufrichtig diskutierte und offen diskutierte. Das ist in APA-Meldungen nachzulesen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Damit hat er genau das ausgeführt, was wir heute hier den ganzen Tag machen, nämlich über das Thema diskutieren, und das ist wichtig für Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)

17.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1211 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung ebenfalls einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1211 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 140.)

9. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1001 der Beilagen): Abkommen zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) (1208 der Beilagen)

10. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 608/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Reinhard Firlinger, Mag. Helmut Kukacka, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierungsbedarf für das Telekommunikationsgesetz und

über den Antrag 523/A (E) der Abgeordneten Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Telekommunikationsberichtes der österreichischen Bundesregierung sowie

über den Antrag 440/A (E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende KundInneninformation bei gebührenpflichtigen telefonischen Auskünften (1209 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 9 und 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenredner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Eder. – Bitte.

17.17

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mich mit dem Entschließungsantrag betreffend Novellierungsbedarf Telekommunikationsgesetz beschäftige, möchte ich an den Herrn Bundesminister eine Bitte richten.

Herr Abgeordneter Parnigoni und ich haben einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Forderung zum Inhalt hat, dass die österreichische Bundesregierung einen Bericht über den österreichischen Telekomsektor erstellen möge, um die Telekommunikationspolitik der Zukunft auf Grund von fundierten Daten entsprechend vorantreiben und auch richtig beurteilen zu können.

Wir haben ersucht, dass die Bundesregierung bis 31. Dezember einen solchen Bericht über den Stand der Probleme und der Weiterentwicklung des österreichischen Telekom-Sektors erstellt und dass dieser dann auch diskutiert wird. Wir können nur bitten und ersuchen, dass man sich


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wirklich überlegt, so etwas zu tun. Das ist auch eine Hilfe für Sie als Minister, wenn man auf Basis von fundierten Daten Politik machen kann.

Zum Zweiten, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben die Abgeordneten Eder, Firlinger, Kukacka und Moser einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, der im Interesse der Standortsicherung Österreichs die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telekommunikation in Zukunft gewährleisten soll. Gerade Telekommunikation ist einer der ganz wichtigen Infrastrukturbereiche und eine Schlüsselfrage bei der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit und auch eine Schlüsselfrage in Bezug auf den Wirtschaftsstandort Österreich.

Auf Grund dieses Entschließungsantrages hat es dann einen Unterausschuss gegeben, zu dem auch Berater beigezogen wurden. Vier Sitzungen haben stattgefunden, wo wirklich eine Fülle von Informationsmaterial und Informationen zur Verfügung gestellt wurde. Dies führte letztendlich dann zu dem Schluss, dass wir in Österreich, was die Telekommunikation und vor allem auch den Regulator, die Regulierungsbehörde und die Schräglage betreffend Telekom Austria betrifft, nämlich dass die kleineren Unternehmen entsprechende Marktanteile bekommen sollen, was dazu führen soll, dass das große Telekom-Unternehmen etwas von seiner marktbeherrschenden Stellung verliert, nicht übersehen dürfen, dass es in Österreich zwar kleine Töchter, die in Konkurrenz zur Telekom stehen, gibt, die aber Töchter von riesigen europäischen Konzernen sind, die à la longue gesehen, wenn man die Telekom Austria weiterhin in dieser Schräglage belässt, diese in ihrer Existenz gefährden.

Außerdem könnte es dann dazu kommen, dass diese großen Unternehmen den gesamten Telekommunikationsmarkt Österreich innerhalb kürzester Zeit vereinnahmen – die Frage ist, ob wir das wollen oder nicht – und dadurch ihre Eigenständigkeit aufgeben.

Daher war es aus meiner Sicht auch klar, dass wir von dieser Schräglage wegkommen müssen und nunmehr der Telekom Austria auch wieder eine echte Marktchance geben und schön langsam die Marktmechanismen wieder arbeiten lassen sollten.

Leider ist es auf Grund dieser Gespräche und Beratungen zu keinem weiteren Vierparteienergebnis gekommen. Es war – ich darf das aus meiner Sicht ruhig festhalten – eher so, dass es innerhalb der Regierungsfraktionen um die Frage ging, ob es einen Medienregulator und TKG-Regulator, also einen Konvergenzregulator, geben soll oder nicht. Da konnte man sich anscheinend nicht einigen, nicht dazu durchringen, da gab es wahrscheinlich Uneinigkeit.

So gab es dann auch einen Entschließungsantrag nur der Regierungsfraktionen, der ein bisschen zähneknirschend von der Freiheitlichen Partei mitgetragen wurde, aber nicht sehr freudig unterstützt wurde. So erlaube ich mir, heute auf Grund dieser Situation einen Entschließungsantrag, den wir auch im Ausschuss schon eingebracht haben, nämlich der Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Moser und KollegInnen, hier auch noch einmal einzubringen, den ich jetzt nicht komplett zu verlesen brauche, weil er verteilt wird.

Aber ich darf doch noch einmal darauf hinweisen, dass es uns insbesondere darum geht, dass wir einen Regelungsinhalt des neuen Gesetzes vor allem im Bereich der Schnittstelle zwischen Medien- und Telekom-Regulierung klar definieren. Wir wollen keinen gemeinsamen Regulator. Wir wollen diese asymmetrische Regulierung, diese ex-ante-Regulierung, diese Marktmacht-Regulierung entsprechend neu gestalten. Die Regulierungsbehörde soll verpflichtet werden, bei der Prüfung der Marktmacht eines Wettbewerbers auch seine Position auf gleichartigen Märkten in anderen Ländern, insbesondere aber auf seinem Heimatmarkt, zu berücksichtigen. Es kann nicht die kleine Tochter eines europäischen Riesen in Österreich einen Vorteil haben gegenüber der Telekom, und zwar so lange, bis es die Telekom nicht mehr gibt und dann dieser Riese in Europa den Markt übernimmt. Das ist genau der Punkt, um den es da geht!

Es geht uns da auch um die Regulierungsbehörde selbst: Zuständigkeit der Behörde, Lizenzerteilungen, Instanzenzug, Durchsetzung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde. Da haben wir auch das Problem, dass die Regulierungsbehörde zurzeit zu wenig Durchsetzungsvermögen hat. Da müsste man ihr mehr Rechte geben. Es ist auch die Finanzierungsfrage dieser


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Regulierungsbehörde hier angesprochen und ebenfalls die Frage des Universaldienstes, die zum Beispiel im koalitionären Antrag der Regierung überhaupt fehlt. Es geht auch darum, den Frequenzhandel zu klären. Wir sagen, dass der Handel mit Frequenzen auch in Zukunft nicht erlaubt sein soll. Es soll aber die Möglichkeit geschaffen werden, die Mitbenützung von Frequenzen unter bestimmten Bedingungen sehr wohl zu gestatten.

Auch Investitionsförderungen sind notwendig, und zwar geht es da vor allem auch darum, dass im ländlichen Raum Investitionen auch dann getätigt werden, wenn die Umsätze und Erträge dort nicht in der gleichen Größenordnung wie in städtischen Gebieten erfolgen. Daher ist es auch wichtig, dass die ländlichen Gebiete, gerade was die Telekommunikation anbelangt, nicht vergessen werden. Konsumentenschutz ist ebenfalls ein wichtiger Punkt. Dieser fehlt im Entschließungsantrag der Regierung völlig.

Summa summarum sollten wir alle, glaube ich, gemeinsam danach trachten, dass, wenn jetzt der Herr Bundesminister einen Entwurf macht, dieser so gestaltet wird, dass auch der Inhalt unseres Antrages, der heute wahrscheinlich wieder abgelehnt wird, da oder dort Berücksichtigung findet, damit nicht auch wir, so wie ich es dem "Spiegel" entnommen habe, im Telekomsektor Überschriften bekommen wie "Blutiges Schlachtfeld", wobei niemand etwas davon hat.

Versuchen wir doch, einander irgendwo die Hand zu reichen und ein gutes Ergebnis für die österreichische Telekommunikation und für die österreichische Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich gemeinsam zu erreichen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.24

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Lieber Kollege Eder! Selbstverständlich sind auch wir daran interessiert, so viele Gemeinsamkeiten wie möglich mit der Opposition zustande zu bringen. Deshalb sind wir selbstverständlich auch im Falle des neuen Telekommunikationsgesetzes gesprächsbereit. Ich würde mich freuen, wenn es hier auch zu einem gemeinsamen Beschluss kommen könnte. Ob es dazu kommen wird, das wird man sehen. Da ist ja auch noch entsprechend Zeit.

Jetzt geht es einmal darum, dass wir mit diesem heutigen Entschließungsantrag einen wichtigen Schritt im Hinblick auf ein modernes, zukunftsorientiertes Telekomgesetz setzen und dass wir auf dem erfolgreichen Weg der österreichischen Telekom-Liberalisierung fortschreiten, denn es wird ja niemand bestreiten können, dass die Telekom-Liberalisierung ein Erfolgsweg war, dass das auch international anerkannt wurde, dass die Liberalisierung, so wie wir sie gehandhabt haben, richtig und erfolgreich war, dass sich das positiv für den Wirtschaftsstandort Österreich ausgewirkt hat und vor allem auch positiv für den Konsumenten, denn die Telekompreise sind auf Grund dieser Liberalisierung massiv gefallen. Insbesondere im Handybereich haben wir die völlige Liberalisierung praktisch schon erreicht. Diesen Weg, meine Damen und Herren, wollen wir weitergehen.

Für uns geht es vor allem darum, dass wir das Richtlinienpaket der EU über die elektronische Kommunikation und ihre Übertragungsnetze ohne Abstriche weiterhin konsequent in die österreichische Realität umsetzen. Dabei – das sage ich auch ganz klar – wird am Wettbewerbsprinzip auf dem Telekom-Sektor weiter konsequent festgehalten werden. Das ist für uns maßgeblich. Das hat sich als richtig erwiesen. Das muss auch im neuen Gesetz einen entsprechenden Durchbruch finden.

Wo dieses Wettbewerbsprinzip noch nicht greift, wo es Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht gibt, dort müssen diesen Unternehmen selbstverständlich weiterhin besondere Verpflichtungen auferlegt werden. Ob das eine ex-ante- oder eine ex-post-Regulierung sein wird, das festzulegen ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, schon gar nicht für bestimmte Unternehmen, sondern es ist Aufgabe des Regulators und der Regulierungsbehörde, dieses Instrument nach einem entsprechenden Prüfungsverfahren richtig einzusetzen.


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Deshalb ist es besonders notwendig – darauf werden wir auch dringen –, dass diese Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde auch in Zukunft sichergestellt bleibt und dass scharfe Sanktionen auch für den Regulator eingeführt werden, damit er seine Entscheidungen in der Praxis auch entsprechend konkret umsetzen kann.

Was die Überlassung und Übertragung von Frequenzen betrifft, sind wir der Meinung, dass das liberalisiert werden sollte, dass das erleichtert werden sollte, aber jedenfalls auch unter Aufsicht und nach Zustimmung der Regulierungsbehörde. Grundsätzlich halten wir fest, dass der Regulierer sozusagen auf beiden Ebenen arbeiten soll, sowohl als Telekom-Regulator als auch als Regulator für den Medienbereich. Im Wesentlichen soll diese Trennung beibehalten werden, so wie wir sie jetzt haben.

Es muss aber auch eines klargestellt werden: Es wird in Zukunft eine Verschmelzung von Telekommunikationsbereich, Medienbereich und Informationstechnologie geben. Daran wird kein Weg vorbeiführen. Das ist die technologische Entwicklung. Dafür müssen wir dann auch zur gegebenen Zeit den entsprechenden rechtlichen Rahmen schaffen.

Diesen Weg werden wir einschlagen. An diesem Weg werden wir auch konsequent festhalten. Ich bin überzeugt, dass es ein positiver Weg für die österreichische Telekommunikationsindustrie sein wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.29

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Eder in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag wird verteilt werden. Die Verteilung dauert etwas auf Grund des Antragsumfanges. Ich betrachte ihn aber trotzdem als ordnungsgemäß eingebracht.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eder, Dr. Gabriela Moser und KollegInnen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses über die Anträge 608/A (E), 523/A (E) und 440/A (E) (1209 der Beilagen).

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Zuge der Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz insbesondere nachstehende Ergebnisse der Ausschussberatungen zu berücksichtigen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Telekom-Regulator alle zwei Jahre den Nationalrat einen Bericht über die aktuelle Situation in diesem Bereich vorzulegen.

1. Regelungsinhalt des neuen Gesetzes

Eine Änderung des Regelungsinhaltes soll aber im Bereich der Infrastruktur erfolgen. Hier ist jedenfalls für den (zukünftigen) digitalen Bereich – sowohl drahtgebunden als auch drahtlos – eine einheitliche Regelung für alle Kommunikationsnetze vorzusehen. Insofern ist dieser Teil als "Kommunikationsinfrastrukturgesetz" zu gestalten. Medienregelungen (Vergabe von Lizenzen, Inhaltskontrolle, etc.) sollen jedenfalls nicht in das neue TKG integriert werden.

Schnittstellen zwischen Medien- und Telekom-Regulierung sind möglichst klar zu definieren.

2. Asymmetrische Regulierung / ex-ante Regulierung / Marktmacht

Die bestehende ex-ante Regulierung soll gelockert werden. Voraussetzung ist, dass der Regulierungsbehörde ein effizientes Durchsetzungsinstrumentarium eingeräumt wird, das einer sek


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torspezifischen Wettbewerbsbehörde zukommen muss und auch die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Die ex-ante Regulierung ist nur in nachstehenden Fällen beizubehalten.

Stellt die Regulierungsbehörde fest, dass auf einem relevanten Markt kein wirksamer Wettbewerb herrscht, ist zu prüfen, ob sie den Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht "geeignete spezifische Verpflichtungen" auferlegt. Eine Regulierung des Netzzuganges hat in jedem Fall ohne Vorschreibung einer bestimmten Netzzugangstechnologie zu erfolgen.

Festlegung von Zusammenschaltungsentgelten. (Keine ex-ante Festlegung von Endkundentarifen.)

In allen anderen Fällen ist auf ein geeignetes sektorspezifisches Modell der Markt- und Wettbewerbsaufsicht überzugehen, welche in die Zuständigkeit Telekom-Regulators fällt; wobei eine stärkere Trennung bzw. Aufgliederung der Märkte als bisher vorzunehmen ist.

Die Regulierungsbehörde soll verpflichtet werden, bei der Prüfung der Marktmacht eines Wettbewerbers auch seine Position auf gleichartigen Märkten in anderen Ländern, insbesondere auf seinem Heimatmarkt, zu berücksichtigen.

3. Regulierungsbehörde

3.1 Zuständigkeit

Die bestehende Behördenstruktur – jeweils ein Regulierer für den Telekombereich und für den Medienbereich – soll grundsätzlich beibehalten werden. Auch die Richtlinien bestimmen nicht, dass die "nationale Regulierungsbehörde" nur eine einzige Stelle sein muss.

Die Lizenzerteilung und die Aufsicht über die Rundfunkdienste (Inhaltskontrolle) soll jedenfalls bei der Rundfunkbehörde bleiben. Auch die Zuständigkeit der Rundfunkbehörde für analoge Dienste soll wie bisher unverändert bleiben. Lediglich im (zukünftigen) digitalen Bereich soll die Telekom-Regulierungsbehörde für den Zugang zur Infrastruktur zuständig sein. Eingeschränkt auf diesen Fall, soll dem Medienregulator ein Anhörungsrecht eingeräumt werden.

3.2. Instanzenzug

Die Regulierungsbehörde muss von den Marktteilnehmern angenommen werden. Wesentlichste Voraussetzung dafür ist die Unabhängigkeit, nicht bloß von den betroffenen Unternehmen sondern auch von der Tagespolitik. Diese Unabhängigkeit ist in Form der "Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag" derzeit bei der Telekom-Regulierungsbehörde verwirklicht und soll daher beibehalten werden.

Es ist jedoch zu prüfen, ob der Verwaltungsgerichtshof entlastet werden kann. In gewissem Umfang käme hier die Übertragung erstinstanzlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH in Betracht. Jedenfalls sollte auch die Einführung zwingender Schlichtungsverfahren vor Anrufung der Telekom-Control-Kommission ernsthaft erwogen werden.

4. Durchsetzung von Entscheidungen der Regulierungsbehörde

Die Regulierungsbehörde braucht effiziente Instrumente zur Gewährleistung wirksamen Wettbewerbs. Es sind daher möglichst effiziente Sanktionsmöglichkeiten zu schaffen, damit die Behörde in die Lage versetzt wird, ihre Entscheidungen auch durchzusetzen.

Da mit den bisherigen Möglichkeiten von Verwaltungsstrafen dieses Ziel kaum erreicht werden kann, ist zu prüfen, ob eine drastische Erhöhung des Strafrahmens oder alternativ dazu die Abschöpfung des Mehrwerts bzw. des Gewinnes, der durch das rechtswidrige Verhalten erzielt wird, als eine solche Sanktion in Betracht kommt.


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5. Finanzierung der Regulierungsbehörde

Zur Finanzierung der Regulierungsbehörde sollen alle Teilnehmer am Telekommunikationsmarkt adäquat beitragen. Um unverhältnismäßigen Er- und Einhebungsaufwand zu vermeiden, ist ein bestimmter Mindestumsatz festzulegen, ab dem erst ein umsatzabhängig aliquoter Finanzierungsbeitrag zu leisten ist.

6. Universaldienst

Der Universaldienst soll zumindest in seinem bestehenden Umfang aufrecht erhalten bleiben. Es muß aber jedenfalls sichergestellt sein, dass auch der ländliche Raum mit entsprechenden Universaldienstleistungen versorgt wird. Für die Finanzierung des Universaldienstes im Wege eines Fonds sind entsprechende Regeln vorzusehen.

Im Abstand von 3 Jahren ist der Universaldienst auf seine Zeitgemäßheit zu überprüfen (technisch und wirtschaftlich) und im Bedarfsfall auszuweiten. Dabei ist der möglichst flächendeckenden Versorgung auch des ländlichen Raums mit innovativen Diensten wie Breitband besonderes Augenmerk zu schenken.

Für über den Universaldienst hinausgehende Versorgungsleistungen soll wie bisher die öffentliche Hand als Besteller auftreten können.

7. Frequenzhandel

Der Handel mit Frequenzen soll auch in Hinkunft nicht erlaubt sein. Es soll jedoch die Möglichkeit geschaffen werden, die Mitbenützung von Frequenzen unter Bedingungen zu gestatten, damit das knappe Gut Frequenzen effizienter genützt werden kann.

8. Investitionsförderung

Es sind Überlegungen anzustellen, wie der "return of investment" bei innovativen Investitionen in der Kostendarstellung bei der Berechnung von Zusammenschaltungsentgelten berücksichtigt werden kann. (z.B. durch höhere Investitionsabschreibung). Damit sollen Investitionen in neue Technologien (und damit in neue Dienste) begünstigt werden. Auch eine Änderung bei der Genehmigungspflicht von Tarifen auf der Grundlage von Vollkosten für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht könnte diesem Ziel Rechnung tragen und ist daher zu prüfen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, damit den Unternehmen der Telekombranche die durch rechtliche Auflagen im Zusammenhang mit Überwachungsmaßnahmen entstehen, vollständig abgegolten werden können.

Re-sale ist zu klären, sodaß die Investitionstätigkeit der Unternehmen gefördert wird.(TKG § 34 Abs. 4).

Änderung des Ansatzes für "forward looking cost" im Rahmen laufender Ausbauprogramme der Telekommunikationsinfrastruktur

9. Konsumentenschutz

Konsumentenrechte sollen gestärkt werden, vor allem hinsichtlich Transparenz und Sicherheit für die Konsumenten. Die Feststellungen des Obersten Sanitätsrates zu "Verortung" und "Minimierung" müssen im Rahmen des Telekomrechts aufgegriffen werden.

9.1. Rufnummernportabilität

Bei RNP klare Tariftransparenz z.B. durch Ansage. Vorkehrungen gegen "Tariffalle" bei portierten Nummern. Investitionen und laufende Kosten, die im Zusammenhang mit entsprechenden Warnhinweisen anfallen, sind in jedem Fall von jenem Unternehmen zu tragen, welcher dem Kunden die RNP anbietet, bzw. als Mobilfunk Provider auftritt.


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Vergütung des technischen Aufwandes auf der Seite des nummernabgebenden Mobilfunk-Providers

9.2. Klare gesetzliche Regelung für die Anbieter von Mehrwertdiensten

*****

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Parnigoni. – Bitte.

17.30

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Hohes Haus! Ich darf noch ein paar Sätze zu den Ausführungen meines Kollegen Eder hinzufügen. Wir haben im Rahmen von vier Unterausschusssitzungen die entsprechenden Vorlagen mit Experten beraten, und ich glaube, in den Gesprächen waren durchaus gewisse Gemeinsamkeiten erkennbar, weil es schlussendlich darum geht, die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Telekommunikationssektors sicherzustellen, und weil es uns natürlich auch darum geht, moderne Technologien, nämlich die zukünftig modernen Technologien wie UMTS, etwa auch im ländlichen Raum, in den ländlichen Regionen auch als eine besondere Zukunftschance zur Verfügung zu stellen.

Ich halte fest, dass wir deshalb auch keinen gemeinsamen Entschließungsantrag zustande bringen konnten, weil gerade die ÖVP darauf bestanden hat, dass es zu einer gemeinsamen Regulierungsbehörde für den Telekom-Bereich und den Medienbereich kommt, was wir uns nicht vorstellen können, weil wir glauben, dass da massive Nachteile für den Telekom-Sektor entstehen. Wir sind auch gegen den Handel mit Frequenzen, wir können uns allerdings entsprechende Möglichkeiten der Weitergabe vorstellen, aber es müssen klare Regeln dafür gefunden werden. Uns geht es um einen sehr starken Konsumentenschutz, vor allem aber geht es uns um eine Auskunftspflicht im Bereich der Rufnummernportabilität, weil wir ganz einfach Kostentransparenz herstellen wollen, was für die Konsumenten von großer Bedeutung ist.

Wir kämpfen auch – das haben wir in unserem Entschließungsantrag sehr deutlich gemacht – um eine entsprechende Lösung im Bereich der Universaldienste, weil es darum geht, dass, wie gesagt, die neuen Technologien auch im ländlichen Raum sichergestellt werden können.

Kollege Kukacka! Die Frage des Wettbewerbs ist natürlich klar. Wir sind dafür, dass es so viel Wettbewerb wie nur möglich gibt, und diese Freiheit, diese Liberalisierung kann oder muss natürlich auch Chancen für das österreichische Telekom-Unternehmen Telekom Austria sicherstellen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man die Ableger internationaler Konzerne sozusagen als die armen Zwutschkerln darstellt, die gegen die mächtige Telekom Austria antreten müssen. Das halte ich für eine Verzerrung des Wettbewerbs, und das wird dazu führen, dass ein renommiertes österreichisches Unternehmen, das an der Börse platziert ist, starke Wettbewerbsnachteile erleidet.

Ich kann dem Minister nur empfehlen, dass er sozusagen die Chancen nützt. (Bundesminister Ing. Reichhold spricht mit einem Beamten seines Hauses.) – Vielleicht könnte mir der Herr Minister zuhören, es wäre mir sehr recht, wenn ich ihm eine kurze Botschaft mitgeben dürfte. (Abg. Mag. Firlinger: Aber gerne, Rudi!) Wenn der Herr Minister nun dieses Telekomgesetz entwickelt – er hat jetzt über den Sommer Zeit – und unsere Vorschläge, die wir ihm in unserem Antrag sehr deutlich mitgegeben haben, mit einbaut, dann kann er mit unserer Unterstützung rechnen.

Es ist überhaupt keine Frage: Auch die Österreichische Volkspartei hat es in der Koalition mit uns manches Mal so gehalten, dass sie nicht mit uns gestimmt hat, sondern kurzfristig einen anderen Partner gewählt hat. Wenn also das Gesetz dazu dient, mehr Markt zu erreichen, dazu dient, eine klare Regelung für die Konsumenten zu schaffen, dazu dient, dem ländlichen Raum neue Technologien im Telekom-Bereich zu sichern, dann, muss ich sagen, hat der Minister unsere Unterstützung. Ich kann ihm nur sagen, vielleicht wird sich dann auch die Hoffnung, dass – das hat Kollege Kukacka heute gesagt – sich die vernünftigen Kräfte in der ÖVP einer


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vernünftigen Lösung anschließen, erfüllen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Kukacka: Wir sind vernünftig – im Gegensatz zu euch!)

17.34

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

17.34

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte bekräftigen, dass die Beratungen im Unterausschuss zum Telekommunikationsgesetz in der Tat ergiebig waren, sehr hohes Niveau hatten und dass sehr gute Experten anwesend waren. Ich glaube, wir haben auch für die weitere Arbeit zum Telekommunikationsgesetz gute, brauchbare Hinweise und Tipps bekommen.

Ich möchte einmal vorausschicken, dass die Telekommunikationsangelegenheiten für den Standort Österreich so wichtig sind, dass man die Parteipolitik wirklich heraushalten sollte. Das ist mir in diesem Zusammenhang sehr ernst, weil viel auf dem Spiel steht.

Völlig unbestritten ist, dass wir die Richtlinie, die Rahmenrichtlinie der Europäischen Union umsetzen. Sie bietet in manchen Bereichen Freiräume, sie bietet in manchen Bereichen sehr konkrete Vorgaben, und sie ist in manchen Bereichen auch extrem einengend. Einengend ist sie beispielsweise dort, wo ein neues System der Konsultation auf EU-Ebene eingeführt wird. Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren – man muss sich einmal in die Lage versetzen –, Entscheidungen der TKK, also der Regulierungsbehörde mit richterlichem Einschlag, Entscheidungen des Regulators werden in Zukunft nicht einfach verkündet und umgesetzt, sondern sie müssen mit Entscheidungen auf EU-Ebene abgestimmt werden. Das heißt, Regulatoren anderer Länder können auch Entscheidungen aus Österreich ablehnen oder zu Fall bringen. Das ist neu, darüber wurde nicht sehr intensiv auf EU-Ebene diskutiert, und Österreich hat sich dagegen quergelegt. Aber Österreich wurde überstimmt, die Vorbehalte Österreichs wurden nicht zur Kenntnis genommen. – Ich möchte nur darauf hinweisen, weil es so viele Details gibt. Auch im TKG, im neuen Telekommunikationsgesetz, steckt der Teufel im Detail.

Kollege Parnigoni! Wir liegen mit den Entschließungsanträgen, die jetzt von der SPÖ neu eingebracht worden sind, nicht so weit auseinander. Ich muss zugeben, meine Fraktion findet sich durchaus auch im Entschließungsantrag der SPÖ wieder. Wir haben im Unterausschuss sehr kooperativ zusammengearbeitet, und es hat auch Positionspapiere von uns gegeben.

Die Novelle – es ist eigentlich keine Novelle, sondern ein neues Gesetz, ein Telekommunikationsgesetz und kein Kommunikationsgesetz – wird in wenigen Tagen seitens des Bundesministeriums fertig gestellt sein und dann über die Sommermonate in Begutachtung gehen. Darin sind viele Dinge enthalten; Kollege Kukacka hat das schon ausgeführt, ich brauche daher jetzt nicht mehr darauf einzugehen. Es wird aber ein paar andere Punkte noch zusätzlich geben.

Eines möchte ich aber schon sagen: Die Notwendigkeit einer einheitlichen Regulierung, einer Konvergenzregulierung sehen wir nicht, wir sehen sie zumindest derzeit nicht, weil die Sachbereiche zu unterschiedlich gelagert sind. Daher haben wir uns auch darauf verständigt, das jetzt einmal außer Streit zu stellen. Medienregulierung ist überwiegend eine Content-Regulierung und Telekom-Regulierung überwiegend eine technische Regulierung. Dem Regulator wird auch weiterhin eine sehr wichtige Aufgabe zukommen.

Aber eines möchte ich auch klarstellen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Der Regulator wird am Anfang dieses Prozesses ein Marktbeherrschungs-Feststellungsverfahren einleiten. Das heißt, er wird sagen, dieses und jenes Unternehmen fällt in den Bereich der so genannten SMP oder ist ein SMP, ein Unternehmen mit signifikanter Marktmacht, "Significant Market Power", wie es in der Richtlinie definiert ist. Und dann wird es sehr wohl einen Ablauf geben, der auch in dem Gesetz enthalten ist und beschreibt, was dann zu geschehen hat.

Jene Unternehmen, die in den Bereich der SMP fallen, werden weiterhin quasi asymmetrisch behandelt, werden auch ex ante reguliert, und jene Unternehmen, die herausfallen, die nicht in


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den Bereich der SMP gehören, werden ex post reguliert, also nicht mehr unter vorheriger Anzeige und so weiter. Das sind schon wesentliche Unterschiede. Man muss auch bedenken, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es in Zukunft nicht mehr vier Teilmärkte am Telekommunikationsmarkt geben wird, sondern 14 Teilmärkte! Daher werden nicht alle Unternehmen oder wird nicht das eine Unternehmen, das jetzt dauernd im Mittelpunkt steht, nämlich der ehemalige Monopolist, in Zukunft zwangsläufig wieder als Einziger im Mittelpunkt dieser Regulierungsfragen stehen, sondern es könnten dies durchaus auch mehrere Unternehmen sein – gelagert in verschiedenen Fällen. Das sagt das Prinzip der "Significant Market Power" aus.

Wir werden darüber hinaus ein wesentliches Augenmerk auf den Bereich der Investitionsförderung legen. Es ist mir schon sehr wesentlich, und ich möchte das von dieser Stelle auch mit aller Klarheit betonen: Es darf und muss in Zukunft möglich sein, dass Investitionen mittels geeigneter Maßnahmen belohnt werden – dazu gibt es mehrere Möglichkeiten –, und nicht, dass einfach nur die Kosten abgedeckt werden, denn sonst wird kein Mensch mehr in moderne Strukturen investieren. Das möchte ich an dieser Stelle auch festgehalten haben.

Auf die vielen Detailfragen wie beispielweise die Rufnummernportabilität muss man Rücksicht nehmen. Ich bin mir aber ganz sicher, dass die Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, die Sektion IV, einen sehr guten Entwurf, einen durchdachten Entwurf vorbereiten wird, der in Begutachtung geht, und ich bin mir sicher, dass wir auch im Herbst nach der Begutachtung eine produktive Diskussion darüber führen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.41

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zernatto. Ihre Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte.

17.41

Abgeordneter Dr. Christof Zernatto (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da von einem Vorredner schon die Vernunft angesprochen wurde, muss ich sagen, dass die Vorgangsweise bei der Erstellung einer Regierungsvorlage für ein neues Telekommunikationsgesetz von Anfang an von großer Vernunft gekennzeichnet war, denn es ist nicht sehr häufig, dass sich das Parlament, bevor es überhaupt zu einer Regierungsvorlage kommt, bereits mit dieser Materie befasst und eine Meinungsbildung zu diesem Thema betreibt.

Ich glaube, dass es auch nicht unvernünftig ist, dass im Vorfeld der Regierungsvorlage die unterschiedlichen Meinungen und Positionen, die es geben kann, das liegt in der Natur der Sache, diskutiert werden. Gerade bei einer Materie, die an sich schon sehr komplex und vor allem ungeheuer schnelllebig ist, weil sich der Markt in diesen Bereichen ungeheuer rasch verändert, ist das wichtig. Deshalb ist es für mich ganz besonders wesentlich, dass in diesem Entschließungsantrag auch eine periodisch wiederkehrende Evaluierung der Rahmenbedingungen vorgesehen ist, dass also in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren überprüft werden soll, inwieweit dieses Gesetz auch in Zukunft noch den Anforderungen entspricht.

Was das Thema der Marktmacht anlangt, möchte ich sagen, dass seinerzeit, als man die Liberalisierung des Telekom-Marktes durchaus in politischem Konsens beschlossen hat, wohl niemand davon ausgegangen sein wird, dass sich an diesem Markt sozusagen Telekom-Greißler beteiligen werden. Dass die großen Player am Markt mit eine Rolle spielen werden, war von Haus aus klar, und ich meine, dass auch in einem künftigen Gesetz nicht fehlen darf, dass ein entsprechender Wettbewerb sichergestellt sein muss.

Wenn von den kleinen Ablegern großer ausländischer Konzerne die Rede ist, dann möchte ich schon darauf hinweisen, dass sich diese kleinen Ableger teilweise auch in überwiegend österreichischem Besitz, zum Beispiel der österreichischen Energieversorger und damit auch indirekt im Besitz der Länder, befinden. Daher meine ich, dass das in die Überlegungen durchaus mit einfließen sollte, und dort, wo tatsächlich überwiegende Marktmacht besteht, sollte auch an dieser Ex-ante-Regulierung festgehalten werden, vor allem bis zu einem Zeitpunkt, bis für die neue


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Regulierungsbehörde, den Regulator auch die entsprechenden Mittel der Sanktion im Rahmen einer Ex-post-Regulierung vorhanden sind.

Ich meine, dass in diesem Zusammenhang vor allem auch der Installierung einer entsprechenden Rechtsmittelinstanz ein besonderes Augenmerk zu gelten hat, da die jetzige Situation durch die Überlastung des Gerichtshofes sicherlich nicht zufrieden stellend ist und Entscheidungen oft erst zu einem Zeitpunkt zustande kommen, wo der Grund für die entsprechende Beschwerde von der Realität des Marktes meist schon überholt ist.

Ich glaube, dass in diesem Fall noch sehr viel Diskussionsspielraum bestehen wird, insbesondere im Rahmen der Diskussion über die im Herbst dann auch dem Hause vorliegende Regierungsvorlage, und dass wir mit jener Vernunft, die eingefordert wurde, zu einer Lösung kommen sollten, die der Bedeutung dieses Sektors am österreichischen Markt, der Bedeutung dieses Sektors für den Standort Österreich, für den Wirtschaftsstandort Österreich insgesamt Rechnung trägt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.45

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sodian. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Andreas Sodian (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Österreich wurde durch das seit 1997 geltende Telekomgesetz eingeleitet und hat Wettbewerb auf einem vormals monopolistischen Markt herbeigeführt. Der Volkswirtschaft hat sie insgesamt ökonomische Vorteile gebracht. Die Grundlage für den Wettbewerb wurde durch die asymmetrische Regulierung geschaffen. Die nun gravierenden Veränderungen am Telekommarkt haben die Europäische Union dazu veranlasst, einen neuen Rechtsrahmen für die elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste zu bilden. Dieser Rechtsrahmen soll der Konvergenz zwischen Telekommunikation, Rundfunk und Informationstechnologien Rechnung tragen. Der Wettbewerb in allen Marktsegmenten soll neu intensiviert werden und gleichzeitig gewährleisten, dass die Grundrechte der Verbraucher weiterhin geschützt werden. Der neue Rechtsrahmen der EU ist auf neue dynamische und weitgehend unvorhersehbare Märkte ausgelegt, auf denen eine wesentlich größere Zahl von Telekomanbietern tätig sein wird als heute.

Den Mitgliedstaaten wird nun bis Juli 2003 eine Frist zur innerstaatlichen Umsetzung eingeräumt. In Österreich hat man sich bereits um dieses Thema angenommen. Es wurden Vorberatungen für die Neufassung des Telekomgesetzes im Verkehrsausschuss und auch im Unterausschuss durchgeführt, dabei wurden die Meinungen von Experten gehört. Nach einem erfolgten Telekomgipfel soll nun Mitte Juli ein Entwurf zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung gehen. Dabei soll das neue Telekommunikationsgesetz mehr Kundenfreundlichkeit im Mobilfunk bringen.

Mit der Einführung der Rufnummernportabilität werden Kunden, die den Betreiber wechseln wollen, in Hinkunft ihre Rufnummer samt Vorwahl mitnehmen können. Durch ein Signal soll klargestellt werden, ob der Kunde noch in seinem Betreibernetz telefoniert oder nicht.

Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz soll aber der Wettbewerb weiter erhöht werden, um für den Verbraucher mehr Tariftransparenz sicherzustellen. Auch muss die Regelung entsprechende Rahmenbedingungen für den Aufschwung dieser Branche in Österreich beinhalten. Daher ist darauf zu achten, dass funktionierende Wettbewerbsregeln gegeben sind und die derzeitige Krise im Telekombereich überwunden werden kann. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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17.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Die Uhr ist wunschgemäß auf 3 Minuten eingestellt. – Bitte.

17.48

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum ist die Telekommunikation so wichtig? – Wenn wir uns die Benchmarking-Europe-Berichte über die verschiedenen wirtschaftlichen Verhältnisse in den einzelnen europäischen Ländern ansehen, dann bemerken wir, dass in den skandinavischen Ländern, die uns insbesondere im Bereich Wirtschaftswachstum einiges voraus haben, ein Zuwachs bei den Arbeitsplätzen gegeben ist; dies in jenen Bereichen, in denen kleine und mittlere Unternehmen mit hoher Innovations- und Forschungsfreude tätig sind.

Innovation und Forschung sind aber quer durch alle Bereiche, sowohl in der Medizin als auch in der Technik, ohne Telekommunikationstechnologien unmöglich und undenkbar. Deswegen müssen wir in diesem Bereich hervorragende Rahmenbedingungen für hervorragende Technologien und hervorragende Dienste schaffen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig müssen die Leistungen der Telekommunikation für jede Bürgerin und jeden Bürger und für jedes Unternehmen leistbar sein und zur Verfügung stehen. Das erfordert Wettbewerb, und zwar einen funktionierenden Wettbewerb und nicht nur einen Wettbewerb, bei dem es um Preise und darum geht, wer jetzt gerade der Billigste ist, sondern es sind eigentlich zwei Wettbewerbe: auf der einen Seite der Wettbewerb der Anbieter, auf der anderen Seite der Wettbewerb bei der Infrastruktur. Es ist also auch wichtig, zu ermöglichen, dass es mehrere parallele Infrastrukturen geben wird und geben muss, um Breitbandtechnologie flächendeckend anzubieten.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Regulator dafür sorgen muss, dass dieser doppelte Wettbewerb einwandfrei funktioniert. Um das zu gewährleisten, muss man sich ganz genau anschauen, wo der Wettbewerb wirklich schon funktioniert. Allein die Anzahl der Kunden je Anbieter sagt darüber gar nichts aus.

Wichtig ist auch, dass in Zukunft die Entscheidungen der Telekommunikationsregulierung wesentlich schneller fallen als in der Vergangenheit. Dafür wird schon allein der VwGH sorgen, weil die ersten Judikate, die von dort kommen, viele zukünftige Klagen, die jetzt von unten den Weg zum Regulator verstopfen, unnötig machen werden. Gleichzeitig glaube ich aber, dass eine funktionierende Regulierungsbehörde zwei Dinge gewährleisten muss: erstens Regulatoren, die sich in ausreichender Zeit dieser sehr speziellen Materie widmen können, zweitens einen Regulator, bei dem unter Umständen eine zweite Instanz vorzusehen wäre. Ich gebe hier offen zu, dass meines Erachtens eine reine Schlichtungsstelle das Problem nicht entschärfen wird, dass die Entscheidungen viel zu lange dauern. Und sie greifen erst dann, wenn es zu spät ist, wirtschaftlich darauf zu reagieren.

Besonders wichtig sind deswegen auch Sanktionsmöglichkeiten und dass jeder, der zum Regulator geht und die Möglichkeit hat, dorthin zu gehen, auch entsprechend zur Finanzierung der Behörde beiträgt und zur Kostentragung verpflichtet wird.

Meine Damen und Herren! In unserem Entschließungsantrag haben wir viele wesentliche Punkte bereits zusammengefasst. Es gibt eine Vielzahl mehr, über die wir uns einigen werden müssen, und ich hoffe, dass in diesem wichtigen Bereich eine einstimmige Einigung zustande kommt. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verkehrsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Abkommens zur Änderung des Protokolls über Privilegien und Immunitäten der Europäischen Fernmeldesatellitenorganisation (EUTELSAT) in 1001 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1209 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen. (E 141.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Eder, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Bericht des Verkehrsausschusses 1209 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

11. Punkt

Bericht des Ausschusses für Sportangelegenheiten über den Antrag 717/A (E) der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Ing. Peter Westenthaler, Beate Schasching, Kolleginnen und Kollegen betreffend Unterstützung der Bewerbung des Österreichischen Fußballbundes und des Schweizer Fußballverbandes für die Endrunde der Fußball-Europameisterschaft 2008 (1241 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Debattenrednerin erteile ich Frau Abgeordneter Schasching das Wort. Ihre Redezeit ist wunschgemäß 5 Minuten. – Bitte.

17.54

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein Vier-Parteien-Entschließungsantrag und eine einstimmige Unterstützung des Nationalrates für die gemeinsame Bewerbung von Österreich und der Schweiz zur Austragung der Fußball-Europameisterschaft 2008 stehen nunmehr auf der Tagesordnung.

Dies hat für unser Land als Wirtschaftsstandort, als Tourismusstandort und als Sportland Österreich eine ganz enorme Bedeutung. Die zusätzliche Wertschöpfung, die wir uns erwarten dürfen, beträgt rund 87 Millionen € allein in der Baubranche. Werte Damen und Herren! Und das ist ganz sicherlich auch zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Zukunft für Österreich von ganz enormer Bedeutung. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir dürfen aber auch die Innovation, die für fußballbegeisterte Österreicherinnen und Österreicher von dieser gemeinsamen Bewerbung ausgeht und die ganz besonders auch auf unsere Jugend wirken soll, nicht unterschätzen. Es gilt bereits jetzt schon, Vorkehrungen zu treffen, dass gerade im Bereich der Ausbildung den bisher bereits guten Ideen der Schülerliga in den Schulen, aber auch allen Vereinsinitiativen noch wesentlich größeres Augenmerk geschenkt wird.

Geschätzte Damen und Herren! Weiters möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass es gerade beim Bau, beim Umbau und beim Neubau von Stadien, so wie es jetzt im Vorfeld der Bewerbung auch in Aussicht genommen wird, unser Anliegen sein muss, nicht nur reine Fußballstadien zu schaffen, sondern multifunktionale Sportstätten.

Geschätzte Damen und Herren! Eine Laufbahn rund um das Fußballfeld allein wird wohl nicht reichen, sondern es muss auf alle Fälle überlegt und unbedingt auch gemeinsam angedacht


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werden, für andere Mannschaftssportarten die Voraussetzungen zu schaffen, dass auch eine weitere Nutzung für die österreichischen Sportbegeisterten möglich ist.

Wichtig ist aber – und darauf möchte ich ganz besonders hinweisen –, für unser positives Image im österreichischen Fußball jetzt Vorsorge zu treffen. Wir alle wollen, dass diese gemeinsame Bewerbung zur Fußball-Europameisterschaft 2008 gut über die Bühne geht. Wir alle wünschen uns für unser Land diese wertvolle Innovation. Dazu braucht aber Fußball einen guten Ruf. Ich möchte nur auf die Diskussion, die wir im Sportausschuss geführt haben, verweisen, nämlich dass es gilt, auch für die Fußballbundesliga die entsprechenden Maßnahmen zu treffen, damit ein Fall Innsbruck nicht so schnell wieder passieren kann. Angesichts der Initiativen, die von einigen Vereinspräsidenten gesetzt wurden, eine gläserne Bundesliga zu schaffen, mehr Transparenz, eine regelmäßige Bilanzprüfung zu verlangen, können wir alle nur hoffen, dass die Vernunft siegt und dieser gemeinsame Vorschlag auch zur Umsetzung kommt, um das positive Image Österreichs im Fußballsport nicht noch weiter zu beschädigen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, dass die Fans ein Recht auf eine funktionierende Liga haben, und im Sinne der positiven Bewerbung ist das eine Chance, um auch Ordnung einkehren zu lassen.

Die Imagekampagne, die für Österreich im Sport und im Fußballsport so wichtig ist, sollte uns aber auch Mut geben, uns in Zukunft für andere Großsportveranstaltungen zu bewerben. Ich weise nicht nur auf die kommende Mountainbike-Weltmeisterschaft hin, sondern wir sollten auch den Mut haben, uns für andere Sportarten zu bewerben und sollten diesen Sportarten dann auch durch die mediale Präsenz die Möglichkeit geben, einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu werden, um so auch Geld für diese Sportarten zu lukrieren.

Ich ziehe nur kleine Vergleiche, die vielen Sportbegeisterten durchaus bekannt sind. Dänemark zum Beispiel bringt Zehntausende Menschen zu Badminton-Meisterschaften. In Schweden besuchen 10 000 bis 12 000 Menschen eine Sporthalle, um dort Tischtennis zu beobachten. All dies wäre auch in Österreich möglich, würden wir diesen Sportarten nur ein wenig mehr Platz in der Medienlandschaft geben und ihnen so die finanziellen Grundlagen verschaffen, um ihnen eine bessere Grundausbildung und Grundvoraussetzung zu verschaffen und um in Österreich auch bekannter zu werden.

Die mediale Unterstützung ist in diesem Sinn für uns ein wichtiger Ansatzpunkt. In diesem Sinne erwarte und erhoffe ich mir von diesem gemeinsamen Antrag, dass der Wille, im österreichischen Sport im Sinne einer gemeinsamen Arbeit zu agieren, auch zur Umsetzung kommt und dass es der Bundesregierung auch gelingen möge, diesem Auftrag, der aus dem gemeinsamen Entschluss entsteht, nachzukommen und ihn bestmöglich umzusetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.00

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lexer. – Bitte.

18.00

Abgeordneter Reinhold Lexer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Das runde Leder fasziniert und begeistert viele von uns. König Fußball zieht weltweit Hunderte Millionen von Menschen in seinen Bann und lässt uns ein Leben lang nicht mehr los. Obwohl unsere Nationalmannschaft nicht bei der Endrunde in Japan und Südkorea dabei war, war der Fußball in diesen Wochen bei uns in Österreich ebenso präsent. Fußball war allgegenwärtig. Wir können uns noch gut an diese wunderbaren Bilder des Sports erinnern. (Abg. Mag. Posch: Stimmt!)

Fußball ist die am weitesten verbreitete Sportart auf der Welt. Fußballplätze gibt es überall rund um den Erdball, in jeder Stadt und in jedem Dorf. Daher ist der Fußball so wichtig, weil dafür Sportstätten überall in ganz Österreich vorhanden sind und auch im kleinsten "Nest" – unter Anführungszeichen – Fußball spielen möglich ist.


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Ob Miniknaben oder Bundesliga, ob Schüler oder Champions League, ob Frauenfußball bei der Union Landhaus oder in St. Margareten im Lavanttal, ob Sturm gegen GAK, ob Brasilien gegen Deutschland – auf welchen Ebenen und Plätzen auch immer: Für die Sportlerinnen und Sportler sind Motivation und Leistungsbereitschaft in gleichem Maße gegeben.

Nun bewirbt sich, wie wir von meiner Vorrednerin, von meiner Kollegin schon gehört haben, der Österreichische Fußballbund gemeinsam mit der Schweiz um die Austragung der Europameisterschaften 2008. Es ist dies die weltweit drittgrößte Sportveranstaltung. Sportpolitisch ist diese Bewerbung eine Motivation für alle am Fußball Interessierten und Beteiligten. Die Vorstellung für unsere Nachwuchsfußballer, im eigenen Land an einem internationalen Bewerb teilzunehmen, wird viele beflügeln, motivieren und zu besonderen Leistungen antreiben.

In der Schweiz wird das Eröffnungs-, im Wiener Praterstadion das Endspiel stattfinden, in Klagenfurt, Innsbruck und Salzburg weitere Vorrundenspiele. Damit ergeben sich für Österreich neben den bereits erwähnten sportlichen Zielen wichtige Zusatzeffekte im Bereich der Wirtschaft und der Infrastruktur. Herr Präsident Stickler! Ich freue mich daher sehr, dass wir diese Bewerbung heute hier im Parlament beschließen und unterstützen können. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, dass dieser Beschluss einstimmig ist, und mit einem so genannten geschäftsordnungsmäßigen Kunstgriff haben wir es im Ausschuss zu Wege gebracht, dass es ein Vier-Parteien-Antrag ist. – Ich bedaure, dass die Grünen heute nicht anwesend sind. Ich möchte aber extra dazusagen, es ist nicht deswegen, weil sie gegen diesen Antrag wären, sondern das hat andere Gründe.

Die professionelle Vorbereitung durch den ÖFB mit den Präsidenten Mauhart und Stickler und die Unterstützung der Bundesregierung, des Parlaments und der Länder lassen uns hoffen, dass die Bewerbung erfolgreich verlaufen wird und wir den Zuschlag bekommen. Jedenfalls wissen wir, sollten wir den Zuschlag erhalten, dass sich dies sportpolitisch und wirtschaftspolitisch für Österreich auszahlen wird. Ich denke, dass wir heute hier ein gutes Signal für eine erfolgreiche Bewerbung setzen und damit auch zum Wohle des Sports und zum Wohle unserer Heimat Österreich arbeiten können. (Beifall bei der ÖVP.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

18.03

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Willkommen, Herr Präsident Stickler! Keine Plenarwoche ohne Sportdebatte! Nach Jahrzehnten sportpolitischen Vakuums setzen die Reformregierung, die rührige Sportministerin, aber auch das Parlament laufend Akzente im Sport, und das ist gut so.

Noch unter dem Eindruck der fulminanten Fußballweltmeisterschaft in Korea und Japan beschließen wir heute am Beginn der nationalen Fußballbundesliga eine Unterstützung der gemeinsamen Bewerbung von Österreich und der Schweiz für eine Fußball-EM 2008. Es ist, wenn man so will, eine Fleißaufgabe, denn die Regierung, die in dieser Entschließung gebeten und aufgefordert wird, wo immer sie die Möglichkeit sieht, diese Bewerbung zu unterstützen, war nicht untätig.

Wir haben Bildmaterial und ausreichend Dokumentation, die zeigen, wie die Sportministerin bereits im Vorfeld für diese Veranstaltung aktiv geworden ist. Aber wir haben uns sehr leicht überzeugen lassen, dass auch eine gemeinsame Vorgangsweise des Nationalrates, des Hohen Hauses unterstützend für diese Aktivität, für die Bewerbung sein wird, sein kann und sein soll.

Wir haben im Ausschuss von Präsidenten Stickler und seinen Mitarbeitern eine sehr dekorative Präsentation dieser Bewerbung erhalten, die Details über die Projekte erfahren und eine Übersicht bekommen. Es ist beachtlich, was hier an Bautätigkeit erfolgt. Es ist beachtlich, welche Ziele mit dieser weltweit drittgrößten Sportveranstaltung verbunden sind. Nach den Olympischen Spielen und nach der Fußballweltmeisterschaft ist die Europameisterschaft im Fußball die weltweit drittgrößte Veranstaltung. Man erwartet TV-Übertragungen in über 200 Länder.


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Man rechnet mit 10 Milliarden TV-Zuschauern. Es wird 10 000 akkreditierte Journalisten geben. Es werden 300 000 Euro-Touristen erwartet. Es soll über 1 Million Nächtigungen im Veranstaltungsbereich geben. Diese hochgerechneten und durch eine Studie bestätigten Daten sollen den wirtschaftlichen Aspekt klar definieren. Es kann keine Gegenstimmen und Gegenmeinungen betreffend dieses gemeinsame Ziel geben.

Persönlich verbinde ich mit dieser Kandidatur aber noch den Wunsch, dass auch ein Schwung durch Österreichs Fußballszene gehen möge. Wir haben gerade in Korea und Japan gemerkt, welche Leistungsentwicklung diese Veranstalterländer in bestimmten Bereichen zu verzeichnen haben. So etwas Ähnliches würden wir uns auch wünschen.

Herr Präsident, Sie merken es: Wir gehen schon davon aus, dass wir den Zuschlag bekommen. Ich glaube, diesen Optimismus sollen wir ausstrahlen und durchaus nach außen verbreiten, wenngleich man nicht verschweigen darf, dass sich die nordischen Länder und andere auch bewerben werden. Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden wollen sich gemeinsam bewerben, Russland wird aussichtsreich kandidieren, außerdem Ungarn, Bosnien-Herzegowina mit Kroatien sowie Griechenland und die Türkei. Es gibt also schon genügend Kandidaten und Bewerber. Aber wir sind davon überzeugt, dass mit dieser Vorbereitung und nicht zuletzt auch mit dieser Fleißaufgabe, mit diesem "Schubserl", das wir hier gemeinsam beschließen, das Projekt gelingen kann. Alles Gute dazu! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ.)

18.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

18.08

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Kollege Grollitsch hat es gesagt: Der Optimismus soll uns gestatten, jetzt schon davon zu reden, dass wir fest annehmen, den Zuschlag für die Europameisterschaft zu bekommen. Diese Hoffnung und dieser Optimismus sind zugleich aber auch Auftrag, alles daranzusetzen, es tatsächlich zu erreichen, die Bewerbung gemeinsam zu unterstützen. Es ist ein guter Punkt, dass vier Parteien hier gemeinsam an einem Strang zu ziehen bereit sind. Bei der Olympiabewerbung für Salzburg und Tirol ist das noch nicht gelungen. Für die Europameisterschaft im Fußball mag das ein gutes Omen sein.

Ich glaube aber auch, dass die Europameisterschaft 2008 für Österreich eine Chance wirtschaftlicher und vor allem sportlicher Natur ist, die meine Vorrednerin Kollegin Schasching schon dargelegt hat. Wir haben es bei der jetzt abgewickelten Weltmeisterschaft in Japan und Korea gesehen, wie die Freude der Bevölkerung dazu beigetragen hat, das Engagement der Nationalteams so anzuspornen, dass diese sportlichen Leistungen letztendlich möglich waren. Es ist nämlich nicht so, dass man über Nacht zu einem Wunderfußballer wird, wenn vorher nicht die Ansätze vorhanden sind.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir haben auch in Österreich Ansätze für die nächste Zeit. Ich habe gestern einen Ausschnitt aus einer Pressekonferenz der Frau Vizekanzlerin gesehen, in der von einer Challenge-Europameisterschaft für Nachwuchsfußballer gesprochen wurde. Ich glaube, das ist an sich ein guter Ansatz, aber ich meine, es ist zu wenig, um die Talente derart sichten zu können, dass die Besten und Talentiertesten eine Chance haben, den fußballerischen Durchbruch zu erreichen.

Ich habe in den letzten 20 Jahren sehr viel mit Nachwuchsfußball zu tun gehabt und immer wieder erlebt, dass in den verschiedensten Mannschaften echte Talente vorhanden waren, die aber letztendlich den Durchbruch deswegen nicht schafften, weil sie unentdeckt blieben.

Wie schaut das in der Praxis aus? – Ich nehme wieder Salzburg als Beispiel, das ist ein kleineres Umfeld. Es sind 25 Juniorenmannschaften im Land tätig, eine davon Casino Salzburg, die natürlich durch die erste Kampfmannschaft vorbelastet ist, die in der Bundesliga spielt, und somit hat der Nachwuchs einen anderen Stellenwert. Das heißt aber noch lange nicht, dass in die


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ser Mannschaft die besten Jugendlichen gewesen wären, nur haben sie die meisten Chancen gehabt und wurden am besten gefördert.

Andere Jugendliche, die vom Talent her noch wesentlich geeigneter gewesen wären, sind dann irgendwo in der Landesliga, in der ersten "Nord" verwendet worden und hätten zu ihrem Auftrag, ihrem Talent entsprechend den Fußball in Österreich weiterzubringen, nichts beitragen können.

Ich meine, wir sollten auf Bezirksebene zusätzlich zur Meisterschaft österreichweit Sichtungsspiele in der fußballlosen Zeit abwickeln, um uns ein umfassendes Bild über den Status quo der Jugend in Sachen fußballerische Qualitäten machen zu können, den Vereinsverantwortlichen dadurch auch unterstützend zur Seite zu stehen und gemeinsam eine Mannschaft herbeizuführen, die auch 2008 eine echte Chance hat. Diese Leute sind heute 15 bis 20 Jahre alt, die dann für uns die Kastanien aus dem Feuer holen sollen.

Meine Damen und Herren! Zur finanziellen Grundlage. Ich möchte noch einmal an die möglichen Überlegungen mit TW1 erinnern, kleinen Sportvereinen, Sportsparten die Chance zu geben, sich finanziell eine gesunde Basis zu erwirtschaften. Dann kann dort entsprechende Nachwuchsarbeit für die Zukunft geleistet werden, ohne der öffentlichen Hand zur Last zu fallen, und die öffentliche Hand kann dann dort zur Seite stehen, wo man sie tatsächlich braucht, und zwar zum Beispiel bei solchen Bewerbungen wie für die Europameisterschaft, wie für die Olympiade.

Da heißt es Geschlossenheit zeigen, Optimismus ist angebracht. Ich glaube auch, der Optimismus ist berechtigt. Ich lade ein, gemeinsam alles dafür zu unternehmen, dass die Europameisterschaft Österreich und der Schweiz zugesprochen wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.12

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Vizekanzler Dr. Riess-Passer. – Bitte.

18.12

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Die Fußballeuropameisterschaft ist die drittgrößte Sportveranstaltung weltweit, mit Abstand die größte Sportveranstaltung Europas, und daher ist es nicht nur der Bundesregierung, sondern, wie wir heute beweisen, auch allen politischen Kräften dieses Landes ein Anliegen, diese Bewerbung mit voller Kraft zu unterstützen.

Wir haben mit der Schweiz einen hervorragenden Partner für diese Bewerbung gefunden. Wir haben eine großartige Bewerbung abgegeben. Dafür ist in erster Linie dem Österreichischen Fußballbund und seinem Präsidenten Dipl.-Ing. Stickler zu danken, der heute hier im Hause anwesend ist. Wir wünschen Ihnen, Herr Präsident, und dem Österreichischen Fußballbund alles Gute, und wir werden Sie mit voller Kraft bei dieser Bewerbung unterstützen! (Beifall bei den Freiheitlichen, der SPÖ und der ÖVP.)

Das Bewerbungsdossier mit einem Umfang von 670 Seiten wurde am 19. Juni 2002 in Genf offiziell an den Generaldirektor der UEFA Gerhard Aigner übergeben, und zwar von Präsidenten Stickler. Ich habe es als eine sehr nette Geste empfunden, dass eine junge Damenfußballerin aus Österreich, Susanna Gahleitner, bei der Übergabe dabei war, weil das auch zeigt, dass der Frauenfußball in Österreich zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir haben über 11 000 junge Mädchen und Frauen, die Damenfußball spielen, und ich kann den Herren nur empfehlen, sich diese Spiele zu Gemüte zu führen. Es lohnt sich wirklich, auch wenn da noch Zweifel bestehen, aber wir haben in anderen Ländern gesehen, dass der Damenfußball durchaus auch auf dem Vormarsch ist.

Am 12. und 13. Dezember 2002 trifft die UEFA die definitive Entscheidung über den Zuschlag für die Austragung der Endrunde der Fußballeuropameisterschaft 2008. Im August dieses Jahres wird eine Inspektorengruppe der UEFA in Österreich und in der Schweiz die im Bewerbungsdossier gemachten Angaben überprüfen und sich vor Ort auch von den Stadien und von


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den Infrastrukturvoraussetzungen, die wir haben, überzeugen. Wenn wir den Zuschlag für die Europameisterschaft bekommen sollten, dann würde diese vom 7. bis 29. Juni 2008 stattfinden. Spielorte wären in Österreich Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt. Das Finale der Europameisterschaft würde im Wiener Stadion stattfinden.

Wir haben bei der Planung der Stadieninfrastruktur in allen Bereichen zum ersten Mal seitens des Bundes auch einen Controllingbeirat eingerichtet, um auch – weil es hier um Steuergelder geht – dafür Sorge zu tragen, dass wir permanent in die Planungsarbeiten eingebunden sind und auch sicherstellen, dass alle Auflagen erfüllt werden und die Kosten entsprechend effizient beobachtet werden.

Die Europameisterschaft 2008 – das ist auch von all meinen Vorrednern schon gesagt worden – ist eine einmalige Chance sowohl in wirtschaftlicher wie auch in sportlicher Hinsicht. Österreich wird durch diese Weltmeisterschaft einen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aufschwung erleben, und das Tourismusland Österreich wird eine noch größere Bedeutung innerhalb Europas erlangen, auch durch die großen Werbemöglichkeiten, die es im Zusammenhang mit einer solchen Sportgroßveranstaltung gibt.

Die Durchführung der Europameisterschaft würde allein 5 000 bis 6 000 Stunden TV-Berichterstattung bringen und damit eine enorme Imagewerbung auch für das Land bedeuten.

Die Vorteile für die heimische Tourismus- und Bauwirtschaft sind schon unterstrichen worden. Es gibt eine Studie, die der ÖFB beim Institut für Höhere Studien in Auftrag gegeben hat, die darlegt, dass für die Baubranche eine zusätzliche Wertschöpfung in der Höhe von 1,2 Milliarden Schilling oder 87 Millionen € erzielt werden könne und dass 2 262 zusätzliche Jahresarbeitsplätze in der Baubranche dadurch entstehen würden. Ähnliches gilt für den Tourismus mit einem Plus von Jahresarbeitsplätzen in Höhe von 4 339 Arbeitsplätzen und einer Wertschöpfung von 152 Millionen € in diesem Bereich. Das ist auch erklärlich, wenn man weiß, dass rund 300 000 Touristen bei dieser Europameisterschaft – laut Vergleichszahlen der vergangenen Europameisterschaften – anwesend sein würden, rund 600 000 Stadienbesucher erwartet werden können und rund 1 Million zusätzliche Nächtigungen allein im Monat Juni 2008 dadurch in Österreich zu verzeichnen wäre.

Erfreulich ist natürlich auch, dass es zu zusätzlichen Mehrwertsteuereinnahmen des Bundes in der prognostizierten Höhe von rund 49 Millionen € kommen würde. Vor allem – das ist das Wichtigste – ist die Europameisterschaft aber ein sportliches und sportpolitisch wichtiges Großereignis, und daher geht es auch darum, die sportlichen Voraussetzungen für diese Europameisterschaft zu schaffen.

Wir haben gestern in Klagenfurt einen sehr interessanten Fußballgipfel mit hochkarätiger Beteiligung gehabt. Herr Präsident Stickler war auch dort, ebenso wie Vertreter der Bundesliga, der Bundestrainer Hans Krankl und auch viele andere Vertreter aus Vereinen, Trainer, Eltern und sonstige Funktionäre. Alle haben darin übereingestimmt, dass es natürlich unsere gemeinsame Zielsetzung sein muss, optimale Rahmenbedingungen zu organisieren, um unseren jungen Fußballern die Möglichkeit zu geben, technisch und körperlich auf jenes Niveau zu gelangen, das uns auch internationale Wettbewerbsfähigkeit sichert.

Ich bin daher sehr froh darüber, dass es uns gelungen ist, mit dem Österreichischen Fußballbund und mit der Bundesliga gemeinsam ein solches Projekt zu initiieren, das sich "Challenge 2008" nennt, das in den nächsten Wochen fertig gestellt werden wird und dann von Präsidenten Stickler, dem Bundesligapräsidenten, und mir gemeinsam präsentiert werden wird und das sicherstellen soll, dass wir gerade in der Vorbereitung der jungen Sportler auf dieses Großereignis auch die optimalen Voraussetzungen bieten.

Die pessimistische Sicht auf den österreichischen Fußball ist manchmal die, dass man sagt, eine nachholende Entwicklung in Österreich wäre nicht möglich, und wir wären viel zu weit von der Weltspitze entfernt, um das aufholen zu können. – Aber ich glaube, dass Beispiele anderer Länder zeigen, dass man nicht eine Großnation sein muss, sondern dass auch kleine Länder


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wie Dänemark in Europa zum Beispiel oder – wie wir auch bei der Fußballweltmeisterschaft gesehen haben – Länder wie Senegal, also Außenseiter oder Nichtfavoriten, durchaus solche Herausforderungen bestehen können. Daher gibt es auch für Österreich die Möglichkeit, zur Weltspitze aufzuschließen, wenn wir auch die entsprechende Partnerschaft zwischen Sport, Wirtschaft, Medien und Politik herstellen und damit auch die notwendigen Voraussetzungen schaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir haben in Österreich Rahmenbedingungen, die uns das ermöglichen, und zwar was die Trainer, die Sportwissenschaftler, die Sportmediziner und die Sportpsychologen in Österreich betrifft. Wir haben eine interessierte Wirtschaft, die sich für den Bereich Fußball interessiert und auch bereit ist, dort zu investieren. Wir haben begeisterungsfähige Zuschauer, und wir haben sehr engagierte Funktionäre und Trainer in diesem Bereich. Man muss diese Ressourcen bündeln, um sie auch zu einem guten Ergebnis zu führen.

Was unsere Aufgabe im Zuge der Schaffung von Rahmenbedingungen sein wird, ist auch die Vorbereitung eines Berufssportgesetzes, das sicherstellen soll, dass sowohl für die Vereine als auch für die Sportler entsprechende arbeitsrechtliche und optimale steuerliche Rahmenbedingungen gegeben sind.

Die Basis des Fußballs – das ist klar – liegt in den vielen kleinen Vereinen. Je besser unsere jungen Kicker dort betreut werden, desto größere Chancen haben wir auch in den Nachwuchszentren und schließlich in den Profiklubs, um auch österreichische Fußballer entsprechend einsetzen zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Der Österreichische Fußballbund hat mit den Leistungszentren, mit den Bundesnachwuchszentren und den Fußballakademien bereits wertvolle Arbeit im Nachwuchsbereich geleistet. Auf dieser Grundlage baut auch das Projekt "Challenge 2008" auf, das diese Zielsetzung hat. Für uns ist es ganz wichtig, erfolgreiche Modelle aus anderen sportlichen Bereichen wie dem Wintersport, nämlich die Kombination von schulischer Ausbildung und sportlicher Ausbildung, auch im Bereich des Fußballs umzusetzen.

Ich glaube, eines der Geheimnisse im Wintersport ist, dass wir in der schulischen Ausbildung, und zwar nicht nur in den Schigymnasien und Schihandelsschulen, sondern auch in den Schihauptschulen und in Verknüpfung mit der Lehre, die Möglichkeit für junge Sportler bieten, sich auch eine berufliche Ausbildung parallel dazu zu sichern. Deswegen haben wir jetzt zwei Pilotprojekte ins Auge gefasst, die im nächsten Schuljahr dann umgesetzt werden sollen, nämlich Pilotprojekte von Ballsportschulen, eines in Wien und eines in Kärnten, um eine qualifizierte Ausbildung unserer Fußballer entsprechend umzusetzen.

Ich möchte mich am heutigen Tag ganz ausdrücklich beim Hohen Haus und bei allen Fraktionen des Hauses für die Unterstützung dieses Projektes bedanken. Es ist enorm wichtig, dass wir auch zeigen – auch im Vergleich mit unseren Mitbewerbern –, dass nicht nur die österreichische Bevölkerung mit voller Begeisterung hinter diesem Projekt steht, sondern dass auch die Politik, und zwar über alle Parteigrenzen hinweg, dieses Projekt, diese Bewerbung mit voller Kraft unterstützt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ich glaube, dass wir die Voraussetzungen dafür heute geschaffen haben und der Herr Präsident mit Optimismus in die weiteren Verhandlungen gehen kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.22

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt müssen wir nur noch Europameister werden! – Zwischenruf des Abg. Mag. Schweitzer. )

18.22

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Die wirtschaftliche Bedeutung, die von einer solchen Großveranstaltung ausgehen kann, und die wirtschaftlichen Impulse sind bereits erwähnt worden. Ich werde versuchen, mich daher auf ein paar sportliche Aspekte zu konzentrieren.


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Eine solche Großveranstaltung wie eine Fußballeuropameisterschaft ist – das hat man gerade jetzt in Japan und Korea gesehen – imstande, in Veranstalterländern eine Begeisterung auszulösen, eine Aufbruchsstimmung auszulösen, sodass es in solchen Ländern im Vorfeld schon möglich ist, sportliche Entwicklungen einzuleiten und zu initiieren, die dann in kurzer Zeit dazu führen können, dass solche Länder auf internationaler Ebene im Fußball, im Sport mithalten können.

Ich glaube, das ist und soll ein wichtiger Zusatzeffekt einer solchen Veranstaltung, um die wir uns hier gemeinsam mit der Schweiz bewerben, sein, dass von solch einer Veranstaltung weitere Impulse für eine zielgerichtete Entwicklung des österreichischen Fußballs ausgehen können und sollen. Das ist aber nicht der einzige Grund. Wie gesagt, die wirtschaftlichen Aspekte sind bereits erwähnt worden.

Wenn der österreichische Fußball auch derzeit in Europa und in der Welt keine Spitzenposition einzunehmen imstande ist, dann muss man auch dazu sagen, es ist in den letzten Jahren, in den letzten vier, fünf Jahren einiges – sehr viel, würde ich sogar sagen – an Arbeit zur Entwicklung und zur Unterstützung der Entwicklung des österreichischen Fußballs bereits geschehen. Die Frau Vizekanzler hat bereits darauf hingewiesen, dass sehr viel versprechende und erfolgbringende Projekte gestartet worden sind, etwa die Einführung von Landesverbandsausbildungszentren für die 12- bis 14-Jährigen, um die uns andere Nationen wie zum Beispiel Deutschland beneiden, weil sie bisher nicht imstande waren, für diese Altersgruppe in dieser Intensität eine solche Einrichtung zur Betreuung der Kinder und Jugendlichen flächendeckend über das ganze Bundesgebiet einzurichten. Die Bundesliga-Nachwuchszentren sind bereits erwähnt worden.

Insgesamt haben wir heute ein System – allerdings erst wenige Jahre flächendeckend, das sei dazugesagt, man kann also noch keine Evaluierung und Wertung vornehmen –, mit dem es uns möglich sein sollte, bis zur Europameisterschaft 2008 auch tatsächlich eine schlagkräftige Mannschaft auf die Beine zu stellen, mit der wir dort der Fußballwelt zeigen können, dass Österreich imstande ist, Fußball auf international hohem Niveau zu spielen, und dass wir imstande sind, dort auch tatsächlich mitzuhalten.

Die Weichen dafür sind gestellt. Diese Veranstaltung, so meine ich, ist eine wichtige, ergänzende Voraussetzung dafür, und ich möchte mich bei allen, die dafür verantwortlich sind, recht herzlich für das Engagement bedanken. Es hat bereits der Vorgänger von Präsidenten Stickler, Präsident Mauhart, mit einer Bewerbung gemeinsam mit Ungarn vor einigen Jahren den Grundstein dazu gelegt – das soll nicht verschwiegen sein –, auch für diese Bewerbung den Grundstein gelegt. Präsident Stickler hat dies nahtlos übernommen, hat dank seiner großen Anerkennung, die er im europäischen Fußball bereits genießt, nahtlos dort anknüpfen können, und ich glaube, wir haben sehr gute Voraussetzungen, lieber Fritz Stickler, diese Bewerbung auch zu einem positiven Ergebnis, zu einem Erfolg für Österreich und für Österreichs Fußball zu führen.

Wir vertrauen alle auf dich, natürlich auch auf die Unterstützung der Bundesregierung, liebe Frau Vizekanzler! Auch dir recht herzlichen Dank für diese Unterstützung, die so unbürokratisch, so problemlos funktioniert, wie sie eben funktioniert. Das ist keine Selbstverständlichkeit, wir wissen das zu schätzen, und ich freue mich auch darüber und bedanke mich dafür bei euch, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es gelingt, dass wir vom Parlament aus für diese Veranstaltung ein deutliches Signal der Zustimmung schicken, und zwar in die Welt des europäischen Fußballs. Dort wird sehr wohl registriert, wie die nationale Politik zu einem solchen Projekt steht. Ohne diese Unterstützung wären wir bei der Bewerbung auch tatsächlich chancenlos. Recht herzlichen Dank im Voraus für die, wie ich erwarte, einstimmige Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ortlieb. – Bitte.


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18.28

Abgeordneter Patrick Ortlieb (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Vizekanzler! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fußball-EM 2008 in unserem Land zu haben ist ein Ziel, für das ganz Österreich kämpfen sollte. Viele meiner Vorredner haben schon berichtet, wie viele wirtschaftliche Vorteile es für Österreich haben wird. Gerade der Tourismus wird im saisonschwachen Monat Juni extrem von der Austragung der Europameisterschaft in unserer Region sehr stark profitieren. Bregenz würde dadurch auch – zu leistbaren Bedingungen – zu Tribünen für das Stadion kommen. Die vorgesehenen Erweiterungstribünen, die am Tivoli in Innsbruck für 2008 errichtet werden, sollen dann ins Ländle transportiert werden. Eine tolle Sache für den Profifußball im Westen – er hat es sich verdient! (Der Redner ist nur zu den Freiheitlichen gewandt. – Rufe bei der SPÖ: Hallo! Hallo!)

Der größte Sieger hingegen sollte aber der Sport an sich sein. Unsere sportorientierten Jugendlichen und Kinder haben große Ziele vor sich. Ein Traum jedes jungen Sportlers ist es, vor eigenem Publikum zu triumphieren. Ich möchte daher die Gelegenheit nützen, um an Präsidenten und an verantwortungsvolle, einflussreiche Leute der Bundesliga zu appellieren, schon heute an 2008 zu denken, eigene österreichische Spieler zu forcieren, ihnen die Möglichkeit zu geben, Spielpraxis zu erlangen, um Österreich bei der Heim-EM stolz repräsentieren zu können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Unbegrenzt und weit überbezahlte Legionäre einzukaufen kann nicht das Ziel der österreichischen Zukunft für den Fußball sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Unsere Frau Sportminister wird sicher mit ihrer Kompetenz und ihrem Fachwissen bei den Entscheidungsträgern der UEFA Lust auf Österreich machen. Ich bitte Sie alle, meine Kollegen hier im Hohen Haus, um eine einstimmige Beschlussfassung, um nach außen hin einheitlich auftreten zu können. Österreich wird der ganzen Welt stolz beweisen, dass wir nicht nur erfolgreich Schiweltmeisterschaften austragen können, sondern auch eine Fußball-Europameisterschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.30

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. – Bitte.

18.30

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Sportministerin! Täuschen wir uns nicht: Es ist ein hartes Match, es wird schwierig, die Bewerbung für die Fußball-Europameisterschaft 2008 zu gewinnen.

Wir wissen, dass Russland mit im Spiel ist, diesbezüglich gibt es Einstimmigkeit in der Duma. Man kann es ruhig mit dem im Verhältnis dazu winzigen Österreich und der kleinen Schweiz vergleichen, aber ohne Engagement geht gar nichts. Ich sage: Im Fußball ist alles möglich, warum auch nicht hier?

Es starten heute wieder – man kann das daher als einen historischen Tag bezeichnen, weil der Beschluss über die Bewerbung für die Fußball-Europameisterschaft 2008 am selben Tag gefasst wird – die T-Mobile-Bundesliga-Saison und die Red-Zac-Erste-Liga. Es ist wieder Anpfiff für eine neue Saison, die besser sein sollte als die vorangegangene, was den wirtschaftlichen Effekt anbelangt. Ich möchte Sie gerade heute und jetzt darum bitten, dass diese Parteienübereinstimmung für dieses Engagement des österreichischen Sports nicht einmalig bleiben soll, denn Sport braucht seitens der Politik ein ständiges Lobbying und Motivation. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich möchte, da es meine Vorredner bereits getan haben, über die positiven Auswirkungen einer EM nicht mehr ausführlich berichten, beginnend beim Konjunkturinput, der letztlich auch dem Staat und speziell dem Finanzministerium einiges wieder zurückbringen wird, bis zum damit verbundenen positiven Image für das Land, sondern nur so viel sagen: Die Bewerbung für die EM zusammen mit der Schweiz ist letztlich die größte Werbung für den Sport allgemein, der für unsere Jugend einen wertvollen sozialpolitischen Aspekt beinhaltet.


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An dieser Stelle ist mein Dank an den ÖFB-Präsidenten Friedrich Stickler für sein großes Engagement für den Fußball in Österreich angebracht, das er in den letzten Wochen und Monaten an den Tag gelegt hat. Ich möchte es aber auch nicht verabsäumen, mich bei den Sponsoren zu bedanken, aus österreichischer Sicht insbesondere bei der Casinos Austria AG, bei Shell, beim ORF, bei der "Kronen Zeitung" und bei T-Online. Diese Unternehmen stehen bei solchen Engagements nicht nur hinter diesen Bewerbungen, sondern sozusagen auch davor. Wir brauchen bei unseren Entschlüssen und Entscheidungen auch eine Wirtschaft, die im Vorfeld agiert. Diese Wirtschaft soll aber danach auch einen Nutzen davon haben. Die EM-Chance ist eine Österreich-Chance auch für die so genannte Nachspielzeit.

Von einer EM gehen positive nachhaltige Effekte aus – für die Jugend, für den Sport, für die Wirtschaft und für Österreichs Image in der Zukunft. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.33

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. – Bitte.

18.33

Abgeordneter Hans Müller (Freiheitliche): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Vizekanzlerin! Hohes Haus! Auf Grund der Bedeutung des Fußballs im Breitensport ist die Fußball-Europameisterschaft nach den Olympischen Spielen und der Fußball-Weltmeisterschaft weltweit die drittgrößte Sportveranstaltung. Unter dem Motto "Zwei Länder – ein Ziel" bewerben sich Österreich und die Schweiz für die Fußball-Europameisterschaft 2008. Die faszinierende Idee, die besten Fußballer vor der Haustüre zu präsentieren, löst in beiden Alpenländern Begeisterung aus.

Dass dieses Großereignis sowohl auf sportlicher als auch auf wirtschaftlicher Ebene von größter Bedeutung ist, beweist die Anzahl jener Länder, die sich dafür bewerben, und zwar die skandinavischen Länder, die Türkei zusammen mit Griechenland, Schottland, Russland, Ungarn, Kroatien und Bosnien-Herzegowina.

Betrachten wir diese Bewerbung einmal von der wirtschaftlichen Seite her! Da gibt es die Wertschöpfungseffekte in der Baubranche und im Fremdenverkehr, und da gibt es die Beschäftigungseffekte im Tourismusbereich.

Weitere positive wirtschaftliche Impulse wird es auf dem Werbe- und Medienmarkt geben, im Telekommunikationsbereich und bei den Fußballwetten. Nicht zuletzt wird sich auch unser Finanzminister über ein erhöhtes Steueraufkommen freuen können.

Sollte nun die UEFA im Dezember 2002 unserem Land den Zuschlag erteilen, so bin ich überzeugt davon, dass sowohl der ÖFB als auch die österreichische Wirtschaft alles daransetzen werden, dass diese Fußball-Europameisterschaft eine äußerst erfolgreiche Veranstaltung wird.

Neben rund 10 000 akkreditierten Journalisten werden rund 300 000 Touristen erwartet, die wiederum eine Million Nächtigungen für beide Länder bringen werden.

Wie heißt es so schön in einem Werbeprospekt? Ich zitiere:

Lieber Fußballfan! Du bist willkommen bei uns in Österreich und wirst dich wie zu Hause fühlen. Du kommst als Gast und verabschiedest dich als Freund. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1241 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen. (E 142.) (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1182 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundesfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz–Öffentlicher Dienst 2002), und

über den Antrag 709/A der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Gottfried Feurstein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (1260 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Debattenrednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.36

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Frau Vizekanzlerin! Herr Präsident! Das vorliegende Deregulierungsgesetz für den öffentlichen Dienst halte ich schlicht und einfach für eine fragwürdige Angelegenheit. Änderungen sind im Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehen, unter anderem der Entfall der Nachsicht, die Beseitigung von Mitwirkungsrechten und -befugnissen, die Neuordnung der Ausbildung für den öffentlichen Dienst et cetera.

Positiv ist – und das ist in meinen Augen das Einzige, das zu befürworten ist –, dass Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten beseitigt werden, indem man Mitwirkungsbefugnisse des Finanzministers und des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport streicht. Damit wird man dem Auftrag gerecht, der im Titel "Deregulierungsgesetz" enthalten ist.

Bei den anderen Regelungen ist das, so wie ich es sehe, meist nicht der Fall. Keine Deregulierung ist die geplante Streichung der Nachsichtmöglichkeiten, wenn Ernennungs- und Definitivstellungserfordernisse nicht erfüllt werden. Das ist vielmehr eine klare Einschränkung der Möglichkeit, in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis übernommen zu werden.


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Fraglich ist auch, ob die Auflösung der Verwaltungsakademie irgendetwas mit Deregulierungsabsichten zu tun hat. In den Erläuterungen versuchen Sie zwar krampfhaft, einen Zusammenhang herzustellen, indem Sie die Verwaltungsakademie kritisieren, ihr mangelnde Flexibilität, administrative Überfrachtung und so weiter vorwerfen, aber diese Kritik ist nicht berechtigt, denn sie steht im Widerspruch zum Leistungsbericht der Österreichischen Bundesverwaltung vom Oktober 2001. Herausgeber dieses Berichts ist Ihr eigenes Ministerium, Frau Ministerin.

In diesem Bericht wird der Verwaltungsakademie bescheinigt, dass sie im internationalen Vergleich die beste Ausbildungseinrichtung für öffentlich Bedienstete ist, und es wird auch bescheinigt, dass die Effizienzkennzahlen von keinem anderen vergleichbaren Institut erreicht werden konnten.

Da die Verwaltungsakademie überdies Querschnittmaterien vermittelt, ist das eine gemeinsame Klammer, die die Mobilität der Bundesbediensteten steigert. Wenn Sie also die Grundausbildung vollständig in die einzelnen Referate verlagern, dann fehlt diese gemeinsame Klammer, und die Mobilität der Bundesbediensteten wird eingeschränkt. Das widerspricht doch Ihren Interessen, Frau Bundesministerin, die Sie ständig von mehr Mobilität im öffentlichen Bereich sprechen und diese auch fordern. Also Ihre Worte und Taten stimmen, wie üblich, nicht überein. (Beifall bei der SPÖ.)

Selbst das Argument, dass Ressortwünsche in der Grundausbildung zu wenig beachtet wurden, stimmt nicht, denn die Verwaltungsakademie hat stets engen Kontakt mit den Ressorts gehalten, und außerdem wäre es in der Kompetenz Ihres Bundesministeriums gelegen, die Grundausbildungsverordnungen entsprechend zu ändern. Die Verwaltungsakademie jetzt aufzulösen, das ist absolut nicht nachvollziehbar.

Meine Fraktion lehnt es auch völlig ab, aus einem subjektiven Ausbildungsrecht eine ausschließlich dienstgeberseitige Ausbildungsanordnung zu machen. Was bisher ein subjektives Ausbildungsrecht war, ist ab nun eine Anordnung der Ausbildung durch den Dienstgeber.

Man muss natürlich sehen, dass das ein erheblicher Eingriff in die Karriere- und Lebensplanung des Einzelnen ist, denn für die Karriere ist Ausbildung wesentlich. Das wird zur Folge haben, dass man missliebigen Beamten weniger Ausbildung wird zukommen lassen.

Aber das politisch Brisanteste und demokratiepolitisch Empörendste ist der Antrag zum Bundes-Personalvertretungsgesetz von den Abgeordneten Reindl und Baumgartner-Gabitzer, denn dieser Antrag bedeutet nichts anderes als die Verhinderung der Personalvertretungswahlen so lange, solange die Funktionsperiode dieser Regierung andauert, obwohl das geltende Gesetz vorschreiben würde, sofort – und zwar wegen tief greifender Umorganisation – Personalvertretungswahlen abzuhalten.

Da wird wohl eines eine Rolle spielen – da spiele ich auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt an –, und da kennt sich die Frau Ministerin als Sportministerin sicherlich aus: Es gibt das Buch von Peter Handke "Die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter". Bezüglich der Personalvertretungswahlen wird man in Abwandlung dieses Buchtitels sagen müssen: Die Angst der ÖVP vor PV-Wahlen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Vorgangsweise ist nicht nur demokratiepolitisch bedenklich, sie ist es auch verfassungsrechtlich, weil es keine sachliche Rechtfertigung dafür gibt, die Personalvertretungswahlen willkürlich so lange zu unterbinden, solange die Funktionsperiode der Regierung dauert.

Diese Aktion, Frau Ministerin und meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, ist eine nahtlose Fortsetzung der Umsetzung Ihrer Postenschachermentalität. Sie glauben, sich über alle demokratischen und moralischen Spielregeln hinwegsetzen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)


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18.42

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

18.42

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Frau Vizekanzlerin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist tatsächlich so, dass mit diesem Deregulierungsgesetz eine wesentliche Verwaltungsvereinfachung in Österreich erreicht wird. Ich möchte dafür nur ein Beispiel nennen:

Auf Grund der bisherigen Gesetzeslage ist es so, dass dann, wenn ein ausgegliedertes Unternehmen, eine ausgegliederte Einrichtung für einen Beamten eine Veränderung der Bewertung oder der Zuordnung des Arbeitsplatzes vornehmen muss oder will, zunächst ein Antrag an das zuständige Ministerium zu stellen ist. Anschließend geht dieser Antrag an das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport, und das Ministerium muss dann einen Antrag an den Ministerrat stellen, und dort bedarf dieser Antrag eines einstimmigen Beschlusses.

Nun wird diese Doppelgleisigkeit beziehungsweise Vielgleisigkeit beseitigt. Ich meine, dass das einen wesentlichen Fortschritt darstellt, der auch eine Kosteneinsparung zur Folge hat. Deregulierungen sind notwendig, um die Verwaltung vereinfachen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte bezweifeln, dass es wirklich notwendig ist, dass das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport darüber zu entscheiden hat, ob Dienstgrade geführt werden. Solche Dinge werden im Zuge der Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung in einer Fülle von Fällen beseitigt.

Meine Damen und Herren! Sie werden wohl auch nicht dagegen sein, dass die Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten für Beamte und für Bundesbedienstete in gewissen Bereichen erleichtert werden, dass nicht mehr wegen jeder Kleinigkeit angefragt werden muss.

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass die Änderung betreffend Verwaltungsakademie aus guten Gründen erfolgt. Ich war dabei, als man vor 20 Jahren die Verwaltungsakademie gegründet hat; man hat große Erwartungen auf diese Einrichtung gesetzt. Im Ausschuss hat die Frau Ministerin und Vizekanzlerin sehr deutlich gesagt, welche Gründe dafür sprechen, dass das Ausbildungssystem für die Bundesbediensteten geändert wird. (Abg. Dr. Mertel: Nur politische!) Es waren nicht politische Gründe, Frau Abgeordnete, sondern es waren sehr massive Vorwürfe, die unter anderem von Seiten des Rechnungshofes erhoben worden sind.

Wir schlagen eine Dreigliedrigkeit der Ausbildung vor, und zwar Grundausbildung, Managementtraining und die Ausbildung durch die Ressorts. Sagen Sie mir: Ist die Ausbildung durch das Finanzressort, die schon seit vielen Jahren und noch immer praktiziert wird, nicht ausgezeichnet? – Ich meine, dass die Ressortausbildung ganz entscheidend ist.

Nächster Punkt – ein ganz wichtiger Punkt! –, auf den ich verweisen möchte, ist die Familienhospizkarenz. Wir schaffen mit diesem Gesetz nun auch die Möglichkeit, so wie wir das vor einigen Wochen für die unselbstständig Erwerbstätigen in der Privatwirtschaft getan haben, dass auch Bundesbedienstete, zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, ihre Verwandten, wie etwa ihre Geschwister, betreuen können, dass auch diese Gruppe das Recht auf Familienhospizkarenz in Anspruch nehmen kann. Wir ermöglichen damit zum Beispiel, dass Schwiegereltern für ihre Schwiegerkinder diese Leistung erbringen können und dass vor allem Schwiegerkinder für die Schwiegereltern Familienhospizkarenz beantragen können. Also nicht nur Eltern für Kinder und Kinder für Eltern und Großeltern können dieses Recht in Anspruch nehmen, sondern das kann auch in einem weiteren Bereich geschehen. Damit kann diese Familienhospizkarenz sehr weitreichend wirksam werden.

Lassen Sie mich noch einen letzten Punkt nennen, einen Punkt, der meiner Meinung nach ganz wichtig ist und weshalb ich mit FPÖ-Abgeordnetem Reindl den vorliegenden Antrag eingebracht habe: Für uns ist es wichtig, dem Wildwuchs an Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit bei Post, Telekom und ÖBB zu begegnen. Ich bin sehr froh darüber, dass wir jetzt klarstellen, dass nicht mehr irgendjemand die Dienstunfähigkeit bestätigen darf, sondern dass die Dienstunfähigkeit durch die Pensionsversicherungsanstalt bestätigt und attestiert werden muss. Von den Ärzten der Pensionsversicherungsanstalt werden auch die unselbstständig Erwerbstätigen, wenn sie in die Berufsunfähigkeitspension, in die Invaliditätspension übertreten wollen,


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untersucht, und dann wird festgestellt, ob eine Dienstunfähigkeit gegeben ist. Das ist die Herstellung von Gleichheit und eine Beseitigung von Ungerechtigkeiten.

Ich meine, dieses Deregulierungsgesetz bedeutet Verbesserungen und führt zu einem wesentlichen Abbau von unnötiger Verwaltung. Es stellt einen Beitrag zur Verwaltungsreform in Österreich dar. (Beifall bei der ÖVP.)

18.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

18.48

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte eingangs der guten Ordnung halber festhalten, dass jene Punkte, die mein Vorredner angesprochen hat und für die auch wir eingetreten sind, bei denen es um die pensionsrelevanten Fragen, was die Post und die Bahn betrifft, geht und die die Familienhospizkarenz betreffen, ursprünglich nicht in der Regierungsvorlage enthalten waren, sondern erst in Form eines Abänderungsantrages, der im Ausschuss eingebracht worden ist, in diese aufgenommen wurden. Ich habe auch den Antrag gestellt, über die Ziffern 1, 5, 27 und 29 getrennt abzustimmen.

Meine Damen und Herren! Es hat meine Fraktion den erwähnten Punkten selbstverständlich zugestimmt, überhaupt keine Frage, aber es darf nicht verschwiegen werden – einer guten Tradition folgend möchte ich auch nicht verhehlen, dass natürlich das Deregulierungsgesetz hier verhandelt worden ist –, dass die Gewerkschaft öffentlicher Dienst dieser Vorlage nicht ihre Zustimmung gegeben hat. Ich stelle dies hier ausdrücklich fest, damit das alle hier wissen.

Frau Vizekanzlerin! Im Mai dieses Jahres hat die Gewerkschaft öffentlicher Dienst an Sie offiziell folgende Fragen gerichtet – meiner Information nach wurden sie bis heute nicht beantwortet –: Wann erfolgt die Offenlegung des Personalverwendungskonzepts? Wann kommt es zu der Vorlage eines Ausbildungsprogramms? Wie steht es um die Weiterführung der Beratungsstelle? Auch die Fragen, bei denen es um die Beziehungen zu den Nachbarstaaten beziehungsweise zu den EU-Beitrittskandidaten geht, sind noch offen. Weiters warten wir auf die Beantwortung der Frage – eine Frage, die für die öffentlich Bediensteten von großer Wichtigkeit ist –, wie die Ausbildungszeiten im Zusammenhang mit der Dienstzeit geregelt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben ja auch im Ausschuss bereits die Diskussion darüber geführt, und Sie haben sich dabei ausschließlich auf die Kostenfrage im Zusammenhang mit der Verwaltungsakademie zurückgezogen. Eines muss man, so glaube ich, hier aber schon in aller Deutlichkeit sagen: Natürlich gibt es viele Ressorts, die die Grundausbildung bereits selbst vornehmen – ich finde das auch richtig –, aber der öffentliche Dienst hat viele Querschnittsmaterien, und im europäischen Umfeld werden gerade in vielen Ländern Verwaltungsakademien installiert und aufgebaut; bei uns hingegen wird sie mit heutigem Tage geschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es jetzt schon heißt, es habe in den letzten Monaten oder Jahren nicht funktioniert, dann möchte ich dazu aber auch anmerken – lieber Kollege Feurstein, ich habe es auch im Ausschuss schon gesagt –, dass die Damen und Herren der Dienst- und Fachaufsicht zwei Jahre lang nichts dazu gesagt haben – und jetzt, nach zwei Jahren Regierungsverantwortung, ist plötzlich alles schlecht!

Ich persönlich meine, dass dieses Gesetz nur zu einer Verschlechterung für zahlreiche öffentlich Bedienstete führt – nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit den ununterbrochen zitierten so genannten Reformen.

Kollegin Mertel hat bereits die heikle Frage auch im Zusammenhang mit dem Bundes-Personalvertretungsgesetz angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Sie hier ununterbrochen Lippenbekenntnisse ablegen, möchte ich schon darauf hinweisen: Es ist das erste Mal, dass eine so heikle Frage nicht einmal verhandelt worden ist – Kollege Tancsits, du kannst


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mich schon anschauen: nicht einmal verhandelt worden ist! – und im Ausschuss in Form eines § 27-Antrages eingebracht wurde. Das ist ein Mit-Füßen-Treten von Arbeitnehmerrechten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich meine, dass es in den letzten Jahrzehnten keine einzige Situation gegeben hat, in der es zu einer Vorgangsweise kam, die man mit dieser Maßnahme gleichsetzen könnte. Sie können nicht argumentieren, dass es das schon gegeben hätte. Es hat Ähnliches gegeben, was aber ganz andere Auswirkungen hatte. Es waren nämlich geschlossene Dienststellen, wo eine Wahl stattgefunden hat, samt ihren Organen weiter zuständig.

Aber – und das hat Kollegin Mertel schon ausgeführt – derzeit gibt es rechtlich überhaupt keine Notwendigkeit, dieses Gesetz zu beschließen – außer vielleicht, wenn man bedenkt, dass der Herr Bundesminister für Inneres in den nächsten Wochen und Monaten die Polizeireform in Wien umsetzen will, wobei man ganze Kommissariate schließen will! Meine Damen und Herren! Da geht nicht eine Dienststelle geschlossen mit ihrem Vertretungsbereich in eine andere Dienststelle, sondern da werden ganze Dienststellen wegrationalisiert! Allen diesen Kolleginnen und Kollegen nimmt man mit diesem Gesetzesbeschluss das demokratische Recht, ihre Vertreter selbst zu wählen.

Meine Damen und Herren! Ihr könnt nicht einer Wahl, die jetzt stattfinden sollte, ausweichen, weil sich 25 Prozent des Personals verschieben. Die nächsten Wahlen finden sicher statt, und Sie werden, auch wenn diese später stattfinden, die Rechnung für diese Ihre Politik präsentiert bekommen! Unsere Fraktion kann einer solchen Vorgangsweise auf keinen Fall zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.53

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reindl zu Wort gemeldet. – Bitte.

18.53

Abgeordneter Hermann Reindl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 1182 der Beilagen betreffend ein Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 in der Fassung des Ausschussberichtes 1260 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1182 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Religionsunterrichtsgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrergesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das EU-Beamten-Sozialversicherungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Richterdienstgesetz, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Einsatzzulagengesetz und das Bundsfinanzgesetz 2002 geändert werden (Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002), in der Fassung des Ausschussberichtes 1260 der Beilagen wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis erhalten die bisherigen Artikel 9 bis 22 die Artikelbezeichnung "8" bis "21".

2. Art. 1 Z 30 entfällt.


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3. Im Art. 1 erhalten die bisherigen Z 31 bis Z 66 die Ziffernbezeichnung "30 bis 65".

4. Art. 8 entfällt.

5. Die bisherigen Artikel 9 bis 22 erhalten die Artikelbezeichnung "8" bis "21".

*****

Meine Damen und Herren! Ich bringe folgenden weiteren Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Hermann Reindl, Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird (1261 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses (1261 der Beilagen) enthaltene Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

§ 46 lautet:

"§ 46. § 24a ist auf Organisationsänderungen zwischen dem 1. Juli 2002 und dem Ablauf der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung laufenden Funktionsperiode der davon betroffenen Personalvertretungsorgane nicht anzuwenden."

*****

Das sind die beiden Abänderungsanträge.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Vizekanzlerin Dr. Susanne Riess-Passer hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung schlanker Staat und Abbau des aufgeblähten Verwaltungsapparates gesetzt. Das Deregulierungsgesetz umfasst im Großen und Ganzen drei Schwerpunkte:

Erstens: Abbau von Mitwirkungsbefugnissen des Bundesministers für öffentliche Leistung und Sport. Von derzeit 88 Mitwirkungsbestimmungen werden 50 Bestimmungen wegfallen. Das ist eine Reduzierung um 57 Prozent und bedeutet um zirka 1 500 Akte jährlich weniger im BMöLS.

Zweitens: Obsolet gewordene Regelungen werden endlich aufgehoben. Es erfolgt ein Rückbau des Normenbestandes mit dem Ziel der Schaffung einer übersichtlichen Rechtsordnung.

Drittens: Es wird ein modernes Verwaltungsmanagement forciert.

Meine Damen und Herren! Mein Vorredner, Abgeordneter Pendl, hat die Schließung der Verwaltungsakademie angesprochen. Es wird von einer Zerschlagung einer Einrichtung, die sich bewährt hat, gesprochen. Wenn man sich das aber näher anschaut, dann stellt man fest, dass das nicht der Fall ist. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht ein katastrophales Bild gezeichnet, wobei etwa folgende Punkte angeführt wurden: keine transparente Dokumentation über Kurse und Lehrgänge, fehlende Geschäftseinteilung und fehlende Geschäftsordnung, veraltetes Lehrmaterial und so weiter.

Meine Damen und Herren! Schließlich und endlich hat die Aufgabenreformkommission die gänzliche Auflösung der Verwaltungsakademie empfohlen.

Meine Damen und Herren, insbesondere jene von der SPÖ, hören Sie mir jetzt genau zu! Sehr interessant ist auch der unkündbare Mietvertrag mit dem Schloss Laudon, dem Sitz der Ver


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waltungsakademie. Der Bund – also der Steuerzahler – ist noch die nächsten 22 Jahre an diesen unkündbaren Vertrag gebunden! Wer schließt derartige Verträge ab? – Es war im Jahre 1975 der SPÖ-Bundeskanzler Bruno Kreisky, und in den Jahren 1996/97 wurde der Vertrag vom SPÖ-Bundeskanzler Viktor Klima auf weitere 25 Jahre verlängert. Das ist wahrscheinlich ein weltweit einmaliger Vertrag auf Kosten der Steuer zahlenden Bevölkerung!

Meine Damen und Herren! Ein regelrechter Wildwuchs war bei krankheitsbedingten Frühpensionierungen bei den staatsnahen Unternehmen Post und Telekom Austria AG und den Österreichischen Bundesbahnen festzustellen. Das durchschnittliche Pensionsalter ist immer weiter gesunken, bei der Post AG auf 48,2 Jahre im März 2002, bei der Telekom AG auf 51 Jahre im März 2002.

Meine Damen und Herren! Das ist unfair den anderen ArbeitnehmerInnen gegenüber, die viel, viel länger arbeiten müssen, und erfordert selbstverständlich Gegenmaßnahmen. Diese Gegenmaßnahmen wurden von der Frau Vizekanzlerin auch ergriffen. Es wird in Zukunft eine einheitliche Vorgangsweise bei krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen geben. Manche ArbeitnehmerInnen werden recht unfreiwillig in Pension geschickt und haben dann lebenslang eine Pensionskürzung von bis zu 18 Prozent in Kauf zu nehmen. Deshalb diese Neuregelung: Nicht mehr die Betriebsärzte der angeführten Unternehmen, sondern die Pensionsversicherungsanstalt wird ärztliche Gutachten für diese Beamten erstellen.

Meine Damen und Herren! Tatsächlich Kranke gehören in Pension und tatsächlich Gesunde an ihre Arbeitsstelle! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) In Zukunft darf es nicht mehr möglich sein, dass sich jemand krankheitshalber – ich betone, um Missverständnisse auszuräumen: krankheitshalber – pensionieren lässt, um dann verschiedene körperlich anstrengende Tätigkeiten als Maurer, als Zimmermann, als Holzschlägerer oder als Fußballtrainer und dergleichen mehr auszuüben.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitlichen werden auch in Zukunft die Anständigen und nicht die Schwindler unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.59

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Die von Herrn Abgeordnetem Reindl eingebrachten Abänderungsanträge der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer und Kollegen sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Vizekanzlerin Dr. Riess-Passer. – Bitte.

18.59

Bundesministerin für öffentliche Leistung und Sport Vizekanzler Dr. Susanne Riess-Passer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Pendl! Ihre Aufregung, diese künstliche Erregung, die Sie jetzt im Hinblick auf die Personalvertretungsregelungen an den Tag gelegt haben, verstehe ich wirklich beim allerbesten Willen nicht! Sie wissen, dass ich im Verfassungsausschuss war und Ihnen dort lange Rede und Antwort gestanden bin. Dort haben Sie das nicht einmal erwähnt, und auch keiner Ihrer Fraktionskollegen und auch kein anderes Ausschussmitglied.

Woher diese plötzliche Empörung kommt, weiß ich nicht. Wenn Sie mich im Ausschuss gefragt hätten, hätte ich Ihnen an dieser Stelle schon erklärt, wie die Sachlage ist, nämlich etwas ganz Simples: dass in Zeiten, in denen es große Organisationsänderungen gibt, nicht auch noch die Personalvertretungswahlen abgehalten werden können und damit die Mitarbeiter für die Organisationsänderung blockiert sind, dass aber selbstverständlich zum regulären Zeitpunkt 2004 die Personalvertretungswahlen stattfinden. Daran gibt es überhaupt nichts zu rütteln, Herr Kollege.

Dass das nicht heißt, dass die Personalvertretungsrechte in irgendeiner Form eingeschränkt sind, können Sie am Beispiel meines Hauses erkennen; da hat sich auch noch nie jemand beschwert. In meinem Haus ist es so geregelt, da es sich um ein neu geschaffenes Ministerium mit Zusammenlegung von Organisationseinheiten aus verschiedenen Bereichen handelt, dass


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die Sektion Sport und die Gruppe Sport in der Personalvertretung dem BKA zugeordnet sind und die Sektion II, Personalwesen, dem BMF. Es funktioniert wunderbar, Sie können die Personalvertreter und die betroffenen Mitarbeiter gerne fragen. Erregen Sie sich also hier nicht künstlich über Dinge, die diese Aufregung gar nicht wert sind! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Zweiten. Das Deregulierungsgesetz beinhaltet schwerpunktmäßig folgende Maßnahmen: Abbau von Mitwirkungsbefugnissen meines Ministeriums in Personalangelegenheiten anderer Ressorts – es handelt sich hier um Doppelzuständigkeiten, die es gegeben hat und nicht nur eine gewaltige Mehrbelastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch für die Bediensteten selber bedeutet haben, weil Akten wirklich sehr lange bearbeitet wurden –, Umsetzung des Deregulierungsauftrages, Schaffung einer übersichtlichen Rechtsordnung und Neuordnung der Grundausbildung. Auf das werde ich noch ausführlicher eingehen, weil da auch sehr viel Unwahres von manchen Vorrednern gesagt worden ist. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt wieder den Vorsitz.)

Das Regierungsprogramm 2000 ist unter der Überschrift "Optimierung der Aufgabenverteilung" gestanden. Unter anderem ist dort auch die Ablösung der Mitwirkungsbefugnisse durch eine Informationsverpflichtung festgehalten worden, und das ist genau das, was mir mit diesem Gesetz auch umsetzen. Von 88 bestehenden Mitwirkungsrechten meines Hauses verzichten wir auf 50, was bedeutet, dass künftig um 1 500 Akte weniger bearbeitet werden müssen, was für die Mitarbeiter eine entsprechend raschere Entscheidung möglich macht und natürlich auch für die betroffenen Bediensteten eine wesentliche Verkürzung der Wege bedeutet und im Sinne von New Public Management auch bedeutet, dass in den einzelnen Ressorts auch entsprechend Verantwortung getragen werden muss. Der verringerte Arbeitsaufwand meines Hauses wird sich selbstverständlich auch in der neuen Geschäftseinteilung widerspiegeln.

Wir haben darüber hinaus eine Reihe von Vereinfachungen im Vollzug des Dienst- und Besoldungsrechtes und damit auch für die Bediensteten umgesetzt, vor allem was den Vorrückungsstichtag betrifft. Allein das waren rund 800 Akte, die von meinem Haus pro Jahr zu bearbeiten waren und die jetzt in den einzelnen Ressorts abgewickelt werden.

Der Deregulierungsauftrag im Sinne der Rechtsvereinfachung und der Schaffung eines klareren und übersichtlicheren Normenbestandes ist ebenfalls umgesetzt. Zahlreiche Verordnungen wurden aufgehoben. Sechs nicht mehr zeitgemäße Gesetze wurden formell aufgehoben, zum Beispiel diverse pensionsrechtliche Regelungen der Nachkriegszeit, und das Nebengebührenzulagengesetz wird in das Pensionsgesetz eingearbeitet und kann daher zur Gänze entfallen.

Besonders wichtig – das war ja auch eine der großen Aufregungen bei den beiden Rednern der Opposition – war die Frage der Neuordnung der dienstlichen Ausbildung im Bundesdienst. Ich war, Frau Abgeordnete Mertel, schon sehr erstaunt – sehr erstaunt! – über Ihre Ausführungen, weil das zeigt, dass Sie die Entwicklung der letzten Jahre überhaupt nicht mitverfolgt haben, dass Sie nicht wissen, was der Rechnungshof seit Jahren über die Verwaltungsakademie zum Besten gibt. Ich habe Ihnen im Ausschuss bereits gesagt, der Leistungsbericht, auf den Sie verwiesen haben – Sie wissen das aus dem Ausschuss; es macht keinen Sinn, die gleichen Unwahrheiten immer wieder zu verbreiten –, beruht darauf, dass die Organisationseinheiten selber ihre Berichte einmelden, das heißt sich jede Organisationseinheit selber darstellt. Dass die Verwaltungsakademie von sich selber sagt, dass sie toll ist, ist keine Neuigkeit.

Der Rechnungshof, wie Sie sehr wohl wissen, hat das völlig anders gesehen. Der Rechnungshof hat in seinem Bericht, der veröffentlicht wurde, gesagt, es habe überhöhte Kosten gegeben, veraltete Lehrmethoden, ein Ausbildungsangebot, das am Bedarf vorbeigeht, und Beamte könnten sich entgegen den gesetzlichen Bestimmungen während der Dienstzeit ein lukratives Nebeneinkommen erwerben. Das und vieles andere hat der Rechnungshof in seinem Bericht festgestellt – und Sie wissen das alle, Frau Kollegin Mertel! Das heißt, wenn Sie der Verwaltungsakademie in der Form, wie wir sie gehabt haben, weiter das Wort reden, dann reden Sie der Verschwendung von Steuergeldern das Wort, und dafür stehe ich nicht zur Verfügung. Das wissen Sie! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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Ich kann Ihnen aber gerne ein paar Schmankerln aus dem Rechnungshofbericht zum Besten geben. Sie kennen sie natürlich alle, Sie wollen sie aber nicht zur Kenntnis nehmen. Schon 1990 hat eine Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes die Ausbildung als "undifferenzierte Wissensvermittlung mit zu langer Dauer und veralteten Lehrmethoden" bezeichnet. Das war damals übrigens eine Arbeitsgruppe des Bundeskanzleramtes unter sozialistischer Führung. Wenn Sie schon mir nicht glauben, dann glauben Sie wenigstens Ihren eigenen Experten, die auch festgestellt haben, dass diese veralteten Lehrmethoden dazu führen, dass es keine bessere Qualifikation von Beamten gibt! Das heißt, wir halten uns eine sündteure Einrichtung, die die Beamten aber nicht ausbildet, sondern eigentlich nur Geld verschwendet. Mir ist es unverständlich, Frau Kollegin Mertel, warum Sie so etwas verteidigen, aber das müssen Sie ohnedies mit sich selber ausmachen.

Im Jahre 1992 wurde eine Kostenrechnung in der Verwaltungsakademie eingeführt, die ausgewerteten Ergebnisse wurden jedoch nie verwendet. Das ist auch eine besondere Chuzpe: Man führt eine Kostenrechnung ein, hält sich aber nie daran!

Gleiches gilt für die Seminarbewertungen: Die Kursteilnehmer mussten zahllose Fragebögen ausfüllen, diese sind aber nie ausgewertet worden. Das ist auch einmalig, dass es so etwas in einer Einrichtung gibt: dass die Kursteilnehmer befragt werden, ob ihnen der Kurs etwas gebracht hat, und es dann keine Auswertung des ausgefüllten Fragebogens gibt.

Die Auslastung der Seminarräume an den drei Standorten der Verwaltungsakademie – Schloss Laudon, Geblergasse und Judenplatz – lag gerade bei 40  Prozent! Ich erinnere Sie nur an den Mietvertrag des Schlosses Laudon, Sie kennen ihn wahrscheinlich. Ich erspare mir, jetzt die Zahl zu nennen, aber es handelt sich hiebei um einen Mietvertrag, der zwei Mal für je 25 Jahre abgeschlossen wurde – haarsträubend! In der Privatwirtschaft gibt es so etwas nirgendwo auf der Welt! Und dann nur eine Auslastung von 40 Prozent! Ich muss sagen, das ist blamabel – ein Ergebnis Ihrer Regierungsverantwortung im Übrigen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. )

Kreisky hat das Schloss Laudon angemietet – stimmt es nicht?, natürlich stimmt es! –, und Herr Klima hat den Vertrag verlängert, was Kosten von rund 20 Millionen Schilling im Jahr zur Folge hatte. Nun nenne ich Ihnen die Zahl, wenn Sie gerne hören möchten, wie unter Ihrer Verantwortung missgewirtschaftet wurde, Frau Kollegin. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Darüber hinaus haben Beamte, die als Vortragende in der Verwaltungsakademie gewerkt haben und dafür extra bezahlt wurden, dies entgegen den Vorschriften in ihrer Dienstzeit erledigt.

Für internationale Kooperationen zahlte sich die Verwaltungsakademie gleich selbst Fördergelder aus! – Auch ein einmaliges Konstrukt in Österreich und international, dass man Förderungsgeber und Förderungsnehmer in einer Person ist und es nicht einmal Projektunterlagen gibt, die überprüft werden können. Alles nachlesbar im Rechnungshofbericht, Frau Kollegin Mertel, den ich Ihnen als Nachtlektüre einmal anempfehle. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir werden daher die Ausbildung im Bundesdienst sowie deren Organisation reformieren, so wie es schon seit langem notwendig gewesen wäre und es schon seit langem gefordert wird. Seit zehn Jahren gibt es Reformbestrebungen in diesem Bereich. Die Aufgabenreformkommission, das wissen Sie, hat eine Auflösung der Verwaltungsakademie empfohlen, und dieser Empfehlung kommen wir auch nach.

Frau Kollegin Mertel geht immer, wenn sie mit ihren Argumenten scheitert, aber ich sage Ihnen, Frau Kollegin Mertel, wenn Sie hier behaupten, dass die Ausbildung der Bundesbediensteten in Gefahr ist, dann muss ich Sie leider darüber informieren, dass von den 160 000 Beamten des Bundesdienstes genau 20 000 die Verwaltungsakademie in Anspruch nehmen konnten. Die restlichen 140 000 Bundesbediensteten haben auch jetzt schon Aus- und Weiterbildung in hoch qualifizierter Form in den einzelnen Ressorts erhalten. Frau Kollegin, man muss sich eben informieren, bevor man etwas kritisiert. (Neuerlicher Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Verantwortung für die Grundausbildung in den einzelnen Ressorts wahrgenommen wird, wie das heute schon in allen großen Ressorts der Fall ist.


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Wir haben eine hervorragende Ausbildung im Bereich des Innenministeriums, des Finanz-, des Landesverteidigungsministeriums und anderer Ressorts. Dort, wo das nicht möglich ist, wird das BMöLS selbstverständlich die Voraussetzungen für die Grundausbildungseinrichtungen schaffen und auch die notwendigen Mittel dafür zur Verfügung stellen. Wir werden darüber hinaus auch die Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so regeln, dass sie den modernen Erfordernissen von New Public Management und einer modernen zukunftsorientierten Verwaltung entspricht.

Wir haben darüber hinaus in dieser Vorlage die Frage der Nebentätigkeiten geregelt – auch ein Ärgernis, das es seit langer Zeit im öffentlichen Dienst gegeben hat. Es wird mit dieser Vorlage klargestellt, dass eine Vergütung für eine in der Dienstzeit ausgeübte Nebentätigkeit nur dann gebührt, wenn die entfallende Dienstzeit eingearbeitet beziehungsweise diese außerhalb der dienstplanmäßigen Dienststunden verrichtet wird. Das heißt, es besteht kein Anspruch auf Vergütung, wenn der Beamte seine Tätigkeit anstelle seiner sonstigen von der Dienstpflicht umfassten Leistungen ausübt. Diese Regelung entspricht auch der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes – eine längst überfällige Regelung, mit der hier eine gesetzliche Klarstellung erfolgt.

Ganz wichtig in dieser Vorlage ist auch das Schließen einer Gesetzeslücke, die auf die Verantwortung früherer Regierungen zurückgeht und die bei den dramatisch ansteigenden Frühpensionierungen im Bereich ÖBB, Telekom und Post eklatant sichtbar geworden ist. Das Pensionsantrittsalter ist auf 56 Jahre bei der Post, auf 54 Jahre bei der Telekom und im Durchschnitt auf 57 Jahre bei diesen beiden Unternehmungen gesunken. Wir stellen mit dieser neuen Regelung sicher, dass sich diese Praxis nicht weiter fortsetzen kann. Neben der Einschaltung des Rechnungshofes zur Überprüfung dieser unglaublichen gesetzeswidrigen Praxis und der Einschaltung der Staatsanwaltschaft in diesem Bereich wird nun auch gesetzlich ein Riegel vorgeschoben, indem wir sicherstellen, dass die Pensionsversicherungsanstalt künftig im Rahmen der Pensionierungsverfahren ein Gutachten erstellen wird, das die Grundlage für die Pensionen bildet.

Es wird nicht mehr möglich sein, dass anstaltseigene Ärzte der Post, der ÖBB oder der Telekom diese Pensionierungen durchführen können und damit gravierender Missbrauch betrieben wird. Damit erfolgt eine Gleichstellung mit den ASVG-Pensionisten. Die Zustimmung des BMF soll verpflichtend vorgesehen werden. Damit ist sichergestellt, dass diese gesetzeswidrige Praxis nicht weiter verfolgt wird, und ich würde sehr dringend auch die Abgeordneten der Opposition bitten, dies im Interesse des Steuerzahlers zu unterstützen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.12

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

19.13

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Frau Vizekanzlerin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das Deregulierungsgesetz 2002, wie es heute vorliegt, ist ein wesentlicher und logischer Schritt in der Verwaltungsreform, die damit auch ein gewaltiges Stück, nämlich was die inneren Abläufe der Verwaltung betrifft, weiterkommt. Ein untrügliches Zeichen dafür, dass diese in Aussicht genommene, versprochene, viel diskutierte Verwaltungsreform zu einem Erfolg wird, ist für mich, dass die Redner der noch vorhandenen Opposition – ein Teil ist ja baden gegangen – von diesen Grundsätzen des Deregulierungsgesetzes, von der Verwaltungsreform eigentlich kein Wort erwähnt haben, sondern sich in relativen Nebensächlichkeiten ergangen sind.

Ich möchte daher mit einigen kurzen Sätzen noch einmal auf das Verwaltungsreformatorische zurückkommen. Wir wollten die Effizienz steigern – Stichworte: Reisepass in 20 Minuten, E-Government. Wir wollten die Kosten senken. Das heißt Personal nicht nachbesetzen, dafür aber Aufgaben reduzieren und über die inneren Abläufe nachdenken. Die inneren Abläufe sind im Wesentlichen von den Mitwirkungsrechten anderer, ressortfremder Ministerien gekennzeichnet.


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Mit diesem Gesetzespaket werden die Mitwirkungsrechte des Ministeriums für öffentliche Leistung um zwei Drittel reduziert. Das ist es, was die innere Verwaltung schneller und effizienter machen wird.

Selbstverständlich wird dadurch auch dem Prinzip der Ressortzuständigkeit und der Ressortverantwortlichkeit Rechnung getragen und dieses gestärkt. Das Kennzeichen aufgeblasener, sozialistischer Bürokratien ist ja, dass viele für alles zuständig sind, aber im Grunde genommen niemand dafür verantwortlich ist. Hier wird das Gegenteil gemacht: Mitwirkungsrechte eingeschränkt und Ressortzuständigkeit gestärkt.

Jetzt aber noch ein Wort, meine Damen und Herren, zur Personalvertretungswahl. Wir haben im Zuge der Verwaltungsreform selbstverständlich sichergestellt, dass die Periode der Personalvertretungsorgane auslaufen und jeder gewählte Vertreter im Amt bleiben kann, die Periode, in der durch Umstrukturierungen neue Organisationseinheiten zustande kommen. Das ist dieser bekannte § 27-Antrag. Sie haben vergessen, zu erwähnen, dass dies vor allem auf Wunsch der zuständigen Fachgewerkschaft geschehen ist, die durch Umorganisationen ihre gewählten Personalvertreter nicht verlieren will und nicht verlieren wird.

Wenn Frau Kollegin Mertel sagt, dass es so etwas nicht geben kann, dann halte ich ihr entgegen: Was war denn bei der letzten Arbeiterkammer-Reform? – In diesem Bereich hat es auch eine Organisationsänderung gegeben, und da hat man die Funktionsperioden gleich um ein Jahr verlängert. Da war es möglich – ungerechtfertigt vielleicht. Hier ist es sicherlich gerechtfertigt. Es wird um keinen Tag später gewählt werden, und Sie können sicher sein, dass wir dieser Wahl sowie den anderen Personalvertretungswahlen frohen Mutes entgegensehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

19.17

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort gemeldet. – Bitte.

19.17

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Die Frau Vizekanzlerin hat im Zusammenhang mit der Gebäudeanmietung für die Verwaltungsakademie mitgeteilt, dass der Abschluss eines 25-jährigen Mietvertrages unter dieser Regierung undenkbar wäre. – Das ist unrichtig.

Ich korrigiere das dahin gehend: Justizminister Böhmdorfer versucht derzeit entgegen jeder Expertenmeinung, das um 150 Millionen Schilling generalsanierte Gebäude in der Riemergasse zu übersiedeln. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Das Präsidium schläft! Das ist doch keine tatsächliche Berichtigung! – Abg. Neudeck: Das ist keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)  – Wenn Sie mich bitte ausreden lassen, Herr Khol, wäre ich Ihnen sehr dankbar! – Er hat in dem Zusammenhang eine Liegenschaft angemietet, den so genannten City-Tower, wohin das Gericht übertragen werden soll, die im Jahr jedenfalls 50 Millionen Schilling an Mehrkosten verursacht. Und der Mietvertrag ist auf 40 Jahre abgeschlossen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Das ist eine unrichtige Bezichtigung, aber keine tatsächliche Berichtigung! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.18

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Herr Abgeordneter! Das war keine tatsächliche Berichtigung, sondern die Wertung einer politischen Wertung. (Abg. Dr. Jarolim: Nein, nein, das ist falsch!) Ich bitte Sie, darauf Rücksicht zu nehmen, dass tatsächliche Berichtigungen in der Sache zu erfolgen haben. (Abg. Dr. Jarolim: Das ist schlichtweg falsch! Und was der Herr Khol hier aufführt, ist inakzeptabel! Sie sind größenwahnsinnig, Herr Khol! – Gegenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

19.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Es ist schon traurig, wenn ein ausgebildeter Rechtsan


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walt nicht weiß, was eine tatsächliche Berichtigung ist (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP), und den Unterschied zwischen tatsächlicher Berichtigung und Debattenbeitrag nicht kennt.

Frau Kollegin Mertel, Sie haben eine interessante Aussage getätigt: die Angst des Tormanns vor dem Elfmeter. Ich sage Ihnen, es ist die Angst der Sozialisten vor Reformen, vor Neuregelungen, die aus Gründen der Sparsamkeit durchgeführt werden. Dieses Deregulierungsgesetz ist ein sparsames Gesetz und wird dazu führen, dass der Steuerzahler weniger Kosten zu tragen hat.

Wenn Sie die Aussetzung der gesetzlich gebotenen Neuwahlen der Personalvertretungen in einzelnen Dienststellen bekritteln, so muss ich Ihnen eines sagen: Diese Ihre Auffassung ist unrichtig, weil im Falle einer Zusammenlegung von Dienststellen, wie dies etwa im Zuge der Reform bei der Bundespolizeidirektion in Wien mit der Verringerung der Kommissariate von 23 auf 14 passiert ist, die gewählten Personalvertretungsorgane ihre Geschäfte bis zum Ende der Funktionsperiode weiterführen, dies deshalb, weil die gesetzliche Weiterführungspflicht sonst mit dem Zusammentreten des neugewählten Personalvertretungsorgans endet, der Initiativantrag aber solche Neuwahlen ausschließt.

Im Falle der Zusammenlegung von Dienststellen bewirkt dies, dass in einer zusammengelegten Dienststelle dem Dienststellenleiter mehrere Personalvertretungsorgane gegenüberstehen und jedes Personalvertretungsorgan für seinen bisherigen Wirkungsbereich tätig wird. Eine derartige Situation besteht derzeit auch schon in mehreren Zentralstellen auf Grund der Novelle des Bundesministeriengesetzes aus dem Jahr 2000.

Es gibt aber auch noch eine Reihe von anderen Verbesserungen, die schon von meinen Vorrednern angeführt worden sind, wie die Einführung der Gruppenrechtsschutzversicherungen bei den Exekutivbeamten und so weiter und so fort, aber ein besonderes Anliegen ist mir die Verbesserung in Richtung Gleichstellung beim Frühpensionsalter. Bei der Post, bei der Telekom, bei den Österreichischen Bundesbahnen ist das Frühpensionsalter in den letzten Monaten stark nach unten gegangen. Das Pensionsantrittsalter hat sich von durchschnittlich 57,6 Jahren im Jahre 1999 bei all diesen Unternehmen auf 53,5 bei der Post, auf 54,3 bei der Telekom Austria und auf 56,9 bei der Postbus AG reduziert. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. ) Das ist ein Wahnsinn! Im Jahre 2002 ist es noch weiter gesunken: bei der Post auf 48,2 Jahre und bei der Telekom Austria auf 51 Jahre im März 2002.

Neben der Einschaltung des Rechnungshofes – Sie kennen doch sicherlich den Rechnungshofbericht – und der Staatsanwaltschaft soll dieser Entwicklung nun ein Riegel vorgeschoben werden und soll es endlich zu einer Gleichheit von Angestellten in der Privatwirtschaft und jenen des öffentlichen Dienstes kommen. Die Pensionsversicherungsanstalt soll nämlich künftig in den Pensionsversicherungsverfahren ein Gutachten erstellen – ganz gleich wie bei jedem Privatangestellten –, das dann die Grundlage für die Pensionierung bildet. Damit soll der gleiche Maßstab wie für ASVG-Pensionisten sichergestellt werden. Weiters soll auch die Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verpflichtend vorgesehen werden. Das sind gewaltige Schritte zu mehr Transparenz und Gleichbehandlung im Pensionsrecht.

19.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Deregulierungsgesetz – Öffentlicher Dienst 2002 in 1260 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.


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Da der vorliegende Gesetzentwurf in Artikel 1 Z 30 eine Verfassungsbestimmung enthält sowie für Artikel 8 gemäß Artikel 14 Abs. 10 Bundes-Verfassungsgesetz ein erhöhtes Quorum erforderlich ist, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 beziehungsweise Z 7 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kollegen und Kolleginnen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf das Inhaltsverzeichnis und die Streichungen der Z 30 in Artikel 1 und des Artikels 8 samt den dadurch bedingten Änderungen der Ziffern- beziehungsweise Artikelbezeichnungen bezieht.

Wer dafür seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Durch die Annahme dieses Abänderungsantrags sind jene Bestimmungen entfallen, zu deren Beschlussfassung ein erhöhtes Quorum erforderlich ist.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Personalvertretungsgesetz geändert wird, in 1261 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag betreffend § 46 eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Reindl, Dr. Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dafür ist, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle eine Mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 234/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird (1257 der Beilagen)


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15. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 318/A der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Dr. Michael Krüger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird (1258 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1126 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 und das Verwaltungsstrafgesetz 1991 geändert werden (Verwaltungsverfahrensnovelle 2002) (1259 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 bis 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Bevor wir in die Debatte eingehen, gebe ich noch bekannt, dass ich Herrn Abgeordnetem Parnigoni für die Bezeichnung "Sie Würschtl!", die er an Herrn Abgeordneten Jung gerichtet hat, einen Ordnungsruf erteile.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

19.27

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Zu den hier zur Verhandlung stehenden Punkten ist Folgendes auszuführen: Durch die Änderung des Verfassungsgerichtshofgesetzes findet eine Übertragung der Personalhoheit vom BKA auf den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes statt. Ich glaube, das ist eine vernünftige Regelung, es ist eine Regelung, die auch unsere Zustimmung findet, weil das eine Vereinfachung darstellt und letztendlich wahrscheinlich auch dem Verfassungsgerichtshof in seiner Personalauswahl, in seiner Kapazität und Qualität eine Hilfestellung bereiten wird. Es ist vernünftig, die Personalhoheit dort anzusiedeln, und wird daher auch unsere Zustimmung finden.

Zum zweiten Punkt, zum Verwaltungsgerichtshofgesetz. Hier ist eine Änderung im Bereich der Massenverfahren vorgesehen. Unsere Fraktion ist grundsätzlich für eine Zulassung von Massenverfahren beim Verwaltungsgerichtshof, aber auch beim Verfassungsgerichtshof. Die hier in Verhandlung stehende Regelung erscheint uns aber leider als einfachgesetzliche Regelung falsch, weil sie verfassungswidrig ist, aus einem einfachen Grund: Mit dem Beschluss auf Unterbrechung werden Rechtswirkungen auch auf Dritte wirksam, und damit bekommt dieser Beschluss natürlich Verordnungscharakter. Es wäre daher, weil es sich um keine Vollzugsbehörde handelt, eine Verordnungsermächtigung, die eine Verfassungsbestimmung darstellen müsste, notwendig, um einem Gerichtshof die Verordnungsermächtigung zu erteilen.

Es ist schade, dass darüber mit uns nicht verhandelt wurde, weil man darüber sicherlich eine Einigung erzielen hätte können. Auch hätte man gleichzeitig über eine Zulassung von Massenverfahren beim Verfassungsgerichtshof mit uns verhandeln sollen, weil wir durchaus die Meinung vertreten, dass man, wenn man dem Verwaltungsgerichtshof die Möglichkeit der Massenverfahren zuerkennt, diese auch dem Verfassungsgerichtshof zuerkennen sollte.

Die Argumentation, aber auch der zeitliche Ablauf deuten auf eine "Bestrafung" – unter Anführungszeichen – des Verfassungsgerichtshofes deshalb hin, weil er in den letzten Monaten unliebsame Entscheidungen für diese Regierung getroffen hat. Daher sollte er diese Möglichkeit der Massenverfahren verzögert erhalten beziehungsweise nicht im Gleichklang mit dem Verwaltungsgerichtshof.


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Es handelt sich daher um eine verfassungswidrige Gesetzesmaterie, und wir werden im Anlassfall natürlich eine Anfechtung vorbereiten. Wir werden auch die Überprüfung des Gesetzes anstreben. Das ist schade, weil man sich hätte einigen können, aber man hat die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft unsererseits völlig negiert, sie überhaupt nicht angenommen. Man hat mit uns mit keinem Wort darüber verhandelt. Es wäre sehr leicht gewesen, diese Verfassungsbestimmung mit uns zu verhandeln. Es ist schade, da es sich im Grundsätzlichen um eine Konsensmaterie gehandelt hat, aber offensichtlich aus Machtarroganz war unsere Einbindung nicht gewollt.

Ebenfalls schade ist, dass man die Chance ausgelassen hat, die Massenverfahren für den Verfassungsgerichtshof gleich mitzuerledigen. Die einmalige Chance dazu hätte bestanden. Wir haben versucht, mit Hilfe eines Vertagungsantrages die Beschlussfassung auf den September zu verlegen, um sie dann gemeinsam erledigen zu können – leider wurde unsere ausgestreckte Hand nicht angenommen.

Beim dritten Punkt, der jetzt in Verhandlung steht, handelt es sich um die Erhöhung der Strafverfügungen von 72 € auf 218 € beziehungsweise von 1 000 S auf 3 000 S. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine reine Geldbeschaffungsaktion der Regierung; offensichtlich kann man die Abfangjäger nicht mehr anders finanzieren. Es ist ein Abzocken der Autofahrer in ganz großer Manier. Wir alle wissen, wenn die Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Anonymverfügung ausgeweitet werden, wird auch von der Straferhöhung Gebrauch gemacht werden. Es wird zwar der Strafrahmen de facto nicht erhöht, aber wir alle wissen, dass die normative Kraft des Faktischen, nämlich die Möglichkeit zu haben, in einer Anonymverfügung die Strafe anzuheben, Platz greifen wird. Wir werden uns genau anschauen, ob das nicht schon in diesem Jahr geschehen wird.

Ganz komisch ist aber, dass behauptet wird, dass das nicht der Fall ist, uns aber die Frau Vizekanzler im Zuge der Verwaltungsreform Papiere in die Hand gibt, in denen steht: Anhebung des Strafbetrages – nicht: Anhebung der Strafsätze bei Anonymverfügung, sondern: Anhebung des Strafbetrages beim Organmandat! –, und eine Summe von 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen veranschlagt wird. Dann zu behaupten, dass es sich um keine einnahmenseitige Erhöhung handelt, dass es sich um kein Abkassieren handelt, obwohl man uns gegenüber von 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen durch die Verwaltungsreform gesprochen hat, das ist eine Vorgangsweise, die ihresgleichen sucht. Ersparen Sie es sich, uns derartige Papiere in die Hand zu drücken und zu glauben, uns dann mit bewussten Falschinformationen hintanhalten zu können.

Sie geben uns ein Papier in die Hand, in dem Sie von 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen sprechen, offensichtlich zum Ankauf von Abfangjägern (ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen und der ÖVP), denn man weiß ja wirklich nicht, wie das Geld dafür jemals ausreichen soll. Jeden Groschen werden Sie zusammenkratzen müssen, damit Sie sich dieses Spielzeug leisten können, das wirklich eine unglaubliche Anschaffung ist. (Zwischenruf des Abg. Jung. )

Sie geben uns dieses Papier in die Hand und haben dann die Stirn, via Fernsehen festzustellen, es werde zu keiner Erhöhung kommen, obwohl Sie sie selbst geplant haben. Sie haben sie geplant, nicht wir! Hier ist Ihr Papier (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), Ihr eigenes Papier, 198 Millionen Schilling haben Sie an Mehreinnahmen eingeplant.

Es sollte der Wahrheit Genüge getan werden, man sollte wenigstens sagen: Okay, es handelt sich um eine einnahmenseitige Maßnahme, um das Budget zu sanieren. – Es handelt sich um eine einnahmenseitige Maßnahme! Das hat nichts mit Sparen zu tun, das ist ein Abkassieren beim Bürger! Wir werden in Zukunft für Strafen wegen Falschparkens ganz einfach das Doppelte bezahlen, jeder von uns. Ich finde das ganz hervorragend, Sie werden für viel Freude beim einzelnen Bürger, der letztendlich auch Wähler ist, sorgen, wenn Sie ihn weiter schröpfen bis zum Gehtnichtmehr, um sich die Abfangjäger leisten zu können.


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Es ist wirklich abenteuerlich, wo überall man ansetzt, um sich einnahmenseitig Vorteile zu verschaffen, wie man versucht, jede Einnahmequelle zu erschließen. Es ist auch in den Medien deutlich geworden, dass es sich hier eindeutig um eine einnahmenseitige Erhöhung handelt.

Wie Sie alle wissen, gibt es auch Forderungen, die Strafsätze in allen neun Bundesländern endlich zu vereinheitlichen. Für ein und dasselbe Verwaltungsdelikt zahlt man in jedem Bundesland unterschiedliche Strafsummen. Daher wird man vereinheitlichen und sich dabei die höchste Strafsumme aussuchen, die möglich ist, um letztendlich den Betrag, der schon budgetiert ist, der schon im Budget veranlagt ist, auch zu erreichen.

Es ist abenteuerlich, wo überall der Bürger zur Kasse gebeten wird. Es ist abenteuerlich, in welch großer Manier das Abschöpfen und Abschröpfen der österreichischen Bevölkerung stattfindet. – All das, um dann letztendlich so sinnlose Anschaffungen wie die Abfangjäger finanzieren zu können! (Beifall bei der SPÖ.)

19.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Baumgartner-Gabitzer. – Bitte.

19.36

Abgeordnete Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorstellung des Herrn Wittmann war so dramatisch, dass nicht einmal seine eigenen Genossen anwesend waren, und fehlgeleitet war sie leider auch. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Stummvoll  – in Richtung SPÖ –: Das war dürftig!)

Die Anträge, die jetzt zur Diskussion stehen, umfassen, wie Herr Abgeordneter Wittmann schon festgestellt hat, mehrere Teile. Einer betrifft eine Änderung des VfGH-Gesetzes, mit der die Diensthoheit dem VfGH zugesprochen wird. Das wird – und darüber freue ich mich – voraussichtlich ein einstimmiger Beschluss. Ich glaube, dass das eine wirklich ordentliche Maßnahme ist und dass der VfGH damit auch sehr zufrieden sein kann, weil er die Diensthoheit hat wie der Verwaltungsgerichtshof.

Der zweite Bereich – und das ist auch schon im Ausschuss etwas umstritten gewesen – betrifft die so genannte Regelung der Massenverfahren mit dem Ziel, zu einer Entlastung der beiden Gerichtshöfe, des VwGH, des Verwaltungsgerichtshofes, und des VfGH, des Verfassungsgerichtshofes, beizutragen.

Hier fangen die Wittmann’schen Märchen an. Zum einen hat er gesagt, das sei verfassungswidrig – was nicht richtig ist –, und zum anderen hat er erklärt, dass die SPÖ die ganze Zeit hindurch gesprächsbereit gewesen sei. Dazu muss ich sagen, dass wir Gespräche geführt haben, damals war allerdings noch nicht Herr Wittmann unser Gesprächspartner, sondern Herr Kostelka. Diese Materie zieht sich nämlich schon zwei Jahre hin. Wir waren von Anfang an sehr gesprächsbereit, und wir wollten einen Vier-Parteien-Antrag und eine Einigung zustande bringen, nur ist uns das nicht gelungen. Warum ist uns das nicht gelungen? – Weil die SPÖ eine völlig unzulängliche Junktimierung gemacht hat. Sie hat beim VfGH, beim Verfassungsgerichtshof, die Massenverfahren junktimiert mit einer Bestimmung, wonach bereits außer Kraft getretene Gesetze nachträglich für verfassungswidrig zu erklären sind. Nur dann, wenn man dieser Forderung nachgekommen wäre, hätte die SPÖ mitgestimmt, dass es Entlastungen im Massenverfahren für den Verwaltungsgerichtshof und für den Verfassungsgerichtshof geben soll.

Das heißt, es ist überhaupt nicht richtig, dass eine "Bestrafung" des VfGH erfolgen sollte, wie Herr Wittmann das hier herabgedonnert hat – völlig unrichtig! –, sondern die SPÖ selbst hat in Wirklichkeit eine mögliche Einigung verhindert. Ich bedauere das außerordentlich.

Zur so genannten eindeutigen Verfassungswidrigkeit, die die SPÖ hier ausmacht, kann ich nur sagen, dass im Ausschuss durch den Leiter des Verfassungsdienstes und auch vorher in den Gesprächen mit den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes und auch in einem Begutachtungsverfahren, und zwar im Ausschussbegutachtungsver


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fahren, in keiner Weise festgehalten wurde, dass das verfassungswidrig sein könnte. Daher ist diese Aussage der SPÖ sehr durchsichtig. Sie dient lediglich dazu, die für den Verwaltungsgerichtshof sehr notwendige Möglichkeit eines Massenverfahrens weiter hinauszuschieben. Das heißt, die SPÖ war an einer sachgerechten Lösung in keiner Weise interessiert, und das bedauere ich außerordentlich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Sie haben mit einer Bestimmung junktimiert, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Massenverfahren hat, die vor allem den Bürgerinnen und Bürgern auch keinerlei rechtliche Qualitätssteigerung bringt und nicht der Qualitätsverbesserung dient, sondern die lediglich ein Mittel für parteipolitisches Hickhack ist oder dem parteipolitischen Kleingeld-Machen dient. – Das lehnen wir ab!

Zur Verwaltungsverfahrensnovelle: Auch diesbezüglich hat Abgeordneter Wittmann nicht Recht, denn auch diese Verwaltungsverfahrensnovelle, mit der die Obergrenzen für die Strafverfügungen und die Anonymverfügungen hinaufgesetzt werden sollen, ist ein klassisches Mittel der Verwaltungsvereinfachung und der Verwaltungsreform. Diese Bundesregierung ist angetreten, die Verwaltung zu vereinfachen und zu straffen, und wir sollten sie darin eigentlich unterstützen.

Abgeordneter Wittmann agitiert hier, dass das eine reine Geldbeschaffungsaktion und ein Abzocken in großer Manier sei. (Abg. Eder: Ist es ja!) Herr Abgeordneter Wittmann! Das sind harte Worte für etwas, was eigentlich nicht richtig ist. (Zwischenruf des Abg. Jung. )  – Sie haben Recht, man sollte ihn nicht so ernst nehmen.

Ich finde es wirklich außerordentlich bedauerlich, dass Sie an dem auch von Ihnen bereits als Staatssekretär genannten Ziel einer Verwaltungsvereinfachung nicht mitarbeiten, sondern, im Gegenteil, jeden Schritt, den diese Regierung setzt, um dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung näher zu kommen, konterkarieren und mit Angstparolen und Angstmachen entgegenwirken.

Wir werden gerne unsere Zustimmung geben. Wir haben aber auch, um klarzustellen, dass es sich dabei nicht um ein Abzocken im großen Stil handelt, in einer Ausschussfeststellung festgehalten, dass das lediglich eine Maßnahme zur Verwaltungsvereinfachung ist und dass wir davon ausgehen, dass die einzelnen Strafsätze nicht erhöht werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

19.42

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Jung, guten Tag! (Abg. Jung: Guten Abend!) Ich darf, weil es jetzt darum geht, wie sehr diese Regierung einspart und wie verantwortungsvoll hier im Herzen von Europa gehandelt wird, vielleicht ganz kurz anmerken, dass Sie mit den Gerichten grundsätzlich auf Kriegsfuß stehen und sich Justizminister Böhmdorfer offensichtlich zuständig für eine Bestrafungswelle sieht.

Das hat deshalb mit dem in Verhandlung stehenden Thema etwas zu tun, insbesondere mit dem, was Kollegin Gabitzer zuletzt gesagt hat, weil wir einen Mietvertrag im neuen City-Tower über eine Laufzeit von 40 Jahren abgeschlossen bekommen haben, und zwar von Herrn Justizminister Böhmdorfer, obwohl wir gerade gehört haben, wie verantwortungslos der Abschluss eines 25-jährigen Mietvertrages im Zusammenhang mit einer Ausbildungsakademie ist. (Abg. Dr. Bösch: Das haben Sie schon einmal gesagt! Sie wiederholen sich!) Ich muss sagen: Sich hierher zu stellen, wie das die Frau Vizekanzlerin getan hat, und davon zu reden, dass in diesem Bereich eine Einsparung stattfindet, halte ich für sehr gewagt.

Im gegenständlichen Fall der Höchstgerichte nehmen wir zur Kenntnis – ich bedauere das sehr; wir haben versucht, im Ausschuss eine einvernehmliche Lösung zu erreichen –, dass die ausgestreckte Hand der Sozialdemokratie nicht nur nicht angenommen, sondern förmlich zurückge


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schlagen wurde. Wir hätten uns natürlich gewünscht, dass auch der Verfassungsgerichtshof, ebenso wie Sie das für den Verwaltungsgerichtshof vorsehen, die Möglichkeit bekommt, in Massenverfahren einen Unterbrechungsbeschluss zu fassen.

Ich weiß nicht, weshalb Sie das nicht wollen und weshalb Sie dem Verfassungsgerichtshof das antun wollen. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Frau Kollegin Gabitzer, die Sie immer so kokett in den Raum stellen, es hätte bereits Absprachen gegeben: Es hat eine Vereinbarung gegeben, alle vier Parteien haben zugestimmt, dass ein Paket für den Verfassungs- und den Verwaltungsgerichtshof in Massenverfahren geschnürt wird. Sie haben Ihre Zustimmung zurückgezogen, und zwar lustigerweise zwei Tage, nachdem der Verfassungsgerichtshof sein Erkenntnis über die Pensionsreform, das für Sie ja niederschmetternd war, veröffentlicht hat. Wenn Sie mir jetzt sagen wollen, dass die Rücknahme Ihrer Zustimmung zwei Tage nach Veröffentlichung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes, das – und zwar in einem dramatischen Ausmaß – zu Ihren Ungunsten ausgegangen ist, mit Sachlichkeit zu tun hat und das etwas anderes ist als eine plumpe Bestrafung des Verfassungsgerichtshofes, so darf ich Sie zu Ihrem Optimismus, dass Ihnen das irgendjemand glaubt, herzlich beglückwünschen, Frau Kollegin. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Organverfügungen: Die Straferhöhung ist ja in der Zwischenzeit schon als "Eurofighter-Schilling" bekannt geworden. Ich darf nur sagen: Nach Ihren eigenen Unterlagen dürfen Sie, Frau Kollegin, und auch Kollege Jung, der hier verkrampft versucht, davon abzulenken (Abg. Jung  – der sich von seinem Platz erhoben hat –: Das ist nur die schlechte Sitzgelegenheit!)  – Herr Kollege, Sie sind ein origineller Typ, genau –, nicht sagen, dass die 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen, die Sie auf Grund der Anhebung des Strafausmaßes von 1000 S auf 3000 S angesetzt haben, irrelevant sind. Ich frage Sie, weshalb Sie in Ihren eigenen Kalkulationspapieren einen Betrag von 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen ausweisen, wenn Sie dann in Ihrer Argumentation sagen: Das hat überhaupt nichts damit zu tun, das hat nie jemand beabsichtigt! Irgendjemand hat vielleicht unbemerkt hineingeschmuggelt, dass die Organstrafen höher werden, das will aber niemand. Jetzt, wo es einmal drinsteht – mein Gott, soll es halt sein, der Bürger soll es halt zahlen, aber es dient natürlich nicht zur Finanzierung und schon überhaupt nicht zur Eurofighter-Finanzierung!

Ich kann Ihnen sagen: In Fachkreisen gilt das als "Eurofighter-Schilling". Der Bürger wird sich herzlich dafür bedanken, wenn er bei jeder Anonymverfügung daran erinnert wird: Ich zahle wieder ein kleines Stück der Eurofighter, die das Land nicht braucht, die Regierung aber unbedingt wollte! Das wird Ihnen "sicher" sehr viel nützen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Kollegin Gabitzer! Wir haben mehrfach versucht, im Sinne des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes gleichermaßen eine vernünftige Lösung zu finden. Wir haben dahin gehend argumentiert. Wir haben eigentlich sogar angenommen, dass Sie heute noch einen Abänderungsantrag einbringen werden und eine vernünftige Regelung beschließen wollen. Sie haben das nicht gemacht. Ich nehme an, es ist auch die Absicht des Herrn Klubobmannes Khol, der ja heute diesbezüglich schon mehrfach aufgefallen ist, den Verfassungsgerichtshof weiterhin zu bestrafen. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir bedauern, dass Sie offensichtlich ein außerordentlich schlechtes Verhältnis zu den Höchstgerichten haben, und hoffen, dass sich das in Zukunft vielleicht doch ein klein wenig ändern wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

19.48

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich darf doch noch kurz auf die von Kollegem Jarolim ins Treffen geführte Mietvertragsproblematik eingehen. Er sagt, der eine Vertrag ist auf 25 Jahre und der Vertrag von Minister Böhmdorfer angeblich auf 40 Jahre abgeschlossen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Darin sind wir uns wohl einig, dass es nicht bloß auf die Zeitdauer ankommt, sondern vor allem auf die Vertragsbedingungen. Wenn ich einen


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günstigen Vertrag abschließe, so kann er gar nicht lange genug dauern, und wenn ich einen schlechten Vertrag abschließe, dann darf er nicht lange dauern. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das ist doch logisch, Kollege Jarolim, das solltest du wissen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim. ) Wenn man einen Vertrag mit unzumutbaren Vertragsbedingungen, mit 20 Millionen Schilling auf 25 Jahre für Schloss Laudon, abschließt, dann ist das ein schlechter Vertrag, zumal man dann Millionen dafür zahlen muss, dass man aus diesem schlechten Vertrag herauskommt. Aber wenn ein Vertrag günstig ist, dann kann er, wie gesagt, meines Erachtens nicht lange genug dauern. Das ist überhaupt keine Frage.

Zu dem Einwand, dass es zu einer Erhöhung des Strafausmaßes kommen soll: Das ist natürlich nicht richtig! Es gibt eine entsprechende Ausschussfeststellung, und ich darf auch begründen, weshalb das nicht richtig ist:

Es kommt zu einer Anhebung der Grenzwerte bei Anonymverfügungen. Ich nehme an, dass der Großteil der Mitglieder dieses Hohen Hauses schon einmal in den zweifelhaften Genuss derartiger Anonymverfügungen gekommen ist. (Abg. Schwemlein schüttelt verneinend den Kopf.)  – Kollege Schwemlein hat eine weiße Weste, auch verwaltungsstrafrechtlich, gratuliere! – Und ich muss sagen, als Normunterworfenem ist es mir noch allemal lieber, eine Anonymverfügung statt eines Straferkenntnisses zu bekommen, denn das wird, das wissen wir auch, natürlich nicht aus eigener Erfahrung, immer teurer. Das heißt, je öfter man beim Schnellfahren erwischt wird, desto teurer wird es.

Wenn es eine Anonymverfügung gibt, dann geht der Automat sozusagen immer von der Unbescholtenheit des Adressaten aus, und es wird nicht jedes Mal teurer. Es ist also absolut nicht logisch, dass es hier zu Mehreinnahmen kommt. Wenn auch mehr Anonymverfügungen – ich wollte schon sagen, verabreicht – versandt oder verhängt werden können, sie werden nie dazu beitragen, dass jemand, der zwei oder drei Mal beim Schnellfahren erwischt wird, mehr zahlt und dadurch die Mehreinnahmen steigen.

Aber das, was ganz sicher wegfällt, sind die Ausgaben. Es wurde auch vorgerechnet: Durch die Vereinfachung im Zuge der Anonymverfügungen, aber auch in einer Erweiterung des so genannten vereinfachten Verfahrens zur Strafverfügung wird es zu Einsparungen im Ausmaß von mindestens 6 bis 7 Millionen € im Jahr kommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich am Ende meines Debattenbeitrages noch der Problematik Massenverfahren zuwenden. Wir stehen auf dem Standpunkt und wurden darin auch durch den Verfassungsdienst bestärkt, dass diese Bestimmung im Verwaltungsgerichtshofgesetz, wonach bei Massenverfahren Unterbrechungsbeschlüsse mit Drittwirkung gefasst werden können, nicht verfassungswidrig ist. Tatsächlich sind Sie auch jedes schlüssige Argument dafür, dass das nicht so sein sollte, dass das angeblich verfassungswidrig sein soll, schuldig geblieben.

Ich habe Ihnen schon im Ausschuss gesagt: Wenn der Verfassungsgerichtshof bereits nach jetziger Rechtslage befugt ist, in einem Erkenntnis eine Drittwirkung zugunsten anderer Verfahren nicht nur auf höchster Verwaltungsebene, sondern auch in der Unterinstanz zu fassen, dann ist doch wohl auch der Verwaltungsgerichtshof mit einfachem Gesetz berechtigt, am Beginn eines derartigen Verfahrens eine vorgelagerte derartige Entscheidung zu treffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh darüber, dass es zu dieser Entlastung kommt. Wir konnten uns Ihrer freundlichen Einladung auf Vertagung dieser Materie nicht anschließen. Wir mussten diese Einladung ausschlagen, weil wir der Auffassung sind, dass wir die hohe Verantwortung haben, diese Problematik zumindest zugunsten des Verwaltungsgerichtshofes sofort zu entschärfen. Es stehen jetzt mehrere plenarfreie Monate an, das heißt, wir können hier nichts beschließen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass ausgerechnet im Sommer Massenverfahren eingeleitet werden, die geeignet sind, den Verwaltungsgerichtshof nahezu lahm zu legen, und ich kann mir nicht vorstellen, auch nicht bei den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes, die Ihrer Fraktion nahe stehen, dass es Begeisterungsstürme auslösen würde, wenn wir die Sache wieder auf die lange Bank schieben – mit ungewissem Ausgang. Sie


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haben ja leider in der Vergangenheit bewiesen, dass Sie die eine Sache mit der anderen junktimieren – auch wenn das überhaupt nichts miteinander zu tun hat –, dass Sie sachlich völlig irrelevante Junktime voraussetzen. – Auf derartige Tausch- und Gegengeschäfte können wir uns nicht mehr einlassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der övp.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster spricht Herr Staatssekretär Morak. – Bitte.

19.54

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Weil hier in der Diskussion darüber gesprochen wurde, dass es dem Verwaltungsgerichtshofgesetz an Verfassungskonformität mangeln würde, möchte ich festhalten: Es ist schon im Ausschuss darauf eingegangen worden, und das, wie ich glaube, sehr glaubwürdig. Die Formulierungen des § 26a VwGG wurden vom Präsidenten gemeinsam mit dem Vizepräsidenten sowie weiteren Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes erarbeitet. Sie lehnen sich eng an den Vorschlag für einen § 19a VfGG an. Diese Bestimmungen wurden wiederum gemeinsam mit dem Verfassungsgerichtshof erarbeitet und einem Begutachtungsverfahren unterzogen. Also ich denke, es ist durchaus begründet, wenn wir annehmen, dass diese Novelle verfassungskonform ist.

Ich verweise darauf, und ich habe das auch schon im Ausschuss getan, dass im Vorfeld der Gespräche, die mein Büro mit Präsidenten Jabloner geführt hat, dieser festgestellt hat, dass diese Verwaltungsgerichtshofgesetz-Novelle sehr dringlich wäre, aber auch eine revolutionäre Teilerfüllung beinhalten würde. Deswegen meine ich, dass das, was Abgeordneter Jarolim dazu gesagt hat, nämlich dass hier die ausgestreckte Hand zurückgewiesen worden sei, etwas übertrieben ist. Ich weiß nur von einem Gesprächsangebot sowohl von der einen als auch von der anderen Seite zu berichten. Seitens der Koalitionsparteien war durchaus zu vernehmen, dass man nicht auf sachfremde Junktims eingehen wollte.

Zur Verwaltungsverfahrensnovelle wurde einiges gesagt. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch noch auf die Ausschussfeststellung, die sich damit befasst, dass es sich nicht in erster Linie – wie das behauptet wurde, und zwar sehr grell behauptet wurde – um eine Geldbeschaffungsaktion handelt. Darauf ist man in der Ausschussfeststellung eingegangen.

Ich denke, dass es sich bei beiden Maßnahmen um eine Verwaltungsvereinfachung handelt, dass die drei heute zur Beschlussfassung anstehenden Novellen durchaus ein effizientes Funktionieren der Verwaltung bei den Höchstgerichten, aber auch bei den Verwaltungsbehörden garantieren. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

19.56

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. – Bitte.

19.56

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte in ein paar Sätzen auf die Causa Riemergasse eingehen. Herr Kollege Krüger! Sie wissen, das Handelsgericht in der Riemergasse wurde um 150 Millionen Schilling generalsaniert. Die Sanierung ist abgeschlossen, das Gebäude steht unter Denkmalschutz, und jetzt soll in irgendeinen City-Tower abgesiedelt werden. Wenn die Rechnungen wirklich stimmen, dann entstehen allein dadurch, dass die Richter in den City-Tower übersiedeln, Mehrkosten von 50 bis 60 Millionen – ich rede noch in der alten Währung – Schilling jährlich. Die Mietverträge für das neue Projekt sind auf eine Dauer von 40 Jahren abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das bedeutet in Wirklichkeit, dass mit dem Abwandern des Gerichtes aus der Riemergasse in den nächsten 40 Jahren 2 Milliarden Schilling an Mehrkosten entstehen werden. – Das kann es ja nicht sein!

Zweitens: Sie, Herr Staatssekretär, haben gesagt, die Anonymstrafverfügung sei nur eine Verwaltungsreform, sie diene ja nur der Beschleunigung und so weiter des gesamten Apparates. In


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Wirklichkeit – man muss sich das anschauen – steigt der Strafrahmen jetzt von 72 € auf 213 € an. In Ihrem eigenen Papier sind 198 Millionen Schilling an Mehreinnahmen ausgewiesen – und das geht zu Lasten der Autofahrer! Die Autofahrer werden das bezahlen, sie werden das bezahlen, was durch die Verwaltungsreform nicht aufgebracht werden konnte, Frau Baumgartner-Gabitzer!

Die Verwaltung wird nicht gestrafft – die Autofahrer werden gestraft! (Abg. Schwarzenberger: Nur wenn sie straffällig sind!) Nur wenn sie straffällig sind, aber dann, Herr Kollege aus Salzburg, in dreifacher Höhe, und das haben sie sich nicht verdient. Das hat Ihre Regierung erreicht. (Beifall bei der SPÖ.) Die Autofahrer werden geschröpft, sehr geehrter Herr Schwarzenberger! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Schwarzenberger. )

19.59

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. – Bitte.

19.59

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss mich wiederholen, und zwar in Bezug auf die Begründung zur Verwaltungsverfahrensnovelle. Sie müssen nämlich wissen, dass während der Sitzung des Verfassungsausschusses außer dem Vorsitzenden nur zwei weitere Kollegen von den Sozialdemokraten, manchmal auch drei, anwesend waren. Daher ist auch die Polemik, mit der die sozialdemokratischen Kollegen gegen diese Gesetzesvorlagen argumentieren, zu verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich wiederhole daher noch einmal, dass der Nationalrat heute mit der Verwaltungsverfahrensnovelle einen weiteren Schritt zu einer schlanken, bürgernahen und effizienten Verwaltung setzt. Einerseits wird durch die vorgesehene Erhöhung der Obergrenzen für Straf- und Anonymverfügungen bewirkt, dass nicht bei jeder Verwaltungsübertretung ein ordentliches Verfahren eingeleitet werden muss, andererseits bleibt der Rechtsschutz in der bisherigen Form voll inhaltlich erhalten, auch wenn die Medien und die Opposition permanent etwas anderes behaupten.

Berechnungen der Niederösterreichischen Landesregierung haben ergeben, dass durch diese Novelle für die Länder Einsparungen in der Höhe von 8 bis 10 Millionen € – Sie hören richtig: 8 bis 10 Millionen €! – erwartet werden können. Für den Bund wird mit einem Rückgang der ordentlichen Verfahren um 3 Prozent gerechnet.

In diesem errechneten Einsparungspotential ist bereits berücksichtigt, dass eine durchschnittliche Einspruchsquote von 15 Prozent erwartet wird. Es ist wohl davon auszugehen, dass diese Einsparungsquote auf Grund des erweiterten Anwendungsbereiches leicht ansteigen wird, unter dem Strich wird sich aber dennoch eine bedeutende Einsparung für die Verwaltungsbehörden ergeben.

Mit dieser Novelle kommt es aber nicht zu einer Erhöhung der Strafen, wie die Vorredner der Opposition ständig behauptet haben, sondern lediglich zu einem erweiterten Anwendungsbereich dieses abgekürzten Verfahrens. Dadurch werden nicht nur die Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden entlastet, sondern auch die Bürger, denn ihnen wird die Möglichkeit eröffnet, Verwaltungsübertretungen schnell und unbürokratisch zu erledigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der vorliegenden Novelle setzt diese Bundesregierung den Kurs fort, eine schlanke, bürgernahe Verwaltung in Österreich zu implementieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.02

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. – Bitte.

20.02

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wenn die Kollegen Wittmann und Jarolim den Saal


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verlassen haben, möchte ich noch auf die Verwaltungsverfahrensreform und -novelle eingehen. Auch durch vielfache Wiederholung seitens der Opposition wird das, was nicht richtig ist, nicht richtiger.

Es gibt nur zwei Möglichkeiten dafür, dass immer wieder auch im Vorfeld der Debatten im Ausschuss behauptet wurde, es würde durch die Novelle zu einer Erhöhung der Strafen kommen und es würden Strafsätze und Strafrahmen erhöht. Die eine Möglichkeit ist, dass die Kollegen es nicht besser wissen – aber das darf und will ich auch aus standesrechtlichen Gründen nicht glauben. Die zweite Möglichkeit ist, dass sie die Bürger bewusst täuschen, bewusst in die Irre führen, und das, finde ich, ist nicht in Ordnung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde schon vielfach gesagt, ich darf es zusammenfassen: Es ist einfach nicht richtig, dass Strafen, Strafsätze oder Strafrahmen erhöht worden sind. Diese Bestimmungen sind in den einzelnen Materiengesetzen enthalten, und wir müssten heute über eine sehr dicke Vorlage beraten, wenn wir tatsächlich massiv Strafsätze oder Strafrahmen erhöhen würden.

Worum es geht, ist, dass Instrumente, die sich bewährt haben, nämlich Anonymverfügungen, Strafverfügungen und Computerstrafverfügungen, in einem weiteren Bereich einsetzbar sein sollen, was zu entsprechenden Einsparungen, die heute summenmäßig schon genannt wurden – im Bereich von 198 Millionen Schilling –, führen wird. – Das ist richtig, Herr Kollege Wittmann.

Und da hier mehrmals auch von Rednern der SPÖ auf irgendein Papier verwiesen wurde, darf ich auf die Erläuterungen zur Regierungsvorlage hinweisen. Darin werden die 198 Millionen Schilling erwähnt, aber als Einsparungen und nicht als Mehreinnahmen durch höhere Strafen.

Ich möchte Sie wirklich inständig bitten, die Bürger nicht in die Irre zu führen, sondern bei den Tatsachen zu bleiben und das, was hier wirklich passiert, nämlich eine echte Verwaltungsvereinfachung, zu akzeptieren und ihr auch wirklich zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1257 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich Einstimmigkeit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 geändert wird, samt Titel und Eingang in 1258 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle die Mehrheit und damit die Annahme fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend die Verwaltungsverfahrensnovelle 2002 samt Titel und Eingang in 1259 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle neuerlich die Mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 720/A bis 729/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 4119/J bis 4153/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, 10. Juli 2002, 9 Uhr ein.

Die Tagesordnung ist der im Saal verteilten schriftlichen Mitteilung zu entnehmen. Die Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 20.07 Uhr