Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 111. Sitzung / Seite 38

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Verlangen auf Einberufung einer Sitzung nach § 46 Abs. 6 vorliegt, so hat das gewisse geschäftsordnungsmäßige Konsequenzen.

Der Präsident ist nach der Geschäftsordnung dazu verpflichtet, bestimmte Dinge in einer Präsidialkonferenz zu beraten und zu diskutieren. Daher ergibt sich für mich die Pflicht, eine Präsidialkonferenz einzuberufen. Ich hätte das auch gemacht, wenn es nicht verlangt worden wäre. Aber es ist legitim, das zu verlangen. Ich habe vorgestern in einer gleichen Situation eine Präsidialkonferenz für 11.30 Uhr vorgeschlagen, das hat Konsens gefunden, denn da kann man sich noch ein wenig vorbereiten. (Zwischenruf der Abg. Wochesländer.  Abg. Dr. Khol: 13 Uhr!) – 13 Uhr?

Wir verhandeln jetzt, das ist aber gut so, weil Konsens gut ist. – Gibt es gegen 13 Uhr einen Einwand? – Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich die Klubobmänner und die ... (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Wochesländer. ) – Frau Abgeordnete, wenn wir die Präsidiale um 11.30 Uhr machen, dann werden wir um eineinhalb Stunden früher eine Entscheidung haben. Wenn sie für 13 Uhr vorgeschlagen wird, und es gibt Konsens darüber, dann ist mir die Meinung der Klubobleute maßgeblich, und ich bitte, das zu verstehen.

Die Präsidialkonferenz wird also um 13 Uhr stattfinden, und wir werden uns bemühen, Ihnen so rasch wie möglich die notwendigen Termininformationen zu geben. Damit, so glaube ich, können wir dieses Kapitel abschließen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf Sie darüber informieren, dass es erfreulicherweise einen Konsens in folgender Frage gibt: Wir haben eine Tagesblockzeit von 8 "Wiener Stunden" vereinbart, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 156 Minuten, Freiheitliche und ÖVP je 116 Minuten und Grüne 92 Minuten.

Für die Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr wurden Redezeitvereinbarungen getroffen, die identisch sind mit jenen, die wir gestern vereinbart haben, und ich glaube, ich erspare mir daher eine Verlesung. Die Redezeiten der Minister, die Redezeiten der Abgeordneten, der Zeitpunkt allfälliger tatsächlicher Berichtigungen und die Aufteilung der Restredezeit vor 13 Uhr sollen so erfolgen wie gestern.

Darüber hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage Sie daher, meine Damen und Herren: Gibt es einen Einwand gegen diesen Vorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so festgelegt.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung über die Regierungsvorlage (1134 der Beilagen): Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002) sowie Änderung des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten und des Bundesgesetzes über die Organisation der Universitäten der Künste,

über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-146 der Beilagen) zum Thema "Der Weg zur vollen Rechtsfähigkeit der Universitäten",

über das Stenographische Protokoll der parlamentarischen Enquete (III-104 der Beilagen) zum Thema "Die Universitätsreform",

über den Antrag 398/A (E) der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Reformschritte an den österreichischen Universitäten,

über den Antrag 444/A der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschul-Taxengesetz 1972 geändert wird,

über den Antrag 451/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung der finanziellen Mittel für den Standort der Universität Salzburg ("Unipark Nonntal") sowie


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