Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 60

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Daher bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Dr. Glawischnig, Brix, Mag. Kogler, Mag. Sima, Dr. Moser und GenossInnen betreffend Bekämpfung der Umweltkriminalität

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für innere Angelegenheiten wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes hinsichtlich der Verbesserung der Umweltkriminalitätsbekämpfung in Österreich bis spätestens 31. Dezember 2000 umzusetzen und darüber dem Hohen Haus einen schriftlichen Bericht vorzulegen. Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, das Budget für die Umweltkriminalitätsbekämpfung um 20 Millionen Schilling pro Jahr zu erhöhen."

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Diese 20 Millionen Schilling – das kann wohl nicht zu viel sein! Wir haben heute die erste Rede des Bundesfinanzministers über das Budget gehört, wo es um Milliarden geht. Was sind im Vergleich dazu diese 20 Millionen Schilling, bei denen die Umwegrentabilität und der Nutzen für die Republik Österreich und die öffentliche Hand so klar ersichtlich sind? Das ist mir unverständlich, und ich habe nur eine Antwort darauf, vor allem in die Richtung der freiheitlichen Kollegen: Das ist wieder ein Umfaller der FPÖ im Bereich Umweltpolitik.

Ich dokumentiere jeden einzelnen Umfaller sehr gewissenhaft. Ich bin gespannt, ob auch Kollege Schweitzer diesem Antrag nicht zustimmt oder vielleicht hinausgeht – wie zuletzt bei der Gentechnik. Wir werden das auch der interessierten Öffentlichkeit mitteilen, wenn es um so wichtige und einsichtige Probleme geht und die Lösungen so klar auf dem Tisch liegen.

Zweiter Punkt: Der Rechnungshof hat auch dankenswerterweise in einem anderen Umweltbereich geprüft. Da ist es vorwiegend um Programme betreffend Osteuropa gegangen, und zwar sowohl um die Förderprogramme für die mittel- und osteuropäischen Beitrittsstaaten als auch um grenzüberschreitende Projekte. Diesbezüglich haben wir natürlich – jetzt wieder aktuell – ein Problem auf der Tagesordnung, das uns so schnell nicht verlassen wird: das grenznahe AKW im Beitrittsland Tschechien, nämlich Temelin.

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde betreffend UVP-Verfahren zum AKW-Temelin

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Gewässerwirtschaft und Umweltschutz werden ersucht, im Rahmen des laufenden UVP-Verfahrens eine offizielle Einwendung im Namen der Republik Österreich fristgerecht der tschechischen Regierung zu übermitteln.

2. Die Bundesregierung wird ersucht, an die Regierung der Republik Tschechien mit dem Ersuchen heranzutreten, dass österreichische Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Espoo-Konvention im UVP-Verfahren formal verfahrensbeteiligt sein können und eine öffentliche Erörterung zur UVP auch in Österreich durchgeführt wird.

3. Die Bundesregierung wird ersucht, nach dem Vorbild des oberösterreichischen Landtages – alle Parteien – über Inserate die österreichischen Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit einer Einwendung zu informieren.


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