Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 2. Sitzung / Seite 82

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liegende Entwurf, den Sie eingebracht haben, ist, glaube ich, im Zielvorhaben gut, richtig und tauglich für einen modernen Tierschutz in Österreich.

Natürlich sind einige inhaltliche Änderungen noch zu diskutieren, und wenn man das ernsthaft betreibt, dann könnte dieser Entwurf, glaube ich, durchaus mehrheitsfähig werden. Ich sage "könnte", denn leider gibt es in diesem Haus noch immer unterschiedliche Meinungen darüber, wie der Tierschutz in Österreich geregelt werden soll.

Wie Sie wissen, Frau Abgeordnete Petrovic, ist unsere Position ganz klar – wie dies auch in der Vergangenheit der Fall war, und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern –, und zwar geht sie dahin, dass für einen wirkungsvollen Tierschutz ein Bundes-Tierschutzgesetz eine wichtige Basis ist. Wir haben die Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens von Beginn an richtig eingeschätzt und deren Notwendigkeit erkannt, und wir haben, glaube ich, auch in diesem Hohen Haus sehr ernst und sehr engagiert für den Tierschutz gekämpft.

Ich glaube, dass sich die Anstrengungen zum Teil durchaus gelohnt haben. Es konnten in den letzten Jahren ja doch einige Änderungen erreicht werden. Vor allem hat sich – das möchte ich anmerken – auch im Bewusstsein der Bevölkerung für den Tierschutz einiges geändert, wie ich glaube, und es ist festzustellen, dass die Akzeptanz gestiegen ist. Ein Bundes-Tierschutzgesetz, wie wir es uns wünschen, haben wir allerdings bisher noch immer nicht erreicht, obwohl – das muss ich hinzufügen; auch Frau Kollegin Petrovic hat es angesprochen – es in diesem Haus doch eine breite Front für das Bundes-Tierschutzgesetz gibt. Ich hoffe, dass das auch jetzt, nach dem 3. Oktober, noch der Fall ist. Drei Parteien – ich gehe davon aus, dass die FPÖ bei ihrem ehemals vertretenen Standpunkt bleibt – haben sich für dieses Gesetz ausgesprochen. Nur die ÖVP bleibt bei ihrer starren Haltung gegen dieses Gesetz. Wir wissen, dass wir die ÖVP für das Zustandekommen dieses Gesetzes brauchen, vor allem im Bundesrat, und daher möchte ich an dieser Stelle an die Abgeordneten der ÖVP einen diesbezüglichen Appell richten.

Ich glaube, Sie wissen es auch: Fachleute aus den verschiedensten Bereichen – Tierärzte, die Erfahrungen mit den Artikel-15a-Verträgen in den Bundesländern haben –, bestätigen immer wieder, dass nur ein Bundes-Tierschutzgesetz ein Garant für einen modernen, flexiblen und einheitlichen Tierschutz in Österreich ist. Wir wissen es, und ich glaube, dass die ÖVP das auch weiß.

Wir haben inzwischen umfangreiche Diskussionsunterlagen – auch diesen Entwurf –, und ich könnte mir vorstellen, dass wir uns inhaltlich durchaus einigen könnten. Frau Kollegin Petrovic! Meine Damen und Herren! Es ist daher für mich momentan nicht die zentrale Frage, welcher Entwurf für ein Bundes-Tierschutzgesetz der beste und sinnvollste und der im Hinblick auf eine Umsetzung relevanteste ist, sondern die zentrale Frage war in der letzten Legislaturperiode und wird auch jetzt und in Zukunft sein: Wird die ÖVP ihre starre Haltung gegenüber einem modernen Tierschutz in Österreich beibehalten und dadurch einen solchen natürlich verhindern, oder wird es diesbezüglich Bewegung und Veränderungen in der ÖVP geben? – Wie Adenauer schon einmal gesagt hat: Es kann und darf jeder gescheiter werden! (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

14.45

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich zitiere aus dem Protokoll vom Jänner 1997: "Die heutige erste Lesung über ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz befindet sich eigentlich wieder im gleichen Debattenzustand, in dem wir uns das letzte Mal im Verfassungsunterausschuss befunden haben: Vier Fraktionen des Hohen Hauses sind offensichtlich aus guten Gründen gewillt, dieses Bundestierschutzgesetz zu verabschieden, und betrachten die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen mit den Ländern als nicht ausreichend. Die Österreichische Volkspartei hingegen meint, dass die Artikel 15a-Rahmenvereinbarungen ausreichend sind und daher ein Bundestierschutzgesetz nicht notwendig wäre." – Dies hat Kollege Mag. Haupt vor zweieinhalb Jahren hier an dieser Stelle verkündet.


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