Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 82

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Die "Aktion Unfairness" bedeutet 3 Milliarden Schilling Körberlgeld für die Wirtschaft, auch wenn es Ihnen nicht gefällt, Herr Kollege Schwarzenberger. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Edlinger: Das gefällt ihm eh!)

Nein, nein, das gefällt nicht einmal der ÖVP – darauf möchte ich nämlich eingehen –, denn die Stellungnahme der Wirtschaftskammer ist in diesem Fall sehr entlarvend. Hier steht sinngemäß: "Besser eine Verschlechterung für die Angestellten" – das ist einmal typisch, was die Wirtschaftskammer will – "denn eine Verbesserung für die Arbeiter". – Die Wirtschaftskammer artikuliert Ängste, dass Teilzeitbeschäftigte beim Postensuchtag begünstigt werden könnten, weil hier von 8 Stunden die Rede ist. – Oh Gott, oh Gott, ist das fürchterlich, wie die Arbeitnehmer wieder profitieren! Entsetzlich!

Die Forderung nach Wiedereinführung der 1993 abgeschafften Zweckbindung des Postensuchtages wird erhoben. Und ganz große Sorgen macht sich die Wirtschaftkammer darüber, was passiert, wenn eine sofortige Erkrankung nach Dienstantritt eintritt. Sie fordert eine gesetzliche Probezeit mit sofortiger Auflösungsmöglichkeit ohne die Konsequenzen des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz. Also überall will man die Risken minimieren und nur abschöpfen! Der Arbeitgeber schützt sich in jeder Hinsicht. Jetzt hat er wieder Angst, dass er vielleicht bei einem befristeten Dienstverhältnis, das sonst für ihn Erleichterung und Sicherheit bedeutet, Schaden nehmen könnte. Also bauen wir wieder einen Schranken zu Lasten der ArbeitnehmerInnen ein.

Aus diesen Stellungnahmen ließen sich noch weitere Grauslichkeiten zitieren, aber lassen Sie sich den Schlusssatz der Stellungnahme auf der Zunge zergehen:

"Zur Erreichung der Vorgaben des Regierungsübereinkommens, die zu einer spürbaren Entlastung der Dienstgeber führen sollen, wären weitere arbeitsrechtliche Ausgleichsmaßnahmen unbedingt erforderlich."

Also: alles für die Wirtschaft und nichts für den Arbeitnehmer! – Ganz klar, zumal der Bereich Arbeit jetzt im Wirtschaftsressort angesiedelt ist. Herr Maderthaner lobt das, ich würde sagen: No na! Das ist eine einseitige Belastung der Arbeitnehmer zu Gunsten der Unternehmensgewinne! Der ÖGB sollte sich eigentlich den Begriff "Aktion Fairness" urheberrechtlich schützen lassen, denn im Zusammenhang mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz darf man diesen Ausdruck sicherlich nicht in den Mund nehmen.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie so weiter machen und immer nur die Arbeitnehmer belasten, dann wird das Schiff – wie wenn ich den Ballast nur auf eine Seite verlagere – einmal kentern, und das wird dann auch die Wirtschaft zu spüren bekommen! (Beifall bei der SPÖ.)

14.14

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Nürnberger. – Bitte.

14.15

Abgeordneter Rudolf Nürnberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich im Rahmen dieser Budgetdebatte einige Anmerkungen zu jenen Menschen machen, die vom Schicksal der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind.

Vorweg zur Ausgangslage: Im Rahmen dieses Budgets ist ein Einfrieren des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem Niveau des Jahres 1999 festzustellen, und Förderungen der Betriebe im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosen werden deutlich eingeschränkt. Das von der Regierung vorgelegte Programm für Langzeitarbeitslose "Integra" ist ungenügend und in weiten Maßen unausgereift. Die Entlohnung liegt unter den Kollektivverträgen! Diese Dienstverhältnisse, die ja gar keine echten Dienstverhältnisse sind, sind auch nicht ausreichend sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Auch die Formulierung des Standortministers Bartenstein, die Arbeiten für Langzeitarbeitslose sollten möglichst maßgeschneidert auf deren Fähigkeiten abgestimmt sein, lässt mich nichts Gutes ahnen.

Da ich Herrn Abgeordneten Stummvoll soeben in den Plenarsaal kommen sehe (Abg. Dr. Stummvoll: Nur wegen Ihnen bin ich gekommen!)  – ja, das weiß ich ja –, möchte ich Ihnen


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