Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 57

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Ich verstehe Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, vor allem deswegen nicht, weil Sie – es wurde heute schon erwähnt – Gründe dafür glaubhaft machen, die an sich sehr stark mit Menschenrechten zu tun haben, aber die uns als die Beschließer dieses Gesetzes heute sehr in die Nähe der Bespitzelung rücken. Zu dem, was in Graz passiert ist – ich bin wieder bei der Causa Graz –, wo die SPÖ beziehungsweise die Fraktion der Grazer SPÖ beschlossen hat, sozusagen die Nachbarn bespitzeln zu lassen (Ruf bei der ÖVP: Ein starkes Stück ist das! – Zwischenrufe bei der SPÖ), wo die Funktionäre der SPÖ aufgefordert wurden (Abg. Silhavy: ... die Rechtsgrundlage!)  – zur Rechtsgrundlage sage ich dann auch etwas –, die Nachbarn in "S"- und "A"-Menschen einzuteilen – ich wiederhole: in "S"- und "A"-Menschen! –, und wo der Geschäftsführer vorher mit anderen Briefen schon bekannt geworden ist, muss ich sagen: Da vermisse ich jede Glaubwürdigkeit bei der SPÖ, und ich verstehe Ihre Vorgangsweise nicht! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Eine Geschichte noch, die mir besonders wesentlich erscheint: Herrn Pilz ist alles zu viel, was im Interesse des Staates und der Sicherheit des Staates getan wird. Wenn Herr Pilz aber selbst recherchiert und Tatbestände an das Tageslicht bringt, die nur deswegen an das Tageslicht kommen können, weil offensichtlich Amtsmissbrauch begangen wurde oder Amtsgeheimnisse verletzt wurden, dann ist das alles legitim, weil es dem Herrn Pilz passt und seinen politischen Interessen dient.

Herr Pilz! Ich sage Ihnen (Abg. Silhavy: Das ist legitim, Herr Kollege Miedl!): Was im Jahre 1993 bei der Boden-Luft-Raketen-Geschichte und was im Zusammenhang mit der Noricum-Affäre passiert ist, waren Geschichten, bitte schön, die Sie von Beamten, ich nehme an, unter Verleitung zum Amtsmissbrauch beziehungsweise zum Bruch der Amtsverschwiegenheit erfahren haben und der Öffentlichkeit preisgegeben haben. Es ist alles erlaubt, was Sie sozusagen für sich erfahren dürfen, sollen und können, damit es Ihrer politischen Gruppierung dient und Ihnen passt. Es ist aber nicht erlaubt, wenn der Staat mit allen gesetzlichen Instrumentarien hergeht und sagt: Ich will im Interesse der Sicherheit das eine oder andere erfahren, um Verbrechen zu verhindern.

Meine Damen und Herren! Diese Haltung verstehe ich nicht. Wir werden diesem Gesetz jedenfalls zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Scheibner. – Bitte, Herr Minister.

11.40

Bundesminister für Landesverteidigung Herbert Scheibner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sind jetzt schon einige Argumente für und gegen diesen Gesetzentwurf vorgebracht worden. (Abg. Öllinger: Argumente eher nicht! Das andere waren Glaubenssätze!) Wir hatten auch im Ausschuss eine sehr intensive Debatte über die Vorlagen.

Ich sage als Verteidigungsminister, dass ich sehr froh darüber bin, dass diese Materie heute endlich im Nationalrat zur Beschlussfassung vorliegt. Ich bin froh darüber, weil es damit hinsichtlich der Rechte und Befugnisse im Bundesministerium für Landesverteidigung endlich eine klare gesetzliche Determinierung in einigen sehr sensiblen Bereichen gibt, und zwar im Bereich der Rechte der Wachdienste, im Bereich der Rechte der militärischen Nachrichtendienste und im Bereich des Leistungsrechts, das heißt der Rechte der Organe des Bundesheeres im Einsatzfall.

Es ist für mich eine gewisse Genugtuung, dass sich die Kritik der Opposition an diesem Gesetz, das immerhin mehr als 60 Paragraphen hat, zum Großteil auf sieben Paragraphen beschränkt, nämlich auf die Befugnisse der Heeresnachrichtendienste und des Rechtsschutzbeauftragten.

Meine Damen und Herren! Es ist selbstverständlich immer wichtig und richtig, dass man Kritik übt, gerade in so sensiblen Bereichen, wenn es um Rechte, um Sicherheitsorgane und um militärische Organe geht. Aber ich glaube, man geht zu weit, wenn man diese Kritik in einer Art und


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