Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 78

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Zum Zweiten wäre es ein Gebot der Wertschätzung des Parlaments, dass die Abgeordneten des Unterausschusses des Innenausschusses, die auf Verschwiegenheit vereidigt sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht aus Goodwill vom Minister informiert werden, sondern einen ständigen, einen regelmäßigen Bericht über den Rechtsschutzbeauftragten als ihr Recht reklamieren könnten. (Abg. Murauer: Das geht auch!)

In diesem Fall, so meine ich, wäre so mancher Skeptiker der erweiterten Gefahrenerforschung wesentlich ruhiger gegenübergetreten und würde ihr auch positiv gegenüberstehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits. )

13.01

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Freund zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

13.01

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Herren Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Militärbefugnisgesetz wird nach langen Verhandlungen den beiden Nachrichtendiensten des Verteidigungsministeriums, dem Heeres-Nachrichtenamt, zuständig für die Auslandsaufklärung, sowie dem Heeresabwehramt, verantwortlich für die militärische Sicherheit im Inland, eine konkrete Arbeitsgrundlage gegeben. Immerhin sind die bislang geltenden Regeln für den österreichischen Geheimdienst ziemlich veraltet; sie stammen aus dem Jahre 1865. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Mit dem vorliegenden Gesetzestext erwarte ich mir daher die Erreichung von mehr Rechtssicherheit für die Bürger und für das Bundesheer, da nun erstmals die Aufgaben und Befugnisse des Heeres auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.

Meine Damen und Herren! Österreich ist als Standort internationaler Organisationen und auch durch seine Lage in Europa anziehend für Nachrichtendienste fremder Staaten und – wie ich mir auch vorstellen kann – von kriminellen Vorfeldaktivitäten nicht verschont. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Nachrichtendienste alle Möglichkeiten erhalten, die sie für ihre effiziente Arbeit brauchen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Murauer: Bravo!)

Zur Wahrung ihrer spezifischen Aufgaben sind lediglich bestimmte Ermächtigungen über die Verwendung personenbezogener Daten vorgesehen, wobei den Grundrechten auf Datenschutz und der Achtung des Privat- und Familienlebens zentrale Bedeutung zukommt. Die Befugnisse sind klar umschrieben und restriktiv gefasst.

Es wurden jedenfalls keinerlei neue Rechte für das Heer geschaffen, im Gegenteil, zu den bereits bestehenden Kontrolleinrichtungen wie Datenschutzkommission, Ständiger Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, Bundesheer-Beschwerdekommission oder Volksanwaltschaft wird es einen zusätzlichen Rechtsschutzbeauftragten analog dem Sicherheitspolizeigesetz geben. (Abg. Murauer: So ist es!) Dadurch sehe ich die Grundrechte in jedem Fall gesichert, und es wird kein brutaler Überwachungsstaat geschaffen, wie das der SPÖ-Abgeordnete Gaál vermutet.

Der Rechtsschutzbeauftragte wird dem Verteidigungsminister und dieser dem zuständigen parlamentarischen Unterausschuss jährlich einen Bericht über die Tätigkeit der militärischen Dienste vorlegen.

Bei jeglicher Datenermittlung zum vorbeugenden Schutz militärischer Güter muss der Verteidigungsminister informiert werden, und dem Rechtsschutzbeauftragten muss Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden.

Generell ist dieser Schutz dem Sicherheitspolizeigesetz nachgebildet. Neu sind aber zum Beispiel die Entschädigungs- und Beschwerdemöglichkeiten im Leistungsrecht. Hier sind aus Sicht der betroffenen Bürger sehr positive Neuerungen anzuführen. Das Leistungsrecht kommt ausschließlich im Einsatz zum Tragen, aber auch in Krisenfällen ist nicht jedes Gut beschlag


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