Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 79

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nahmbar, sondern nur jenes, das zur Auftragserfüllung unbedingt notwendig ist. Eigene Bestimmungen, dem Sicherheitspolizeigesetz nachgebildet, regeln die finanzielle Abgeltung der Folgen einer Befugnisanwendung und öffnen spezielle Beschwerdemöglichkeiten. Vergleichbare Befugnisse zur Inanspruchnahme von zivilen Ressourcen durch militärische Organe sind auch in allen mittel- und westeuropäischen Staaten in einem meist umfangreicheren Rahmen als bei uns geregelt. (Abg. Murauer: Mit weniger Kontrolle!) Die neuen Inhalte des österreichischen militärischen Leistungsrechtes stellen daher auf jeden Fall europäischen Standard dar. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei aller Aufregung über dieses neue Gesetz möchte ich wirklich eines festhalten, meine Damen und Herren: Die Mitarbeiter des Abwehramtes und des Heeres-Nachrichtenamtes sind Beamte, die ein Gelöbnis auf die Republik abgelegt haben. Sie arbeiten nicht gegen die Bevölkerung, sondern für die Sicherheit unseres Landes, für die österreichische Bevölkerung und für unser aller Sicherheit. Das sollte man auch einmal anerkennen, und ich möchte mich hiemit wirklich für die gute und wichtige Arbeit, die sie alle leisten und geleistet haben, herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.05

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte.

13.05

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich gehöre zu jenen, die das Militärbefugnisgesetz in keiner Weise in Frage stellen, ich gehöre zu jenen, die glauben, dass es gut ist, wenn die Wachdienste, die Befugnisse und das Leistungsrecht geregelt sind. Das bedeutet aber keineswegs Zustimmung zu der Regierungsvorlage, sondern das heißt, es sind die bedeutenden Punkte wie die Handhabung, die Abgrenzung der Befugnisse und schließlich und endlich – darüber gab es die große Diskussion – die Kontrolle meiner Ansicht nach nicht zufrieden stellend geregelt.

Während der gesamten Debatte war eines bemerkbar: Es besteht Unbehagen. Warum eigentlich? – Es geht um Informationsbeschaffung und damit um Wissensbeschaffung, und nach der Gleichung, Wissen ist Macht, geht es um Machtbeschaffung. Nun kann ich mich daran erinnern, dass aus der rechten Ecke des Hauses vor nicht allzu langer Zeit ein Schlagwort kam, und zwar: Macht braucht Kontrolle! Heute können wir es etwas umdefinieren: Macht braucht Kontrolle bei den anderen – nur nicht bei einem selbst!

Da Kollege Jung versucht hat, Skandale aus Briefen zu konstruieren (Abg. Jung: Meinen Sie den Kollegen Jarolim mit der Richterbeeinflussung? Meinen Sie das?), dann darf ich vielleicht an eines erinnern, Herr Kollege Jung – ich weiß nicht, ob Sie zu dieser Zeit schon im Hohen Haus waren –: Hier vor diesem Pult ist ein einfaches Parteimitglied Ihrer Partei gestanden (Abg. Dr. Ofner: Das war ich!) und hat mit Verschlussakten des Innenministeriums hantiert. (Abg. Jung: Was hat das mit dem Kollegen Jarolim und mit der Richterbeeinflussung zu tun?) Bis heute sind Sie uns die Antwort schuldig geblieben, wie Sie und Ihre Parteifreunde zu diesen Informationen gekommen sind, wie Sie zu diesen Verschlussakten des Innenministeriums gekommen sind. (Abg. Jung: Beim Jarolim, das war Beeinflussung von Richtern!) Und Sie haben uns bis heute nicht erklärt, welche andere Informationen Sie sich auf welche Weise beschafft haben und auch heute noch haben. (Abg. Dr. Martin Graf: Von der SPÖ haben wir sie gekriegt! Von Ihrem SPÖ-Klub haben wir das gekriegt!) Und darum geht es, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ihr könnt schreien, so viel ihr wollt. Den Verschlussakt hat Haider hier gezeigt, sollte nicht klar sein, wer dieses Mitglied war. (Abg. Dr. Martin Graf: Woher hat die SPÖ das gehabt? – Abg. Jung: Schämen Sie sich!)

Zusammengefasst: Die Möglichkeiten sind groß, und wir interpretieren das Gesetz so, wie es auch drinnen steht: Alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt. (Bundesminister Scheibner: Das gilt aber in der Verwaltung allgemein!) Ausdrücklich verboten, ausdrücklich


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