Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 81

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Mit diesem Sicherheitspolizeigesetz und mit dem Rechtsschutzbeauftragten gilt es, eine Gesetzeslücke zu schließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Diese Änderung ermöglicht eine erweiterte Gefahrenerforschung, das heißt, die Feststellung einer Gefahrenquelle wird sinnvollerweise schon dann möglich sein, wenn auf Grund konkreter Hinweise zu befürchten ist, dass in Zukunft strafbare Handlungen begangen werden, und nicht erst dann, wenn bereits kriminell agiert wird.

Meine Damen und Herren! Da die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten von den Oppositionsabgeordneten heute immer wieder in Zweifel gezogen wird, und beklagt wird, dass er nicht rechtlich verpflichtet sei, so steht doch eindeutig in diesem Gesetz geschrieben, dass er dem Bundesminister für Inneres jährlich einen Bericht abstattet, und dieser wiederum – analog dem Militärbefugnisgesetz – an den Ständigen Unterausschuss des Innenausschusses weitergeleitet wird. Somit ist auch die parlamentarische Kontrolle sichergestellt.

Meine Damen und Herren! Da Herr Abgeordneter Dr. Pilz von den Grünen, der heute von Verfassungsbruch, von Vernaderungsermächtigung et cetera gesprochen hat, nicht versteht, weshalb man dem Rechtsschutzbeauftragten eine Weisungsfreistellung einräumt, obgleich das seiner Ansicht nach verfassungswidrig ist, so kann man ihm das Gutachten des heute bereits zitierten Universitätsprofessors Dr. Bernhard Raschauer von der Universität Wien, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, entgegenhalten. Dieser Professor sagt eindeutig, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass die rechtsschutzbeauftragten Persönlichkeiten in Ausübung dieser Funktion unabhängig und weisungsfrei sind.

Weiters hat der Sicherheitssprecher der Grünen, Herr Abgeordneter Dr. Pilz, laut der Tageszeitung "Der Standard", Ausgabe vom 23. März 2000, von einem "Überwachungsstaat" gesprochen, einem "Überwachungsstaat", wohin er schaut. Der Rechtsstaat sei massiv bedroht, meinte er. Schritt für Schritt werde der Rechtsstaat zu Gunsten einer Verdächtigenvermutung aufgehoben, meinte er. Da gebe es eine Generalermächtigung zur Überwachung. Alles bleibe der Phantasie der Beamten überlassen, und nur im Nachhinein könne der Rechtsschutzbeauftragte beurteilen, ob der Beamte richtig gelegen sei oder nicht, entwickelte er sein Horrorszenario weiter.

In einer APA-Meldung vom 20. Juni dieses Jahres sieht Herr Abgeordneter Pilz wiederum eine "schwarz-blaue Überwachung jeder Kritik und der Opposition". "Die vorgesehenen Generalermächtigungen für Staatspolizei und die militärischen Geheimdienste, auf bloßen Verdacht hin zu überwachen, habe es zuletzt unter Engelbert Dollfuß und Kurt Schuschnigg in den 30er Jahren gegeben", so seine düsteren Behauptungen.

Meine Damen und Herren von der Opposition! Als anständiger Bürger, der nicht die Absicht hat, kriminelle Handlungen zu begehen, habe ich keine Angst vor dieser Gesetzesänderung. Niemand in diesem Land braucht Angst zu haben. Angst haben müssen nur kriminelle Elemente, und das sollen sie auch. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.16

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

13.16

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Minister! Als jemand, der, was dieses Gesetz, das Militärbefugnisgesetz, betrifft, doch aus der Praxis einiges davon versteht, kann ich mich über verschiedene Aussagen nur wundern. Ich möchte aber doch auf einiges replizieren.

Meine langjährige gute Bekannte, Frau Abgeordnete Pfeffer, hat von einem Überwachungsstaat gesprochen. Wie Sie vielleicht wissen, war ich sehr lange im Burgenländischen Landtag, und eines meiner einschneidendsten Erlebnisse war, als ein berühmter Politiker unseres Landes sogar nach den Großeltern und Eltern einer Frau, die angestellt werden sollte, gefragt hat. (Abg. Kiss: Wie hat der geheißen? Wer war das?)  – Ich weiß nicht mehr genau, wie er geheißen hat, jedenfalls hat er dann den Spitznamen "Spitzelpötz" erhalten. Daran kann ich mich erinnern. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Die Sache ist aber ernst. Wir mussten ihn mit Bedauern als Landeshauptmann abwählen. Wir haben dann einen neuen Landeshauptmann gewählt, aber leider


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