Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 85

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

würde das nicht so sehen. Ich würde Sie gerne ein paar Reihen weiter vorne sehen, habe aber leider nicht die Möglichkeit, auf die Sitzordnung im Klub der Sozialdemokraten Einfluss zu nehmen. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.29

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

13.30

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Am Beginn meiner Ausführungen möchte ich kurz auf die Äußerungen des Herrn Kollegen Pilz eingehen.

Herr Kollege Pilz, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zur Exekutive haben, ist ja nichts Neues, und es ist heute schon erwähnt worden. Dass Sie aber auch gegen mehr Rechtssicherheit in unserem Lande sind, ist mir unerklärlich. Ihre Äußerungen gehen in eine Richtung, als wenn Sie verfolgt würden. Herr Kollege Pilz, ich möchte das Wort "Verfolgungswahn" nicht in den Mund nehmen (Abg. Mag. Posch: Aber Sie tun es! Unglaublich!), wenn Sie bei der Einführung dieses Gesetzes von einem "Bespitzelungsstaat" reden. (Abg. Dr. Pilz: Es gibt vier Fälle!)

Bei der vorliegenden Abänderung des Sicherheitspolizeigesetzes geht es um die erweiterte Gefahrenerforschung. Diese Gesetzesinitiative dient der Ergänzung der erweiterten Gefahrenerforschung gegenüber Entwicklungen, die eine schwere Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit befürchten lassen, und einer klarstellenden Begrenzung der Ermächtigung bei kriminellen Verbindungen. Es soll eine Gefahrenerforschung bereits zu einem Zeitpunkt beginnen, zu dem sich zwar noch keine Straftaten ereignet haben, jedoch auf Grund konkreter Hinweise die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit, in Zukunft strafbare Handlungen begangen werden könnten, die zu einer schweren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen würden.

Bei der erweiterten Gefahrenerforschung ist nur die Beobachtung klar definierter Gruppierungen zulässig. Verdeckte Ermittlungen unter Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten sind nur dann zur Abwehr krimineller Verbindungen zulässig, wenn die Begehung von Verbrechen zu erwarten ist, und das immer unter Bedachtnahme auf die Verhältnismäßigkeit. Ich denke, dass kein Mensch in diesem Hause etwas dagegen haben kann, dass eine erweiterte Gefahrenerforschung erfolgt, wenn schwere Beeinträchtigungen in der öffentlichen Sicherheit befürchtet werden oder wenn die Begehung von Verbrechen zu erwarten ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Es geht bei dieser Abänderung des Sicherheitspolizeigesetzes aber auch um eine schon längst erforderliche Anpassung an die Gegebenheiten der kriminellen Entwicklung. Die stetige Zunahme der organisierten Kriminalität – das wurde heute bereits mehrmals angesprochen – ist eine Tatsache. Wir dürfen uns der kriminellen Realität im organisierten Bereich nicht verschließen, sondern müssen der organisierten Kriminalität mit geeigneten Fahndungs- und Erhebungsmaßnahmen entgegenwirken.

Bisher wurde von der Sicherheitsbehörde entweder im rechtsfreien Raum ermittelt, oder es wurden erst dann Ermittlungen angestellt, wenn die Grundrechte der Bürger bereits stark beeinträchtigt waren. Es ist mit allezeit lieber, die Grundrechte der Bürger zu schützen als die Rechte der potentiellen Täter, und kontrolliert und mit Bedacht auf die Verhältnismäßigkeit in Einzelfällen, in denen es unbedingt notwendig ist, in Grundrechte von Menschen einzugreifen, die beabsichtigen, ein Verbrechen zu begehen.

Es geht also um mehr Rechtssicherheit. Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung mehr Rechtssicherheit und eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Sicherheitspolizeigesetz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon unsere Aufgabe, den Sicherheitsbehörden die rechtlichen Möglichkeiten zu geben, die Bevölkerung effizient vor kriminellen Übergriffen zu schützen. Diese Möglichkeiten hat die Behörde nur dann, wenn sie bereits im Vorfeld beziehungsweise in der Entstehungs- und Vorbereitungsphase wirksam Gegenstrategien entwickeln


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite