Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 86

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

und vorbereiten kann. Es muss unser alle Wille sein, dass unsere Sicherheitsbehörden zeitgerecht – wenn möglich vorbeugend, ohne dass es bereits einen Schaden beim Staat oder bei der Bevölkerung gibt – und zielführend einschreiten können.

Andererseits geht es bei dieser Regierungsvorlage zur erweiterten Gefahrenerforschung im Sicherheitspolizeigesetz auch um die Rechtssicherheit für all jene Personen, gegen die eingeschritten werden soll. Dies insofern, als zusätzlich zu den bereits vorhandenen Kontrollsystemen – wie der Datenschutzkommission und dem Unabhängigen Verwaltungssenat – jetzt auch noch ein Rechtsschutzbeauftragter eingesetzt wird.

Es erscheint mir sehr wichtig, dass in einem Rechtsstaat ein sicher oft weitreichender Schritt in die Privatsphäre eines Menschen kontrollierbar und in bestimmten Fällen möglich ist. Interessant ist, dass die Opposition anscheinend schon jetzt weiß, dass die Installierung eines Rechtsschutzbeauftragten, wie es in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, keine ausreichende Kontrolle darstellt und dass die Einhaltung der Grundrechte bei den Menschen, gegen die eingeschritten wird, nicht gewährleistet ist. Ich bitte Sie alle, mehr staatstragend und weniger misstrauisch zu sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Murauer: Bravo!)

13.36

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Schöggl. – Bitte.

13.36

Abgeordneter Dipl.-Ing. Leopold Schöggl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte am Beginn meines kurzen Debattenbeitrages meiner tiefen Betroffenheit über den Tod der beiden jungen Soldaten während ihres Dienstes im Burgenland Ausdruck verleihen.

Welches Ereignis auch immer zu dieser Tragödie geführt hat, es ist immer zutiefst bedauerlich, wenn so junges Leben ausgelöscht wird. Ich denke, ich weiß mich eines Sinnes mit Ihnen allen, wenn ich unser Mitgefühl für die Eltern, die Verwandten und Freunde, die diese Verluste zu verschmerzen haben, hier im Namen aller Abgeordneten ausdrücke! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt auch einen Konnex zu dem von uns heute zu beschließenden Gesetz, geht es dabei doch um die Befugnisse von Soldaten in Ausübung ihres Dienstes. Dieses zu beschließende Gesetz ist im Gegensatz zu vielen Meinungen, die man heute von der linken Seite dieses Hauses gehört hat, richtig, notwendig und wichtig. Es werden wichtige Begriffe einmal endgültig und umfassend definiert, und es werden die Befugnisse der Soldaten im Dienst festgelegt, um damit Angelegenheiten, die bisher eher – unter Anführungszeichen – "augenzwinkernd" ohne gesetzliche Grundlage gehandhabt wurden, umfassend zu regeln.

Ich kann mich an meine Zeit als Milizsoldat erinnern: Wenn wir im Wachdienst waren oder entsprechende Maßnahmen im Zuge der Übungen zu setzen hatten, war uns nicht dessen bewusst, dass die Tätigkeiten, die wir zu vollziehen hatten, eigentlich im rechtsfreien Raum angesiedelt waren. Und wenn man sich bewusst macht, dass zahlreiche Tätigkeiten, zum Beispiel die Befugnisse der Wachen, derzeit auf einem Gesetz aus dem Jahre 1855 basieren, dann erkennt man ganz deutlich, wie notwendig die heutige Beschlussfassung ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wichtig ist auch die Regelung der so genannten Leistungspflicht. Was verbirgt sich hinter diesem spröden Ausdruck? – Dabei geht es im Wesentlichen darum, dass das Bundesheer in entsprechenden Situationen dazu befähigt und in die Lage versetzt wird, zivile Leistungen in Anspruch zu nehmen. Hauptsächlich wird es dabei um Fahrzeuge gehen. Es ist das Verfahren geregelt, es sind die Entschädigungsvorgänge geregelt, und es sind – das freut mich besonders – auch entsprechende Ausnahmen berücksichtigt, wie zum Beispiel der Zivil- und Katastrophenschutz oder auch die Invaliden, denen natürlich ihre Fahrzeuge auf jeden Fall zur Verfügung bleiben werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite