Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 87

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Auch die Abstimmung des Sicherheitspolizeigesetzes mit dem Militärbefugnisgesetz ist zu erwähnen. Es ist gut und wichtig, dass hier zwei analoge Gesetze zur Verfügung stehen.

Ich bin ein bisschen betroffen – ich möchte fast sagen, erschüttert – von dem Rundumschlag der Grünen hier im Parlament und vor allem von dem Gedankengut, das bei dieser Gelegenheit wieder zu Tage kommt. Wenn etwa hier davon gesprochen wird, dass dies ein Gesetz sei, das quasi den Staat vor den Bürgern schützt, dann ist das ein Gedankengut, von dem wir doch annehmen konnten, dass es mit dem Untergang der DDR endgültig überwunden wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Öllinger. )

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die nobelste Aufgabe der Regierung und des Staates ist es, den Bürger auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist unsere Aufgabe, die Freiheit und die Sicherheit des Bürgers mit allen Mitteln des Rechtsstaates zu schützen, und die im Amt befindliche Bundesregierung ist ein Garant dafür. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. – Bitte.

13.40

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn ich etwa in der Halbzeit dieser drei Plenartage das von der Opposition bisher Gesagte Revue passieren lasse, dann fallen mir besonders folgende Aussprüche von Ihnen wieder ein: soziale Kälte; Kranke zahlen mehr; heute wird der Überwachungsstaat eingeführt; die Bürger fürchten sich. (Abg. Mag. Posch: Wie ist das mit den Piloten?)

Meine Damen und Herren vom Linksblock! Würde sich dieses Bild, das Sie von unserem Land zeichnen, nicht selbst ad absurdum führen, es wäre ungeheuerlich (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen)  – bei allem Verständnis für das Ringen um eine sachliche Auseinandersetzung und bessere Regelungen! (Abg. Mag. Posch: Wie ist das mit der Segelschule?)

Worum geht es heute? – Ich möchte mich auf das Militärbefugnisgesetz beschränken. (Abg. Öllinger: Ja, bitte! – Abg. Mag. Posch: Beschränkung ist immer gut!) Für Wachen und für Leistungsrechte wird endlich eine entsprechende rechtliche Grundlage geschaffen. Seit dem Jahre 1955 ist es nicht möglich gewesen, für junge Leute, denen wir etwa beim Wachdienst hohe Verantwortung übertragen, eine saubere rechtliche Grundlage zu schaffen. Mit Gesetzen aus dem Jahre 1855 haben wir gearbeitet! (Abg. Schwemlein: Das hat der Vorredner schon gesagt!)

Auf der anderen Seite geht es um das Leistungsrecht. Wie sieht es da – etwa bei der Benutzung von Grund und Boden – im Einsatzfall aus? – Ein Kompaniekommandant, etwa 28 Jahre alt, hat neben der Verantwortung für Mannschaft und Material in einem Einsatz für diese Republik noch das gesamte zivile Prozessrisiko für etwaige Haftungen überwälzt bekommen. Dass dieser Zustand endlich abgestellt wird, ist das Ziel dieses Militärbefugnisgesetzes, und auch als eingeteilter Milizoffizier möchte ich mich dafür bedanken. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der dritte Punkt, der heute den Hauptgegenstand dieser Diskussion darstellt, betrifft die so genannten militärischen Nachrichtendienste. (Abg. Schwemlein: Wieso "so genannte"?)  – Beide Dienste des österreichischen Bundesheeres haben bisher ohne entsprechende saubere rechtliche Regelung in unser aller Interesse für die Sicherheit dieser Republik und ihrer Bevölkerung gesorgt. Ich finde, wir sind es ihnen schuldig, ihr Handeln auch aus Gründen der rechtlichen Absicherung des Einzelnen auf eine entsprechende Basis zu stellen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Es war interessant, dass etwa im Ausschuss Argumente vorgetragen wurden, wie zum Beispiel: Das verdeckte Ermitteln wäre eine Täuschung des Bürgers durch den Staat (Abg. Haiger


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