Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 99

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gibt daher wenig Grund zur Kritik, aber sehr viel Grund, dieses Gesetz als Fortschritt für beide Beteiligten, sowohl für die betroffenen Bürger als auch für jene, die Betriebe errichten wollen, anzusehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

14.23

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

14.23

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist erschütternd, welche Ahnungslosigkeit bei den Ausführungen meines Vorredners über ganz grundsätzliche umweltrechtsrelevante Fragen zutage getreten ist.

Ich kann es mir nicht anders erklären, denn die Tatsache, dass das Gesetz und die einzelnen Tatbestände in solch einer völlig abstrusen, verzerrten und in vielen Punkten einfach falschen Form dargestellt wurden, spottet jeder Beschreibung.

Lieber Kollege Karl Schweitzer! Du solltest dir dieses Materiengesetz einmal in aller Ruhe durchlesen und mit jemandem, der zu unabhängiger kritischer Information fähig ist, darüber diskutieren, um das wirklich beurteilen zu können. (Abg. Mag. Schweitzer: Ist es ein Verfahrensgesetz oder ein Materiengesetz? Was ist es denn?) – Ich werde auf diese Detailfragen dann noch eingehen.

Auch das Parteirecht ist ein materielles Recht. Es ist leider wirklich ernüchternd, wie wenig Hintergrundwissen bei der Beurteilung einer solch komplexen Frage in der FPÖ vorhanden ist. Ich bin wirklich erschüttert. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Schweitzer: Ich habe geglaubt, unser Antrag war so gut! Also was ist jetzt?)

Zum UVP-Gesetz: Mittlerweile fällt mir keine andere Beschreibung mehr ein, als zu sagen: ÖVP statt UVP. Das, was jetzt übrig geblieben ist, verdient den Namen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr – weder im internationalen Vergleich noch in der Geschichte der österreichischen Umweltgesetzgebung.

Es ist eine Zwei-Klassen-UVP eingeführt worden, wobei sich besonders der zweite Teil vom normalen Verwaltungsverfahren nicht mehr unterscheidet. Ich bin besonders erschüttert, weil dieses Gesetz von einem Umweltminister kommt, der sich selbst als Lebensminister oder sein Ministerium als Lebensministerium bezeichnet, obwohl ganz eindeutig eine Interessenlage dieses Gesetz dominiert. Es wird durch das Schönreden einfach nicht besser, indem man behauptet, hier wäre ein fairer Ausgleich zwischen Umwelt- und Wirtschaftsinteressen gegeben. Das ist tatsächlich nicht der Fall.

All unsere kritischen Argumente sind während des gesamten Prozesses – wir haben uns sehr fundiert mit diesem Gesetz auseinander gesetzt – nicht gehört worden, und in keinem einzigen Punkt gibt es eine echte Erklärung für diesen Umweltabbau.

Noch einmal zum Unterschied zwischen Verfahrensgesetz und, wie Sie es immer bezeichnen, materiellem Recht, wobei ich überhaupt nicht weiß, was Sie darunter verstehen, Herr Kollege Schweitzer! – Das Parteirecht ist natürlich ein materielles Recht, und die Genehmigungskriterien haben sich in diesem Gesetz vom Standard her verschlechtert. § 17, der die Genehmigungskriterien beschreibt, ist geändert worden. Entweder ist Ihnen das entgangen, oder Sie wollen es einfach nicht wahrhaben.

Das große UVP-Verfahren – ich sage jetzt nicht mehr groß, denn das ist der Rest von dem, was von einer Umweltverträglichkeitsprüfung übrig bleiben kann – wird nur mehr für ganz wenige Anlagen zur Anwendung kommen. Die Schwellenwerte sind dermaßen aberwitzig hoch, dass es keine vernünftige Erklärung mehr dafür gibt, warum man so etwas in Österreich überhaupt noch machen soll. Das ist nicht nachvollziehbar. Für unsere Wirtschaftsstruktur – ich habe es auch gestern schon gesagt – sind diese Schwellenwerte aberwitzig. Es ist dies ein Kniefall vor der


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