Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 104

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können es bei jedem Gesetz versuchen. Ich bin überzeugt davon, dass Sie nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch bei vielen anderen Schiffbruch erleiden werden.

Zum Schluss noch Folgendes: Dieses UVP-Gesetz ist so wie auch gestern die Gewerberechtsnovelle – in Umsetzung der IPPC- und Seveso-Richtlinie – ein erster Schritt. Sie setzen neben der Umsetzung der EU-Richtlinie auch erste Schritte in Richtung Vereinfachung, Konzentration von Verfahren, in Richtung One-Stop-Shop, also einer Ansprechbehörde für den Konsenswerber. Das soll ein erster Schritt sein. In diese Richtung ist ein guter erster Schritt gelungen. Wir haben uns aber auch im Regierungsübereinkommen das Ziel gesetzt, ein generell einheitliches Betriebsanlagenrecht zu schaffen. Das ist kein leichtes Unterfangen, wir werden es trotzdem in Angriff nehmen. Betrachten Sie bitte diese Gesetzesnovellen, Gewerbeordnung und UVP, als ersten Schritt in diese Richtung. Der zweite Schritt in Richtung Vereinheitlichung und damit auch mehr Transparenz, mehr Einfachheit in der Handhabung für die Behörden, für unsere Beamten und für unsere Firmen wird folgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Molterer. – Bitte.

14.43

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Präsident! Hohes Haus! Mit dem Beschluss der UVP-Gesetzgebung, wie sie jetzt vorliegt, setzen wir zeitgerecht die EU-Richtlinie um. Und ich meine, meine Damen und Herren, dass man dem bisher seitens der Opposition Gesagten die Fakten gegenüberstellen muss.

Faktum ist, dass mit dieser UVP-Gesetznovelle nicht, wie behauptet, die Umweltstandards sinken, sondern gehalten, ja sogar ausgeweitet werden hinsichtlich des Rechtsbestandes oder Tatbestandes, der UVP-pflichtig ist. Was wir aber tatsächlich gemacht haben, ist, dass wir mit diesem Schritt die Vollziehung der Umweltverträglichkeit flexibler machen und den Notwendigkeiten der Praxis anpassen. (Beifall bei der ÖVP.)

Richtig ist, meine Damen und Herren, dass wir neben der großen UVP das vereinfachte Verfahren haben. Auch da muss man die Fakten dem Gesagten entgegensetzen. Etwa bei den Genehmigungsstandards und damit auch bei den Prüfkriterien für die Verfahren ist zwischen der großen UVP und dem vereinfachten Verfahren kein Unterschied. Einen Unterschied gibt es tatsächlich etwa bei den Angaben in der Umweltverträglichkeitserklärung, in der zusammenfassenden Bewertung an Stelle des UVP-Gutachtens und dabei, dass es keine Nachkontrolle, jedenfalls aber eine Abnahmeprüfung gibt. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren.

Auch was die Frage der Transparenz und der Beteiligung betrifft, sollte man die Fakten dem Gesagten entgegenhalten. In beiden UVP-Verfahren gibt es eine öffentliche Auflage der Unterlagen und selbstverständlich ein Stellungnahmerecht für jedermann. Neben den in den Verwaltungsvorschriften fixierten Parteistellungen haben die Nachbarn, der Umweltanwalt, das wasserwirtschaftliche Planungsorgan, die Standortgemeinde und angrenzende betroffene Gemeinden Parteistellung.

Bürgerinitiativen – auch das sei klar gesagt – können sich in allen UVP-Verfahren bilden und haben bei der großen UVP Parteistellung. Im vereinfachten Verfahren haben sie Beteiligtenstellung mit Recht auf Akteneinsicht.

Insgesamt, meine Damen und Herren, muss man dem bisher von der Opposition Gesagten diese Fakten entgegenhalten, die zeigen, dass es ein Plus an Beteiligungsformen in diesem neuen UVP gibt.

Was ich noch klar sagen möchte, ist, dass wir mit diesem Instrument, mit diesem Gesetz ein neues Instrument eingeführt haben, nämlich das Mediationsverfahren, mit dem versucht werden soll, auch potenzielle Konflikte letztendlich nicht entstehen zu lassen.


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