Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 157

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Ich gebe zu, dass das Strafgesetzbuch durchaus Handhabe oder – ich reduziere – Teilhandhabe bieten kann. Würden Sie sich unseren Antrag auf Tierquälerei und Verschärfung des diesbezüglichen Artikels (Abg. Parfuss: Das ist menschenfeindlich!), den wir gemeinsam einbringen, näher anschauen, würden Sie merken, dass damit vieles von dem, was Sie hier in teils unsachlicher Weise anbieten, bereits erledigt sein könnte, in Kürze erledigt sein wird. Sie kommen aber um das Problem nicht herum, wenn Sie behaupten, indem Sie in einem Tag einen Paragraphen ändern, können Sie die Kinder Österreichs in nächster Zeit diesbezüglich schützen. (Abg. Dr. Kostelka: Dann tun wir halt nichts! Dann ist es besser?) Dann machen wir vielleicht das, was Ihre rot-grünen Vordenker in Deutschland in Schnellschussmethode gemacht haben. Herr Kostelka, haben Sie das beobachtet? (Abg. Dr. Kostelka: Wenn es um Sozialabbau geht, tun Sie etwas, wenn es um Menschenleben geht, tun Sie nichts!)

Dort wurde ad hoc das getan, was Sie jetzt vorhaben. Und das Ergebnis, das uns die "Presse" von gestern über die APA mitteilte, ist: Die Besitzer solcher durchaus mit Gefährlichkeitspotential ausgestatteten Hunde werden frei gelassen. Sie haben Angst vor der Verfolgung, die da angedroht wird, und daher ist jetzt die Exekutive in Deutschland in der Umgebung Hamburgs primär damit beschäftigt, streunende gefährliche Hunde – und es sind etliche Beispiele in der APA zitiert – abzuschießen und zu verfolgen. Ist das das, was Sie wollen? – Wir wollen das nicht! (Abg. Dr. Kostelka: Das steht auch nicht in unserem Antrag drinnen! Vom 18. bis 20. September!)

Wir wollen uns mit dieser Fristsetzung 70 Tage auf dieses Thema seriös vorbereiten, wollen diesbezüglich Experten befragen.

Sie, Herr Dr. Kostelka – seien Sie mir nicht böse, wenn ich das sage –, sind bei diesem Thema kein Experte. Das haben Sie mit diesem Gesetzesvorschlag – auch mit dem Vorschlag, was den Bereich des Waffengesetzes betrifft – eindrucksvoll bewiesen. Bitte denken Sie um, schauen Sie sich die Begründung unseres Antrages an, Sie werden viel Vergleichbares finden! Hören Sie sich auch die Meinung der Frau Petrovic an, die diesbezüglich durchaus im gemeinsamen Sinn liegende Vorstellungen hat, nämlich dass nicht der Hund das eigentliche Ziel ist, sein soll ...

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Den Schlusssatz, bitte!

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (fortsetzend): ..., sondern der am anderen Ende der Leine. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.03

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist Herr Abgeordneter Prinz gemeldet. – Bitte.

18.03

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich darf zu Beginn meines Redebeitrages entschieden den von Ihnen, Herr Kollege Kostelka, angestellten Vergleich beziehungsweise die von Ihnen vorgenommene Verknüpfung dieser Diskussion mit dem Katastrophenfondsgesetz im Zusammenhang mit den Dürreschäden zurückweisen. Dieser Vergleich hinkt gewaltig, um es sehr milde auszudrücken. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Kostelka: Wieso denn?)

Dieser Themenbereich ist, meine Damen und Herren, nicht zuletzt auf Grund des Vorfalls in Hamburg eine sehr sensible Materie, die vorsichtig diskutiert werden muss. Ich glaube, dass darüber eine sensible sachliche und gleichzeitig eine zügige Diskussion hier im Hohe Hause notwendig ist. Mit dieser Fristsetzung wäre beides gewährt.

Herr Kostelka! Wenn Sie hier den gestern eingebrachten Abänderungsantrag betreffend den Pensionsbereich mit der Materie, bei welcher es um die gefährlichen Hunde geht, vergleichen, darf ich Ihnen sagen: Sie dürften dabei Folgendes vergessen haben: Die Diskussionen betreffend den Pensionsbereich wurde wochenlang geführt (Abg. Dr. Kostelka: Diese Diskussion auch! In Deutschland, in der Schweiz, in Spanien!), und bei diesem Abänderungsantrag ging es


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