Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 173

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würde etwa die Blinden ausschließen, einen Hund zu führen, oder eben die erwähnten psychisch Kranken, die einen Hund als Therapie brauchen. Das sind Bereiche, die man ganz einfach nicht ausschließen soll.

Diesem Antrag, der auf Rasse aufbaut, können wir nicht zustimmen. Im Übrigen glauben wir, dass angesichts der Fülle der Gesetze, die wir im Land haben, für diesen Bereich ein eigenes Gesetz tatsächlich nicht notwendig ist. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.42

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Parfuss. – Bitte.

19.42

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es ist augenscheinlich eine sehr schlechte Zeit, die Nachrichten sind offensichtlich interessanter.

Ich darf kurz rekapitulieren: Herr Dr. Grollitsch hat in einem Punkt richtig referiert und hat gesagt, wir Sozialdemokraten haben in diesem Fall Handlungskompetenz gezeigt. Wir haben im Sommer einige Aktivitäten gesetzt, Anträge eingebracht und haben dadurch die Regierungsparteien zum Handeln gezwungen. Ich habe das so interpretiert, wie ich es verstanden habe.

Ich persönlich habe mich sehr gefreut, weil es doch einen Vier-Parteien-Antrag gegeben hat, und wir haben beschlossen, dass die Bundesministerien Justiz, Inneres und Wirtschaft einen Auftrag haben, dem Parlament Lösungsvorschläge in Form von Gesetzen zu liefern. Das Ergebnis dieses Auftrages hat mich allerdings nicht sehr überrascht. Die drei Bundesminister stellen fest: leider keine Kompetenz, alles wieder retour!

Da frage ich mich: Sind wir hier im Parlament, wo es auch möglich ist, Kompetenzen zu beschließen und zu verschieben? Brauchen wir wirklich den Hinweis, es gehe nicht, und wir nehmen es so zur Kenntnis? – Ich sage Ihnen und interpretiere es so, dass Sie sich in Bezug auf dieses Thema über den Sommer gehantelt haben, und zwar unter dem Motto: Wir machen ohnehin etwas! – Zuerst habe ich gehört, dass Sie gesagt haben: Im September beschließen wir etwas! Ich glaube eher, dass der Auftrag geheißen hat: Sucht möglichst nach Ausreden!, und diese Ausreden aller drei Bundesministerien liegen vor, nämlich, wie ich schon gesagt habe: leider keine Kompetenz, alles wieder retour!

Meine Damen und Herren! Wir haben in unserem Antrag – Herr Klubobmann Kostelka hat das bereits ausgeführt, und ich möchte es nicht noch einmal wiederholen – die verschiedensten Problempositionen mit Lösungen versehen, und zwar betreffend Kennzeichnung, Konsequenzen bei Missbrauch und so weiter. Wir haben Hund und Hundehalter gemeinsam, also in einem gesehen, und für uns ist Menschenschutz auch Tierschutz.

Zu dem, was heute beschlossen werden soll, möchte ich den "Kurier" zitieren, in dem steht – ich glaube, da ist das auf den Punkt gebracht –: Neue Regeln für Hundehaltung sind nur Mindeststandards – laut Herrn Prinz –, Regierung präsentiert Vorschlag ohne Details, Bundesländer sind wieder einmal gefordert.

Wenn man sich rein optisch den Entschließungsantrag anschaut, so stellt man fest, dass die ersten zwei Passagen an die Bundesministerien gerichtet sind und alles Weitere an die Länder gerichtet ist. Das heißt, wir delegieren wieder an die Länder, wie gehabt. (Abg. Dr. Fekter: Subsidiaritätsprinzip!) Wir können es ändern, liebe Frau Abgeordnete, wir brauchen es nur zu beschließen.

Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat so, dass nur ganz wenige Punkte – die Kontrolle durch den Innenminister, die Verschärfung durch den Justizminister – an den Bund gerichtet sind, und die anderen Dinge betreffen die Länder. Was das heißt, wissen wir, wir kennen das von anderen Tierschutzproblemen – Herr Mag. Haupt, Sie waren auch einmal Bundestiersprecher –: Es wird bestenfalls in zwei, drei Jahren in Teilbereichen Problemlösungen geben.


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