Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 184

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, den vorliegenden Bericht III-14/246 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

6. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9aE Vr 2897/00, Hv 1689/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (293 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zum Wort ist niemand gemeldet, die Debatte daher auch formal geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 293 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 24. Mai 2000 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von dem Privatankläger behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird zugestimmt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

7. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes für Strafsachen Wien (9c E Vr 4833/00, Hv 2842/00) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz (294 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort hat sich niemand gemeldet. Daher ist auch in diesem Fall die Debatte formal geschlossen.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 294 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

1. In Behandlung des Ersuchens des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 18. Juli 2000 um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes festgestellt, dass ein Zusammenhang zwischen der von der Privatanklägerin behaupteten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz besteht.

2. Einer behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wird zugestimmt.


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