Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 191

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geht schlicht und einfach um die Anerkennung durch eine Republik, die sich 50 Jahre lang nicht um diese Opfer gekümmert hat. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich kann mich erinnern, es war damals eine sehr bewegte Debatte, aus der ich sehr viel gelernt habe, weil vor allem viele sozialdemokratische Kolleginnen und Kollegen den Mut gehabt haben, klar zu sagen: Wir stimmen mit diesem Antrag überein. Das war nicht eine persönliche Freude, sondern weil bemerkbar war, dass aus einer sichtlich emotionalen Bewegung heraus diese Kolleginnen und Kollegen so gehandelt haben.

Ich weiß, dass Präsident Fischer einen Brief an alle Klubobleute geschickt hat. Ich würde mir wünschen, dass diesen Personengruppen entweder im Zusammenhang mit der Behandlung dieses Gesetzes im Ausschuss oder über Initiative der Klubobleute endlich von der Republik die Anerkennung zuerkannt wird. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Plank. – Bitte.

21.37

Abgeordnete Mag. Brunhilde Plank (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Den Worten meines Vorredners kann man sich vollinhaltlich ohnehin nur anschließen. Mittlerweile ist ja allgemein anerkannt, dass das NS-Regime Menschen verachtet, verfolgt, interniert und ermordet hat. Es war der sozialdemokratische Bundeskanzler Vranitzky, der die Opfer im Namen Österreichs als erster zumindest um Entschuldigung gebeten hat.

Das Opferfürsorgegesetz – wie schon erwähnt – anerkannte und entschädigte einen Teil dieser verfolgten Menschen. Aber es ist immer noch eine Gruppe von Menschen als Opfer nicht anerkannt, darf keine Ansprüche stellen, und zwar Menschen, die nur deswegen verfolgt wurden, weil sie nicht in den gesunden Volkskörper passten. Die sogenannten Asozialen, wie sie genannt wurden, Homosexuelle und diese Behinderten, von denen mein Vorredner gesprochen hat, blieben ausgeklammert. Es waren einst maßgebliche Verbände in Österreich, die – behaupte ich – der ÖVP nicht unnahe stehen – und verhinderten, dass diese Betroffenen heute als Opfer anerkannt sind.

Nun scheint die Zeit reif zu sein beziehungsweise ist es höchst an der Zeit, diesen menschenunwürdigen Zustand endlich zu beseitigen. Es liegt der Antrag der Grünen vor und ein beinahe identischer der SPÖ, und ich meine, dass damit auch die Regierungsparteien die Chance haben zu beweisen, dass sie es ernst meinen mit dem bedingungslosen Aufarbeiten der österreichischen Geschichte und mit ihrer Distanzierung vom Gräuel-Regime der NS-Zeit.

Daher von hier aus meine Einladung an Sie alle: Treten Sie diesem Antrag bei, machen wir einen Vier-Parteien-Antrag daraus, und schließen wir gemeinsam dieses negative Kapitel doch noch positiv ab. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

21.39

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte.

21.39

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Anliegen, um das es geht, ist menschlich und sozial berührend, sehr berührend.

Die Diskussion, die wohl im Ausschuss kommen wird, wird politisch und historisch sehr interessant sein, gilt es doch ein Paradoxon zu behandeln und aufzuarbeiten, das sich aus dem Datum des Gesetzes ergibt, das novelliert werden soll. Das Gesetz stammt aus den Anfangsmonaten des Jahres 1947, das heißt, es ist von einem Parlament beschlossen worden, in dem nahezu ausnahmslos Konzentrationslagerinsassen als Abgeordnete gesessen sind – ausnahmslos: Sozialisten, ÖVP-Angehörige und Kommunisten.

Sie sind damals aus Gründen, die wirklich interessant sind, zu dem Schluss gekommen, wer im Opferfürsorgegesetz zu berücksichtigen ist und wer nicht. – Das war die Wahl Herbst 1945, es war das erste gewählte Parlament. Es hat nur aus Kommunisten, Sozialisten und ÖVP-


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