Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 41

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt und Kollegen betreffend neuerliche Renten- und Pensionsanpassung bei Unterschreiten der Verbraucherpreiserhöhung nach dem Pensionistenindex

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat im Juni 2000 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der mit 1. Juli 2000 eine weitere Erhöhung der Renten und Pensionen für 2000 vorsieht, wenn eine über dem jetzt festgelegten Anpassungsfaktor liegende Steigerung des Pensionistenindex für 1999 und 2000 zu erwarten ist."

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Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Nachanpassung in diesem Bereich erscheint auch deswegen sinnvoll, richtig und konsequent gedacht, weil auch im Tagesordnungspunkt 4 der heutigen Sitzung betreffend unsere eigenen Pensionen und den jeweiligen Anpassungen für Politiker mit März 2000 ein entsprechender Begutachtungszeitraum eingeräumt worden ist. Daher sollte das, was für uns gilt, auch für die Pensionisten gelten.

Wir Freiheitlichen konzedieren dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass er einige Punkte enthält, die in die richtige Richtung gehen, möchten aber anmerken, dass er der Grundintention unserer freiheitlichen Vorstellungen nach mehr sozialer Gerechtigkeit nicht nachkommt. Daher werden wir insgesamt den vorliegenden Gesetzestext ablehnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung. Herr Abgeordneter Haupt! Es heißt in dem Antrag "... für 1999 und/oder 2000 ...". – Ich glaube, das ist nur überlesen worden.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Annemarie Reitsamer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.29

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Schon lange bevor die Empfehlung des Beirates für Renten- und Pensionsanpassung offiziell bekannt wurde, war sie natürlich inoffiziell bekannt; es gab bereits riesige Aufregungen sowie Diskussionen, und teilweise wurde diese Unruhe auch ganz bewusst geschürt. Es folgte das übliche Fragespiel der einzelnen Medien, und von sozialdemokratischer Seite kam von allem Anfang an das Bekenntnis, dass kleinere Pensionen kräftiger anzuheben wären.

Mit den großen Pensionistenorganisationen wurde in der Folge unter Ausnutzung des gesetzlichen Spielraumes eine Pensionserhöhung vorbereitet, die sich, glaube ich, sehen lassen kann. Man hat zwar auch in den vergangenen Jahren neben der normalen Anpassung Einmalzahlungen bei niedrigeren Einkommen gewährt, aber man musste dann immer wieder feststellen, dass es durch starre Grenzen doch zu Ungerechtigkeiten gekommen ist.

Dieses Mal ist mit der außertourlichen Ausgleichszulagenrichtsatzerhöhung, mit den vorgesehenen Einschleifregelungen und auch durch Herstellen von Zusammenhängen mit der Steuerreform 2000 meiner Ansicht nach die größtmögliche Gerechtigkeit gelungen. Der Gesamtaufwand liegt bei 3,21 Milliarden Schilling.

Meine Damen und Herren! Bei jenen, die wir bereits ausreichend informieren konnten, gibt es sehr viel Verständnis für diese Vorgangsweise. Und auch kleinere und sehr kritische Pensionistenorganisationen haben das ausgesprochen gutgeheißen, zumal die ältere Generation auch aus Erfahrung weiß, dass man sich am Budget zu orientieren hat. Gerade die Älteren verfügen außerdem über genügend Vergleichsmöglichkeiten.


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