Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 4. Sitzung / Seite 45

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diesem sagen möchte, dass das zu wenig sei, dann sollte er wissen, dass der Gabensack des Nikolos nicht vom Himmel fällt, sondern von der aktiven Bevölkerung gefüllt werden muss. Es kann daher bei der alljährlichen Pensionsanpassung nicht nur darum gehen, jeweils ein Maximum für die Pensionisten von heute herauszuholen, sondern ein Maß zu finden, das die Aktiven von heute – und das sind die Pensionisten von morgen – nicht über Gebühr belastet.

Genau dies kann von der nunmehr in Diskussion stehenden Anpassung durchaus gesagt werden, insbesondere auf Grund der Tatsache, dass diese Anpassung mit dem In-Kraft-Treten der Steuerreform zusammenfällt, sodass eine deutliche Besserstellung für alle Pensionisten damit verbunden ist, denn allein die Steuerreform wird die Kaufkraft der Pensionisten, zusätzlich zur Erhöhung um 3,2 Milliarden Schilling durch die direkte Pensionsanpassung, um viereinhalb Milliarden Schilling erhöhen! Durch dieses Zusammenfallen war jedoch eine ziemlich kompliziert klingende Regelung erforderlich, deren Ziel darin besteht, soziale Ausgewogenheit zwischen den Pensionsbeziehern niedriger, mittlerer und höherer Pensionen sicherzustellen.

Meine Damen und Herren! Die mir verfügbare Redezeit ist praktisch abgelaufen, aber lassen Sie mich doch auch noch einen Blick in die Zukunft werfen. Vor 30 Jahren betrug die durchschnittliche Pensionsbezugsdauer bei Männern weniger als fünf Jahre, bei Frauen 13 Jahre. Heute ist sie für Männer von damals fünf Jahren auf 16 Jahre, für Frauen von damals 13 auf 24 Jahre angestiegen – dies nicht nur wegen der an sich höchst erfreulichen Zunahme an Lebenserwartung, sondern auch – und das ist weit weniger erfreulich –, weil das Pensionsanfallsalter in diesen 30 Jahren ständig niedriger geworden ist. Es liegt auf der Hand, dass sich diese Entwicklung nicht nach Belieben fortsetzen lässt!

Wir werden also, unabhängig davon, wie die nächste Bundesregierung zusammengesetzt sein wird, den Mut haben müssen, über eine langfristige Sicherung der Pensionen weiter nachzudenken, über eine Reform, die vornehmlich in jene Richtung gehen muss, dass das De-facto-Pensionsantrittsalter von den heute weniger als 58 Jahren wieder in Richtung jener Werte angehoben wird, die vor nicht allzu langer Zeit in Österreich durchaus noch üblich waren, einer Zeit, in der die gesamte Lebenserwartung jedoch eine wesentlich niedrigere war.

Hohes Haus! Je früher entschlossene Schritte in diese Richtung gesetzt werden, desto sicherer werden nicht nur die Pensionen von heute, sondern auch jene von morgen und übermorgen sein können. Der Österreichische Seniorenbund bekennt sich zu dieser Notwendigkeit, auch die Pensionen von morgen und übermorgen zu sichern – im Sinne unseres selbstgewählten intergenerativen Verantwortungsbewusstseins! (Beifall bei der ÖVP.)

11.49

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Prammer in verfassungsmäßiger Vertretung der erkrankten Frau Sozialministerin. – Bitte, Frau Ministerin.

11.49

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin überzeugt davon, dass, wenn heute die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pensionserhöhung des kommenden Jahres beschlossen werden, diese Maßnahmen einen wirklich klaren sozial gerechten Schub vorwärts bringen werden. Und ich glaube, dass die Pensionistinnen und Pensionisten sehr viel von dieser Fairness, Solidarität und Gerechtigkeit spüren und auch verstehen werden.

Meine Damen und Herren! Der Beirat für die Renten und die Pensionsanpassung hat in seiner Sitzung vom 28. Oktober 1999 empfohlen – ich fasse das jetzt noch einmal ein Stück weit zusammen –, den Anpassungsfaktor für das Jahr 2000 mit 1,004, das heißt, um 0,4 Prozent erhöht festzusetzen. Einige Rednerinnen und Redner haben schon darauf hingewiesen, dass im Rahmen der weiteren Verhandlungen der Bundesregierung mit den Vertretern des Seniorenrates jene Pensionsanpassung 2000 diskutiert und ausgearbeitet wurde, die jetzt vorliegt.

Der Pensionsanpassung liegt in ihrer konkreten Ausgestaltung neben dem Gedanken des sozialen Ausgleichs auch der Gedanke einer gewissen Koppelung an die Steuerreform 2000 zugrunde. Bei der Erhöhung der Pensionszahlungen haben jene Personengruppen, die auf


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