Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 168

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Als erster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen.

20.55

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Zuge der Änderung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes Anfang Juli dieses Jahres durch die FPÖ/ÖVP-Koalition wurden die Umweltstandards in Österreich eindeutig verschlechtert. Umso wichtiger ist es, wie ich meine, dass eine unabhängige Zweitinstanz im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren auf Bundesebene eingesetzt ist.

Der Unabhängige Umweltsenat, der 1993 auf Bundesebene eingerichtet wurde, hat sich aus sozialdemokratischer Sicht eindeutig bewährt. Dass dies auch weiterhin so bleibt, ist aus mehreren Gründen wichtig.

Erstens, sehr geehrte Damen und Herren, würde eine Nichtweiterbestellung des Umweltsenates UVP-Verfahren durch Überlastung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes unnötig verzögern. Dies ist umso schlimmer, als die neuen Regelungen des UVP-Gesetzes durch Verschlechterung der Bürgerrechte unnötige Kleinkriege zwischen den Parteien in UVP-Verfahren anzetteln werden.

Zweitens, sehr geehrte Damen und Herren – und das halte ich auf Grund unserer Erfahrung in Niederösterreich für besonders wichtig – ist eine Entscheidung der der Landesregierung nachgeordneten Bundesinstanz einfach notwendig. Ohne unabhängigen Umweltsenat, der das Vorgehen der erstinstanzlichen, im Einflussbereich des Landeshauptmannes angesiedelten Entscheidungsträger überprüft, würden zum Beispiel die Menschen im Zentralraum St. Pölten in allernächster Zeit unter den Ausdünstungen einer Riesenschweinerei leiden.

Weitere Beispiele in Niederösterreich haben gezeigt, dass die Landesbehörden nicht immer fähig sind – oder auch, wie ich meine, nicht immer willens sind –, zum Beispiel Parteigänger des Landeshauptmannes Pröll einer vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung auszusetzen. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. ) Leidtragende, sehr geehrte Damen und Herren, ist dann die betroffene Bevölkerung beziehungsweise sind die betroffenen Bürger, die eben dann das Pech haben, neben so einer "Riesenschweinerei" wohnen zu müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Fall der Schweinezucht Entenfellner in Stössing in Niederösterreich ist ein gutes schlechtes Beispiel. Herr Entenfellner kann sich freuen, dass seine Bauernbundfreunderln im Nationalrat das UVP-Gesetz in seine jetzige gültige Fassung gebracht haben, damit seine Bauernbundfreunderln in der niederösterreichischen Landesregierung seinetwegen, des Herrn Entenfellner wegen, kein schlechtes Gewissen mehr haben müssen. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer. ) Die Konzentration der Entscheidungskompetenz beim UVP-Verfahren auf Länderebene hat, sehr geehrte Frau Abgeordnete, den schalen Beigeschmack der Packelei und ist genauso abzulehnen wie eine reine Zentralisierung des gesamten Verfahrens auf Bundesebene.

Was in Österreich, sehr geehrte Damen und Herren, tatsächlich fehlt, ist eine Bundesbehörde, die im Fall der Verschleppung oder Nichteinhaltung einer notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfung durch die zuständigen Landesbehörden angerufen werden kann und die dann von Amts wegen eine UVP einleitet. Eine Verländerung der Aufgaben des Umweltsenates lehnen wir deshalb ab. Es kann nicht so sein, dass in überregionalen Fragen wie zum Beispiel in der Frage des Umweltschutzes neun verschiedene Maßstäbe angelegt werden können. Wenn schon föderalistische Maßnahmen in den Bereichen Umweltschutz und Anlagenrecht gesetzt werden, dann halte ich es für sinnvoller, die Rechte der Gemeinden im UVP-Verfahren zu stärken. Die Gemeinden, sehr geehrte Damen und Herren, müssen schließlich mit den unmittelbaren Auswirkungen von Großprojekten über lange Zeiträume fertig werden.

Ein positives Beispiel für den verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt ist die Landeshauptstadt Niederösterreichs, die Stadt St. Pölten, jene Stadt, die sich vehement gegen die von mir schon angesprochene Massentierhaltung zur Wehr gesetzt hat und letztendlich vom Umweltsenat Recht bekommen hat.


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