Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 170

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Loos. – Bitte.

21.05

Abgeordneter Johann Loos (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Obwohl, wie schon gesagt worden ist, durch Abgeordneten Heinzl der Versuch unternommen wurde, auch diese Thematik etwas problematisch darzustellen, sind dazu wohl nicht allzu spektakuläre Beiträge zu erwarten, da es hier um eine Konsensmaterie geht. Als solche will ich sie auch behandeln.

Was Frau Abgeordnete Petrovic, die gesagt hat, dass sie bei der Katholischen Jungschar begonnen hat, betrifft, so kann ich sagen: Ich habe auch dort begonnen. Inzwischen bin ich bei der Katholischen Männerbewegung. (Beifall und Bravo-Rufe bei der ÖVP.) Ich schäme mich übrigens nicht dafür, noch immer bei der Katholischen Männerbewegung zu sein, und als christlich-sozialer Politiker – und damit bin ich beim Thema – befasse ich mich sehr mit der Schöpfung. Mir geht es sehr um die Umwelt, und daher ist diese Thematik den Umweltsenat betreffend auch eine sehr wichtige für mich.

Dieser Umweltsenat hat sich bewährt. Warum er so wichtig ist, ist leicht zu sagen: Einerseits geht es um den Umweltschutz, andererseits geht es auch darum, dass die Menschen Arbeitsplätze erhalten und dass die Wirtschaft entsprechend floriert. Dazu ist dieser Umweltsenat da: um eine rasche Vorgangsweise bei dieser Problematik zu ermöglichen.

Durch die Anpassung – das muss ich Abgeordnetem Heinzl auch sagen – des UVP-Gesetzes, die sich aus der Umsetzung der Änderungsrichtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft ergab, ist es eigentlich zu einer Erweiterung des Kataloges, was die Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft, gekommen. (Zwischenruf des Abg. Heinzl. ) Die zu prüfenden Projekte sind nicht weniger geworden, sondern dieser Katalog wurde ausgedehnt, und es wird nun bei mehr Projekten als vorher eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, und das finde ich auch richtig so. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Heinzl. )

Ich darf Ihnen ein Beispiel nennen, weil Sie zuerst auch eines, und zwar aus Niederösterreich, erwähnt haben: Es soll im Norden des Burgenlandes ein großer Themenpark errichtet werden. Nun, da diese Ausweitung erfolgt ist, sind auch Projekte im Tourismusbereich einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Das war vorher nicht der Fall. Ich, der ich Vorstandsmitglied des Nationalparks Neusiedler See – Seewinkel bin, lege großen Wert darauf, dass auch dieses Projekt entsprechend angeschaut wird. Das heißt ja nicht, dass es nicht errichtet werden kann, aber die Umweltverträglichkeit soll festgestellt werden. Ich glaube, darüber, dass das so richtig ist, können wir uns einig sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Ruf bei der SPÖ: Ganz genau!)

Gäbe es – und das wurde auch schon gesagt – diesen Umweltsenat nicht, würde die Belastung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts noch stärker werden, als das jetzt schon der Fall ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer schon mit dem Verwaltungs- oder dem Verfassungsgerichtshof zu tun hatte, weiß, wie lange sich das hinzieht. Es ist für die Wirtschaft wirklich unerträglich, dass gewisse Projekte nur wegen der langen Dauer der Verfahren nicht durchgeführt werden können. Es kann dabei aber nicht um die lange Dauer gehen, sondern es muss um eine genaue Überprüfung gehen – das sieht jeder ein –, und diese ist eben durch den Umweltsenat gewährleistet.

Was die Mitglieder dieses Umweltsenates betrifft, möchte ich Folgendes sagen: Es ist, glaube ich, als besonders positiv herauszustreichen, dass die 40 Mitglieder des Umweltsenates ihre Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Das wirkt sich natürlich auf die Kosten aus, und zwar positiv: Es fallen kaum Kosten an. Es handelt sich bei diesen Mitgliedern einerseits um Personen, die dem Richterstand angehören, andererseits um rechtskundige Beamte, die mindestens fünf Jahre Erfahrung in ihrer Tätigkeit haben müssen. Aus dem Burgenland sind es beispielsweise zwei rechtskundige Beamte der Naturschutzabteilung. Man sieht, dass hier natürlich dem Umweltschutzgedanken besonderes Augenmerk geschenkt wird.


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