Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 171

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Durch die vorgeschlagene Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes und des Bundesgesetzes über den Umweltsenat werden positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich durch raschere und flexiblere Berufungsverfahren erreicht. Durch die Mitwirkung der Experten des Umweltsenates werden auch die Interessen des Umweltschutzes ausgezeichnet wahrgenommen. Daher werden wir diesen Gesetzesänderungen gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

21.09

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

21.09

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eine kurze Bemerkung in Richtung des Herrn Kollegen Trattner sei mir erlaubt: Ich komme auch aus keiner marxistischen, kommunistischen oder wie auch immer gearteten Organisation! Ich komme aus einem Kärntner Gasthaus. Meine erste Organisation war die Singgemeinschaft Unterhaus, und dann kam Global 2000. (Abg. Mag. Kogler: "Kommunistische Umtriebe"! In Kärnten ist das Singen "kommunistisch"! – Heiterkeit der Abg. Dr. Lichtenberger.  – Ruf bei der ÖVP: ... beim Kirchenchor!) Der Kirchenchor! (Weitere Zwischenrufe bei den Grünen und Gegenrufe bei der ÖVP.) – Ich würde jetzt gerne mit meiner Rede fortfahren!

Obwohl wir jetzt über die Verlängerung des Umweltsenatsgesetzes eine Vierparteieneinigung erzielt haben, muss es natürlich legitim sein und ist es auch wichtig, dazuzusagen, dass das UVP-Gesetz beziehungsweise die Novelle dazu in keinem Fall ein Lichtblick in der Umweltgesetzgebung in Österreich war – im Gegenteil: Die Kritik an dieser Novelle bleibt nach wie vor aufrecht! Das muss allen hier Anwesenden bewusst sein.

Ursprünglich, als das UVP-Gesetz 1993 beschlossen worden ist, haben wir die Einrichtung der bloß nebenberuflich tätigen Umweltsenatsmitglieder eigentlich kritisiert. Es ist in Aussicht gestellt worden, dass in absehbarer Zeit auch Landesverwaltungsgerichtshöfe eingerichtet werden sollten. Diese Landesverwaltungsgerichtshöfe gibt es bis zum heutigen Tage nicht. Ich denke, gerade Regierungsparteien wie die ÖVP, die sich sehr stark dem Föderalismus verpflichtet haben, haben großen Erklärungsbedarf, wenn es um die Frage geht, warum es angesichts der langen Wartezeiten beim Verwaltungsgerichtshof – drei Jahre Rückstau! – diese Einrichtung, diese Kontrollinstanz nicht gibt und warum die Länder überhaupt keinen Anteil an der Gerichtsbarkeit haben. Dieser Frage sind Sie bis jetzt ausgewichen. Ich hätte mir erwartet, dass es dazu in irgendeiner Form eine Stellungnahme gibt, denn wir müssten das Umweltsenatsgesetz jetzt nicht in dieser Form verlängern, wenn es die Landesverwaltungsgerichtshöfe gäbe. (Beifall bei den Grünen.)

Zum Zweiten: Wir haben Kritik angebracht, wir haben diese auch beim Umweltministerium deponiert, und unsere Änderungswünsche sind dann auch in die ursprüngliche Vorlage eingearbeitet worden. Der eine Punkt war, dass auch die Umweltanwaltschaft einen Säumnisantrag im Feststellungsverfahren einbringen können sollte, und der zweite Punkt war, dass es auch zu öffentlichen mündlichen Verhandlungen unter den Voraussetzungen des § 67d Abs. 4 AVG kommen sollte. Diese beiden Punkte waren uns wichtig. Beiden Anliegen ist Rechnung getragen worden, und deshalb stimmen wir auch dieser Gesetzesvorlage in der vorliegenden Form zu.

Ein Wermutstropfen bleibt allerdings bestehen, und zwar in Bezug auf die Vorschläge, die der Umweltsenat selbst gemacht hat, nämlich betreffend eine transparente Bestellung und eine Verlängerung der Frist: Es ist einem richterlichen Gremium und seiner Unabhängigkeit durchaus abträglich, wenn es immer wieder nur für kurze Zeit befristet eingesetzt wird. Das ist nicht im Sinne der Menschenrechtskonvention – weil wir heute schon so viel darüber debattiert haben.

Zweitens wollte der Umweltsenat ursprünglich auch ein Antragsrecht für die Verordnungs- und Gesetzesprüfung durch den Verfassungsgerichtshof haben. Auch diesem Punkt ist nicht entsprochen worden.


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