Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 206

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Wenn man aber im Sinne meines Vorredners, wie er es zitiert hat, in gehässiger, herabsetzender Weise den Religionsfrieden mit Füßen tritt, dann ist es auch angemessen, wenn man dafür zur Verantwortung gezogen wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der grünen Fraktion! Wenn Sie bei dieser Bestimmung Bedenken haben, dann möchte ich Ihnen Folgendes vor Augen führen: Denken Sie daran, wie Sie in Anbetracht der Herabsetzung der Symbole einer anderen Religionsgemeinschaft, die auch auf deren Unverletzlichkeit pocht, etwa des mosaischen Glaubens oder der moslemischen Religion, reagieren würden! – Ich hoffe, dass dieses Beispiel Ihnen vor Augen geführt hat, dass Ihr Antrag sachlich vollkommen verfehlt ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.00

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 373 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht, der Verfassungsbestimmungen enthält. Ich werde zunächst über diesen Zusatzantrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen.

Da dieser Zusatzantrag – wie gesagt – Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Ich lasse nunmehr über den Zusatzantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen sowie die damit verbundene Änderung der Ziffernbezeichnung abstimmen und ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhang, Vorbehalten, Erklärungen und Mitteilung der Republik Österreich in 273 und Zu 273 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die Einstimmigkeit fest. Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dieses Übereinkommen in seiner dänischen, englischen, finnischen, französischen, gälischen, griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen und spanischen Textfassung dadurch kundzumachen, dass diese im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.


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