Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 223

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weil es in dieser Republik ganz einfach Konsens darüber geben sollte, wie man mit der Vergangenheit umgeht. Diese Vergangenheit, die eben auf den Verbrechen des Nationalsozialismus fundiert, muss in aller Form, aber unpolitisch aufgearbeitet werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man muss auf der anderen Seite dazu auch sagen, dass unser Zivildienst im Ausland nicht richtig verwertet wurde. Sonst hätte es, bitte, nicht so sein können, dass sich den EU-Sanktionen als erste Staaten Israel und Argentinien angeschlossen haben. Wenn man dort diese Dienste leistet, muss man auch diese Bewertungen vornehmen und versuchen, aus diesen Dingen etwas herauszuziehen, nämlich was da von österreichischer Seite her wirklich an solcher Arbeit geleistet wird.

Ich glaube aber trotzdem, dass es wesentlich wichtiger wäre, diesen Gedächtnisdienst auch im Inland zu führen, und zwar unpolitisch. Sehr geehrte Damen und Herren! Hätte es eine bessere geschichtliche Aufarbeitung von Verbrechen des NS-Regimes und keine Verschleierungen gegeben, dann hätte es niemals einen Fall Heinrich Gross gegeben. Ich zitiere den "Kurier" zum Fall Gross, dort schreibt Norbert Stanzel:

"Der eigentliche Skandal liegt nicht in der jetzigen Vertagung, sondern darin, dass der Gerichtsfall, der in seinen Grundzügen seit 55 Jahren bekannt ist, so lange verschleppt wurde. Das hat seine Gründe: Gross ersetzte sein NSDAP-Parteibuch durch eines der SPÖ und war prominenter Wahlkampfhelfer des SP-Bundespräsidenten Franz Jonas."

Was in der Kinderpsychiatrie "Am Spiegelgrund" geschah – das braucht man wohl nicht zu sagen –, war eines der größten Verbrechen der Geschichte.

Meine Herren und meine Damen von der Sozialdemokratie! Die antifaschistische Gesinnung hat sich in den letzten 14 Jahren in erster Linie in einer Ausgrenzung der FPÖ vollzogen. (Ruf bei der SPÖ: Na fürchterlich!) Was aber mit dem Fall Gross und den anderen NS-Verfahren in der SPÖ-Alleinregierung und unter ihren Justizministern verschleppt wurde, das möchte ich Sie wirklich fragen. Das sind die Probleme, die von Ihrer Seite auch aufzuarbeiten sein werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Abschluss kommend, möchte ich noch einen in diesem Falle unparteiischen Zeugen zitieren, nämlich den DÖW-Chef Neugebauer, der sagt: Ich habe in meinen Publikationen immer auf die Mitverantwortung der SPÖ gerade im Fall Gross hingewiesen. Die SPÖ habe Gross – nach den Worten Neugebauers – nicht nur den Wiedereinstieg in seine medizinische Karriere ermöglicht, sondern den Psychiater auch vor Strafverfolgung geschützt.

Das sollte an Ihr Gewissen appellieren. Sie haben ihm auch das Verdienstkreuz für Wissenschaft verliehen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

22.09

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Reitsamer, wenn ich in einer Presseaussendung in Bezug auf die SPÖ-Finanzpolitik von "roten Verschwendern" gesprochen habe – Sie haben diese Presseaussendung dankenswerterweise in einem Ihrer früheren Beiträge erwähnt –, dann hat das schon seinen Grund. In allen Bereichen, die sich bisher unter sozialdemokratischer Dominanz befanden, muss diese Regierung sanieren – auch im Zivildienst! (Abg. Reitsamer: Wer’s glaubt, wird selig!) Um auch in Zukunft die Finanzierung des Zivildienstes gewährleisten zu können, ist diese Novelle dringend notwendig. Kernstück der Novelle ist das neue Finanzierungsmodell. Dieses sieht berechtigterweise vor, dass zukünftig Leistungen, auf die Zivildiener Anspruch haben, vermehrt von den Trägerorganisationen erbracht werden müssen. Weiters soll von diesen Organisationen dem Bund eine monatliche Vergütung erstattet werden. Ausgenommen sind Rechtsträger im Rettungswesen und in der Katastrophenhilfe; diese bekommen vom Bund ein Zivildienstgeld in der Höhe von 6 000 S. In der Sozial- und Behindertenhilfe sind es 3 000 S, ohne dass diese Einrichtungen eine Vergütung bezahlen müssten. Weiters wurden die


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