Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 227

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Das war mir ebenfalls zu teuer. Ich habe dann die Johanniter angerufen, ebenfalls eine Blaulichtorganisation: Die haben 920 S für eine Fahrt verlangt. – Wissen Sie, was eine karitative Organisation für einen solchen Transport verlangt hat? – 340 S! Daran sehen Sie, dass die Blaulichtorganisationen bei allem enorm viel verdienen, und sie haben offensichtlich bei Ihnen ein offenes Ohr gefunden und haben sich durchgesetzt. (Abg. Haidlmayr: Ja!) Jetzt möchte ich wissen: Warum sind Sie in die Knie gegangen? Warum haben Sie diese ungerechtfertigte Vorgangsweise auf sich genommen? (Beifall bei den Freiheitlichen und den Grünen.)

Wie schon Frau Kollegin Haidlmayr gesagt hat, haben die karitativen Organisationen die weit unangenehmere Arbeit. Sie haben wirklich niedrige Dienste bei Behinderten zu verrichten und haben keine Möglichkeit, auf irgendeine andere Weise in den Genuss finanzieller Mittel zu kommen. Bitte, Herr Minister, sagen Sie mir: Warum wollten Sie sich den Blaulichtorganisationen gegenüber erkenntlich zeigen? (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Haidlmayr.  – Abg. Öllinger: Frau Partik-Pablé, Sie müssen mit der Opposition stimmen!)

22.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor. Damit schließe ich die Debatte.

Von Seiten der Berichterstatter wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 377 der Beilagen.

Ich erinnere daran, dass Frau Abgeordnete Haidlmayr dazu einen Zusatzantrag und zwei Abänderungsanträge eingebracht hat.

Weiters haben die Abgeordneten Parnigoni und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse daher zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – und zwar der Reihe nach –, und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag von Frau Abgeordneter Haidlmayr.

Dieser erste Zusatzantrag enthält Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher fest, dass das notwendige Quorum für eine solche Abstimmung gegeben ist.

Ich lasse also über den Zusatzantrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen, der sich auf §§ 2, 6 und 7 bezieht, abstimmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist nicht die Mehrheit, jedenfalls nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit, und ist daher nicht beschlossen.

Die Abgeordneten Parnigoni und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend den Entfall der Ziffer 8 des Gesetzentwurfes eingebracht.

Ich darf bitten, dass jene Damen und Herren, die für den Entfall der Ziffer 8 stimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Daher bleibt die Ziffer 8 im Gesetzentwurf.

Weiters haben die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen sowie die Abgeordneten Parnigoni und Genossen je einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 8 eingebracht.

Ich komme zunächst zur Abstimmung über den Abänderungsantrag von Frau Abgeordneter Haidlmayr zur Ziffer 8.

Ich bitte im Falle der Zustimmung um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und daher abgelehnt.


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