Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 225

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dieser Verschärfungen in diesem Bereich verlangt, und noch viel absurder ist es, dass der zuständige Minister auch in dieser Frage schweigt.

Aber das mag schon sein, denn ich war nämlich beim "Herrn Frauenministerin", um in der Frage der gemeinsamen Obsorge mit ihm zu diskutieren: Er hat die Vorlage nicht einmal gekannt! Er hat nicht einmal eine Stellungnahme dazu abgegeben! (Abg. Dr. Fekter: Das ist ein gutes Gesetz!)

Das heißt, Sie schweigen offensichtlich zur Frage der Fristenregelung, obwohl es in Ihren Aufgabenbereich fällt, und "Herr Frauenministerin" Haupt schweigt zur Frage der gemeinsamen Obsorge, weil er sich in diesem Bereich – so wie in allen anderen frauenpolitischen Bereichen – nicht auskennt! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Weil er dieses gute Gesetz unterstützt hat!)

Ganz zum Schluss, Herr Bundesminister: Es gab viele Usancen im Justizbereich, die heute nicht mehr eingehalten werden. Eine davon war auch die, dass man immer versucht hat, neben den Ausschüssen Gespräche zu suchen (Abg. Dr. Fekter: Haben wir gemacht!), dass über alle Fraktionen Diskussionen stattgefunden haben. (Abg. Dr. Fekter: Drei Tage lang haben wir die gemeinsame Obsorge diskutiert!)

Wie Sie wissen, gilt mein Hauptanliegen dem Mieterschutz (Abg. Dr. Fekter: Drei Tage lang ist die gemeinsame Obsorge diskutiert worden!), also einem Bereich, wo es darum geht, dass Menschen sich das Wohnen auch leisten können. (Abg. Dr. Fekter: Frau Kollegin Bures! Kein anderes Gesetz ist in den letzten Jahren so lange diskutiert worden!) Auch hier haben Sie einen Entwurf zu einem Außerstreitgesetz vorgelegt, das es Mietern in Zukunft nicht mehr ermöglicht, ohne Rechtsanwalt, ohne hohe Kosten bis in die dritte Instanz zu gehen, um auch tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Sie haben auch diesen Weg verlassen!

Der Weg dieser Bundesregierung ist ein Weg der unsozialen Politik und immer mehr ein Weg einer sehr undemokratischen Politik! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

23.47

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter eingebrachte Abänderungsantrag liegt mir nunmehr vor. Er ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

23.47

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich möchte zuerst auf das eingehen, was Kollege Jarolim gesagt hat – "Kollege" im engeren Sinn, weil wir ja Berufskollegen sind und ich genau weiß, dass wir eine Ebene haben, auf der wir uns verständigen können und die fern jener Polemik liegt, die hier teilweise geäußert wurde und die mit Sachlichkeit wirklich nichts mehr zu tun hat.

Zur Frage der Diversion: Es wurde von Ihnen, Herr Kollege Jarolim, gesagt, wir wollten die Diversion abschaffen. Das ist nicht richtig. Die Diversion sollte durch eine parlamentarische Enquete-Kommission kontrolliert werden, und diese tagt auch tatsächlich. Ich gebe zu, dass ich ein Skeptiker der Diversion war, dass ich aber nach monatelanger Beobachtung dieser Diversion nunmehr fest davon überzeugt bin, dass sie in Zukunft zum fixen Rechtsbestand der Republik Österreich gehören wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP sowie der Abgeordneten Mag. Wurm und Jäger. )

Ich habe nie eine andere Erklärung abgegeben, und es ist falsch, mich anders zu zitieren.

Ich sage Ihnen, dass es auch den Staatsanwälten zu danken ist, dass sie bei den Möglichkeiten der Diversion bisher nicht über das Ziel geschossen haben, und ich glaube auch nicht, dass sie das in Zukunft tun werden. Es wurden keine Sexualdelikte diversionell behandelt, und es wurde


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