Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 234

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geht mir um die Änderung des Suchtmittelgesetzes beziehungsweise um die Verordnung zur Absenkung der Grenzmenge.

Ich möchte Ihnen das Beispiel eines Falles nennen, der sich vor kurzem im Schigymnasium Stams ereignet hat. Herr Bundesminister! Zwei 17-jährige Schüler wurden aus der Schule hinausgeschmissen, weil ein anderer Schüler behauptet hat, dass sie im Juni bei einem Skateboard-Event an einer Cannabis-Zigarette gezogen hätten. – Unter Hinweis auf die strenge Schulordnung, gemäß welcher Drogen, Alkohol und Nikotin strengstens verboten sind, war die Schulleitung nicht bereit, den Verweis rückgängig zu machen, und das, obwohl Direktor Ganzenhuber zugibt, dass man bei Nikotin und vor allem bei der sehr gefährlichen Droge Alkohol – wir wissen, welchen Schaden die Volksdroge Alkohol anrichtet! – das Auge eher zudrückt. Bei – vermutetem – Cannabiskonsum wird es jedoch nicht zugedrückt.

Die Eltern eines dieser beiden Schüler haben einen Drogentest durchführen lassen, der negativ war. Beiden Schülern konnte juristisch – und darauf möchte ich Sie jetzt hinweisen – nicht korrekt nachgewiesen werden, dass sie Haschisch geraucht haben. Im geltenden Suchtmittelgesetz ist aber im § 13 bekanntlich klar festgeschrieben, dass einem Schüler Drogenmissbrauch nachgewiesen werden muss, ein vager Verdacht nicht ausreicht; und selbst wenn einmaliger Drogenmissbrauch nachgewiesen werden kann, darf der Schüler nicht von der Schule verwiesen werden. (Abg. Dr. Fekter: Es ist auch festgeschrieben, dass die Schule zuständig ist!) Frau Fekter! Das ist ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes! Für mich steht das Bundesgesetz über einer Schulordnung, so sehe ich das!

Daher möchte ich jetzt den Herrn Justizminister bitten, sich mit dieser Materie und diesem Fall noch einmal auseinander zu setzen! Vielleicht können Sie diesbezüglich auf den Direktor dieser Schule einwirken, denn es ist meiner Meinung nach wichtig, dass zwei junge Menschen eine Chance bekommen und nicht aus ihrem Ausbildungsprozess herausgerissen werden. Das ist mir ein Anliegen, und das finde ich wichtig.

Ganz kurz zur Absenkung der Grenzmenge: Bedenken Sie bitte noch einmal, dass sich sämtliche Drogenkoordinatoren vehement dagegen ausgesprochen haben! Auch verschiedene Landesregierungen haben sich dagegen ausgesprochen, zum Beispiel in Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und in der Steiermark – das sind Bundesländer, deren Landeshauptleute nicht der SPÖ angehören. Diese haben vor der Absenkung der Grenzmenge gewarnt.

Ich habe auch mit dem Vorsitzenden eines Drogenbeirates gesprochen: Er hat zur geplanten Absenkung der Grenzmenge gesagt: Die Herabsetzung der Grenzmenge für Heroin von 0,5 auf 0,3 Gramm schließt Menschen von der Therapie aus und wird daher Menschenleben kosten.

Herr Bundesminister! Überlegen Sie sich das in diesem Sinne noch einmal! Sie wissen, dass diese Grenzmengenverordnung am 15. Dezember im Hauptausschuss beschlossen werden soll. Gehen Sie davon ab! Bleiben Sie bei der jetzigen Grenzmenge! Das würde – davon bin ich überzeugt – Menschen retten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

0.27

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Spezialberichterstatterin das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beratungsgruppe V des Bundesvoranschlages für das Jahr 2001.

Diese umfasst das Kapitel 30 des Bundesvoranschlages in 310 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Fekter, Mag. Trattner und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über die Beratungsgruppe V – diese umfasst das Kapitel 30 des Bundesvoranschlages in 310 der Beilagen – unter Berücksichtigung


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