Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 8

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Antrag 343/A der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, BGBl. Nr. 324/1977, geändert wird,

Antrag 344/A der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, geändert wird,

Antrag 346/A der Abgeordneten Georg Schwarzenberger, Anna Elisabeth Achatz und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz geändert wird und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Rates über Schutzmaßnahmen in Bezug auf die transmissiblen spongiformen Enzephalopathien und die Verfütterung von tierischem Protein vom 4.12.2000 erlassen wird;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 341/A der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz geändert wird;

Ausschuss für Menschenrechte:

Antrag 342/A (E) der Abgeordneten Inge Jäger und Genossen betreffend die Verfolgung und Ermordung der Prostitution beschuldigter Frauen im Irak;

Verfassungsausschuss:

Antrag 345/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz-RRG geändert wird;

Ausschuss für Wissenschaft und Forschung:

Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerschaftsgesetz 1998 geändert wird (394 der Beilagen).

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Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (310 und Zu 310 der Beilagen): Bundesfinanzgesetz für das Jahr 2001 samt Anlagen (370 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gehe nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir haben Konsens über folgende Vorgangsweise erzielt: Es wird eine Tagesblockzeit von 10 "Wiener Stunden" vorgeschlagen, aus der sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ 195 Minuten, FPÖ und ÖVP je 145 Minuten, Grüne 115 Minuten.

Die Redezeiten des Regierungsmitgliedes, das für die jeweilige Beratungsgruppe zuständig ist, sollen von der Redezeit der betreffenden Fraktion abgezogen werden, sofern diese Redezeit 20 Minuten überschreitet. Bei einem zuständigen Staatssekretär soll die Redezeit dann abgezogen werden, wenn 10 Minuten überschritten sind.

Die Redezeit ressortfremder Regierungsmitglieder soll jeweils zur Gänze der Redezeit der zugehörigen Fraktion angerechnet werden.

Über diesen Vorschlag hat das Hohe Haus zu befinden.

Ich frage daher, ob es gegen diesen Vorschlag einen Einwand gibt. – Das ist nicht der Fall. Dann haben wir das so beschlossen.


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