Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 57. Sitzung / Seite 81

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desrat Dörflinger, nicht in der Lage ist, endlich strukturelle Maßnahmen zu setzen. Unsere Bundesregierung setzt laufend strukturelle Maßnahmen. Vielleicht sollte sich Ihr Kollege einmal ein Beispiel daran nehmen.

Nun zum Rechnungshofbericht: Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht der im Jahre 1997 eingeführten Krankenanstaltenfinanzierung generell kein gutes Zeugnis aus. Es heißt darin, Ziele seien nur teilweise erreicht worden, die Eindämmung der Kostensteigerungen sei im Wesentlichen unabhängig von den Reformen erreicht worden, die Abrechnungsmodalitäten der Länderfonds seien nicht vergleichbar, und der Bundesstrukturkommission fehle die entsprechende Durchschlagskraft.

Das Reformpaket 1997/2000 war ein erster Schritt. Der Empfehlung des Rechnungshofes, den Ländern die Finanzierung von strukturellen Maßnahmen freizustellen, wurde von dieser Regierung im Rahmen der neuen Artikel 15a-Vereinbarungen bereits voll entsprochen. Unsere Regierung nimmt diese Empfehlungen des Rechnungshofes ernst und setzt sie um.

Ich möchte mich bei Ihnen, Herr Präsident Dr. Fiedler, und bei Ihren Mitarbeitern recht herzlich für diesen Bericht bedanken. Ich freue mich über das Lob, das Sie im Ausschuss unserer Regierung, dem Herrn Staatssekretär und dem Herrn Bundesminister ausgesprochen haben. Gelobt werden soll aber auch der Bericht, denn ich weiß, wie komplex diese Materie ist, wie schwierig die Zusammenhänge darzustellen sind, wie untransparent das System ist, und wie schwierig es ist, das alles aufzulisten.

Transparenz brauchen wir vor allem hinsichtlich der Qualität der medizinischen Leistungen und auch hinsichtlich der Kosten. Die medizinische Qualitätsversorgung zu sichern ist nur mittels einheitlicher Qualitätsstandards und Bench Marking möglich. Es darf nicht passieren, dass beispielsweise auf Grund von finanziellen Anreizen Patienten länger im Akutspital liegen als erforderlich oder dass medizinische Eingriffe gemacht werden, die nicht notwendig sind.

In Österreich werden beispielsweise um ein Drittel zu viele Herzschrittmacher implantiert. In Österreich werden um 40 Prozent zu viele Tonsillen operiert. Herr Professor Grünewald wird das wissen. In Österreich verschreiben wir im Vergleich zu westeuropäischen Staaten auch zu viele Medikamente. Da gilt es, vor allem in Zusammenarbeit mit den Versicherungen, den Ärzten und den Krankenhausträgern, Qualitätsstandards zum Schutze der Patienten zu erstellen.

In besonderer Weise hebt der Rechnungshof in seinen Ausführungen auch die Bedeutung des Bundes, was die Sicherung und Verbesserung der Qualität im österreichischen Gesundheitswesen betrifft, hervor. Wir haben daher auch in den Artikel 15a-Vereinbarungen einschlägige Maßnahmen getroffen.

Unser Herr Staatssekretär und Herr Bundesminister Haupt setzen sich nicht nur für diese Empfehlungen ein, sondern setzen diese auch um. Wir setzen aber auch noch viele andere Dinge um, wenn es um die medizinische Qualitätsversorgung geht.

Wenn es mit Hilfe der Behandlung in Krankenanstalten nicht mehr möglich ist, die vollständige Unversehrtheit betroffener Personen, die Unfallopfer sind, wiederherzustellen, dann besteht für diese Dienstnehmer zumindestens die Möglichkeit, eine Unfall- oder eine Verkehrsrente in Anspruch zu nehmen. Und weil im Rechnungshofausschuss ein entsprechendes Präjudiz geschaffen wurde, kann ich hier folgenden Antrag einbringen:.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Dr. Kohl, Dr. Partik-Pablé, Dr. Feurstein, Gaugg, Lentsch, Mag. Hartinger, Kurzbauer und Kollegen betreffend Härteausgleich bei Unfallrenten, eingebracht zum Bericht des Rechnungshofes betreffend den Wahrnehmungsbericht (III-52 der Beilagen) des Rechnungshofes über die Reform des Gesundheitswesens und der Krankenanstaltenfinanzierung (497 der Beilagen)


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