Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 61. Sitzung / Seite 77

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Marianne Hagenhofer, Genossinnen und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2001), das Bundesfinanzgesetz 2001 (BGBl. I Nr. 1/2001) und das Versöhnungsfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 74/2000) geändert werden (541 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Am Ende des Art. 1 wird Folgendes eingefügt:

"Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

,§ 3a. Der Fonds und der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus sowie deren Organe haften nicht für Ersatzansprüche, die auf die Wahrnehmung der Aufgaben nach den Bundesgesetzen, die diese Fonds einrichten, gegründet werden.‘"

*****

Geschätzte Damen und Herren von den Regierungsparteien! Im Besonderen spreche ich Sie von der FPÖ an. Machen Sie aus Ihren Lippenbekenntnissen auch Taten, und stimmen Sie diesem unserem Antrag zu! Ich verstehe nicht, dass es die ÖVP nicht geschafft hat, ihren Regierungspartner dahin gehend zu überzeugen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben von der Abgeordneten Hagenhofer eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Genossinnen und Genossen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

14.33

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor nicht allzu langer Zeit ist das Versöhnungsfonds-Gesetz im Plenum des Nationalrates mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen worden. (Präsident Dr. Fasslabend übernimmt den Vorsitz.)

Die Grünen, aber auch alle anderen Fraktionen haben damals erläutert, wie diese gemeinsame Vorgangsweise, die vor allem auf der wirklich beachtenswerten und dankenswerten Leistung der ehemaligen Präsidentin der Oesterreichischen Nationalbank Dr. Schaumayer fußt, zustande gekommen ist, und begründet, warum diese Regelung unsere Zustimmung gefunden hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber selbst damals war die von der Regierung vorgegebene Richtung "speed kills" bei Gesetzen unübersehbar. Ein paar Monate später stellte sich heraus, auch das, dem alle mit Freude zugestimmt haben, ist fehlerträchtig oder ist nicht perfekt und nicht komplett.

In dem Zusammenhang haben die Koalitionsparteien im Finanzausschuss letzte Woche einen geschäftsordnungsmäßig zulässigen Antrag eingebracht. Die grüne Fraktion ist dem Ansinnen von Botschafter Steiner und Botschafter Votava nahe getreten. Nachdem uns vor allem Herr Botschafter Steiner erläutert hat, warum diese Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes aus seiner Sicht wichtig ist, hat das auch bei uns Zustimmung gefunden. Um nicht zu gefährden, dass Auszahlungen an ehemalige Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter nach dem Versöhnungsfonds-Gesetz jetzt dadurch mutwillig verzögert werden, haben Professor Van der Bellen und Kollege Kogler im Ausschuss dieser Änderung des Versöhnungsfonds-Gesetzes zugestimmt, meine Damen und Herren!


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