Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 198

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denersatz!)  – Gerade Sie kommen doch aus einer Branche, die mit dem Bauwesen zu tun hat! Daher frage ich Sie: Was tun Sie, Frau Kollegin Fekter, wenn Sie zwölf Jahre in einem Haus gewohnt haben, dann einen massiven Rohrschaden haben und aufstemmen lassen müssen? (Abg. Dr. Trinkl: Das merkt man ja!) Sie haben vielleicht eine Versicherung, aber das Problem ist, dass die Gewährleistungsfrist im Baubereich nur mehr zehn Jahre und nicht mehr 30 Jahre beträgt. (Abg. Dr. Fekter: Das kann man ja beweisen, denn dann hat man ja einen Schaden!) Diesbezüglich haben gerade Mieterinnen und Mieter Schwierigkeiten, die nicht im Eigenheim, sondern in Genossenschaftswohnungen oder auch frei finanzierten Wohnungen, deren Errichter eine große Gesellschaft war, leben. Und wenn Sie ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Trinkl. )  – Sie können ohnedies nachher sprechen, das ist kein Problem, Sie sollten mich aber jetzt nicht unterbrechen! (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter. ) Sie können das gerne noch nachtragen. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) Sie können sich auch noch einmal zu Wort melden!

Es geht darum, dass in diesem Zusammenhang ein gewisser Abstrich gemacht wurde. Ich nenne nur die diesbezügliche Aussage des Herrn vom VKI, der, glaube ich, Dr. Kolba heißt. – Auf diesem Niveau möchte ich dem Gewährleistungsrecht nicht zustimmen, und auch unsere Fraktion wird, obwohl wir die Regierungsvorlage insgesamt begrüßen, in dritter Lesung nicht zustimmen, sondern einen ähnlichen Weg gehen wie Kollege Maier von der SPÖ. (Abg. Dr. Trinkl: Welchen?)

Es gibt nämlich auch noch einen anderen Aspekt, nämlich Ihre Vorgangsweise gegenüber der Reisebranche. Zwar steht noch im Gesetz, dass die Gewährleistung gilt, wie sie die EU vorsieht, Sie haben aber diese Regelung durch Ihren Entschließungsantrag praktisch bereits einer Evaluierung unterzogen, und damit wird der Wirtschaftsminister beauftragt, einen Bericht darüber einzufordern, wie sich das neue Gewährleistungsrecht in dieser Branche auswirkt und ob man nicht doch von den zwei Jahren abgehen sollte. Das schwingt zwischen den Zeilen mit, und deshalb werden wir diese Entschließung keinesfalls mittragen! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.52

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

20.52

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Opposition tut sich narrisch schwer, irgendetwas zu finden, was man bemängeln könnte, um vielleicht doch diesem so unheimlich guten Gesetz, das mehrmals gelobt wurde, nicht zustimmen zu müssen!

Kollegin Moser meint, die Verjährungsfrist von 30 Jahren bei Bauschäden würde abgeschafft werden. – Frau Kollegin Moser! Das ist Stumpfsinn! Das ändern wir nicht! Das gibt es nach wie vor! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP und der Freiheitlichen.)

Das, was wir ändern, ist die Beweislastumkehr. Gerade in dem von Ihnen genannten Fall mit dem Wasserschaden, den der Wohnungsinhaber hat, ist der Beweis gegenüber der Baufirma, die das Bauwerk zum Beispiel vor 25 Jahren errichtet hat, durch den Wohnungsinhaber, der ja den Schaden daheim hat, leichter zu führen als durch eine Baufirma, die es vielleicht gar nicht mehr gibt, die in einer anderen Rechtsform geführt wird und deren damals damit befasste Mitarbeiter schon längst in Pension sind et cetera.

Dass das gerechtfertigt ist, hat auch Professor Welser im Erstentwurf erkannt. Er wollte die Frist von 30 Jahren abschaffen. Das haben wir nicht getan, sondern wir haben die 30 Jahre belassen, aber eine Beweislastumkehr nach zehn Jahren festgeschrieben. Die Begründung, dass Sie deshalb nicht zustimmen, ist also doch ein bisschen weit hergeholt! (Zwischenruf des Abg. Gradwohl. )

Zweitens ist sowohl von Herrn Mag. Maier als auch von Frau Dr. Moser ausgeführt worden, dass sie wegen des Entschließungsantrages gemäß Anlage 2 nicht zustimmen. – Meine Damen und Herren! Ich lese Ihnen die Entschließung vor, die zu so großen Befürchtungen führt.


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