Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 65. Sitzung / Seite 22

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dass alle Menschen den gleichen Zugang zur Medizin und zu medizinischen Leistungen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Grünewald.  – Abg. Dr. Rasinger: Rieder! Edlinger!)

Herr Kollege Rasinger! Ich werde nachher mit Ihnen diskutieren, es wollen auch noch andere Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu Ihren unsozialen politischen Maßnahmen Stellung beziehen. (Abg. Dr. Rasinger: Der Klima ist überhaupt gleich ins Privatspital gegangen!)

Aber noch etwas ist interessant. Die Ärzte sind jetzt sozusagen von der Schiedsrichterfunktion befreit. Man hat einen neuen Sündenbock gefunden – das hat Kollege Pumberger sehr deutlich zum Ausdruck gebracht –: Die Selbstverwaltung und die Sozialversicherung sind Ihnen ein Dorn im Auge, weil sie gegen die Mehr-Klassen-Medizin auftreten. Daher neuer Sündenbock: Sozialversicherung. Das ist Ihre Politik!

Meine Damen und Herren! Weil wir gegen diese Politik auftreten, bringe ich einen Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Genossen und Genossinnen ein, der im Wesentlichen zum Inhalt hat, dass der Rechtszustand vor der Einführung der Ambulanzgebühren rückwirkend wiederhergestellt wird (Abg. Dr. Pumberger: Ohne Alternative!), der auch sicherstellt, dass bei den Beamten, Bauern und Selbständigen Selbstbehalte für den Ambulanzbesuch rückwirkend abgeschafft werden, dass die bereits entrichteten Beiträge der Versicherten von Amts wegen zurückzuerstatten sind und dadurch entstehende Verwaltungskosten den Versicherungsträgern und den Trägern der Krankenanstalten vom Bund zu ersetzen sind. (Abg. Dr. Rasinger: Frau Silhavy! Sollen wir vielleicht alle Selbstbehalte abschaffen?)

Meine Damen und Herren! Zeigen Sie endlich einmal soziales Gewissen! Zeigen Sie, dass auch bei Ihnen Appelle an Hirn und Herz nicht ganz auf fruchtlosen Boden fallen, und stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)

13.08

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Dr. Gusenbauer und Genossen ist schriftlich überreicht worden und ausreichend unterstützt. Er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Gusenbauer, Heidrun Silhavy, Genossinnen und Genossen betreffend den Antrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Erwin Rasinger und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (412/A)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 werden die Z 1 und 2 durch folgende Z 1 bis 6 ersetzt:

1. § 135a samt Überschrift in der Fassung des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 92/2000 und BGBl. I Nr. 101/2000, und des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.

2. (Grundsatzbestimmung) § 148 Z 4a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 5/2001 wird aufgehoben.


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