Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 11

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befassen, in einer Art und Weise erfolgen, die es den Konsumenten ermöglichen, ihre Rechtspositionen aufrechtzuerhalten.

Meine Damen und Herren! In diesem Sinne komme ich zum Schluss meiner Ausführungen: Wir sehen leider Gottes in den letzten eineinhalb Jahren eine Entwicklung in der Justiz, die schauderhaft ist. Ich darf Sie, Herr Bundesminister, auf der einen Seite, aber auch Sie, Frau Kollegin Fekter, auf der anderen Seite ersuchen, dazu beizutragen, dass die Justizpolitik wieder in eine Richtung geht, dass sie in der Öffentlichkeit, aber auch im internationalen Kontext herzeigbar ist. Wir haben lange Zeit gezeigt, dass es möglich ist, über die Parteigrenzen hinaus einen Dialog zu führen. Dieser ist jetzt offensichtlich nicht mehr möglich. Ich darf Sie zur Besinnung rufen und Ihnen für die Zukunft diesbezüglich jedenfalls unsere Zusammenarbeit anbieten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

9.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ofner. Ich erteile ihm das Wort.

9.16

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn man sich insbesondere die letzten Worte meines Vorredners, in denen er gemeint hat, dass die Justizentwicklung in Österreich schauderhaft sei, angehört hat, dann fragt man sich unwillkürlich, ob er nicht die Länder verwechselt hat, in die er schaut. In welchem Land lebt Kollege Jarolim (Abg. Dr. Fekter: In Jugoslawien!), dass er wirklich glaubt, sagen zu können, die Justizentwicklung sei schauderhaft? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das muss jeder Staatsbürger, der ernst genommen werden will, wirklich energisch zurückweisen, vor allem die Richter, die Staatsanwälte und die Mitarbeiter im Ministerium.

Die Justizentwicklung ist nicht schauderhaft. Sie stellt sich als kontinuierlich dar, wie das in den vergangenen Jahrzehnten immer der Fall war. Sie findet einen Fortschritt, der maßvoll und akzeptabel ist.

Tatsächlich ist es so, dass sich in den letzten Jahrzehnten ein Wandel vollzogen hat. Früher war Justiz der Inbegriff der Ausübung der Hoheitsrechte jedes Gemeinwesens. Es war der Inbegriff des Staates schlechthin, und die Justiz ist ausnahmslos durch Juristen – wenn man von ihren Hilfskräften absieht – ausgeübt worden.

Mittlerweile haben sich die Dinge dahin gehend entwickelt, dass der Anspruch des Staates, Recht zu sprechen, zum Teil durch die Streitschlichtung ersetzt worden ist, der Anspruch des Staates, zu strafen, durch die Konfliktbeilegung. An die Stelle des Zivilrichters ist vielfach der Mediator getreten, an die Stelle des Strafrichters der Sozialarbeiter als Konfliktregler im Rahmen der Diversion.

Das ist eine Tendenz, über die man sich freuen kann oder auch nicht, sie ist jedenfalls unumkehrbar. Sie hat nahezu flächendeckend Platz gegriffen. Es sind bereits Zehntausende Verfahren in diese Richtung transportiert worden, und es geht nur mehr darum, entsprechend zu justieren, nachzujustieren, zu schauen, wo man das eine oder andere besser machen kann, für die Zukunft und für die Betroffenen noch tauglicher.

In der Diversion wird es darum gehen, zu schauen, ob es wirklich notwendig ist, dass unter jene Delikte, die diesem Ausgleich zugeteilt werden können, auch der so genannte "Mafia-Paragraph" fallen darf oder auch die Kinderpornographie, weil sie in die Strafdrohung einfach noch hineinpasst. Es ist sicher so, dass einem alle Beteiligten erklären, dass kein Staatsanwalt und auch kein Richter daran denke, die Diversion auf solche und ähnliche Delikte anzuwenden, aber es erschiene doch sinnvoll, Ausreißer, die vielleicht in Zukunft passieren können, von vornherein unmöglich zu machen, indem man im Gesetz genauer festschreibt, was unter Diversion fallen kann und was nicht.


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