Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 43

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte aber auch einen Bereich ansprechen, wo immer unter Ausschluss der Öffentlichkeit schwerer Dienst versehen wird, nämlich den Strafvollzug. Es ist zwar lobens- und wünschenswert, dass sich der Gefangenenstand eingependelt hat, dass die Zahl etwa gleich hoch bleibt, aber die Insassen werden, das sagen auch alle Experten, von Jahr zu Jahr schwieriger. Das heißt, die Klientel in den österreichischen Vollzugsanstalten ist schwieriger zu behandeln. Herr Bundesminister! Wenn man dann noch dazu weniger Personal und weniger Geld für den Sachaufwand hat, ist es natürlich noch schwieriger, den Dienst entsprechend zu versehen.

Ich warne davor, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Dienst ausschließlich zu Lasten des Personals zu organisieren. Es kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein, dass man überall das Personal reduziert: bei der Sicherheit, beim Nachtdienst, in den Gefängnisabteilungen, in den Werkstättenbereichen. Das hat weder mit einem modernen noch mit einem humanen Strafvollzug etwas zu tun, aber auch nichts mit dem Sicherheitsgedanken, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich meine, wenn der Strafvollzug schon einen Sinn hat, dann hat er, wenn man sich den gesetzlichen Auftrag ansieht, erstens die Sicherheit zu gewährleisten, aber auch, dass die Menschen sinnvoll beschäftigt sind und – wenn möglich – eine Resozialisierung stattfinden kann.

Herr Bundesminister! Sie haben uns hier schon mehrmals versprochen, dass es ein Gesamtkonzept über den österreichischen Strafvollzug geben soll. Wir alle sind in Erwartung dieses Konzeptes, und ich meine, dass es höchst an der Zeit ist, in diesem Bereich die notwendigen Maßnahmen im Interesse des Staates, vor allem aber auch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich vorzunehmen.

Ich hoffe, Herr Bundesminister, dass es in diesen Bereichen nicht zu Vorfällen kommt – in der Vergangenheit ist leider von Zeit zu Zeit immer wieder etwas passiert; man kann das halt nicht ausschließen –, wo man dann hinterher auf politischer Ebene darüber diskutiert, wie so etwas passieren konnte.

Ich möchte Sie wirklich eindringlich auffordern, in diesem Bereich zu jenen Maßnahmen und Umsetzungsschritten zu kommen, die wir gemeinsam auch schon in den verschiedensten Gesprächen erörtert haben, um endlich zu einer normalen Dienstverrichtung in den österreichischen Justizanstalten zu kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.36

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer. – Bitte.

11.36

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr Abgeordneter, Sie und alle anderen sollen wissen: Es gibt dieses Konzept bereits. Es ist sehr umfangreich. Es ist termingerecht bis 31. März 2001 erstellt worden – was Sie hier sehen, ist einer der vielen Bände. Wir studieren das Konzept jetzt und werden es umsetzen.

Zweiter Punkt: Die Behauptung, dass weniger Personal zur Verfügung steht, muss man relativ sehen. Ich halte sie sogar für falsch.

Zum 1. Jänner 1995 hat es 3 469 Mitarbeiter in der Justizverwaltung gegeben, und zum 1. Jänner 2001 waren es 3 467. Das heißt, wir haben in der Justizwache praktisch genauso viele Mitarbeiter wie vor sechs Jahren. Die Häftlingszahlen haben sich im Prinzip nicht geändert.

Das wollte ich nur gesagt haben, damit klargestellt ist, dass es jetzt nicht zu drastischen Personaleinsparungen gekommen ist. Alles andere wäre falsch.

Noch eine Information dazu: Zum 1. April 1993 gab es 7 755 Mitarbeiter bei Gericht und zum 1. Jänner 2001 7 767. Da wir den Informationstechnologieeinsatz dort zugute buchen können,


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