Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 53

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Weiter unten schreibt Lingens dann: "Alle oben genannten Megaskandale wären nie aufgedeckt und vor allem nie angeklagt worden, wenn kein Reporter zum Amtsmissbrauch angestiftet und kein Beamter ihn vollzogen hätte." (Abg. Dietachmayr: Sagen Sie einen Satz zum Budget 2000!)  – Habe ich schon gesagt. Sie haben nicht aufgepasst, Kollege, wie meistens!

Und dann setzt Lingens noch eines drauf: "In vergangenen roten Blütezeiten wäre so etwas nicht passiert: Da hat Justizminister Christian Broda, anders als Dieter Böhmdorfer, erfolgreich dafür gesorgt, dass Verfahren, die seiner Partei schaden konnten, gar nicht erst das Stadium der Voruntersuchung erreichten. Und nur wenige ... haben sich damals darüber empört." – Zitatende.

Harald Ofner würde sagen: Stecken Sie sich das an den Spiegel! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

12.15

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, beginnen Sie bitte mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung.

12.15

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister Dr. Böhmdorfer hat in seinen letzten Ausführungen behauptet, dass das RIS nicht kostenpflichtig sei.

Ich stelle richtig: Nach dem Budgetbegleitgesetz ist eine Entgeltlichkeit für die Inanspruchnahme des RIS vorgesehen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Das stimmt ja nicht! – Abg. Auer: Falsche Behauptung! – Abg. Schwarzenberger: Der hält es mit der Wahrheit nicht sehr genau!)

12.16

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

12.16

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf zwei Äußerungen des Kollegen Mainoni eingehen, der zu § 209 StGB hier eine durchaus beachtliche Rede gehalten hat. Es steht für heute Nachmittag ein Fristsetzungsantrag zur Behandlung an. Der Antrag, zu dessen Behandlung eine Frist gesetzt werden soll, liegt seit Beginn dieser Legislaturperiode vor. Dazu wurde im letzten Mai ein Unterausschuss eingesetzt, der im September konstituiert wurde, aber bis jetzt hat es noch keine Sitzung dieses Unterausschusses gegeben.

Jetzt sind wir sehr gespannt, ob Sie am Nachmittag dieser Fristsetzung ... (Zwischenrufe.)  – Ich weiß, wo Sie hinzeigen; Sie haben wahrscheinlich auch Recht. Die Frage ist allerdings, wie Sie mit dieser Fristsetzung umgehen werden. Wir hoffen, dass dieser Unterausschuss in absehbarer Zeit tagen wird.

Die zweite Äußerung von Ihnen – und diese hat mich überrascht – betraf die Drogenstatistik. Ich habe nämlich gestern eine Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers bekommen, in der drinnen steht, dass die Statistik für das Jahr 2000 noch nicht vorliegt. Ich weiß nicht, woher Sie die genauen Daten haben; sie würden mich auch interessieren, vor allem in der Aufteilung. Aber Stand des Ministeriums von gestern war: Die Drogenstatistik für das Jahr 2000 gibt es noch nicht. – Es wäre gut, wenn wir den gleichen Wissensstand hätten, denn dann könnten wir darüber diskutieren.

Ich möchte noch auf ein weiteres Problem eingehen. Die Drogendiskussion im Rahmen dieser Debatte war heute zur Abwechslung relativ dezent, aber nichtsdestotrotz nun ein paar Dinge, die mir wichtig erscheinen.


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