Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 129

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Kontrolle darf kein Drohmittel der Obrigkeit und kein Herrschaftsinstrument der Opposition sein! Kontrolle in der Landwirtschaft, Kontrolle ohne Schikane ist Dienstleistung für die Produktqualität im Interesse von Produzenten und Konsumenten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Unser Bundesminister Molterer, der europaweit herzeigbare Agrarpolitik in Österreich vorgibt, mit uns diskutiert, mit den Bauern diskutiert und erfolgreich umsetzt, hat ein Budget vorgelegt, das uns gefällt und das unser Vertrauen verdient. Wir werden ihm zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.38

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhuber zu Wort gemeldet.

Herr Abgeordneter, bitte beginnen Sie mit der Wiedergabe der zu berichtigenden Behauptung und stellen Sie dieser Behauptung den berichtigten Sachverhalt gegenüber. (Abg. Haigermoser  – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dipl.-Ing. Pirklhuber –: Entschuldigen Sie sich für die "Schweinestall"-Aussage!)

17.38

Abgeordneter Dipl.-Ing. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Kollege Schultes hat behauptet, dass die Feststellung ein Blödsinn wäre, dass 200 000 Menschen in Österreich pestizidbelastetes Wasser trinken müssen.

Herr Kollege Schultes, ich berichtige diese Ihre Aussage! Lesen Sie nach im Gewässerschutzbericht, dann werden Sie feststellen, dass man, wenn man die Zahlen auf Basis der Trinkwasserausnahmeverordnung addiert, zu dem Ergebnis kommt, dass derzeit sehr wohl 200 000 Menschen pestizidbelastetes Trinkwasser konsumieren! (Beifall bei den Grünen.)

17.39

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Spezialberichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beratungsgruppe VIII des Bundesvoranschlages für das Jahr 2002.

Diese umfasst die Kapitel 60 und 61 des Bundesvoranschlages in 500 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Gemäß § 55 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die Abstimmung über die bei der Verhandlung der Beratungsgruppe VIII des Bundesfinanzgesetzes eingebrachten Entschließungsanträge sogleich vorzunehmen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Genossen betreffend Zustand der Wasserversorgung bäuerlicher Betriebe in Österreich.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Gradwohl und Genossen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung zur gerechten Verteilung von Agrarförderungen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.


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