Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 78

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Genitalverstümmelung auch dann, wenn die betroffene Frau zustimmt – dabei frage ich mich, ob ein Mädchen von zwei, drei Jahren überhaupt zustimmen kann –, bei uns verboten wird. Das wäre eine ganz wesentliche Maßnahme zum Schutz der Rechte der Frau! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Die SPÖ, zum Beispiel Frau Kollegin Hlavac, sagt, ja, ja, da sind wir natürlich auch dafür, dass das trotz Zustimmung der Frau nicht gemacht werden darf und auch unter Strafe gestellt werden muss. – Aber Sie stimmen gegen das Gesetz, genauso, wie Sie gegen die Verrechtlichung des Lauschangriffes stimmen! Sie sagen: Lauschangriff, ja, den wollen wir, aber wir wollen ihn nicht ins Recht aufnehmen.

Oder Sie sagen: Wir wollen keine Trittbrettfahrer haben, aber wir stimmen dagegen, dass die Strafen für diese Täter verschärft werden.

Oder Sie sagen: Wir wollen nicht, dass Vergewaltigung mit Todesfolge ein kleineres Strafausmaß hat als Raub mit Todesfolge, wir sind also für eine Anhebung bis zu lebenslänglicher Haftstrafe, aber als SPÖ-Abgeordnete stimmen wir dagegen.

Dazu kann ich nur sagen: Die Art, wie Sie von der SPÖ heute Politik machen, ist der beste Beweis dafür, dass es sich hier ausschließlich um Fundmentalopposition der SPÖ handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Zurück zur Beschneidung. Ich führe Ihnen vor Augen, was dabei wirklich geschieht: Da werden den Mädchen ohne Betäubung und ohne sterile Bedingungen mit Glasscherben die Schamlippen abgeschnitten, es wird die Klitoris abgeschnitten, und es wird die Scheidenschleimhaut ausgeräumt. Es wird unter Umständen auch der Scheideneingang so weit zugenäht, dass nur mehr eine zündholzkopfgroße Öffnung übrig bleibt!

All das betrifft 150 Millionen Frauen weltweit, und jährlich kommen 2 Millionen Mädchen und Frauen dazu.

In Österreich haben afrikanische Frauenorganisationen eine Umfrage durchgeführt, die ergeben hat, dass in Österreich 30 Prozent der Immigrantinnen aus Afrika ebenfalls beschnitten sind. Das ist also nicht ein Problem, das auf Afrika oder andere Länder beschränkt ist. Auch in Österreich wird das durchgeführt!

Daher ist es richtig und rechtens, wenn wir heute beschließen, dass diese Art der Verstümmelung auch dann, wenn die Frauen "einwilligen" – und ich gehe davon aus, dass keine Frau freiwillig einwilligt! –, auf jeden Fall eine schwerste Körperverletzung ist, eine Verletzung der Menschenrechte darstellt, und dass das ab heute in Österreich unter Strafe gestellt wird! (Lebhafter Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. Restliche Redezeit: 10 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das macht er nur, damit Öllinger einmal in der Rangliste auf Platz eins ist, und dann geht er aufs Klo!)

13.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Abgeordneter Westenthaler! Ich werde Ihnen die Ausführungen über Herrn Jebara nicht ersparen, der 1990 nach Österreich gekommen ist, obwohl er in Deutschland zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde – wegen illegalen Waffenhandels, Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, räuberischer Erpressung und Geheimdiensttätigkeit – und in der Haft noch versucht hat, zwei Mithäftlinge zu einer Geiselnahme an Angehörigen einer Münchner Elektronikfirma anzustiften.

Dieser Mann lebt seit 1990 in Österreich, in Kärnten. Das Interessante ist nun, dass der jetzige Innenminister in einer Anfragebeantwortung sagt, dass der damalige Innenminister – ich weiß nicht, wer das war – gegen die Verlängerung des Aufenthalts des Herrn Jebara Einspruch erhoben hat und nicht wollte, dass der Aufenthalt verlängert wird. Aber die Kärntner Behörden – der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite