Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 180

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Ziel Österreichs ist es, die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu fördern und eine entsprechende Weiterentwicklung der Union zu erreichen, um Stabilität und Sicherheit für die Bevölkerung und die Wirtschaft Österreichs zu garantieren. Besonderes Augenmerk muss dabei auf die Umsetzung des auf dem Sondergipfel von Tampere im Oktober 1999 beschlossenen verbindlichen Arbeitsprogramms liegen, wo 62 Schlussfolgerungen den Bereich Innen- und Justizpolitik zu einem zentralen Politikbereich der Europäischen Union machen. Ziel ist nunmehr, wesentliche Maßnahmen betreffend Asyl, Einwanderung und Außengrenzkontrollen zu formulieren, um dadurch die Schaffung gemeinsamer Regelungen in diesem sensiblen Bereich weiter voranzutreiben und gemeinsame Standards aller Mitgliedstaaten zu erreichen.

Gleichzeitig muss die Union aber auch auf die bevorstehende Erweiterung vorbereitet werden, insbesondere durch eine Ausweitung der Kompetenzen von Europol, durch die Schaffung eines vertieften, gemeinsamen Systems zur Sicherung der EU-Außengrenzen und durch die Errichtung eines neuen Schengener Informationssystems. Letzteres bildet eine wichtige Ausgleichsmaßnahme und eine Voraussetzung für den Wegfall der Personenkontrolle an den Binnengrenzen, der allerdings erst dann erfolgen kann, wenn die jeweiligen nationalen Systeme als gleichwertig und somit auch nach österreichischer Ansicht als sicher angesehen werden.

Österreich wird die Beitrittskandidaten dabei in allen Bereichen aktiv unterstützen, dies reicht von Gesetzgebung über Strukturaufbau, Ausbildung und Ausstattung bis zur Hilfestellung bei der Umsetzung.

Um die Beitrittskandidaten vollständig an die Standards der Europäischen Union und somit an das österreichische Niveau heranzuführen, müssen besonders die mit den Nachbarstaaten bestehenden Kooperationsmechanismen verstärkt werden.

Der bilateralen Zusammenarbeit sollen Sicherheitspartnerschaften zwischen Österreich und den Beitrittskandidaten Ungarn, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Polen eine zusätzliche Dimension verleihen, die im Rahmen der "Salzburger Deklaration" vereinbart wurden. Beratungen auf hoher strategischer Ebene und die Einrichtung von gemeinsamen Arbeitsgruppen, in denen Experten Österreichs und des jeweiligen Beitrittskandidaten für die Umsetzung von konkreten Projekten verantwortlich sind, sollen dabei sowohl beim Transfer der Sicherheitsstandards helfen, als auch ein gegenseitiges Klima des Vertrauens schaffen.

Schwerpunkte dieser bilateralen Zusammenarbeit sollen vor allem eine neue Qualität der Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden sowie die verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität, der illegalen Einwanderung und Schlepperei wie auch gemeinsame Strategien zum Schutz der künftigen EU-Außengrenze und besserer Informationsaustausch sein. Übergeordnetes Ziel bleibt dabei, die Beitrittskandidaten auf ihrem Weg in die EU zu begleiten und sie zu unterstützen, das EU-Niveau zu erreichen. Durch die intensive Kooperation leisten Österreich und seine Nachbarstaaten schon vor der EU-Erweiterung einen wichtigen Beitrag für die innere Sicherheit und die Stabilität in der Region, was den Bürgern ganz Europas zu Gute kommt."

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Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte.

18.38

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Einem, fair war es nicht, was Sie zum Bundeskanzler gesagt haben. (Widerspruch bei der SPÖ.) Nein, fair war es nicht! Es ist noch nie vorgekommen, dass ein Bundeskanzler von morgens neun Uhr bis nach 18 Uhr hier im Hohen Hause anwesend war, die Debatte ständig mitverfolgt und auch in der Debatte mehrfach das Wort ergriffen hat. (Beifall bei der ÖVP.) Das ist nicht der Stil, den wir eigentlich gewöhnt sind, meine


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