Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 191

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7. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (741 der Beilagen): Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über den Verlauf der gemeinsamen Staatsgrenze im Grenzabschnitt "Salzach" und in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel" samt Anlagen (875 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (746 der Beilagen): Annahmeerklärung des Beitritts der Republik Belarus zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht (876 der Beilagen)

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich zu diesem Tagesordnungspunkt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

19.26

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesen Tagesordnungspunkten geht es um zwei Grenzverträge zwischen Österreich einerseits und Italien beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland andererseits, und in der dritten Vorlage geht es um den Beitritt von Weißrussland zum Übereinkommen über das auf Straßenverkehrsunfälle anzuwendende Recht.

Die Grenzverträge haben schon etwas mit dem Friedensdiktat von Saint Germain zu tun, sie haben aber in der Europäischen Union von heute ihre ursprüngliche politische Brisanz weitgehend verloren. Es geht bei diesen Vorlagen einfach um eine neue Vermessung und Neudokumentation der österreichisch-italienischen und der österreichisch-bundesdeutschen Staatsgrenze mit modernen technischen Messverfahren. Dabei wurden die Grenzzeichen genau erfasst, Koordinatenverzeichnisse angelegt und Grenzpläne in einem genaueren Maßstab, als das bisher der Fall war, erstellt.

Das Übereinkommen mit Weißrussland ist insofern von Bedeutung, als die Wirksamkeit des Beitrittes von Belarus von der österreichischen Annahmeerklärung abhängt.

Ich ersuche für alle drei Regierungsvorlagen um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.27

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Vertrages mit der Italienischen Republik über die Instandhaltung der Grenzzeichen sowie die Vermessung und Vermarkung der gemeinsamen Staatsgrenze samt Schlussprotokoll, Notenwechsel und Anlagen in 671 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die Anlagen des Staats


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