Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 197

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Also ohne den Schutz der Menschen wird wohl auch der Schutz des Kulturgutes marginal, dennoch halte ich fest, dass ein wichtiger Punkt in diesem Gesetz ist, dass es mehr Bewusstmachung geben soll. Diesbezüglich habe ich darüber nachgedacht, wie das denn in meiner Schulzeit war, ob ich da jemals etwas darüber gehört habe, wie es mit Kulturgütern aussieht oder wie sie zu schützen sind. Es ist schon länger her, dass ich in der Schule war, aber Nachfragen haben ergeben, dass das auch in jüngerer Zeit nicht wirklich üblich ist. Deshalb denke ich, dass es diesbezüglich verstärkt Maßnahmen auch im Bereich der Lehrpläne, im Bereich der Schulen geben soll, um junge Leute darüber zu informieren, wie mit Kulturgütern umgegangen werden soll, dass es sie überhaupt gibt und dass sie schützenswert sind. (Beifall bei den Grünen.)

In diesem Sinne werden auch wir diesem Antrag zustimmen. (Neuerlicher Beifall bei den Grünen.)

19.50

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. – Bitte.

19.50

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mit einer persönlichen Bemerkung beginnen, auch wenn sie nicht in das feministische Weltbild der Vorrednerin passt: Ich habe mich schon vor mehr als 15 Jahren als Beamter des Kulturamtes von Graz mit Fragen des Kulturschutzes befasst und mich eben nicht mit der Vernichtung von Kulturgut abgegeben.

Wir werden heute – einstimmig, wie ich annehme – eine Regierungsvorlage beschließen, die den verstärkten Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten zum Ziel hat. Nicht nur die schon erwähnte Sprengung der berühmten Buddha-Statuen in Afghanistan durch die Taliban hat gezeigt, dass Kulturgut, selbst wenn es zum Weltkulturerbe erklärt wird, nicht vor planmäßiger Zerstörung gesichert ist, sondern auch die Kriege vor unserer Haustür am Balkan seit 1991 haben sehr deutlich gezeigt, dass der Schutz von wertvollen Kulturgütern nicht einmal in Europa gewährleistet ist. Beispiele dafür waren etwa die Zerstörung der historischen Brücke von Mostar in der Herzegowina oder auch die Schäden, die durch die Beschießung der Altstadt von Dubrovnik entstanden sind. Diese Liste der Verluste ließe sich beliebig fortsetzen.

Die Haager Konvention von 1954, die ein wichtiger Anfang für den Kulturgüterschutz war, hat sich im Laufe der Zeit als unzureichend erwiesen. Deshalb wurden im Rahmen der Unesco auch Überlegungen angestellt, diesen Schutz bei bewaffneten Konflikten zu verbessern. Das Zweite Protokoll zur Haager Konvention enthält jetzt sehr wesentliche Neuerungen. Dazu gehört die schon erwähnte Erstellung von Listen von Kulturgut, die unter verstärkten Schutz gestellt werden. Ein internationaler Ausschuss wird dieses verstärkte Schutzsystem auch kontrollieren. Wichtig sind auch die detaillierten Bestimmungen, welche die strafrechtliche Verantwortlichkeit, die Gerichtsbarkeit und auch die Auslieferung von Straftätern betreffen.

Zur vollständigen innerstaatlichen Umsetzung ist es jetzt aber unbedingt erforderlich, einzelne gesetzliche Bestimmungen zu schaffen, wie etwa eine Verordnungsermächtigung zur Festlegung jenes Kulturgutes, das bei uns unter verstärkten Schutz gestellt wird. Für dieses wichtige Vorhaben ersuche ich Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags samt Interpretativer Erklärung der Republik Österreich in 752 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest.


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