Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 208

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Herr Abgeordneter Gaßner, es ist auch weiterhin so, dass es zwar keine Berghauptmannschaften geben wird, dass aber in Salzburg und in der alten steirischen Bergstadt Leoben Außenstellen des Ministeriums als Ansprechpartner für die Interessenten, auch für die Bürger, vorhanden sind. Das heißt, eine gewisse Dezentralität der Struktur bleibt weiterhin aufrecht.

Ich bedanke mich jedenfalls beim Hohen Haus und notabene bei den Regierungsfraktionen dafür, dass sie dieser wichtigen Novellierung des MinroG die Zustimmung geben werden.

Ich schließe mit Dank an Herrn Abgeordneten Grollitsch, weil er richtigerweise Folgendes erwähnt hat. Wir haben uns in diesem langen Diskussionsprozess von Anfang an bemüht – soll man über ein Gesetz wirklich länger als drei Jahre diskutieren? Das kann doch nicht ernst gemeint gewesen sein, sehr geehrte Frau Abgeordnete Petrovic! –, wir haben also seit Anfang dieses langen, durchgängigen und intensiven Diskussionsprozesses mit der ÖGNU diskutiert. Wir haben sie auch zu einer Enquete eingeladen. Abgeordneter Grollitsch hat sehr richtig gesagt: Genau an das, was der Vorsitzende der ÖGNU dort referiert hat, haben wir uns gehalten, weil diese Neudefinition der 300-Meter-Grenze ganz im Sinne der Bürger ist. Dass die ÖGNU dann im Nachhinein ihre Position geändert hat, ist ihr Problem und nicht unseres. – Ich danke für die Worterteilung, Herr Präsident. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.35

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzenberger. – Bitte.

20.36

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Durch das am 1. Jänner 1999 in Kraft getretene Mineralrohstoffgesetz, welches das Berggesetz 1975 abgelöst hat, wurde die Rechtslage für den österreichischen Bergbau weitgehend verändert. Der erste Bericht des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit hat aufgezeigt, dass einige Bestimmungen des Mineralrohstoffgesetzes kompliziert und lückenhaft sind und außerdem einen hohen Verwaltungsaufwand erfordern. Die Gesetzesänderung sieht daher eine Vereinfachung und Vervollständigung der Bestimmungen über das Gewinnen mineralischer Rohstoffe vor.

Von der Opposition ist besonders betont worden, dass bei den Tonen beziehungsweise bei Blähtonen eine Veränderung von der behördlichen Abwicklung her stattgefunden hat. Wir haben bei den Tonen bisher eine Zweiteilung gehabt: Bei Blähtonen war die Bergbehörde beziehungsweise das Ministerium zuständig, bei den anderen Tonen war es die Bezirkshauptmannschaft. Da in einem Abbaugebiet oft verschiedene Tone vorhanden sind, hat das zu einer doppelten Behördenarbeit geführt. Es waren umfangreiche Gutachten notwendig. Um das zu vereinfachen, haben wir bei den Tonen eine einheitliche Bewilligung vorgesehen, die in Zukunft gültig sein wird.

Ich begrüße auch den § 151a, und zwar aus folgendem Grund. Wenn Grundstücksüberlassungen zwangsweise verordnet wurden, so müssen diese Grundstücke – damit keine Hortung für längere Zeit möglich ist – dann, wenn dort nicht innerhalb von 15 Jahren die Abbautätigkeit begonnen hat oder vor der Tür steht, wieder an den vorherigen Eigentümer rückübertragen werden.

Herr Mag. Kurt Gaßner! Zu den Vorwürfen, die Sie soeben hier vorgebracht haben, möchte ich nochmals erwähnen, dass der absolute Verbotsbereich von 100 Metern nicht angetastet wird. Die Schottergrube kommt also nicht näher zum Bürger; das ist nicht der Fall. Ein Heranrücken des Abbaues an Wohnhäuser und so weiter ist daher nicht möglich.

Eine Verkürzung des 300-Meter-Bereiches ist auch derzeit möglich, und zwar dann, wenn es um Autobahnen, Schnellstrassen oder Eisenbahntrassen geht, sohin auch dann, wenn eine Verschlechterung der Immissionssituation bei den Nachbarn eintritt. In Hinkunft soll eine Herabsetzung nur möglich sein, wenn besondere örtliche oder landschaftliche Gegebenheiten, bauliche Einrichtungen oder abbautechnische Maßnahmen kürzere Abstände zulassen. Sie haben


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