Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 209

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

auch Steinbrüche erwähnt; dort ist das überhaupt nicht möglich, weil eine solche Herabsetzung bei Festgesteinabbau nicht zulässig ist.

Entweder wurde die Novelle nicht genau durchgelesen, oder man hat sich nur auf Presseaussendungen berufen. Tatsächlich werden die neuen Regelungen den Umwelt- und Nachbarschaftsschutz wesentlich besser als die derzeitigen Regelungen berücksichtigen.

Was den angesprochenen Verlust der Parteistellung der Nachbargemeinde betrifft, so muss ich hier ausdrücklich betonen, dass die im § 81 Abs. 2 MinroG geregelte Parteistellung der Nachbarn unangetastet bleibt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Gaßner: Nein, stimmt ja nicht! – Abg. Parnigoni: Herr Minister! Erklären Sie, was Sie an Fehlern in der Vorlage gemacht haben!)

20.40

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

20.40

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben im Laufe des heutigen Tages schon mehrfach gesehen, dass verwaltungsvereinfachende Maßnahmen immer damit verbunden sind, dass Bürgerrechte reduziert werden. Das ist also das Verständnis dieser Bundesregierung: Verwaltungsvereinfachung zu machen, indem es ganz klar definierte Gewinner von Gesetzesänderungen und ganz klar definierte Verlierer solcher Gesetzesänderungen gibt. Wir wissen ja, was hier in dieser Gesetzesänderung vorgesehen ist.

Ich bin sehr skeptisch, dass sich diese gesetzlichen Liberalisierungsmaßnahmen zum Wohle der Bürger in Österreich auswirken werden, weil ich davon überzeugt bin, dass die Probleme, die dadurch in den Gemeinden und in den Gemeinderäten entstehen werden, eklatant sein werden. Selbstverständlich wird auch die Empörung der Bevölkerung im Anlassfall entsprechend hoch sein, weil man überhaupt keine Bürgerrechte mehr besitzt. In weiten Bereichen wird, wie gesagt, auf eine gesetzliche Regelung überhaupt verzichtet. Es ist also quasi eine Entgesetzlichung des Bergbaus in Österreich, die mit dieser Gesetzesnovelle einhergeht.

Ich glaube auch, dass zwischen den Gemeinden sehr viel an Konfliktpotential entstehen wird, dass hier auch im Hinblick auf Bürgerbewegungen wieder sozusagen Öl ins Wasser gegossen wird und dass die Schwierigkeiten für diese Prozesse, für eine ordnungsgemäße Abwicklung dieser Verfahren, durch Initiativen aus den Bürgerbewegungen zunehmen werden.

Dass Herr Kollege Grollitsch den Herrn Heilingbrunner als einen Links-Linken bezeichnet hat, ist wirklich fast schon amüsant, muss ich sagen, wenn man weiß, woher Herr Heilingbrunner kommt.

Meine Damen und Herren! Es ist schon sehr viel darüber gesprochen worden; ich kann Ihnen nur eines sagen: Wir von der sozialdemokratischen Fraktion werden dieser Änderung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43

Präsident Dr. Werner Fasslabend: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte.

20.43

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Herrn Kollegen Eder hat sich das MinroG, das Mineralrohstoffgesetz, auf den Schotterabbau und die Schotterlobby reduziert. Aber die Schotterlobby, Kollege Eder, hatte ihre Flächen schon gesichert, noch bevor es zum bisherigen Mineralrohstoffgesetz gekommen ist.

Für mich stellt sich die Frage – ich habe sehr genau zugehört, was Kollegin Sima über die im bestehenden Mineralrohstoffgesetz vorhandene taxative Aufzählung von Umständen gesagt


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite